Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren und Entscheidung.

Rn 20 Der Richter hat die Belange des Gläubigers und des Schuldners bei der Entscheidung über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen abzuwägen und auch die Interessen von der Vollstreckung nicht betroffener Dritter mit einzubeziehen (AG Groß-Gerau Rpfleger 83, 407). Die Anordnung nach Abs 4 ergeht durch Beschluss, der die Vollstreckungshandlung bezeichnen und idR auch befri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befristung.

Rn 7 Einstweilige Anordnungen in Gewaltschutzsachen sind gem § 1 I 2 Hs 1 GewSchG grds zu befristen (Saarbr Beschl v 20.10.10 – 6 UF 102/10, FamRZ 11, 1087). Bei der Bestimmung der Frist sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Bei entsprechender Schwere der Drohung oder einer wiederholten, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verletzungsh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Stellung des Vorsitzenden.

Rn 10 Soweit das Gesetz dem Vorsitzenden die Prozessleitung überträgt, nimmt er eine selbstständige, vom Kollegium unabhängige Stellung ein (Musielak/Voit/Stadler § 136 Rz 6). Dies schließt nicht aus, dass einzelne Aufgaben auf ein Mitglied des Gerichts übertragen werden können, so zB iRd Güteverhandlung im Hinblick auf die Einführung des Sach- und Streitstandes, § 278 V 1. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßnahmen des Vorsitzenden.

Rn 2 Der Vorsitzende wählt auf der Grundlage des vom Prozessgericht zu erlassenden Beweisbeschlusses den Richter aus dem Kreis der dem Spruchkörper angehörigen Richter nach seinem Ermessen aus. Er ist allerdings bei überbesetzten Spruchkörpern auf die Richter beschränkt, die nach der kollegiumsinternen Geschäftsverteilung mit der Sache befasst sind (BGH NJW 18, 1261 [BGH 25....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beglaubigungszuständigkeit.

Rn 4 Die Abschriftsbeglaubigung muss von einer zuständigen Stelle unter Beachtung des für die Abschriftsbeglaubigung vorgesehenen Verfahrens erfolgen (vgl § 415 I). Inhaltlich beschränkte Beglaubigungskompetenzen sind in verschiedenen Verfahrensgesetzen geregelt (zB § 13 III 2 FamFG, § 12 II GBO). Allgemein zuständig für die Beglaubigung von Abschriften sind Notare (§ 20 BNo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geldvollstreckung (§§ 803 ff).

Rn 4 Ansprüche auf Geldzahlung werden nach §§ 803 ff vollstreckt. Dies gilt auch für Ansprüche auf Hinterlegung von Geld (KG NJW-RR 00, 1409, 1410 [KG Berlin 15.02.2000 - 1 W 5150/99]; Ddorf FamRZ 84, 704; KG JW 34, 3218 f) oder Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld (Ddorf FamRZ 84, 704). Lautet aber der Vollstreckungstitel auf eine Sicherheitsleistung gem § 232 BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Den Rücktritt kann der Schiedsrichter formlos erklären. Ebenfalls formlos möglich ist eine Vereinbarung der Parteien über die Beendigung. Insb gilt in diesen Fällen nicht § 1031. Soweit eine solche privatautonome Beendigung nicht vorliegt (Abs 1 S 2), kann jede Partei einen Antrag an das staatliche Gericht stellen. Die Zuständigkeit des angerufenen OLG richtet sich nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 3 Das Verfahren der Klauselumschreibung richtet sich nach den Vorschriften über die Erteilung einer sog qualifizierten Klausel (s § 726 Rn 2 ff). Nachzuweisen sind dem nach § 20 Nr 12 RPflG klauselerteilenden Rechtspfleger die Gütergemeinschaft, die Regelung der Gesamtgutverwaltung (Musielak/Voit/Lackmann § 742 Rz 3) sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit (ThoPu/Seiler §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren und Form.

Rn 4 Das angerufene Gericht entscheidet im Fall seiner Unzuständigkeit (oben Rn 3) auch in Antragsverfahren (KG FGPrax 11, 260 [KG Berlin 04.08.2011 - 1 W 509/11]) vAw über die Verweisung (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 3 Rz 4). Die Entscheidung ergeht nach Abs 1 S 1 in Form eines Beschlusses, der keine Endentscheidung iSd § 38 Abs 1 darstellt, weil er nach Abs 3 S 1 ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 40 bestimmt zusammen mit § 38 die Grenzen wirksamer Gerichtsstandsvereinbarungen. Man spricht insoweit auch von Derogation (Einschränkung; s nur Zö/Schultzky Rz 7). Die Terminologie in § 40 I und II ist irreführend. In beiden Fällen geht es um die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen eine Verbotsnorm (vgl Zö/Schultzky Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; MüKoZPO/Patzina ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 4 Der Kl muss einen zulässigen Widerspruch erhoben haben. Parteien sind der widersprechende Gläubiger als Kl sowie alle den Widerspruch nicht anerkennenden Gläubiger als Beklagte (Kobl WM 18, 1128), auch den Schuldner, sobald er den Widerspruch nicht anerkannt hat (Celle FamRZ 96, 1128). Nach Abtretung des Anspruchs auf Beteiligung am Versteigerungserlös nach Rechtshängig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Beschwerde (sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde) ist dasjenige Rechtsmittel, mit dem Entscheidungen angefochten werden können, die nicht in Urteilsform ergehen (Ausn §§ 71, 99 II, 135 III, 387 III). Die in §§ 511 ff, 542 ff geregelten Rechtsmittel Berufung und Revision richten sich gegen Urteile. Die Beschwerde ergänzt so das System der Rechtsmittel und dient ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 3 Dem autonomen § 104 verbleibt daneben nur ein geringer Anwendungsbereich (Schulte-Bunert/Weinreich/Martiny Rz 2). Er erfasst Betreuungssachen iSd § 271, Unterbringungssachen iSd § 312 (mit Ausnahme der Nr 4) u Pflegschaftssachen iSd § 340 Nr 1 für Erwachsene. Ausgenommen sind (wie bereits nach § 70 IV FGG aF) nach III Verfahren betr die freiheitsentziehende Unterbringun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verträge über Beweiswürdigung und Beweismaß.

Rn 108 Vereinbarungen der Parteien über die bestimmte Würdigung erhobener Beweise sind unzulässig (BGH NJW 93, 1856, 1860 [BGH 25.02.1993 - VII ZR 24/92]; MüKoZPO/Prütting Rz 168; Jäckel, Beweisvereinbarungen, S 125 ff; aA Wagner S 692 ff). Es ist gem § 286 I allein Sache des Gerichts, darüber zu entscheiden, ob es eine Tatsache für wahr oder nicht für wahr erachtet. Unwirks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wahlrecht des Schwurpflichtigen.

Rn 4 § 483 I 1 gibt dem Schwurpflichtigen ein Wahlrecht, auf das ihn das Gericht gem § 483 I 3 unter Bereitstellung der geeigneten technischen Hilfsmittel (Satz 2, zB Mikrofone, Lautsprecher, Vorkehrungen zur Erstellung von Schriftstücken in Blindenschrift) hinzuweisen hat. Der Schwurpflichtige kann – nach seiner Wahl – den Eid leisten (1) durch Nachsprechen der Eidesformel,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XII. Nießbrauch.

Rn 69 Der Nießbrauch berechtigt dazu, die Nutzungen aus einer Sache, § 1030 BGB, oder aus einem Recht, § 1068 BGB, zu ziehen (PWW/Ahrens § 1030 Rz 11). Der Nießbrauch ist zwar unübertragbar, § 1159 S 1 BGB. Da aber seine Ausübung einem anderen überlassen werden kann, ist er nach Abs 3 pfändbar. Obwohl die Übertragbarkeit mit dinglicher Wirkung ausgeschlossen werden kann, ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Reformatio in peius.

Rn 5 Während in Ehe- u Familienstreitsachen das Verböserungsverbot m Ausn in Bezug auf die nicht isolierte Kostenentscheidung (wg § 308 II ZPO) gem § 117 II 1 iVm § 528 ZPO gilt (s § 528 ZPO Rn 12), ist in fG-Familiensachen zu differenzieren. Für die Kostenentscheidung gilt das Verschlechterungsverbot nicht, es sei denn, die Kostenentscheidung wurde isoliert angefochten (Cel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 850g soll die Balance zwischen Verfahrenseffizienz und -gerechtigkeit der Einkommenspfändung wahren. Im Interesse eines effektiven Vollstreckungsverfahrens schafft § 832 einen kontinuierlichen Zugriff und erstreckt das Pfandrecht auf die nach der Pfändung fällig werdenden Bezüge. Als verfahrensbezogene Kompensationsnorm eröffnet § 850g einen Weg, um die Einkommenspfän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausfertigung der Entscheidung (Abs 1 lit a).

Rn 2 Abs 1 verlangt die Vorlage einer Ausfertigung der Entscheidung, welche ›die für die Beweiskraft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt‹. Wie sich aus anderen Sprachfassungen ergibt, soll damit dem Gericht im ersuchten Mitgliedstaat die Möglichkeit eröffnet werden, sich von der Echtheit und Authentizität der Ausfertigung zu überzeugen (Gebauer/Wiedmann/Gebauer/Berner Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dienstliche Beurteilungen.

Rn 16 Zulässig ist es dagegen, iR dienstlicher Beurteilungen, die als solche ebenso wie der Erlass sog Beurteilungsrichtlinien verfassungsrechtlich (Art 97 GG) unbedenklich sind (BGH DRiZ 02, 14), eine vergleichende Betrachtung von Erledigungszahlen anzustellen, sofern die zugrunde liegenden Verfahren bei den Betroffenen in sachlicher Hinsicht tatsächlich vergleichbar sind. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Richterliche Zuständigkeit.

Rn 11 Funktionell zuständig für den Erlass eines Haftbefehls ist der Richter (§ 4 II Nr 2 RPflG; zuletzt LG Kleve JurBüro 13, 46). Hält der Rechtspfleger ihn für geboten, so legt er deswegen die Sache dem Richter zur Entscheidung vor (§ 4 III RPflG). Gelangt allerdings der Rechtspfleger bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Anordnung der Haft, insbesondere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 3 Der Verzicht als Prozesshandlung unterliegt zwar – unter den Voraussetzungen des § 78 – dem Anwaltszwang, kann aber gleichwohl sowohl ausdrücklich als auch konkludent (BGH NJW 94, 329, 330) erklärt werden, zB wenn der Beweisführer sich gegen eine unberechtigte Zeugnisverweigerung oder gegen ein befugtes (Brandbg 16.1.08 – 4 U 145/06, Rz 62) oder unbefugtes Ausbleiben de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Konsequenzen einer gepfändeten und überwiesenen Forderung entspr in vieler Hinsicht einer Übertragung (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 851 Rz 1). Als folgerichtige Verlängerung der Abtretungsverbote und des darin zum Ausdruck gekommenen Schutzgedankens ist eine Forderung nach Abs 1 regelmäßig nur insoweit pfändbar, wie sie übertragen werden ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. 2Dieser wird nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache, dies erfordern. (2) Wird das Urteil nicht in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 943) örtlich und sachlich ausschließlich zuständig (§ 802). Solange die Hauptsache noch nicht anhängig ist, ist für das Verfügungsverfahren jedes Gericht zuständig, bei dem eine Zuständigkeit für die Hauptsache gegeben ist (Karlsr MDR 10, 1013; Teplitzky/Feddersen Kap 54 Rz 7). Der Antragstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Der Schuldner kann gem §§ 777, 766 Erinnerung einlegen. Die Voraussetzungen des § 777 S 1 hat der Schuldner darzulegen und nachzuweisen; diejenigen des § 777 S 2 sind vom Gläubiger zu beweisen. Die Beweislast für eine hinreichende Besicherung sämtlicher Forderungen bzw für das Nichtbestehen oder Erlöschen dieser Forderungen liegt hingegen wieder beim Schuldner (St/J/Mün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesonderemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 33 Das Verfahren auf Vollstreckungsschutz ist sowohl für den Anwalt des Gläubigers als auch für den Anwalt des Schuldners nach § 18 I Nr 6 RVG eine besondere Angelegenheit, in der der Anwalt die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG jeweils gesondert erhält. Soweit eine einstweilige Anordnung beantragt wird, zählt diese mit zur Instanz und löst keine gesonderte Vergütung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Qualifizierte elektronische Signatur.

Rn 10 Weist das öffentliche elektronische Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur auf (§ 371a III 2) oder ist das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des von der Behörden beauftragten akkreditierten Diensteanbieters (§ 5 V DeMailG) versehen (§ 371a III 3), so gilt das Dokument als echt, sofern nicht die fremde Urheberschaft, also das Gegentei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 S 1.

Rn 2 Zu den Gründen s §§ 383 ff , zum Verfahren s §§ 386 bis 389. Das Verfahren erübrigt sich, wenn von der grds jederzeit bestehenden Möglichkeit (s.u.) Gebrauch gemacht wird, nach Abs 1 S 2 oder nach §§ 404 I 3, 360 S 2, 3 zu verfahren. Insoweit ist dann iRd § 405 der beauftragte oder ersuchte Richter zuständig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Überprüfbare Vorentscheidungen.

Rn 2 Das Berufungsgericht überprüft iRd Fehlerkontrolle die erstinstanzlichen Vorentscheidungen. Auf diesem Wege unterfallen Zwischenurteile (§ 303), Beschlüsse zB über die Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen (§ 140), Prozesstrennung (§ 145), Prozessverbindung (§ 147) und Beweisaufnahme (§ 358) sowie Terminsbestimmungen (§ 216) und die mündliche Verhandlung vorbereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine originäre Einzelrichterzuständigkeit nach § 348 Abs. 1 nicht begründet, überträgt die Zivilkammer die Sache durch Beschluss einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Spiegelprinzip.

Rn 9 Die internationale Zuständigkeit kann sich insb aus Gerichtsstandsregeln in Staatsverträgen ergeben. Sie bestimmen nicht nur, ob sich die eigenen Gerichte des Vertragsstaats als zuständig ansehen dürfen (Entscheidungszuständigkeit), sondern zugleich auch, wann die Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Vertragsstaats bei der Anerkennung akzeptiert werden muss (Anerken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel.

Rn 6 Der Anwendungsbereich des § 145 ist nach seinem Wortlaut auf die Erweiterung eines Rechtsmittels oder die Anschließung an ein zuvor eingelegtes Rechtsmittel in einer anderen Familiensache beschränkt. Rn 7 Die nur hinsichtlich einzelner Teile angefochtene Verbundentscheidung kann ergänzend durch eine Erweiterung des Rechtsmittels in einer anderen Familiensache angefochten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unmittelbarer und mittelbarer Beweis.

Rn 17 Der unmittelbare (direkte) Beweis hat tatsächliche Behauptungen zum Gegenstand, die unmittelbar ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal als vorhanden oder nicht vorhanden ergeben sollen (BGHZ 53, 245, 260 = NJW 70, 946, 950 – Anastasia). Er kann Hauptbeweis wie Gegenbeweis sein und sowohl als Vollbeweis wie auch als Glaubhaftmachung auftreten. Der mittelbare (indirekte) Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Antragsfrist.

Rn 14 Zu beachten ist, dass der Verlegungsanspruch nur besteht, wenn der Antrag binnen einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung gestellt wird (Abs 3). Damit soll verhindert werden, dass der Antrag kurz vor dem Termin gestellt und so zur Verfahrensverzögerung missbraucht wird (Wieczorek/Schütze/Gerken Rz 24). Für die Berechnung der Wochenfrist ist der Zugang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vernehmungsanordnung.

Rn 3 Bestreitet der Beweisgegner den Urkundenbesitz, ist die Vorlegungsvernehmung anzuordnen. Ein besonderer Antrag auf Vernehmung ist nicht zu stellen, da der Antrag bereits im Beweisantritt enthalten ist Anders/Gehle/Gehle ZPO § 426 Rz 4; St/J/Berger § 426 Rz 2; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 426 Rz 3). Die Vorlegungsvernehmung wird durch Beweisbeschluss nach § 426 S 3 iVm § 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Subsidiarität.

Rn 5 Die Parteivernehmung nach § 445 I setzt voraus, dass die Partei den Beweis noch nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat. Zunächst sind also alle anderen vom Beweisführer angebotenen Beweise zu erheben. Dass die bisherige Beweisaufnahme bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der bestrittenen Behauptung ergeben hat (wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beweiswert nicht signierter Dokumente.

Rn 7 Ist das elektronische Dokument nicht signiert (trägt es also keinen Namenszug, BAG NJW 20, 3476 [BAG 14.09.2020 - 5 AZB 23/20], Rz 15), ist es – wie jedes andere Augenscheinsobjekt – im Hinblick auf seinen Beweiswert frei zu würdigen (BGH NJW 21, 2364 [BGH 27.04.2021 - VI ZR 84/19], Rz 24 und 30 zur elektronischen Patientenakte; KG KGR 08, 115; zur Beweislast betreffend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Paralleler Zeugenbeweis.

Rn 4 Das Zivilgericht ist an die Tatsachenfeststellung des Strafgerichts nicht gebunden (KGR 06, 329; Saarbr OLGR 03, 80). Auch nach der Aussetzung muss sich das Zivilgericht am Maßstab der §§ 286, 287 seine eigene Überzeugung bilden. Eine Aussetzung erscheint daher im Regelfall nicht sachgerecht, wenn die im Zivil- und Strafverfahren relevanten Beweisfragen durch Zeugenbewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Nach dem herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die von dem Kl in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund) bestimmt, aus dem der Kl die begehrte Rechtsfolge ableitet (BGHZ 117, 1). Eine Klageänderung liegt deshalb vor, wenn entweder der Klageantrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Anzubringen ist der Vermerk über die Ausfertigungserteilung auf der Urschrift des Urteils des Prozessgerichts 1. Instanz, und zwar auch dann, wenn die Klausel erst in der 2. Instanz erteilt wurde (AG Bergisch-Gladbach Rpfleger 89, 336). Soweit in den Fällen der §§ 541 II, 565 bei dieser Stelle nur eine beglaubigte Abschrift verwahrt wird, muss die Erteilung der Ausferti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Beschränkung auf den Verbraucherschutz.

Rn 4 Kontrolliert werden kann die Wirksamkeit der inkriminierten Klauseln gem §§ 307–309 BGB. Somit ist auch bei Verträgen zwischen Unternehmern (§§ 310 I, 307 BGB) grds die Verbandsklagebefugnis eröffnet (zB BGH NJW-RR 07, 1286 [BGH 18.04.2007 - VIII ZR 117/06]; LG Köln WRP 18, 1394 [LG Köln 11.07.2018 - 26 O 128/17]), jedoch nicht durch alle Verbände (§ 3 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Das Versäumnisurteil gegen den Kläger.

Rn 14 Beantragt der Bekl das Versäumnisurteil und liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, so muss das Gericht die Klage durch Versäumnisurteil abweisen. Ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu. Der Inhalt der Entscheidung ergibt sich aus § 313b. Der Tenor des Urteils nach § 330 lautet auf Abweisung der Klage; nur in Ehesachen ist die Entscheidung (Beschluss gem § 11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Im Fall der Hauptintervention (§ 64) streiten zwei Gläubiger über eine Forderung, gegen die der Bekl Einwendungen erhebt. In dieser Situation kann der Hauptintervenient die Initiative ergreifen und seinen Anspruch sowohl gegen den Kl als auch den Bekl des Hauptprozesses durchsetzen. Abweichend hiervon ist der Schuldner (Bekl) im Prätendentenstreit (§ 75) zur Erfüllung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zurechnung fremden Wissens.

Rn 17 Die Zurechnung fremden Wissens erfolgt bei Abs 4 in jedem Fall für das Wissen eines gesetzlichen Vertreters. Auch Informationen, die die Partei bei Personen einholen kann, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht und Verantwortung tätig sind, können nicht mit Nichtwissen bestritten werden. Hierzu gehören auch (selbstständige) Untervermittler, die für die Partei tätig geword...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aussetzungsgrund.

Rn 3 Hierzu gehören der Tod einer Partei (vgl oben § 239 Rn 5–8), Verlust ihrer Prozessfähigkeit (vgl oben § 241 Rn 4), Wegfall ihres Vertreters (vgl oben § 241 Rn 5), Anordnung der Nachlassverwaltung (vgl oben § 241 Rn 1) und Eintritt der Nacherbfolge (vgl oben § 242 Rn 1, 2). Liegen die Aussetzungsvoraussetzungen vor, ist bei einem Antrag des ProzBev die Aussetzung zwingen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung weiterer Beteiligter (Abs 2).

Rn 2 Ferner sind weitere Beteiligte anzuhören, etwa die Eltern des Anzunehmenden (§ 188 Abs 1 Nr 1 b), die Ehegatten oder Lebenspartner des Annehmenden bzw Anzunehmenden (§ 188 Abs 1 Nr 1 c). Auch wenn es sich lediglich um eine Soll-Vorschrift handelt, kann von der Anhörung nur aus erheblichen Gründen abgesehen werden. Im Falle der Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grundurteil.

Rn 38 Wird ein Grundurteil 1. Instanz mit der Berufung angefochten (§ 304 II), ergeht hierüber eine Entscheidung nach allgemeinen Grundsätzen. Bejaht das Berufungsgericht den Grund, so findet das Betragsverfahren regelmäßig vor dem Berufungsgericht statt (§ 538 I), wenn nicht – ausnahmsweise – nach § 538 II Nr 4 an die 1. Instanz zurückverwiesen wird (BGH NJW 86, 183). Eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Gesetz gibt durch Abs 3 den Parteien die Möglichkeit, durch Ablehnung des Richters ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf einen neutralen Richter (§ 41 Rn 1) durchzusetzen (BGH NJW 12, 1890 [BGH 15.03.2012 - V ZB 102/11]), in dem es ihnen ein eigenes Recht schafft, bei Nichtbeachtung der Ausschlussgründe des § 41 diese oder sonstige Gründe zur Überprüfung zu ste...mehr