Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 42 Unter Aufwendungen für die Gründung eines Unt sind solche Aufwendungen zu verstehen, die für das rechtliche Entstehen des Unt erforderlich sind. Unter das Ansatzverbot fallen somit insb. folgende Aufwendungen:[1] Notar- und Gerichtsgebühren, Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung, Genehmigungskosten, Aufwendungen für eine Gründungsprüfung, Gutachterkosten für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Mutter- oder Tochterunternehmen

Rz. 37 Ein TU i. S. d. § 290 Abs. 1 HGB liegt vor, wenn es unter dem unmittelbaren oder mittelbaren beherrschenden Einfluss eines anderen Unt (MU) steht (§ 290 Rz 19 ff.). Die vormals in § 290 Abs. 1 HGB aF genannte Konstruktion der einheitlichen Leitung mit den dazugehörigen Indizien wurde durch das BilMoG ersatzlos gestrichen. Rz. 38 Gem. § 290 Abs. 2 HGB ist von einer solc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Zählen, Messen, Wiegen

Rz. 25 Für die Inventurdurchführung ist Folgendes erforderlich:[1] Im Regelfall ist die Inventur von einem Team aus Zähler und Schreiber, die zur Sicherstellung des Vier-Augenprinzips nicht voneinander weisungsabhängig sind und nicht in einem engen beruflichen Verhältnis stehen, durchzuführen. Die Inventur muss systematisch vorgenommen werden, damit sichergestellt ist, dass si...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.4 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen (§ 271 HGB)

Rz. 63 Die Definitionen des Jahresabschlusses für Beteiligungen und verbundenen Unt gelten auch für den Konzernabschluss (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 271 HGB). Sofern es sich bei der Beteiligung um ein assoziiertes Unt handelt, gehen der Ausweis und die Bilanzierung nach §§ 311f. HGB vor. Beteiligungen an assoziierten Unt sind gesondert in der Konzernbilanz auszuweisen (§ 311 Ab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)

Rz. 10 Um die zeitliche Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu gewährleisten, sind Vorjahresbeträge in Bilanz und GuV anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn eigentlich keine Vergleichbarkeit gegeben ist, z. B. aufgrund eines vorhergehenden Rumpf-Gj. (§ 240 HGB),[1] bei einem Wechsel zwischen UKV und GKV oder der Umstellung auf ein anderes Rechnungslegungssystem gem. § 315e u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Prospektive Anwendung im Bereich der Konzernbilanzierung (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 13 Auch die stark an die IFRS angepassten Regelungen der Konzernbilanzierung sind mit Ausnahme der Interessenzusammenführungsmethode nach § 302 HGB a. F., die nach Art. 67 Abs. 5 HGB nur wahlweise beizubehalten ist (Art. 67 Rz 133 ff.), alle pflichtgemäß prospektiv anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Altregelungen für alle Erwerbsvorgänge bis einschließlich zum Gj 2009 w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten (Abs. 2)

Rz. 8 In § 315b Abs. 2 HGB wird die Befreiung von der Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung bei Einbezug in eine nichtfinanzielle Konzernerklärung eines übergeordneten MU, die für die unter § 291 oder § 292 HGB fallenden MU bereits aus Abs. 1 gilt (§ 291 Rz 14 ff.), erweitert, da einige Anforderungen der §§ 291 und 292 HGB für die befreiende Einbeziehung expli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Übergangsvorschriften

Rz. 260 Die noch über die Beibehaltungswahlrechte fortwirkenden Altregelungen, wie insb. die Implikationen der Übergangsvorschriften bzgl. der neuen Bewertungsvorschriften bei Pensionsverpflichtungen werden unter Art. 67 EGHGB Rz 9 ff., die Auflösung beibehaltener Sonderposten mit Rücklageanteil unter Art. 67 EGHGB Rz 70 ff. behandelt und die Sachverhalte bzgl. des Fortwirke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Vorausgehende Pflichten (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 25 Für die Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens ist gem. § 335 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erforderlich, dass eine der Offenlegung vorausgehende Pflicht, insbes. die Aufstellung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses oder die unverzügliche Erteilung des Prüfauftrags, noch nicht erfüllt ist. Die Ahndung dieser Pflichtverletzungen kann mittelbar i. R. d. Ordnungsgeldve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Voraussetzungen beim Mutterunternehmen

Rz. 17 Voraussetzung für die Beachtung von § 290 HGB ist zunächst, dass das MU in der Rechtsform einer KapG geführt wird. Über einen Verweis in anderen gesetzlichen Regelungen sind KapCoGes (§ 264a HGB) sowie unabhängig von Größe und Rechtsform Banken und Versicherungen zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. Große PersG, eG oder sonstige Rechtsformen sind bei Überschreiten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Eröffnungsinventur

Rz. 3 § 240 Abs. 1 HGB schreibt dem Kfm. vor, zu Beginn seines Handelsgewerbes ein Eröffnungsinventar aufzustellen; das Eröffnungsinventar ist Grundlage für die nach § 242 Abs. 1 HGB aufzustellende Eröffnungsbilanz (§ 242 Rz 3). Rz. 4 Nach dem Gesetzeswortlaut sind darin Grundstücke, Forderungen, Bargeld, sonstige VG und Schulden des Kfm. mit ihrem Wert zu verzeichnen. Der Ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Anhangangaben

Rz. 43 Gesonderte Angaben zu den Grundlagen der Währungsumrechnung werden nach der Gesetzesbegründung zum BilRUG durch § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB bei den Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden gefordert.[1] Rz. 44 Da der Gesetzgeber die modifizierte Stichtagskursmethode in § 308a HGB verbindlich vorgeschrieben hat, bedarf es im Hinblick auf die Methode der Einbeziehung vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Angabe der Befreiung im Konzernanhang (Nr. 3)

Rz. 24 In § 264b Nr. 3 HGB wird geregelt, dass der Befreiungstatbestand im Anhang des Konzernabschlusses angegeben werden muss, wobei nicht der Umfang der Befreiung, sondern lediglich die Tatsache, dass die Befreiungsmöglichkeit überhaupt in Anspruch genommen wird, berichtet werden muss (§ 264 Rz 117).[1] In § 313 Abs. 2 HGB wird eine Reihe von Angabepflichten für den Konzer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 2 Die Stichprobeninventur ist unter folgenden Voraussetzungen anwendbar:[1] Verwendung einer anerkannten mathematisch-statistischen Methode (Rz 3), das angewandte Verfahren entspricht den GoB (Rz 7), der Aussagewert des Inventars ist dem einer Stichtagsinventur gleichwertig (Rz 14) und es liegt eine bestandszuverlässige Lagerbuchführung vor (Rz 10).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 56 Nach Maßgabe des § 312 Abs. 4 Satz 1 1. Hs. HGB ist der im Konzernabschluss angesetzte Beteiligungsbuchwert in den Folgejahren um den Betrag der Veränderungen des Eigenkapitals (EK), die den dem MU gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unt entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Die auf die Beteiligung entfallenden Gewinnausschüttungen sind abzusetzen (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Gleichwertiger Aussagewert wie eine körperliche Bestandsaufnahme

Rz. 14 Die Forderung nach einem gleichwertigen Aussagewert wie die körperliche Bestandsaufnahme wird auch als Grundsatz der Aussageäquivalenz bezeichnet.[1] Rz. 15 Die Forderung nach einem gleichwertigen Aussagewert steht in engem Zusammenhang mit der Forderung nach Einhaltung der GoB. Diese Anforderung hat klarstellenden Charakter, da eine Methode mit nicht gleichwertigem Au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Wertaufholungsverbot

Rz. 23 Nach § 253 Abs. 5 Satz 2 HGB darf beim GoF im Gegensatz zu anderen VG des AV und UV nach Wegfall der Gründe für eine vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung keine Wertaufholung vorgenommen werden. Dies wird damit begründet, dass ein einmal verbrauchter bzw. vernichteter GoF nicht wiederaufleben kann, sondern ein originärer GoF neu geschaffen wird, für den gem. § 248...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Offenbaren gegen Entgelt

Rz. 43 Entgelt ist nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung. Hierzu zählen alle vermögenswerten Leistungen (Geld, Schecks, Erlass von Schulden etc.), nicht aber immaterielle Vorteile oder sonstige Begünstigungen. Egal ist dabei, ob der Täter das Entgelt vor oder nach Begehung der Tat erhält. Es reichen bereit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Bruttoergebnis vom Umsatz (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 235 Das Bruttoergebnis vom Umsatz (§ 275 Abs. 3 Nr. 3 HGB) ergibt sich durch Saldierung der unter Posten Nr. 1 und Nr. 2 ausgewiesenen Beträge. Im Fall eines negativen Bruttoergebnisses ist eine Kennzeichnung mit einem Minus-Zeichen erforderlich. Diese Größe wird bei Herstellungsbetrieben auch als "Rohgewinnspanne" und bei Handelsbetrieben als "Handelsspanne" bezeichnet ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Mehrere Tathandlungen

Rz. 46 Das unbefugte Offenbaren und das unbefugte Verwerten sind selbstständige Delikte, die in Tateinheit und Tatmehrheit zueinander stehen können. Die Offenbarung gegen Entgelt stellt kein Verwerten i. S. d. § 333 Abs. 2 Satz 2 HGB dar, sondern erfüllt den Qualifikationstatbestand des § 333 Abs. 2 Satz 1 HGB. Wird ein Geheimnis gegenüber verschiedenen Personen mehrfach off...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Beschäftigter einer Prüfstelle

Rz. 10 Beschäftigter der seit dem FISG bei der BaFin angesiedelten Prüfstelle ist jeder, der für eine solche Prüfstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben tätig ist. Dazu gehören nicht nur Arbeitnehmer der Prüfstelle, sondern auch Personen, derer sich die Prüfstelle bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedient.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Mitteilungspflichten

Rz. 2 Rechtskräftige[1] Bußgeldentscheidungen nach § 334 Abs. 2a HGB hat das BfJ an die Abschlussprüferaufsicht zu übermitteln. Rz. 3 Bei Straftaten nach den §§ 332, 333 oder 333a HBG hat die Staatsanwaltschaft, die das Strafverfahren abschließende Entscheidung sowie ggf. einen Hinweis auf ein gegen die Entscheidung eingelegtes Rechtsmittel an die Abschlussprüferaufsicht zu ü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 9 Der subjektive Tatbestand verlangt Vorsatz (Abs. 1) oder Leichtfertigkeit (Abs. 2). Rz. 10 Eventualvorsatz reicht zur Erfüllung des subjektiven Tatbestands aus. Auch die in den blankettausfüllenden Normen enthaltene Formulierung "nach bestem Wissen" ist nicht im strafrechtlichen Sinne als direkter Vorsatz zu verstehen. Der Wissensvorbehalt soll nach dem Willen des Geset...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1.1 Fehlende Offenkundigkeit

Rz. 15 Eine Tatsache ist dann offenkundig, wenn sie allgemein bekannt oder derart zugänglich ist, dass sie von einem außenstehenden Dritten jederzeit auf legalem Weg in Erfahrung gebracht werden kann.[1] Demnach fehlt es an der Offenkundigkeit, wenn bereits eine Tatsache nur einem eng begrenzten, noch überschaubaren Personenkreis bekannt ist.[2] Rz. 16 Auch dann wenn die Tats...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Täterkreis

Rz. 26 Täter des § 334 Abs. 2 HGB können Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sein, die selbst Jahres- oder Konzernabschlussprüfer sind oder für eine Wirtschaftsprüfungs- oder Buchführungsprüfungsgesellschaft handeln und für diese den Bestätigungsvermerk erteilen und unterzeichnen.[1] Andere gesetzliche Vertreter oder Prüfungsgehilfen kommen nicht als Täter in Betrach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Vorwerfbarkeit

Rz. 32 Die Handlung ist grds. vorwerfbar, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist i. R. d. § 334 HGB allerdings nur die vorsätzliche Begehung ahndbar (§ 10 OWiG). Bedingter Vorsatz ist hierbei ausreichend.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.7 Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 72 Wenn der Ehegatte oder der Lebenspartner des Abschlussprüfers einen Ausschlussgrund nach Satz 1 Nrn. 1–3 erfüllt, liegt nach Abs. 3 Satz 2 ebenfalls ein Ausschlussgrund vor. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LPartG sind Lebenspartner zwei Personen gleichen Geschlechts, die persönlich, gegenseitig und bei gleichzeitiger Anwesenheit unter Abgabe übereinstimmender Willenserklärunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3 Grundsätzlichkeitscharakter der Einbeziehungspflicht

Rz. 40 Entsprechend der Formulierung in § 271 Abs. 2 Hs. 2 HGB a. F. ist die Tatsache, dass TU nach der Regelung des § 296 HGB wahlweise nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, für die Annahme eines "verbundenen Unt" ausdrücklich unschädlich.[1] Insoweit ist allein maßgeblich, dass eine grundsätzliche Pflicht zur Einbeziehung überhaupt besteht. Soweit die übrigen Kr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Inventurauswertung

Rz. 30 Bei der Inventurauswertung ist zwischen einer körperlichen Bestandsaufnahme und einer Systemprüfung des Bestandsfortschreibungssystems zu unterscheiden. Bei einer körperlichen Bestandsaufnahme ist eine Inventurauswertung als Soll-Ist-Vergleich möglich, wenn der Kfm. ein Bestandsfortschreibungssystem eingerichtet hat. Andernfalls ist mangels einer Bestandsfortschreibun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Formvorschriften

Rz. 124 Durch § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB wird angeordnet, dass die Offenlegung in einer Form geboten ist, die eine elektronische Offenlegung ermöglicht. Hiermit soll erreicht werden, dass die Daten übernommen und nicht erneut erfasst werden müssen. Damit wird es möglich, die Kosten der Offenlegung zu senken und dieses Verfahren zu beschleunigen sowie Fehler zu vermeiden. Die Off...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Sprache

Rz. 4 Während § 239 Abs. 1 Satz 1 HGB den Kfm. lediglich verpflichtet, die Handelsbücher und sonstigen Aufzeichnungen in einer lebenden Sprache zu führen, bestimmt § 244 HGB, dass der Jahresabschluss für handelsrechtliche Zwecke nur in deutscher Sprache aufgestellt werden darf. Es ist also möglich, die Bücher in einer fremden Sprache zu führen, z. B. bei Tochtergesellschafte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Offenlegungsfrist

Rz. 4 § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB verlangt, dass KapG i. S. d. § 264d HGB die Offenlegung nach längstens vier Monaten vollziehen müssen (§ 325 Rz 166). Die Regelung, dass Unt, "die keine KapG i. S. d. § 327a HGB sind", von der Verkürzung ausgenommen sind, ist seit dem DiRUG nicht mehr direkt in § 325 Abs. 4 HGB verankert, wodurch die Dopplung mit § 327a HGB aufgehoben wurde.[1] ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.7 Aus mehreren Personen bestehende vertretungsberechtigte Organe

Rz. 25 Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Personen, kann jede dieser Personen Täter i. S. d. § 331 HGB sein. Interne Zuständigkeitsverteilungen spielen dabei grds. keine Rolle.[1] Dies gilt, da sich die gesetzlichen Organpflichten nicht durch gesellschaftsinterne Organisationsregeln beseitigen lassen. Interne Zuständigkeiten können jedoch i. R. d. Vorsatze...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2.2 Gemeinkosten

Rz. 108 Die Gemeinkosten sind als Komplement zu den Einzelkosten zu verstehen. Unter Gemeinkosten werden entsprechend jene Kosten subsumiert, die den Kostenträgern oder Kostenstellen unter Verwendung von Zuschlagssätzen bzw. jedweder Form der Schlüsselung zugeordnet werden. Die Zuordnung erfolgt also mittelbar. Zum Sonderfall der Fertigungslöhne vgl. Rz 106.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Verfahrensgrundsätze (Abs. 2 Sätze 1, 2)

Rz. 28 Nach § 335 Abs. 2 Satz 2 HGB ist das Ordnungsgeldverfahren ein Justizverwaltungsverfahren i. S. d. § 23 Abs. 1 EGGVG. Das Verfahren richtet sich gem. § 335 Abs. 2 Satz 1 HGB in weiten Teilen nach den Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) [1] sowie nach den Regelungen des Verwaltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Verhältnis zu den Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs

Rz. 45 Die Tathandlung kann eine tateinheitliche Beihilfehandlung zu § 263 StGB (Betrug), § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug), § 265b StGB (Kreditbetrug) etc. sein, wenn der Täter weiß, dass der testierte Jahresabschluss zur Erlangung eines Kredits etc. vorgelegt wird.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Format (ESEF-VO/Abs. 2)

Rz. 47 § 328 Abs. 2 HGB dehnt die bestehende Regelung zu nicht auf Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Veröffentlichungen und Vervielfältigungen von Jahresabschlüssen, Einzelabschlüssen nach § 325 Abs. 2a HGB und Konzernabschlüssen, die nicht den Vorschriften der Offenlegung des § 328 Abs. 1 HGB unterliegen und auch tatsächlich von der dort vorgeschriebenen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Deliktsnatur

Rz. 5 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Ein konkreter Erfolg, wie z. B. ein resultierender Schaden oder eine Vermögensgefährdung, ist für die Vollendung des Delikts nicht erforderlich. Das bloße Handeln des Täters genügt für die Strafbarkeit. Rz. 6 § 331 HGB ist in allen Tatbestandsalternativen ein echtes Sonderdelikt. Der Kreis der möglichen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Vertretungsberechtigtes Organ (Abs. 1 Satz 1 1. Hs.)

Rz. 7 Das Ordnungsgeldverfahren ist nach § 335 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz 10 ff.) der KapG zu führen. Dies sind die Vorstandsmitglieder einer AG (§§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 AktG), die Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG), die Vorstandsmitglieder einer KGaA (§ 283 AktG), die Vorstandsmitglieder einer EG (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Angaben in Anhang und Lagebericht

Rz. 38 Das HGB sieht eine Angabe der Grundlagen für die Umrechnung von Posten in Euro im Anhang nicht ausdrücklich vor. Tätigt das Unt Fremdwährungsgeschäfte in nicht unerheblichem Umfang, ist deren Umrechnung als Teil der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erläutern (§ 284 Rz 33 sowie – aus Konzernsicht – DRS 25.106). Rz. 39 Die Anhangangabe ist weiter gefa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Rz. 72 Die Konzern-GuV ist gem. § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dieses Wahlrecht kann im Konzernabschluss grds. unabhängig von der Ausübung im Jahresabschluss des MU ausgeübt werden.[1] Hierbei ist natürlich der Stetigkeitsgrundsatz gem. § 298 Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 1 HGB zu beachten. Für den Kon...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Aktiviertes Disagio (Abs. 6)

Rz. 39 Abs. 6 fordert einen gesonderten Ausweis des Disagios in der Bilanz unter den aktiven RAP oder im Anhang, falls von dem Aktivierungswahlrecht für ein Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB) Gebrauch gemacht wird. Für eG (§ 336 Abs. 2 HGB) und dem PublG unterliegende Personengesellschaften (§ 5 Abs. 1 PublG) sowie Kreditinstitute (§ 340e Abs. 2 HGB) und Versicherungen (§ 341c HGB) ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Saldierung von Unterschiedsbeträgen

Rz. 34 Aktive und passive Unterschiedsbeträge von mehreren TU dürfen nach BilMoG nicht mehr miteinander verrechnet werden (§ 301 Abs. 3 HGB). Damit entfällt ein gängiges Gestaltungsmittel der Konzernrechnungslegungspraxis zur Beeinflussung der Konzernbilanzsumme und damit zur Befreiungsmöglichkeit nach § 293 HGB hinsichtlich der Konzernrechnungslegungspflicht.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3 Verhältnis zu anderen Strafgesetzen

Rz. 48 § 404 AktG, § 151 GenG, § 315 UmwG und § 138 VAG sind aufgrund der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers in diesen Vorschriften subsidiär zu § 333 HGB. § 19 PublG ist lex specialis zu § 333 HGB.[1] § 119 WpHG steht zu § 333 HGB in Idealkonkurrenz, wenn die Geheimhaltungspflichtverletzung gleichzeitig als Grundlage eines verbotenen Geschäfts dient.[2] Ebenso besteht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.9 Sonstige Steuern (Abs. 3 Nr. 15)

Rz. 254 Für Steueraufwendungen gilt wie für Zinsen, dass sich i. H. d. Betrags, in dem diese in die HK oder – dem vorherrschenden Konsens widersprechend in unzutreffender Weise – in die Vertriebs- bzw. allgemeinen Verwaltungskosten eingeflossen sind, ein niedriger Ausweis gegenüber dem GKV ergibt. D. h., in § 275 Abs. 3 Nr. 15 HGB sind nur die Steuern zu erfassen, die nicht ...mehr