Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten.

Rn 8 Die Kosten (für das Gericht GNotKG KV Nr 12410) fallen dem Erben, der das Aufgebot erlässt, zur Last. Dabei handelt es sich nach hM um reine Eigenverbindlichkeiten (MüKo/Ann § 2061 Rz 7). Da die Wirkung am Aufgebot für alle Miterben vorteilhaft ist, steht dem kostentragenden Miterben nach § 683 ein Erstattungsanspruch zu (Staud/Marotzke § 2061 Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten.

Rn 159 Im gerichtlichen Verfahren nach Abs 4 gelten die für die jeweiligen Änderungsgründe bestimmten Kosten. In den Verfahren nach Abs 5 und 9 sind keine besonderen Gerichtsgebühren vorgesehen. Die Anwaltsgebühren in diesen beiden Verfahren mit einem Satz von 0,3 der Gebühr entstehen gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309. Der Gegenstandswert ist nach dem Betrag der zu vollstrecke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf Kosten des Beklagten (S 1 Alt 1).

Rn 1 Die Vorschrift soll die faktische Breitenwirkung eines Urteils verbessern, indem die Urteilsformel auf Kosten des unterlegenen Beklagten im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Dieses Ziel wird aber nicht erreicht, weil der Bundesanzeiger weder von Verbrauchern noch von den meisten Unternehmern regelmäßig gelesen wird. Die Vorschrift ist daher weitgehend sinnlos, desweg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Für das Beschwerdeverfahren gilt KV 1812 GKG. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind durch die Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 I Nr 7 RVG. War der Rechtsanwalt nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine 0,8 Gebühr nach VV 3403 RVG. Im Beschwerde- bzw Erinnerungsverfahren fällt eine 0,5 Gebühr nach VV 3500 RVG an. Findet ausnahmswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten.

Rn 7 Im Fall erfolgloser Berufung wird durch die Zurückweisung der Berufung die erstinstanzliche Kostenentscheidung aufrechterhalten, es bedarf lediglich der Feststellung, dass der Berufungskläger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat (§ 97 I; Hirtz/Oberheim/Siebert/Oberheim Kap 18 Rz 133–166). Wird das angefochtene Urt abgeändert, bedarf es einer neuen Entscheidung übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kosten.

Rn 29 Mit der Fassung des Gestattungsbeschl hat sich der Anspruchsberechtigte an den Kosten nach Maßgabe von § 21 III zu beteiligen. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf seinen Sondernachfolger über. Ferner ist der Ausgleichsbetrag fällig. Rn 30 Durch das Verlangen nach einem Mitgebrauch kann es notwendig werden, weitere bauliche Veränderungen vorzunehmen und/oder die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gegen den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Teilurteil über einen Teil der Hauptsache und Schlussurteil über die restliche Hauptsache nebst Kosten.

Rn 12 Ergeht zunächst ein Teilurteil über einen Teil der Verfahrensgegenstände und später ein Schlussurteil über die restlichen Verfahrensgegenstände mit Kostenentscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens, bestehen mehrere Möglichkeiten. Das Schlussurteil kann jetzt – sofern in der Hauptsache die erforderliche Beschwer gegeben ist oder die Berufung zugelassen worden i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten und Lasten.

Rn 24 Für Kosten und Lasten gelten grds keine Besonderheiten. Etwas anderes gilt, wenn es eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung gibt (BGH ZMR 22, 232 Rz 18 ff.; NZM 21, 692 Rz 17). Es genügt insoweit nicht, wenn bloß vereinbart ist, dass die Untergemeinschaften weitgehend verselbständigt sein sollen oder dass die Kosten getrennt ermittelt und abgerechnet oder eigene Rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 54 Zu unterscheiden sind die Kosten des Beschlussverfahrens von den Kosten der Durchführung (wie auch iRd § 887; s dort). In Bezug auf erstgenannte Kosten ergeht die Kostenentscheidung im Beschl wegen § 891 S 3 nach §§ 91 ff. Die zuletzt genannten Kosten werden nach § 788 I festgesetzt und beigetrieben, und zwar gem § 788 II 2 auch durch das Prozessgericht des ersten Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten (S 2).

Rn 13 Kl trägt grds Kosten ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage (BGH NJW 04, 223), denn er hat sich mit der Rücknahme freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben (BGH NJW-RR 05, 1662). Die Regelanordnung des Abs 3 S 2 ist eine Ausprägung des allg den §§ 91, 97 zugrunde liegenden Prinzips, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einheitliche Unterhaltsfestsetzung, Kosten (Abs 4, 5).

Rn 7 Das Gericht entscheidet über den Antrag im streitigen Verfahren durch Beschluss gem § 38. War zuvor bereits ein Teilfestsetzungsbeschluss gem § 253 I 2 erlassen worden, soll gem IV für zukünftige wiederlehrende Leistungen der Unterhalt in einem Gesamtbetrag bestimmt und der Teilfestsetzungsbeschluss insoweit aufgehoben werden. Durch Schaffung eines einheitlichen Unterha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 73 Brüssel IIb-VO – Kosten.

Gesetzestext Dieses Kapitel gilt auch für die Festsetzung der Kosten für die nach dieser Verordnung eingeleiteten Verfahren und die Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Rn 1 Diese Vorschrift entspricht Art 49 Brüssel IIa-VO (vgl die dortige Kommentierung).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht angegebene Kosten; Konditionenanpassungen (Abs 4).

Rn 12 Kosten, die der Darlehensgeber entgegen § 492 II nicht angegeben hat (Art 247 § 6 I Nr 1, § 3 I Nr 10 EGBGB), werden vom Verbraucher nicht geschuldet; dieses Sanktionensystem ist abschließend (München OLGR 96, 245). Kosten, die im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme an einen Dritten zu entrichten sind (Restschuldversicherung; Vermittlungskosten), bleiben von IV unbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gegen die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gegen die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten bei Eheaufhebung auf Antrag der Behörde oder eines Dritten (Abs 2).

Rn 4 Wird die Ehe auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines weiteren Ehegatten bzw Lebenspartners aufgehoben, haben die Ehegatten als Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen, wobei sie nicht als Gesamtschuldner, sondern nach Kopfteilen haften, §§ 113 I 2 iVm 91 I, 100 I ZPO. Wird der Antrag der Behörde oder des Dritten abgewiesen, kommt eine Kostenau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Kosten für die Erhaltung; Kleinreparaturen.

Rn 143 Grds muss der Vermieter die Mietsache gem § 535 I 2 als Hauptpflicht (BGHZ 92, 363, 367 = NJW 85, 480) auf seine Kosten erhalten. Die Parteien können allerdings vereinbaren, dass der Mieter sich an der Erhaltung beteiligt (s bereits Rn 136). Solche Vereinbarungen gibt es va zu Kleinreparaturen in Wohnraummietverträgen. Die Parteien können nicht die Kleinreparaturen se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gleichzeitige Entscheidung über Hauptsache und Kosten.

Rn 4 Neben der Entscheidung der Hauptsache muss auch zugleich eine Kostenentscheidung ergangen sein. Die Entscheidung muss allerdings nicht zeitgleich ergangen sein und auch nicht in der Entscheidung selbst enthalten sein. Das betrifft zB die Fälle, in denen über die Hauptsache durch Teilurteil und über die Kosten durch Schlussurteil entschieden worden ist oder im Verfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 83 Brüssel IIb-VO – Kosten der Zentralen Behörden.

Gesetzestext (1) Die Unterstützung durch die Zentralen Behörden nach dieser Verordnung erfolgt unentgeltlich. (2) Jede Zentrale Behörde trägt die Kosten, die ihr selbst durch die Anwendung dieser Verordnung entstehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 369 BGB – Kosten der Quittung.

Gesetzestext (1) Die Kosten der Quittung hat der Schuldner zu tragen und vorzuschießen, sofern nicht aus dem zwischen ihm und dem Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt. (2) Treten infolge einer Übertragung der Forderung oder im Wege der Erbfolge an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers mehrere Gläubiger, so fallen die Mehrkosten den Gläubigern zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatsächlich erforderliche Kosten – § 650c I.

Rn 5 Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, die anordnungsbedingte Anpassung der Vergütung im Ausgangspunkt nicht aus der Urkalkulation des Unternehmers zu entwickeln. Stattdessen schreibt er zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Ermittlung der Nachtragspreise vor, dass für die Nachtragsberechnung auf die tatsächlich erforderlichen Mehr- oder Minderk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 30 EGGVG – [Kosten].

Gesetzestext 1Das Oberlandesgericht kann nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse zu erstatten sind. 2Die Vorschriften des § 91 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 3Die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für Pfändung und Überweisung nach § 886 fällt die Gerichtsgebühr nach Nr 2111 KV GKG an. Eine Vorauszahlungspflicht ergibt sich aus § 12 VI GKG. Bei Herausgabebereitschaft des Dritten entstehen dieselben Geb des GV wie in Fällen der Vollstreckung nach §§ 883–885. Rn 8 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Der Antrag stellt keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten für die Rücksendung.

Rn 10 Nach 2 hat der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen. Dies entspricht der bei Ratenlieferungsverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, geltenden Rechtslage (vgl § 357 VI 1, 2). Die Gesetzestechnik des 1 und 2 verwundert auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfestsetzung und Höhe der Kosten (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 sieht vor, dass das Schiedsgericht auch über die Höhe der von den Parteien zu tragende Kosten entscheiden kann. Davon abzutrennen ist eine Entscheidung über die Höhe des eigenen Honorars des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht hat keine Kompetenz, darüber zu entscheiden. Vielmehr ist das Honorar der Schiedsrichter eine Frage der Vereinbarung im Schiedsrichtervertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kosten (II).

Rn 4 Die Kostenregelung erstreckt sich ausschließlich auf die Kosten der eidesstattlichen Versicherung. Nicht von Belang ist, ob die Erklärung vor einem Vollstreckungsgericht oder einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit abgegeben wurde (BGH NJW-RR 00, 2014). Da die Vorschrift demjenigen die Kostentragung auferlegt, der die Abgabe der Erklärung fordert, statuiert sie e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten bei Vergleich.

Rn 2 I entspricht § 98 ZPO (s § 98 ZPO Rn 1 ff). Er umfasst gerichtliche Vergleiche nach § 36u setzt damit voraus, dass die Beteiligten über den Verfahrensgegenstand verfügen können, s § 36 Rn 2. Eine für die Wirksamkeit des Vergleichs erforderliche gerichtliche Genehmigung (zB nach § 156 II) muss ebf vorliegen. I ist dispositiv, dh eine v den Beteiligten in dem Vergleich ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten (Abs 2).

Rn 11 Gegen Kostenentscheidungen ist die sofortige Beschwerde nur dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Seit dem Inkrafttreten des Kostenrechtsreformgesetzes vom 5.5.04 wird nicht mehr zwischen Kostengrundentscheidungen und anderen Entscheidungen in Kostensachen (zB im Kostenfestsetzungsverfahren, §§ 104 III, 107 III, oder im Zusammenha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erläuterung der Kosten (Angabe der Modernisierungsmaßnahme).

Rn 12 Es ist nach § 559b I 2 anzugeben, welche Modernisierungsmaßnahme(n) im Einzelnen durchgeführt wurde(n). Dazu ist keine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erschöpfende Begründung zu bieten. Es ist ausreichend, die durchgeführte Maßnahme so zu beschreiben, dass der Mieter, wenn auch unter Umständen unter Zuhilfenahme einer bautechnisch oder juristisch sachkundigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verlustgefahr und Kosten.

Rn 8 Die Verlustgefahr liegt beim Schuldner und geht erst dann auf den Gläubiger über, wenn dieser das Geld in Empfang genommen hat bzw wenn er nach § 300 II in Annahmeverzug gerät (AnwK/Schwab § 270 Rz 4). Im Geltungsbereich des § 815 III ZPO geht hingegen die Verlustgefahr bereits durch die Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher auf den Gläubiger über. Dies gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage.

Rn 63 Für die Kosten des Betriebs müssen die WEigtümer – eine Bestimmung durch den Verw ist nicht möglich (LG München I ZMR 16, 232) – für den erfassten Wärmeverbrauch nach Maßgabe von § 7 I 1–3 HeizkV nach billigem Ermessen einen Umlageschlüssel nach §§ 16 II 2, 19 I beschließen (BGH WuM 20, 235 Rz 8; ZMR 10, 970) oder nach § 10 I 2 vereinbaren. Nach § 10 HeizkV kann auch e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilurteil zur Hauptsache – Schlussurteil nur über die Kosten.

Rn 11 Ergeht zunächst ein Teilurteil über die Hauptsache und später ein Schlussurteil lediglich über die Kosten, so ist § 99 I ebenfalls zu beachten. Das Schlussurteil kann grds nicht isoliert angefochten werden. Ist allerdings das Teilurteil angefochten worden, dann kann auch das Schlussurteil hinsichtlich der Kosten angefochten werden, weil es sich dann nicht um eine isoli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 15 EuZVO – Kosten der Zustellung.

Gesetzestext (1) Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus einem Mitgliedstaat begründet keine Verpflichtung zur Zahlung oder Erstattung von Gebühren und Auslagen für die Tätigkeit des Empfangsmitgliedstaats. (2) Abweichend von Absatz 1 zahlt oder erstattet der Antragsteller die Kostenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des Verfahrens werden vom System berechnet und dem Betrag nach bezeichnet (Abs 1 Nr 3). Sie bestehen insb aus Gerichtskosten (GKG KV 1100: 0,5 Gebühr, mindestens 36 EUR). Wenn aus den zugehörigen Eintragungen im Antrag ersichtlich ist, dass der ASt durch einen RA vertreten ist, werden dessen Kosten (Verfahrensgebühr nach VV 3305 usw) errechnet und bezeichnet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 93b ZPO – Kosten bei Räumungsklagen.

Gesetzestext (1) Wird einer Klage auf Räumung von Wohnraum mit Rücksicht darauf stattgegeben, dass ein Verlangen des Beklagten auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen der berechtigten Interessen des Klägers nicht gerechtfertigt ist, so kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Kläger auferlegen, wenn de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 312e BGB – Verletzung von Informationspflichten über Kosten.

Gesetzestext Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten entsprechend den Anforderungen aus § 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche informiert hat. A. Europarechtliche Grundlage...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / Leitsatz

Nimmt der Kläger nach Abgabe des Mahnverfahrens den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens vor Anspruchsbegründung zurück, entsteht für den Anwalt des Beklagten eine 0,8-Verfahrensgebühr aus der Hauptsache und, wenn er einen Kostenantrag stellt, unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG noch eine weitere 1,3-Verfahrensgebühr aus dem Wert der Kosten. OLG Brandenbur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 16 Für die Unterhaltssache ist für die Festsetzung des Verfahrenswerts § 51 FamGKG maßgeblich; der Wert der Abstammungssache richtet sich nach § 47 I 1 FamGKG. Werden beide Gegenstände verbunden, ist nach § 33 I 2 FamGKG der höhere Wert maßgebend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Es fallen keine Gerichtsgebühren, insb keine Urteilsgebühren an. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist durch die Verfahrensgebühr, VV 3100 RVG, abgegolten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Rechtsbeschwerde.

Rn 2 Die Gerichtskosten richten sich nach Nr 1821 KV GKG (5,0 Gebühren); die Anwaltsgebühren entsprechen denen eines Revisionsverfahrens (Vorbem 3.2.2 Nr 1e VV RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 14 Die Höhe der Geb richtet sich nach den jeweiligen Kostenvorschriften der Länder (vgl für NRW Nr 2.3 des Gebührenverzeichnisses zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb je übermitteltem Datensatz 4,50 EUR, auch im Falle einer Negativauskunft). Der Staatsvertrag (G zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k I 2, 882h I 2, 3 der Zivilprozessordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 66 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 20 Ergeht eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 495a, entsteht eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG. Die volle 1,2-Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Beklagte sich im Verfahren nicht verteidigt (Ddorf AGS 09, 172 = JurBüro 09, 364; AG Kleve AGS 06, 542; unzutreffend: nur eine 0,5-Terminsgebühr gem Anm Abs 2 zu Nr 3105 VV RVG: AG Münch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Kosten.

Rn 12 Über die Verfahrenskosten (§ 3 II GNotKG iVm Anlage 1, Nr. 12215 GNotKG und § 40 GnotKG) entscheidet das Gericht (§ 353 I FamFG; s § 2353 Rn 31). § 81 I 1 FamFG ermöglicht Kostenteilung. Bei unsachgemäßer Behandlung durch das Nachlassgericht besteht Niederschlagungsmöglichkeit gem § 21 I GNotKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten.

Rn 10 Der GV erhält für die Abnahme einer Vermögensauskunft nach § 807 ebenso wie nach §§ 802c, 802d I eine Gebühr iHv 33 EUR (KV-GvKostG Nr 260). Da die Abnahme der Vermögensauskunft eine gesonderte Vollstreckungsmaßnahme ist (vgl oben Rn 1), entsteht für den RA eine gesonderte Verfahrensgebühr nach VV-RVG Nr 3309 neben der Gebühr für den Pfändungsauftrag (§ 18 I Nr 1, 16 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelne Kosten.

Rn 17 Die Rspr gewährt einem obsiegenden Verbraucherverband auch in komplexen Rechtsstreitigkeiten keine Kostenerstattung für die Reise des Prozessvertreters an den auswärtigen Prozessort, da die schriftliche Instruktion eines lokalen Rechtsanwalts zumutbar sei (BGH 12.12.12 – IV ZB/24/12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 7 Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren auch kostenrechtlich als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln. Gem § 29 FamGKG fallen Gerichtsgebühren für denselben Verfahrensgegenstand nur einmal an. Mehrkosten werden auch nicht gem § 6 III FamGKG erhoben, weil auch das abgebende Gericht zunächst für sich genommen örtlich zuständig war (vgl Zö/Lore...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung, Kosten.

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen (s.o. Rn 4 f) vor, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ermessen besteht also nicht hinsichtlich des Ob, sondern nur in Bezug auf das Wie. Es kommt zB eine Einstellung gg Sicherheitsleistung oder auch eine Beschränkung der Höhe nach in Betracht (Keidel/Weber Rz 17). Entscheidungen nach II sind – entspr § 707 II 2 ZPO – nicht...mehr