Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unverhältnismäßige Kosten (Abs 4 S 1, 2).

Rn 30 Die kaufrechtsspezifische Unzumutbarkeitsregelung von IV 1, 2 liegt unterhalb der Schwelle von § 275 II, III als zwei der Unmöglichkeit wertungsmäßig nahekommenden Tatbestände (BTDrs 14/6040, 232; Bitter/Meidt ZIP 01, 2114, 2120; P. Huber NJW 02, 1004, 1007; aA MüKo/Westermann Rz 33). Zu unterscheiden ist zwischen der absoluten, auf die Nacherfüllung insgesamt, und der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mieterhöhung für aufgewendete Kosten.

a) Allgemeines. Rn 8 Liegt eine Modernisierungsmaßnahme iSv § 559 I 1 vor, darf der Vermieter die jährliche Miete im Verfahren nach § 559b iHv 8 % (s.a. Rn 2) der für die Wohnung aufgewendeten tatsächlichen und notwendigen Kosten erhöhen (va Bauhandwerker, Baunebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare, Eigenleistungen und § 555a III 1 – BGH NJW 11, 1499 [BGH 30.03.2011 -...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 48 Es entstehen Gebühren wie im Ausgangsverfahren; das Abänderungsverfahren ist eine neue Angelegenheit, §§ 31 II 1 FamGKG, 15 II RVG (Keidel/Meyer-Holz § 238 Rz 110f). Rn 49 Der Verfahrenswert ist auf der Grundlage von § 51 FamGKG festzusetzen; maßgebend ist die Differenz zwischen dem titulierten und dem erstrebten Abänderungsbetrag. Zum Wert eines Antrags auf Abänderung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 12 Der Gerichtsvollzieher erhält die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–, bei Erfolglosigkeit gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 600 EUR 3,30, sowie die Schreibauslagen nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 700 sowie ggf Wegegeld nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 711. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beläuft sich gem § 3 II GKG iVm KV Nr 2110 auf 22 EUR. Die Anwaltsgebü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 16 Mit Klageeinreichung wird die volle Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen der jeweiligen Instanz (s § 578 Rn 12) fällig. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I 1 GKG (Oldbg NdsRpfl 17, 119).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Für die Änderungsentscheidung entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 6 RA: § 18 Nr 12 RVG; VV 3309 0,3 Verfahrensgebühr, 3310 0,3 Terminsgebühr. Für Widerspruchs- und Bereicherungsklage gelten die VV 3100 ff für das erstinstanzliche Verfahren. Gericht: ½ Gebühr KV 2117 für das gesamte Verfahren, fällig mit Zustellung der Aufforderung an die Gläubiger. Die Gebühren sind aus der hinterlegten Masse vorab zu entnehmen, da Amtsverfahren keine An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 27 Der Streitwert einer Musterfeststellungsklage ist zwar vom Gericht nach freiem Ermessen zu bestimmen, darf gem § 48 I 2 GKG aber höchstens 250.000 EUR betragen. Bei der Bestimmung des Streitwerts soll das Gericht nach Ansicht des Gesetzgebers vom ›Interesse der Allgemeinheit‹ an den geltend gemachten Feststellungszielen ausgehen und nicht von deren tatsächlicher wirtsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Das Verfahren der Sicherungsvollstreckung und die nachfolgende Verwertung sind eine Angelegenheit, sodass die Gebühren nur einmal erhoben werden dürfen (AG München DGVZ 07, 43). Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3500, 3513 VV RVG. Der Gegenstandswert beläuft sich nach § 25 Nr 1 RVG auf den vollen Wert des zu vollstreckenden Anspruchs. Ein Abschlag ist nicht vorz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 56 Im Festsetzungsverfahren entstehen keine Gerichtsgebühren (vgl Abs 1 der Anm zu FamGKG-KV Nr 1310). Für die Beschwerde wird eine wertabhängige Gebühr nach Nr 1314, 1315 FamGKG-KV erhoben (Keidel/Engelhardt § 168 aF Rz 43; Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 44). Der Wert folgt aus dem Kosteninteresse (Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 44). Der RA, der einen Beteiligten im e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Die Entscheidung bedarf einer Kostenentscheidung nach §§ 91 ff (Frankf AG 18, 196; Hamm NJW 72, 2314). Gerichtsgebühren fallen nicht an, Anwaltsgebühren aus einem Bruchteil (Frankf JurBüro 85, 1211, 1212) des nicht angefochtenen Teil des Urteils nur, soweit dieser iRd Gebühren des Berufungsverfahrens nicht berücksichtigt wird (VV 3329, 3331; AG kompakt 18, 40; 15, 105).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Der Beschwerdewert ist gem §§ 40, 51 FamGKG festzusetzen. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtsgebühren gem FamGKG-KV Nr 1211 bzw bei Rücknahme der Beschwerde Nr 1212. Die Gebühren des Anwalts richten sich nach RVG-VV Nr 3200 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Erscheinen beide Anwälte im Termin, erhalten sie jeweils eine volle Terminsgebühr, auch wenn (mangels Antragstellung) ein Versäumnisurteil ergeht (3202 VV). Bei Nichterscheinen des Berufungsklägers reduziert sich die Terminsgebühr für den Berufungsbeklagtenvertreter auf 0,5, wenn lediglich ein Versäumnisurteil beantragt wird (3203 VV). Im Einspruchstermin kann die Gebü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 3 KV-GKG Nr 9002 unter Berücksichtigung der Vorbemerkung zu Teil 9. Für Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung s KV-GKG Nr 9004. Auslagenvorschuss gem § 17 GKG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Preisanpassung nach tatsächlich erforderlichen Kosten – § 650c Abs 1.

1. Anwendungsbereich der Vorschrift. Rn 3 Die Preisanpassungsregeln des nach I, II gelten nur für Vergütungsansprüche des Unternehmers infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs 2. § 650c I findet nach seinem Wortlaut keine Anwendung, wenn die Vertragsparteien sich gemäß § 650b Abs 1 über eine Leistungsänderung geeinigt haben, nicht aber über den Preis für den hie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Als Gerichtsgebühr entsteht für die Eintragung der Pfändung ins Schiffsregister eine 0,5 Gebühr, Nr 14230 GNotKG KV, früher 0,25 Gebühr gem §§ 84 I 1, 85, 32 KostO. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Eintragung in das Schiffsregister.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form, Umfang, Wirkungen und Kosten der Abgabe.

Rn 9 Die Entscheidung über die Abgabe erfolgt durch Beschluss (§ 38), in dem die Gründe für die Abgabe darzustellen sind. Die abgegebene Angelegenheit geht als Ganzes auf das übernehmende Gericht über. Das gilt nicht für gesonderte Verfahren, auch wenn sie mit der abgegebenen Sache sachlich zusammenhängen; so gilt die Abgabe in Betreuungssachen nur für den im Abgabebeschluss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 38 Der Gerichtsvollzieher erhält die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 von EUR 28,60, ggf zuzüglich des Zeitzuschlags nach KV Nr 500 sowie ggf Wegegeld nach KV Nr 711. Bei Erfolglosigkeit erhält er die Gebühr gem KV Nr 604 von EUR 16,50. Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erhält er die Gebühr nach KV Nr 260 von EUR 36,30. Für die Verhaftung entsteht eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel, Kosten.

Rn 6 Umstr ist, ob gg die Fristsetzung oder die Ablehnung eines Antrages auf Fristsetzung gem § 52 II 1 ein Rechtsmittel statthaft ist. Bejahend: Stuttg FamRZ 15, 2078; Karlsr FamRZ 11, 571; verneinend: Frankf FamRZ 18, 519; Brandbg FamRZ 17, 1248; Dresden FamRZ 16, 2141. Ebenso umstr ist, ob die Aufhebungsentscheidung nach II 3 oder deren Ablehnung anfechtbar ist. Bejahend:...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 8 Gem § 31 Abs 1 FamGKG führt die Aufhebung und Zurückverweisung dazu, dass das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen Rechtszug iSv § 29 FamGKG bildet, sodass Gebühren nur einmal entstehen. Dies gilt gem § 21 II RVG auch für die Gebühren des Anwalts.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 3 Keine Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist mit der Verfahrensgebühr VV 3100 RVG abgegolten. War der Rechtsanwalt insoweit noch nicht tätig, ist die Tätigkeit nach VV 3403 RVG zu vergüten; im Einzelfall ermäßigt sich die Gebühr nach VV 3405 RVG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Der Verfahrenswert ist nach § 51 FamGKG zu bestimmen. Gerichtskosten fallen nur an, wenn entschieden wird (FamGKG-KV Nr 1210); eine Verfahrensgebühr entsteht nicht (vgl Oldbg MDR 16, 1387 [BGH 18.05.2016 - XII ZB 649/14] zur VKH-Bewilligung). Der RA erhält idR eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr 3100; diese wird auf die im nachfolgenden streitigen Verfahren (§ 255) an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Es gilt § 51 IV (s § 51 Rn 6). Es werden keine neuen Gebühren ausgelöst (Vorbem 1.4 VV-FamGKG u § 16 Nr 5 RVG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 18 Für das Verfahren über den Widerspruch werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch der Anwalt des ASt erhält keine gesonderten Gebühren. Für den Anwalt des Ag entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3307 VV RVG, die sich bei mehreren Antragsgegnern gem Nr 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht. Die Gebühr ist auf die Verfahrensgebühr des strei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten, Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 28 Für das gerichtliche Verfahren entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310; dem Rechtsanwalt stehen Gebühren nach Teil 3 VV RVG zu. Der Verfahrenswert bemisst sich nach § 45 FamGKG und beträgt für die seit dem 1.1.21 anhängig gewordenen Verfahren (§ 63 I 1 FamGKG iVm Art 2 I Nr 4 KostRÄG) jeweils 4.000 EUR für das Umgangsverfahren (§ 45 I Nr 2 FamGKG) und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten.

Rn 11 Stellt die Verwaltungsbehörde oder der Erstehegatte einen verfahrenseinleitenden Antrag auf Aufhebung der Ehe, gelten für erfolgreiche wie auch für erfolglose Anträge die allgemeinen Kostenregelungen der §§ 91 ff ZPO entsprechend, § 132 II.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten.

Rn 14 Es gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit § 44 IV nichts anderes bestimmt. Sind WEigtümer verklagt und unterliegen sie, gilt § 100 I ZPO (BGH NZM 16, 101 Rz 22). In sämtlichen Verfahren – auch bei § 44 I 1 (BGH ZMR 09, 296) – kann/soll nach § 12 I 1 GKG ein Gerichtskostenvorschuss verlangt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Die Gerichtskosten für die Klage richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen (KV-GKG Nr 1210 ff). Die einstweilige Anordnung nach Abs 4 ist gerichtsgebührenfrei. Die Anwaltskosten für die Klage bestimmen sich ebenfalls nach den allgemeinen Vorschriften (VV-RVG Nr 3100 ff). Das Verfahren nach Abs 4 gehört zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 11 RVG); Gebühren fallen nur an, wen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten.

Rn 26 Den Kostenschuldner des Notars bestimmt § 29 GNotKG. Die Eintragung der Änderung im Grundbuch verwirklicht den Gebührentatbestand der Nr 14160 Nr 5 KV GNotKG (München ZfIR 15, 622).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 iVm § 769 ZPO handelt es sich grds um kein eigenständiges Verfahren. Es stellt gem § 19 I Nr 11 RVG grds gebührenrechtlich keine besondere Angelegenheit dar, sofern nicht eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet. Ist dies nicht der Fall, bedarf es daher auch keiner gesonder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beläuft sich gem § 3 II GKG iVm KV Nr 2110 auf 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unverhältnismäßige Kosten § 635 III.

Rn 7 § 636 betrifft durch die Bezugnahme auf § 635 III zunächst einen weiteren Fall, in dem die Entbehrlichkeit der Fristsetzung aus dem Umstand resultiert, dass der Unternehmer berechtigt ist, die Nacherfüllung zu verweigern. Die gesetzgeberischen Gründe für die Schaffung dieses Ausnahmetatbestandes sind also die gleichen wie bei §§ 283 und 326 V (s Rn 3 f). Der Selbstvorna...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Insb Kosten.

Rn 22 Eine – ggf erhebliche Kostenmehrbelastung – ist ein wichtiges, aber kein alleiniges Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit (BGH ZMR 11, 485). Behauptet der Kläger eine Kostenmehrbelastung, muss diese wenigstens 25 % betragen (Köln FGPrax 08, 57; LG Itzehoe ZWE 17, 263; s.a. BGH ZMR 10, 778: ›Orientierungsgröße‹). Da es um Beseitigung unbilliger Härten geht, ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten.

Rn 10 Da Verfahren nach III keine selbstständige EA-Verfahren sind (s Rn 8), ergeht keine separate Kostenentscheidung (BGH WM 10, 470). Gerichtsgebühren entstehen nicht. RA: § 19 I 2 Nr 12 RVG, Ziff 3328 VV RVG – Letztere analog auch ohne abgesonderte Verhandlung, wenn RA nur im Verf nach III tätig war. Verfahrenswert: § 41 FamGKG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Gerichtsgebühren für die Anordnungen nach § 850e Nr 2, 2a, 4 entstehen nicht. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten.

Rn 7 Für die Anmeldung ensteht eine halbe Gerichtsgebühr gem Nr. 1902 KV GKG sowie eine Anwaltsvergütung von 0,8 Gebühren gem Nr. 3338 VV RVG. Diese Gebühren werden auf die Gebühren eines sich ggf anschließenden Prozesses über den angemeldeten Anspruch angerechnet (BTDrs 17/10160, 8f).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 62 Für die Änderung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens entsteht keine Gerichtsgebühr. Ob ein Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung iSd § 850f II streitwerterhöhend wirkt, hängt vom Risiko einer privilegierten Vollstreckung ab (Schlesw JurBüro 21, 257). Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 42 Für das PKH-Verfahren entstehen keine Gerichtskosten. Wenn die PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird, entsteht nach KV 1812 eine Gerichtsgebühr von 66 EUR. Wert des Verfahrens, der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde ist der Wert der Hauptsache, auch wenn sich die Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet (BGH FamRZ 10, 1892).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten des Umgangsrechts.

Rn 8 Diese können dem Kind ggü entweder durch eine Erhöhung des Selbstbehalts oder als Minderung des verfügbaren Einkommens geltend gemacht werden, wenn dem Unterhaltsverpflichteten weniger als die Hälfte des Kindergeldes verbleibt (BGH FamRZ 05, 48). Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts die Zahl – und nicht die Tabellenbeträge a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 76 Für Pfändung und Überweisung entsteht grds eine Gerichtsgebühr von 22 EUR gem KV Nr 2110. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Verwertung. Für die Pfändung von grundbuchfähigen Rechten gelten die Ausführungen zu § 830 Rn 16. Bei einer Doppelpfändung ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 43 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Erst beim Erlass des VB ist im Falle maschineller Erstellung des MB die Gerichtsgebühr vorauszuzahlen, §§ 12 I 1, III 1, 2 GKG. Sie bestimmt sich nach GKG KV 1100, ist eine 0,5 Gebühr aus der Hauptsache und beträgt mindestens 36 EUR. Geschuldet wird sie vom ASt. Sie fällt an, wenn der Antrag eingereicht wird (BGH NJW 11, 1594 [BGH 03.02.2011 - IX ZR 105/10]). Rücknahme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren.

Rn 59 Für die Bestimmung des unpfändbaren Teils der Einkünfte entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten und Gebühren.

Rn 25 Die in § 160 Abs 1 vorgeschriebene Anhörung der Eltern durch das Gericht stellt keine mündliche Verhandlung iSv Nr 3104 I Nr 1 VV-RVG dar, sodass für die Teilnahme allein an einer Anhörung eines Elternteils eine Terminsgebühr des Anwalts nicht entsteht (Schlesw NZFam 14, 470; Köln OLGR 09, 126; Stuttg FamRZ 07, 233; Keidel/Engelhardt § 159 Rz 26; aA Prütting/Helms/Hamm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 28 EuZVO – Kosten des dezentralen IT-Systems.

Gesetzestext (1) Jeder Mitglied-staat trägt die Kosten für Installation, Betrieb sowie Wartung und Pflege seiner Zugangspunkte, über welche die nationalen IT-Systeme im Rahmen des dezentralen IT-Systems vernetzt sind. (2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1466 BGB – Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes.

Gesetzestext Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last. Rn 1 Die Kosten für die Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes fallen nach § 1466 dem betreffenden Elternteil zur Last, auch wenn der andere Ehegatte zugestimmt hat und sie entsprechend dem Gesam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 28 EuBVO – Kosten des dezentralen IT-Systems.

Gesetzestext (1) Jeder Mitglied-staat trägt die Kosten für Installation, Betrieb sowie Wartung und Pflege seiner Zugangspunkte, über welche die nationalen IT-Systeme im Rahmen des dezentralen IT-Systems vernetzt sind. (2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 16 EuGFVO – Kosten.

Gesetzestext Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Verfahrens. Das Gericht spricht der obsiegenden Partei jedoch keine Erstattung für Kosten zu, soweit sie nicht notwendig waren oder in keinem Verhältnis zu der Klage stehen. Rn 1 Für die im EuGFVO-Urteil zu treffende Kostengrundentscheidung übernimmt S 1 der Vorschrift die in Europa weitgehend anerkannte ›loser pays‹-R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr