Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 811 BGB – Vorlegungsort, Gefahr und Kosten.

Gesetzestext (1) 1Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. 2Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (2) 1Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen, welcher die Vorlegung verlangt. 2Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern, bis i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. Lehnt der Gerichtsvollzieher eine ihm angetragene Zustellung ab, so trifft er als Justizbehörde eine Maßnahme zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gerichtsgebühren für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers entstehen nicht. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv 57,50 EUR sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 22,– ab d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 12 Durch die Verweisung an ein anderes Gericht entsteht kein neues Verfahren; es zieht lediglich um und bleibt ansonsten dasselbe Verfahren mit allen sich hieraus ergebenden Konsequenzen (zB Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 6 FamGKG Rz 5). Die Vorschrift verweist weder auf § 3 IV noch – anders als § 153 S 2 – auf § 281 III 1 ZPO. Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kosten der Rückgewähr (Abs 6).

Rn 10 Der iRd Umsetzung von Art 16 III WKRL erneuerte VI 1 ergänzt § 346 dahingehend, dass der Unternehmer etwaige Kosten der Rücksendung im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hat, sollte es zu einer Rückabwicklung des Vertrages kommen. Gleiches gilt im Fall des § 281 V (BTDrs 19/31116, 15; Lorenz NJW 21, 2065, 2071). VI 2 bestimmt, wann der Unternehmer zu einer Erstattung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Weitere Gerichtsgebühren, etwa für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache, fallen nicht an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Gibt der Dritte die Sache nicht heraus, entsteht die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 iHv EUR 28,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gericht: Zwangsversteigerung KV 2210 ff, Zwangsverwaltung KV 2220 ff. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig, auch für die Auslagen für Sachverständigen und Zwangsverwalter. Wert: Wert der Hauptforderung §§ 54–56 GKG. Für die Eintragung einer Zwangshypothek eine volle Gebühr nach §§ 32, 62 KostO. Bei Belastung mehrerer Grundstücke fällt für jede Eintragung eine Gebühr an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Für den Gläubiger entstehen grds keine Geb, da die Einholung von Auskünften durch den GV nach § 882c III 2 nicht auf Antrag des Gläubigers, sondern vAw erfolgt (vgl Nr 100–102 KV GvKostG; jetzt ausdr kodifiziert in Abs 2 S 2, bereits zuvor ghRspr, vgl nur Ddorf DGVZ 15, 91; LG Meiningen 7.10.15 – 5 T 116/15; AG Mannheim NJOZ 15, 1137; LG Lüneburg DGVZ 15, 173; AG Offen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Die Anträge nach §§ 239 ff lösen grds keine zusätzlichen Gebühren und Kosten aus. Das Verfahren vor und nach Aufnahme bildet für die Gerichtskosten eine einheitliche Gebühreninstanz (§ 35 GKG); für eventuelle Zwischenurt fallen keine Gebühren an (Musielak/Voit/Stadler § 239 Rz 17; Zö/Greger § 239 Rz 19). Entsprechendes gilt grds für die Rechtsanwaltsgebühren; die Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslagen der Beteiligten.

Rn 3 Gem S 1, 2. Var umfasst die Kostentragungspflicht auch die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Hierunter fallen gem S 2 iVm § 91 I 2 ZPO zunächst Reise- u sonstige Kosten der Terminswahrnehmung wie zB die entstandene Zeitversäumnis, welche nach den Zeugenentschädigungsregelungen des JVEG zu entschädigen sind, s § 91 ZPO Rn 3, 63, 67. Kosten eines Privatgutachtens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 183 FamFG – Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft.

Gesetzestext Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentscheidung nach einem erfolgreichen Antrag in einem Anfechtungsverfahren gem § 169 Nr 4 als lex specialis. F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 49 Brüssel IIa-VO – Kosten.

Gesetzestext Die Bestimmungen dieses Kapitels mit Ausnahme der Bestimmungen des Abschnitts 4 gelten auch für die Festsetzung der Kosten für die nach dieser Verordnung eingeleiteten Verfahren und die Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Rn 1 Diese Vorschrift bestimmt, dass auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach den Art 21 ff anerkannt und nach den Art 28 ff für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 386 BGB – Kosten der Versteigerung.

Gesetzestext Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt. Rn 1 Es handelt sich um eine Parallelregelung zu § 381 , so dass dorthin zu verweisen ist. Zu den Kosten der Verwertung zählen auch das Honorar des eingeschalteten Maklers oder Versteigerers und ferner d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Herausgabezustand, Ort, Kosten, Sachgesamtheit.

Rn 12 1. Herausgabezustand der Sache ist stets der Ist-Zustand zum Herausgabezeitpunkt. Veränderungen, insb Verschlechterungen ggü dem ›Ur-Zustand‹, können über den rein dinglichen Herausgabeanspruch nicht berücksichtigt werden. Rn 13 2. Herausgabeort ist bei beweglichen Sachen der Ort, an dem sich die Sache letztmals vor dem Eintritt der Vindikationslage befand. Beim gutgläu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Etwas auf Kosten eines anderen erlangt – Unmittelbarkeit.

Rn 63 Kondiktionsgegenstand ist wie bei § 812 I 1 Alt 1 das ›erlangte Etwas‹ (vgl Rn 28 ff). Der erlangte Vorteil geht allerdings nur dann iSd § 812 I 1 Alt 2 ›auf Kosten‹ des Bereicherungsgläubigers, wenn er unmittelbar aus dem unbefugten Eingriff in dessen geschützte Rechtsposition stammt (BGHZ 71, 86, 99; ähnl BGHZ 99, 385, 387 – Entreicherung und Bereicherung müssen auf ...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1. Gebühren und Auslagen

Hinsichtlich der angefallenen Gebühren und Auslagen wird auf die Ausführungen zur Lösung von Fall 2 – 1. Abwandlung (vorstehend unter II. 2a) III. 1. bis 3. verwiesen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1178 BGB – Hypothek für Nebenleistungen und Kosten.

Gesetzestext (1) 1Die Hypothek für Rückstände von Zinsen und anderen Nebenleistungen sowie für Kosten, die dem Gläubiger zu erstatten sind, erlischt, wenn sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt. 2Das Erlöschen tritt nicht ein, solange einem Dritten ein Recht an dem Anspruch auf eine solche Leistung zusteht. (2) 1Zum Verzicht auf die Hypothek für die im Absatz 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 7 EuVTVO – Kosten in Verbindung mit dem gerichtlichen Verfahren.

Gesetzestext Umfasst eine Entscheidung eine vollstreckbare Entscheidung über die Höhe der mit dem gerichtlichen Verfahren verbundenen Kosten, einschließlich Zinsen, wird sie auch hinsichtlich dieser Kosten als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, es sei denn, der Schuldner hat im gerichtlichen Verfahren nach den Rechtsvorschriften des Ursprungsmitgliedstaats der Verp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 381 BGB – Kosten der Hinterlegung.

Gesetzestext Die Kosten der Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner die hinterlegte Sache zurücknimmt. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentragungspflicht im Verhältnis der Parteien untereinander. Sie beruht auf der Erwägung, dass ein Hinterlegungsrecht in Fällen besteht, in denen sich ein Leistungshindernis aus der Sphäre des Gläubigers ergib...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufwendungen.

Rn 3 Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer. Es muss sich einerseits um Vorgänge handeln, die für das Vermögen von Bedeutung sind (BGHZ 38, 302) und sich negativ darauf auswirken (nicht: eigene Arbeitskraft oder Zeit). Andererseits ist die Freiwilligkeit erforderlich, dadurch unterscheiden sich Aufwendungen von Schäden. Die Freiwilligkeit wird durch eine Verpflichtung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 3. Auslagen

Ferner kann Rechtsanwalt A die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und auf die Gesamtvergütung 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV berechnen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / I. Sachverhalt

Die in Österreich ansässigen Kläger stritten mit dem im Landgerichtsbezirk Traunstein ansässigen Beklagten im Rahmen einer Feststellungsklage um die Erbfolge nach der im Jahre 1993 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war österreichische Staatsangehörige und hatte ihren letzten Wohnsitz in Österreich. In dem Rechtsstreit ging es insbesondere um die Frage, ob ein bestimm...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des aus... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten Das OLG München hat die für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei maßgeblichen Umstände gut herausgearbeitet. a) Umstände des Einzelfalls Dabei hat sich das OLG München auf die grundlegende Entscheidung des BGH (AGS 2012, 493 = zfs 2012, 524 m. Anm. Hansens = RVGreport...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein gesonderter Ersatz von Aufwendungen (Abs 1 S 3).

Rn 9 Mit der Fallpauschale nach Abs 1 S 1 und 2 sind gem. S 3 sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten; insb also Kosten für Telefonate, Büromaterial usw. Insb steht ihm kein weiterer Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zu; diese sind vom Tatbestandsmerkmal der ›Aufwendungen‹ umfasst; das gilt auch dann, wenn dem Verfahrensbeistand nach Abzug der Fahrtko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 15 Die Kosten eines Antrags auf Vornahme der in § 802a beschriebenen Maßnahmen richten sich nach dem Kostenverzeichnis zu § 9 GvKostG, wobei hier anlässlich der Reform der Sachaufklärung neue Kostentatbestände eingeführt wurden (Mroß DGVZ 12, 169, 178). Diese haben sich durch Art 12 EuKoPfVODG zum 26.11.16 (Rn 3) teilweise erneut geändert (Goebel FoVo 16, 201, 207 f; Rich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG, Anhang 10)

Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind nur abzugsfähig, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind. Aufwendungen berühren die Lebensführung eines Steuerpflichtigen dann, wenn er sie aus persönlichen Motiven tätigt, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung, Rechtbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 10 Wird dem Antrag des Gläubigers entsprochen, wird eine weitere Ausfertigung erteilt, die zwar nach Abs 3 als solche ausdrücklich bezeichnet werden muss, was aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Klausel ist (MüKoZPO/Wolfsteiner § 733 Rz 19). Ein unzulässiger oder unbegründeter Antrag wird durch einen Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, der zwar der Begründung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Gesonderte Gerichtskosten enstehen für das Verfahren nach § 168e nicht, denn für die Vormundschaft ist in FamGKG-KV eine Jahresgebühr vorgesehen, die sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Vormundschaft erfasst (vgl hierzu zB Schlesw SchlHA 18, 298). Diese beläuft sich auf 5 EUR je angefangene 5.000 EUR des zu berücksichtigenden Vermögens, mindestens 50 EUR. Dauer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und VKH.

Rn 18 Durch die Teilnahmen am Erörterungstermin entsteht für den Rechtsanwalt eine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 Findet im Verfahren nach § 1666 BGB kein Gerichtstermin statt, so entsteht keine Terminsgebühr nach Nr 3104 I Nr 1 RVG-VV (Entscheidung ohne vorgeschriebene mündliche Verhandlung), weil § 157 FamFG eine Soll-Vorschrift ist und die in § 155 II vorgeschriebene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten/Gebühren.

Rn 41 Im Verbundverfahren gelten die Scheidung und die Folgesachen gem § 44 I FamGKG als ein Verfahren; die Werte der einzelnen Angelegenheiten werden zusammengerechnet, wobei § 33 I 2 nicht anzuwenden ist, § 44 II 3 (vgl entspr § 16 Nr 4, § 22 I RVG), wobei gem § 44 II 1 der Wert einer Folgesache iSv § 137 III abweichend von § 45 FamGKG zu berücksichtigen ist. Wird eine nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 39 Wird das Auswahlverfahren separat geführt, weil zunächst nur ein vorläufiger Vormund bestellt werden konnte (§ 1781 BGB iVm § 1774 II BGB), handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, für das keine Gerichtskosten entstehen, Anm 1 Nr 3 zu FamGKG-KV Nr 1310, die auf Vormundschaften analog anzuwenden ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 168 Rz 45). Rn 40 Das familiengerichtlich...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / II. 0,5-Verfahrensgebühr für den Widerspruch aus dem Wert der Hauptsache

Dem Anwalt der Antragsgegnerin ist im Zusammenhang mit der Einlegung des Widerspruchs gegen den ihr zugestellten Mahnbescheid zunächst eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV aus dem Hauptsachestreitwert erwachsen. Diese Gebühr ist nach Anm. zu Nr. 3307 VV allerdings auf die Verfahrensgebühr im nachfolgenden Rechtsstreit anzurechnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Wird das streitige Verfahren durchgeführt, entsteht die Gerichtsgebühr nach FamGKG-KV Nr 1220; eine Pflicht zur Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses besteht nicht (Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 18 mwN). Der Verfahrenswert ist nach § 51 FamGKG zu bestimmen, für die ›Einreichung des Antrages‹ iSv § 51 I, II FamGKG ist auf die Antragstellung im vereinfachten Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 37 Klage und Widerklage sind auch kostenrechtlich ein Verfahren. Der Streitwert des Verfahrens erhöht sich um den Wert der Widerklage, es sei denn, es ist derselbe Streitgegenstand gegeben (§ 45 I GKG). Durch die Widerklage erhöht sich damit auch die 3,0-Verfahrensgebühr (Nr 1210 GKG-KostVerz). Es besteht insoweit jedoch keine Vorauszahlungspflicht (§ 12 II Nr 1 GKG-KostV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 10 Für die Löschung fallen keine Gerichtsgebühren an. Der RA des Schuldners erhält für seine Tätigkeit gem § 18 I Nr 17 RVG, Nr 3309 VV die Verfahrensgebühr von 0,3. IdR beschränkt sich die Tätigkeit darauf, den Nachweis der Befriedigung des Gläubigers beizubringen. Die Geb fällt aber auch bereits an, wenn der RA des Schuldners den Nachweis der Befriedigung in Vorbereitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 7 Fehler des Protokolls oder Verstöße nach § 762 machen die Vollstreckungshandlung nicht unwirksam, es sei denn, es handelt sich um eine Anschlusspfändung nach § 826. Enthält das Protokoll Fehler, kann der GV es gem § 164 I analog berichtigen (LG Frankenthal DGVZ 85, 88, 89 f; LG Köln DGVZ 83, 44). Im Erinnerungsverfahren kann er dazu allerdings nicht gezwungen werden (Br...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 38 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist auch ein gebührenrechtlich selbstständiges Verfahren (§ 31 II 1 1 FamGKG, sodass gem § 29 FamGKG die Gerichtsgebühren gesondert erhoben werden (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 32 FamGKG Rz 2). Anders die Überprüfungsverfahren nach Abs 2, 3: Nach der ausdrücklichen Regelung in § 32 Abs 2 S 2 gehören diese Verfahren kostenrechtlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung der Hauptsache im fG-Verfahren, Kosten.

Rn 4 Im fG-Verfahren tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- u Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen oder keine Wirkung mehr entfalten kann (BGH FamRZ 19, 1816; Rostock FamRZ 17, 619; s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Für die Erteilung von Abdrucken können Geb erhoben werden, deren Höhe sich nach den Kostenvorschriften des jeweiligen Bundeslandes richtet (vgl für NRW Nr 2.1, Nr 2.2 des Gebührenverzeichnisses in Anl 2 zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken 525 EUR [2.1] und die Erteilung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Der Verfahrenswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens richtet sich nach § 41 FamGKG; die Vorschrift stellt einen Bezug zum Wert der Hauptsache her. Ausgangswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist gem § 41 S 2 FamGKG der hälftige Gebührenwert der Hauptsache (hier: § 51 FamGKG), der entspr der Bedeutung des einstweiligen Anordnungsverfahrens herab- oder herau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. VKH/Kosten und Gebühren.

Rn 30 Fraglich ist, ob VKH für das gerichtliche Verfahren nach § 155a auch dann bewilligt werden kann, wenn nicht zuvor außergerichtlich versucht worden ist, die Möglichkeit der Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor der Urkundsperson des Jugendamts nach §§ 59 I 1 Nr 8, 87e SGB VIII) abzuklären oder ob die sofortige Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dann mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache fallen keine Gerichtsgebühren an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie etwa für den Antrag auf Bestellung des Sequesters nicht erneut an. Infolge seiner gerichtlichen Bestellung steht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Gilt das Vermittlungsverfahren nicht nach Abs 5 S 2 als kostenrechtlicher Teil eines Anschlussverfahrens, fällt eine Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310 an (Karlsr FamRZ 13, 722 mwN; Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 17; MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 21; Zö/Lorenz § 165 Rz 10; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 165 Rz 22; Heilmann/Heilmann § 165 Rz 11; Schneider NZFam 14, 906, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrenswert, Kosten, Gebühren.

Rn 47 Weder durch eine Anordnung nach Abs 1 noch durch die Billigung eines Vergleichs nach Abs 2 entstehen gesonderte Gerichtsgebühren. Der Abschluss eines Vergleichs löst aber nach FamGKG-KV Nr 1500 dann Gerichtskosten aus, wenn er über nicht gerichtlich anhängige Verfahrensgegenstände geschlossen wird. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem gesonderten Verfahren...mehr