Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ergänzung.

Rn 25 Hat das Gericht die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übergangen, so kann nach § 321 Ergänzung beantragt werden (Koblenz, Beschl v 28.5.13 – 5 U 983/12). Die Zwei-Wochen-Frist für den Ergänzungsantrag beginnt mit Zustellung des Urteils an den Nebenintervenienten (BGH NJW 75, 218). Wird die Frist versäumt, ist eine Nachholung nicht möglich. Der Nebenint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rücknahme des Beitritts.

Rn 20 Nimmt der Nebenintervenient seinen Beitritt zurück, soll insoweit § 269 III 2 gelten (Zö/Herget § 101 Rz 3). Ebenso OLG Köln (Köln JurBüro 22, 468 = NJW-RR 22, 1439), wonach die Kosten der Nebenintervention dem Nebenintervenient nach § 269 III 2 auferlegt werden sollen, wenn er seinen Beitritt zurücknimmt. Dafür dürfte jedoch keine Veranlassung bestehen. Wird der Beitr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 15 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Ein solcher ist lediglich bei Einreichung der Kostenberechnung vor Urteilsverkündung entbehrlich, § 105 III. Fehlt es an einem Antrag, ist der dennoch erlassene Kfb aufzuheben (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 7). Wird in einer höheren Instanz die erstinstanzliche Kostenentscheidung geändert, bleibt der zunächst gestellte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen. (2) Bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit kann nach dem Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden. (3) Hat ein Streitgenosse ein besonderes Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend gemacht, so haften die üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entsprechend zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch.

Rn 2 § 897 erfasst die Kosten für die Eintragung und die nach § 29 GBO erforderliche Beglaubigungen. Kosten für einen zur Grundbuchberichtigung erforderlichen Erbschein hat der Verpflichtete zu tragen (Gregor NJW 60, 1286). Die Erstattung von Prozesskosten richtet sich nach den §§ 91 ff ZPO. Der Verpflichtete kann die Berichtigung verweigern, wenn ihm der Berechtigte keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berichtigung.

Rn 24 Sofern die fehlende Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention auf einem Schreibfehler oder einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit beruht, kann das Gericht diese jederzeit auch vAw berichtigen. Das kann der Fall sein, wenn sich entsprechende Ausführungen in den Urteilsgründen finden (Kobl BauR 08, 1194), insb, wenn in den Urteilsgründen zur Kostenentscheidung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatz von Aufwendungen.

Rn 8 Entspr den Ausführungen zu § 670 Rn 3 handelt es sich bei Aufwendungen um freiwillige Vermögensopfer, die der Geschäftsführer zum Zwecke der Ausführung des Geschäfts erbracht hat (MüKo/Schäfer § 683 Rz 22). Mangels Erforderlichkeit sind Aufwendungen anlässlich gesetzlich verbotener Tätigkeiten nicht zu ersetzen (BGHZ 37, 258; 111, 308). Gleiches gilt für Anwaltskosten b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Im Falle einer Abtretung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (s hierzu BGH NJW 88, 3204, 3205 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 191/87]) kann dem Zedenten der Einwand fehlender Aktivlegitimation nur dann entgegengehalten werden, wenn die Abtretung zwischen den Parteien unstr und für das Gericht offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. IÜ bleibt nur d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesamtschuldnerische Haftung.

Rn 3 Als Ausnahme von der kopfteiligen Haftung des Abs 1 sieht Abs 4 die Haftung mehrerer Beklagten als Gesamtschuldner vor. Diese Vorschrift gilt grds nur für Beklagte, selbstverständlich auch für Widerbeklagte oder Drittwiderbeklagte. Sie gilt dagegen nicht für mehrere Kl. Daher sind bei Rücknahme einer von mehreren Klägern als Gesamtgläubiger eingereichten Klage die Koste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonstige Aufwendungen.

Rn 15 Für sonstige Aufwendungen gilt das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 2125 I). In Betracht kommen Ausgaben, die zwar im Interesse des Nachlasses liegen, aber über den Erhaltungszweck hinausgehen, also für verändernde und erweiternde Maßnahmen (Erhöhung des Kapitals bei einem zum Nachlass gehörenden Unternehmen, Erweiterung einer gewerblichen Anlage, Vergrößerung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht erfasste Aufwendungen.

Rn 4 Nicht unter § 1118 fallen die Kosten der Klage gegen den persönlichen Schuldner aus der Forderung (RGZ 90, 171), auf Durchführung von Maßnahmen nach § 1134 II (RGZ 72, 332; str), für die Eintragung der Hypothek (außer im Fall des § 867 I 3 ZPO), für verauslagte Brandversicherungsprämien, für die Verteidigung gegen eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO (aA Barchewit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersparte Aufwendungen.

Rn 7 Es ist auf die tatsächliche Ersparnis abzustellen, nicht auf dasjenige, was sich der Vermieter hätte ersparen können (LG Kassel WuM 89, 410 [LG Kassel 09.03.1989 - 1 S 418/88]). Dies betrifft insb die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, sofern der Vermieter diese zu tragen hat. Im Gegensatz dazu wird keine Ersparnis bei fixen Kosten, wie Grundsteuer, Versicherungsprämi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 256 BGB – Verzinsung von Aufwendungen.

Gesetzestext 1Wer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet ist, hat den aufgewendeten Betrag oder, wenn andere Gegenstände als Geld aufgewendet worden sind, den als Ersatz ihres Wertes zu zahlenden Betrag von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen. 2Sind Aufwendungen auf einen Gegenstand gemacht worden, der dem Ersatzpflichtigen herauszugeben ist, so sind Zinsen für die Zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 670 BGB – Ersatz von Aufwendungen.

Gesetzestext Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. A. Regelungsgehalt. Rn 1 § 670 begründet eine Ersatzpflicht des Auftraggebers ggü dem Beauftragten für Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung des Auftrags entstanden sind, also nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2022 BGB – Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen.

Gesetzestext (1) 1Der Erbschaftsbesitzer ist zur Herausgabe der zur Erbschaft gehörenden Sachen nur gegen Ersatz aller Verwendungen verpflichtet, soweit nicht die Verwendungen durch Anrechnung auf die nach § 2021 herauszugebende Bereicherung gedeckt werden. 2Die für den Eigentumsanspruch geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1003 finden Anwendung. (2) Zu den Verwendungen geh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 284 BGB – Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Gesetzestext An Stelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden. A. Allgemeines. Rn 1 Mit § 284 versucht das Gesetz, das viel diskutie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 683 BGB – Ersatz von Aufwendungen.

Gesetzestext 1Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. 2In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nichtabzugsfähige Aufwendungen

1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung hat bei all ihren Ausgaben das Mittelverwendungsgebot des § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) zu beachten. Danach darf sie ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden, kein Mitglied darf Gewinnausschüttungen oder in seiner Eigenschaft als Mitglied Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Über den Antrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges, funktionell der Rechtspfleger, § 21 Nr 1 RpflG (§ 103 Rn 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagenhäufung.

Rn 26 Werden von mehreren im selben Verfahren geltend gemachten Ansprüchen nicht sämtliche zugesprochen, sondern nur ein Teil, während der andere Teil abgewiesen wird, liegt insoweit ein Teilunterliegen vor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erfolgreiche Klage.

Rn 3 Der Klage auf Räumung von Wohnraum muss stattgegeben worden sein. Ist die Räumungsklage abgewiesen worden, ist § 93b I 1 nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Anlagen.

1. Kostenberechnung. Rn 22 Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller geltend gemachten Kosten. Jede Aufwendung ist nach Grund und Betrag einzeln aufzuführen und nachvollziehbar zu bezeichnen. Bzgl geltend gemachter Rechtsanwaltskosten richtet sich der Inhalt der Kostenberechnung nach § 10 II RVG. Diese muss aus sich heraus verständlich sein; eine Bezugnahme auf beigef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ermessen des Gerichts, sachverständige Ermittlung oder gegenseitige Abrechnung.

a) Überblick. Rn 10 Das Gericht kann darüber hinaus nach § 92 II Nr 2 einer Partei die gesamten Kosten auferlegen, wenn sie zwar nicht vollständig obsiegt hat, der Betrag der Forderung aber von der Festsetzung durch richterliches Ermessen abhängig war. Dem Wortlaut nach ›Betrag der Forderung‹ gilt diese Alternative nur für Geldforderungen. Man wird sie jedoch auch auf andere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnismäßig geringe Zuvielforderung (§ 92 II Nr 1).

a) Überblick. Rn 7 Nach § 92 II Nr 1 kann das Gericht die Kosten einer Partei insgesamt auferlegen, wenn die Zuvielforderung der anderen Partei verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten verursacht hat. b) Geringfügige Zuvielforderung. Rn 8 Voraussetzung ist zunächst einmal, dass die unberechtigte Zuvielforderung geringfügig war. Hier geht die Rsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen (§ 556c I).

I. Kostentragungspflicht des Mieters. Rn 5 Der Mieter muss bereits bislang die Betriebskosten für Wärme und/oder Warmwasser tragen. Dies ist grds stets und auch ohne Umlegungsvereinbarung der Fall (§ 556 Rn 34). Anders ist es nur in den Fällen der §§ 2, 11 HeizkostenV – bei denen eine Inklusivmiete vorstellbar ist, welche die Betriebskosten für Wärme und/oder Warmwasser umfas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Übergegangener Anspruch. Rn 2 Der Kl muss einen Anspruch geltend gemacht haben, der auf ihn übergegangen ist, und zwar vor Erhebung der Klage (Musielak/Voit/Wolst § 94 Rz 2) Ein erst nach Klageerhebung erfolgter Anspruchsübergang wird von § 94 nicht erfasst (Anders/Gehle/Göertz ZPO § 94 Rz 2). Hier bietet § 93 die Möglichkeit, sofort Kosten befreiend anzuerkennen, sobald d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materielle Einwendungen.

1. Allgemeines. Rn 15 Es gilt ein Regel-Ausnahme-Prinzip: Ebenso wenig wie der Rechtspfleger die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung überprüfen kann, ist er grds nicht berechtigt zu prüfen, ob der Kostenerstattungsanspruch aufgrund materieller Einwendungen erloschen oder gehemmt ist (BGH, NJW 14, 2287, 2288). Das Verfahren der §§ 103 ff. dient lediglich der betragsmäßigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichtigkeit.

Rn 10 Fehlt es an einer Kostengrundentscheidung, ist der Kfb aufgrund seiner Akzessorietät von vornherein nichtig (BAG NJW 63, 1027). Ohne rechtliche Wirkungen ist auch ein Kfb, dessen zugrunde liegender Titel nicht wirksam zugestellt wurde (BGH NJW 13, 2438 [BGH 21.03.2013 - VII ZB 13/12]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Volle Kostenlast trotz teilweisem Obsiegen.

1. Überblick. Rn 6 Nach § 92 II kann das Gericht einer Partei die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegen. Insoweit handelt es sich um eine Ermessensvorschrift des Gerichts, nicht um eine zwingende Rechtsfolge. 2. Verhältnismäßig geringe Zuvielforderung (§ 92 II Nr 1). a) Überblick. Rn 7 Nach § 92 II Nr 1 kann das Gericht die Kosten einer Partei insgesamt auferlegen, wenn die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Laufende Mietverträge.

Rn 3 § 556c I gilt für zum Zeitpunkt der Umstellung bestehende Verträge (Schmid ZMR 13, 776, 777). Nicht erfasst sind neue Verträge, bei denen die Mietsache bereits bei Vertragsschluss über Wärmelieferung versorgt wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung bzw Änderung des zugrunde liegenden Titels.

1. Allgemeines. Rn 7 Wird der dem Kfb zugrunde liegende Titel – ggf auch nur hinsichtlich der Kostenentscheidung (zur Unzulässigkeit der Anpassung dieser gem § 319 nach einer Streitwertänderung s BGH NJW 16, 1021, 1022 [BGH 17.11.2015 - II ZB 20/14]) – aufgehoben, ganz oder tw abgeändert oder durch eine neue Entscheidung (etwa im Rechtsmittelzug) ersetzt, wird aufgrund seiner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

I. Normzweck. Rn 1 Wird eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein nachträgliches Ereignis unzulässig oder unbegründet, droht dem Kl Klageabweisung mit der Folge der Kostenlast (§ 91). Um dies zu vermeiden, könnte er zwar die Klage zurücknehmen (§ 269 I) oder auf den geltend gemachten Anspruch verzichten (§ 306). In beiden Fällen verbliebe es – bei Reduzierung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfolge.

I. Überblick. Rn 3 Wenn jede Partei teils unterliegt und teils obsiegt, sind die Kosten grds nach § 92 I gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Daneben besteht in den Fällen des § 92 II auch die Möglichkeit, eine Partei trotz teilweisen Obsiegens alleine mit den Kosten zu belasten. Soweit ein teilweises Obsiegen und Unterliegen mit einem Kosten befreienden A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Inhalt.

Rn 21 Der Inhalt des Antrags (§ 103 II 2) hat dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei dem zu erlassenden Kfb um einen Vollstreckungstitel handelt, der formell und materiell in Rechtskraft erwächst. Daher muss der Antrag den zugrunde liegenden Rechtsstreit oder den Vollstreckungstitel genau bezeichnen. Ferner sind Grund und Höhe der Kostenpositionen nachvollziehbar a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Aufrechnung. Rn 15 Obsiegt der Beklagte mit einer Primäraufrechnung, so dass die Klage abgewiesen wird, ist von einem vollen Unterliegen des Klägers auszugehen. Die Hauptforderung als solche war nicht bestritten. Mit seiner Klageverteidigung ist der Beklagte voll durchgedrungen. Anders verhält es sich dagegen bei der Hilfsaufrechnung (s Rn 23). Beschränkte Erbenhaftung. Rn 16 B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenentscheidung nach Abs 2 S 1.

I. Voraussetzungen. 1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum. Rn 15 Bei dem zugrundeliegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Woh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaftigkeit.

Rn 50 Die sofortige Beschwerde gegen den Kfb ist statthaft, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geeignetheit zur Zwangsvollstreckung.

1. Urteile. Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hilfsaufrechnung.

Rn 23 Bei einer Hilfsaufrechnung ist zu unterscheiden, ob die zur Hilfsaufrechnung gestellte Forderung streitig oder unstr war. (1) Unstreitige Hilfsaufrechnung. Rn 24 War die Hilfsaufrechnungsforderung unstr, so hat sie nicht den Streitwert des Verfahrens erhöht, unabhängig davon, ob über sie entschieden worden ist oder nicht (§ 45 III GKG). Wird die Klage abgewiesen, weil di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 897 gilt nicht für das Außenverhältnis ggü Gericht und Notar (GNotKG), sondern nur für das Innenverhältnis, soweit sich daraus (Vertrag, Delikt) nicht etwas anderes ergibt. § 897 gilt nicht für einen schuldrechtlichen Berichtigungsanspruch (Erman/Lorenz Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. (2) 1Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. 2Die Kostenberechnung, ihre zur Mitteilung an den Gegner bestimmte Abschrift und die zur Rechtfertigung der einzelnen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Jahresnutzungsgrad.

Rn 12 Die Heizenergie wird aus der verbrauchten Brennstoffmenge bestimmt. Vermindert um Abgasverlust, Kesselverlust, Stillstandsverluste, Verluste von Warmwasserspeichern und Verteilungsverluste ergibt sich die tatsächlich nutzbare Heizenergie. Gemessen über ein Jahr und geteilt durch die im Brennstoff enthaltene Energiemenge, ergibt sich der Jahresnutzungsgrad. Der Nutzungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geringfügige Zuvielforderung.

Rn 8 Voraussetzung ist zunächst einmal, dass die unberechtigte Zuvielforderung geringfügig war. Hier geht die Rspr von einer Grenze von 1/10 aus. Bis zu 1/10 kann die Mehrforderung noch als geringfügig angesehen werden, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass bei hohen Streitwerten auch ein geringfügiger Prozentsatz durchaus einen nicht unerheblichen Nominalwert ausmac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB. Rn 9 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschrift nicht. 2. Erfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nachträglich entstandene Ablehnungsgründe.

Rn 13 Die Gründe des beklagten Vermieters, also dessen Interessen, die zur Ablehnung des klägerischen Fortsetzungsverlangens geführt haben, müssen nachträglich entstanden sein, so dass der Beklagte sie vorgerichtlich nicht vorbringen konnte, sondern erst im Rechtstreit. Soweit der Beklagte die Gründe bereits vorgerichtlich hätte vorbringen können ist § 93b I 2 wiederum nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Erledigungserklärung zwischen den Instanzen und in der Rechtsmittelinstanz.

I. Erledigung zwischen den Instanzen. Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, d...mehr