Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.7 Erwerb gegen Übernahme dinglicher oder schuldrechtlicher Belastungen

Rz. 191 Ein Erwerb gegen Übernahme einer dinglichen oder schuldrechtlichen Belastung führt insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als die Belastung keine Verbindlichkeit, sondern nur eine Wertminderung des belasteten Wirtschaftsguts darstellt. Die Rspr. hat dies dann bejaht, wenn die Übernahme der Belastung den Erwerber des belasteten Wirtschaftsguts nur zu einem Dulden oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG)

Rz. 529 Eine verdeckte Sacheinlage ist nach § 19 Abs. 4 GmbHG i. d. F. des MoMiG v. 23.10.2008[1] gegeben, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft eine Bareinlage verspricht, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Sachwert erhält und dies auf einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede beruht. Auch ohne eine ausdrückli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.1 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 6 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 41 Der Grundsatz der Einzelbewertung folgt aus § 240 Abs. 1 und 2 HGB, aus § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB [1] und aus § 6 Abs. 1 S. 1 EStG: Jeder Kaufmann hat die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. die einzelnen Wirtschaftsgüter und Schulden für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzunehmen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.9 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 147 Zu den Anschaffungskosten gehören nach § 255 Abs. 1 S. 2 HGB auch die nachträglichen Anschaffungskosten. Somit können zu den ursprünglichen auch noch nach dem Anschaffungsvorgang anfallende Anschaffungskosten hinzukommen, nachdem das Wirtschaftsgut in die eigene Verfügungsmacht überführt und in einen betriebsbereiten Zustand versetzt worden ist. Die Rspr. versteht un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 324 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen zum Betriebs- und zum Privatvermögen gehörenden Anteilen. Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen gehören zu den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu bewertenden nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie sind daher mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Weiterhin ist bei Ante...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nicht mehr nach der Kostenordnung (KostO), sondern grundsätzlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig wie bisher als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßsta...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.4 Gemeinschaftsordnung

Bei der Formulierung sollte der Notar differenzieren, um welche Art von Wohnanlage es sich handelt. Geht es um eine Großanlage, kann es über die Lastenverteilung leicht zum Streit kommen. Praxis-Beispiel Streit um Aufzugskosten Kosten des Aufzugs in einem nicht von allen Miteigentümern genutzten Gebäudeteil. Praxis-Tipp Öffnungsklausel Deshalb sollte jedenfalls eine Öffnungsklau...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.3 Wohngeld (Abs. 3 Nr. 2a)

Rz. 32 Mit Art. 2 Nr. 6 des Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung ab 1.1.2005 in Abs. 3 Nr. 2a zusätzlich die Unpfändbarkeit von Wohngeld hinzugekommen und im Zusammenhang mit der Neufassung des Abs. 3 nicht geändert worden. Die Unpfändbarkeit ist damit begründet worden (BT-Drs. 15/1516 S. 68), dass das Wohngeld als Sozialleistung zwar b...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 6 Haftung des Notars

Der Notar handelt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.[1] Die Rechtsuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Eine vertragliche Haftung des Notars für im Rahmen der Amtstätigkeit verursachte Schäden gibt es nicht.[...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / Zusammenfassung

Begriff Der Notar ist eine öffentliche vom Staat ernannte Amtsperson. Als vom Staat und vom Auftraggeber unabhängiger Jurist wird er aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Neutralität für bestimmte bedeutsame Geschäfte hinzugezogen. Die häufigsten Fallen Keine Identität zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung Prüfen bzw. klären mus...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 7 Checkliste zum Notarentwurf

Wurden die Vertragsparteien richtig bezeichnet? Liegt die Zustimmung aller Berechtigten vor? Wurde der Vertragsgegenstand, insbesondere die Grundbuchbezeichnung, richtig und vollständig wiedergegeben? Wurden die Eintragungen im Grundbuch vollständig aufgeführt? Wurde auf vorangegangene Erklärungen formell und inhaltlich Bezug genommen? Stimmen Teilungserklärung und Aufteilungspla...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.4 Geldleistungen als Ausgleich für Körper- oder Gesundheitsschäden (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 Entscheidend ist bei der Geldleistung zum Ausgleich von Mehraufwand bei Gesundheits- oder Körperschaden, dass die Leistung an einen Gesundheits- oder Körperschaden anknüpft und der Zwecksetzung nach einen dadurch bedingten Mehraufwand pauschal oder konkret ausgleichen soll. Dazu gehören insbesondere die wegen Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigungen gezahlten Grundrenten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.3 Pfändung einmaliger Geldleistungen bei Billigkeit (Abs. 2)

Rz. 13 Die Pfändung einmaliger Sozialleistungen in Geld wird einer Billigkeitsprüfung unterzogen und ist auch nicht an bestimmte Beträge wie Pfändungsfreigrenzen gebunden. § 850b Abs. 2 ZPO enthält über § 54 hinausgehend eine Regelung für die Pfändbarkeit an sich unpfändbarer Forderungen aus Gründen der Billigkeit bei sonst erfolglosen Versuchen der Vollstreckung in das sons...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Mieterhöhungsverfahren

Rz. 15 Die vereinbarte Indexmiete ändert sich nicht automatisch, sondern muss geltend gemacht werden und zwar durch Erklärung in Textform. Abs. 3 übernimmt im Wesentlichen den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a Abs. 3 MHG. Wie bisher muss der Vermieter oder Mieter die Änderung des angegebenen Mietindexes sowie die sich hieraus ergebende Steigerungs- oder Senkungsrate mitteilen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Haftung des eintretenden Partners

Rz. 2 Aufgrund des Eintritts in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 1 und Abs. 2 haften der überlebende Ehegatte, die Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner im Außenverhältnis zum Vermieter für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis ab dem Tod des verstorbenen Mieters allein. Gem. § 563b Abs. 1 Satz 1 haften sie für die bis zum Tod des Mieters entstand...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Gewerberaum

Rz. 20 Bei Gewerberaummietverhältnissen ist die freie Vereinbarung von Wertanpassungsklauseln weiterhin durch das Preisklauselgesetz (Art. 2 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse v. 14.9.2007, BGBl. I S. 2246) in dem dortigen Umfang beschränkt (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557b Rn.23; vgl. dazu Aufderhaar/Jaeger NZM 2009, 564 ff.). Für die in einem Gewer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.3 Vergütungsvereinbarungen, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Rz. 20 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AO bilden bestimmte erfolgsbezogene Vereinbarungen hinsichtlich der Vergütung ein Kennzeichen, das in Verbindung mit dem Main Purpose Test zur Mitteilungspflicht führt. Die Regelung in Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b hat eine starke und unmittelbare Verbindung zu dem Main Purpose Test des § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a AO. Wenn die Vergütung a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Krisenentschädi... / b) Bundesregierung zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen angehalten

Der Deutsche Bundestag – namentlich die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE – forderte daher bereits die Bundesregierung auf:mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Die durchgehenden Krisensituationen, angefangen von der Corona-Krise bis zum völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine, ziehen weiterhin tiefe, fiskalpolitische Löcher in die staatlichen Finanzhaushalte. So ist die "Bankenkrise" oder "Finanzkrise" in den Jahren 2008 und 2009 sowie die Ann...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerbefreiung nach § 4b Nr. 3 UStG

Rz. 11 Der Erwerb von Gegenständen, deren Einfuhr nach den für die EUSt geltenden Vorschriften steuerfrei wäre, ist gem. § 4b Nr. 3 UStG befreit. Da sich die Steuerbefreiung nach den für die Steuerbefreiung der Einfuhr geltenden Vorschriften richtet, sind insoweit § 5 UStG und die hierzu ergangene EUSt-BefreiungsVO [1] maßgebend. Danach ist z. B. der innergemeinschaftliche Er...mehr

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Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Krisenentschädi... / III. Fazit

Die anhaltende Corona-Pandemie – aber auch der Ukraine-Krieg – mitten in Europa belasten das Land aber auch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin wirtschaftlich stark. Die Krisen der letzten Jahre stellen insb. auch die Wirtschaft durch die erforderlichen Einschränkungen vor erhebliche Herausforderungen. Dabei sind auch die steigenden Energiepreise in doppelter Hinsicht belas...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

Leitsatz Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet ein Werbungskostenabzug auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat. Normenkette § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. ...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3 Veräußerung von Firmen, Praxen und Gesellschaftsanteilen

Bei einer Geschäftsveräußerung eines Betriebs oder einer Praxis im Ganzen[1] ist der Veräußerungszeitpunkt für alle übertragenen Wirtschaftsgüter einheitlich zu bestimmen; er richtet sich weitgehend nach der Parteivereinbarung. Gleiches gilt für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder eines sonstigen Gesellschafteranteils. Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im M...mehr

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Energiemanagement (ISO 5000... / 1 Gründe für die Einführung eines Energiemanagementsystems

Energieeffizienz bzw. Energiemanagement ist neben dem Ausbau erneuerbarer Energien einer der Kernbausteine der nationalen Energiewende, denn jede Kilowattstunde, die sich durch verbesserte Energieeffizienz einsparen lässt, muss nicht produziert werden. Energiepreise und Versorgungssicherheit Überall dort wo Energie in großen Mengen benötigt wird, (z. B. bei den energieintensiv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlungsempfänger (Benennun... / 4 Beratungshinweise

Da die Benennung des Zahlungsempfängers nur auf Aufforderung des FA zu erfolgen hat, kann der Stpfl. den Abzug von Ausgaben (zunächst bis zum Benennungsverlangen) auch dann geltend machen, wenn die Benennung des Empfängers nicht möglich ist. Insoweit liegt keine Steuerhinterziehung vor.[1] Zudem sollten möglichst umfangreiche Daten und Informationen über den Vertragspartner u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlungsempfänger (Benennun... / 1 Systematische Einordnung

Das Erfordernis, den Empfänger einer Zahlung des Stpfl. zu benennen, ist in § 160 AO und damit im Steuerfestsetzungsverfahren geregelt. Die Regelung dient dazu, missbräuchliche Gestaltungen des Stpfl. zu sanktionieren, indem der Abzug von Ausgaben beim Stpfl. versagt wird. Die Regelung dient dazu, den Steueranspruch des Fiskus zu sichern. Sie erfasst substanzlose Gesellschaf...mehr

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Energiemanagement (ISO 5000... / 2.3 Analysetool/Softwareanforderungen

Anforderungen an eine geeignete Visualiserungs- und Auswertungssoftware Der Visualisierungssoftware kommt als MMI (Mensch-Maschine-Interface) eine wichtige Bedeutung zu. Die Software stellt das Werkzeug dar, über das dem Anwender die Messdaten zur Verfügung gestellt werden und mit deren Hilfe er diese aufbereiten kann. Die kontinuierliche Energiedatenerfassung und Speicherung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wirkung

Rz. 6 Bestand die Ehe, das Familienband, die auf Dauer angelegte Haushaltsführung oder die Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt des Todes mit dem Mieter und hatten alle zusammen in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt, so wird beim Tode des Mieters das Mietverhältnis allein mit dem überlebenden Ehegatten, Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner fortgesetzt. Der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Glattstellungsgeschäften bei periodenübergreifenden Optionsgeschäften

Leitsatz 1. Aufwendungen für die den Stillhalterprämien zugehörigen Glattstellungsgeschäfte mindern nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG – in Ausnahme zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. Abflussprinzip) – die Einnahmen in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Stillhalterprämien vereinnahmt wurden. Es handelt sich insoweit um ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwendungen des Sponsors als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung oder verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sind die Sponsoringaufwendungen weder als Betriebsausgabe noch als Zuwendung einzuordnen, so stellen sie nichtabziehbare Kosten der privaten Lebensführung dar. Wenn eine Kapitalgesellschaft einem Verein Sponsorengelder zuwendet, können diese als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sein, wenn der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ver... / II. Kosten eines gerichtlichen Vergleichs gelten als gegeneinander aufgehoben

Die angefochtene Entscheidung war abzuändern, weil eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auf beiden Seiten nicht festzusetzen war. Zu den erstattungsfähigen "Kosten des Rechtsstreits" zählen die Kosten des außergerichtlichen Vergleichs nur dann, wenn die Parteien dies auch ausdrücklich oder konkludent vereinbart haben (BGH NJW 2011, 1680; NJW 2009, 519; OLG Frankfurt NJW...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Kosten

3.4.1 Grundsatz Rn 46 Besondere Gerichts- oder Anwaltskosten entstehen durch die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses nicht. Der Anwalt, der für den Insolvenzverwalter nur den Aussetzungsantrag stellt, also nicht zugleich auch die Klageabweisung beantragt, verdient nur die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 RVG-VV. Gebühren, die der Anwalt bereits vor der Aussetzung...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ver... / Leitsatz

Schließen die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich, in dem sie die Kosten des Rechtsstreits nach Quoten verteilen, ohne die Kosten des Vergleichs ausdrücklich zu regeln, gelten die Kosten des Vergleichs als gegeneinander aufgehoben. OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.3.2022 – 28 W 1/22mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ver... / V. Bedeutung für die Praxis

Augen auf beim Vergleichsabschluss. Nicht nur die Hauptsache ist wichtig, sondern auch die Kostenregelung. Sollen die Kosten des Vergleichs nicht gegeneinander aufgehoben werden, dann muss im Vergleich ausdrücklich erwähnt werden, dass auch die Kosten des Vergleichs quotiert werden sollen. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 8/2022, S. 374mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Terminsvertreters bei ausgefallenem Termin

Hat die Partei für den Termin bei einem auswärtigen Gericht neben dem Hauptbevollmächtigten einen Terminsvertreter beauftragt und wird der Termin dann kurzfristig abgesagt, ergeben sich Abrechnungs- und Erstattungsprobleme. I. Abrechnung bei Terminsvertretung Die Vergütung für den von der Partei beauftragten Terminsvertreter richtet sich nach den Nrn. 3401 ff. VV. Er erhält d...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Vergleichs bei außergerichtlicher Einigung ohne ausdrückliche Regelung der Vergleichskosten

§ 98 ZPO Leitsatz Schließen die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich, in dem sie die Kosten des Rechtsstreits nach Quoten verteilen, ohne die Kosten des Vergleichs ausdrücklich zu regeln, gelten die Kosten des Vergleichs als gegeneinander aufgehoben. OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.3.2022 – 28 W 1/22 I. Sachverhalt In einem Rechtsstreit hatten sich die Parteien in der Haupts...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ter... / I. Abrechnung bei Terminsvertretung

Die Vergütung für den von der Partei beauftragten Terminsvertreter richtet sich nach den Nrn. 3401 ff. VV. Er erhält die hälftige Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten. Nimmt er am Termin teil, erhält er die jeweilige Terminsgebühr (Nr. 3402 VV). Hinzu kommen jeweils Auslagen und Umsatzsteuer Der Hauptbevollmächtigte demgegenüber erhält lediglich die Verfahrensgebühr ne...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ter... / 2. Kostenerstattung

Bei der Kostenerstattung ergibt sich jetzt das "Problem", dass mangels eines Termins auch keine fiktiven Reisekosten gegeben sind. Darauf kommt es jedoch nicht an. Vielmehr gilt auch hier eine "ex ante" Betrachtung. Nach Eingang der Terminsladung muss sich die Partei ja irgendwann um einen Terminsvertreter kümmern. Sie kann damit nicht bis unmittelbar vor dem Termin abwarten...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ver... / III. Entsprechende Anwendung auf außergerichtlichen Vergleich

Für den außergerichtlichen Vergleich gilt dies jedenfalls dann entsprechend, wenn dieser – wie hier – zur Prozessbeendigung geführt hat (vgl. BGH NJW 2011, 1680; NJW 2009, 519).mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ter... / [Ohne Titel]

Hat die Partei für den Termin bei einem auswärtigen Gericht neben dem Hauptbevollmächtigten einen Terminsvertreter beauftragt und wird der Termin dann kurzfristig abgesagt, ergeben sich Abrechnungs- und Erstattungsprobleme.mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ter... / III. Terminabsage

1. Abrechnung Wird der Termin, den der Terminsvertreter wahrnehmen soll, abgesagt, sodass es nicht mehr zur Terminswahrnehmung kommt, reduziert sich für den Terminsvertreter die Verfahrensgebühr auf 0,5 (Nr. 3405 Nr. 2 VV). Eine Terminsgebühr entsteht dann selbstverständlich nicht. Beispiel Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem auswärtigen LG wird ein Terminsvertreter bestell...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ver... / IV. Keine Abweichende Parteivereinbarung ersichtlich

Eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung liegt im hier beendeten Streitverfahren entgegen der von der Klägerin vertretenen Rechtsauffassung nicht vor. Zwar hatten die Parteien noch im Juli 2021 den Abschluss eines gerichtlich zu protokollierenden Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO mit einer umfassenden Kostenregelung ("Kosten des Rechtsstreits und dieses Ver...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ver... / I. Sachverhalt

In einem Rechtsstreit hatten sich die Parteien in der Hauptsache auf eine Zahlung geeinigt. Zunächst sollte dazu ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen werden, der eine entsprechende Zahlung vorsah und eine Übernahme der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs zu 37% durch die Klägerin und zu 63% durch die Beklagte. Bevor die entsprechenden Erklärungen gegenüber...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ter... / II. Erstattungsfähigkeit

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Terminsvertreters hat der BGH klargestellt, dass dessen Mehrkosten zu erstatten sind, solange sie die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um nicht mehr als 10 % übersteigen.[1] Es sind also einerseits die Mehrkosten des Terminsvertreters zu berücksichtigen. Dies wäre die 0,65-Verfahrensgebühr sowie die Postentgeltpauschal...mehr

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AGS 08/2022, Kostenerstattu... / II. Notwendigkeit der Auslagen

Das LG Wuppertal reiht sich mit seiner Entscheidung in den Chor der Stimmen ein, die in diesen Fällen eine Auslagenerstattung ablehnen. Als "notwendig" sind nach Auffassung des LG nur die Auslagen anzusehen, die aufgrund eines berechtigten Schutzinteresses aufgewendet worden seien. Die Gebühren und Auslagen, deren Festsetzung die Verteidigung beantragt habe, seien jedoch — s...mehr