Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Betriebsausgaben nach EStG / 2.1 Veranlassungsbegriff

Rz. 5 Nach der Rspr. des BFH liegt eine betriebliche oder berufliche Veranlassung vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit der Einkunftserzielung (dem Betrieb) besteht und wenn subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Betriebes getätigt werden, wenn sie dem Betrieb zu dienen bestimmt sind, d. h., wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenh...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bemessungsgrundlage für die ESt ist das Einkommen, das der einzelne Stpfl. in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat, § 2 Abs. 4, 5 EStG. Die Bemessungsgrundlage für die ESt wird damit durch die persönliche Fähigkeit eines jeden Stpfl. bestimmt, aus dem ihm verbleibenden Einkommen Steuern zahlen zu können. Dies wird allgemein als das aus Art. 3 GG abgeleitete Prinzip de...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.3 Rechtsfolge

Rz. 85 Liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor, sind die Aufwendungen hierfür sowie die Kosten für die Ausstattung nicht abziehbar. Zu den Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot fallen, gehören Miete, Gebäude-AfA, Schuldzinsen für die Herstellung, Anschaffung oder Reparaturen des Arbeitszimmers, Wasser- und Energiekosten, Reinigungskosten, Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornste...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2 Begriff der Betriebsausgaben (BA)

Rz. 4 Die gesetzlichen Grundlagen für die Zuordnung zur Betriebs- oder Privatsphäre finden sich in den §§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 Satz 1 und 12 Nr. 1 EStG. Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind BA die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nach dieser Definition erfolgt somit eine Verknüpfung der Aufwendungen mit dem Betrieb durch den Begriff der Veranlassung. Die entscheidende...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.6 Einziger Arbeitsplatz

Rz. 88 Steht für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Aufwendungen ebenfalls bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abgezogen werden. Das BVerfG hat die Streichung dieser Ausnahme für verfassungswidrig erklärt, sodass die erforderliche Neuregelung durch das JStG 2010 diese Ausnahme beibehält. Der Betrag von 1.250 EUR bleibt unver...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.1 Allgemeines – häusliches Arbeitszimmer

Rz. 68 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern. Unter weiteren Voraussetzungen ist ein eingeschränkter Abzug bis maximal 1.250 EUR zulässig, nur in Ausnahmefällen der Abzug der gesamten Aufwendungen. Diese Regelung ist durch das Jahressteuergesetz 1996 in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.2 Art der Aufzeichnungen

Rz. 114 Die Aufwendungen sind einzeln und gesondert von den übrigen BA aufzuzeichnen, d. h. es muss für jede Gruppe von Aufwendungen ein besonderes Konto oder eine besondere Spalte geführt werden, die Aufwendungen müssen zeitnah und fortlaufend gebucht werden; bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG müssen die Aufwendungen von Anfang an getrennt von den sonstigen BA ei...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.3 Vorweggenommene Betriebsausgaben

Rz. 34 BA (und WK) können bereits anfallen, bevor Einnahmen aus einer Einkunftsart erzielt werden, sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht. Der Abzug der Aufwendungen setzt voraus, dass ihre Entstehung und betriebliche Veranlassung nac...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.1 Allgemeines

Rz. 113 Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b und 7 EStG sind getrennt und einzeln von den übrigen BA aufzuzeichnen. Die gesonderte Aufzeichnungspflicht gilt somit[1] für Geschenke, Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Gästehäuser, für Jagd, Fischerei u. Ä., für das häusliche Arbeitszimmer sowie für unangemessene Aufwendungen der Lebensführung. Bei den übrigen Auf...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.2 Feststellen der Veranlassung

Rz. 31 Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Anwendung der zuvor stehenden Grundsätze ist die Feststellung der Veranlassung im Einzelfall. Anzuwenden sind die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze der AO, d. h. gem. § 88 AO hat die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Gem. §§ 90, 93 AO trifft den Stpfl. die Mitwirkungspflicht, den Sachverhalt umfassend und ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.3 Wertgrenze des Geschenkes

Rz. 46 Die Abzugsbeschränkung greift nur, wenn die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des WG 35 EUR[1] pro Empfänger und Wj. übersteigen. Für den Begriff AK/HK gelten die allgemeinen Grundsätze. Zu den AK/HK eines Geschenkes gehören auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenkes als Werbeträger sowie die USt, sofern der Abzug als Vorsteuer ausgeschlossen ist. Verpacku...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3 Abgrenzung zur Privatsphäre

Rz. 21 Nach § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Haushalt des Stpfl. und für den Unterhalt seiner Familie nicht abziehbar. Diese Vorschrift hat lediglich klarstellende Bedeutung. Sie stellt spiegelbildlich noch einmal fest, was bereits aus § 4 Abs. 4 EStG folgt. Sind Aufwendungen nicht wesentlich betrieblich veranlasst, kommt ein Abzug nicht in Betracht, da die V...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3.2 Rechtsfolgen – Gästehäuser

Rz. 54 Nicht abziehbar sind alle Aufwendungen zur Errichtung, Anschaffung und Unterhaltung des Gästehauses, wie Löhne der Angestellten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen. Ist das Gebäude gepachtet, sind die Pachtzahlungen nicht abziehbar. Bewirtungskosten fallen nur unter § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, sodass diese Aufwendungen bei einem geschäftlichen Anlass zu 70 % abgezogen...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3.1 Ort des Betriebes

Rz. 53 Nicht abziehbar sind nur die Aufwendungen für Gästehäuser, die sich außerhalb des Ortes des Betriebs befinden. Aufwendungen für Gästehäuser am Ort des Betriebes sind allenfalls nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG nicht abziehbar. Zum Betrieb gehören auch Betriebsstätten, Niederlassungen oder Filialen.[1] Ort des Betriebes ist grundsätzlich die Gemeindegrenze. Liegt das Gästehau...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.2 Häusliches Arbeitszimmer – Nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung

Rz. 71 Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Eine untergeordnete private Mitbenutzung schadet nicht. Der Große Senat hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und z...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.4 Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rz. 86 Das Abzugsverbot gilt bis VZ 2006 nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR p. a. beschrän...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.8 Home-Office-Pauschale

Rz. 92a Hat der Stpfl. kein häusliches Arbeitszimmer, oder hat er ein häusliches Arbeitszimmer, verzichtet aber auf den Abzug der Aufwendungen, kann er für die Jahre 2020 und 2021 eine Pauschale von 5 EUR pro Tag, ,maximal 600 EUR im Kj./Wj. geltend machen, § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG, § 52 Abs. 6 S. 15 EStG. Die Regelung ist durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 in das Gesetz e...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.10.2 Geldbußen und andere Sanktionen

Rz. 98 Nicht abziehbar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von einem Mitgliedstaat (nur nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldbußen, § 52 Abs. 6 S. 10 EStG) oder von Organen der EU festgesetzt wurden sowie damit zusammenhängende Aufwendungen. Hier...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.4 Rechtsfolgen – gesonderte Aufzeichnungen

Rz. 117 Die Aufzeichnungspflicht ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen als BA. Ein Verstoß führt daher zur Versagung des BA-Abzuges.[1] Das gilt auch bei Belegverlust, ein Ersatznachweis ist nicht möglich,[2] bei nur wenigen Geschäftsvorfällen,[3] bei Bagatellfällen[4] sowie bei Ansatz der Pauschalen nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG. Rz. 118 Die nich...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2 Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Rz. 38 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, den Gewinn nicht mindern. Die Vorschrift gilt nur bei betrieblich veranlassten Geschenke, wenn bei der Schenkung § 12 EStG nicht eingreift. Schenkungen an eigene Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene (§ 1 LStDV) sind ausgenommen. Erfasst werden z. B. Weihn...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.18 Gewerbesteuer ( § 4 Abs. 5b EStG)

Rz. 112 Nach § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen, § 3 Abs. 4 AO, keine Betriebsausgaben und daher bei der Gewinnermittlung nicht (mehr) abziehbar. Die Neuregelung ist durch das UnternehmensteuerreformG vom 14.8.2007[1] mit Wirkung ab VZ 2008 in das Gesetz eingefügt worden.[2] Zugleich wurde die Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt und ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.3 Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten und Änderungen ab VZ 1996

Rz. 116 Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten gibt es nur noch im Rahmen der Aufwendungen für Geschenke. Der Name des Empfängers muss aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 47 Nach § 4 Abs. 7 EStG sind die Aufwendungen einzeln und getrennt von den übrigen BA aufzuzeichnen.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.5 Anteil an der Gesamttätigkeit mehr als 50 %

Rz. 87 Beträgt die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Nutzung, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abziehbar. Diese Regelung ist durch das StÄndG 2007 abgeschafft worden, das BVerfG hat die Streichung gebilligt. Die Kommentierung wird daher nicht fortgeführt.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.15 Parteispenden

Rz. 110 Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke[1] sind kraft der ausdrücklichen Bestimmung des § 4 Abs. 6 EStG ab VZ 1983 keine BA. Damit sind die Zweifelfragen angesichts des "Parteispendenskandals" durch den Gesetzgeber gelöst worden. Auf eine Darstellung des seinerzeitigen Streitstandes wird verzichtet. Parteispenden sind daher nur noch im Rahmen des § 10b Ab...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / b) Unterhaltsverpflichtung führt zur tatbestandlichen Eigennutzung auch ohne Kindergeldanspruch

Fraglich ist, vor dem Hintergrund der vorstehenden rechtlichen Erwägungen, ob die Unterhaltsverpflichtung der Steuerpflichtigen und die Nutzung der Immobilie durch die eigenen Kinder nicht zur tatbestandlichen "Eigennutzung" i.S.d. § 23 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG führt, ohne dass es auf eine Kindergeldberechtigung ankommt. Vorstehend Gesagtes gilt auch für die Überlassung der W...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.5 Rechtsfolgen – Geschenke

Rz. 48 Ist die Grenze überschritten oder die Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, dürfen die Aufwendungen den Gewinn nicht mindern. Sie sind außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Es liegt keine Entnahme vor,[1] bis auf Geldgeschenke fällt USt an, § 3 Abs. 1b Nr. 1 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG, die nach § 12 Nr. 3 EStG den Gewinn nicht mindern darf. Rz. 49 vorläuf...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.14 Zuwendungen nicht einlagefähiger Vorteile (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 11 EStG)

Rz. 109 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVAG vom 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 EStG eine neue Nummer 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.7 Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung (§ 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG)

Rz. 66 Gründet ein Stpfl. aus betrieblichen Gründen einen doppelten Haushalt, sind notwendige Mehraufwendungen, die aus Anlass der doppelten Haushaltsführung entstehen, BA i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Die durch das Jahressteuergesetz 1996[1] in § 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG eingefügte beschränkte Abziehbarkeit dieser Aufwendungen auf einen Zeitraum von 2 Jahren ist durch das Steueränd...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Einzelfragen zu Ausschüttungen

Ausweislich der Neuregelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, die Wiederanlage der Erträge unter Ausgabe neuer Anteile und Sachausschüttungen. Beraterhinweis Ausschüttungen sind auch dann ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug eines Landwirts

Leitsatz Wer als Durchschnittssatzversteuerer Eingangsleistungen bezieht, um diese wegen Überschreitens der Umsatzgrenze für regelversteuerte Umsätze zu verwenden, ist daraus zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sachverhalt Die Klägerin betreibt als GbR einen landwirtschaftlichen Betrieb. Als solche unterlag sie bis einschließlich 2021 mit ihren Umsätzen der Besteuerung nach Durchs...mehr

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Befreiungstatbestand privat... / e) Hilfsweise: Ist eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen erforderlich?

Eng mit dem "pro rata temporis"-Argument verknüpft, ist die rechtliche Frage, ob die Steuerfestsetzung nicht bereits aus Billigkeitsgründen abweichend hätte erfolgen müssen. Denn aus Billigkeitsgründen kann vorliegend eine Korrektur der steuerlichen Belastung erforderlich sein. Diese Billigkeitsgründe können im Steuerverfahren in verschiedenen Formen berücksichtigt werden. S...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Anleger aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 I...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.1 Begriff des Geschenkes

Rz. 39 Der Begriff des Geschenkes entspricht dem der bürgerlich-rechtlichen Schenkung i. S. d. § 516 BGB. Er setzt daher eine Zuwendung aus dem Vermögen des Stpfl. voraus, die einen anderen bereichert, wenn beide Parteien sich darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen soll. Ein Geschenk kann daher nicht vorliegen, wenn bereits eine Seite von der Entgeltli...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.3 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 7a Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kalenderjahrs nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem VZ bezogen hat, sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich VZ mit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2.6 Kosten/Gebühren

Rz. 74 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 28,60 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebenenfalls ein Zeitzuschlag nach Nr. 500 KV als Anlage zu § 9 GvKostG erhoben. Kosten für Futter und Unterbringung des Tieres sind als Auslagen des Gerichtsvollziehers voll erstattungsfähig (Nr. 707 KV als...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Gebühren – Kosten

Rz. 90 Wegen der Gebühren des Gerichtsvollziehers und des Rechtsanwalts kann auf das zu § 808 Rz. 45 – 47 Ausgeführte Bezug genommen werden. Rz. 91 Bleibt ein Pfändungsversuch des Gerichtsvollziehers erfolglos, weil der Schuldner ausschließlich unpfändbare Gegenstände besitzt, handelt es sich auch bei den durch diesen Pfändungsversuch entstandenen Kosten um solche der Zwangsv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten

Rz. 39 Der Gerichtsvollzieher erhält für die persönliche Zustellung der Aufforderung nach Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von 11 EUR nach KV Nr. 100 der Anlage zu § 9 GvKostG. Für die Aufnahme der Erklärungen, die der Drittschuldner zu Protokoll des Gerichtsvollziehers gibt, werden Schreibauslagen erhoben (KV Nr. 700 der Anlage zu § 9 GvKostG). Im Übrigen erhält der Gerichtsvollz...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 129 Der Barbedarf bestimmt sich nach der DT. M hat ein Einkommen von 2.500 EUR. Der Unterhalt beurteilt sich nach der Einkommensgruppe 3 (2.301 bis 2.700 EUR). M ist nur einer Person, K, unterhaltspflichtig. Grds. wäre eine Höherstufung in Einkommensgruppe 4 (2.701 bis 3.100 EUR) geboten. Eine solche Umgruppierung hat aber wegen des weitreichenden Umgangsrechts zu unterbleibe...mehr

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Anhang 2 / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen – Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) – abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Sonstige Kinderbetreuungskosten

Rz. 70 Bei den sonstigen Betreuungskosten war lange Zeit umstritten, ob sie Mehrbedarf des Kindes sind oder ob sie ein Abzugsposten beim Einkommen des betreuenden Elternteils sind. SüdL 10.3 Kinderbetreuungskosten sind (Anm.: beim Einkommen) abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Im Übrigen gilt Ziffer 12.4. Rz. 71 D...mehr

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Anhang 2 / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgtmehr

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§ 18 Elternunterhalt / III. Bedarf des Elternteils

Rz. 12 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Anders als bei minderjähri...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Mehrbedarf

Rz. 60 Das Kind besucht einen Kindergarten. Kindergartenkosten sind Mehrbedarf. BGH, Beschl. v. 16.9.2020 – XII ZB 499/19 Rn 24 Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steigerungsbeträge ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Schadenspositionen

Rz. 29 Der Schadensersatz bedeutet Ersatz der folgenden Positionen: Rz. 30 Kosten eines vom Gläubiger gg. den Drittschuldner unnötigerweise geführten Einziehungsprozesses der vom Gläubiger deshalb begonnen wird, weil ihm Einwendungen nicht mitgeteilt werden (BGH, NJW-RR 2006, 1566; OLG Stuttgart, Rpfleger 1990, 265; LG Stuttgart, Rpfleger 1990, 265). Ergibt die Einlassung des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Zuständigkeit

Rz. 35 Der Schadensersatzanspruch gemäß Abs. 2 Satz 2 ist ein in der Zivilprozessordnung geregelter seiner Natur nach aber materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch (LG Ellwangen, Vollstreckung effektiv 2010, 19). Sachlich zuständig sind die allgemeinen Zivilgerichte (LAG Köln, FA 2021, 28). Dies gilt auch, wenn Lohnanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfänd...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / II. Anspruchsgrundlage

Rz. 5 § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts. § 1360a Umfang der U...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 63 Mit dem Resteinkommen von 1.254,50 EUR ist der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR (vgl. hierzu Fall 18, siehe § 3 Rdn 96) bereits unterschritten. Jedoch ist der Selbstbehalt des M u.U. wegen des Zusammenlebens mit F2 zu reduzieren, so dass evtl. Mittel für den Ehegattenunterhalt "frei werden". Rz. 64 Bei dieser Frage sind zunächst zwei Themen zu trennen:mehr

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Anhang 2 / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.2 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des Ki...mehr