Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.2.2 Beitragsfreiheit

Freiwillige Mitglieder, die vor Beginn der Elternzeit bereits wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei waren, sind während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs nur dann beitragsfrei, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen würden. Ist dies nicht der Fall, so ist auch für die D...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 266 Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, verlangte von der Beklagten aus übergegangenem Recht restlichen Schadensersatz wegen der Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Im Revisionsverfahren stritten die Parteien nur noch darum, ob die Beklagte den für jeden Tag der stationären Krankenhausbehandlung in den neuen Bundesländern anfallenden Investitionszuschlag...mehr

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Gesamteinkommen / Zusammenfassung

Begriff Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Die Vorschrift erfasst neben den ausdrücklich genannten Einkunftsarten alle Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen. Die Krankenkasse prüft das Gesamteinkommen u. a., wenn sie über eine Familienversicherung entsch...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 1.2 Feststellung der teilnehmenden Arbeitgeber

Grundsätzlich ist für die Feststellung der Teilnahme des Arbeitgebers die Krankenkasse zuständig, die das U1-Verfahren durchführt. Für die Teilnahme am U1-Verfahren ist kein förmlicher Feststellungsbescheid einer Krankenkasse notwendig. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am U1-Verfahren ergeben sich unmittelbar aus dem AAG. Deshalb kann der Arbeitgeber in eigener Regie pr...mehr

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Niederschlagung von Beitrag... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Einnahmen in voller Höhe zu erheben. Sie darf grundsätzlich nicht auf die Einziehung rückständiger Beiträge verzichten. Beitragsansprüche können nur dann niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung entweder keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten des Einzugs in kei...mehr

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Haftentlassener / 3.1 Krankenkassenwahl/-zuständigkeit

Der Haftentlassene muss sich in diesem Fall selbst bei der für ihn zuletzt zuständigen Krankenkasse oder bei seinem zuletzt für ihn zuständigen privaten Krankenversicherungsunternehmen anmelden. Sofern der Haftentlassene zuvor weder gesetzlich noch privat krankenversichert war, ist die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. In diesem Fall kann sich der Ha...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / 1. Forderungsübergang auf Versorgungsträger bei pauschaler Abgeltung von Krankenkassenleistungen

Rz. 1 BGH, Urt. v. 12.4.2005 – VI ZR 50/04, VersR 2005, 1004 Zitat SVG § 80; BVG §§ 81a, 20; BGB § 287 Dem Forderungsübergang auf den Versorgungsträger steht nicht entgegen, dass die Ersatzansprüche der Krankenkassen für Leistungen, die diese gemäß § 18c Abs. 1 Satz 3 BVG erbracht haben, pauschal abgegolten werden. Im Rahmen der gemäß § 287 ZPO gebotenen tatrichterlichen Schätz...mehr

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Arbeitgeberanteil / 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich die hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser beträgt 14,6 %. Somit ergeben sich sowohl ein Arbeitgeber- als auch ein Arbeitnehmeranteil von jeweils 7,3 %. Der ermäßigte Beitragssatz betr...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 5.2 Hauptberufliche Selbstständigkeit

Beschäftigen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der darüber hinaus noch als Selbstständiger tätig ist, müssen weitere Prüfungen erfolgen. Sofern der Arbeitnehmer nebenher hauptberuflich selbstständig ist, die selbstständige Tätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Arbeitnehmer also überwiegt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht aufgrund der Besc...mehr

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Jahresmeldungen / 4 Meldefristen

Die Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15.2. des Folgejahres an die zuständige Krankenkasse zu erstatten. Die für die Unfallversicherung abzugebende Jahresmeldung ist bis zum 16.2. des Folgejahres abzugeben. Hinweis Verlängerung der Meldefrist Fallen die Meldefristen au...mehr

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Nichtversicherte GKV / 8 Verspätete Anzeige der Versicherungspflicht

Für die bislang Nichtversicherten führte ein verspätetes Anzeigen der Versicherungspflicht sehr häufig zu erheblichen Beitragsschulden, die von diesen nicht beglichen werden konnten. Nichtversicherte vermieden es aus diesem Grund von vornherein, sich bei den Krankenkassen zu melden. Wird die Mitgliedschaft verspätet durch den bislang Nichtversicherten angezeigt, ermäßigt die ...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.4 Vorabbescheinigung

Das Meldeverfahren beginnt grundsätzlich mit der Mitteilung der Zahlstelle an die Krankenkasse über den Beginn und die Höhe des Versorgungsbezugs. Einige Zahlstellen fordern von den Krankenkassen allerdings schon vor der erstmaligen Bewilligung eines Versorgungsbezugs eine Bestätigung des bestehenden Versicherungsverhältnisses und der grundsätzlichen Beitragspflicht des Vers...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.1 Personenkreis

Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versic...mehr

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Beitragserstattung / 3 Durchführung der Erstattung/Gutschrift

Für die Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich die Einzugsstelle (Krankenkasse) zuständig.[1] Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Das sind in aller Regel der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt werden; ein gemeinsamer A...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 11 Arbeitsunfall

Ist ein Arbeitsunfall (hauptsächlich Schul- oder Kindergartenunfälle) die Ursache für die Pflege des erkrankten Kindes, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld.[1] Es gelten entsprechende Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung. Der Anspruch gegen die Krankenkasse ist ausgeschlossen.[2] Abweichend davon beträgt das Verletztengeld 100 % des ausgefallenen...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 1 Aufgaben der Zahlstellen

Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen haben gegenüber den Krankenkassen Meldepflichten zu erfüllen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Beiträge aus den Versorgungsbezügen an die Krankenkasse abzuführen. Die Beiträge aus Kapitalleistungen oder Kapitalabfindungen müssen nicht von den Zahlstellen abgeführt werden. Insoweit besteht nur eine Meldepflicht.mehr

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GKV-Monatsmeldung / 5.3 Meldung von Einmalzahlungen

Zusätzlich erhalten die Arbeitgeber von der Einzugsstelle die Information, ob das in der GKV-Monatsmeldung angegebene einmalig gezahlte Arbeitsentgelt aufgrund der versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung in voller Höhe der Beitragspflicht unterliegt. Sofern das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nicht in voller Höhe beitragspflichtig ist, wird getrennt nach den einzelne...mehr

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Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.5 Störfälle im Bereich der eAU- Bescheinigung und ihre Auswirkungen

Im Bereich der elektronischen Datenübertragung sind in der Praxis Störfälle in vielerlei Hinsicht denkbar. Offen ist bislang, ob der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung gemäß § 7 EFZG (analog) bei Störfällen im Rahmen des § 5 Abs. 1a EFZG verweigern darf. Ist ein Datenabruf durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse nicht möglich, weil der Arbeitnehmer es verschuldet unterlasse...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2.3 Zuständigkeit

Das Kinderpflegekrankengeld zahlt die Krankenkasse des begleitenden Elternteils.mehr

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Insolvenzgeldumlage / 3 Nachweis

Die Umlagebeträge sind im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Ist der Arbeitgeber umlagepflichtig und wird die Insolvenzgeldumlage nicht im Beitragsnachweis nachgewiesen, muss die Umlage durch die Krankenkasse geschätzt werden.mehr

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Arbeitspapiere / 1.3 Ersatz

Wenn der Versicherungsnummernachweis zerstört oder unbrauchbar wurde bzw. abhanden gekommen ist, wird auf Antrag ein neuer ausgestellt. Der Beschäftigte muss den Verlust der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Von Amts wegen wird ein neuer Versicherungsnummernachweis erstellt, wenn sich die Versicherungsnummer oder die Angaben zur Person än...mehr

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Haftentlassener / 2.1 Beitragszahlung/Meldungen

Die Beiträge für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom jeweiligen Job-Center gezahlt. Diese haben auch die erforderliche Anmeldung gegenüber der zuständigen Krankenkasse vorzunehmen.mehr

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Nichtversicherte GKV / 7.5 Arbeitseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und sonstigen Einkünften

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung trägt der Versicherte alleine und führt sie an seine Krankenkasse ab. Zu den sonstigen Einkünften zählen z. B. Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen.mehr

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Abmeldung / 4 Arbeitskampf von länger als einem Monat

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit Abgabegrund "35" zu melden. Die Krankenkasse kann anhand des Abgabegrunds erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach einem Monat.mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 3.4 Kapitalleistung wird bei noch fortdauernder Beschäftigung gezahlt

Gerade bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung schon fließt, der Versicherte aber noch weiter arbeitet. Auch in diesen Fällen beginnt die 10-Jahresfrist mit dem 1. des auf die Auszahlung des Kapitalbetrags folgenden Monats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, i...mehr

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GKV-Monatsmeldung / 6 Entgeltunterlagen

Die Arbeitgeber müssen im Rahmen der GKV-Monatsmeldung umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Soweit sie sich auf die Beitragsberechnung des Arbeitgebers auswirken, müssen zu den Entgeltunterlagen die Daten der an die Krankenkassen erstatteten Meldungen sowie der von den Krankenkassen übermittelten Meldungen genommen werden.[1] Achtung Unterlagen wichtig für Betriebsprüf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederschlagung von Beitrag... / 1 Voraussetzungen

Die Einzugsstellen haben die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber rechtzeitig und vollständig zu erheben. Sie dürfen Beitragsansprüche nur niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Beitragsanspruchs stehen. Die Niederschlagung führt nicht zur Vernichtung des Anspruchs; s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 5.3 Erstattung der Meldung an Minijob-Zentrale

Sämtliche Meldungen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sind ausschließlich an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu erstatten. Wichtig Versicherungspflicht bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen Soweit infolge der Zusammenrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander oder mit nicht geringfü...mehr

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Geringverdiener / 2 Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Für den Personenkreis der Geringverdiener ist in der Krankenversicherung nicht der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz[1], sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz [2] maßgebend. Der Arbeitgeber ist auch hier verpflichtet, diesen alleine zu tragen. Achtung Durchschnittlicher Zusatzbeitrag fällt immer an Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz muss auch dann entrichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.4 Versorgungsbezüge

Die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung trägt der Versorgungsempfänger[1] ohne Beteiligung der Versorgungseinrichtung (Zahlstelle). Der Freibetrag[2] findet keine Anwendung. Der maßgebende Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %.[3] Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.3 Antragsfrist

Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen.[1] Wichtig Anzeigefrist gilt nicht uneingeschränkt Diese Anzeigefrist hat jedoch für diejenigen Personen, deren Pflichtversicherung oder Familienversicherung endet, keine Bedeutung. Diese Versicherten werden ohne eine schriftliche Beitrittserklärung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.2 Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1] Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.8.2 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Kinder haben Behinderungen, die körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6.2 Elternzeit-Meldungen

Seit dem 1.1.2024 sind zusätzlich zur Unterbrechungsmeldung der Beginn und das Ende einer Elternzeit für (freiwillig) gesetzlich krankenversicherte Personen gesondert zu melden. Hinweis Privatversicherte und Minijobber Für Privatversicherte und Minijobber besteht keine Pflicht zur Abgabe der Elternzeit-Meldungen. Der Beginn ist mit dem Abgabegrund "17" und das Ende mit dem Abga...mehr

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Haftentlassener / 1 Beschäftigung nach der Haftentlassung

Sofern der Haftentlassene nach seiner Entlassung unmittelbar aufgrund eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber eine Beschäftigung ausübt, ist er in dieser kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Sofern in der nach Haftentlassung aufgenommenen Beschäftigung unmittelbar ein Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezogen wird, beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 2.3 Beitragsabführung

Als Arbeitgeber der Heimarbeiter gilt, wer die Arbeit unmittelbar an sie vergibt.[1] Der Auftraggeber ist auch grundsätzlich für die Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zuständig. Heimarbeiter können den Gesamtsozialversicherungsbeitrag jedoch selbst an die Krankenkasse zahlen, wenn der Arbeitgeber dieser Aufgabe nicht nachkommt. Zahlen Heimarbeiter den Gesamtsozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.1.1 Pflichten des behandelnden Arztes

Nach § 295 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sowie Einrichtungen dazu verpflichtet, alle notwendigen Informationen elektronisch unter Nutzung eines sicheren Übermittlungsverfahrens unmittelbar an die gesetzliche Krankenkasse zu übermitteln. Der behandelnde Arzt ist zudem nach § 109 Abs. 1 Satz 5 SGB IV weiterhin verpflichtet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 2.2 Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz[1] haben. Sofern es sich bei diesen Personen um Arbeitnehmer handelt, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Beiträge jeweils zur Hälfte. Wichtig Regelungen zum GSV-Beitrag gelten nicht Die Regelungen über die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Krankenkassenzuständigkeit

Die Krankenkassenzuständigkeit im Fall der Krankenversicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen hängt von der Wahl des Arbeitnehmers ab.[1] Für alle Beschäftigungen ist nur die vom Arbeitnehmer gewählte Krankenkasse zuständig. Diese Zuständigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder mehrere Beschäftigungen aufgegeben werden oder neben einer bereits bestehenden Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherung im EU-Ausland

Die obligatorische Anschlussversicherung gilt nur für Personen, die zuletzt den deutschen Rechtsvorschriften unterlagen. Eine Vorversicherungszeit muss daher nach wie vor erfüllt werden, wenn die freiwillige Mitgliedschaft für eine Person begründet werden soll, die aus der Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Mitgliedsstaates un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entwicklungshelfer / 2 Freiwillige Krankenversicherung

Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwartschaftsversicherung (... / 4.1 Wiederaufleben des Versicherungsschutzes

Anwartschaftsversicherungen werden i. d. R. abgeschlossen, um nach Wegfall der Ruhensvoraussetzungen, z. B. Rückkehr nach einer Auslandsbeschäftigung, den Versicherungsschutz wiederaufleben zu lassen. Hinweis Pflichtversicherung für Nichtversicherte macht Anwartschaftsversicherung entbehrlich Durch die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V für Personen ohne anderwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 3 Versicherungspflicht in der Renten-/Arbeitslosenversicherung

Aufgrund des Bezugs von Krankengeld besteht grundsätzlich auch Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge aus dem Krankengeld berechnet und vom Versicherten und seiner Krankenkasse getragen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4.5 Beitragszuschuss aus der Beschäftigung bei privat versicherten Arbeitnehmern und Rentenbezug

Für Beschäftigte, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen krankenversicherungsfrei, privat krankenversichert und bei Mitgliedschaft in einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld hätten (z. B. Bezieher einer Altersvollrente, Arbeitnehmer während der Altersteilzeitarbeit in der Freistellungsphase), wird der Beitragszusc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitspapiere / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitspapiere werden Dokumente bezeichnet, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis vorlegen muss. Nur so kann der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, korrekt erfüllen. Im ELStAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 2 Wirkung der Verjährung

Die Verjährung ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Die Verjährung tritt damit auch ein, ohne dass sie beantragt oder verlangt werden muss. Vielmehr darf die Einzugsstelle verjährte Beiträge weder einziehen noch annehmen, selbst wenn der Arbeitgeber oder der jeweilige Beitragsschuldner sie zur Zahlung anbietet. Diese Regelung betrifft nur die von der Krankenkasse als Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.8 Antragsfrist

Der Antrag auf Befreiung ist in den genannten Fällen innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 242 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Revision wandte sich mit Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche der Versicherten wegen vermehrter Bedürfnisse aus § 843 Abs. 1 Fall 2 BGB hätten frühestens am 1.1.1995 auf die bei der AOK S. bestehende Pflegeka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3.1 Mehrere Beschäftigungen

Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich zusammenzurechnen sind. Infolge von Zusammenrechnung kann auch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten Versicherungspflicht eintreten.[1] Wichtig Keine Zusammenrechnung einer geringfügigen mit einer mehr als ...mehr