Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Aufwendungsersatz

Rz. 1 Voraussetzung für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 539 ist zunächst, dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist; denn nur der Mieter als berechtigter Besitzer gegenüber dem Vermieter hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen auf die Mietsache. Ist der Mieter gleichzeitig Miteigentümer der Mietsache, ist entscheidend, im Rahmen welchen Rechtsverhältnisses (...mehr

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Unberechtigter Vorwurf von ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG München I entschiedenen Fall verständigte der beklagte Mieter die Polizei mit der Behauptung, in der Nachbarwohnung würden regelmäßig Nazi-Parolen gegrölt. Sätze wie "Merkel raus, Neger raus, Deutschland den Deutschen" wären deutlich zu hören. Nach umfassender Beweiserhebung und Beweiswürdigung durch das AG München, dem das LG München I in der Berufungsinstanz f...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine s...mehr

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Eigenbedarfskündigung – Unw... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Im Kündigungsschreiben müssen vom Vermieter die Kündigungsgründe ausführlich und für den Mieter nachvollziehbar dargelegt werden (§ 573 Abs. 3 BGB). Der Sinn und Zweck dieses gesetzlichen Begründungserforder...mehr

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Eigenbedarfskündigung – Mie... / 3 Das Problem

Der Mieter von Wohnraum ist bei einer Kündigung durch den Vermieter – abgesehen von wenigen Ausnahmefällen – in doppelter Hinsicht geschützt. Zum einen dadurch, dass der Vermieter grundsätzlich nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, d. h. eines gesetzlichen Kündigungsgrundes (z.B. Eigenbedarf) kündigen kann. Und zum anderen durch die Sozialklausel des § 574 BGB, wo...mehr

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Eigenbedarfskündigung – Mie... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte das Gericht festgestellt, dass die vom Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs nachgewiesenen Bemühungen um eine Ersatzwohnung erst knapp 2 Jahre nach dem Ausspruch der Kündigung sowie über 1 Jahr nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt sind. Somit lag sowohl im Zeitpunkt der Erklärung des Widerspruchs als auch beim Ablauf...mehr

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Androhung von Gewalt – Hand... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Köpenick entschiedenen Fall klopfte ein Mitmieter bei dem beklagten Mieter an dessen Tür und beschwerte sich wegen anhaltender Ruhestörungen durch laute Musik. Dieser rief durch die Tür: "Klingel hier nie wieder! Wir machen dich fertig! Wenn du nochmal klingelst, dann werde ich dich umbringen!" Auf die Erwiderung des Mitmieters: "Ich habe das aufgenommen!" öffne...mehr

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Unberechtigter Vorwurf von ... / 1 Leitsatz

Auch eine einmalige nachhaltige Störung des Hausfriedens seitens des Mieters in Form eines von ihm getätigten Notrufs mit verleumderischem Inhalt zum Nachteil eines anderen Mieters oder Hausbewohners kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.mehr

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Androhung von Gewalt – Hand... / 3 Das Problem

Nachhaltige Störungen des Hausfriedens können den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen (§ 569 Abs. 2 BGB). Erfolgt die Störung nicht gegenüber dem Vermieter, sondern gegenüber einem Mitmieter, hat dieser im Streitfall die Stellung eines Zeugen.mehr

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Eigenbedarfskündigung – Unw... / 1 Leitsatz

Bezeichnet der Vermieter die Bedarfsperson in der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung mit einem vollständig unzutreffenden Nachnamen, ist die Kündigung wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam.mehr

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Androhung von Gewalt – Hand... / 1 Leitsatz

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung liegt vor, wenn der Mieter einem anderen Mieter des Wohnhauses, der sich bei ihm wegen nächtlicher Ruhestörung durch laute Musik beschwert, Gewalt androht. Dabei ist ein mittels Handy aufgenommenes Video des bedrohten Mieters als Beweismittel verwertbar.mehr

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Störung des Hausfriedens – ... / 3 Das Problem

Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt liegt u.a. dann vor, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört (§ 569 Abs. 2 BGB).mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Gem. § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

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Kündigungsschutz – Mietzeit... / 3 Das Problem

Die ordentliche Kündigung von Wohnraum durch den Vermieter setzt grundsätzlich ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, d. h. einen gesetzlichen Kündigungsgrund wie z. B. Eigenbedarf, voraus (§ 573 Abs. 1 BGB). Ein freies Kündigungsrecht des Vermieters, wie es z.B. bei Geschäftsräumen besteht, ist damit bei Mietverhältnissen über Woh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Formulierungshilfen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Bundesagentur für Arbeit hat für Arbeitgeber im Hinblick auf ihre sozialrechtliche Informationspflicht folgende Formulierungshilfen[1] herausgegeben: Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

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Kündigungsschutz – Mietzeit... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatten die Parteien einen als "Mietvertrag zum vorübergehenden Gebrauch" bezeichneten Vertrag über die streitgegenständliche Wohnung abgeschlossen; verlängerten diesen allerdings mehrfach auf insgesamt mehrere Jahre. Dazu hat das LG Berlin ausgeführt, dass eine Vermietung zum lediglich vorübergehenden Gebrauch typischerweise bei der Ina...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das BetrVG 1972 ist der Anwendungsbereich des § 16 KSchG entsprechend der Neufassung des § 15 KSchG auf den dort genannten Personenkreis erstreckt worden.[1] Die Norm gewährt den durch § 15 KSchG geschützten Personen nach rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess ein Wahlrecht zwischen der Rückkehr in den alten Betrieb oder der Aufrechterhaltung eines i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 13 § 3 KSchG hat allein individualrechtliche Bedeutung und gilt unbeschadet der Regelungen in §§ 102, 103 BetrVG.[1] Zu beachten ist, dass durch die Einlegung des Einspruchs die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG nicht gehemmt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung ungeachtet eines Einspruchs oder eines Verständigungsversuchs d...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.7 Kündigungsrechte

Rz. 28 Vorbemerkungen Hinsichtlich der Einräumung von Kündigungsrechten kann zum einen zunächst einmal auf die vertragliche Gewährung von Kündigungsrechten vollständig verzichtet werden. Das jeweilige Genussrecht ist dann unkündbar. Der Genussrechtsvertrag endet in einem solchen Fall entweder durch den Ablauf einer vereinbarten Laufzeit oder durch die Auflösung der emittieren...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.4 Fälligkeit des Mindestlohns

Das Gesetz regelt nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch die Fälligkeit. Nach § 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit bzw. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.1 Kriterien zur Einordnung von Genussrechtskapital als bilanzielles Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 40 Einleitende Bemerkungen Hinsichtlich der Abbildung von kapitalersetzenden Genussrechten enthält die Stellungnahme HFA 1/1994 keine Vorgaben. Sie bezieht sich vielmehr ausschließlich auf diejenigen Genussrechte, die bei der emittierenden Gesellschaft eine Kapitalzuführung darstellen. In solchen Fällen ist das bereitgestellte Genussrechtskapital in Abhängigkeit von der j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 2 Zeitliche Zuordnung

Sachverhalt In der Zeit vom 1.4.-31.12.2024 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat sind diese Einmalzahlungen zuzuordnen? Ergebnismehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes

Rz. 31 § 214 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft (nachfolgend PersGes) in Gesellschaften, die nicht Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften sind, aus. Entsprechend eng ist der Handlungsspielraum beim Formwechsel von PersGes. Weiter eingeschränkt wird der Handlungsspielraum für PersGes unter Auflösung. Bei auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 1 Kautionen richtig buchen

Erhaltene Kautionen sind als "Sonstige Verbindlichkeiten" (SKR 03/04: 1732 bis 1735/3550 bis 3557) auszuweisen. Geleistete Kautionen werden als "Sonstige Vermögensgegenstände" (SKR 03/04: 1525 bis 1527/1350 bis 1355) ausgewiesen. Beträgt die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags mehr als 5 Jahre bzw. wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, ist die Kaution als ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.3 Weitere Anwendungsfälle

Widerspruch bei Betriebsübergang Bei Ausübung des Widerspruchsrechts nach einem erfolgten Betriebsübergang (§ 613a Abs. 6 BGB) entsteht rückwirkend kein Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber, weil der Widerspruch auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkt.[1] Der Arbeitnehmer hat bei tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung dennoch einen Vergütungsanspruch gegen den Be...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.2 Ausweis des Genussrechtskapitals in der Bilanz der emittierenden Gesellschaft und Anhangangaben

Rz. 54 Bei einer Qualifizierung als bilanzielles Eigenkapital ist das Genussrechtskapital gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB innerhalb des Passivpostens "A. Eigenkapital" in einem separaten Posten anzusetzen.[1] Dieser eigenständige Posten kann entweder nach dem gezeichneten Kapital, den Gewinnrücklagen oder als letzter Posten des Eigenkapitals eingefügt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.2 Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB)

Rz. 34 Eine Kündigung gegenüber dem internen Datenschutzbeauftragten, dessen Bestellung gesetzlich verpflichtend ist, ist im zeitlichen Geltungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.2.1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 35 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Datenschutzbeauftragten durch außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Als wichtiger Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses insgesamt kommen insbesondere verhaltens- und personenbedingte Kündigungsgründe in Betracht. Sie können arbeitsvertragsbezogen oder amtsbezogen sein.[1] Unabhängig von der T...mehr

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.4 Kündigung eines sich rassistisch verhaltenden Mitarbeiters

In diesem Fall, den das LAG Berlin-Brandenburg im Oktober 2022 entschied[1], bedrängte eine Vorgesetzte ihre Untergebene mehrfach mit ungehörigen Nachfragen nach ihrer Herkunft und ihres Sexualverhaltens. Die Vorgesetzte war fortgeschritteneren Alters und schwerbehindert, letzteres bedeutet einen erhöhten Kündigungsschutz gemäß § 168 SGB IX. Auch das fortgeschrittene Alter s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 32 Das Kündigungsverbot des § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG gilt für jede Art der arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig vom Kündigungsgrund. Es bezieht sich also auf die ordentliche (fristgerechte) sowie die außerordentliche (fristlose oder mit sozialer Auslauffrist ausgesprochene) Kündigung und findet gleichermaßen auf die ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 3.4 Rechtsfolgen des Widerrufs der Bestellung

Rz. 21 Die Bestellung kann wirksam widerrufen werden, ohne dass im selben Rechtsakt das Grundverhältnis (Arbeitsverhältnis oder Dienst-/Geschäftsbesorgungsvertrag) beendet oder das aus dem Grundverhältnis folgende schuldrechtliche Pflichtenprogramm angepasst wird. Dies entspricht der im Gesetzeswortlaut angelegten Trennungstheorie (s. Rz. 10). Dennoch kommt das BAG im Ergebn...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1 Geltungsbereich

Rz. 25 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG). 4.1.1 Persönlicher Geltungsbereich Rz. 26 Bereits aus dem Wortlaut ("Kündigung des ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 3.2 Aus wichtigem Grund

Rz. 15 Das Arbeitgeberunternehmen kann die Bestellung des Datenschutzbeauftragten analog § 626 BGB widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG); dies gilt nach § 38 Abs. 2 BDSG bei nicht öffentlichen Stellen (wie Privatunternehmen) aber nur, wenn die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist (nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO bzw. Art. 37 Ab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 8 Nach der Neuregelung des § 4f BDSG (a. F.) mit Wirkung ab dem 28.6.2006[1] war die Vorschrift mit Wirkung ab 1.9.2009 geändert worden.[2] Zuvor war hochumstritten, ob das Arbeitsverhältnis des internen Datenschutzbeauftragten für die Dauer seiner Bestellung (mittelbar) einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt.[3] Den Streit, ob eine ordentliche Kündigung des Arbeit...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 26 Bereits aus dem Wortlaut ("Kündigung des Arbeitsverhältnisses") folgt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG nur für den internen und nicht den externen Datenschutzbeauftragten gilt.[1] Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Datenschutzbeauftragte zunächst als Externer bestellt wird und dann ein Arbeitsverh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 33 In zeitlicher Hinsicht gilt der besondere Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten von seiner gesetzlich vorgesehenen Bestellung bis ein Jahr nach dem Ende seines Amtes (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG). Für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes ist es ohne Bedeutung, dass die Kündigung während der Probezeit bzw. Wartezeit von 6 M...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.4 Übertragbarkeit und Pfändbarkeit des Geschäftsanteils und Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben

Gemäß § 711a S. 1 BGB sind die Ansprüche der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Ausnahme der in Satz 2 genannten nicht übertragbar (siehe unter 1.3). Dies gilt aber nicht für die Mitgliedschaft als Ganzes oder mit anderen Worten für den Geschäftsanteil als Gesamtheit aller Mitgliedschaftsrechte.[37] Eine solche Gesellschafternachfolge unter Lebenden ist zum e...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1.1 Gesetzeszweck

Rz. 7 Um die unabhängige Aufgabenerfüllung des Datenschutzbeauftragten zu gewährleisten und ihn vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf die Amtstätigkeit des Datenschutzbeauftragten zu schützen, sieht das Gesetz 3 Schutzkomponenten vor: Schutz gegen Benachteiligung und Abberufung wegen der Erfüllung seiner Aufgaben (Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSG...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 2 Benachteiligungsverbot (Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO)

Rz. 12 Der (interne) Datenschutzbeauftragte darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden (Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO). Darin liegt eine besondere Ausformung des allgemeinen Maßregelungsverbots (§ 612a BGB). Verstößt der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot, ist die benachteiligende Maßnahme (z. B. Abmahnung, Kündigung) unwirksam...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.3 Formalien

Rz. 40 Die (außerordentliche) Beendigungs- oder Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 623 BGB der Schriftform.[1] Rz. 41 Bei der Kündigung aus wichtigem Grund ist die 2-wöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Außerdem ist ggf. der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 BetrVG anzuhören.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.2.2 Änderungskündigung

Rz. 37 Im Hinblick auf die Beendigung der arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten des internen Datenschutzbeauftragten liegt ein wichtiger Grund für die Änderungskündigung z. B. dann vor, wenn der Datenschutzbeauftragte die gesetzlichen Voraussetzungen der Fachkunde oder Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllt (vgl. Rz. 3). Das ergibt sich aus der gesetzlichen Wertung der Art. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Allgemeine Wirkung der Sperrfrist

Rz. 7 Seit der Junk-Entscheidung des EuGH[1] bedeutet die Sperrzeit, dass die rechtliche Beendigungswirkung der arbeitgeberseitigen Kündigung bzw. der sonstigen vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungshandlung (z. B. Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag) nicht in der Sperrfrist eintreten darf[2]. Solange die Sperrfrist läuft, ist die Beendigungswirkung der vom...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.3 Verletzung der Vertraulichkeit von Betriebsratsinterna

Es besteht keine generelle Pflicht von Betriebsratsmitgliedern, über den Verlauf von Betriebsrats- oder Ausschusssitzungen Stillschweigen zu bewahren, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten.[1] Auch ist die Wirksamkeit eines Verbotes des Betriebsrats an seine Mitglieder fraglich, auf Betriebsratssitzungen mitzuschreiben oder Unterlagen aus der Sitzung mitzunehmen.[2] D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 10 Die zuständige Agentur für Arbeit kann auf ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers [1] die Sperrfrist verkürzen, indem sie nach § 18 Abs. 1 KSchG ihre Zustimmung erteilt, dass die Entlassung vor Ablauf der regelmäßigen Sperrfrist von einem Monat wirksam wird. Die Zustimmung kann auch rückwirkend bis zum Tage der Antragstellung erteilt werden (§ 18 Abs. 1 Halbsatz 2 KSch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Verwaltungsakt

Rz. 12 Die Abkürzung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG ist ein begünstigender Verwaltungsakt [1] mit privatrechtsgestaltender Wirkung[2]. Es gelten die Regelungen der §§ 31 ff. SGB X. Die Entscheidung der Arbeitsverwaltung wird mit Bekanntgabe an den Arbeitgeber wirksam (§§ 39 Abs. 1 Satz 1, 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Der zu entlassende Arbeitnehmer ist zwar mittelbar von d...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.4 Innerbetriebliche Informationspolitik des Betriebsrats

Ein Betriebsratsmitglied ist nicht befugt, auf jede Art und Weise andere Arbeitnehmer des Arbeitgebers über die Anwendbarkeit und den Inhalt eines für den Betrieb bzw. das Unternehmen des Arbeitgebers geltenden Manteltarifvertrags unter Inanspruchnahme betrieblicher Einrichtungen zu unterrichten, für eine nicht tarifzuständige Gewerkschaft zu werben und die Arbeitskolleginne...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.2 Information der Belegschaft über den Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits

Auch der Hinweis auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds unter namentlicher Nennung der Personalleiterin und auf ein diesbezüglich eingeleitetes Zustimmungsersetzungsverfahren verstößt nicht gegen diese Pflichten, selbst wenn der Betriebsrat am Ende der Betriebsratsinfo zum Ausdruck gebracht hat, er "habe den Eindruck", dass es hier ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.3 Aufsichtsratsmitglieder

Es besteht grundsätzlich eine Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auch gegenüber dem Betriebsrat, selbst wenn der Arbeitnehmervertreter zugleich dessen Mitglied ist. Verstößt der Arbeitnehmer hiergegen, kommen zunächst die Sanktionen des Gesellschaftsrechts, vor allem die Abberufung aus dem Aufsichtsrat in Betracht. Eine außerordentliche Kündig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 4 Konsequenzen von Pflichtverletzungen: Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss aus dem Betriebsrat

Wie bereits erwähnt, hat der Arbeitgeber generell keinen einklagbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter Handlungen. Ausgenommen sind Eigentumsverletzungen, denen mit dem Unterlassungsantrag gemäß § 1004 BGB entgegengetreten werden kann.[1] Ansonsten bleibt ihm als effizientes Mittel zur Verhinderung rechtswidriger Handl...mehr