Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / Lohnsteuer

1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität des Arbeitnehmers ohne Bedeutung, maßgebend ist dessen unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht. Nach ihr richtet sich der vom inländischen Arbeitslohn des ausländischen Arbeitnehmers vorzunehmende Lohnsteuerabzug, zu dem inländische Arbeitgeber und ggf. auch ausländi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zahlung aus dem LSt-Aufkommen

Rn. 112 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Besoldungsstelle zahlt das Kindergeld nach § 72 Abs 7 S 2 EStG aus der von ihr insgesamt einbehaltenen LSt; die an das FA abzuführenden LSt-Beträge vermindern sich also um das ausgezahlte Kindergeld (vgl O 2.12 S 1 DA-KG 2023), ohne dass dadurch für den jeweiligen Berechtigten eine Minderung der bei der Veranlagung zur ESt anrechenbaren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42g Lohnsteuer-Nachschau

Schrifttum: Sterzinger, Fotografieren im Rahmen einer Außenprüfung bzw Umsatzsteuernachschau, DStR 2012, 887; Madauss, LSt-Nachschau iSd § 42g EStG, USt-Nachschau iSd § 27b UStG und Selbstanzeige iSd § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Hillert, Die LSt-Nachschau (§ 42g EStG), StB 2013, 244; Dissars, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG, NWB 2013, 3210; Apitz, LSt-Nachschau – § 42g EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenstand der LSt-Nachschau

Rn. 19 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 42g Abs 1 EStG umschreibt die Funktion der LSt-Nachschau, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. Die LSt-Nachschau umfasst damit – anders als die LSt-Außenprüfung – nicht die Übernahme der LSt (§ 40f Abs 3 EStG), Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 15, 22 (Mai 2022), da diese nicht in § 42g Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer LSt-Außenprüfung

Rn. 45 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau erfolgt entsprechend ihrem Zweck, der zeit- und realitätsnahen Besichtigung und Wahrnehmung der tatsächlichen Verhältnisse, unvermittelt, dh ohne vorherige Ankündigung, damit der von der LSt-Nachschau Betroffene keine Möglichkeit hat, sich auf die bevorstehende Nachschau einzustellen. Darin unterscheidet sich die LSt-Nachsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Getroffene Feststellungen geben Anlass zum Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 42g Abs 4 S 1 EStG besteht für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Möglichkeit, von der LSt-Nachschau zu einer LSt-Außenprüfung überzugehen, dh diese an die LSt-Nachschau unmittelbar anzuschließen, wenn die bei der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben. Ein Anlass zu einem solchen Übergang zur LSt-Außenprüf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Auswertung der bei der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen für andere Steuern (§ 42g Abs 5 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die bei der LSt-Nachschau gewonnenen Erkenntnisse können zunächst gegenüber dem von der LSt-Nachschau betroffenen ArbG in Bezug auf die LSt seiner ArbN verwertet werden, insoweit können gegen den von der LSt-Nachschau Betroffenen iSd § 42g Abs 2 EStG LSt-Nachforderungs- bzw Haftungsbescheide ergehen. Im Rahmen einer erweiterten Auswertung erm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur LSt-Außenprüfung

Rn. 7 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau ist nach § 42g Abs S 2 EStG ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, sie ist damit primär gegenwartsbezogen (Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 20 (Dezember 2022)) und dem Veranlagungsverfahren zuzuordnen. Anders als die LSt-Außenprüfung zielt die LSt-Nachschau auf nicht auf abgeschlo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anordnung und Durchführung der LSt-Nachschau

Rn. 22 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der LSt-Nachschau als Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung handelt es sich um schlichtes Verwaltungshandeln in Gestalt eines Realaktes, Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 24, 55 (Mai 2022); FG Ha vom 11.04.2018, 6 K 44/17, EFG 2018, 1146 zur USt-Nachschau nach § 27b UStG. Insoweit bestehen keine verfahrensrechtlichen Möglichkeiten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeit und Orte der LSt-Nachschau (§ 42g Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 37 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. Es ist danach eine LSt-Nachschau sowohl während der üblichen Geschäftszeiten (Öffnungszeiten) möglich, als auch während der üblichen Arbeitszeiten, wenn in dem Betrieb auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten üblicherweise gearbeitet wird, Wagner in Brandis/H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schriftlicher Hinweis auf den Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 42f Abs 4 S 2 EStG ist auf den Übergang von der LSt-Nachschau auf die LSt-Außenprüfung schriftlich hinzuweisen. Dies erfolgt in Gestalt einer sog Übergangsanordnung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann. In der Übergangsanordnung ist der zeitliche und gegenständliche Umfang der LSt-Außenprüfung festzulegen, zudem sind die Gründe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen der LSt-Nachschau

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Voraussetzungen unter denen eine LSt-Nachschau zulässig ist, ergeben sich aus § 42g Abs 1 EStG nicht eindeutig. Umstritten ist, ob eine LSt-Nachschau trotz des Wortlauts der Norm, der außer den in s Rn 19 genannten Tatbestandsvoraussetzungen keine weiteren Einschränkungen vorgibt, bereits dann zulässig ist, wenn sie gemäß § 42g Abs 1 S 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Durchführung der LSt-Nachschau; mit der Nachschau Beauftragte (§ 42g Abs 2 S 2 EStG)

1. Mit der Nachschau Beauftragte Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach dem Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG erfolgt die LSt-Nachschau durch "die mit der Nachschau Beauftragten", während die USt-Nachschau nach § 27b UStG durch "die betrauten Amtsträger der FinBeh" erfolgt. Damit erfordert der Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG nicht, dass die LSt-Nachschau durch einen Amtsträ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand und Voraussetzungen der LSt-Nachschau (§ 42g Abs 1 S 1 EStG)

1. Gegenstand der LSt-Nachschau Rn. 19 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 42g Abs 1 EStG umschreibt die Funktion der LSt-Nachschau, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. Die LSt-Nachschau umfasst damit – anders als die LSt-Außenprüfung – nicht die Übernahme der LSt (§ 40f Abs 3 EStG), Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 15, 22 (Mai 2022),...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die LSt-Nachschau (§ 42g Abs 1 EStG)

A. Gegenstand und Voraussetzungen der LSt-Nachschau (§ 42g Abs 1 S 1 EStG) 1. Gegenstand der LSt-Nachschau Rn. 19 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 42g Abs 1 EStG umschreibt die Funktion der LSt-Nachschau, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. Die LSt-Nachschau umfasst damit – anders als die LSt-Außenprüfung – nicht die Übernahme der LSt (§ 40f ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zeit und Orte der LSt-Nachschau, mit der Nachschau beauftragte Personen, Betreten von Wohnräumen (§ 42g Abs 2 EStG)

A. Zeit und Orte der LSt-Nachschau (§ 42g Abs 2 S 1 EStG) Rn. 37 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. Es ist danach eine LSt-Nachschau sowohl während der üblichen Geschäftszeiten (Öffnungszeiten) möglich, als auch während der üblichen Arbeitszeiten, wenn in dem Betrieb auch außerhalb der üblichen Öffnungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach § 24b EStG auf Antrag des StPfl im LSt-Abzugsverfahren

Rn. 171 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei einem alleinstehenden StPfl wird der (Grund-)Entlastungsbetrag des § 24b Abs 2 S 1 EStG (für ein Kind) weiterhin iRd Steuerklasse II berücksichtigt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG, § 39b Abs 2 S 5 Nr 4 EStG). Die lohnsteuerlichen Auswirkungen der Erhöhung des Entlastungsbetrags sind für das Kj 2015 aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 EStG)

A. Getroffene Feststellungen geben Anlass zum Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 1 EStG) Rn. 85 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 42g Abs 4 S 1 EStG besteht für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Möglichkeit, von der LSt-Nachschau zu einer LSt-Außenprüfung überzugehen, dh diese an die LSt-Nachschau unmittelbar anzuschließen, wenn die bei der LSt-Nachschau ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Zahlung des Kindergeldes aus dem LSt-Aufkommen (§ 72 Abs 7 EStG)

A. Allgemeines Rn. 110 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelungen des § 72 Abs 7 EStG zur Ausweispflicht in der Abrechnung der Bezüge und des Arbeitsentgelts und in der LSt-Anmeldung sowie zur Aufbringung des Kindergeldes aus dem LSt-Aufkommen sind § 28 Abs 5 BerlinFG betreffend die Berlin-Zulage der ArbN nachgebildet, BT-Drs 13/1558, 161. B. Ausweispflicht Rn. 111 Stand: EL 173...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zur Abgabenordnung

Rn. 8 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Da es sich bei der LSt-Nachschau nicht um eine Außenprüfung iSd § 42f EStG, §§ 193ff AO handelt, gelten für die LSt-Nachschau auch nicht die allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften für die Durchführung einer Außenprüfung, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 1. Die LSt-Nachschau setzt weder eine Prüfungsanordnung (§ 196 AO) voraus,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte (§ 42g Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus § 42g Abs 1 S 2 EStG ergibt sich der Charakter der LSt-Nachschau als inhaltlich und verfahrensrechtlich eigenständiges Ermittlungs- und Kontrollinstrument, das zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte dient. Der Begriff der "zeitnahen Aufklärung" verweist darauf, dass die LSt-Nachschau gem § 42g Abs 2 S 2 EStG Zitat "ohne vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mit der Nachschau Beauftragte

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach dem Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG erfolgt die LSt-Nachschau durch "die mit der Nachschau Beauftragten", während die USt-Nachschau nach § 27b UStG durch "die betrauten Amtsträger der FinBeh" erfolgt. Damit erfordert der Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG nicht, dass die LSt-Nachschau durch einen Amtsträger iSv § 7 AO erfolgt, Wagner i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 5.5 Pauschalierung für nur kurzfristig im Inland ausgeübte Tätigkeit

Der Arbeitgeber kann ab 2020 unter Verzicht auf den Abruf der ELStAM die Lohnsteuer für Bezüge von kurzfristigen, im Inland ausgeübten Tätigkeiten von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, die einer ausländischen Betriebsstätte dieses Arbeitgebers zugeordnet sind, mit einem Pauschsteuersatz von 30 % des Arbeitslohns erheben.[1] Eine kurzfristige Tätigkeit i. S. d. Lohns...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus § 42g Abs 1 S 1 EStG ergibt sich der Zweck der LSt-Nachschau, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. § 42g Abs 1 S 2 EStG stellt klar, dass es sich bei der LSt-Nachschau um ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte handelt. § 42 Abs 2 S 1 EStG enthält eine zei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben

Rn. 55 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau kann nach dem Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG gegenüber jeder Person erfolgen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Da die selbständige Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht verlangt wird, wird in Teilen der Literatur angenommen, dass eine LSt-Nachschau grundsätzlich auch gegenüber ArbN in Betracht ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der sachliche Geltungsbereich der LSt-Nachschau als einer das LSt-Abzugsverfahren betreffenden steuerlichen Verfahrensvorschrift ergibt sich aus § 42g Abs 1 EStG. Die LSt-Nachschau soll eine ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der LSt durch eine zeitnahe Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte sicherstellen. Persönlicher Geltungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sterzinger, Fotografieren im Rahmen einer Außenprüfung bzw Umsatzsteuernachschau, DStR 2012, 887; Madauss, LSt-Nachschau iSd § 42g EStG, USt-Nachschau iSd § 27b UStG und Selbstanzeige iSd § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Hillert, Die LSt-Nachschau (§ 42g EStG), StB 2013, 244; Dissars, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG, NWB 2013, 3210; Apitz, LSt-Nachschau – § 42g EStG, StBp 2014...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Zugriff auf digitale Daten

Rn. 73 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 IRd LSt-Nachschau darf, anders als bei der USt-Nachschau, ohne Zustimmung des ArbG, kein unmittelbarer digitaler Datenzugriff nach § 147 Abs 6 AO erfolgen, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 15 (43. Aufl); Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (Dezember 2022); Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreten von Grundstücken und Räumen

Rn. 46 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus § 42g Abs 2 S 2 EStG ergibt sich für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Befugnis zum Betreten von – betrieblichen – Grundstücken und Räumen des von der LSt-Nachschau Betroffenen. Das Betreten von Wohnräumen ist hingegen nur unter den in § 42g Abs 2 S 3 EStG genannten einschränkenden Voraussetzungen gestattet, s Rn 60. Die Grundst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sinngemäße Geltung von § 42f Abs 2 und 3 EStG (§ 42g Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Da § 42g Abs 3 S 2 EStG zum einen die sinngemäße Geltung von § 42f Abs 2 S 2 EStG anordnet, sind auch die ArbN des von der LSt-Nachschau Betroffenen mitwirkungspflichtig. Sie haben zum einen Zitat "dem mit der LSt-Nachschau Beauftragten jede gewünschte Auskunft über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben" und zum anderen Zitat "auf Verlangen die e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betreten von Wohnräumen (§ 42g Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wohnräume unterliegen nach Art 13 GG besonderem Schutz und dürfen deshalb gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Wohnräume sind zunächst diejenigen Räumlichkeiten, die der persönlichen Sphäre des Inhabers der Räume zuzurechnen sind und die dieser oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau stellt eine besondere Ermittlungsmaßnahme dar, die der Nachschau iSd § 210 Abs 1 und 2 AO und der USt-Nachschau (§ 27b UStG) nachgebildet ist. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucks 302/12 (Beschluss), 39) soll § 42g EStG eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Beteiligung von LSt-Außenprüfern an Einsätzen der "Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vorlage und Auskunftsverlangen; Zwangsmittel

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei dem Verlangen auf Vorlage von Unterlagen und Urkunden sowie dem Verlangen auf Erteilung von Auskünften handelt es sich jeweils um VA, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 55 (Mai 2022). Dagegen ist der Einspruch gegeben, den der mit der LSt-Nachschau Beauftragte entgegenzunehmen hat. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3 Arbeitnehmer mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit

Arbeitnehmer, die Staatsangehörige von EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind und ausschließlich oder fast ausschließlich Inlandseinkünfte beziehen, werden auf Antrag den unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern gleichgestellt.[1] Ausschließliche oder fast ausschließliche Inlandseinkünfte liegen bei Arbeitnehmern vor, wenn ihre Jahreseinkünfte mindestens zu 90 % der deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 5.2 Durchführung des Lohnsteuerabzugs

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer nach den ELStAM berechnen. In Ausnahmefällen sind die Besteuerungsmerkmale in der vom Finanzamt erteilten Bescheinigung maßgebend.[1] Hat das Finanzamt in der Bescheinigung kenntlich gemacht, dass es sich um einen ausländischen Arbeitnehmer mit inländischen Arbeitseinkünften handelt[2], muss der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug auch den Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 6 Working-Holiday-Programm

Wie viele Monate Teilnehmer des Working-Holiday-Programms in Deutschland arbeiten dürfen, ist in den bilateralen Abkommen unterschiedlich geregelt, auch wenn ein Working-Holiday-Visum in Deutschland 12 Monate lang gültig ist. Teilnehmer, die in Deutschland arbeiten wollen, kommen alle aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. I. d. R. werden die Teilnehmer wohl diverse Aushilfsjobs in Form ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorlage von Urkunden, Erteilung von Auskünften

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nur gegenüber dem mit der LSt-Nachschau Beauftragten besteht die Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung und nur diese Person kann ein entsprechendes Mitwirkungsverlangen mündlich oder schriftlich äußern. Bei dem Verlangen handelt es sich um einen VA, der einer Ermessenentscheidung bedarf, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Wagner in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Vollstreckungsmaßnahmen der FinVerw in Bezug auf das Betreten von Grundstücken und Räumen

Rn. 59 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wird dem mit der LSt-Nachschau Beauftragten das Betreten von Grundstücken und Räumen verweigert, kann das Betretungsrecht mit Zwangsmitteln (§ 328 AO), insb mit Zwangsgeld und als letztem Mittel mit unmittelbarem Zwang (§ 331 AO), durchgesetzt werden, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 13 (43. Aufl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mitwirkungspflichtige Personen

Rn. 69 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die von der LSt-Nachschau betroffene Person treffen neben der passiven Duldung des Betretens und der Durchführung der LSt-Nachschau durch den damit Beauftragten – auf dessen Verlangen – auch Mitwirkungspflichten. Bei den von der LSt-Nachschau betroffenen Personen handelt es sich um die Personen iSd § 42g Abs 2 S 2 EStG, bei denen die LSt-Auß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 110 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelungen des § 72 Abs 7 EStG zur Ausweispflicht in der Abrechnung der Bezüge und des Arbeitsentgelts und in der LSt-Anmeldung sowie zur Aufbringung des Kindergeldes aus dem LSt-Aufkommen sind § 28 Abs 5 BerlinFG betreffend die Berlin-Zulage der ArbN nachgebildet, BT-Drs 13/1558, 161.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 5.1 ELStAM für beschränkt Steuerpflichtige

5.1.1 ELStAM-Abruf Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 ist es durch § 39 Abs. 3 EStG möglich, beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (Steuerklasse I ohne Freibetrag) in das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einzubeziehen. Arbeitgeber müssen seit 1.1.2020 die ELStAM für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren abrufen.[1]...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuständigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Frage, welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, richtet sich nach der betroffenen Steuerart. Die Zuständigkeiten werden in den §§ 18–27 AO (Anhang 1b) wie folgt geregelt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 5 Besonderheiten bei ausländischen Arbeitnehmern

5.1 ELStAM für beschränkt Steuerpflichtige 5.1.1 ELStAM-Abruf Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 ist es durch § 39 Abs. 3 EStG möglich, beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (Steuerklasse I ohne Freibetrag) in das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einzubeziehen. Arbeitgeber müssen seit 1.1.2020 die ELStAM für beschränkt einkommensteuerpflichtige Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 5.4 Ausstellen der Lohnsteuerbescheinigung

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres muss der Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

1.1 Wohnsitz im Inland Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität des Arbeitnehmers ohne Bedeutung, maßgebend ist dessen unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht. Nach ihr richtet sich der vom inländischen Arbeitslohn des ausländischen Arbeitnehmers vorzunehmende Lohnsteuerabzug, zu dem inländische Arbeitgeber und ggf. auch ausländische Verleiher verpflichtet sind. Auslä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausweispflicht

Rn. 111 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Familienkasse des öffentlichen Rechts hat das Kindergeld in den Abrechnungen der Bezüge oder des Arbeitsentgelts des Kindergeldberechtigten gesondert, dh getrennt vom Arbeitslohn, den LSt-Abzugsbeträgen und ggf den Sozialabgaben auszuweisen, § 72 Abs 7 S 1 EStG. Dies gilt allerdings nach der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Neuregelung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.3 Grenzpendler

Für die Beneluxstaaten sowie einige weitere Staaten, z. B. Frankreich[1] und Österreich, liegt das Besteuerungsrecht für Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in einem dieser Staaten innehaben und ihre Tätigkeit in bestimmten besonderen Grenzgebieten der anderen dieser Staaten ausüben, beim Wohnsitzstaat, wenn der Arbeitnehmer täglich zu seinem Wohnsitz zurückkehrt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Voraussetzung für die beschränkte Einkommensteuerpflicht des Arbeitslohns ist, dass die nichtselbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Verwertung im Inland Dies trifft zu, wenn der Arbeitnehmer im Bundesgebiet persönlich tät...mehr