Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere der Beweggrund für die Zuwendung kritisch geprüft wird. Ob die Arbeitgeberzuwen...mehr

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Saisonarbeitskraft / Zusammenfassung

Begriff Für Saisonarbeitskräfte, die aus dem Ausland kommen, gibt es eine Reihe von Sonderregelungen in der Sozialversicherung. Die Auswirkungen sind unterschiedlich, je nach dem Herkunftsland des Arbeitnehmers. Ein Saisonarbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige, auf bis zu 8 Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik D...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.5 Aufzeichnung und Bescheinigung

Der Solidaritätszuschlag ist im Lohnkonto gesondert einzutragen und sowohl in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als auch auf dem Ausdruck für den Arbeitnehmer oder auf der besonderen Lohnsteuerbescheinigung gesondert neben der Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zu bescheinigen. Die für die Lohnsteuerbescheinigung amtlich vorgeschriebenen Vordrucke enthalten auch Eint...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.7 Solidaritätszuschlag bei Nettolohnvereinbarung

Übernimmt der Arbeitgeber in den Fällen einer Nettolohnvereinbarung auch den Solidaritätszuschlag, rechnet dieser zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Lohnsteuer ist aus dem Bruttoarbeitslohn zu berechnen, der nach Kürzung um die Lohnabzüge – einschließlich des Solidaritätszuschlags – den ausgezahlten Nettolohnbetrag ergibt.mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1 Nullzone und Milderungsbereich

2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne bleiben vom Solidaritätszuschlag befr...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.6 Fortbildung im privaten Interesse

Sind die vorstehenden Fallgruppen nicht betroffen, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere, wenn die Fortbildungsmaßnahme des Arbeitnehmers privat motiviert ist. Die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber hat dann Belohnungscharakter.mehr

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Saisonarbeitskraft / 1 Beschränkte Steuerpflicht

Ausländische Arbeitnehmer, die vorübergehend in Deutschland tätig sind, sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich auch nicht länger als 6 Monate hier aufhalten. In diesen Fällen muss der Arbeitslohn, der auf die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit entfällt, in Deutschland versteuert werden. Dies geschieht durch den Lohnsteuerabzug...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 3 Rückzahlung von Bildungsaufwendungen

Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen verpflichtet, vom Arbeitgeber getragene Bildungsaufwendungen zurückzuzahlen, z. B. wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist verlässt. Die Auswirkungen hängen von der ursprünglichen Behandlung der Fortbildungskosten ab.mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 6 Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben

Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, sind regelmäßig im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers als Werbungskosten abzugsfähig. Durch die Steuerbefreiung auf Arbeitgeberseite ergeben sich keine Änderungen für den Werbungskostenabzug.mehr

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Arbeitsmittel / 2.3 Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte etc.

2.3.1 Steuerbefreiung für moderne Kommunikationsmittel Die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör sind steuerfrei, und zwar unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung.[1] Das gilt auch für die Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, wenn d...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

3.1 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Das Betriebsstättenfinanzamt kann allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). Die nach diesem Verfahren für den laufenden Arbeitslohn eines Lohnzahlungszeitraums ermittelte Lohnsteuer ist...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1 Berechnung und Einbehalt

1.1 Zuschlagshöhe Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der jeweiligen Lohnsteuer bzw. der im Veranlagungsverfahren festgesetzten Einkommensteuer; Bruchteile eines Cents, die sich bei der Berechnung des Zuschlags ergeben, bleiben außer Ansatz. Wegen der besonderen Berechnungsweise ist der Solidaritätszuschlag in folgenden Fällen jeweils gesondert zu ermitteln: vo...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2 Besonderheiten

2.1 Nullzone und Milderungsbereich 2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne ble...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 5 Erstattung von Reisekosten

5.1 Höhe des Arbeitgeberersatzes Der Ersatz von Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten), die mit dem Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung verbunden sind, richtet sich nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildungsmaßnahme in der Freizeit, z. B. am Wochenende, stattfindet. Bei der...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1 Fortbildung durch den Arbeitgeber

1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Ar...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4 Einzelfälle

4.1 Online-Fortbildungen Das Format der Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung der Steuerbefreiung unerheblich. Deshalb können sowohl Video-Schulungen als auch eLearning-Angebote ohne einen Dozenten begünstigt und damit steuerfrei sein.[1] 4.2 Fortbildungsveranstaltungen im Ausland Auch bei beruflichen Fortbildungsveranstaltungen, die im Ausland stattfinden, ka...mehr

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Arbeitsmittel / 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn

2.1 Unentgeltliche berufliche Nutzung Der Wert von unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur zum Gebrauch am Arbeitsplatz bereitstellt, ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (z. B. Arbeitsplatzausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Deskbike usw.).[1]. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel e...mehr

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Arbeitsmittel / 4 Übersicht zur Besteuerung von Arbeitsmitteln

Die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten abhängig vom Eigentum beim Arbeitgeber bzw. beim Arbeitnehmer sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Infographicmehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.5 Keine weiteren Voraussetzungen

Die gesetzliche Steuerbefreiung enthält keine weiteren Voraussetzungen. Beispielsweise sind ein erfolgreicher Abschluss oder die Zusage der Kostenübernahme im Vorfeld nicht erforderlich. Bereits ohne gesetzliche Regelung war die Anrechnung von Fortbildungsmaßnahmen auf die Arbeitszeit ein Indiz, aber keine Voraussetzung, um eine Lohnsteuerbelastung zu verneinen.mehr

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Arbeitsmittel / 3 Arbeitsmittel als Werbungskosten

3.1 Ausschließliche berufliche Nutzung Vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers für Arbeitsmittel sind als Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsmittel ausschließlich der Berufsausübung dienen, z. B. typische Berufskleidung, Fachbücher und Fachzeitschriften oder Werkzeuge. 3.2 Abzugsfähige Werbungskosten 3.2.1 Allgemeine Grundsät...mehr

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Arbeitsmittel / 3.2 Abzugsfähige Werbungskosten

3.2.1 Allgemeine Grundsätze Aufwendungen für Arbeitsmittel können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Dabei ist jedoch zu prüfen, ob die Kosten hierfür sofort vollständig im Jahr der Anschaffung oder im Wege der Abschreibung, verteilt über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, als Werbungskosten angesetzt werden ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.6 Meisterbonus

In Bayern erhält jeder, der seine Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegt, automatisch einen Meisterbonus i. H. v. 1.000 EUR. Andere Bundesländer haben einen solchen Bonus ebenfalls eingeführt. Dieser Meisterbonus ist weder steuerpflichtig noch mindert er den Werbungskostenabzug.[1]mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.2 Fortbildungsveranstaltungen im Ausland

Auch bei beruflichen Fortbildungsveranstaltungen, die im Ausland stattfinden, kann es sich grundsätzlich um Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse handeln. Allerdings wird wegen der mit jeder Auslandsreise verbundenen touristischen Elemente im Einzelfall eher eine steuerpflichtige Zuwendung vorliegen als bei vergleichbaren Seminaren im Inland.[1] Bildungsmaß...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.6 Arbeitgeberhaftung, Anrufungsauskunft

Für das Erhebungsverfahren des Solidaritätszuschlags gelten die Verfahrensvorschriften des Einkommensteuergesetzes entsprechend.[1] Daraus folgt insbesondere, dass der Arbeitgeber für den Solidaritätszuschlag haftet, den er einzubehalten und abzuführen hat.[2] Andererseits können Zweifelsfragen des Arbeitgebers zur Erhebung und Berechnung des Zuschlags im Wege einer Anrufung...mehr

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Saisonarbeitskraft / 4 Steuerfreie Kost und Logis

Da Saisonarbeiter in der betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers eine erste Tätigkeitsstätte haben, kann der Arbeitgeber etwaige Auslösungen nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Damit kann die Unterkunft lohnsteuerfrei gewährt werden. In den ersten 3 Monaten stehen dem Saisonbeschäftigten steuerfreie Verpflegungspauschalen zu (sog. ...mehr

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Arbeitsmittel / 3.2.2 Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

Für ab 2021 angeschaffte Computerhardware und bestimmte Betriebs- und Anwendersoftware wird die Nutzungsdauer mit einem Jahr angenommen.[1] Folglich können die dafür verausgabten Kosten in jedem Fall – unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten – sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gilt auch, wenn die Hardware im Laufe des Jahres angeschafft wurde. Die F...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2 Förderung durch Darlehen

Wird die berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers durch ein Arbeitgeberdarlehen gefördert, hat weder die Hingabe noch die Rückzahlung der Mittel lohnsteuerliche Konsequenzen. Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Darlehen sind jedoch ggf. Zinsvorteile als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Verzichtet der Arbeitgeber auf Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens, führt dies im Zeitp...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.2 Steuerfreie Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind steuerfrei.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Die gesetzliche Steuerbefreiung gilt ausdrücklich für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Dazu zählen z. B. auch Sprach- oder Computerkurse, ...mehr

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Arbeitsmittel / 1 Ausschließlich berufliche Nutzung

Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine Benutzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit geeignet sind. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 % nicht übersteigt.[1] Liegt diese Voraussetzung vor, kann die Zugehörigkeit der genutzten Geräte und Gegenstände zu den Arbeitsmitteln ...mehr

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Arbeitsmittel / 2.1 Unentgeltliche berufliche Nutzung

Der Wert von unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur zum Gebrauch am Arbeitsplatz bereitstellt, ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (z. B. Arbeitsplatzausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Deskbike usw.).[1]. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel erwirbt und der Arbeitgeber die Auslag...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 5.2 Bildungseinrichtung: Problem der ersten Tätigkeitsstätte

Auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zweck eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, kann eine erste Tätigkeitsstätte darstellen.[1] Die Dauer der Bildungsmaßnahme ist dabei unerheblich.[2] Ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt insbesondere vor, wenn der Betroffene im Rahm...mehr

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Arbeitsmittel / 2.3.4 Nicht begünstigte Geräte

Regelmäßig nicht begünstigt, weil es sich nicht um betriebliche Geräte des Arbeitgebers handelt, sind[1] Smart-TV, Spielkonsolen, MP3-Player, Spielautomaten, E-Book-Reader, Gebrauchsgegenstände mit eingebautem Mikrochip, Digitalkameras und digitale Videocamcorder, vorinstallierte Navigationsgeräte im Pkw.[2]mehr

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Arbeitsmittel / 2.3.2 Beispiele für begünstigte Geräte und Zubehör

Unter den Begriff der betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte fallen u. a.[1] PC und Laptop, Handy und Smartphone, Smartwatch, Tablet. Beispiele für begünstigtes Zubehör Als Zubehör begünstigt sind u. a. Monitor, Drucker, Beamer, Scanner, Modem, Netzwerkswitch, Router, Hub, Bridge, ISDN-Karte, SIM-Karte, UMTS-Karte, LTE-Karte, Ladegeräte und Transportbehältnisse.mehr

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Arbeitsmittel / 3.1 Ausschließliche berufliche Nutzung

Vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers für Arbeitsmittel sind als Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsmittel ausschließlich der Berufsausübung dienen, z. B. typische Berufskleidung, Fachbücher und Fachzeitschriften oder Werkzeuge.mehr

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Arbeitsmittel / 3.3 Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

Nutzt der Arbeitnehmer ein Wirtschaftsgut sowohl beruflich als auch in nicht unerheblichem Umfang privat, sind die gesamten Aufwendungen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Erfolgt die berufliche Nutzung anhand objektiver Merkmale leicht nachprüfbar getrennt von der privaten Nutzung, können die Aufwendungen nach Anteilen aufgeteilt werden. Eine Schätzung ist un...mehr

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Arbeitsmittel / 3.5 Veräußerung eines Arbeitsmittels

Veräußert der Arbeitnehmer ein als Arbeitsmittel genutztes Wirtschaftsgut in einem anderen Jahr als dem der Anschaffung, ist der Veräußerungserlös nicht als Arbeitslohn oder zur Kürzung des Werbungskostenabzugs anzusetzen. Ggf. ist ein Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft anzusetzen.mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.3 Änderung des Lohnsteuerabzugs

Ist der Arbeitgeber zur Änderung des Lohnsteuerabzugs nach § 41c Abs. 1 EStG verpflichtet, oder macht er von seiner Berechtigung zur Änderung des Lohnsteuerabzugs Gebrauch, ist auch der Solidaritätszuschlag neu zu ermitteln. Unterschiedsbeträge zum bisher erhobenen Solidaritätszuschlag sind zu erstatten oder nachzuerheben.[1] Macht er von seiner Berechtigung zur Änderung des ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.4 Outplacement-Beratung

Auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung (sog. "Outplacement"-Beratung, "Newplacement"-Beratung) für ausscheidende Arbeitnehmer bleiben steuerfrei.[1]mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.1 Online-Fortbildungen

Das Format der Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung der Steuerbefreiung unerheblich. Deshalb können sowohl Video-Schulungen als auch eLearning-Angebote ohne einen Dozenten begünstigt und damit steuerfrei sein.[1]mehr

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Arbeitsmittel / 3.2.1 Allgemeine Grundsätze

Aufwendungen für Arbeitsmittel können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Dabei ist jedoch zu prüfen, ob die Kosten hierfür sofort vollständig im Jahr der Anschaffung oder im Wege der Abschreibung, verteilt über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, als Werbungskosten angesetzt werden können. Arbeitsmittel, deren...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse

Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Nicht arbeitsplatzbezogene Weiterb...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 5.1 Höhe des Arbeitgeberersatzes

Der Ersatz von Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten), die mit dem Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung verbunden sind, richtet sich nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildungsmaßnahme in der Freizeit, z. B. am Wochenende, stattfindet. Bei der Erstattung von Reisekosten für ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.3 Weiterbildung nach SGB III

Ebenso steuerfrei bleiben Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 SGB III.[1] In § 82 SGB III sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. Die Vorschrift umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine ar...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.4 Deutschkurse

Bei Geflüchteten und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht deutsch ist, hat die Verwaltung – allerdings noch zur Rechtslage vor 2019 – ausdrücklich festgelegt, dass bei Deutschkursen kein Arbeitslohn vorliegt.[1]mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.5 Kosten für Führerschein

Vor Einführung der Steuerbefreiung konnten nur die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltagsleben nicht üblich ist, vom Arbeitgeber ohne Lohnsteuerbelastung ersetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich daran auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage nichts geändert hat. In Betracht kommen die Aufwendungen für de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.3 Aufteilung bei gemischt veranlassten Bildungsreisen

Bei einer Reise, die außer eindeutig beruflich veranlassten Inhalten auch Elemente einer sog. Incentivereise aufweist (sog. gemischt veranlasste Bildungsreise), ist nicht der Wert der gesamten Reise als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers zu erfassen. Vielmehr ist nach Rechtsprechung[1] eine Aufteilung möglich: Zuordenbare Einzelkosten: Die Kostenbestandteile der Reise, die ...mehr

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Arbeitsmittel / 2.2 Nutzung außerhalb des Betriebs

Stellt der Arbeitgeber (betriebliche) Arbeitsmittel zur Verfügung oder übereignet er diese an den Arbeitnehmer, z. B. Schenkung eines Computers, kann sich daraus ein geldwerter Vorteil ergeben. Voraussetzung hierfür ist regelmäßig eine Nutzung außerhalb des Betriebs. Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitsmittel nicht zweckge...mehr

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Arbeitsmittel / 2.3.3 Begünstigte Software

Zu den begünstigten System- und Anwendungsprogrammen zählen u. a.[1] Betriebssysteme, Browser, Virenscanner, Softwareprogramme (z. B. Home-use-Programme, Volumenlizenzvereinbarung).mehr

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Arbeitsmittel / 2.3.1 Steuerbefreiung für moderne Kommunikationsmittel

Die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör sind steuerfrei, und zwar unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung.[1] Das gilt auch für die Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, wenn der Arbeitgeber diese Programme in seinem Betrieb einse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr