Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 21.6.2024 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11287-2024-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen BEL-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.3 Fahrzeugzulassungsverordnung

Auch die FZV [1] – als zentrale verkehrsrechtliche Vorschrift – enthält verschiedene Einordnungen zu Fahrzeugarten. So legt § 2 FZV folgende Fahrzeugarten fest: Krafträder: Dies sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Von praktischer Bedeutung ist hier die Frage, ob eine Sneakersammlung in die Rubrik Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a bzw. lit. c ErbStG eingeordnet wird oder von ihr nicht erfasst wird. Hierbei ist eine objektivierte Auslegung vorzunehmen (vgl. dazu Curdt in Kapp/Ebeling, ErbStG, 97. Lfg. 8/2023, § 13 Rz. 4 ff.; Viskorf in Viskorf/Schuck/Wälz...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / III. Umfang des pflichtteilsrechtlichen Mandats und Mandatsvergütung

Rz. 4 Neben der genauen Erforschung des Sachverhalts ist für die Bearbeitung des pflichtteilsrechtlichen Mandats auch der dem Rechtsanwalt konkret erteilte Auftrag von Bedeutung, denn die Anwaltspflichten bestehen nur im Rahmen des erteilten Mandats. In der Regel wird der Rechtsanwalt in Pflichtteilssachen mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung oder...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / VIII. Haftung des Rechtsanwalts

1. Allgemeines Rz. 36 Nicht zu unterschätzen sind beim pflichtteilsrechtlichen Mandat die anwaltlichen Haftungsrisiken. Diese können gerade aufgrund der hohen Streitwerte die wirtschaftliche Existenz eines Rechtsanwalts gefährden. Die Anspruchsgrundlage anwaltlicher Haftung ergibt sich aus dem zwischen Rechtsanwalt und Mandant bestehenden Vertragsverhältnis. Der Anwaltsvertra...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 6. Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

a) Verjährungsfristen Rz. 54 Auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Verjährungsfristen zu überprüfen und wenn notwendig, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.[55] Allgemein gilt, dass der Rechtsanwalt in Fällen, in denen ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zu verjähren droht und zur Hemmung der Verjä...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / IV. Rechtsschutzversicherung und Kosten

1. Allgemeines Rz. 7 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, stellt sich auch bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten die Frage, ob die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Die Standardbedingungen für den Rechtsschutz (ARB) sehen für erbrechtliche Streitigkeiten nur einen sog. Beratungsrechtsschutz vor. In erbrechtlichen Ang...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 2. Versicherbare Leistung

a) Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers Rz. 8 Nach ARB 1 erbringt der Versicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Allerdings sind nur die in ARB 2 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Rz. ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 2. Haftung des Rechtsanwalts/Anspruchsgrundlage

a) Haftungsgrundlage Rz. 37 Zentrale Anspruchsgrundlage für den Schadensersatzanspruch betreffend die Haftung des Rechtsanwalts ist § 280 Abs. 1 S. 1 BGB. Im Falle des Vorliegens einer c.i.c. regelt sich die Haftung des Rechtsanwalts nach § 311 Abs. 2 und 3 i.V.m § 280 BGB.[25] Die vorvertragliche Haftung des Rechtsanwalts für den Fall der Nichtannahme eines Mandats ist in § ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 3. Pflichtverletzung des Rechtsanwalts

a) Allgemeines Rz. 42 Den Rechtsanwalt treffen im Rahmen seiner Tätigkeit diejenigen Pflichten, die sich typischerweise aus seinem Berufsbild ergeben. Hierzu zählen die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB), die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und insbesondere die Sorgfalts- und Informationspflichten, die dem Rechtsanwalt vor dem Hintergrund der Inte...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 4. Rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverletzung

Rz. 50 Die Rechtswidrigkeit einer Pflichtverletzung wird grundsätzlich gegeben sein. Wegen des Verschuldens ist auf die umfangreiche Literatur insbesondere zur Fristversäumung hinzuweisen.mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / V. Mehrere Auftraggeber im Pflichtteilsrecht

1. Allgemeines Rz. 20 Bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten stellt sich oftmals die Frage, wie sich die anwaltlichen Gebühren berechnen, wenn entweder mehrere Auftraggeber oder mehrere anwaltlich vertretene Gegner vorhanden sind. Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben, ist zu prüfen, ob es sich hierbei um mehrere Auftraggeber i.S.d. § 7 R...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / IX. Interessenkollision bei der Annahme pflichtteilsrechtlicher Mandate

Rz. 65 Nach § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Konkretisiert wird die Verbotsnorm durch § 3 Abs. 1 BORA. Danach darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder wenn er mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise b...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Haftungsgrundlage

Rz. 37 Zentrale Anspruchsgrundlage für den Schadensersatzanspruch betreffend die Haftung des Rechtsanwalts ist § 280 Abs. 1 S. 1 BGB. Im Falle des Vorliegens einer c.i.c. regelt sich die Haftung des Rechtsanwalts nach § 311 Abs. 2 und 3 i.V.m § 280 BGB.[25] Die vorvertragliche Haftung des Rechtsanwalts für den Fall der Nichtannahme eines Mandats ist in § 44 S. 2 BRAO spezial...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / II. Annahme des Mandats

Rz. 2 Bei der Annahme eines pflichtteilsrechtlichen Mandats muss bereits zu Beginn der Bearbeitung eine genaue Sachverhaltserforschung erfolgen, bei der alle pflichtteilsrelevanten Daten erfasst werden. Für die Geltendmachung und die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs werden neben den Angaben zu den Personenstandsdaten (Verwandtschaftsverhältnisse, Güterstand) auch Informa...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Abschluss eines Anwaltsvertrags

Rz. 38 Eine Haftung des Rechtsanwalts setzt voraus, dass zwischen Rechtsanwalt und Mandant ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist und der Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung begangen hat, die zu einem Schaden beim Mandanten geführt hat.[26] Der Vertrag kommt entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der §§ 145 ff. BGB zustande, wobei darauf zu achten ist, dass nach der Vors...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / I. Beratung des Mandanten in Pflichtteilssachen

Rz. 1 Nach Eintritt des Erbfalls ist der Mandant in Pflichtteilssachen hinsichtlich der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zu beraten. Vor Eintritt des Erbfalls besteht Beratungsbedarf regelmäßig dahingehend, das Entstehen von Pflichtteilsansprüchen nach dem Erbfall zu vermeiden. In beiden Beratungssituationen benötigt der Rechtsanwalt eine genaue Kenntnis...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Voreilige Erhöhung der Zahlungsklage

Rz. 57 Grundsätzlich trifft den Rechtsanwalt, der den Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat, die Verpflichtung, keine unnötigen Prozesskosten für den Mandanten auszulösen. Erhöht der Rechtsanwalt im Rahmen einer Pflichtteilsklage den Zahlungsanspruch des Mandanten, ohne die Erfüllung des Auskunftsanspruchs abzuwarten, muss er ihn vorher über das Risiko der Mehrkosten des ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Gegenstandsgleichheit

Rz. 22 Gegenstandsgleichheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird. Ob dies der Fall ist, hängt allein von der wirklichen Rechtslage ab, nicht jedoch vom erteilten Auftrag. Im Falle der Gegenstandsgleichheit findet eine Erhöhung gem. Nr. 1008 VV RVG statt.mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 3. Gebührenberechnung, wenn der Pflichtteilsanspruch gegenüber mehreren Erben geltend gemacht wird (Fallbeispiel)

Rz. 26 Beispiel Ein Pflichtteilsberechtigter macht seinen Pflichtteilsanspruch i.H.v. 5.000 EUR gegen drei Erben geltend. Nach streitiger Verhandlung ergeht ein Urteil. a) Vertretung des Pflichtteilsberechtigten Rz. 27 Der Pflichtteilsberechtigte obsiegt. Hieraus folgt, dass er einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten gegenüber den drei Erben hat. Diese haften als Gesamtsch...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / B. Außergerichtliche Geltendmachung und Abwehr des Pflichtteilsanspruchs

I. Auskunft und Wertermittlung Rz. 69 Bei der außergerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beginnt die anwaltliche Tätigkeit zunächst mit der Geltendmachung des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 BGB. Dabei sollte beachtet werden, dass der Auskunftsanspruch ein vom Wertermittlungsanspruch unabhängiger und insoweit auch gesondert zu behandelnder...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 36 Nicht zu unterschätzen sind beim pflichtteilsrechtlichen Mandat die anwaltlichen Haftungsrisiken. Diese können gerade aufgrund der hohen Streitwerte die wirtschaftliche Existenz eines Rechtsanwalts gefährden. Die Anspruchsgrundlage anwaltlicher Haftung ergibt sich aus dem zwischen Rechtsanwalt und Mandant bestehenden Vertragsverhältnis. Der Anwaltsvertrag ist ein Gesc...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Allgemeines

Rz. 42 Den Rechtsanwalt treffen im Rahmen seiner Tätigkeit diejenigen Pflichten, die sich typischerweise aus seinem Berufsbild ergeben. Hierzu zählen die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB), die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und insbesondere die Sorgfalts- und Informationspflichten, die dem Rechtsanwalt vor dem Hintergrund der Interessenswahrneh...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

Rz. 43 Gerade zu Beginn des Mandats obliegt dem Rechtsanwalt eine besondere Aufklärungspflicht. Er muss den für seine Bearbeitung notwendigen Sachverhalt aufklären. Dabei trifft den Rechtsanwalt die Pflicht, den Sachverhalt so zu hinterfragen, dass er sich hiervon ein umfassendes Bild machen kann.[31] Hierbei muss der Rechtsanwalt selbst aktiv werden, und zwar so weit, dass ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, stellt sich auch bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten die Frage, ob die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Die Standardbedingungen für den Rechtsschutz (ARB) sehen für erbrechtliche Streitigkeiten nur einen sog. Beratungsrechtsschutz vor. In erbrechtlichen Angelegenheiten k...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 20 Bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten stellt sich oftmals die Frage, wie sich die anwaltlichen Gebühren berechnen, wenn entweder mehrere Auftraggeber oder mehrere anwaltlich vertretene Gegner vorhanden sind. Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben, ist zu prüfen, ob es sich hierbei um mehrere Auftraggeber i.S.d. § 7 RVG handelt. Ge...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Ermittlungspflicht

Rz. 46 Die Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts führt jedoch nicht dazu, dass er die vom Mandanten erhaltenen Informationen überprüfen muss. Ihn trifft insoweit keine Ermittlungspflicht. Bestehen allerdings Zweifel an den Angaben des Mandanten, so ist der Rechtsanwalt verpflichtet, sich selbst von der Richtigkeit der Informationen zu überzeugen.[36] Der Rechtsanwalt ist nur ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / VI. Mehrere Angelegenheiten im Pflichtteilsrecht

Rz. 34 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs wird grundsätzlich zunächst Auskunft und Wertermittlung nach § 2314 BGB verlangt und anschließend der Anspruch beziffert. Erfolgt die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Wege der Stufenklage, handelt es sich im gebührenrechtlichen Sinne um eine Angelegenheit. Wird der Anspruch nach § 2314 BGB auf Auskunft oder W...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / d) Pflicht zur Prüfung der Rechtslage

Rz. 48 Den Rechtsanwalt trifft grundsätzlich die Verpflichtung, sich alle notwendigen Rechtskenntnisse[41] anzueignen, die er für die Überprüfung der Rechtslage und des Auftrags seines Mandanten benötigt. So wird vorausgesetzt, dass der Rechtsanwalt grundsätzlich über die Kenntnis aller deutschen Gesetze,[42] gegebenenfalls auch der anderen Staaten, der höchstrichterlichen R...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers

Rz. 8 Nach ARB 1 erbringt der Versicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Allerdings sind nur die in ARB 2 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Rz. 9 Die Regelung in ARB 2.2.11 sieht einen sog. Be...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / d) Verlust des Pflichtteils bei unterlassener Ausschlagung

Rz. 59 Liegen die Voraussetzungen des § 2306 Abs. 1 BGB vor, dann muss der Pflichtteilsberechtigte die Erbschaft ausschlagen, wenn der Pflichtteilsanspruch durch die Beschränkungen und Beschwerungen berührt wird. Hierauf hat der Rechtsanwalt den Mandanten ausdrücklich hinzuweisen. Insbesondere sollte der Rechtsanwalt das Zusammenspiel zwischen der Vorschrift des § 2306 BGB u...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Ausschluss des Beratungsrechtsschutzes

Rz. 12 Ein Beratungsrechtsschutz entfällt grundsätzlich, wenn der Rat oder die Auskunft mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenfällt. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist der Rechtsanwalt daher bei entsprechendem Auftrag gehalten, keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auszulösen.[7] Insoweit ist zu beachten, dass der Vers...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Haftung des jeweiligen Auftraggebers bei Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 25 Sind die Gegenstände verschieden, haftet jeder Auftraggeber gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten nur für die nach dem Einzelwert zu berechnenden Gebühren. Daraus folgt, dass im Streitfall jeweils zwei Berechnungen vorzunehmen sind. Es ist einerseits der Gesamtbetrag zu ermitteln und andererseits diejenigen Gebühren, die jedem Auftraggeber entstanden wären. Werden ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Vertretung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 27 Der Pflichtteilsberechtigte obsiegt. Hieraus folgt, dass er einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten gegenüber den drei Erben hat. Diese haften als Gesamtschuldner. Obsiegt der Pflichtteilsberechtigte nur teilweise, erfolgt eine Kostenquotelung. Er trägt die Kosten in Höhe seines Unterliegens. Bei Verlust des Prozesses trägt er seine Kosten selbst. Die Gebühren sei...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Vertretung der Erben durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 31 Wird die Klage des Pflichtteilsberechtigten abgewiesen, trägt der Gegner, d.h. der Pflichtteilsberechtigte, alle Kosten. Für die Beauftragung mehrerer Anwälte gilt: Rz. 32 Die Entscheidung darüber, ob jeder der Erben einen Prozessbevollmächtigten bestellen und Kostenerstattung verlangen kann oder ob die Gebühren für einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu erstatten sind, ric...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / VII. Streit- und Gegenstandswerte im Pflichtteilsrecht

Rz. 35 In der Regel macht der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Schuldner einen konkreten Betrag geltend, wenn er den Pflichtteilsanspruch beziffert. Dieser Betrag ist dann als Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren zugrunde zu legen. Bei der Stufenklage bestimmen sich die Gebühren nach dem höchsten Streitwert der miteinander zur Stufenklage verbundenen Anträge.[20] Für...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Konkludent geschlossener Anwaltsvertrag

Rz. 39 Der Anwaltsvertrag kann auch konkludent dadurch zustande kommen, dass der Rechtsanwalt auf Fragen des Mandanten Auskunft zu den ihm angetragenen rechtlichen Problemen erteilt oder den Schriftwechsel mit dem Mandanten aufnimmt.[27] Hierbei hat der BGH jedoch strenge Anforderungen an die Voraussetzungen für das Vorliegen eines konkludenten Vertragsschlusses gesetzt.[28]...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 5. Verjährung des Schadensersatzanspruchs

Rz. 51 Für die Anwaltshaftung gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB. Die allgemeinen Verjährungsregelungen führen unter Umständen zu langen Verjährungsfristen, da Voraussetzung für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist, dass der Auftraggeber die die Ansprüche begründenden Umstände und die Person des Schuldners kennt oder ohne grob...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / e) Pflicht zur Belehrung und zu Hinweisen auf Risiken

Rz. 49 Den Rechtsanwalt trifft gegenüber dem Mandanten grundsätzlich eine umfassende Belehrungspflicht.[45] So muss der Rechtsanwalt den Mandanten auf die Zweifelhaftigkeit einer mit erheblichen Risiken verbundenen Rechtslage hinweisen.[46] Damit der Rechtsanwalt dieser Verpflichtung genügt, muss er den Mandanten so weit wie möglich und umfassend belehren.[47] Hier gilt es i...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Verjährungsfristen

Rz. 54 Auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Verjährungsfristen zu überprüfen und wenn notwendig, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.[55] Allgemein gilt, dass der Rechtsanwalt in Fällen, in denen ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zu verjähren droht und zur Hemmung der Verjährung bereits Klage a...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Voreilige Ausschlagung

Rz. 58 Wird der Pflichtteilsberechtigte zum Erben eingesetzt, stellt sich oft die Frage, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, um stattdessen seinen Pflichtteilsanspruch zu verlangen. Grundsätzlich gilt, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe mit der Ausschlagung auch sein Pflichtteilsrecht verliert. Lediglich unter den Voraussetzungen des § 2306 BGB kann der Pf...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Beratungsgebühr nach § 34 RVG

Rz. 10 Die Vergütung des Rechtsanwalts für eine Beratung regelt § 34 RVG: § 34 RVG – Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwa...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / e) Verfrühte Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 60 Bereits mit der ernstlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs fällt die Erbschaftsteuer hieraus an, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[59] Dies gilt unabhängig davon, ob der Pflichtteilsanspruch realisiert wird. Fehlerfreie anwaltliche Beratung sollte daher die ernstliche Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs – zugunsten des zunächst ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / d) Ausnahmen

Rz. 13 Seit dem Jahr 1994 können Rechtsschutzversicherungsunternehmen ihre Versicherungsbedingungen frei gestalten und damit auch in erbrechtlichen Angelegenheiten Rechtsschutz gewähren. Einige Versicherer haben bereits erkannt, dass ein Entfallen des Rechtsschutzes nach erfolgter Beratung im Falle einer nachträglichen Tätigkeit des Rechtsanwalts kundenunfreundlich ist, habe...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 2. Erhöhung des Streitwertes oder Gebührenerhöhung gem. § 7 RVG

Rz. 21 Nach h.M. in der Rspr. werden in Fällen, in denen mehrere Pflichtteilsberechtigte in demselben Verfahren ihre Ansprüche geltend machen, die einzelnen Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten addiert. Die Anwaltsgebühren berechnen sich aus der Summe der addierten Ansprüche, § 22 Abs. 1 RVG.[15] Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG wegen Vertretens mehr...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 23 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn jeder Auftraggeber einen eigenen Anspruch geltend macht. Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Pflichtteilsberechtigte, ist er in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig. Hierfür genügt nämlich, dass die Interessen mehrerer Personen in einem gerichtlichen Verfahren verfolgt werden. Für eine Erhöhung gem. Nr. 1008 V...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Vertretung der drei Erben durch einen Prozessbevollmächtigten

Rz. 28 Wird die Klage des Pflichtteilsberechtigten abgewiesen, trägt er alle Kosten. Er hat demnach seine eigenen Kosten (siehe Rdn 27 "Gebühren des Rechtsanwalts") sowie die folgenden Kosten zu tragen:mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 7. Haftungsbeschränkung

Rz. 61 Nach § 52 BRAO hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, mit dem Mandanten eine Haftungsbeschränkung zu vereinbaren. So kann der Rechtsanwalt nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO durch schriftliche Individualvereinbarung für fahrlässig – auch grob fahrlässig – verursachte Schäden eine Haftungsbeschränkung bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR erreichen. Ferner...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / II. Auskunftserteilung

Rz. 73 Das Gesetz schreibt für die Auskunftserteilung keine bestimmte Form vor. Inhaltlich muss das Bestandsverzeichnis in geordneter Form Auskunft geben über sämtliche Aktiva und Passiva des Vermögens des Erblassers. Es hat sich in der Praxis aus Gründen der Übersichtlichkeit daher bewährt, die Aktiva und Passiva des Vermögens separat auszuweisen und das Verzeichnis frei vo...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / Literaturtipps

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