Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 539 I regelt den sonstigen Aufwendungsersatzanspruch des Mieters, soweit dieser nicht bereits von § 536a II erfasst wird. Die Vorschrift erfasst nicht den Ersatz notwendiger Verwendungen. Insoweit ist § 536a II (AG Brandenburg GE 12, 758) mit den dort geregelten Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Mieters für die Beseitigung von Mängeln eine in sich abschließend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. ›Mitteilung‹.

Rn 131 Der Mieter – jeder einzelne muss Einwendungen erheben, wenn er sich erfolgreich gegen eine Nachforderung verteidigen will (§ 425) – kann Einwendungen zwar formlos geltend machen, muss sie aber ›mitteilen‹, also im Einzelnen darstellen (Ddorf ZMR 03, 570; KG ZMR 06, 928; LG Karlsruhe IMR 12, 227; LG Berlin GE 11, 612). Unspezifizierte und/oder unbegründete Einwendungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 116 Die nach § 535 I 2 Fall 1 geschuldete Gebrauchsüberlassung ist ein rein tatsächlicher Vorgang (BGH BB 21, 3087 Rz 40), der aber mehr als die Gestattung oder Duldung eines (Mit-)Gebrauchs oder die bloße Einräumung der Möglichkeit zum (Mit-)Gebrauch ist (BGH NJW-RR 16, 784 [BGH 27.04.2016 - VIII ZR 323/14] Rz 22; NZM 15, 592 [BGH 08.05.2015 - V ZR 62/14] Rz 18). Art und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. 2Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtslage bei Besichtigung der Wohnung, IV 2.

Rn 28 Hat der Mieter die Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags besichtigt, bedarf der Mieter des Schutzes des IV 1 nicht (Beweislast für ordnungsgemäße Besichtigung trägt der Vermieter, vgl Hau NZM 15, 435, 439). Mit IV 2 reagiert der Gesetzgeber auf die Erkenntnis, dass Mietverträge häufig im unmittelbaren Anschluss an eine Besichtigung der zu vermietenden Wohnung ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet, durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird, so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs. 1 und des § 567, wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unzulässige Miete.

Rn 5 Der Mieter hat eine Miete gezahlt, die das nach §§ 556d ff zulässige Maß überschreitet. Dazu muss der Mieter darlegen und beweisen, welche Miete ortsüblich wäre.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnung.

Rn 43 Auf die Zuweisung der Wohnung nach der Trennung finden §§ 1361b, 1568a keine (entspr) Anwendung (Hamm FamRZ 05, 2085). Im Fall der Anwendung oder Androhung von Gewalt geben die Vorschriften des GewSchG eigene Ansprüche. Rn 44 IÜ ist zu differenzieren: Ist nur ein Partner Mieter der gemeinsam genutzten Wohnung, hat der andere diese auf Verlangen zu räumen, da er dem Miet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausnahme.

Rn 73 Etwas anderes gilt nach hM gem §§ 315, 316, wenn – wofür der Mieter die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH WuM 17, 399 Rz 20; NJW 07, 211 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 251/05] Rz 16) – durch die gewerbliche Nutzung ›erhebliche‹ Mehrkosten (pro Quadratmeter) entstehen (BGH WuM 17, 399 [BGH 10.05.2017 - VIII ZR 79/16] Rz 20; NZM 11, 118 [BGH 13.10.2010 - VIII ZR 46/10] Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechte bei unzulässigem Gebrauch.

Rn 175 Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538). Wegen unzulässigen Gebrauchs kann der Vermieter gem § 541 Unterlassung verlangen (s § 541 Rn 7), nicht aber nach § 1004 (BGH NJW 07, 2180 [BGH 17.04.2007 - VIII ZB 93/06]). Dieser Anspruch verjährt während des L...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner.

Rn 4 Der Anspruch steht dem Eigentümer des Grundstücks zu, welchem durch die Gefahr des Einsturzes oder der Ablösung von Teilen eine Beschädigung droht. Daneben sind alle dinglich Berechtigten anspruchsberechtigt, die Eigentumsansprüche in entspr Anwendung geltend machen können; das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit (§ 1027) und einer b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mitarbeit (Terminabsprachen und Ausweichen).

Rn 8 Der Mieter muss nicht ›zustimmen‹ (LG Berlin WuM 96, 142) oder mitwirken (›Baufreiheit herstellen‹), etwa Möbel beiseitestellen (LG Berlin GE 14, 938) oder Gardinen abnehmen (LG Berlin NJW-RR 96, 1163) oder für Baufreiheit zu sorgen (LG Berlin ZMR 19, 275), darf eine Erhaltungsmaßnahme aber auch nicht durch Worte oder Taten behindern. Der Mieter schuldet als Teil der ›D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Betroffene Miete (§ 556g II).

Rn 10 Der Mieter (§ 535 Rn 90 ff) kann grds jede Mietzahlung zurückverlangen, wenn er eine nach den §§ 556d und 556e nicht geschuldete Miete zahlen soll und dies rügt. Zinsen können verlangt werden, soweit sich der Vermieter in Verzug befindet. Daneben ist der Mieter berechtigt, den nicht geschuldeten Mietanteil nicht zu zahlen. Rügt der Mieter den Verstoß allerdings mehr al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Beanstandung.

Rn 65 Meint der Mieter, es liege ein materieller Mangel vor, muss er konkrete Beanstandungen vorbringen (dazu Rn 131 ff). Wenn nicht, schuldet der Mieter die in der Abrechnung genannte Nachzahlung (Rn 134).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtliche u wirtschaftliche Grundlagen

Rn. 1000 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Der Leasingvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein atypischer Mietvertrag, in dem der Leasinggeber ("Vermieter") eine bestimmte Sache oder Sachgesamtheit dem Leasingnehmer ("Mieter") für eine bestimmte Grundmietzeit gegen Entgelt überlässt. Verbunden mit diesem Vertrag sind häufig entweder Mietverlängerungsoptionen oder Kaufoptionen für de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweis.

Rn 31 Die Voraussetzungen des § 569 I muss der Mieter beweisen. Der Vermieter muss Umstände beweisen, aus denen sich ein Ausschluss des Kündigungsrechtes ergibt. Die Beweislast für die Voraussetzungen des Kündigungsrechtes nach § 543 I trägt der Vermieter, für die Zahlung der Rückstände innerhalb der Schonfrist der Mieter.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz (§ 560 II 1).

Rn 12 Liegt eine wirksame Erhöhungserklärung vor, schuldet der Mieter den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Bsp. Den Mieter erreicht die Erklärung im August. Die erhöhte Pauschale ist dann mit der für den Monat Oktober geschuldeten Miete zu zahlen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Eine Duldungspflicht besteht nach § 555d II 1 nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter (§ 535 Rn 90 ff), seine Familie oder einen Angehörigen (Rn 4) seines Haushaltes (= seiner Mieträume) eine vom Mieter zu beweisende (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 16) Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen nicht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Dem Mieter sollen durch die Begründung des Erhöhungsverlangens im Interesse einer außergerichtlichen Einigung zur Überprüfung konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens gegeben werden, damit er während des Laufs der Zustimmungsfrist nach § 558b I (§ 558b Rn 2) sich darüber schlüssig werden kann, ob er freiwillig zustimmt (BGH NJW 10, 2945 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlen zugesicherter Eigenschaft gem § 536 II.

Rn 18 Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft steht einem Mangel gleich, auch wenn keine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung vorliegt. Deshalb erklärt II nur I 1 u 2, nicht aber I 3 für anwendbar. Eine Differenzierung zwischen Sachmangel und zugesicherter Eigenschaft ist somit geboten, wenn die Erheblichkeit der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit zweifelhaft (MüK...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und die Grundstücksmiete (§§ 549, 578) sowie für Pachtverhältnisse (§ 581 II). § 567a ergänzt den Mieterschutz der §§ 566 f, die beide voraussetzen, dass die Mietsache dem Mieter im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw Entstehung des dinglichen Rechts bereits überlassen war. Normzweck des § 567a ist es, diese Rechtschutz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. 2Die Frist beginntmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 10 Den Mieter trifft die Beweislast für das Einbringen der Einrichtungen und sein berechtigtes Interesse iSd § 552 I Hs 2 sowie eine von ihm behauptete Vereitelung der Wegnahme durch den Vermieter. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter auf eine Entschädigung verzichtet hat (BGH ZMR 69, 340).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen. (2) Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Rn 15 Zur Gebrauchsüberlassung an Dritte s § 540 Rn 2–7. Eine Gebrauchsüberlassung liegt auch vor, wenn der Mieter nicht verhindert, dass der Untermieter seinerseits unbefugt weitervermietet (Hamm NJW-RR 92, 783 [OLG Hamm 17.01.1992 - 30 U 36/91]). Familienangehörige sind nicht Dritte (BGH NJW 93, 2528 [BGH 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93]). Rn 16 Hat der Mieter einen vertragliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat, so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. (2) Die Mitteilung kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden, der als d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auf Verlangen (Gebot der Umlagegerechtigkeit).

Rn 31 Eine Mietvertragspartei kann nach §§ 242, 313 die Änderung des geltenden Umlageschlüssels verlangen, wenn er ›zu einer krassen Unbilligkeit führt‹ – also unzumutbar ist (zum ›Wohnfächenanteil‹ BGH NJW 08, 1876 [BGH 12.03.2008 - VIII ZR 188/07] Rz 12; 06, 3557 Rz 21; s.a. Rn 5 und Rn 6 zu einem Leerstand und Rn 34 zur HeizkostenV). Soweit Mieter zur Entstehung der Gesam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. 2Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. 3Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Übertragung.

Rn 145 Es ist möglich, die Schönheitsreparaturen einvernehmlich auf den Mieter – auch formularmäßig (BGH VIII ZR 79/22 Rz 20; NJW 15, 1594 [BGH 18.03.2015 - VIII ZR 185/14] Rz 35) – zu übertragen (s dazu ausf § 538 Rn 3 ff). Gerät der Mieter mit der Erfüllung dieser Pflicht in Verzug, kann der Vermieter bei laufendem Vertrag neben Erfüllung Vorschuss in Höhe der voraussichtl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wohnraum vergleichbarer Ausstattung.

Rn 13 Unter Ausstattung wird alles verstanden, was der Vermieter dem Mieter zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt hat und für das der Mieter keine besondere Vergütung zu zahlen hat. Hierzu gehören zB Ein- und Vorrichtungen, An- und Einbauten, die Heizungsart, Isolierungen, sanitäre Einrichtungen, Fußböden oder Nutzung von Garten, Terrasse oder Fahrradkeller. Vom Miete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestand: Beendigung des Mietverhältnisses.

Rn 3 Tatbestandlich setzt I allein die Beendigung des Mietverhältnisses voraus. Erfasst ist jede Beendigung (s § 545 Rn 3) – zB durch Zeitablauf (§ 575), Kündigung (§ 573, § 543, § 57a ZVG) oder Aufhebungsvertrag. Ferner darf keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses eingetreten sein (s § 545 Rn 2). Rn 4 Die Mietsache ist dem Gesetzeswortlaut zufolge nach Been...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Nachträgliche Ersetzung als unwirksam erkannter Klauseln.

Rn 21 Für die nachträgliche Ersetzung einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel mit Hilfe einer Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter gelten – nach Klimke ZMR 05, 161 ff – folgende Regeln: a) Die formularmäßige Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Mieter auf die Unwirksamkeit der bisherigen Regelung hinweist. Ohne ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Starrer Fristenplan.

Rn 11 Ein Fristenplan mit zu kurzen Fristen führt zur Gesamtunwirksamkeit der Vertragsklausel (Ddorf OLGR 07, 199, München NZM 07, 215, LG Berlin ZMR 03, 487; auch wenn nur für unbedeutenden Raumtyp LG Ddorf Info M 11, 467). Nach aA entfällt nur die Fristenregelung als solche; die entstehende Regelungslücke soll durch einen Rückgriff auf angemessene Fristen zu schließen sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 115 Dem Mieter steht gegenüber der Nachforderung nach § 273 I ein temporäres Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Vermieter ihm keine Überprüfung der Abrechnung durch Einsicht in die Belege (Rn 152 ff) ermöglicht (BGH NZM 22, 373 [BGH 26.10.2021 - VIII ZR 150/20] Rz 13; NJW 21, 693 Rz 12; NZM 19, 620 Rz 38; NJW 18, 1599 Rz 27). Zu den Abrechnungsunterlagen, auf die sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Scheinbestandteile

Rn. 163 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Scheinbestandteile sind Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt oder mit dem Grund und Boden verbunden wurden (§ 95 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB), sowie Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines dinglichen Rechts (Erbbraurecht, Nießbrauch) eines an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vermieter.

Rn 7 Soweit sich der Mieter im vertraglich Erlaubten bewegt, hat der vermietende WEigtümer gegen ihn keine Ansprüche. Verstößt der Mieter gegen den vertraglich zulässigen Gebrauch nach Abmahnung, gelten §§ 541, 543 BGB.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. 2Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt hat, oder wenn d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folge einer Nichtzahlung.

Rn 180 Entrichtet der Mieter die Miete nicht, kann der Vermieter kündigen, unter den Voraussetzungen der §§ 543 II 1 Nr 3, 569 III auch außerordentlich. Ferner kann der Vermieter nach §§ 280, 281, 286 ff Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Ist die erste Miete zu Beginn der Mietzeit zu entrichten, kann der Vermieter nach § 320 die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erhebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrücklich.

Rn 10 Für eine Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter bedarf es grds einer ausdrücklichen, inhaltlich bestimmten Regelung, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der Mieter neben der Grundmiete ganz oder anteilig (BGH NZM 12, 608 Rz 20; NJW 08, 283 Rz 16) Betriebskosten zu tragen hat (BGH NZM 12, 608 [BGH 02.05.2012 - XII ZR 88/10] Rz 14); die Vereinbarung der T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 140 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht (§ 535 Rn 54; BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 Rz 36; 15, 132 Rz 11), bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der nach einer Umlegungsvereinbarung vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen und den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bindungen.

Rn 6 Der Mieter ist sämtlichen nach § 5 IV 1 verdinglichten Vereinbarungen unterworfen (BGH NZG 21, 113 Rz 27; ZWE 18, 28 Rz 27; ZMR 20, 322 Rz 5; 20, 202 Rz 13 und Rz 18). In Bezug auf das gemE ist er ferner auch nicht verdinglichten Vereinbarungen und sogar Beschl iSv § 19 I unterworfen (BGH ZMR 20, 202 Rz 13). Was für das SonderE gilt, ist hingegen noch str. Die wohl hM b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 6 Gem IV ist § 536 zugunsten des Wohnraummieters zwingend. Daher ist die Verknüpfung des Minderungsrechts mit einer Anzeigepflicht unzulässig (BGH NJW 95, 254 [BGH 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94]). Die Abbedingung des § 536 ist zu trennen von der Abbedingung der Gebrauchsüberlassung- bzw Instandhaltungspflicht gem § 535 I 2. Insofern ist zwar die Übertragung von Schönheitsrep...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Gewerbe in zu Wohnzwecken angemieteter Wohnung.

Rn 169 Unter den nach der Verkehrsanschauung zu bestimmendem Begriff des ›Wohnens‹ fallen auch solche berufliche Tätigkeiten, die der Mieter – etwa im häuslichen Arbeitszimmer – in einer nicht nach außen in Erscheinung tretenden Weise ausübt (BGH NJW 13, 1806 Rz 14), zB die Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit eines Angestellten, die schriftstellerische Täti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Härten.

Rn 11 Eine Mieterhöhung nach § 559e ist ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (§ 559 Rn 19 ff). Ferner ist der Mieter grds gezwungen, die Umstände mitzuteilen (§ 559 Rn 24).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff der Erhaltung.

Rn 135 Erhaltung meint Instandhaltung und Instandsetzung (§ 555a Rn 3). Keine Erhaltung soll nach hM die Reinigung der Mietsache, zB der Außenfenster, sein (BGH NZM 18, 900 [BGH 21.08.2018 - VIII ZR 188/16] Rz 9) – was schon für die mitvermieteten Räume und Flächen, etwa das Treppenhaus, aber auch iÜ jedenfalls bei erheblichen Verschmutzungen zB von Glasbausteinen kaum überz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gemeinnützigkeitsrecht und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 159 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie nach Auffassung der Finanzverwaltung einzelne Vereinsleistungen aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind, zeigt die nachstehende Übersicht. Zur Definition eines Mitglieds wird auf AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) verwiesen. Für Gastmitgliedschaften ist nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkungen.

Rn 6 Kündigt der Mieter, erhöht sich die Miete nicht. Zum anderen endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung. Der Mieter braucht in der Kündigung das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung weder zu bezeichnen noch in Bezug zu nehmen (AG Tempelhof-Kreuzberg WuM 06, 452).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Nachmieterklausel.

Rn 99 Die Mietvertragsparteien können eine Nachmieterklausel (zB ›der Mieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Nachmieter zu übertragen, sofern in der Person oder in dem Geschäftszweck des Nachmieters kein wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt‹) vereinbaren (zur Schriftform s BGH ZMR 05, 434, 435). Zu unterscheiden sind insoweit echte und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 15 Der Mieter muss beweisen, dass nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung bzw an der Untervermietung entstanden ist. Der Vermieter muss Unzumutbarkeitsgründe nach I 2 beweisen. Der Mieter muss auch beweisen, dass er die Räume weiterhin bewohnt. Die Drittüberlassung hat der Vermieter zu beweisen.mehr