Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / E. Erbengemeinschaft

Sind die Erben in einer Erbengemeinschaft, ergeben sich im Hinblick auf die ererbte Kunst besondere Probleme. Die Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung ausgelegt, was bedeutet, dass sie aufgelöst wird, sobald die Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden und die Auflösung der Gemeinschaft gefordert wurde. Schwierigkeiten ergeben sich dann, wenn der Nachlass in natura...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; dasselbe gilt hinsichtlich der Anschlussberufung. In der Sache hat die Berufung aus den nachfolgenden, bereits im Wesentlichen im Verhandlungstermin des Senats dargelegten Gründen keinen, die Anschlussberufung hingegen in vollem Umfang Erfolg. 1. Der Kläger kann aus keinem Rechtsgru...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / § 54 Der Minderjährige als Vorerbe

Rz. 395 In Fällen, in denen ein Minderjähriger Vorerbe ist, sind häufiger Geschwister des Minderjährigen oder die (auch ungeborenen) Kinder des Minderjährigen, selten einmal die Eltern des Minderjährigen, die Nacherben. Rz. 396 Hinzuweisen ist auf die Überlagerung familienrechtlicher und erbrechtlicher Vorschriften. Welche Vorschriften dominieren hängt davon ab, welche die sp...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 60 Der volljährig gewordene Miterbe bei überschuldetem, aber ungeteilten Nachlass

Rz. 450 Ist der überschuldete Nachlass bei Eintritt des minderjährigen Miterben in die Volljährigkeit noch ungeteilt, z.B. weil der Erbfall kurz vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Miterben stattfand, dann kann sich jeder Miterbe auf die Haftungsbeschränkungbis zur Teilung (§ 2059 BGB) berufen, kann also die Zwangsvollstreckung in sein nicht-ererbtes Vermögen abwehre...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 46 Die sachliche Teilauseinandersetzung des Nachlasses

Rz. 342 Es sind eher seltene Fälle, bei denen ein nennenswerter Nachlass auf einmal vollständig auseinandergesetzt wird. Auch ohne dass ein Aufschub der Auseinandersetzung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart würde, erfolgt häufig eine sachliche (treffender: gegenständliche) Teilauseinandersetzung. Nach der Begleichung einiger Schulden verkauft man zuerst einmal das ...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 22 Der minderjährige Erbe bei Testamentsvollstreckung über ein Handelsgeschäft

Rz. 208 An einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine verwaltende Testamentsvollstreckung nach h.M. nicht möglich. Der Einzelkaufmann haftet nämlich grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar mit seinem privaten und betrieblichen Vermögen, wohingegen ein Testamentsvollstrecker für den Erben nur Nachlassverbindlichkeiten begründen kann (§ 2206 BGB), für die der Erbe n...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 31 Der Erwerb eines Erbanteils (mit Grundstück oder Erwerbsgeschäft) durch den Minderjährigen

Rz. 257 Der Erwerb eines Erbanteils durch den Minderjährigen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, bedarf im Grundsatz keiner familiengerichtlichen Genehmigung gem. § 1643 BGB, denn das Gesetz, insbesondere §§ 1821, 1822 BGB, stellt solches Erfordernis nicht auf. Mit dem Erwerb eines Erbanteils ist die Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern verbunden (§ 2382 BGB). D...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / § 32 Die Entgegennahme des Nachlassverzeichnisses des Testamentsvollstreckers durch den minderjährigen Erben

Rz. 261 Der Testamentsvollstrecker hat unverzüglich nach Annahme des Amtes dem Erben, also dem Minderjährigen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen (§ 2215 Abs. 1 BGB). Da die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2205 BGB beim Testamentsvollstre...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 23 Die Verwaltung der Innenseite der Beteiligung eines Minderjährigen an einer OHG durch einen Testamentsvollstrecker

Rz. 218 Eine Verwaltungstestamentsvollstreckung an der Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters ist nach der heutigen, vom BGH geprägten Praxis,[57] nur an dessen "Außenseite" möglich. In den Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers fallen jedenfalls nicht die gesellschaftsinternen Maßnahmen der Geschäftsführung, mit denen der Gewinn der Gesellschaft erwirts...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 223 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die von den Miterben mit Wirkung für den Nachlass zu dessen Erhaltung, Nutzung oder Mehrung vorgenommen werden.[1] Das kann Verpflichtungsgeschäfte, aber auch Verfügungsgeschäfte beinhalten. Auch die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten u...mehr

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ZErb 02/2019, Die Erbeinset... / 3. Rechtsberatung

Der Rechtsberater wird in Fällen, in denen der Erblasser dem Erben nicht alle Schranken des § 2136 BGB auferlegen will, folgenden Testamentstext vorschlagen: "Ich setzt den B zum Erben ein. Der C erhält als Vermächtnis alle Nachlassgegenstände, die von meinem Nachlass beim Tod des B noch vorhanden sind; das Vermächtnis ist erst mit dem Tod des B fällig". Man kann zur Klarste...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Vergütung... / Sachverhalt

Der am 2. Juli 2015 verstorbene Erblasser hatte mit Testament vom 20. Mai 2015 bestimmt: Zitat Mein Testament Meiner Schwester A. vermache 20.000 EUR Meiner B. vermache 20.000 EUR und C. vermache 20.000 EUR nicht bar. Der im Testament genannte C. beantragte am 21. April 2016 die Bestellung eines Nachlasspflegers; es sei zwar ein Erbscheinsantrag gestellt worden, jedoch habe das N...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 3. Anzeige- und Berichtigungspflichten von Erben

Gem. § 153 Abs. 1 S. 2 AO sind Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (§ 1922 Abs. 1 BGB) zur Anzeige- und Berichtigung unrichtiger Steuererklärungen des Erblassers verpflichtet, sofern die Unrichtigkeit vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird.[32] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht soll bei Erbengemeinschaften auch die Erben treffen, die keine Kenntnis von...mehr

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ZErb 02/2019, Erbrecht

Prof. Dr. Knut Werner Lange C.H.BECK, 2. Auflage 2017, 1.076 Seiten, 139 EUR ISBN 978-3-406-71126-8 Das Erbrecht gewinnt immer mehr an praktischer Bedeutung. Vorliegendes Werk will es nicht nur dem Studenten näherbringen. Es handelt sich vielmehr um eine umfassende Darstellung des gesamten Nachfolgerechts mit seinen Bezügen zum Familien-, Gesellschafts-, Steuer- und Sachenrecht...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.6.4.1 Allgemeines

Die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff BGB) entsteht, wenn mehreren Personen das Erbe zugewendet wird, sie also in die Rechtstellung der verstorbenden Person eintreten. Nicht zur Erbengemeinschaft gehören Personen, denen ledglich ein Vermächtnis zugewendet wird; diese erhalten "lediglich" einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des durch Vermächtnis angeordneten.[1] Praxis...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.2 Erbengemeinschaft

Mit Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeiten auf mehrere Personen bilden diese eine Erbengemeinschaft[1], d. h. eine Gesamthandgemeinschaft.[2] Die Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und das danach verbleibende Vermögen aufteilen (Erbauseinandersetzung).[3] Zivilrechtlich kann eine Erbauseinanderse...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 5. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten/Einrede der beschränkten Erbenhaftung

Rz. 329 Der Erbe haftet als Gesamtrechtsnachfolger für die Nachlassverbindlichkeiten dem Grundsatz nach unbeschränkt, § 1967 Abs. 1 BGB. Ein nach Annahme der Erbschaft gegen den Erben erwirkter Vollstreckungstitel kann daher auch in sein eigenes Vermögen vollstreckt werden, § 1958 BGB. Rz. 330 Die Haftung kann auf den Nachlass beschränkt werden, indem der Erbemehr

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§ 6 Die Klageerwiderung / XXV. Muster: Klageerwiderung mit dem Vorbehalt der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass

Rz. 319 Muster 6.25: Klageerwiderung mit dem Vorbehalt der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass Muster 6.25: Klageerwiderung mit dem Vorbehalt der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ zeige ich an, dass der Beklagte vom Unterzeichner vertrete...mehr

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§ 6 Die Klageerwiderung / 9. Die Beschränkung der Haftung des Beklagten

Rz. 207 Wird der Beklagte als Erbe von einem Nachlassgläubiger in Anspruch genommen, so muss das Interesse des Beklagten ungeachtet eines weitergehenden Antrages auf Klageabweisung jedenfalls dahin gehen, seine Haftung auf den Nachlass des Erblassers zu beschränken, wenn er mit seinem Klageabweisungsantrag nicht durchdringt.[120] Eine ungeprüfte Aufnahme des Vorbehalts der B...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 5. Klageantrag

Geht man davon aus, dass eine grundsätzliche Zulässigkeit der Verbindung einer Stufenklage und eines teilbezifferten Zahlungsantrags besteht, so muss dies bei der Antragstellung zwingend in Gestalt der Anbringung einer offenen Teilklage beachtet werden. Dies führt dazu, dass neben der üblichen Antragstellung einer Stufenklage nach § 254 ZPO der bezifferte Teil als Leistungsa...mehr

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Hausgeld: Fiskus und Erbfall

Leitsatz Fällt ein Wohnungseigentum in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss begründeten Hausgeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nut...mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / b) Es bedarf einer konkreten Haftungsbeschränkungsmaßnahme

Nach aA ist das bloße Vorliegen der Voraussetzungen zur Erhebung der Einrede nicht ausreichend. Es bedarf vielmehr einer konkreten Geltendmachung der Einrede bzw. der Haftungsbeschränkungsmaßnahme.[17] Dies wird weitest gehend damit begründet, dass eine pauschale Unterstellung einer möglichen Geltendmachung nicht haltbar ist, denn die Haftung des Erben für die Nachlassverbin...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Anmerkung

Häufig sieht sich der Erbe gezwungen Nachlassimmobilien zu veräußern, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen. Dies ist gängige Praxis und oft eine Notwendigkeit, um die Pflichtteilsansprüche abzugelten. Was aber geschieht, wenn der Erbe den Kaufpreis beiseiteschafft? Welche Verpflichtungen bestehen seitens des anwaltlichen Vertreters des Pflichtteilsberechtigten, um die Ansprü...mehr

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Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. 2. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gese...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

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§ 6 Haftung / a) Art der Nachlassverbindlichkeit

Rz. 19 Nach überwiegender Auffassung sind Bestattungskosten den Erbfallschulden zuzurechnen.[32] Diese entstehen mit dem Erbfall und gem. § 1968 BGB in der Person des Erben. Demgegenüber wird vertreten, dass es sich bei den Bestattungskosten um Nachlasskostenschulden handele.[33] Sie hätten ihre Ursache zwar im Erbfall, entstünden zeitlich aber erst später. Richtigerweise so...mehr

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§ 6 Haftung / C. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 4 Sowohl §§ 1967 ff. BGB als auch §§ 2058 ff. BGB beziehen sich auf "Nachlassverbindlichkeiten", weswegen eine Haftung für diese Verbindlichkeiten zu prüfen ist. Nur für Nachlassverbindlichkeiten ist die in diesen Vorschriften verankerte Begrenzung der Haftung möglich.[3] Ob allerdings Nachlassverbindlichkeiten oder aber eigene Verbindlichkeiten für alle Miterben vorlieg...mehr

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§ 6 Haftung / III. Gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 53 § 2058 BGB bestimmt ausdrücklich, dass die gesamtschuldnerische Haftung für gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten gilt. Zusätzlich zur Feststellung, ob eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt, bedarf es also noch der Prüfung, ob diese auch gemeinschaftlich ist. 1. Begriff Rz. 54 Mit gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten sind diejenigen Verbindlichkeiten gemei...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / b) Wegen ungewisser Nachlassverbindlichkeiten, § 2045 BGB

Rz. 21 Bei der Ungewissheit über Nachlassverbindlichkeiten bietet § 2045 BGB ebenfalls eine Ausnahme von § 2042 BGB und dem Recht eines Miterben, jederzeit die Auseinandersetzung zu verlangen. Die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten und somit auch die notwendige, abschließende Feststellung der betroffenen Gläubiger finden sinnvollerweise vor der Teilung des Nachlasses...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / III. Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, § 2046 BGB

Rz. 36 In einem ersten Schritt sind bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft "zunächst" die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen, § 2046 BGB. 1. Allgemeines Rz. 37 § 2046 BGB soll zugunsten der Miterben verhindern, dass der Nachlass vor Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten verteilt wird. Damit weicht § 2046 BGB von den allgemeinen Vorschrift der §§ 2042 Abs. 2...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / IV. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 56 Nachlassverbindlichkeiten sind aus dem sonstigen Nachlassvermögen zu erfüllen. Nach § 16 Abs. 2 GrdstVG kann das Gericht auf Antrag und mit Zustimmung des Gläubigers, dessen Forderung dinglich auf einem Betriebsgrundstück gesichert ist, bestimmen, dass für diese Forderung in Abweichung von § 2046 BGB, der Erwerber des Betriebs allein haftet.mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / c) Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 109 § 15 HöfeO legt die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten fest. Nach § 15 Abs. 1 HöfeO haftet der Hoferbe, auch wenn er am hoffreien Vermögen nicht beteiligt sein sollte, neben den übrigen Mitgliedern der Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner. Er wird also nur durch die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstandes nicht besser gestellt in seiner Erbenhaftung gegen...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. Voraussetzungen

Rz. 40 Was zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB gehört, ergibt sich aus § 1967 Abs. 2 BGB. "Streitig" oder "nicht fällig" ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB bereits dann, wenn nur unter den Miterben Streit über die Verbindlichkeit besteht.[39] Im Rahmen der "Zurückbehaltung" hat kein Miterbe Anspruch auf Hinterlegung.[40]...mehr

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§ 6 Haftung / 4. Betreuervergütung

Rz. 26 Die zum Todeszeitpunkt des Betreuten noch offene Vergütungsforderung eines Betreuers ist eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB.[49] § 1836e BGB enthält für diesen Fall eine besondere Haftungsbegrenzung – der bzw. die Erben haften lediglich mit dem zum Erbfall vorhandenen Nachlass. Der Nachlasswert ist durch Abzug der Verbindlichkeiten vom Aktivnachlass zu ermit...mehr

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§ 6 Haftung / b) Umfang erstattungsfähiger Kosten

Rz. 20 Erstattungsfähig sind die Kosten einer Bestattung, die der Lebensstellung des Erblassers angemessen ist.[34] § 1968 BGB meint nach einhelliger Auffassung damit mehr als die bloße Beerdigung. Ob aber im Einzelfall eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt, ist umstritten. Kosten, die von § 1968 BGB nicht erfasst sind, können Nachlassverwaltungsschulden oder Nachlasserbensc...mehr

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§ 6 Haftung / 11. Unterhaltspflichten

Rz. 33 Soweit Unterhaltspflichten über den Tod hinaus bestehen, kann man sie als Nachlassverbindlichkeit qualifizieren,[64] denn sie sind immer bereits zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers begründet. a) Grundsatz §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB Rz. 34 Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten jedoch mit dem Tode des Unterhaltsverpflichteten, §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 B...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 3. Klageantrag

Rz. 30 Die Klage ist gerichtet auf die Zustimmung zu einem bestimmten, vorzulegenden Teilungsplan. Von diesem Plan darf das Gericht nicht abweichen: Es darf nicht mehr oder weniger zusprechen als in dem Teilungsplan zur Zustimmung genannt ist.[86] Es wird vertreten, dass das Gericht im Rahmen des § 139 Abs. 1 ZPO "wegen der Schwierigkeiten" verpflichtet sein soll, auf sachge...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Abgrenzung zur Erbteilsschuld

Rz. 55 Keine gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten sind solche, die nur einzelne oder nicht alle Miterben belasten – sog. Erbteilsschulden.[99] Belastet die Erbteilsschuld mehrere Mitglieder der Erbengemeinschaft, kommt eine entsprechende Anwendung des § 2058 BGB bezüglich dieser Gruppe von Erben in Betracht[100] – für diese liegt dann eine gemeinschaftliche Nachlassv...mehr

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§ 6 Haftung / K. Sonderfall: Öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten

Rz. 294 Der Übergang von Verpflichtungen aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich ist häufig spezialgesetzlich im öffentlichen Recht geregelt. Fehlen solche Vorschriften, ist zu überlegen, wie mit diesen Verpflichtungen umzugehen ist. Rz. 295 Überwiegend wird eine analoge Anwendung der Vorschriften des BGB angenommen.[548] Rz. 296 Verbindlichkeiten, die höchstpersönlicher Art wa...mehr

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§ 6 Haftung / c) § 1963 BGB – Unterhalt der Mutter des noch zu gebärenden Erben

Rz. 42 Eine weitere Besonderheit enthält § 1963 BGB. Danach ist der Nachlass verpflichtet, der bedürftigen Mutter eines noch zu gebärenden Erben Unterhalt bis zur Entbindung zu leisten. Liegt eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben vor, ist der Unterhalt aus dem Erbteil des Kindes zu bestreiten, § 1963 S. 1 a.E. BGB. Auch dies stellt eine Nachlassverbindlichkeit in Form de...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / III. Passivprozesse

Rz. 42 Werden Ansprüche gegen den Nachlass wegen einer Nachlassverbindlichkeit gerichtlich geltend gemacht oder wird deren Feststellung beantragt, so sind die Erben prozessführungsbefugt, denn sie haften für Nachlassverbindlichkeiten, wenngleich die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass vorbehalten werden kann, §§ 780 Abs. 1, 781, 785 ZPO. Daneben ist auch der Testaments...mehr

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§ 6 Haftung / 13. Zugewinnausgleich

Rz. 44 In der Regel wird der Zugewinnausgleich durch Inanspruchnahme des pauschalen Viertels nach §§ 1371 Abs. 1, 1931 Abs. 3 BGB abgegolten. Sollte der überlebende Ehegatte aber den tatsächlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 und 3 BGB fordern, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer Erblasserschuld.[89] Der Zugewinnausgleich wurde in der Ehe de...mehr

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§ 6 Haftung / 6. Erbschaftsteuer

Rz. 28 Ob die Erbschaftsteuer eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB in Form der Erbfallschuld oder eine Eigenschuld des Erben darstellt, war und ist umstritten.[52] Handelt es sich um eine Erbfallschuld, haben die Erben die Möglichkeit, die Haftung für die Steuer auf den Nachlass zu beschränken. Handelt es sich um eine Eigenschuld, ist dies nicht der Fall. Der Bundesfi...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Die Verpflichtungen zur Sicherung der Nacherben im Überblick

Rz. 36 Vorerben unterliegen während der Zeit der Vorerbschaft diversen Verpflichtungen zur Sicherung des oder der Nacherben. Vor Eintritt des Nacherbfalls sind Vorerben auf Verlangen eines Nacherben verpflichtetmehr

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§ 19 Mietrecht / III. Haftung für die Sicherheitsleistung

Rz. 99 Die Erbengemeinschaft haftet für die eingezahlten Barkautionen nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner. Es handelt sich um eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB. 1. Aussonderungspflicht Rz. 100 Für die Erbengemeinschaft bedeutet diese mietvertragliche Verpflichtung zur Anlage der Sicherheitsleistung in der Regel Folgendes: Tritt die Erbengemeinschaft in das Mietverhä...mehr

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§ 6 Haftung / aa) § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 74 Nach § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB hat jeder Erbe die Möglichkeit, die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten aus seinem Eigenvermögen zu verweigern, soweit es sich nicht um seinen Anteil an der Erbengemeinschaft handelt. Eine endgültige Haftungsbeschränkung kann hierdurch nicht erzielt werden.[137] Da die Berufung auf § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nur bis zum Zeitpunkt der Teil...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 6. Haftung

Rz. 30 & Bosnien-Herzegowina Die Haftung der Erben ist in Bosnien-Herzegowina auf den Wert des Nachlasses beschränkt. Die Haftung jedes einzelnen Erben bleibt dabei, unabhängig davon, ob sich die Erben bereits auseinandergesetzt haben oder nicht, auf den jeweiligen Erbteil des Miterben beschränkt. Nachlassgläubiger können nach Art. 144 ErbG binnen drei Monaten eine Trennung d...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / F. Gegenstandswerte im Überblick

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