Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Abbruch der Ausbildung

Rz. 793 Ob und inwieweit der Abbruch einer Berufsausbildung bereits zum endgültigen Erlöschen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führt, muss der Tatrichter in jedem Einzelfall unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände dieses Einzelfalles entscheiden. Rz. 794 Grundsätzlich ist jedem jungen Menschen zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt, falsche Vorstellu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / h) Dauer der Trennung

Rz. 465 Wie die Dauer der Ehe spielt auch die Dauer der Trennung für die Frage der Erwerbsobliegenheit eine wichtige Rolle. Je länger die Trennung dauert, desto geringer wird das Vertrauen in den Fortbestand der Ehe sein. In der Regel wird man während des ersten Trennungsjahres keine Erwerbsobliegenheit annehmen können.[490] Sie setzt in der Regel erst nach Ablauf des ersten...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Eingeschränkte und gesteigerte ("verschärfte") Leistungspflicht

Rz. 295 Das eben Gesagte lässt sich schematisch wie folgt darstellen:[375] Eingeschränkte Leistungspflicht Nach § 1603 Abs. 1 ist unterhaltspflichtig nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs (= Eigenbedarf = Selbstbehalt) den vollen Unterhalt zu gewähren. Nur der Teil des – unte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / J. Die Kosten des Unterhaltsverfahrens

Rz. 520 Die Vorschrift des § 243 FamFG enthält Sonderregelungen für die Kostenverteilung im Unterhaltsverfahren. Das Gericht hat in Unterhaltssachen über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen zu entscheiden. Die wesentlichen Gesichtspunkte der ZPO-Kostenvorschriften sind als zu berücksichtigende Gesichtspunkte unter Nr. 1 bis Nr. 4 aufgezählt. Insbesondere kann eine un...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 3. Konkurrierender Unterhaltstitel

Rz. 18 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch darf auch nicht zu einer rechtskräftigen Unterhaltsentscheidung in Wiederspruch stehen.[26] Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Unterhaltsverpflichtete, der an sein unterhaltsberechtigtes Kind jeweils die Unterhaltsbeträge gezahlt hat, zu deren Leistung er ihm gegenüber rechtskräftig verurteilt worden ist, nur seiner eig...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Titel im vereinfachten Verfahren

Rz. 275 Gegenüber Unterhaltsfestsetzungen im vereinfachten Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG und gegenüber Titeln, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Vaterschaft geschaffen wurden, besteht die Abänderungsmöglichkeit nach § 240 FamFG. Enthält danach eine rechtskräftige Entscheidung nach § 237 FamFG oder 253 FamFG eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederke...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck

Rz. 1335 Hat ein – nunmehr geschiedener – Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1575 Abs. 1 BGB , wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Stufe 1

Rz. 85 Nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Antrag auf Auskunft und Belegvorlage die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, sowie einen bestimmten Antrag enthalten. Notwendig ist beim Auskunftsantrag die konkrete Angabe, über welche Art von Einkünften und für welchen Zeitraum Auskunft zu erteilen ist und ggf. auf welche...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Umfang der Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 1

Rz. 883 Den gegenüber dem volljährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Elternteil trifft – anders als gegenüber dem minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind – keine gesteigerte Unterhaltspflicht im Sinne einer verschärften Haftung. Rz. 884 Nach § 1603 Abs. 1 ist unterhaltspflichtig nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande is...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder

Rz. 194 Allerdings sind auch minderjährige Kinder grundsätzlich verpflichtet zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs einer Erwerbstätigkeit nachzugehen,[250] wenn nicht wichtige Gesichtspunkte dem entgegenstehen.[251] Kommt der Minderjährige dieser Verpflichtung nicht nach, indem er die Schule nicht mehr besucht und keine Ausbildung beginnt, verstößt er mit diesem Verhalten ge...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / b) Verfahren ohne Anwaltszwang

Auch bei Verfahren, bei denen kein Anwaltszwang besteht, ist der Anwendungsbereich der aktiven Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr nach § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG bzw. § 130d Satz 1 ZPO eröffnet.[43] Dass der Schriftsatz auch von der Partei selbst hätte übermittelt werden können und die Partei keine Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Voraussetzungen des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Rz. 523 Die Voraussetzungen für den Anspruch auf familienrechtlichen Ausgleich (Einzelheiten, siehe § 6 Rdn 1 ff.) sind, dass der auf Ausgleich in Anspruch genommene Elternteil bar- oder betreuungsunterhaltspflichtig war, der den Unterhalt Leistende mit seiner Leistung im Innenverhältnis die dem anderen Elternteil obliegende Verpflichtung erfüllt und die Unterhaltszahlung in...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / jj) Zweitausbildung

Rz. 813 Ein Anspruch auf Finanzierung einer zweiten (weiteren) Ausbildung (sog. Zweitausbildung) setzt zunächst den erfolgreichen Abschluss einer sog. Erstausbildung voraus. Die beiden Begriffe werden vielfach verwechselt: Muss die erste Ausbildung – etwa aus gesundheitlichen Gründen – abgebrochen werden, ist die folgende (zweite) Ausbildung keine Zweitausbildung i.S.d. § 16...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Pensionsrückstellungen

Rz. 457 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Der Ehemann ist Unterhaltsschuldner und Alleingesellschafter der M-GmbH, die einträgliche Gewinne erwirtschaftet und jährlich eine Pensionsrückstellung von 20.000 EUR erfolgswirksam passiviert, sodass der Gewinn jährlich um diesen Betrag niedriger ausfällt als ohne diesen. Es handelt sich damit generell um eine für die Ermittlung des Un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Währungsdifferenzen aus konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten

Tz. 270 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Aus konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten können in den Einzelabschlüssen der beteiligten Konzernunternehmen Währungsgewinne oder Währungsverluste entstehen, wenn unterschiedliche funktionale Währungen verwandt werden. Gemäß IAS 21.45 dürfen konzerninterne monetäre Vermögenswerte und Schulden jedoch nur dann eliminiert werden, we...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) (Unterhalts-)Freistellungsvereinbarungen

Rz. 601 Eltern haften für den Unterhalt ihrer Kinder, der deren gesamten Lebensbedarf umfasst (§ 1610 Abs. 2), bei beiderseitiger Barunterhaltspflicht anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§ 1606 Abs. 3 Satz 1). Sie können sich allerdings im Verhältnis zueinander über die von ihnen zu leistenden Unterhaltsbeträge verständigen. Im Rahmen einer solchen Verei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Der Begriff der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB

Rz. 1807 § 1581 BGB regelt für den Geschiedenenunterhalt die Folgen einer vollständigen oder teilweisen Leistungsunfähigkeit. Die Frage der Leistungsfähigkeit ist ebenso wie der Bedarf des Unterhaltsgläubigers und seine Bedürftigkeit als dritte Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt zu prüfen. Gleichwohl ist sie – aus Zweckmäßigkeitsgründen[1941] – als ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Obhutswechsel

Rz. 534 Der barunterhaltspflichtige Elternteil leistet nicht, der andere Elternteil erbringt die Betreuungsleistung für das gemeinsame Kind. In dieser Konstellation wechselt das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt vom betreuenden Elternteil zu dem trotz bestehender Verpflichtung zum Barunterhalt nicht leistenden Elternteil. Dem bis zum Obhutswechsel betreuenden Elternteil st...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Fälligkeit "monatlich im Voraus"

Rz. 555 Die Unterhaltszahlung ist nach § 1612 Abs. 3 Satz 1 monatlich im Voraus in voller Höhe fällig, da der Unterhaltsberechtigte bereits zu Beginn des jeweiligen Monats über den Gesamtunterhaltsbetrag verfügen können muss. Der Unterhalt dient der Existenzsicherung und der Unterhaltsgläubiger muss daher in der Lage sein, die laufenden Verpflichtungen zu bedienen. Rz. 556 Al...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Verfahrensgegenstand

Rz. 226 Der Abänderungsantrag nach § 238 FamFG ist ein Mittel, um Titel über künftig fällig werdende, wiederkehrende Leistungen an eine nachträglich eingetretene Veränderung der Verhältnisse anzupassen, die für die Verpflichtung maßgebend war. Es handelt sich um einen prozessualen Anwendungsfall der clausula rebus sic stantibus.[270] Die Bindungswirkung des früheren Titels bl...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / VI. Die verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten, §§ 235, 236 FamFG

Rz. 101 Der Gesetzgeber hat im Rahmen des FamFG mit den verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten nach §§ 235 und 236 FamFG ein zusätzliches Regelungselement für das streitige Unterhaltsverfahren geschaffen, um dieses zu beschleunigen und zu fördern. Zwar bestand schon nach § 643 ZPO a.F. die Möglichkeit einer Auskunftseinholung durch das Gericht. Jedoch stand diese im Ermess...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Sonderausgaben

Rz. 769 Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht, dass Aufwendungen für die private Lebensführung bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden dürfen (§ 12 EStG). Durch den Abzug von Sonderausgaben wird dieser Grundsatz durchbrochen. Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Unterhaltsvergleiche und vollstreckbare Urkunden

Rz. 340 Nach § 239 Abs. 1 S. 1 FamFG kann auch die Abänderung von Vergleichen nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und vollstreckbarer Urkunden beantragt werden, sofern sie eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten. Im Gegensatz zu der durch gerichtliche Entscheidung auferlegten Unterhaltsverpflichtung können Unterhaltsregelungen in gerichtli...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / VI. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die aktive Nutzungspflicht

Wird entgegen der Verpflichtung aus § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG ("sind […] als elektronisches Dokument zu übermitteln") bzw. § 130d Satz 1 ZPO ("sind als elektronisches Dokument zu übermitteln") kein elektronisches Dokument i.S.v. § 130a ZPO übermittelt, ist die Erklärung unwirksam.[108] Dadurch, dass § 14b Abs. 2 FamFG die Einreichung als elektronisches Dokument nur als "Soll...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / g) Rechtsmittel gegen Anordnungen

Rz. 116 § 235 Abs. 4 FamFG erklärt die Entscheidungen des Gerichts nach dieser Vorschrift für nicht selbstständig anfechtbar. Dies entspricht der früheren Rechtslage zu § 643 ZPO a.F. Dass die Entscheidung nicht selbstständig anfechtbar ist, ergibt sich bereits aus ihrem Charakter als Zwischenentscheidung; es wird gleichwohl zur Klarstellung im Gesetz noch einmal ausdrücklic...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 975 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 976 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Voraussetzungen

Rz. 358 Nach § 240 Abs. 1 FamFG kann die Abänderung einer rechtskräftigen Endentscheidung nach § 237 FamFG oder § 253 FamFG über eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen beantragt werden, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 FamFG gestellt worden ist. Der Zweck des § 240 FamFG erschließt sich au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 2087 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 2088 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder...mehr

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zfs 10/2023, zfs Aktuell / 1.1 Vorratsdatenspeicherung unionsrechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 14.8.2023 – 6 C 6.22)

Mit Urt. v. 14.8.2023 (6 C 6.22) hat das BVerwG entschieden, dass die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig ist. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH v. 20.9.2022 (C 793/19/C 794/19) ist das BVerwG zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regelung im Telekommunikationsgeset...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) "Sonderfall": Jugendamtsurkunden, §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 60 SGB VIII

Rz. 356 Zwar kann nach § 239 Abs. 1 FamFG bei einer einseitig erstellten Jugendamtsurkunde jeder Teil eine Abänderung beantragen. Hier fehlt es an einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Der Unterhaltsverpflichtete kann deshalb keine freie Abänderung der von ihm einseitig errichteten Jugendamtsurkunde ohne Berücksichtigung von deren Bindungswirkung beantragen, da es sich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Drittschuldverhältnisse

Tz. 267 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Fraglich ist, ob nach IFRS auch sog. Drittschuldverhältnisse gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Drittschuldverhältnisse sind Schuldbeziehungen, die quasi im Dreiecksverhältnis mit einem nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen bestehen. Dieses Unternehmen hat gleichzeitig Forderungen gegen ein einbezogenes Unternehmen un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Rückforderung von Unterhalt

Rz. 1026 Freiwillig gezahlte Leistungen über die Verpflichtungen hinaus, die nachehelich gezahlt werden, können grundsätzlich nicht zurückverlangt werden. Die Rückforderung von überzahltem Unterhalt betrifft in der Regel deshalb unfreiwillige Leistungen wegen überhöhter Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Rz. 1027 Entspricht die Titulierung nicht oder nicht mehr der Rechtsla...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / dd) Wegfall der Bereicherung

Rz. 1044 Der Empfänger der Unterhaltsleistung wird allerdings im Regelfall den Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben und erklären, dass er den Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verwendet hat.[1068] Da hierfür im Regelfall – mit Ausnahme sehr gehobener Lebensumstände – eine Vermutung spricht,[1069] wird der Unterhaltsgläubiger mit...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / bb) Dateiformat "TIFF"

Das Dateiformat "TIFF" darf nur dann verwendet werden, wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können. In diesem Fall darf das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden, § 2 Abs. 1 Satz 2 ERVV. Es bleibt also bei der Verpflichtung, das elektronische Dokument im Dateiformat "PDF" zu übermitteln. Dan...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Gleichwertigkeit der Haushaltsführung

Rz. 146 Beide Eheleute haben nach § 1360 S. 1 BGB grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt zu leisten. Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung gelten nach § 1360 S. 2 BGB als gleichwertig. Die gleichwertige Verpflichtung der Ehegatten, einerseits durch Arbeit und durch das eigene Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB), andererseits d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Trennungsunterhalt

Rz. 2169 Einigen sich die Parteien zunächst nicht, steht es dem Unterhaltsschuldner zur Konfliktvermeidung und auch zur Kostenersparnis selbstverständlich frei, den i.E. unstreitigen Betrag in einer notariellen Urkunde titulieren zu lassen.[2279] Soweit eine Befristung oder eine Herabsetzung des Unterhaltsbedarfs nicht ausgeschlossen erscheint, kann der Verpflichtete auch ein...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Das Innenverhältnis: Elternteil/Elternteil

Rz. 602 Soweit die Eltern untereinander auf Kindesunterhalt verzichten, kommt auch nur zwischen ihnen ein Vertrag zustande, es sei denn, dass ein Elternteil ausdrücklich und unmissverständlich im Namen des Kindes handelt.[791] Eine Freistellungsvereinbarung der Eltern stellt eine Erfüllungsübernahme (vgl. §§ 329, 415 Abs. 3) dar und entfaltet Rechtswirkung nur zwischen den E...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / F. Konkurrenzen

Rz. 47 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch kann konkurrieren mit Unterhaltsansprüchen des Kindes selber.[51] Kommt nämlich der unterhaltspflichtige Elternteil trotz Verzugs (vgl. § 1613 BGB) seiner Verpflichtung gegenüber dem Kind nicht nach, so entstehen Unterhaltsrückstände. Zahlt der andere Elternteil diesen Unterhalt dem Kind, so rechtfertigt dies aber auch einen f...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 7 In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem Er...mehr

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zfs 10/2023, Fahrerlaubnise... / 1 Aus den Gründen:

“Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschl. des VG des Saarlandes vom 23.5.2023 – 5 L 457/23 – hat Erfolg. Aus den in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründen (§ 146 Abs. 4 S. 6 VwGO) folgt, dass das Interesse des Antragstellers, vom Vollzug der streitgegenständlichen Verfügung des Antragsgegners vom 21.11.2022 einstweilen verschont zu bleiben, das öffe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 2048 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[2180] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werde...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Die Abschaffung des sog. Altersphasenmodells

Rz. 23 Das sog. Altersphasenmodell, auch – ein wenig despektierlich – 0/8/15-Modell des BGH genannt, wurde mit der Änderung von § 1570 BGB (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes) abgeschafft. Das Modell drückt aus, dass in der Regel keine Erwerbsobliegenheit eines ein Kind betreuenden Elternteils bis zur Vollendung des achten Lebensjahres gab, anschließend eine Halbtagstäti...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Tz. 273 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Aufrechnungsdifferenzen werden als unecht bezeichnet, wenn sich konzerninterne Ansprüche und Verpflichtungen aufgrund buchungstechnischer Unzulänglichkeiten ergeben (vgl. ADS, 6. Aufl., § 303 HGB, Tz. 33). Dazu zählen sowohl Fehlbuchungen als auch zeitliche Buchungsunterschiede um den Bilanzstichtag der beteiligten Unternehmen, die aus der B...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Sachverhalte des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Rz. 532 Kommt der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nach und wird daher der Barunterhalt vom anderen – bereits Betreuungsunterhalt leistenden – Elternteil finanziert, erfolgt der Ausgleich zwischen den Unterhaltsschuldner familienrechtlich. Rz. 533 Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz scheidet in der Regel aus, da der dann Barunterhalt leistende Elte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Verbindlichkeiten

Rz. 480 Unterhaltsrelevanz Unterhaltsrechtlich spielen die Verbindlichkeiten zunächst einmal mittelbar über die erfolgswirksame Verzinsung eine Rolle. Weiter ist insbesondere die Abgrenzung zwischen betrieblichen Verbindlichkeiten und Privatschulden von Bedeutung. Rz. 481 Rückstellungen sind dem Grund und der Höhe nach ungewiss, während Verbindlichkeiten sich durch einen Zwang...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Abänderungsverfahren gegen sonstige Unterhaltstitel

Rz. 240 Für die Abänderung von Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten, gilt § 239 FamFG. Rz. 241 Danach unterliegt die Abänderbarkeit eines Vergleichs weder einer Wesentlichkeitsgrenze noch einer zeitlichen Beschränkung. Die Vertragspartner eines Vergleichs können die Kriterien der Abän...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Stufe 2

Rz. 88 Nach Abschluss der Auskunftsstufe – entweder durch Teilbeschluss oder Erledigung – kann der Antragsteller in die nächste Stufe übergehen. Besteht Grund zur Annahme, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt wurde, hat der Verpflichtete nach §§ 1605 Abs. 1 S. 3, 260 Abs. 2 BGB auf Verlangen an Eides statt zu versichern, dass er die Auskunft nach ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Auskunftsverlangen und gerichtliche Kostenentscheidung

Rz. 247 Der – wechselseitig bestehende – unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch dient auch dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Beide Seiten des Unterhaltsrechtsverhältnisses sollen in die Lage versetzt werden, aufgrund vollständiger und zutreffender Informationen den Unterhalt eigenständig korrekt berechnen zu können. Damit korrespondieren die Kostenregelungen des § 243 S....mehr