Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters.

Rn 7 Ein Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GbR auch nach seinem Ausscheiden, gleichgültig ob nach § 736 oder durch Übertragung seines Anteils (s § 719 Rn 5), akzessorisch fort, wenn der Rechtsgrund für die Verbindlichkeit der GbR, auch bei Dauerschuldverhältnissen der Abschluss des Vertrags (BGH NJW 00, 208; vgl zu WEG-Ansprüchen BGH WM 20, 1634 Rz 17), bereits...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerbsgeschäft.

Rn 3 Erwerbsgeschäft ist jede erlaubte, selbstständige, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit (Scheerer BB 71, 981). § 112 erfasst auch die selbstständige Ausübung eines künstlerischen Berufes, die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter iSd § 84 I HGB (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]; ArbG Berlin VersR 69, 97) sowie eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aus Deutschland.

Rn 20 Seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.08 muss nur der Registersitz für GmbHs und Aktiengesellschaften im Inland sein. Der Sitz der Geschäftsleitung oder Verwaltung kann sich an einem anderen Ort im In- oder Ausland befinden. Damit wird der tatsächliche Wegzug deutscher GmbHs und Aktiengesellschaften aus Deutschland innerhalb der EU und in Drittstaaten ermöglicht. Die Bu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Insolvenzverfahren.

Rn 25 Ein eröffnetes Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Gesellschafters einer GbR führt regelmäßig gem § 728 II BGB – beachte nF zum 1.1.24 zur Auflösung der Gesellschaft und damit zur Auseinandersetzung gem den §§ 730 ff BGB. Die Gesellschafterinsolvenz bei einer Personenhandelsgesellschaft führt grds nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern nur zum Ausscheiden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 124 I HGB) und die KG (§ 161 I HGB), nicht rechtsfähige Vereine (§ 50 II, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 124 I HGB), die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesellschaftsverhältnis.

Rn 3 Über die §§ 161, 105 HGB gilt § 708 auch für die Personenhandelsgesellschaften der OHG und KG, über § 1 IV PartGG auch für die Partnerschaftsgesellschaft. Dagegen ist die Vorschrift entgegen § 54 1 nicht auf den nicht-rechtsfähigen Verein anzuwenden, da dieser körperschaftlich strukturiert ist und nicht dem Normzweck unterfällt (Erman/Westermann § 708 Rz 3). Gleiches gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. GbR und juristische Personen.

Rn 6 Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer (Außen-)GbR (s § 736 Rn 1 ff) genügt ein Titel zugunsten der GbR als Vollstreckungsgläubigerin (BGH NJW 04, 3632, 3634 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 288/03]; KG Rpfleger 08, 476 [KG Berlin 06.05.2008 - 1 W 319/06]), ebenso ein Titel gegen die Gesellschafter, wenn sich deren Identität mit der GbR mit der notwendigen Sicherheit ergibt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zwangsvollstreckung in die Beteiligung des stillen Gesellschafters.

Rn 13 Es ist auf die Ausführungen zu den Personenhandelsgesellschaften (Rn 10 ff) zu verweisen. Die Gläubiger des stillen Gesellschafters können in dessen Beteiligung vollstrecken. Drittschuldner ist der Inhaber des Handelsgeschäfts, dem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zuzustellen ist. Die Pfändung der Beteiligung umfasst nach § 234 I 1 HGB auch das Kündigungsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Materiell-rechtlich.

Rn 16 Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder Befristung (§§ 158 ff) erklärt ist, ist nichtig. Das gilt entspr für die Vereinbarung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts (Soergel/Stürner Rz 39), insb für die Auflassung in einem widerruflichen Prozessvergleich (BGHZ 88, 366 f; aA BVerwG NJW 95, 2180) oder eines auf die Rechtskraft der Scheidung bedingten gerichtliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestattung bei der organschaftlichen Vertretung.

Rn 15 Die Befreiung eines Organs von den Beschränkungen des § 181 erfolgt durch Gesellschaftsvertrag bzw Satzung (BGH WM 16, 1299 Rz 22) oder das Bestellungsorgan, dh durch Mitgliederversammlung, Gesellschafterversammlung (BGH NJW-RR 94, 291, 293), Aufsichtsrat und Generalversammlung (BGHZ 87, 59, 60; Staud/Schilken Rz 53). Das gilt auch für die Vertretungsorgane der persönl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zivilrechtliche Vorbemerkung

Rn. 2751 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine GbR wird nach noch geltendem Recht durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes ergibt (§ 727 Abs 1 BGB). Diese Rechtslage galt bis zum 30.06.1998 auch für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), die zum 01.07.1998 erfolgte Rechtsänderung (§ 131 Abs 3 Nr 1 HGB, § 161 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass, wenn ein Gesellschafter kündigt oder stirbt oder wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortbestehen soll, so scheidet bei dem Eintritt eines solchen Ereignisses der Gesellschafter, in dessen Person es eintritt, aus der Gesellschaft aus. (2) Die für Perso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang der Vertretungsmacht.

Rn 4 Anders als bei Personenhandelsgesellschaften (§ 126 HGB) kann der Umfang der Vertretungsmacht wie auch die Geschäftsführungsbefugnis durch den Gesellschaftsvertrag frei gestaltet werden (BGH NJW 99, 3483 [BGH 27.09.1999 - II ZR 371/98]; 62, 2344 [BGH 20.09.1962 - II ZR 209/61]). Ebenso wenig wie die Geschäftsführungsbefugnis bezieht sich auch die Vertretungsmacht weder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 859 eröffnet die Zwangsvollstreckung in Gesamthandsanteile, die nach den allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen wäre. Ein Gesamthänder kann über seinen Anteil am Gesamthandsvermögen und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen nicht verfügen, § 719 I BGB für die GbR – beachte nF zum 1.1.24. Entspr gilt für den Erbanteil, § 2033 II BGB. Nach § 851 I wäre deswegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Art der Ansprüche.

Rn 6 Die gerichtliche Feststellung bzw Titulierung eines Anspruchs führt zur Ersetzung der bisher maßgeblichen Verjährungsfrist durch die 30-jährige Verjährung. Für nicht der Entscheidung zugrunde liegende bzw nicht titulierte Ansprüche gilt sie grds nicht (zum Verzugsschaden BGH LM § 286 Nr 3). Sie erstreckt sich allerdings auf Ansprüche, die den Festgestellten bzw Titulier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertreterklausel.

Rn 8 Die WEigtümer können die möglichen Vertreter durch Vereinbarung eingrenzen (Vertreterklausel). Ist eine Vertreterklausel vereinbart, können nur die dort Genannten bevollmächtigt werden (BGH ZMR 20, 46 Rz 8), allerdings auch mehrere (BGH NJW 12, 2512 Rz 10 = ZMR 12, 644). Etwa eine Vereinbarung, nach der WEigtümer sich in der Versammlung nur durch ihren Ehegatten, einen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung ist für eine natürliche Person als Schuldner eröffnet, die ein Gemeinschaftskonto unterhält. Allein natürliche Personen werden durch ein Pfändungsschutzkonto geschützt, § 850k I 1. Dieses Gemeinschaftskonto muss zwischen einer natürlichen Person als Schuldner und anderen Personen bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten.

Rn 10 Die Haftung des Gesellschafters, der etwa durch Gesellschafterbeschluss oder aufgrund eines Eintrittsrechts (§ 727 Rn 10) in die GbR neu eintritt, wird anders als bei der Personenhandelsgesellschaft (§ 130 HGB) im BGB nicht geregelt. Der BGH hat für die GbR die entspr Anwendung des § 130 HGB entschieden (BGH NJW 03, 1803, 1804 [BGH 07.04.2003 - II ZR 56/02]), womit der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einrichtung des Pfändungsschutzkontos.

Rn 5 § 850k I 1 normiert das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Nach der Norm kann eine natürliche Person jederzeit vom Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Berechtigung besteht allein für natürliche Personen, nicht für juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften. Eröffnet ist das Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Nachfolge- und Abfindungsklauseln

Rn. 2752 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Um die Zusammensetzung des Gesellschafterkreises zu steuern, hat die Praxis Nachfolge- und Abfindungsklauseln entwickelt, die es durch Gestaltung im Gesellschaftsvertrag ermöglichen, beim Tod eines Gesellschafters nur bestimmte Nachfolger in die Gesellschaft hineinzulassen, andere jedoch, gegen Abfindung, aus dem Gesellschafterkreis auszus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsfähigkeit.

Rn 35 Mit der grundlegenden Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR (BGH NJW 01, 1056 [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00]) haben sich Änderungen außer im Bereich der Haftung insb im Bereich der von der GbR einzunehmenden Rechtspositionen ergeben. Bereits früher war anerkannt, dass die GbR jede Rechtsposition innehaben kann, sofern dem keine speziellen Gesichtspu...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen gem. § 315e Abs. 1 HGB ihren verpflichtend aufzustellenden IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB erweitern (vgl. Grottel/Kreher, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 315e, Tz. 10). Die Regelungen des § 315e HGB gelten sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Publikumsgesellschaften.

Rn 48 Publikumsgesellschaften setzen sich regelmäßig aus den Gründungsgesellschaftern sowie von diesen eingeladenen, nicht untereinander verbundenen und lediglich auf kapitalistischer Basis beteiligten Mitgesellschaftern zusammen. Letzteren stehen zumeist nur Kontrollrechte zu, während die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bei den Initiatoren liegt. Zweck von ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Geltungsbereich

Tz. 174 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315b Abs. 1 Satz 1 HGB müssen bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB, die Mutterunternehmen sind (vgl. § 290 HGB), ihren Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung erweitern, wenn sie die folgenden Merkmale kumulativ erfüllen (vgl. DRS 20.232): Für das Mutterunternehmen und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Handelsgesellschaften (Abs 1 Nr 4 lit a).

Rn 8 Hierunter fallen OHG, KG, KGaA sowie AG und GmbH. Genossenschaft und stille Gesellschaft sind zwar keine Handelsgesellschaften, werden aber durch das Gesetz gleichgestellt. Innerhalb dieses Zusammenhangs wird die Zuständigkeit der KfH weit ausgelegt. Es reicht aus, dass für den geltend gemachten Anspruch gesellschaftsspezifische Rechte und Pflichten der Parteien eine un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kaufmann (Abs 1 Nr 1).

Rn 4 Gegen einen eingetragenen Kaufmann gerichtete Ansprüche aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft können vor die KfH gebracht werden. Der Beklagte muss nach dem Wortlaut der Norm eingetragen sein (KG NJW-RR 08, 1023). Zweck der Regelung ist, langwierige Streitereien oder Beweiserhebungen um die Kaufmannseigenschaft zu vermeiden (Nürnbg NJW-RR 00, 568 [OLG Nürnberg 20.07....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

a) Mittelbare Schenkung Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gegen dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstands...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der entgeltlichen Vorgänge

Rn. 68 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindungszahlung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, fällt das Vermögen des Erblassers gem § 2032 Abs 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das (gesamthänderisch gebundene) Vermögen der Miterben; diese bilden in ihrer Gesamtheit zunächst eine Erbengemeinschaft (im Einzelnen Bit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / I. Entwicklung der Berichtspflichten mit Nachhaltigkeitsaspekten

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Angaben zu sog. "nichtfinanziellen" Leistungsindikatoren können dem Lagebericht bereits seit seiner Einführung in das Handelsgesetzbuch durch Umsetzung der 4. EG-Richtlinie zugeordnet werden (vgl. Böcking/Dutzi/Gros, in: Bilanzrecht, 83. Erg.Lfg., § 289 HGB, Rz. 232 unter Verweis auf § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB und den Lageberichtspflichten im Kont...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.4.2 Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personengesellschaften

Die Aufstellungsfristen für Kapitalgesellschaften und ihnen gem. § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften hängen davon ab, zu welcher Größenklasse die Gesellschaft gehört.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.4.3 Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es keine Höchstfrist für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Für sie gelten daher die allgemeinen[1] genannten Maßstäbe.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 2.3 Personenhandelsgesellschaft

Bei den Personenhandelsgesellschaften stellen die persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss auf. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist eine den Gesellschaftern obliegende Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Sie wird regelmäßig von einer allgemeinen Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt.[1] Es handelt sich also unter Aufgabe einer früheren Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.3.3 KapCo-Gesellschaften

Personenhandelsgesellschaften i. S. v. § 264a Abs. 1 HGB sind von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, wenn eine natürliche Person oder eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder eine andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person persönlich haftender Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse / 2.2 Erforderliche Angaben und Ausweis

Während Personengesellschaften alle vorliegenden Haftungsverhältnisse zusammengefasst in einem Betrag angeben können, müssen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB entweder unterhalb der Bilanz oder im Anhang, getrennt nach den o. g. 4 Gruppen unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten, offenle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.1 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Alle Kaufleute – Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (sog. KapCo-Gesellschaften) – haben zu Beginn des Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und für den Schluss eines Geschäftsjahres, das 12 Monate nicht überschreiten darf,[1] eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse / 2 Haftungsverhältnisse im Jahresabschluss nach HGB

Angesichts des möglichen negativen Einflusses auf die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens sind bestehende Haftungsverhältnisse im Jahresabschluss offenzulegen. Sie deuten das "Damoklesschwert" an, das über dem Unternehmen hängt, und ermöglichen dem Abschlussleser ein eigenes Urteil über das Risiko. Rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Offenlegung ist § 251 HGB. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse / Zusammenfassung

Begriff Haftungsverhältnisse sind Verpflichtungen, die ein Unternehmen eingeht und die möglicherweise zu einer finanziellen Belastung führen können, die aber die Passivierungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen. Bekannte Beispiele sind Kreditbürgschaften oder Gewährleistungsvereinbarungen. Die Jahresabschlussadressaten erhalten durch die Angabe der Haftungsverhältnisse Hinwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / Zusammenfassung

Begriff Der Jahresabschluss schließt die Buchführung des Geschäftsjahres ab. Er weist das Geschäftsergebnis aus und zeigt die Zusammensetzung des Betriebsvermögens. Ohne Jahresabschluss ist eine Rechnungslegung über die abgelaufene Periode nicht möglich. Fehlt er oder ist er mit erheblichen Mängeln behaftet, ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / 4 Unfallversicherung

Folgende selbstständig Tätige werden pflichtversichert: Hausgewerbetreibende [1] und Zwischenmeister[2] nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII; landwirtschaftliche Unternehmer und Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften wie ein Unternehmer selbstständig tätig sind[3]; Küstenschiffer und Küstenfischer als Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, den von ihnen aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist die Zusammenfassung des im Prüfungsbericht detailliert erläuterten und dargestellten Prüfungsergebnisses. Gesetze, Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr