Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

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Elternzeit / 1.2.1 Freiwillige Mitgliedschaft

Bestand vor der Elternzeit eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bleibt die Mitgliedschaft bestehen.mehr

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Arbeitsunterbrechung / 2.5 Schwangere

Die Mitgliedschaft von Schwangeren bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, auch bei zulässiger Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber und Beurlaubung unter Wegfall des Arbeitsentgelts.[1]mehr

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Rechtskreis / 4 Leistungsrecht

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitliche Regelungen. Das gilt sowohl für sämtliche Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen als auch für die Befreiungsregelungen bei der Festlegung der Härtefallgrenzwerte. Demgegenüber gab es bis zum 31.12.2024 in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung noch Unterschiede bei den einkommensbezogenen Lei...mehr

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Vorruhestand / 4.1 Beginn

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, für den erstmals das Vorruhestandsgeld beansprucht werden kann. Hinweis Krankenkassenwahlrecht des Vorruhestandsgeldbeziehers Zuständig ist regelmäßig die Krankenkasse, bei der sie vor Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs versichert waren. Sie können aber auch – sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden – die Mitgliedscha...mehr

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Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

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Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 591 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 592 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII besc...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 6 Beitragshöhe

Für die Berechnung der Beiträge werden Einnahmen i. H. v. 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 374,50 EUR; 2024: 353,50 EUR), der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung und der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zugrunde gelegt.[1]mehr

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Beitragssätze / 4.3 Beitragsabschlag

4.3.1 Bundesweit (ohne Sachsen) Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:mehr

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Abmeldung / 4 Arbeitskampf von länger als einem Monat

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit Abgabegrund "35" zu melden. Die Krankenkasse kann anhand des Abgabegrunds erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach einem Monat.mehr

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Zuschläge / 2.3 Beitragspflichtiger Anteil der SFN-Zuschläge bei Überschreiten des Stundengrundlohns von 25 EUR

Wird der Stundengrundlohn von 25 EUR überschritten, sind die auf den übersteigenden Betrag entfallenden SFN-Zuschläge dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragspflichtig. Der Höchstbetrag für die Beitragsfreiheit wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der SFN-Arbeitsstunden des Mitarbeiters wird mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte SFN-Arbeit zu be...mehr

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Elternzeit / 1.1 Versicherungspflichtige

1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann ohne Zustimmung des Arbeitge...mehr

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Elternzeit / 1.4 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

1.4.1 Beitragszuschuss Oft üben Arbeitnehmer in der Elternzeit eine grundsätzlich versicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung aus. Von der dann eingetretenen Versicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.[1] Der von der Krankenversicherungspflicht während der Elternzeit Befreite hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgeb...mehr

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Waisenrente / 3.3 Beitragszuschuss bei privater Krankenversicherung

Besteht in Ausnahmefällen eine private Krankenversicherung für die Waise, kann ihr auf Antrag ein Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger gezahlt werden. Die Höhe beläuft sich max. auf 7,3 % von der Waisenrente.[1]mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich / 2 Ausschluss einzelner Arbeitnehmer vom Lohnsteuer-Jahresausgleich

In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, z. B. wenn der Arbeitnehmer es beantragt, für einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Steuerklassen II, III oder IV zu besteuern war, der Arbeitslohn der Steuerklasse V oder VI unterlag, ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen war, das Fakt...mehr

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Pflegezeit / 2.1.3 Andere Versicherungspflichttatbestände

Endet die Versicherungspflicht der Beschäftigung aufgrund des Beginns der Pflegezeit, kann die Pflegeperson während der Freistellung aufgrund eines anderen Tatbestands krankenversicherungspflichtig sein. Infrage kommt dies z. B. bei Personen, die als Witwe oder Witwer bereits eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und aufgrund dieses Rentenbezugs in der gese...mehr

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Vorruhestand / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung von Vorruhestandsgeldbezieher

Bei dem Vorruhestandsgeld handelt es sich um eine tarifvertragliche Leistung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, in der Regel ab Vollendung des 58. Lebensjahres, die ihre Erwerbstätigkeit endgültig beendet haben. Obwohl die Einführung der Versicherungspflicht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in einem engen Zusammenhang mit dem Vorruhestandsgesetz (VRG) stand, ist diese für die...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.1.1 Berechnung

Die Beiträge der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen tätigen Personen werden aus dem tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt, mindestens aber von einem Mindestarbeitsentgelt i. H. v. 20 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV berechnet (2025: 749 EUR; 2024: 707 EUR).[1] In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz anzuwenden.[2] Da der Beit...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

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Student / 1.1.3 Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

Allerdings liegt beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium grundsätzlich kein durchgehendes Fortbestehen der Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden vor, wenn sich das Masterstudium nicht unmittelbar an das beendete Bachelorstudium anschließt. Für Beschäftigungen, die während eines solchen Unterbrechungszeitraums ausgeübt werden, kann daher keine Vers...mehr

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Arbeitgeberanteil / 5.3 Praktikanten/zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt

Kranken- und pflegeversicherungspflichtige Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt haben die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein zu tragen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung hat dagegen der Arbeitgeber die Beiträge in voller Höhe zu übernehmen. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegev...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 6 Bezug von Sozialleistungen

Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten- und Übergangsgeld sind beitragspflichtig in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beitragspflicht setzt vom Beginn des Leistungsanspruchs an ein. Den Arbeitnehmeranteil behalten die zuständigen Leistungsträger, z. B. Krankenkassen, von der Geldleistung ein.[1] Empfänger von Übergangs- und Versorgungskrankengeld werd...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 2.4 Rechtmäßiger Arbeitskampf

Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bei Arbeitskampfmaßnahmen längstens für einen Monat erhalten.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig sind. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft bis zur Beendigung des rechtmäßigen Arbeitskampfs erhalten.[2]mehr

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Arbeitgeberanteil / Zusammenfassung

Begriff Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind meist vom Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) und Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) gemeinsam zu tragen. Den Arbeitgeberanteil hat der Arbeitgeber allein zu tragen (Lohnnebenkosten). Der Arbeitgeber darf seinen Anteil nicht vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abziehen. Gesetze, Vorschriften und Rech...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 2 Arbeitnehmeranteil als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig

Die vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Arbeitnehmeranteile an den gesetzlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen dürfen ebenso wie die vom Arbeitnehmer selbst gezahlten Beträge den steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht mindern. Die Anteile zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbe...mehr

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Rentner / 4.5.1 Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose

Auch beschäftigte Rentner haben den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % zu tragen. Dieser Beitrag ist sowohl aus dem Arbeitsentgelt als auch aus der Rente zu zahlen.mehr

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Entwicklungshelfer / 2 Freiwillige Krankenversicherung

Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waisenrente / Zusammenfassung

Begriff Zu den Renten wegen Todes bzw. an Hinterbliebene gehört auch die Waisenrente. Eine Waisenrente kann – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die relevanten Vorschriften zur Waisenrente sind fü...mehr

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Beitragssätze / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsverordnung festgele...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4.3 Geringverdiener/freiwillige soziale Dienste

Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz der hälftigen Beitragstragung gilt für Beschäftigte im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, deren monatliches Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt (hierzu gehören auch Umschüler, wenn die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes [1] durchgeführt wird, Personen, die im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.3 Organspender

Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft bleibt auch erhalten, wenn ein Spender von Organen oder Geweben von einem Leistungsträger (private Krankenversicherung, Beihilfeträger des Bundes u. a.) Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften bezieht oder beanspruchen kann.[1] Für die Dauer des Leistungsbezugs besteht Versicherungs- und Beitragspflicht in der Renten-, Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.2 Geringverdienergrenze für Auszubildende

Für einen Auszubildenden, dessen monatliches Entgelt 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Beitrag zu allen Sozialversicherungszweigen in voller Höhe allein.[1] Der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung berechnet sich für diesen Personenkreis allerdings ausnahmsweise nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz (2025: 2,5 %; 2024: 1,7 %). In diesen Fäl...mehr

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Beitragssätze / 4.3.2 Sachsen

Für Mitglieder im Bundesland Sachsen gelten folgende Beitragssätze:mehr

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Haftentlassener / Zusammenfassung

Begriff Haftentlassene sind Personen, die nach Verbüßung einer Untersuchungshaft, einer Freiheitsstrafe oder von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung wieder in das "normale" gesellschaftliche Leben sowie in das Arbeitsleben integriert werden müssen. Die Sozialversicherungspflicht dieser Personen ist davon abhängig, welcher Tatbestand im Anschluss an di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich dem Schutz der einzelnen Sozialversicherungszweige. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer jedoch das Recht, sich von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung befreien zu lassen. Hierzu ist in der Regel aber nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer das entsprechende Risiko (z. B. gegen Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 3 Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt

In der Regel entspricht das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt dem Nettoarbeitsentgelt, das in der Entgeltbescheinigung (Ziffer 2.2) zur Berechnung von Krankengeld einzutragen ist. Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern kann beim Abzug des Beitragszuschusses vom Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung max. der Höchstbeitragszuschuss berücksichtigt werden (2025: 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3.4.1 Beitragszahlung

Auszubildende des Zweiten Bildungsweges zahlen bei Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung ihre Beiträge selbst. Sie haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung die Beiträge im Voraus zu zahlen.[1] Die Satzungen der Kranken- und Pflegekassen können eine monatliche Beitragszahlung vorsehen, wenn ein SEPA-Mandat erteilt wird.mehr

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Familienpflegezeit / 6 Pflegezeitgesetz

Neben dem FPfZG besteht noch das PflegeZG. Während die Familienpflegezeit immer eine nur teilweise Freistellung ist, kann die Pflegezeit sowohl als vollständige als auch als teilweise Freistellung genommen werden. Die kurzfristige Pflegezeit ist eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr bei akuten Pflegenotfällen. Sofern nicht der Arbeitgeber das Entgelt in dieser...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.1.3 Zusatzbeitrag

Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 oder § 8 SGB V versicherungspflichtigen Menschen mit Behinderungen tragen und zahlen deren Arbeitgeber (Träger der Werkstätten oder Einrichtungen) den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.[1] Voraussetzung für die Übernahme des Zusatzbeitrags durch die Einrichtung ist, dass das tatsächliche ...mehr

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Elternzeit / 1.2 Versicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Eine Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit ändert den Versicherungsstatus in der Krankenversicherung nicht. Bestand vor der Elternzeit Versicherungsfreiheit wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so bleibt dieser Status auch für die Dauer der Elternzeit erhalten. Sofern während der Elternzeit keine zulässige versicherungspflichtige Teilzeitbeschä...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten berechnete Durchschnittsbeträge. Dadurc...mehr

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Student / 1.2.2 Anrechnung von Hinderungsgründen

Zulässige Verlängerungstatbestände sind nur solche Hinderungsgründe, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres liegen und ursächlich dafür waren, dass ein Studium bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht abgeschlossen werden konnte. Erst danach auftretende oder noch fortbestehende Hinderungsgründe können eine Überschreitung der Altersgrenze nicht rechtfertigen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3 Beitragsberechnung

Die Versorgungsbezüge werden – ebenso wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Mindesteinnahmegrenze Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 4 Schulpraktikum/Schnupperpraktikum

Auch das immer häufiger an allgemeinbildenden Schulen angebotene (Schnupper-)Praktikum für die Dauer von etwa 1–2 Wochen, das in Betrieben und anderen Einrichtungen durchgeführt wird, ist Bestandteil des schulischen Unterrichts und kein Beschäftigungsverhältnis. Es ist somit nicht kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
GKV-Monatsmeldung / 2 Inhalt der Meldung

In der GKV-Monatsmeldung sind die Versicherungsnummer, Familien- und Vorname bei einer Namensänderung, die Beschäftigungszeit, die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, Personen- und Beitragsgruppenschlüssel, die SV-Tage des zu meldenden Abrechnungsmonats, Midijob-Kennzeichen, das monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pfle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.1 Eingeschriebene Personen nach dem Hochschulabschluss

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden im Sinne der Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.1.2 Beitragsfreiheit

Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich beitragsfrei, wenn neben dem Elterngeld keine Einnahmen erzielt werden. Vom Elterngeld selbst sind keine Beiträge zu zahlen. Es ist beitragsfrei.[1] Sofern während der Elternzeit Arbeitsentgelt erzielt wird, ist dieses beitragspflichtig.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 3 Geringverdienergrenze für Auszubildende

Für Auszubildende, deren monatliches Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze i. H. v. 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], ebenso den Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % für (über 23-jährige) kinderlose Mitglieder in der sozialen Pflegeversicherung. Wird der Grenzwert von 325 EUR durch eine Einmalzahlun...mehr