Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 10 E-Scooter/Elektroroller

Sachverhalt Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer einen betrieblichen Motorroller mit Elektroantrieb (nicht zu verwechseln mit einem Elektro-Tretroller) zur privaten Nutzung. Der E-Scooter fährt bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil? Ergebnis Der E-Scooter ist verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und es gelten die Reg...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.1 Unmittelbare Pkw-Kosten

Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen. Zu den Kraftfahrzeuggesamtkosten zählen deshalb insbesondere die Absetzungen für Abnutzung oder ersatzweise die Leasing- und Leas...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen

Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten bzw. b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.6 Steuerfreie Lohnersatzleistungen und andere steuerfreie Bezüge

Bestimmte staatliche Leistungen hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Lohnersatzleistungen (Bezüge) auszuzahlen. Sie sind zwar steuerfrei[1], unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung. Deshalb hat der Arbeitgeber solche Leistungen im Lohnkonto aufzuzeichnen: Kurzarbeitergeld, einschließlich des Saison-Kurzarbeitergelds – ...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 6 Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt ein extern aufladbares Elektrohybridfahrzeug als Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug, das neben vielen Extras unter anderem auch eine elektrische Mindestreichweite von 80 km vorweist. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedin...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.5 Garagengeld und Garagenmiete

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Sie zählen (anders als die Einnahmen aus der Überlassung von Werbeflächen am eigenen Pkw, die der BFH beim Arbeitnehmer den Arbeitslohneinkünften zurechnet[2]) zu den Vermietungseinkünften, die nicht im Lohnsteuerverfahren, sondern allenfalls im Rahmen der Ein...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.4 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Die Kürzung um die Kosten für das Batterien- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird der Bruttolistenpreis für Anschaffungen ab 2019 halbiert.[1] Im Ergebnis führt dies zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 %. Die Steuererleichterung wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.3 Nutzungsentgelte mindern geldwerten Vorteil

In mehreren Urteilen hat der BFH seine Rechtsauffassung dahingehend geändert, dass nicht nur pauschale Nutzungsentgelte, etwa zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen, sondern auch individuelle Betriebskosten als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Regelung vorteilsmindernd anzurechnen sind, da der Arbeitgeber die Kostenübernahme nur für die Privatnutzung verlangen kann.[1] Die Finanzver...mehr

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Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6 Aufladen von Elektro- oder Hybridelektroautos

Die Steuerbefreiung für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektroautos[1] umfasst auch den vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen. Sie wirkt sich aber bei der Dienstwagenbesteuerung nach der 1-%-Regelung nicht aus. Bei der pauschalen Nutzungswertermittlung ist der geldwerte Vorteil für den vom Arbeitgeber gestellten Ladestrom durch den Ansatz der Monatspauschale abgegol...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / Zusammenfassung

Begriff Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Dienst- oder Firmenwagen. Ein Dienstwagen darf häufig nicht nur dienstlich genutzt werden, sondern auch für private Fahrten. Die unentgeltliche Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und dam...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.5 25-%-Ansatz des Bruttolistenpreises seit 2020

Bruttolistenpreisobergrenze beachten Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß. Hierunter fallen alle reinen Elektrofahrzeuge. Für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 EUR [1] im Zeitpunkt der Neuzulassung, darf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils um 75 % gekürzt werden.[2] Im Ergebnis führt dies zu ...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 2 Privatnutzung betrieblicher Software

Auch die private Nutzung von Software bleibt steuerfrei, wenn es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Software-Lizenzen (sog. Home-use-Programme), die dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen werden, ohne dass zugleich ein betrieblicher PC zur Verfügung gestellt w...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1 Privatnutzung von Telefon, PC & Co.

Geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung umfasst private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem betrieblichen Handy oder Smartphone; die Nutzung des betrieblichen Internetzugangs zur privaten Recherche; die private Nutzung des Autotele...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 2 Arbeitgeber muss Eigentümer sein

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um betriebliche Geräte handelt, die dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden. Durch den Begriff "betriebliche Geräte" soll der Fall der Schenkung der Geräte an den Arbeitnehmer von der Steuerfreiheit ausgeschlossen werden. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 3 Steuerfreie Nutzung betrieblicher Software

Steuerfrei sind auch die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt.[1] Hierzu gehören z. B. Betriebssysteme und Virenscanner sowie Office-Lösungen für Smartphones. Typisch ist auch die unentgeltlich oder verbilligte Überlassung sog. Home-use-Programme, bei denen der Arbeitgeber mit einem Softwareanb...mehr

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Telekommunikationsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 1 Steuerfreie private Telefon- und Internetnutzung

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses, von Mobil- oder Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Onlinezugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Die Privatnutzung durch den Arbeitnehmer bleibt aber steuerfrei[1], wenn der Arbeitgeber mindestens das wirtsch...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / Zusammenfassung

Überblick Steuerlich muss unterschieden werden zwischen der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (inkl. System- und Anwendungsprogramme) durch den Arbeitnehmer und der Übertragung des Eigentums an entsprechenden Geräten sowie der Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber. Ebenfalls abzugrenzen sind Arb...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung)

• 2021 Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung / § 3a Abs. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 20.1.2021 - C-288/19 entschieden, dass die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung, sofern keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, einen unentgeltlichen Vorgang darstellt. Es dürfte weitgehend unzweifelhaft sein, dass in diesen F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Moritz, Schuldübernahme im Konzernverbund – Probates Mittel der Sanierung oder missglückte Gestaltung?, DStR 2023, 1; Klenk/Labus/Lindner/Orth, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig – Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17, DStR 2023, 7; Deutschländer, Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Tipp der Redaktion: Weitere wichtige Fachbeiträge

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss

Jahresabschluss-Checklisten 2024 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.4 Arbeitsvertrag

Sofort fremdes Personal einzustellen ist aus Sicht des Existenzgründers immer mit Risiken verbunden, z. B. Ärger bei Kündigungen eines unzuverlässigen Mitarbeiters etc. Um ein Vertragsverhältnis zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen freundschaftlich verbundene fremden Dritten grundsätzlich steuerlich infrage zu stellen, müssen besondere und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Gestattung der Privatnutzung

Rz. 417 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Privatnutzung des Internetanschlusses und der E-Mail-Adresse. Der Arbeitgeber entscheidet allein darüber, ob und in welchem Umfang er die Privatnutzung gestattet.[1200] Ein umfassendes Verbot der privaten Nutzung des Internet- und E-Mail-Verkehrs ist nicht mitbestimmungspflichtig.[1201] Grund dafür ist, dass ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster

Rz. 392 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Grundsätze

Tz. 789 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kann das Firmen-Kfz der Kap-Ges durch den Ges-GF auch privat genutzt werden, stellt sich die Frage, ob dies zu einem Ansatz von Arbeitslohn oder zu einer vGA führt. Bei einem beherrschenden Ges-GF ist eine vorherige klare Vereinbarung über die Zulässigkeit der Privatnutzung erforderlich. Liegt eine solche vor, stellt die private Nutzung kein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.5 Übersicht

Tz. 795a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Aus den dargestellten Prinzipien ergibt sich für die Behandlung der privaten Kfz-Nutzung bei (beherrschenden) Ges-GF folgende Übersicht:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Vereinbarung von Nutzungsverboten

Tz. 791 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Tw wird versucht, den Ansatz sowohl eines lstpfl geldwerten Vorteils als auch einer vGA durch die Vereinbarung eines Nutzungsverbots für das Fahrzeug iRd Anstellungsvertrages zu verhindern. Beispiel: Zum BV der P-GmbH gehört ein Pkw. Die Nutzung des Pkw zu privaten Zwecken des Ges-GF P ist nach dem Anstellungsvertrag ausdrücklich nicht erlaub...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ (Firma des Arbeitneh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 393 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 353 Betriebliche Telefonanlagen und zugehörige Softwareprogramme gehören in den meisten Berufsfeldern zur selbstverständlichen Grundausstattung des Arbeitnehmers. Ebenso verhält es sich oftmals mit der Zurverfügungstellung von Mobiltelefonen – vor allem im Dienstleistungssektor. Als integraler Bestandteil der Arbeitswelt 4.0 ermöglicht das Mobiltelefon sowie digitale Tel...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 545 Unter einer Pkw-Überlassungspauschale ("Car-Allowance") wird eine Zahlung an einen Arbeitnehmer verstanden, der sich verpflichtet hat, sein privates Kfz für dienstliche Zwecke zu nutzen. Mit der Car-Allowance sollen alle Ansprüche des Arbeitnehmers aus und im Zusammenhang mit dieser Nutzung abgegolten werden.[1353] Für Unternehmen und Arbeitnehmer stellt sich oft die ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen

Rz. 438 Eine unzulässige Kontrolle der Telekommunikation am Arbeitsplatz kann für den Arbeitgeber empfindliche zivilrechtliche und ggf. sogar strafrechtliche Folgen haben. Zudem kann die rechtswidrige Kontrolle zu einem Beweisverwertungsverbot führen.[1246] Das BAG hat sich aber gegen ein Beweisverwertungsverbot ausgesprochen.[1247] Dem Arbeitnehmer kann aber im Fall einer V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.4 Fehlende Regelung im Anstellungsvertrag

Tz. 795 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Enthält der Anstellungsvertrag keine Regelung zur Privatnutzung, besteht uE eine Vermutung, dass die Privatnutzung – wie bei GF üblich – zulässig ist und auch tats erfolgt. Ebenso s Beschl des BFH v 30.09.2015 (BFH/NV 2016, 423); s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955); s Urt des FG Berlin-BB v 17.12.2013 (EFG 2014, 525) und s U...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Kontrolle der Internetnutzung

Rz. 428 Wie bei der gestatteten E-Mail-Nutzung ist die Erfassung, Speicherung und Nutzung der Verbindungsdaten einschließlich der angewählten Internetadressen zulässig, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine Kostenerstattung für die Privatnutzung vereinbart hat. In der Regel wird der Arbeitgeber die Nutzung jedoch kostenlos zur Verfügung stellen. In diesem Fall beste...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Unzulässigkeit der E-Mail-/Internet-Nutzung für private Zwecke

Rz. 849 Gesetzliche Bestimmungen, die Arbeitnehmern die Nutzung von Internet und E-Mail für private Zwecke ausdrücklich erlauben, bestehen nicht. Daher richtet sich die Zulässigkeit der privaten Nutzung i.d.R. nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder einer gegebenenfalls vorhandenen Betriebsvereinbarung. Häufig enthalten jedoch weder Arbeitsverträge ausdrückliche Regelungen n...mehr

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§ 3 Entlohnung / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Das Verbot der Gehaltsdifferenzierung wegen der vereinbarten Dauer der Arbeitszeit jenseits einer reinen Pro-rata-temporis-Betrachtung ergibt sich unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG. Jenseits dieser Norm stellt eine ungleiche Entlohnung Teilzeitbeschäftigter häufig auch eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar und damit einen Verstoß gegen § 3 EntGTransp...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Geldfaktor

Rz. 464 Der Geldfaktor bestimmt sich nach dem vereinbarten Brutto-Entgelt; Arbeitsentgelt im Sinne des EFZG ist demnach die Brutto-Vergütung, die der Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine erbrachte Arbeitsleistung erhält, sog. Bruttolohnprinzip. Hierbei ist ebenfalls das Mindestlohngesetz einzuhalten.[1110] Werden Naturalleistungen als Gegenleistung für die erbrachte Arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 394 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehrt zu Problemen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Dienstliche Nutzung

Rz. 406 Bei der dienstlichen Nutzung des Internet- und E-Mail-Zuganges richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach der DS-GVO sowie dem BDSG unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, speziell dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.[1183] Dienstliche Nutzung liegt immer dann vor, wenn ein tatsächlicher Bezug zu den dienstlic...mehr