Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.13.2 Beendigung durch Kündigung

§ 15 Abs. 2 TVPöD gestattet auch die Beendigung des Praktikantenverhältnisses durch Kündigung. Dabei unterscheidet § 15 Abs. 2 zwischen der Kündigung während der Probezeit und der Kündigung nach Ablauf der Probezeit: Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis i. d. R. jederzeit analog § 22 Abs. 1 BBiG gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Arbeitg...mehr

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Praktikanten / 2.1 Allgemeines

Der TVPöD findet ebenso wie die ehemals gültigen Tarifverträge vor allem für berufsnotwendige Praktika in typischerweise sozialen und pflegerischen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst Anwendung. Er regelt sowohl die Vergütung als auch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Praktikanten. Die Verpflichtungen des Praktikanten hinsichtlich der Arbeitszeit (§ 7 TVPöD)...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.13 Kündigung, § 22 BBiG

Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Arbeitgeber/Praktikumsgeber als auch für die Praktikantin/den Praktikanten. Nach der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 BBiG nur gekündigt werden aus e...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.14 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Wird das Praktikantenverhältnis nach der Probezeit vorzeitig beendet, kann abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG kein Schadensersatz verlangt werden (§ 26 BBiG).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / ee) Dauerhafte Zuordnung

Rz. 14 Die Zuordnung durch den Arbeitgeber zu einer Tätigkeitsstätte muss auf Dauer angelegt sein (Prognose). Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung, die Zuordnung für die gesamte Dauer des – befristeten oder unbefristeten – Dienstverhältnisses oder die Zuordnung über einen Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2.1 Definition "Kind eines Elternteils"

Rz. 6 Als Kinder i. S. d. § 15a gelten aufgrund des allgemeinen Rechtsverständnisses die leiblichen Kinder (Abkömmlinge ersten Grades im biologischen Sinne; §§ 1591 bis 1600d BGB); wurde ein Kind innerhalb einer Ehe geboren, gilt nach § 1592 Nr. 1 BGB eine gesetzliche Vaterschaftsvermutung. Kraft Gesetzes wird davon ausgegangen, dass der Ehemann der Mutter auch der Vater des ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vorgeschaltete Probezeit

Rz. 1199 § x Dauer des Arbeitsverhältnisses/Probezeit/Kündigung Der Arbeitsvertrag beginnt am […] (Datum) und wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Dauer der Probezeit

Rz. 1186 Eine bestimmte Dauer (Mindest- oder Höchstdauer) für die Probezeit ist gesetzlich nicht festgelegt. Praxishinweis Eine Ausnahme gilt für Berufsausbildungsverhältnisse, bei denen die Probezeit mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen darf, § 20 BBiG. Rz. 1187 Erprobungszweck und Erprobungsdauer müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei einfac...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Art der Vereinbarung der Probezeit

Rz. 1176 Ein Probearbeitsverhältnis kann auf zwei Arten zustande kommen: Hinweis In der Praxis nutzen Arbeitgeber häufig auch die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG (bei einer Erstanstellung) zur Erprobung bis zur maximalen Dauer von zwei Ja...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Probezeit

Rz. 14 Mit aufzunehmen ist in die Vertragsniederschrift auch die Dauer der Probezeit (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BBiG), die nach § 20 S. 2 BBiG zwischen einem und vier Monate betragen kann. Die Länge der Probezeit ist insbesondere im Hinblick auf die sich nach § 22 BBiG ergebenden Kündigungsmöglichkeiten von besonderer Bedeutung. Sofern die Parteien zunächst eine kürzere als die...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarungen über die Probezeit

Rz. 1624 Auch Regelungen, mit denen "die Probezeit" beschränkt oder völlig ausgeschlossen wird, können Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben. Die Vereinbarung einer Probezeit führt zwar gem. § 622 Abs. 3 BGB lediglich zu einer Verkürzung der gesetzlichen Grundkündigungsfrist, ohne dass dies Auswirkungen auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG hätte[3589] (vgl. hierzu Rd...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Kündigungsrecht und Probezeit

Rz. 500 Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts ohne weitere Voraussetzungen dürfte selbst dann unzulässig sein, wenn man den Vertrag nicht als Arbeitsvertrag einstuft. Der Vertragszweck wäre nämlich gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unangemessen gefährdet, wenn dem Studierenden noch nachdem er bereits erhebliche Zeit in sein Studium investiert hat jederzeit ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vorgeschaltete Probezeit im Arbeitsverhältnis

Rz. 1184 Die Probezeit kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch in Form einer besonderen Kündigungsregelung vereinbart werden, dergestalt, dass während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne festen Kündigungstermin für beide Parteien gelten soll, § 622 Abs. 3 BGB. Rz. 1185 Eine solche vereinfachte Kündigungsm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Kündigung in der Probezeit

aa) Kündigung und Kündigungsschutz Rz. 1190 Innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterliegt dieses noch nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz, Umkehrschluss aus § 1 Abs. 1 KSchG. Somit ist eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum im Allgemeinen unproblematisch. Nach Ablauf von sechs Monaten bedarf eine Kündigung der sozialen Rechtfertigung nach §...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) "Verlängerung" der Probezeit – vorsorgliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage

Rz. 1194 Nicht immer reicht eine Probezeit von sechs Monaten aus, damit sich der Arbeitgeber ein abschließendes Bild über die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers verschaffen kann. Dann besteht das Bedürfnis, die Probezeit zu verlängern. Problematisch ist, dass der Arbeitnehmer nach sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses – sofern im Betrieb regelmäßig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 92. Probezeit

a) Allgemeines Rz. 1173 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Befristetes Probearbeitsverhältnis

Rz. 1177 Ein befristetes Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das für die Dauer der Erprobung befristet ist. Die Erprobung ist als Sachgrund einer Befristung ausdrücklich anerkannt, § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG. Die Befristungsvereinbarung unterliegt der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Der zugrunde liegende sachliche Grund – Erprobungszweck – ist objektive Wirksamkeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kündigungsfristen

Rz. 1191 Die gesetzliche Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, § 622 Abs. 1 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit, maximal für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist jedoch nur zwei Wochen, § 622 Abs. 3 BGB. Ein Kündigungstermin ist nicht einzuhalten.[2582] V...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Probezeitbefristung

Rz. 1198 § x Dauer des Arbeitsverhältnisses/Probezeit/Kündigung Der Arbeitsvertrag beginnt am […] und ist für die Dauer der Probezeit von […] (sechs) Monaten befristet. Es endet mit Ablauf des […] (Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Wird d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1009 Anders als bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung muss im Falle einer ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gleich durch welche Partei des Arbeitsvertrags die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Formulierungsbeispiel

Rz. 1023 Ausschluss der Kündigung vor Dienstantritt; Probezeit; Kündigungsfristen; gesetzliche Altersgrenze (1) Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung, gleich durch welche Partei, ausgeschlossen. (2) Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses werden als Probezeit vereinbart. Die Probezeit beginnt am (…) (Datum) und endet am (…) (Datum). Während de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / hh) Kündigung

Rz. 17 Aufzunehmen ist in die Vertragsniederschrift auch eine Regelung über die Kündigungsmöglichkeit (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 BBiG). § 22 BBiG regelt abschließend die Möglichkeiten, unter denen ein Ausbildungsverhältnis gekündigt werden kann.[41] Der Inhalt des § 22 BBiG muss in die Vertragsniederschrift aufgenommen werden, ein bloßer Verweis auf die Norm oder auf tarifliche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Probearbeitsverhältnis

Rz. 167 Jedem Arbeitsverhältnis ist eine "weiche" gesetzliche Probezeit von sechs Monaten immanent. Denn vor Ablauf dieses Zeitraums greift der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht ein (§ 1 Abs. 1 KSchG). Zusätzlich können die Parteien während dieses Zeitraums durch Vereinbarung die Kündigungsfrist von vier Wochen (§ 622 Abs. 1 BGB) auf zwei Wochen verkürzen (§ ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 215 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele sowie weitere Formulierungsalternativen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 213 ff.). Rz. 216 Muster 1a.15: Arbeitsvertrag Muster 1a.15: Arbeitsvertragmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 510 Muster 1b.19: Praktikantenvertrag Muster 1b.19: Praktikantenvertrag Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Ausbilders) – nachgehend "Ausbilder" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Praktikanten), geb. am (Datum) – nachgehend "Praktikant" genannt – wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen: § 1 Lern- und Ausbildungsziel Dem P...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Berufsausbildungsvertrag

Rz. 2 Muster 1b.1: Berufsausbildungsvertrag Muster 1b.1: Berufsausbildungsvertrag Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Ausbildenden) im Folgenden: Ausbildender und Frau/Herr _________________________ (Name und Anschrift der/des Auszubildenden), geboren am _________________________ (Datum), gesetzlich vertreten durchmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1173 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des neuen Mitarbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Die Befristung zur Erprobung ist anerkannt.[248] Ihr steht nicht entgegen, dass ein TV die Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorsieht.[249] Obgleich der Arbeitgeber grds. die Absicht haben muss, den Arbeitnehmer bei Bewährung unbefristet zu beschäftigen, ist er frei in der Entscheidung, im Anschluss an die befristete Erprobung einen unbefristeten Arbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 487 Muster 1b.18: Vertrag zur Durchführung eines praxisintegrierenden dualen Studiums Muster 1b.18: Vertrag zur Durchführung eines praxisintegrierenden dualen Studiums Zwischen der/dem im Rahmen eines dualen Studiums an der Fachhochschule _________________________ studierenden Frau/Herrn _________________________ Wohnanschrift geb. _________________________ an in ____________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Anhörung Betriebsrat

Rz. 1193 Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser vor Ausspruch der Kündigung anzuhören und ihm sind die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, § 102 BetrVG. Die Anhörung des Betriebsrats und Mitteilung der Kündigungsgründe ist formale Wirksamkeitsvoraussetzung für jede Kündigung. Hinweis Die Anhörungspflicht besteht – entgegen einem verbreiteten Irrtum auf Arbeitge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) gesetzliche Regelungen

Rz. 511 Nach § 26 BBiG finden die Vorschriften der §§ 10 bis 16, § 17 Abs. 1, 6 und 7 und die §§ 23 und 25 BBiG auch auf Praktikanten Anwendung mit den in § 26 BBiG genannten Einschränkungen. Dies gilt jedenfalls für solche Praktikanten, bei denen die Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten (im Rahmen einer Gesamtausbildung) im Vordergrund steht...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 824 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündigung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Kündigung und Kündigungsschutz

Rz. 1190 Innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterliegt dieses noch nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz, Umkehrschluss aus § 1 Abs. 1 KSchG. Somit ist eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum im Allgemeinen unproblematisch. Nach Ablauf von sechs Monaten bedarf eine Kündigung der sozialen Rechtfertigung nach § 1 Abs. 2 KSchG, vorausgesetzt, da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 217 Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) AGB-Kontrolle

Rz. 1022 Formularmäßige Kündigungsbestimmungen müssen einer AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB standhalten.[2283] Besonderes Augenmerk ist auf das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB sowie auf das Verbot überraschender Klauseln nach § 305c BGB zu richten. Regelungen müssen demnach einfach und klar verständlich formuliert sein.[2284] Auf Grundlage von § 305c BGB hielt d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 371 Muster 1b.7: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Muster 1b.7: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Arbeitsvertrag zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in) und Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer/in) wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________ 1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Der/Die Arbeitnehmer/in wi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 94 Typischerweise wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorangestellter Probezeit vereinbart. Soll es während der Probezeit beendet werden, so muss es gekündigt werden, wobei allerdings während der Wartezeit auf den Kündigungsschutz kein besonderer Kündigungsgrund nach dem KSchG erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann jedoch auch ein befristetes Arbeitsverhältnis z...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Arbeitsvertrag Heimarbeit

Rz. 447 Muster 1b.15: Arbeitsvertrag Heimarbeit Muster 1b.15: Arbeitsvertrag Heimarbeit § 1 Art und Umfang der Tätigkeit (1) Herr _________________________ wird vom Auftraggeber als Heimarbeiter beschäftigt. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Heimarbeiter die nachfolgenden Tätigkeiten:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Arbeitsvertrag über Telearbeit

Rz. 463 Muster 1b.16: Arbeitsvertrag über Telearbeit Muster 1b.16: Arbeitsvertrag über Telearbeit zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – § 1 Vertragsgegenstand und Aufgaben (1) Der Arbeitnehmer wird als Telearbeitnehmer für die Tätigkeit eines _________________________ bei dem Arbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 726 Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. ________________...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Volontäre/Hospitierende/Praktikanten

Rz. 6 Nicht zu den Auszubildenden zählen Volontäre, Hospitierende und Praktikanten. Einem Volontär werden systematisch Einblicke in die berufliche Tätigkeit vermittelt mit dem Ziel, dass sich dieser bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse aneignet und die betrieblichen Arbeitsabläufe kennenlernt. Im Gegensatz zum Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des § 1 Abs. 1 BBiG sind di...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Formulierungsvorschlag

aa) Probezeitbefristung Rz. 1198 § x Dauer des Arbeitsverhältnisses/Probezeit/Kündigung Der Arbeitsvertrag beginnt am […] und ist für die Dauer der Probezeit von […] (sechs) Monaten befristet. Es endet mit Ablauf des […] (Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 457 Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Zulässige Höhe der Vertragsstrafe

Rz. 1607 Eine zu hoch bemessene Vertragsstrafe benachteiligt den Arbeitnehmer nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen und ist damit in vollem Umfang unwirksam. Eine Herabsetzung auf das gerade noch zulässige Maß kommt weder als geltungserhaltende Reduktion (siehe dazu Rdn 205 f.) noch gestützt auf den Rechtsgedanken des § 343 BGB in Betracht.[3545] Letztere Vorschrift setzt ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (5) Muster

Rz. 104 Muster 1b.2: Aufhebungsvertrag zur befristeten Verlängerung der Erprobung Muster 1b.2: Aufhebungsvertrag zur befristeten Verlängerung der Erprobung Aufhebungsvereinbarung zwischen der _________________________, (Adresse), und Herrn/Frau _________________________, (Adresse) Präambel: Herr/Frau _________________________ ist seit dem _________________________ für die _________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 667 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen zusammengerechnet.[1578] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb verstanden.[157...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkludente Vereinbarung

Rz. 1623 Auch die konkludente Einschränkung der Wartezeit ist grds. möglich[3584] und wird bspw. bei einem einvernehmlichen Wechsel des Arbeitnehmers innerhalb des Konzerns oftmals vorliegen.[3585] Geht der Arbeitgeberwechsel innerhalb des Konzerns ausschließlich auf die Initiative des Arbeitgebers zurück und wird der Arbeitnehmer beim verbundenen Unternehmen zu annähernd gl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Einschränkung der gesetzlichen Wartezeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Inkrafttreten und Ruhestand, §§ 4 und 5

Rz. 885 Die §§ 4 und 5 enthalten Bedingungen für das In- und Außerkrafttreten der Wettbewerbsabrede. Diese führen nicht zum Vorliegen eines unzulässigen und deshalb unverbindlichen sog. "bedingten Wettbewerbsverbots". Ein solches bedingtes Wettbewerbsverbot liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber durch einschränkende Formulierungen die Entscheidung vorbehält, ob er das Wettbewe...mehr