Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 49 Will der Gläubiger der Kapitalerträge den Antrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt selbst stellen, stehen ihm hierfür zwei Verfahren offen: der Einspruch gegen die KapESt-Anmeldung (Rz. 52f.), der Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung (Rz. 54f.). Rz. 50 Die KapESt-Anmeldung bildet die rechtliche Grundlage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Abstandnahme vom Steuerabzug für Dauerüberzahler (Abs. 5)

Rz. 92 § 44a Abs. 5 EStG sieht für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die Abstandnahme vom Steuerabzug als Sonderregelung für die Fälle vor, in denen die Kapitalerträge beim Gläubiger Betriebseinnahmen sind, wegen der besonderen Art der Geschäfte die insgesamt einbehaltene KapESt aber auf Dauer die bei der Veranlagung für i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2.1 Antrags- und Erstattungsverfahren

Rz. 40 Der Antrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt wird in den von § 44b Abs. 5 EStG erfassten Fällen (Rz. 57ff., 63ff.) von dem zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. vom Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle oder der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle) durch Abgabe einer geänderten KapESt-Anmeldung gestellt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 15 Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien bei Girosammel- und Streifbandverwahrung (Abs. 10 S. 1 bis 3)

Rz. 124 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wurde die Systematik der KapESt-Erhebung für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus girosammel- oder streifbandverwahrten Aktien und Genussscheinen, die dem Gläubiger n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4 Angabe der Erstattungsbeträge in der Steueranmeldung

Rz. 83 Die gesonderte Aufzeichnungspflicht in der Steueranmeldung nach § 44b Abs. 6 S. 3 EStG ist notwendig, um die im Finanzverwaltungsgesetz angeführten Regelungen zur Vermeidung eines Verschiebungseffekts beim Steueraufkommen durchzuführen. Rz. 84 Die nach § 44b Abs. 6 S. 1 bis 3 EStG erstattete KapESt wird von den Bundesländern in dem Verhältnis getragen, in dem sie an de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5 Mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, ist aufgrund der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für private Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Gesetz v. 14.8.2007[1] die Verweisung auf § 3 Nr. 40 Buchst. d, e und f EStG entfallen und somit nicht mehr zu berücksichtigen. Rz. 6 Für Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Übersteigen die im Laufe eines Kj. zufließenden Kapitalerträge das Freistellungsvolumen von 801 EUR bzw. 1.602 EUR (Rz. 20ff.), kann der Gläubiger der Kapitalerträge die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.1 Allgemeines

Rz. 71 Durch G. v. 14.8.2007[1] wurde für steuerbefreite inländische Körperschaften und inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts die Abstandnahme vom Steuerabzug auf die ab 1.1.2009 neu hinzukommenden KapESt-Tatbestände des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 sowie 8, 9, 11 und 12 EStG ausgedehnt (Rz. 74).[2] Voraussetzung für die Abstandnahme ist auch in diesen Fällen di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.1 Allgemeines

Rz. 57 Eine Verpflichtung, die KapESt einzubehalten und an das für ihn zuständige FA abzuführen, besteht für den zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. den Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle) u. a. nur dann, wenn steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 EStG vorliegen (zum KapES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 2 Nachdem mit Wirkung zum 1.1.2009 infolge der Einführung der Abgeltungsteuer durch G. v. 14.8.2007[1] auch Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG dem Steuerabzug unterworfen werden (zu den "nuen" KapESt-Tatbeständen § 43 EStG Rz. 172ff.), wurden auch diese Kapitalerträge in die Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a EStG einbezogen (zum Zeitpunkt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.2 Von der Abstandnahme vom Steuerabzug erfasste Kapitalerträge

Rz. 14 Die Abstandnahme vom Steuerabzug ist bei unbeschränkt stpfl. Personen nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG vorgesehen, wenn sie Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 7 und 8–12 sowie S. 2 EStG sind.[1] Gemeint sind Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, d. h. Einnahmen aus Gewinnanteilen und Mitgliedschaftsrechten. Darunter fallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Erstattung gegenüber Gesamthandsgemeinschaften (Abs. 7)

Rz. 85a Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inländischen steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Gesamthandsgemeinschaft beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur KapESt einheitlich und gesondert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.4 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 61 Kapitalerträge aus einer stillen Beteiligung unterliegen nur dann nicht dem KapESt-Abzug, wenn es sich um eine atypische stille Gesellschaft handelt, der stille Gesellschafter somit als Mitunternehmer anzusehen ist und deshalb nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG bezieht, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.2 Voraussetzungen für die Erstattung

Rz. 77 Das inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b EStG muss die Stammrechte (gesellschaftliche Beteiligung, Genussrechte, Wandelanleihen, Gewinnobligationen) des Anteilseigners verwahren oder verwalten. Rz. 78 Weiterhin muss dem inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut alternativ eine der folgenden Besch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 12 Vollständige Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (Abs. 7)

Rz. 109 § 44a Abs. 7 EStG wurde im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Tatbestände des § 20 Abs. 1 Nr. 9, Nr. 10 Buchst. a und Nr. 10 Buchst. b EStG, bei denen die Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7a, 7b und 7c EStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, durch G. v. 23.10.2000[1] an § 44a EStG angefügt. Rz. 109a Um das BZSt von der arbeitsaufwendigen Abw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 11.2 Ausnahmeregelung für steuerbefreite Stiftungen (Abs. 6 S. 3)

Rz. 108a Es gilt allerdings eine Ausnahme für Konten/Depots für gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite unselbstständige Stiftungen, die für einen Treuhänder geführt werden. Diese Rechtsänderung ist durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] mit Wirkung für Kapitalerträge, die der unselbstständigen Stiftung ab dem 1.1.2012 zufließen, in das EStG aufgenommen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 44b EStG enthält Vorschriften über die verschiedenen Verfahren zur Entlastung des Gläubigers von der KapESt im Wege der Erstattung. Die verschiedenen Erstattungsvorschriften kommen nur dann zur Anwendung, wenn nicht vom KapESt-Abzug gem. § 44a EStG Abstand genommen wurde. § 44b EStG regelt zwei verschiedene Verfahren, nach denen die von Kapitalerträgen i. S. d. § 43 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 19 Ausstellung von Sammel-Steuerbescheinigungen in den Fällen der Auslandszwischenverwahrung (Abs. 10 S. 4–7)

Rz. 139 Nach den Neuregelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wird der Steuerabzug bei inländischen Dividenden aus sammelverwahrten Aktien mit Wirkung zum 1.1.2012 von der Aktiengesellschaft auf die auszahlende Stelle verla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.2 Freistellungsvolumen

Rz. 20 Nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG steht dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger f als Freistellungsvolumen ein einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zu. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR gewährt (§ 20 Abs. 9 S. 2 EStG). Obwohl Ehegatten nach § 20 Abs. 9 EStG nur im Fall tatsächlicher Zusammenveranlagung der ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.2 Bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG gilt ein Betrag aus dem steuerlichen Einlagekonto als für die Ausschüttung verwendet

Rz. 59 Bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (d. h. bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten; § 43 EStG Rz. 29ff.) besteht eine Verpflichtung zum KapESt-Abzug z. B. für den Teil der Gewinnausschüttung nicht, bei dem es sich um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG handelt. Soweit ein Betrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 13 Abstandnahme vom Steuerabzug bei sonstigen steuerbefreiten Körperschaften bzw. sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 8)

Rz. 117 § 44a Abs. 8 EStG wurde als Folge der Aufhebung des § 44c EStG durch G. v. 15.12.2003[1] an § 44a EStG angefügt. Die Regelung soll das BZSt[2] von der arbeitsaufwendigen Abwicklung der (nach § 44c Abs. 2 EStG a. F.) gestellten Einzelanträge auf die hälftige Erstattung von KapESt entlasten. Mit Wirkung für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2012 zufließe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.3 Personenidentität von Gläubiger und Schuldner bzw. Gläubiger und auszahlender Stelle

Rz. 60 Nach § 43 Abs. 2 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge oder Gläubiger und die, die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Zufließens dieselbe Person sind. Das kann bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 7 EStG vorkommen, wenn sich z. B. eigene Inhaberschuldverschreibun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5 Erstattung auf Antrag bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 36a Abs. 1 bis 3 EStG (Abs. 2)

Rz. 33 Ist bei Gläubigern nach § 44a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 gem. § 44a Abs. 10 S. 1 Nr. 2 KapESt einbehalten und abgeführt worden, wird auf Antrag durch das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung oder der Sitz des Gläubigers befindet, die KapESt erstattet, wenn der Gläubiger die Voraussetzungen nach § 36a Abs. 1 bis 3 EStG erfüllt. Mit dieser Regelung wird ausweislich der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 11.1 Abstandnahme im Allgemeinen

Rz. 102 Von der Erhebung des Steuerabzugs darf in den von § 44a EStG erfassten Fällen bei Kapitalerträgen i. S. v. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, die Anteile an der Sammelschuldbuchforderung oder die Wertrechte, aus denen die Einnahmen fließen, bzw. die Zinsscheine oder die sonstige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.3 Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung

Rz. 54 Den Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung (Rz. 41f.) kann auch der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt) stellen.[1] Der Antrag wird vom Gläubiger der Kapitalerträge innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist formlos gestellt. Die Ausführungen in Rz. 45 zur Antragsfrist gelten für diesen Antrag entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 44a EStG dient der Verfahrensvereinfachung. § 44a EStG soll verhindern, dass in den von der Vorschrift erfassten Fällen (Rz. 8ff., 60ff., 71ff., 121ff.) allein deshalb eine Veranlagung durchgeführt werden muss, weil die von den Kapitalerträgen einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten ist. Aus diesem Grund entbindet § 44a EStG den zum Steuerabzug vom Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.2 Weitergeltung der in der Vergangenheit erteilten Freistellungsaufträge

Rz. 40 Die weitere Kürzung des Sparer-Freibetrags durch G. v. 19.7.2006[1] führte mit Wirkung ab Vz 2007 zu einer Minderung des Freistellungsvolumens von 1.421 EUR auf 801 EUR bei Einzelveranlagung und von 2.842 EUR auf 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung. Freistellungsaufträge, die vor dem 1.1.2007 erteilt wurden, galten auch nach dem 31.12.2006 weiter – allerdings nur i. H. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Abstandnahme bei Personengesellschaften gem. § 212 Abs. 1 SGB V (Abs. 4a und 8a)

Rz. 91b Die in § 212 Abs. 1 SGB V genannten Bundesverbände wurden kraft Gesetzes zum 1.1.2009 in GbR umgewandelt. Deren Gesellschafter sind die am 31.12.2008 vorhandenen Mitglieder des jeweiligen Bundesverbands, d. h. der Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Somit wechselt die Rechtsform des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), des Bundesv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4.1 Allgemeines

Rz. 81 Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug ist nach Abs. 4 S. 3, dass die Gläubigerin der Kapitalerträge dem Schuldner bzw. dem depot- und/oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle nachweist, dass sie zu den K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3 Antragstellung durch den Gläubiger der Kapitalerträge

6.3.1 Allgemeines Rz. 49 Will der Gläubiger der Kapitalerträge den Antrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt selbst stellen, stehen ihm hierfür zwei Verfahren offen: der Einspruch gegen die KapESt-Anmeldung (Rz. 52f.), der Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung (Rz. 54f.). Rz. 50 Die KapESt-Anmeldung bildet die rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4.2 Keine NV 2-Bescheinigung für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder nicht steuerbefreiten Betrieb gewerblicher Art

Rz. 89 Eine NV 2-Bescheinigung wird nach § 44a Abs. 4 S. 5 EStG allerdings nicht erteilt, wenn die betreffenden Kapitalerträge bei der von der KSt befreiten Gläubigerin Betriebseinnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind[1], für den die Befreiung von der KSt ausgeschlossen ist, bei der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts als Betriebseinnahmen e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 20 Abstandnahme vom Steuerabzug und Solidaritätszuschlag

Rz. 148 Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden (§ 44 EStG Rz. 18). Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der einzubehaltenden und abzuführenden KapESt. Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen nach § 44a EStG vom Steuerabzug Abstand zu nehme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 14 Erstattung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (Abs. 9)

Rz. 122 Für Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 EStG, die einer beschränkt stpfl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland nach dem 31.12.2008 zufließen, bestimmt § 44a Abs. 9 EStG, dass 40 % der einbehaltenen und abgeführten KapESt erstattet werden. Die Vorschrift wurde durch G. v. 14.8.2007[1] eingefügt, um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.5 Abstandnahme bei im Ausland ansässigen Körperschaften (Abs. 4 S. 6)

Rz. 91a § 44a Abs. 4 S. 6 EStG regelt die Abstandnahme vom KapESt-Abzug für im EU/EWR-Ausland ansässige steuerbefreite Pensions-, Sterbe- oder Krankenkasse, die bestimmte, in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c und d EStG genannte Zinsen (§ 49 EStG Rz. 326ff., 341ff.) aus dem Inland beziehen, die der beschr. Steuerpflicht unterliegen. S. 6 wurde durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[1] e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.7 Verfahrensbetreibung nach § 44b Abs. 5 S. 3 EstG

Rz. 73b Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz v. 22.12.2014[1] ist § 44b Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2014 zufließende Kapitalerträge um einen neuen S. 3 ergänzt worden. Danach müssen die zum Steuerabzug Verpflichteten nachträglich vorgelegte Anträge und Bescheinigungen des Stpfl. beim Steuerabzug bis zur Erteilung der Steuerbescheinigung berücksichtigen. Im Einvernehmen mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Freistellungsauftrag (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 62 Unbeschränkt stpfl., nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, können auf dem gleichen Vordruck wie natürliche Personen dem zum Steuerabzug Verpflichteten einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn das bei diesem geführte oder verwaltete Konto oder Wertpapierdepot auf ihren Namen lautet.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Freistellungsaufträge

Rz. 70 Anders als im Zusammenhang mit den NV-Bescheinigungen (Rz. 67) nennt § 44a Abs. 3 EStG in Bezug auf die Freistellungsaufträge keine Aufzeichnungspflichten, sondern schreibt dem zum Steuerabzug Verpflichteten nur die Aufbewahrung der Freistellungsaufträge vor. Schon allein wegen der detaillierten Angaben, deren Mitteilung das BZSt nach § 45d EStG von ihm verlangt, wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.3 Sonderfall der Abstandnahme bei Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (Abs. 4 S. 2)

Rz. 76 § 44a Abs. 4 S. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes v. 20.12.2001[1] regelt einen Sonderfall der Abstandnahme vom Steuerabzug. Danach ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn eine unbeschränkt stpfl., von der KSt befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.1 Allgemeines

Rz. 18 Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gläubiger der von § 44a EStG erfassten Kapitalerträge kann die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Abstandnahme vom Steuerabzug bei Auszahlung von Genossenschaftsdividenden (Abs. 4b)

Rz. 91g § 44a Abs. 4b EStG beinhaltet eine Umstellung des KapESt-Verfahrens bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, wenn für diese die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund von NV-Bescheinigungen oder Freistellungsaufträgen vorliegen. § 44a Abs. 4b EStG überschneidet sich im sachlichen Anwendungsbereich mit dem durch das AmtshilfeRLUmsG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zweck der Veranlagung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Veranlagung ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Weiteres dazu s Erläut zu § 25 (Schneider). Für ArbN gilt die Sondervorschrift des § 46 EStG, die die Veranlagung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und mit anderen Einkünfte...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil‐)Verjährung ei...mehr

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§ 38 Sponsoring / D. Checkliste: Sponsoring

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§ 38 Sponsoring / F. Muster: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung

Rz. 31 Vertragspartner ist in dieser Fallvariante nicht die Sportlerin, sondern die sie betreuende Management-Gesellschaft (MG), bei der sie angestellt ist. Rz. 32 Muster 38.2: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung Muster 38.2: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung § 4 Vergütung (1) MG erhält für die Leistungen der Sportle...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Bemessungsgrundlage

Rz. 18 Bezüglich der mit Quellensteuer belasteten Vergütungsteile ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Quellensteuer entscheidend. Nebenleistungen wie Reisekosten, Kosten der Unterbringung und Verpflegungsmehraufwendungen sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten und die steuerlichen ...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Ausland verlagern (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG), so dass sie nicht in Deutschland u...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Vergütung

Rz. 14 Die Vergütungsregelung stellt das Kernproblem bei einer Vereinbarung mit im Ausland ansässigen Sportlern bzw. mit von diesen beauftragten Vermarktungsgesellschaften dar. Die Vergütungen für sportliche Darbietungen und damit zusammenhängende Leistungen sowie für die Nutzung von Rechten eines im Ausland ansässigen und damit beschränkt steuerpflichtigen Sportlers unterli...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[13] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr