Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Italien / 11. Testamentsvollstreckung

Rz. 127 Nach Art. 700 Abs. 1 c.c. kann der Erblasser selbst einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (auch einen Erben oder Vermächtnisnehmer) ernennen. Die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers kann er nicht einem Dritten, insbesondere nicht dem Nachlassgericht überlassen; er kann lediglich den Testamentsvollstrecker ermächtigen, andere Personen an seiner Stell...mehr

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Rumänien / V. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 41 Der Erblasser kann durch sein Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen (Art. 1077 CCN). Entsprechend der romanischen Tradition kennt das rumänische Recht nur die Abwicklungsvollstreckung, nicht aber die Dauertestamentsvollstreckung. Die Aufgaben und die Kompetenzen des Testamentsvollstreckers sind dementsprechend sehr begrenzt. Grundsätzlich ist er...mehr

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Estland / 3. Rechte und Pflichten der Erben

Rz. 53 Mit der Annahme der Erbschaft gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, mit Ausnahme solcher Rechte und Pflichten, die untrennbar mit der Person des Erblassers verbunden sind und dem Gesetz nach nicht auf andere Personen übergehen können. Der Erbe ist verpflichtet, alle Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfüllen. Reicht dazu die Erbschaft nic...mehr

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Schweiz / a) Erbschaftssteuer

Rz. 219 Gegenstand der Erbschaftssteuer sind die von Todes wegen erfolgenden Vermögensübergänge. Darunter fallen die Vermögensübertragungen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge bzw. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen.[390] Da die jeweilige kantonale Gesetzgebung über die Begriffsauslegung bestimmt, können zusätzlich auch andere mit dem Tod zusammenhängende Tatbestände de...mehr

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Schweiz / 7. Trust

Rz. 156 Der Trust ist ein vorab in den Staaten des Common Law bekanntes Rechtsinstitut, dessen Bedeutung indessen auch in der Schweiz stetig zunimmt. Er bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem der Treugeber (settlor) Vermögenswerte auf eine Person (Trustee) überträgt, welche diese verwaltet und für einen vom Treugeber bestimmten Zweck oder zugunsten von bestimmten Begünstig...mehr

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Frankreich / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 132 Gemäß Art. 1025 C.C. kann der Erblasser eine oder mehrere natürliche Personen als Testamentsvollstrecker ernennen. Der Testamentsvollstrecker hat nach Annahme des Amtes nach Art. 1029 C.C. grundsätzlich nur die Aufgabe, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung des Testaments zu ermöglichen, ein Inventar zu errichten und bewegliche Gegenstände zu verkaufen,...mehr

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Tschechien / II. Vorverfahren

Rz. 144 Nach Eingang der Akte stellt der Notar zunächst durch Einsicht in das Zentrale Testamentsregister fest, ob der Erblasser eine für das Erbrecht oder das Verfahren relevante Verfügung hinterlassen hat. Ist dies der Fall, hat der Notar die Form und den Inhalt zu überprüfen und hierüber ein Protokoll anzufertigen. Wird das Testament bei einem anderen Notar verwahrt, erfo...mehr

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Schweiz / b) Schenkungssteuer

Rz. 220 Die meisten kantonalen Gesetze kennen eigenständige Umschreibungen des Gegenstandes der Schenkungssteuer. Obwohl demzufolge der Schenkungsbegriff des Zivilrechts nicht ohne weiteres maßgebend ist, werden auch für den steuerrechtlichen Schenkungstatbestand die Elemente der Vermögenszuwendung und der (teilweisen)[392] Unentgeltlichkeit durchwegs vorausgesetzt. Demgegen...mehr

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Portugal / VI. Testamentsvollstreckung

Rz. 140 Neben den Aufgaben der Testamentsvollstreckung, die dem Cabeça-de-casal obliegen (siehe Rdn 136), enthält das portugiesische Recht – im abschließenden Kapitel des Código Civil – noch gesonderte Bestimmungen über die Testamentsvollstreckung (testamentária, Art. 2320–2334 CC). Es ist die Befugnis des Testators, selbst eine oder mehrere Personen, auch Erben oder Vermäch...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Erbquote

Rz. 49 Das Gesetz geht nicht nur von dem Grundsatz der formellen Gleichstellung der Erben aus, wonach die Erben gleicher Stellung zum Erblasser zu gleichen Teilen erben sollten,[54] sondern trägt der tatsächlichen Gleichstellung Rechnung. Die vorgeschriebene Quote kann vergrößert oder verkleinert werden, abhängig von den Lebensverhältnissen gewisser Erben. Es kann dabei von ...mehr

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Schweiz / j) Eingreifen des ordre public

Rz. 42 Ähnlich wie die EuErbVO (Art. 35 EuErbVO) kennt auch das Schweizer IPR einen ordre public-Vorbehalt. Danach ist die Anwendung von Bestimmungen eines ausländischen Rechts ausgeschlossen, wenn sie zu einem mit dem schweizerischen ordre public unvereinbaren Ergebnis führen würde (sog. negativer ordre public; Art. 17 IPRG).[90] Rz. 43 Der ordre public-Vorbehalt wird nur mi...mehr

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Türkei / I. Gesetzliche Grundlage für das materielle Erbrecht

Rz. 13 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Nach der Gründung der türkischen Republik (1923) hat die Türkei einen wichtigen Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Anstelle des bisher gültigen islamischen Rechts (Scharia) wurde ein neues Rechtssystem geschaffen, mit dem man den neuen Entwicklungen in der Welt besser Rechnung trag...mehr

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Schweden / IX. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 125 Ein Erbscheinsverfahren wie in Deutschland ist dem schwedischen Erbrecht an sich fremd und ein solches war bisher im Rahmen einer Nachlassabwicklung auch nicht bekannt. Demgegenüber folgt man einem für alle Nachlassbeteiligten transparenten Nachlassabwicklungsverfahren, bei dem man nach einem Todesfall im Rahmen gesetzlich vorgegebener Fristen das Vermögen des Erblas...mehr

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Norwegen [1] / A. Neues Erbgesetz

Rz. 1 Zum 1.1.2021 ist in Norwegen ein neues Gesetz über das Erbrecht und die Nachlassauseinandersetzung (lov om arv og dødsboskifte [arveloven] Nr. 21 vom 14.6.2019) (im Folgenden ADL) in Kraft getreten. Mit dem ADL ist das norwegische Erbgesetz vom 3.3.1972 (lov om arv) und das Erbauseinandersetzungsgesetz (lov om skifte) vom 21.2.1930 abgelöst worden. Das Erbgesetz aus de...mehr

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Portugal / d) Das von Portugiesen im Ausland errichtete Testament

Rz. 65 Besonders geregelt ist das Testament, das von Portugiesen im Ausland errichtet worden ist (testamento feito por português em país estrangeiro, Art. 2223 CC). Dabei handelt es sich um keine echte Sonderform. Vielmehr wird so dem Umstand Rechnung getragen, dass es – selbstverständlich – auch den Portugiesen im Ausland möglich ist, ein Testament zu errichten, also insbes...mehr

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Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr

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Belgien / III. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 107 Bei einem Erbfall eines deutschen Staatsangehörigen, der in Belgien bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen hinterlässt, empfiehlt es sich, die Dienstleistungen eines belgischen Notariats in Anspruch zu nehmen, insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien hatte, was ab dem 17.8.2015 nach den Regeln der EuErbVO die Anwend...mehr

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Italien / 3. Schranken der Rechtswahl

Rz. 32 Schranken für die Rechtswahl ergaben sich nach früherem (bis 16.8.2015 geltendem) Recht daraus, dass der Erblasser nur das Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts (residenza, Art. 43 c.c.)[41] im Zeitpunkt der Rechtswahl wählen konnte und die Rechtswahl nur wirksam war, wenn er diesen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt seines Todes noch innehatte. Bei der Errichtung ...mehr

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Lettland / VI. Testamentsvollstreckung

Rz. 39 Die Testamentsvollstreckung regelt das lettische ZGB in den Art. 616–631. Sie erfolgt durch einen oder mehrere vom Erblasser ernannte Testamentsvollstrecker, durch einen Erben oder durch einen vom Waisengericht ernannten Nachlasskurator (Art. 616 ZGB). Zum Testamentsvollstrecker kann jede handlungsfähige Person ernannt werden, wobei niemand gegen seinen Willen zum Tes...mehr

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Deutschland / b) Versorgungsfreibetrag

Rz. 264 Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhalten der überlebende Ehegatte/Lebenspartner – anders als der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – nach § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG im Erbfall einen besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR und Kinder einen Versorgungsfreibetrag – gestaffelt nach Alter – zwischen 52.000 EUR und 10.300 EUR (§ 17 Abs. 2 S. 1 ErbStG)....mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / III. Authentizität der Urkunde und deren Überprüfung

Rz. 130 Der autonome Begriff[253] der Authentizität wird von Erwägungsgrund 62 näher umschrieben. Er umfasst insbesondere die formalen und verfahrensrechtlichen Aspekte der Errichtung der öffentlichen Urkunde, insbesondere Echtheit der Urkunde, verfahrensrechtliche Formerfordernisse, Befugnis der Errichtungsbehörde und Einhaltung des einschlägigen Verfahrens. Zur Authentizit...mehr

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Deutschland / IV. Typische Ehegattentestamente – Berliner Testament

Rz. 89 Typisch für die Gestaltung von Ehegattentestamenten ist, dass Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und der Nachlass erst nach dem Tod des Letztversterbenden auf einen oder mehrere Dritte (regelmäßig die gemeinsamen Kinder) übergehen soll. Für derartige Gestaltungen ist der Begriff "Berliner Testament" gebräuchlich. Hier bestehen zwei Gestaltungsmöglichkeiten:...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Aufgaben der Nachlassabwickler

Rz. 92 Der personal representative hat nach s. 25 (a) A.E.A. 1925 die grundsätzliche Pflicht, "to collect and get in the real and personal estate of the deceased and administer it according to law", wobei Letzteres v.a. die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Restnachlasses an die Begünstigten umfasst. Die personal representatives haben – sofern ...mehr

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Slowenien / IX. Anrechnung auf den gesetzlichen Erbteil

Rz. 36 Die Anrechnung von Schenkungen,[93] einer Verbindlichkeit, die der Erbe dem Erblasser schuldet (Art. 57 ErbG), oder eines Vermächtnisses auf den gesetzlichen Erbteil erfolgt nur auf Verlangen eines Miterben (Art. 58 ErbG). Übliche kleinere Geschenke unterliegen ebenso wenig der Anrechnung (Art. 55 ErbG) wie die Kosten für den Unterhalt und die Pflichtschulausbildung d...mehr

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Ungarn / a) Allgemeines

Rz. 17 Der Betroffene (Erbe, Vermächtnisnehmer), der eine Eintragung aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat erteilten ENZ in ein inländisches öffentliches Register veranlassen möchte, muss das ENZ mit seinem Eintragungsantrag unmittelbar bei der Registerbehörde einreichen. Die Mitwirkung eines ungarischen Notars bei Einreichung des Antrags ist weder erforderlich noch ...mehr

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Niederlande / 1. Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge

Rz. 69 Im niederländischen gesetzlichen Erbrecht ist geregelt, was mit den Gütern und Schulden einer Person geschieht, wenn diese Person verstirbt. Dieses Recht gilt, wenn der Erblasser ohne Testament verstirbt. Es wird dann von der "gesetzlichen Erbfolge" gesprochen. Das gesetzliche Erbrecht ist in Buch 4 BW geregelt. Es basiert auf den durch das Gesetz anerkannten familien...mehr

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Niederlande / VI. Das Prinzip der Nachlasseinheit

Rz. 20 Im niederländischen internationalen Erbrecht gilt das Prinzip der Nachlasseinheit. Das Erbstatut erfasst den ganzen Nachlass, ohne Rücksicht auf die Belegenheit des Nachlasses. Das Einheitsprinzip ist in Art. 7 Abs. 1 Haager ErbrechtÜbk. verankert. Es kann jedoch durchkreuzt werden, wenn der Erblasser gem. Art. 6 Haager ErbrechtÜbk. eine Rechtswahl zugunsten des Recht...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 2. Einkommensteuer

Rz. 133 Nach spanischem Einkommensteuerrecht wird auf den Veräußerungsgewinn bei allen Arten von lebzeitigen Übertragungen Einkommensteuer (bei Nichtansässigen in Form des Impuesto sobre la Renta de las Personas No Residentes, kurz "IRNR") erhoben. Auch wenn bei Schenkungen die Freigebigkeit des Schenkers an sich ein Veräußerungsgewinn der Logik nach ausgeschlossen ist, so i...mehr

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Schweden / 2. Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter

Rz. 134 Diejenigen, die den Nachlass tatsächlich in ihrem Besitz haben, sind verpflichtet, sich dem Nachlass einstweilen anzunehmen, bis dass sämtliche Nachlassbeteiligten sich dem Nachlass angenommen haben, um sich um dessen Verwaltung zu kümmern (ÄB 18:2) und die übrigen Nachlassbeteiligten zu informieren. Rz. 135 Als erstes muss binnen drei Monaten ein Nachlassverzeichnis ...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 3. Rechnungskorrektur entfaltet ex nunc-Wirkung

Für bereits abgeschlossene innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, bei denen die notwendigen Rechnungshinweise fehlen "ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen". So scheint es zumindest. Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung scheidet ausdrücklich aus. Eine Berichtigung selbst scheint darüber hinaus aber nicht ausgeschlossen, wenn sie auch keine Berichtigung i.S.v. § ...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 3. Eine nachträgliche Rechnungskorrektur entfaltet keine Rückwirkung

Das nachträgliche Erfüllen dieser Voraussetzungen habe nicht die Wirkung einer rückwirkenden Rechnungskorrektur. Das nachträgliche Ausstellen von Rechnungen sei keine Rechnungskorrektur, sondern eine erstmalige Rechnungsausstellung und entfalte damit keine ex tunc-Wirkung. Denn nach dem EuGH, Urt. v. 8.12.2022 – C-247/21 – Luxury Trust Automobil, ist der letzte Abnehmer eben...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 2. Wie ist der Rechnungshinweis zu führen?

§ 14a Abs. 7 UStG verlangt den Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts sowie den Übergang der Steuerschuld, ohne dies an eine besondere Referenzierung oder Sprachfassung zu knüpfen. Unglücklicherweise traf der EuGH im Rahmen des "Luxury Trust Automobil"-Urteils, obgleich hiernach gefragt, keine Aussage, da diese selbst sich für den Ausgang des Verfahrens als nicht ...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / II. Die Ausgangsverfahren

In dem BFH-Urt. v. 17.7.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20) [8] ging es um Sachverhaltskonstellationen bei denen landwirtschaftliche Maschinen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten insbesondere nach Polen versendet wurden. Der Kläger, selbst in Polen nicht umsatzsteuerlich registriert, kaufte diese als Großhändler bei den Herstellern ein, von wo aus ein direkter Warenversand nach P...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 1. Erstmalige Umsetzung eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts

Für Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind und die erstmalig als Zwischenhändler in ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft eingebunden werden heißt es, ihre Systeme frühzeitig auf den Prüfstand zu stellen, um böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden. Hierbei ist zunächst darauf zu achten die Kernvoraussetzungen eines Dreiecksgeschäfts na...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / I. Die Ausgangssituation

Der BFH musste sich jüngst in gleich zwei Verfahren[1] mit dem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG befassen, und hier insbesondere mit der Frage, ob der nach § 14a Abs. 7 UStG erforderliche Hinweis auf ein Dreiecksgeschäft auch rückwirkend erteilt werden kann. Den Entscheidungen des BFH war mit Spannung entgegen gesehen worden, gingen diesen doch divergi...mehr

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Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / c) Unklarheiten bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Eine wesentliche Frage, die weder gesetzlich noch in Verwaltungsanweisungen eindeutig geregelt wurde, bezieht sich auf die Ausübung des Verzichts auf die Steuerbefreiung in Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine solche kommt insbesondere bei sonstigen B2B-Leistungen in Betracht, deren Leistungsort sich in einen anderen Mitgliedstaat verlagert[27], und...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / III. Die Entscheidungen des Gerichts

Der BFH entschied in beiden Verfahren, dass für die Anwendung der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG der Zwischenhändler eine Rechnung i.S.d. § 14a Abs. 7 UStG ausstellen müsse, welche auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers hinweise, was rückwirkend nicht möglich sei, und folgte somit der Auffa...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / IV. Für die Beratung gilt: Größtmögliche Sorgfalt bei der Rechnungserstellung erforderlich

Die Ausführungen des BFH überraschen kaum, folgen sie doch konsequent der Position des EuGH. Spätestens seit den beiden BFH-Urteilen sollten alle Unternehmer, welche als Zwischenhändler im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften tätig sind, enorme Sorgfalt bei der Rechnungsstellung walten lassen, da die Nichtberücksichtigung der aus den BFH-Urteilen folgenden Gr...mehr

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Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 4. Zusammenfassende Bewertung

Die Entscheidung des FG Hamburg ist aus Sicht der Steuerpflichtigen zu begrüßen. Sie ist inhaltlich gut begründet und stützt sich insbesondere auf EuGH-Rechtsprechung. Es ist zu hoffen, dass die Finanzverwaltung die Entscheidungsgrundsätze anerkennen wird. Grundsätzlich sollte es möglich sein, auch grenzüberschreitend auf die Steuerbefreiung von Finanzumsätzen zu verzichten. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2015/2016

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.14 § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen)

• 2020 Anforderungen an die Rechnung für den Vorsteuerabzug / Handelsübliche Bezeichnung / § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG Fraglich ist, welche Anforderungen an eine handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände in Rechnungen zu stellen sind. Diese Problematik stellt sich insbesondere dann, wenn Waren im Niedrigpreissegment geliefert werden. Über diese Problematik hatte der B...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.16 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2019 Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften / § 15 UStG Eine Finanzholding ist nicht als Unternehmerin anzusehen. Anders ist dies bei einer Führungsholding. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie gegenüber ihren Gesellschaften gegen Sonderentgelt tätig wird. Die Höhe des Enrgelts dürfte regelmäßig unerheblich sein. Von daher stellt die USt auf die Ausgangsumsätze keine Obe...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.15 § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)

• 2019 Berichtigung bei unrichtigem Steuerausweis / § 14c Abs. 1 UStG Der BFH hat mit Urteil v. 16.5.2018, XI R 28/16 entschieden, dass eine Berichtigung einer Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG grundsätzlich voraussetzt, dass der Leistende den überhöht ausgewiesenen USt-Betrag an den Leistungsempfänger zurückzahlt. Dieser Auffassung des BFH dürfte nicht zu folgen sei...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.29 § 28 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften)

• 2020 COVID-19-Pandemie / Zeitlich begrenzte Absenkung des Umsatzsteuersatzes / § 28 UStG Für das 2. Halbjahr 2020 ist vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie der USt-Satz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Anzuwenden ist die gesetzliche Neuregelung auf jeden Umsatz, der v. 1.7.2020 ab 0 Uhr bis zum 31.12.2020 bis 24 Uhr ausgeführt wird. Lieferungen si...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)

• 2019 Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte einer Personengesellschaft bei Vorhandensein ausländischer Mitunternehmer / § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 ff. KStG Fraglich ist, in welchen Fällen Deutschland als Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht an Anteilen von Kapitalgesellschaften hat, wenn an einer inländischen Personengesellschaft ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2019 Preisgelder / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 10.11.2016, C-432/15 entschieden, dass bei Teilnahme an Wettbewerben nur Antrittsgelder und sonstige fixe Vergütungen zu einem Leistungsaustausch führen, nicht aber platzierungsabhängige Preisgelder. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen (BFH v. 30.8.2017, XI R 37/14; BFH v. 2.8.2018, V R 21/...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.8 § 28 GewStG (Allgemeines)

• 2020 Zerlegung des GewSt-Messbetrags / Konzerninterner Betriebsverpachtungsvertrag / Konzerninterner Betriebsüberlassungsvertrag mit Betriebsführungsauftrag / § 28 GewStG / § 29 GewStG Konzerninterne Unternehmensverträge können sich auf die interkommunale Verteilung der GewSt auswirken. Bei Abschluss eines konzerninternen Vertriebsverpachtungsvertrags gehen die Arbeitsverhä...mehr