Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kaufoption

Rn. 197 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die vom Käufer der Option entrichtete Optionsprämie begründet bei ihm einen immateriellen VG, nämlich das Recht, den Optionsgegenstand zum Basispreis zu erwerben. Soweit es sich um nicht verbriefte Optionsrechte handelt, muss ein Ausweis unter den "[S]onstige[n] VG", anderenfalls unter den "[S]onstige[n] Wertpapiere[n]" erfolgen; eine Erfass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 37 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 1 Satz 3 fordert: "Der Abschlußprüfer soll jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt." Da § 318 Abs. 1 Satz 3 eine Soll-Vorschrift ist, ist eine Wahl des AP auch nach Ablauf des GJ möglich (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 318, Rn. 17). Die Wahl des AP ist indes ungültig, sofe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bewertungsstichtag

Rn. 203 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für die Ermittlung des beizulegenden Werts sind gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Wertverhältnisse zum BilSt relevant. Wertbeeinflussende Tatsachen, die nach dem BilSt eingetreten sind, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden (vgl. zur Unterscheidung wertaufhellender und wertbeeinflussender Tatsachen HdR-E, HGB § 252, Rn. 87).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Unzulässige Erwerbszwecke

Rn. 82 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb eigener Aktien darf trotz grds. Zweckfreiheit gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG nicht dem Handel in eigenen Aktien dienen. Insoweit haben sich die Befürworter eines gesetzlichen Verbots (vgl. insbesondere Huber, in: FS Kropff (1997), S. 103 (120ff.); Lutter, AG-Sonderheft 8/1997, S. 52 (56)) gegenüber dessen Gegnern (vgl. speziel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 126 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das Gesetz nennt in § 318 Abs. 4 vier Gründe, die eine gerichtliche Bestellung des AP rechtfertigen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Rn. 437 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das BMJ (derweil: BMJV) vertritt (vgl. Schreiben vom 06.03.1995, III A 3–3507/1–13 (D) – 1 II – 32–2014/94, DB 1995, S. 639) die Auffassung, dass eine Angabe der Gesamtbezüge unterbleiben kann, wenn die Größenordnung der Bezüge eines Organmitglieds dadurch festgestellt werden kann, dass der "Betrag der Gesamtbezüge durch die Zahl der Organmi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gezeichnetes Kapital

Rn. 111 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nach § 272 Abs. 1 Satz 2 ist das gezeichnete Kap. zum Nennbetrag anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 9). Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine AG, KGaA oder SE, dann ist das Grundkap. (vgl. § 152 Abs. 1 Satz 1 AktG), im Falle einer GmbH das Stammkap. (vgl. § 42 Abs. 1 GmbHG), als gezeichnetes Kap. auszuweisen. AG haben ein in ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 416 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken nach HGB und IFRS...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Inhalt des Lageberichts

Rn. 61 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289 Abs. 1 sind im Lagebericht der "Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. [...] Ferner ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 187 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Bilanzausweis des gesamten EK erfolgt nach § 266 Abs. 3 A. prinzipiell zusammengefasst auf der Passivseite der Bilanz. Negativposten, so z. B. Jahresfehlbetrag, Verlustvortrag oder Bilanzverlust, sind grds. gliederungstechnisch auf der Passivseite im Bereich des EK abzusetzen. Der Zweck dieser Vorschrift ist darin zu sehen, dem Bilanzles...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 246

Rn. 38 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB normiert weder für Verstöße gegen das Vollständigkeitsgebot noch das Verrechnungsverbot unmittelbare bilanzrechtliche Konsequenzen. Indes hat der AP bei wesentlichen Beanstandungen die Erteilung des BV entweder einzuschränken oder gar zu versagen (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Eine Verletzung der Norm des § 246 kann u.U. die Nichtigkeit d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vermietete Anlagenwerte

Rn. 39 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Werden Produktionsanlagen oder Gebäude vermietet oder verpachtet, so hat das grds. keinen Einfluss auf die oben wiedergegebene Abgrenzung. Es ist jedoch zu bedenken, dass vermietete Anlagenwerte nicht dem Produktionsprozess des bilanzierenden UN dienen. Aus diesem Grund sollten die vermieteten Anlagenwerte gesondert ausgewiesen werden. Sofern...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Individualisierte Angabe der Bezüge von Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5–8, 286 Abs. 5 (a. F.))

Rn. 966 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem VorstOG wurde für börsennotierte AG erstmals die Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Bezüge der (aktuellen) Vorstandsmitglieder in das HGB eingeführt (vgl. § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5–8 (a. F.)). Sinn und Zweck der individualisierten Angabe der Bezüge war die Schaffung von Transparenz sowie die Information der Aktionäre übe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertung von geleisteten Anzahlungen

Rn. 311 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Geleistete Anzahlungen sind mit dem hingegebenen Geldbetrag zu bewerten. Ist abzusehen, dass der Vertragspartner seine geschuldete Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbringen kann und auch mit einer Rückerstattung der Anzahlung nicht zu rechnen ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung notwendig. Die geleistete Anzahlung ist auf de...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Feste und variable Vergütungsbestandteile (Nr. 1)

Rn. 14 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet zur Angabe aller fixen und variablen Vergütungsbestandteile sowie deren jeweiligen relativen Anteile. Dies entspricht den Vorgaben an das Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, wobei im Vergütungsbericht nicht abstrakte Kennzahlen, sondern vielmehr konkrete Zahlen und Werte anzugeben sind ...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 5. Abweichungen vom Vergütungssystem (Nr. 5)

Rn. 21 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG sind Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands, einschließlich einer Erläuterung von notwendigen Abweichungen zu tätigen. Besagte Abweichungen sind konkret zu benennen.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Spezielle Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5f.)

Rn. 109 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine Kleinst-KapG gemäß § 267a und wird eine Entlastungsoption bei der RL in Anspruch genommen (vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 5 (Verzicht auf Anhang), 266 Abs. 1 Satz 4 (verkürzte Bilanz), 275 Abs. 5 (verkürzte GuV) und/oder 326 Abs. 2 (Hinterlegung statt Offenlegung)), darf das Deckungsvermögen (vgl. § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Auswirkung der Rückoption

Rn. 440 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine PersG, welche in der Vergangenheit die Option zur Besteuerung als KapG nach § 1a Abs. 1 KStG ausgeübt hat, kann gemäß § 1a Abs. 4 Satz 1 KStG beantragen, dass sie wieder zum "normalen" Besteuerungsregime von Mitunternehmerschaften nach dem Transparenzprinzip zurückkehren will (Rückoption). Für den Antrag zur Rückoption gelten die Voraus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien ist mit Rücksicht auf seinen Zweck und systematischen Charakter als Ausnahmevorschrift von § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG eng auszulegen. Die vom Gesetz in § 71 Abs. 1 AktG angenommene abstrakte Interessengefährdung genügt deshalb (vgl. Hüffer-AktG (2024), § 71, Rn. 3) für die grds. Unzulässigkeit des Erwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Regelungssystematik der allgemeinen Bewertungsgrundsätze

Rn. 3 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Zweite Unterabschnitt im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB regelt die Eröffnungsbilanz und den JA. Den im Dritten Titel des Zweiten Unterabschnitts enthaltenen Bewertungsvorschriften (vgl. §§ 252–256a) sind im Zweiten Titel Bilanzierungsvorschriften als "Ansatzvorschriften" (vgl. §§ 246–251) vorangestellt. Während die Ansatzvorschr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen ("property, plant and equipment")

Rn. 208 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bilanzierung von Sachanlagen ist in IAS 16 geregelt. Gemäß IAS 16.6 sind Sachanlagen materielle Vermögenswerte, die ein UN für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden (vgl. auch HdR-E, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) § 243 Abs. 2 als Maßstab für eine hinreichende Aufgliederung

Rn. 53 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 247 Abs. 1 fordert für alle buchführungspflichtigen Kaufleute, dass in der Bilanz die einzelnen Posten "hinreichend aufzugliedern" (Herv.d. d.Verf.) sind. Insofern wird hier ein Element der "Klarheit" spezifiziert. Im Bericht des Rechtsausschusses zum HGB 1985 wird als Maßstab für die hinreichende Aufgliederung der "in § 243 Abs. 2 niederge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Skizze des (bilanzorientierten) Temporary-Konzepts

Rn. 123 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Infolge divergierender steuerrechtlicher Ansatz- und/oder Bewertungsvorschriften werden bestimmte Geschäftsvorfälle in der StB in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht anders als im handelsrechtlichen JA erfasst. Damit kommt es regelmäßig zu temporären Unterschieden zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verwendung freier Mittel

Rn. 98 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ein Erwerb eigener Aktien ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkap. oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf (sog. Kap.-Grenze). Hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere

Rn. 98 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei der Folgebewertung von auf Fremdwährung lautenden sonstigen (monetären) VG und Wertpapieren des UV gelten die Regelungen zur Folgebewertung von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen analog (vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 96f.). Qualifizierten sich betreffende – ursprünglich in fremder Währung erworbene – VG indes als nicht-monetär, verhielt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 312 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 bei der Zugangsbilanzierung mit ihrem Nennbetrag, der den AK entspricht, anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 18ff.). In Folgeperioden sind nach § 253 Abs. 4 Abschreibungen durchzuführen, wenn der beizulegende Wert am BilSt unter den (ursprünglichen) Nennbetrag sinkt. Dabei sind alle vorhersehbaren ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Rn. 1038 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 42 Abs. 3 (1. Halbsatz) GmbHG; vgl. wegen des Inhalts und Ausweises HdR-E, GmbHG § 42). Es geht hier um eine Informationsalternative, die wie in vergleichbaren Fällen zu handhaben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausnahmen vom Grundsatz der stichtagsbezogenen Bewertung

Rn. 74 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Zwar lässt § 252 Abs. 2 in begründeten Ausnahmefällen formal zu, vom Grundsatz der stichtagsbezogenen Bewertung abzuweichen; tatsächlich dürften solche Ausnahmen äußerst selten sein. In Betracht kommt z. B. die Rückbeziehung von Sanierungsmaßnahmen (vgl. Bonner HGB-Komm. (2011), § 252, Rn. 113), die vor dem Abschlussstichtag eingeleitet werden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Bewertung von Wertpapieren

Rn. 328 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertpapiere des UV werden grds. zu deren AK bewertet. Anschaffungsnebenkosten sind zu berücksichtigen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 27ff.). Zum BilSt ist dieser historische Ausgangswert mit dem jeweils beizulegenden Wert zu vergleichen. Dessen Ermittlung bereitet keine Schwierigkeiten, wenn es sich bei den Wertpapieren um börsennotierte Titel ha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 7. Einhaltung der Maximalvergütung (Nr. 7)

Rn. 23 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Max.-Vergütung der Vorstandsmitglieder (vgl. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG) eingehalten wurde. Dabei ist abweichend von der allg. Regel nicht erst die fällige (vgl. HdR-E, AktG § 162, Rn. 9), sondern bereits die erdiente Vergütung maßgeblich. Nur so kann verhindert we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Immaterielle Vermögenswerte ("intangible assets")

Rn. 211 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 IAS 38.8 definiert immaterielle Anlagegüter als identifizierbare, nicht-monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, die für die Herstellung von Erzeugnissen oder Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder Zwecke der eigenen Verwaltung genutzt werden (vgl. auch HdR-E, HGB § 253, Rn. 444ff.). Eine Aktivierung solcher Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Gewinn- oder Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 Satz 2 (a. F.))

Rn. 71 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 268 Abs. 1 (a. F.) darf bzw. durfte die Bilanz "auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten ‚Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag’ und ‚...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten ("trade and other payables")

Rn. 221 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß Rahmenkonzept (RK) ist eine Verbindlichkeit grds. definiert als gegenwärtige Verpflichtung aus Ereignissen der Vergangenheit, von deren Erfüllung erwartet wird, dass aus betreffendem UN Ressourcen abfließen (vgl. RK.4.26ff. (2018)). Diese allg. Definition von Verbindlichkeiten verdeutlicht die inhaltliche Ähnlichkeit zu den Rückstellun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Regelungszweck

Rn. 256 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ausschüttungssperren sollen dem Gläubigerschutz dienen (vgl. BT-Drs. 10 067/16, S. 35, 50; kritisch dazu NWB HGB-Komm. (2022), § 268, Rn. 156ff.). Davon erfasst sind die nach den klassischen GoB noch nicht realisierten Erträge aus der Bilanzierung bestimmter Aktiva. In Höhe dieser Beträge, abzgl. hierfür gebildeter passiver latenter Steuern,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Rn. 327 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben den §§ 289, 289a–f definieren einige andere spezielle Gesetze und VO Pflichtangaben im Lagebericht. So ist bei AG, KGaA und SE gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG die sog. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht (vgl. § 312 Abs. 3 Satz 1f. AktG) in den Lagebericht aufzunehmen. Der Lagebericht ist unvollständig, wenn diese Schlusserklärung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

Rn. 17 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 betrifft Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften einer nach § 330 Abs. 1 Satz 1 zustande gekommenen Rechts-VO, sofern diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des § 334 verweist. Für solche UN, deren Geschäftszweig eine von den §§ 266, 275 abweich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. (BilMoG-)Unterschiedsbetrag nach Art. 67 EGHGB

Rn. 1067 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit dem BilMoG wurde für die Bewertung von Rückstellungen (so auch für Altersversorgungsverpflichtungen) ein neues Bewertungsregime eingeführt (z. B. die Berücksichtigung künftiger Lohn-/Gehalts- und Rententrends) mit der Folge, dass sich u. a. die Pensionsrückstellungen spürbar erhöhten. Um die Auswirkungen des BilMoG nicht einmalig dem Ja...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 125 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gliederungsschema des § 266 sieht für mittelgroße und große KapG bzw. für PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 4) folgende Unterteilung der Rückstellungen vor: Diese Unterteilung stellt keine Bezeichnung einzelner R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verlust als Entstehungsursache

Rn. 190 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff "Verlust" ist den RL-Vorschriften fremd; außer in § 268 Abs. 3 wird dieser ­Begriff nicht weiter verwendet. Gemeint sein kann hiermit eigentlich nur der Jahresfehlbetrag bzw. die Aggregation mehrerer Jahresfehlbeträge im Verlustvortrag (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 33ff.). Der Tatbestand, dass in den RL-Vorschriften eine Vielzahl v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1)

Rn. 1039 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 264c Abs. 1 Satz 1; vgl. wegen des Inhalts und des Ausweises HdR-E, HGB § 264c). Die Vorschrift entspricht wörtlich § 42 Abs. 3 (1. Halbsatz) GmbHG. Es geht hier um eine Informati...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Leistungen Dritter (Nr. 1)

Rn. 25 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In § 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG wird die Angabepflicht auch auf Leistungen erweitert, die von einem Dritten (bspw. von einem Konzern-UN oder einem Gesellschafter) im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im letzten GJ gewährt wurden (zu den Begriffen ­"gewährt" und "zugesagt" vgl. HdR-E, AktG § 162, Rn. 9, 19).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerrecht

Rn. 481 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der übertragende Rechtsträger hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine Schlussbilanz aufzustellen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). Stichtage der handels- und steuerrechtlichen Schlussbilanz sind somit identisch. Das Vermögen ist mit dem gemeinen Wert oder auf Antrag mit den Buch- bzw. Zwischenwerten anzusetzen (vgl. §§ 3 Abs. 2, 11...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nachdem das AktG 1965 den Ansatz antizipativer RAP nicht zuließ, erlaubte § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 dies gleichwohl für zwei bestimmte Fallkonstellationen, und zwarmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / D. Prüfung durch den Abschlussprüfer (§ 162 Abs. 3 AktG)

Rn. 29 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Vergütungsbericht ist gemäß § 162 Abs. 3 Satz 1 AktG durch den AP zu prüfen. Die Prüfung hat sich indes gemäß § 162 Abs. 3 Satz 2 AktG darauf zu beschränken, formell zu prüfen, ob die Angaben gemäß Abs. 1f. gemacht wurden. Eine materielle Prüfung der Angaben im Vergütungsbericht ist damit ausdrücklich nicht verbunden (vgl. BT-Drs. 19/9739...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zuständigkeit

Rn. 32 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb eigener Aktien ist eine Maßnahme der Geschäftsführung und fällt als solche gemäß § 76 Abs. 1 AktG in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands. Möglich ist jedoch, dass entweder die Satzung oder der AR anordnen, dass bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung des betreffenden Organs vorgenommen werden dürfen (vgl. § 111 Abs. 4 Satz 2 Akt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Schwerer Schaden

Rn. 42 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ein schwerer Schaden ist anzunehmen, wenn die Einbuße auch unter Berücksichtigung von Größe und Finanzkraft betreffender Gesellschaft beachtlich ist (vgl. Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Eine Existenzgefährdung ist nicht zu fordern (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 118; Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Rn. 43 Stand: EL 44 – ET: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Biologische Vermögenswerte ("biological assets")

Rn. 219 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß IAS 41.5 versteht man hierunter lebende Tiere und Pflanzen, die unter der Kontrolle des Bilanzierenden stehen. Ferner muss als Aktivierungsvoraussetzung ein künftiger Nutzenzufluss wahrscheinlich sein und der Fair Value bzw. die AHK müssen verlässlich ermittelt werden können (vgl. IAS 41.10). Die biologischen Vermögenswerte sind in Gru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Steuerminderungspotenzial nach § 274 Abs. 1 Satz 4

Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Neben der Betrachtung von temporären Differenzen nach § 274 Abs. 1 Satz 1ff. sind auch steuerliche Verlustvorträge sowie weitere Steuerminderungspotenziale für eine umfassende Darstellung zukünftiger Steuermehr- und -minderbelastungen in den Blick zu nehmen (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67). Da diesen Minderungspotenzialen keine Differenzqualit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Rückstellungen ("provisions")

Rn. 225 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine Rückstellung ist gemäß IAS 37.14 eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung, deren Erfüllung wahrscheinlich zum Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen führen wird. Für die Passivierung einer Rückstellung ist es erforderlich, dass die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Angabepflichten

Rn. 336 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Angabepflichten im Lagebericht ergeben sich z. B. nach § 57 RechVersV für Versicherungs-UN, § 25 EigVO NRW für kommunale Eigenbetriebe sowie § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW für kommunale UN und Einrichtungen des privaten Rechts.mehr