Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Angabepflichten

Rn. 336 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Angabepflichten im Lagebericht ergeben sich z. B. nach § 57 RechVersV für Versicherungs-UN, § 25 EigVO NRW für kommunale Eigenbetriebe sowie § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW für kommunale UN und Einrichtungen des privaten Rechts.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Auswirkungen auf die Bilanzierung von geleisteten Anzahlungen

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 An Dritte geleistete Anzahlungen für noch nicht von diesen erbrachte Leistungen sind aktivierungsfähig und -pflichtig, unabhängig davon, ob die Leistung selbst bei ihrer Erbringung zu einem bei dem Leistungsempfänger aktivierungsfähigen oder -pflichtigen wirtschaftlichen Wert führt oder nicht (vgl. auch Moxter (2007), S. 17; Beck Bil-Komm. (2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 243 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die privatrechtlich wie Grundstücke behandelt werden (vgl. ADS (1995), § 266, Rn. 40). Beispiele für grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht, das Bergwerksrecht oder andere Abbaurechte, das Wohnungseigentum und die Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (vgl. auch HdR-E, HGB § 266, Rn. 19ff.). Rn. 244...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausgabe an Arbeitnehmer bei § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Rn. 103 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Im Falle des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind die Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb an die AN auszugeben. Rn. 104 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Aus dieser Regelung folgt die Pflicht des Vorstands, die ihm möglichen und sinnvollen Anstrengungen zur Ausgabe an die AN zu unternehmen, auch zu wirtschaftlich sinnvollen geänderten Modalitäten ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirksamkeit eines dinglichen Rechtsgeschäfts

Rn. 107 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Wirksamkeit eines dinglichen Erfüllungsgeschäfts, also die Übereignung nach den §§ 929ff. BGB bzw. die Abtretung nach den §§ 398ff., 413 BGB, wird durch die Unzulässigkeit des Erwerbs nach § 71 Abs. 1f. AktG nicht berührt, die AG/KGaA/SE ist – sofern nicht andere Umstände die Nichtigkeit des Erwerbs begründen – Inhaberin der Mitgliedscha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 145 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 6 regelt die Kündigung des Prüfungsauftrags durch den AP. Der bestellte AP kann den Prüfungsauftrag lediglich unter engen Voraussetzungen kündigen, nämlich nur "aus wichtigem Grund". Meinungsverschiedenheiten über Inhalt, Einschränkung oder Versagung des BV sind ausdrücklich als Kündigungsgrund ausgeschlossen (vgl. § 318 Abs. 6 Sa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Rn. 150 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit bzw. der Restlaufzeit sind sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hier auszuweisen, d. h. sowohl Kontokorrentverpflichtungen als auch langfristige Hypothekenverbindlichkeiten. Nicht hier auszuweisen ist jedoch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie bei einem Kreditinstitut. Diese...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff der Forderungen

Rn. 199 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 268 Abs. 4 Satz 1 verwendet den Begriff "Forderungen". Zum einen könnte unter Forderungen das verstanden werden, was nach dem Bilanzgliederungsschema als Forderung bezeichnet wird; zum anderen könnte hiermit jedoch auch die Umschreibung für alle schuldrechtlichen Ansprüche des bilanzierenden UN gegenüber Dritten angesprochen sein oder jede...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / III. Reguläre Beendigung (Nr. 3)

Rn. 27 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 162 Abs. 2 Nr. 3 AktG sind die gemäß Nr. 2 zu tätigenden Angaben hinsichtlich der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds auch für den Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit zu machen. Anzugeben sind dabei der Barwert der Zusage sowie der während des letzten GJ hierfür aufgewandte bzw. zurückgestellte Betrag, einschl...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / F. Datenschutz (§ 162 Abs. 5 AktG)

Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 162 Abs. 5 Satz 1 AktG verbietet Angaben im Vergütungsbericht, die sich auf die Familiensituation einzelner Mitglieder des Vorstands oder AR beziehen. Hierunter fallen z. B. Angaben zu etwaigen Familien- oder Kinderzuschlägen; es soll in solchen Fällen nur der Gesamtbetrag genannt werden, nicht jedoch der Grund für die Gewährung (vgl. BT-Dr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Planmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rn. 136 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Gegenstände des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, müssen nach Abs. 3 Satz 1 planmäßig abgeschrieben werden. Ihr Wert nimmt durch den betrieblichen Gebrauch ab. Dies gilt auch, wenn der beizulegende Wert des VG gestiegen oder konstant geblieben ist. Eine Saldierung zwischen Wertverzehr und wirtschaftlichem Wertzuwachs ist unzulässig (vg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Latente Steuern des übernehmenden Rechtsträgers

Rn. 540 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die Bilanzierung von latenten Steuern beim übernehmenden Rechtsträger gelten die Verschmelzungsgrundsätze entsprechend (vgl. HdR-E, HGB § 274, Rn. 500ff.). Bei Anwendung der allg. Anschaffungs-(kosten-)grundsätze ist die Übernahme der latenten Steuern vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger ausgeschlossen. Der übernehmende R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Drohender Schaden (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 33 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb eigener Aktien muss notwendig sein, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von einer AG/KGaA/SE abzuwenden. An den Erwerb von eigenen Aktien zu diesem Zweck sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71 AktG, Rn. 112). 1. Schaden Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Schaden ist i. S. d. §§ 249ff. BGB z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Exkurs: Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 2 Satz 1 (a. F.))

Rn. 50 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB 1985 räumte KapG und diesen qua 264a gleichgestellten PersG die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen einen aktiven Abgrenzungsposten als "Bilanzierungshilfe" für die voraussichtliche Steuerentlastung kommender GJ zu bilden. Für das daraus resultierende Mehrergebnis bestand ein Ausschüttungsverbot (vgl. § 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Notwendigkeit eines Erwerbs

Rn. 46 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb eigener Aktien muss zur Schadensabwehr notwendig sein. Dies bedeutet, er muss das dafür tauglichste, nach h. M. sogar das einzig taugliche, Mittel sein (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 120; KK-AktG (2011), § 71, Rn. 63). Zur Beurteilung dieser Frage ist die Auffassung eines verständigen und erfahrenen Geschäftsleiters zugrun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vorsatz

Rn. 27 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 kann nur vorsätzlich begangen werden; fahrlässiges Handeln ist nicht unter Geldbuße gestellt. Bedingter Vorsatz ist jedoch ausreichend. Die Haftung eines Täters ist bereits dann gegeben, wenn er den Dingen ihren Lauf lässt und keine Sachverhaltsprüfung vornimmt, obwohl er sich der konkreten Gefahr einer Rege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kontoform

Rn. 6 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a ist zwingend vorgeschrieben, dass die Bilanzgliederung in Kontoform zu erfolgen hat (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 1); die Staffelform ist nicht zulässig (obwohl Art. 8 i. V. m. Art. 10 der 4. EG-R (78/660/EWG) ebenso wie derweil Art. 10 i. V. m. Anhang IV der sog. Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 3b

Rn. 33 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 3b dient – ebenso wie die Norm des § 335 Abs. 1b – der Ermittlung des Gesamtumsatzes und insoweit der Festlegung des Ordnungsgeldrahmens gemäß § 335 Abs. 1a Nr. 2. Ungeachtet der sowohl für Kredit-, Zahlungs-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 340 (vgl. § 340n Abs. 3b) als auch für Versicherungs-UN geltenden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen

Rn. 44 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Behandlung von Versicherungsverträgen ist in IFRS 4 gegenwärtig grds. nur für Versicherungsgeber geregelt (vgl. IFRS 4.4f.). Wie etwa mit spezifischen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss solcher Verträge umzugehen ist, wurde seitens des IASB bis dato bewusst offen gelassen (vgl. IFRS 4.BC115ff.). Da gleichzeitig das...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schadensersatzpflichten

Rn. 112 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Entsteht einer AG/KGaA/SE durch einen Verstoß gegen § 71 Abs. 1 oder 2 AktG ein Schaden, können sowohl der Vorstand unter den Voraussetzungen des § 93 AktG, der AR unter den Voraussetzungen der §§ 116, 93 AktG als auch Dritte nach § 117 AktG schadensersatzpflichtig sein (vgl. auch KK-AktG (2011), § 71, Rn. 253; MünchKomm. AktG (2024), § 71, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kündigungserklärung

Rn. 153 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Kündigung kann formlos, also auch mündlich erklärt werden (vgl. Staub: HGB (2023), § 318, Rn. 135). Allerdings muss der AP die Kündigung gemäß § 318 Abs. 6 Satz 3 schriftlich (bzw. künftig voraussichtlich in Textform; vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 163e) begründen; dabei muss der Kündigungsgrund deutlich gemacht werden (vgl. Staub: HGB (2023...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 155 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unter dieser Position sind sämtliche Verbindlichkeiten auszuweisen, die aus von einem Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften resultieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 228) und im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Inanspruchnahme von Gegenständen und Dienstleistungen von nicht dem UN angehörenden Personen für Zwec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Latente Steuern

Rn. 113 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Latente Steuern können in Ausnahmefällen in fremder Währung entstehen und somit Gegenstand der Währungsumrechnung sein: Unterhalten UN eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte bzw. Zweigniederlassung außerhalb der Euro-Zone, die ihre Bücher in fremder Währung führt und dort der Besteuerung unterliegt, können aus etwaigen Steuerwertabweic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 47 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn diese Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu in Rede stehender AG/KGaA/SE oder zu einem mit betreffender Gesellschaft i. S. d. §§ 15ff. AktG verbundenen UN stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden sollen. Die Regelung verfolgt das sozialpolitische Ziel der Förderung der Beteiligung am...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Identität des Mengengerüsts

Rn. 34 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 1 verlangt dem Wortlaut nach eine Identität der Wertansätze. Er unterscheidet sich somit von Art. 6 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R (zuvor: Art. 31 Abs. 1 lit. f) der 4. EG-R): "Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres muss mit der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen." Voneinander abweichende inhaltli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen und Erträge (§ 277 Abs. 4 (a. F.))

Rn. 84 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die (Alt-)Regelungen des § 277 Abs. 4 (a. F.) wurden i. R.d. BilRUG durch § 285 Nr. 31 ersetzt (außerordentliche Aufwendungen und Erträge; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) bzw. in § 285 Nr. 32 überführt (periodenfremde Aufwendungen und Erträge, vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 831ff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 105 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] die Grundlagen für die Umrechnung in Euro angegeben werden, soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten" (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.)). Diese Vorschrift wurde durch das BilRUG aufgehoben. Dadurch entsteht indes kei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen

Rn. 79 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unter dieser Position sind alle Zahlungen auszuweisen, die für den Erwerb von VG des Vorratsvermögens geleistet wurden, sofern die betreffenden VG bis zum BilSt noch nicht zugegangen sind bzw. der Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hat der Ausweis unter den RHB, den unfertigen oder fertigen E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 262 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zur Betriebsausstattung gehören VG, die zur Ausstattung des Produktionsbetriebs zählen und keine technischen Anlagen oder Maschinen sind (z. B. LKW, Gleisanlagen, Laboreinrichtungen, Werkstattausrüstung, Werkzeuge). Unter den Begriff der Geschäftsausstattung lassen sich insbesondere VG aus dem (kaufmännischen) Verwaltungsbereich fassen (z. B....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt von Amts wegen. I.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG regelt § 334 Abs. 4 die sachliche Zuständigkeit für die Fälle der §§ 334 Abs. 1–2a. Zuständige Verwaltungsbehörde in den Fällen des Abs. 1 ist bei KapG, die kap.-marktorientiert i. S. d. § 264d sind, die BaFin (Nr. 1) und im Übrigen das BfJ (Nr. 2 li...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausschüttungssperren

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) ergänzten Abs. 8 des § 268 wurden im Hinblick auf die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller VG des AV, die (saldierte) bilanzielle Erfassung aktiver latenter Steuern sowie die u. U. gebotene Verrechnung von VG i. S. d. § 246...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 161 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UN und gegenüber UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 C. gesondert von den anderen Verbindlichkeiten auszuweisen (vgl. zur Abgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 41f.; im Übrigen zur Interpretation eines Beteiligungsverhältnisses HdR-E, HGB § 266,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertungseinheiten

Rn. 122 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 254 dürfen VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zwecks Absicherung gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu sog. Bewertungseinheiten zusammengefasst werden (vgl. dazu HdR-E, HGB § 254). Durch die Bildung s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vermerk der Restlaufzeit

Rn. 207a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 waren bereits bislang – ähnlich der gleichfalls auf Art. 9 der 4. EG-R bzw. derweil dem Anhang III der Bilanz-R beruhenden Regelung des Abs. 4 Satz 1 – Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr für jeden Posten gesondert zu vermerken. Infolge entsprechender Vorgaben der Bilanz-R ist nach d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anlagespiegel (Rn. 1079–1080 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 1079 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die IFRS enthalten keine generelle Regelung zu einem Anlagespiegel. Sie kennen aber vergleichbare Vorschriften für Gruppen von Vermögenswerten des Sach-AV (vgl. IAS 16) und des immateriellen AV (vgl. IAS 38), die jeweils in zwei "Anlagengitter" münden – jeweils getrennt für das GJ und mindestens ein VJ. Für Finanzanlagen bestehen abweichend...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Historischer Kurs bzw. Stichtagskurs

Rn. 12 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Der historische Kurs ist der Kurs, der im Zeitpunkt des Erwerbs, der Herstellung oder der Entstehung eines VG bzw. der Eingehung einer Schuld galt (vgl. DRS 25.7). Historische Kurse können auch als Durchschnittskurse ermittelt werden. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn in einem bestimmten Zeitraum zahlreiche Einzeltransaktionen stattgef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Lineare Methode

Rn. 152 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Abschreibungsausgangswert (A) gleichmäßig auf die Jahre (n) der geplanten ND verteilt. Wird für den zu bewertenden VG nach Ablauf der ND mit einem verbleibenden Restwert (R) gerechnet, ist der Abschreibungsausgangwert – vor der Verteilung auf die Jahre der geplanten ND – um diesen Restwert zu red...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Absicht des Vorstands

Rn. 59 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zur Verwendungsabsicht und der zu fordernden Ernstlichkeit vgl. auch HdR-E, AktG § 71, Rn. 49f. Die Ernstlichkeit der Verwendungsabsicht bei einem Erwerb nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG setzt nach h. M. voraus, dass die notwendigen Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten HV gefasst sind (vgl. §§ 293 Abs. 1f., 319 Abs. 2, 320 Abs. 1 AktG), sofern ni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verwendung des Bilanzergebnisses

Rn. 35 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Eine Durchbrechung des Grundsatzes der Wertansatzidentität soll nicht vorliegen, wenn die Auswirkungen eines Gewinnverwendungsbeschlusses, die in der JA-Bilanz keine Berücksichtigung mehr finden (vgl. z. B. § 174 Abs. 3 AktG), in die Saldenvorträge zu Beginn des nächsten GJ aufgenommen werden. Zur Begründung wird auf die Einheit von Schlussbil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen

Rn. 371 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 WG des nicht abnutzbaren AV (Grund und Boden sowie Beteiligungen) sowie des UV sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit ihren AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Analog zu den abnutzbaren WG des AV kann ein niedrigerer Teilwert nur dann angesetzt werden, wenn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ergebnis

Rn. 99 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Alle, die den JA von Kaufleuten und PersG, die nicht unter § 264a zu subsumieren sind, eigenverantwortlich aufstellen (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB) oder JA für andere erstellen bzw. bei der Erstellung mitwirken, also ggf. auch der StB und/oder der Bilanzbuchhalter (vgl. Mühlberger, DStR 1978, S. 211; Maul, WPg 1980, S. 465 (468)), müssen sich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines und historische Entwicklung

Rn. 115 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach altem Recht wurde zwisch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Behandlung beim Aktionär

Rn. 125 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Verkauf durch den Aktionär stellt ein Veräußerungsgeschäft dar, das nach allg. Grundsätzen der Besteuerung unterliegt. Rn. 126 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Liegt wegen eines überhöhten Kaufpreises eine vGA vor, so ist dem Aktionär ein entsprechender Kap.-Ertrag i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen (vgl. BeckOGK-AktG (2024), § 7...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Umfang der auf das gewöhnliche und außerordentliche Ergebnis entfallenden Ertragsteuern (§ 285 Nr. 6 (a. F.))

Rn. 360 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als Folge der Überführung der Darstellung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge aus der GuV (vgl. § 277 Abs. 4 (a. F.)) in den Anhang (vgl. § 285 Nr. 31; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) wurde § 285 Nr. 6 für GJ, die am oder nach dem 01.01.2016 begonnen haben, im Zuge des BilRUG aufgehoben (vgl. BT-Drs. 18/4050, S. 65).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 166 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Legaldefinition des § 250 Abs. 2 schreibt RAP auf der Passivseite fest als Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (vgl. hierzu ausführlich HdR-E, HGB § 250, Rn. 4ff.). Passive RAP werden in § 266 Abs. 3 D. genannt und müssen daher auch von kleinen und kleinsten KapG sowie ihnen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzungsposten (vereinnahmte Zuwendungen)

Rn. 177 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nach der (IDW-)Stellungnahme 1/1984 (i. d. F. 1990) des HFA (vgl. WPg 1984, S. 612 ff.) besteht die Möglichkeit, vereinnahmte Zuwendungen passivisch abzugrenzen (vgl. auch HdR-E, HGB § 255, Rn. 63ff.). Diese Vorgehensweise ist insbesondere bei umfangreichen Zuschussfinanzierungen wegen des damit verbundenen besseren Einblicks in die VFE-Lage...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Formale Gestaltung der Erläuterung

Rn. 207 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Erläuterung selbst könnte so aussehen, dass jeder einzelne Betrag, der im Verhältnis zum Gesamtbetrag der erläuterungspflichtigen antizipativen Posten von Bedeutung ist, mit dem Tatbestand bezeichnet wird, der ihm zugrunde liegt; unwesentliche Beträge können zusammengefasst werden. Im Einzelfall ist zu empfehlen, auch die VJ-Zahlen zu ne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Restlaufzeit

Rn. 209 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff der Restlaufzeit entspricht dem bereits im Zusammenhang mit den Forderungen angesprochenen Begriff (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 199f.). Es ist jedoch zu bedenken, dass bei den Verbindlichkeiten in einem besonderen Maße die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen im Hinblick auf die Beurteilung der Finanzlage von Interesse sind. Aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich von § 264d

Rn. 2 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Vorschrift betrifft KapG, mithin AG, GmbH, KGaA, SE sowie die ihnen gleichgestellten PersG i.S.v. § 264a, wenn Wertpapiere des betroffenen UN zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder bereits ein entsprechender Zulassungsantrag gestellt wurde (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 264d HGB, Rn. 1). Nicht unmittelbar erfasst von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Methodenbeibehaltung unabhängig von der Methodenbegründung

Rn. 137 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 6 verlangt, dass die tatsächlich auf den vorhergehenden JA angewandten Bewertungsmethoden unverändert zur Anwendung kommen (vgl. Forster, in: FS v. Wysocki (1985), S. 29 (36)). Unerheblich ist, wie die Methoden begründet sind, ob dies durch spezielle gesetzliche Vorschriften, nicht-kodifizierte GoB, generelle Entscheidungen d...mehr