Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Wandelschuldverschreibungen mit marktüblicher Verzinsung und offenem Ausgabeaufgeld

Rn. 77 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Rückzahlungsbetrag einer Schuldverschreibung ist in den Bilanzposten "Anleihen" (§ 266 Abs. 3 C. 1.) einzustellen und als "davon konvertibel" aufzugliedern. Dies gilt sowohl für Wandelanleihen als auch für Optionsanleihen (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 146ff.; WP-HB (2023), Rn. F 482). Das von den Anleihezeichnern gezahlte Entgelt für Wandlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anmeldung einer Einzelrechtsnachfolge – Bedeutung der beim Handelsregister einzureichenden Gesellschafterliste

Rn. 50 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene oder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen" (§ 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Geschäftsfü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Problematik der Beibehaltung des Vollausschüttungsgebots

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Machten die Gesellschafter von der Möglichkeit Gebrauch, ein nach früherer Rechtslage uneingeschränkt geltendes Vollausschüttungsgebot i. S. d. § 29 Abs. 1 GmbHG 1980 statutarisch beizubehalten (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 62), konnte für einen solchen Fall die alte Streitfrage akut bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften bei der Feststellung

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird der JA durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, ist der Beschluss nichtig, wenn folgende Einberufungsmängel vorliegen (analog §§ 256 Abs. 3, 121 Abs. 2f. AktG): Die Versammlung ist durch einen Unbefugten einberufen, z. B. durch den Mehrheitsgesellschafter, sofern der Geschäftsführer zuständig ist (vgl. § 49 Abs. 1 GmbHG). Nichtig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mischformen

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In der Finanzierungspraxis ist es allg. üblich, bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen zur Feinsteuerung der Effektivverzinsung ein Ausgabedisagio (seltener ein Rückzahlungsagio) zu vereinbaren. Aus diesem Grund ist es erforderlich, auch bei Optionsanleihen, die mit einem offenen Ausgabeaufgeld begeben werden, zu prüfen, ob nicht noch ein ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nießbraucher, Pfandgläubiger, Treuhänder

Rn. 56 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nießbraucher und Pfandgläubiger sind keine Gesellschafter, dingliche Belastungen sind nicht eintragungsfähig, das Problem war bei der Vorbereitung des MoMiG ausführlich diskutiert und abgelehnt worden; für das Aktienregister nach § 67 Abs. 2 AktG wird die Eintragungsfähigkeit von dinglichen Belastungen vertreten. Treuhänder sind Gesellschafter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kassenbestand und Bankguthaben

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zahlungsmittel in ausländischer Währung sowie Währungsguthaben bei Kreditinstituten sind gemäß § 253 Abs. 4 wie die übrigen VG des UV, d. h. mit den AK oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, zu bewerten (strenges NWP). Technische Schwierigkeiten bei der Ermittlung der historischen AK können dabei vermieden werden, indem die Bestandsfortschr...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 55 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Rücklagen stammen aus einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinnen oder Kap.-Einlagen von Anteilseignern oder Dritten (vgl. Chmielewicz, in: HWRev (1992), Sp. 1676). Sie können in offene und stille Rücklagen untergliedert werden (vgl. hierzu Küting, BBK 2000, S. 6369ff.). Offene Rücklagen als eigenständige passivische Abschlusskategorie exist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Heilung der Nichtigkeit durch Zeitablauf

Rn. 74 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Ablauf bestimmter Fristen kann eine Nichtigkeit nach dem AktG nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. § 256 Abs. 6 AktG). Die zeitlichen Grenzen wird man entsprechend auch auf den Abschluss einer GmbH anwenden können.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausstehende Einlagen

Rn. 6 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind die Stammeinlagen noch nicht in der vereinbarten Höhe erbracht, ist danach zu unterscheiden, ob die noch ausstehenden Geldeinlagen bereits eingefordert sind oder nicht. § 272 Abs. 1 verlangt einen gesonderten Bilanzausweis der ausstehenden Einlagen und des eingeforderten Kap. Die noch nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen sind von de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 96 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand der Ausübung unvereinbarer Tätigkeiten nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 gilt über den Verweis in Abs. 5 auch für den Prüfer des KA. Er ist verpflichtet, die Arbeit der AP der in den KA einbezogenen JA zu prüfen und trägt folglich die alleinige Verantwortung für die KA-Prüfung. Hat er für ein in den KA einbezogenes UN Leistung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Eigeninteresse

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eigeninteressen können sowohl finanzieller Art – bspw. aufgrund von kap.-mäßigen Bindungen, übermäßiger Umsatzabhängigkeit, Leistungsbeziehungen, die (wie Sonderkonditionen beim Einkauf) über den üblichen Geschäfts- und Lieferverkehr hinausgehen, Forderungen gegenüber dem zu prüfenden UN sowie offenstehenden Honorarforderungen von nicht unerh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abgrenzung gegenüber verbundenen Unternehmen

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Gesellschafter einer GmbH kann zugleich ein mit der GmbH verbundenes UN sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Gesellschafter MU i. S. d. § 271 Abs. 2 ist; dies trifft vornehmlich auf einen Mehrheitsgesellschafter zu. Bei der Berechnung der Anteile sind gemäß den §§ 271 Abs. 1f. und 290 auch diejenigen Anteile mitzurechnen, die dem Gesell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 108 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Eine Fremdwährungsumrechnung von Rückstellungen ist nicht Gegenstand von § 256a, zumal der Gesetzeswortlaut neben VG nicht etwa Schulden, sondern lediglich Verbindlichkeiten adressiert (vgl. mit offenbar a. A. KK-RLR (2011), § 256a HGB, Rn. 28, wonach Rückstellungen Verbindlichkeiten seien). Eine Umrechnungsnotwendigkeit existiert gleichwohl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) § 243 Abs. 2 als Maßstab für eine hinreichende Aufgliederung

Rn. 53 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 247 Abs. 1 fordert für alle buchführungspflichtigen Kaufleute, dass in der Bilanz die einzelnen Posten "hinreichend aufzugliedern" (Herv.d. d.Verf.) sind. Insofern wird hier ein Element der "Klarheit" spezifiziert. Im Bericht des Rechtsausschusses zum HGB 1985 wird als Maßstab für die hinreichende Aufgliederung der "in § 243 Abs. 2 niederge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umfang

Rn. 81 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Teilnahmepflicht gemäß § 42a Abs. 3 GmbHG besteht für die Verhandlungen der Gesellschafterversammlung (oder eines anderen, an ihrer Stelle satzungsgemäß zur Bilanzfeststellung berufenen Beschlussorgans) über den Tagesordnungspunkt "Feststellung des JA". Wenngleich nach dem Wortlaut des Gesetzes die Beschlussfassung über die Verwendung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Skizze des (bilanzorientierten) Temporary-Konzepts

Rn. 123 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Infolge divergierender steuerrechtlicher Ansatz- und/oder Bewertungsvorschriften werden bestimmte Geschäftsvorfälle in der StB in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht anders als im handelsrechtlichen JA erfasst. Damit kommt es regelmäßig zu temporären Unterschieden zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Versicherungsmathematische Leistungen

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Unter die versicherungsmathematischen Leistungen fallen insbesondere die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie bei Versicherungs-UN die Berechnung von Deckungsrückstellungen. Der AP darf solche Leistungen nicht erbringen, wenn die für die Bewertung maßgeblichen Einschätzungen, speziell die Entwicklung und Umsetzung der Berechnungsmetho...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Anzahlungen

Rn. 112 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für in Fremdwährung geleistete oder erhaltene Anzahlungen erübrigt sich – ebenso wie beim EK als bloßem Saldoposten (vgl. HGB-HandKomm. (2020), § 256a, Rn. 16; zum Umgang mit noch nicht eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen in Fremdwährung Beck Bil-Komm. (2020), § 256a HGB, Rn. 158; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 55f.) in aller Regel eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft(en) gemäß § 264d

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 264d ist eine KapG kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beantragt hat. Ein organisierter Markt i. d. S. ist ein im "Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Präsenzpflicht

Rn. 78 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Maßgabe des § 42a Abs. 3 GmbHG steht jedem Gesellschafter das Recht zu, die Teilnahme des AP an den Verhandlungen über die Feststellung des JA zu verlangen. Wird bei den Regelungen über Rechte und Pflichten eines AR auf § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG verwiesen (z. B. über § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, § 25 MitbestG, § 7 PublG), so ist die Teilnah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einschüchterung

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird auf den WP oder vBP vermeintlich oder tatsächlich Druck ausgeübt, oder wird er unangemessen beeinflusst, so dass er aus Sicht eines objektiven Dritten nicht mehr zu einer sachgerechten Urteilsbildung in der Lage ist, kann er nicht mehr unbefangen prüfen (vgl. i. d. S. auch IESBA (2023), Rn. 200.6 A1 (e)). Das HGB enthält folglich bereits...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nachdem das AktG 1965 den Ansatz antizipativer RAP nicht zuließ, erlaubte § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 dies gleichwohl für zwei bestimmte Fallkonstellationen, und zwarmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Gesetzliche Rücklage

Rn. 135 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Bilanzposten "Gesetzliche Rücklage" – kommt grds. nur bei einer AG, KGaA oder SE vor, weil nur das AktG gemäß § 150 Abs. 1 die Bildung einer solchen Rücklage vorsieht – für GmbH existiert keine gleichlautende Vorschrift. In diese Rücklage sind 5 % des um einen Verlustvortrag aus dem VJ geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Haftungsverhältnisse

Rn. 115 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 251 sind Haftungsverhältnisse des bilanzierenden UN, wie etwa Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln oder Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen, unter der Bilanz zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind (auf § 268 Abs. 7 sein an dieser Stelle verwiesen; vgl. HdR-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Hochinflation

Rn. 121 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Abbildung von Fremdwährungstransaktionen (Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten) in sog. Hochinflationsländern unterliegt grds. zuvor dargestellten Regelungen der Währungsumrechnung. Sie sind damit nach den Regelungen des § 256a in Euro umzurechnen, soweit sie unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift zu subsumieren sind (v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Versicherungsunternehmen

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als PIE gelten weiterhin Versicherungs-UN i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der R 91/674/EWG (ABl. EG, L 374/7ff. vom 31.12.1991; ABl. EU, L 178/16ff. vom 17.07.2003; ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006). Hierunter fallen Lebensversicherungen inkl. Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit) und Rentenversicherungen sowie Schad...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rederecht des Abschlussprüfers

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Von der Auskunftspflicht des AP im Fall eines entsprechenden Verlangens eines Gesellschafters ist die Frage zu unterscheiden, ob und inwieweit der AP das Recht hat, von sich aus Erklärungen vor der Gesellschafterversammlung abzugeben. Wie bereits unter HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 80, ausgeführt, kann der AP seine Teilnahme an der Gesellschafterver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Nicht frei konvertierbare Währungen bzw. gespaltene Kurse

Rn. 20 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 § 256a geht von dem Normalfall aus, dass der Devisenkassamittelkurs ermittelt werden kann. Ist die Austauschbarkeit einer bestimmten ausländischen Währung während eines bestimmten Zeitraums oder auch auf längere Sicht jedoch nicht möglich oder bestehen Zwangskurse, so können hieraus erhebliche Bewertungsprobleme erwachsen. Da in solchen Fälle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Auflösung

Rn. 162 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 272 Abs. 5 Satz wäre die Rücklage (erst dann) wieder aufzulösen, soweit die KapG die Beträge vereinnahmt oder einen Anspruch auf ihre Zahlung erworben hat. Mit der entsprechenden Auflösung würde die Ausschüttungssperre der eingestellten Beträge enden. Rn. 163–167 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 vorläufig freimehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschlusstatbestand für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 115 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand, dass eine befangene Person bei der AP beschäftigt wird (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) gilt über den Verweis in Abs. 4 Satz 1 formal auch für WPG. Allerdings ist der Verweis auf diesen Ausschlusstatbestand überflüssig, zumal in Abs. 4 Satz 1 für WPG ein deckungsgleicher, originärer Ausschlusstatbestand enthalten ist. Dan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) bzw. Satz 2 GmbHG bestimmt sich der Ausschüttungsanspruch der Gesellschafter – vorbehaltlich einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss angeordneten Gewinnverwendung (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) bzw. Abs. 2 GmbHG) – nach dem Jahresüberschuss, modifiziert um einen evtl. Gewinn- oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschlusstatbestand für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 127 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand der Umsatzabhängigkeit nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 gilt über den Verweis in Abs. 4 auch für WPG. Entsprechend der unter HdR-E, HGB § 319, Rn. 58ff., erläuterten Systematik der Vorschrift ergibt sich, dass eine WPG bei Umsatzabhängigkeit in drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Aufstellung nach vollständiger Ergebnisverwendung

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Denkbar ist auch eine Bilanzaufstellung, die bereits eine vollständige Ergebnisverwendung (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2) berücksichtigt. Die Gesellschafter können nämlich durch die Satzung von vornherein eine vollständige Verwendung des Gewinns festlegen. An diese statutarische Bestimmung sind die Geschäftsführer bereits bei der Aufs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kapitalerhöhung gegen Einlagen gemäß §§ 182 bis 191 AktG

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Diese auch "Ordentliche Kap.-Erhöhung" genannte Form erhöht das gezeichnete Kap. durch die Ausgabe neuer Aktien. Voraussetzung für eine Erhöhung des Grundkap. gegen Einlagen ist ein Beschluss der HV mit mindestens Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkap. Die Satzung kann eine andere, für die Ausgabe stimmrechtslo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rn. 6 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorlagepflicht des § 42a Abs. 1 GmbHG trifft die Geschäftsführer der Gesellschaft. Haben die Gesellschafter allerdings die Befugnis zur Feststellung des JA durch Satzung auf die Geschäftsführer übertragen (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 23), so entfällt eine Vorlage nach Abs. 1 (Beachte: Die Verantwortlichkeit der Geschäftsführer aus § 41 Gm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 267a vergleichbaren Regelungen. Gleichwohl wird auch im weiteren Kontext der IFRS von kleinen und mittelgroßen UN gesprochen, die indes nicht in Abhängigkeit von Größenkriterien definiert werden, sondern ausschließlich über deren Beziehung zum Kap.-Markt. Als kleine bis mittelgroße UN (= KMU) gel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Exkurs: Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 2 Satz 1 (a. F.))

Rn. 50 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB 1985 räumte KapG und diesen qua 264a gleichgestellten PersG die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen einen aktiven Abgrenzungsposten als "Bilanzierungshilfe" für die voraussichtliche Steuerentlastung kommender GJ zu bilden. Für das daraus resultierende Mehrergebnis bestand ein Ausschüttungsverbot (vgl. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das HGB sieht für kap.-marktorientierte KapG und denen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG strengere Anforderungen an die RL vor als für nicht kap.-marktorientierte UN. Vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) haben die entsprechenden Vorschriften des HGB für ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kursveränderungen vor dem bzw. am Abschlussstichtag

Rn. 23 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Liegt der Zeitpunkt der Kursveränderung, wie etwa bei Quartals- bzw. unterjährigen Monatsabschlüssen, ausschließlich vor dem Abschlussstichtag, zu dem bilanziert wird, ist dies zwar für die Erstellung von evtl. Zwischenabschlüssen von Bedeutung, für die Bewertung zum Ende des GJ ergeben sich daraus jedoch keinerlei Auswirkungen. Rn. 24 Stand: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Höhe der Rücklagenzuführung

Rn. 160 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 272 Abs. 5 Satz 1 gibt vor, dass der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses, der die Beträge, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapG einen Anspruch hat, übersteigt, in die Rücklage einzustellen ist. Damit wäre jeder in der GuV berücksichtigte (anteilige) Beteiligungsertrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalrücklage für Zuzahlungen der Gesellschafter

Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 272 Abs. 2 Nr. 3f. sieht zwei verschiedene Formen von Zuzahlungen vor, die zu Rücklagenbildungen führen, nämlich: a) Zuzahlungen gegen Vorzugsgewährung Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einführung

Rn. 27 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine weitere Form der Kap.-Rücklage ist in § 42 Abs. 2 GmbHG geregelt, nämlich die Kap.-Rücklage für eingeforderte Nachschüsse. Der nachzuschießende Betrag ist als "Eingeforderte Nachschüsse" auf der Aktivseite auszuweisen. Ein entsprechender Betrag ist als "Kapitalrücklage" gesondert auszuweisen. Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das GmbH-Rech...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Genehmigte Kapitalerhöhung gemäß §§ 202 bis 206 AktG

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Durch diese Form der Kap.-Erhöhung wird der Vorstand einer AG respektive (dualistisch strukturierten) SE (bei monistischer Leitungsstruktur: der Verwaltungsrat; bei einer KGaA: der Komplementär bzw. die Komplementäre als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan) ermächtigt, das gezeichnete Kap. bis zu einem bestimmten Nennbetrag (= genehmigtes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Gliederung der Eröffnungsbilanz

Rn. 23 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Auch für die Gliederung gelten die allg. Vorschriften (vgl. vorrangig §§ 266, 275) entsprechend (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 22). Abweichungen gegenüber der RL vor der Auflösung sind insbesondere bei folgenden Posten notwendig oder zweckmäßig: Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sobald feststeht, dass betreffende Gesellschaft in einem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Werden Zuzahlungen geleistet, für die keine Vorzüge gewährt werden, so können die Gesellschafter (durch Satzungsbestimmung oder einfachen Beschluss) festlegen, ob ein Betrag in Höhe der Zuzahlung oder ein Teil dieses Betrags "in das Eigenkapital" geleistet, also in die Kap.-Rücklage eingestellt werden soll (vgl. § 272 Abs. 2 Nr. 4). Zuzahlung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verwendung

Rn. 31 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind die Nachschüsse an die Gesellschaft geleistet, sieht § 30 Abs. 2 GmbHG ein begrenztes Auflösungsverbot für die Rücklage vor: "Eingezahlte Nachschüsse können, soweit sie nicht zur Deckung eines Verlusts am Stammkapital erforderlich sind, an die Gesellschafter zurückgezahlt werden" (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Die Rückzahlung darf nicht vor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Tz. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 DIIR (1982), Revision der elektronischen Datenverarbeitung, 4. Aufl., Berlin. Eisele/Knobloch (2011), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 8. Aufl., München. Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Eschen (1985), Möglichkeiten der Prüfung von EDV-Buchführungssystemen im Rahmen der Jahresabschlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Konsequenzen für den Jahres- bzw. Konzernabschluss

Rn. 132 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird gegen die Vorschriften des Abs. 1 verstoßen, etwa weil die Person nicht über die Qualifikation als WP verfügt, so ist der JA nach den Vorschriften des § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG nichtig. Dies gilt nicht nur, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 bei der Bestellung zum AP nicht erfüllt waren, sondern auch dann, wenn die Voraussetzungen im Lau...mehr