Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzierung der Höhe nach

Rn. 630 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sofern Rückstellungen für passive latente Steuern dem Grunde nach zu bilanzieren sind, richtet sich ihre Bewertung nach den allg. Bewertungsvorschriften des § 253. Ausgangspunkt ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag. Hierbei handelt es sich um die erwartete Steuermehrbelast...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Antragsfrist

Rn. 94 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Antrag auf Ersetzung eines AP muss gemäß § 318 Abs. 3 Satz 2 (1. Halbsatz) binnen zwei Wochen nach dem Tag der Wahl des AP gestellt werden. Diese Fristbestimmung ist zwingend. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eine Unterbrechung oder Hemmung der Antragsfrist ist nicht möglich (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 318 HGB, Rn. 87). Die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besorgnis der Befangenheit

Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der in § 318 Abs. 3 Satz 1 verwandte Begriff der Besorgnis der Befangenheit findet sich ebenfalls in § 49 WPO. Er wird zudem in der BS WP/vBP konkretisiert. In § 29 Abs. 3 Satz 1 BS WP/vBP heißt es: "Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn Umstände im Sinne von Abs. 2 Satz 2 gegeben sind, die aus Sicht eines verständigen Dritten geeignet ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 87 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese Position stellt einen Sammelposten auf der Aktivseite dar. Hierunter fallen bspw. auch Forderungen aus Krediten gemäß § 89 AktG bzw. § 115 AktG . Diese Forderungen sind als sonstige VG zu zeigen, wenn es sich auf der Grundlage allg. Bilanzierungskriterien um kurzfristige Darlehen handelt (vgl. hinsichtlich der Vermerkpflicht im Anhang § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzierungsfähigkeit als Grundvoraussetzung

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Da der JA nach § 246 Abs. 1 "sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden [und, d.Verf.] Rechnungsabgrenzungsposten" beinhalten muss, "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", und da die ergänzende Beschränkung auf die "bilanzierungsfähigen" VG, Schulden und RAP im Bericht des Rechtsausschusses als nicht erforderlich angesehen wurde, weil s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Rn. 10 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) konnten ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kap. wahlweise nach der Brutto- oder Nettomethode ausgewiesen werden. Kam die Bruttomethode (gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 (a. F.)) zur Anwendung, waren vor dem AV die ausstehenden Einlagen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 272 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller Abschreibungen die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2019), § 253, Rn. 282). Da sich die Bewertungsg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veräußerung eigener Aktien

Rn. 121 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Werden eigene Aktien veräußert, ist die offene Absetzung vom gezeichneten Kap. in Höhe des Nennbetrags bzw. rechnerischen Werts der Aktien zu kürzen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 52ff.). Soweit das UN in Übereinstimmung mit der z. T. vertretenen Auffassung analog § 237 Abs. 5 AktG eine Rücklage in Höhe des Nennbetrags der eigenen Aktien g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonstige Offenlegungspflichten

Rn. 129 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Hat eine AG/KGaA/SE von der Möglichkeit des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch gemacht und handelt es sich um eine börsennotierte Gesellschaft, so kann eine Veröffentlichungspflicht darüber hinaus nach § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG bestehen. Die Meldepflicht setzt voraus, dass die zurückerworbenen Aktien die Schwelle von 5 % des Grundkap. überschreit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung

Rn. 69 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung (z. B. bestimmte Sparbriefe) bleibt die Leistung des Gläubigers (Kap.-Überlassung) über die Gesamtlaufzeit unverändert, während sich die Leistung des Schuldners in Form einer steigenden Verzinsung dauernd verändert. Bei steigender Verzinsung wird der Zinssatz i. d. R. so gewählt, dass sich insges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat "immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. [...] Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalles etwas ander...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einordnung der Gesetzesnormen

Rn. 12 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Systematisch verweist § 319b auf eine Reihe von Einzelnormen aus den allg. Vorschriften zur AP-Unabhängigkeit des § 319 (vgl. Bonner HGB-Komm. (2022), § 319b, Rn. 9). Die in diesen einzelnen Normen jeweils mit Blick auf einen AP bzw. übertragen auf eine Prüfungsgesellschaft geltenden Anforderungen sind für Zwecke des § 319b sowie i. S.e. Ausw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkung

Rn. 3 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 1 Satz 1 legt als Grundsatz fest, dass die Gesellschafter des prüfungspflichtigen UN den AP wählen. Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber den Anteilseignern als den risikotragenden Eigentümern das größte Interesse an der Durchführung und dem Ergebnis der Pflichtprüfung zugebilligt (vgl. Kerth, StB 1987, S. 338 (342)). Durch die P...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Angaben über die Einhaltung der Mindestbeteiligung von Frauen und Männern im Vorstand

Rn. 317a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sofern der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten UN aus mehr als drei Mitgliedern besteht, muss dieser nach § 76 Abs. 3a AktG mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein (vgl. für SE § 16 Abs. 2 bzw. § 40 Abs. 1a SEAG). Wird diese Vorgabe bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds nicht ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kombinationsformen

Rn. 164 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Handelsrecht sind grds. die o. g. Abschreibungsverfahren für alle VG zulässig, wenn sie den Nutzungs- und Wertminderungsverlauf möglichst genau widerspiegeln und damit den GoB entsprechen. Allein bei immateriellen VG wird die Leistungsabschreibung regelmäßig unzulässig sein, da sich der gesamte Leistungsvorrat kaum ermitteln lässt. Auch di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Satz 1 Nr. 4)

Rn. 190 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289a Satz 1 Nr. 4 schreibt vor, die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, anzugeben. Die Sonderrechte müssen mit bestimmten Aktien verbunden sein und die Kontrolle des UN ermöglichen oder erleichtern (vgl. Lanfermann/Maul, BB 2004, S. 1517 (1519)). Im deutschen Aktienrecht liegen solche Sonderrechte nur in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 104 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Neben den in den §§ 319 Abs. 2 bis Abs. 5 und 319b genannten Ausschlussgründen können weitere Gründe die nachträgliche Abberufung eines AP rechtfertigen, und zwar:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rn. 98 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bilanzposition "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" fasst sämtliche flüssigen Mittel eines UN zu einer Position zusammen. Eine Untergliederung ist gesetzlich zwar nicht vorgesehen, zur Förderung der Klarheit und Übersichtlichkeit dürfte dies jedoch sinnvoll sein. Denkbar wäre es, bspw. analog der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wertaufholung bei unterschiedlichen Buchwerten in Handels- und Steuerbilanz

Rn. 382 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unterschiedliche Buchwerte in HB und StB ergeben sich etwa bei Verschmelzungs- und Spaltungsfällen (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 658, m. w. N.) sowie insbesondere dann, wenn eine außerplanmäßige Abschreibung in der HB steuerrechtlich nicht oder nur teilweise nicht erfolgt.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und des GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorsta...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aufstellungsfrist

Rn. 107 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die IFRS verlangen aufgrund der Entscheidungsrelevanz für die Abschlussadressaten eine angemessene Zeitnähe zum Abschlussstichtag (vgl. RK.2.33 (2018)). Erfolgt die Informationsvermittlung verspätet oder verzögert, so wird die Relevanz der vermittelten Informationen entweder reduziert oder sogar völlig nichtig (vgl. HdJ, Abt. I/2 (2010), Rn....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 12 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Immaterielle VG des AV sollen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb des bilanzierenden UN dienen. Sie sind hierin dem Sach-AV vergleichbar. Rn. 13 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Große und mittelgroße KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a haben gemäß Gliederungsschema des § 266 diese Positionen folgendermaßen weiter zu unterteilen (gleichzeitig stellt diese Unte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen

Rn. 16 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Anzahlungen auf immaterielle VG i. S. d. Gliederung nach § 266 sind gesondert innerhalb der Gruppe der immateriellen VG auszuweisen. Dies gilt konsequenterweise auch für Anzahlungen auf einen GoF. Da eine Anzahlung auf einen derivativen GoF stets nur im Zusammenhang mit der Übernahme eines UN bzw. eines UN-Teils auftreten kann, ergeben sich Ab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Darstellung der Ergebnisverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG)

Rn. 916 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 158 Abs. 1 AktG sind in der GuV oder im Anhang "nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" [...] die folgenden Posten zu ergänzen: Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entnahmen aus Gewinnrücklagen aus der gesetzlichen Rücklage aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrhe...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das ARUG II führt mit § 162 Abs. 1 AktG einen von Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) künftig jährlich aufzustellenden Bericht über die im letzten GJ gewährten und geschuldeten Bezüge (Vergütungsbericht) ein. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG stellt dabei allg. Anforderungen an den Vergütungsbericht auf, während...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzielle Behandlung von Optionen

Rn. 193 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei Optionen handelt es sich um Rechte, bestimmte VG zu einem festgelegten Preis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Derartige Optionen kommen u. a. im Zusammenhang mit Fremdwährungen und börsengängigen Kap.-Anteilen vor. Sofern Optionen als Sicherungsinstrumente bei der Bildu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Tatbestandsmäßige Erfüllung durch Ehegatten oder Lebenspartner (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 2)

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Durch den Verweis des § 319b auf § 319 Abs. 3 Satz 2 stellt der Gesetzgeber klar, dass der Ausschluss eines Prüfers aufgrund seiner Netzwerkzugehörigkeit auch dann zum Tragen kommt, wenn der jeweilige Ausschlussgrund – während der Prüfung – zwar nicht von dem Netzwerkmitglied selbst, aber von seinem Ehegatten oder Lebenspartner erfüllt wird. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Postenzusammensetzung

Rn. 218 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG ebenso wie haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a, die das Wahlrecht zur Aktivierung des Differenzbetrags zwischen dem höheren Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit gemäß § 250 Abs. 3 in Anspruch genommen haben (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.), werden auf der Grundlage dieser Vorschrift zur gesond...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Regelungsbereiche

Rn. 15 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Beschränkung(en) bei der Auswahl des AP (vgl. § 318 Abs. 1ff. i. V. m. Art. 16f. der AP-VO (EU) Nr. 537/2014 (ABl. EU, L 158/77ff. vom 27.05.2014); Verpflichtung zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses (vgl. § 324 Abs. 1 i. V. m. § 316a Satz 2); spezifisches Auskunftsrecht der dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten

Rn. 233 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei beweglichen Sachen kann ein Pfandrecht grds. nur an einzelnen selbständigen Sachen begründet werden. Sind mehrere Sachen verpfändet, so haftet jede für die ganze Forderung (vgl. § 1222 BGB). Die Bestellung des Pfandrechts erfolgt prinzipiell durch Einigung und Übergabe betreffender Sache (vgl. § 1205 Abs. 1 BGB). Zu beachten ist, dass mi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Einziehungsbeschluss (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG)

Rn. 66 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn damit ein Beschluss der HV zur Kap.-Herabsetzung durch Einziehung von Aktien i. S. d. § 237 Abs. 1 Satz 1 AktG (2. Fall) durchgeführt wird. Der Umfang des zulässigen Erwerbs bestimmt sich dabei nach dem Kap.-Herabsetzungs- und Einziehungsbeschluss (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 197). Der B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ziel des Kodex

Rn. 3 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt, AG 2002, S. 249...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen (Satz 1 Nr. 6)

Rn. 193 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289a Satz 1 Nr. 6 verlangt die Angabe der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Angabe der Regelungen für Satzungsänderungen (vgl. DRS 20.K207). Die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands ist in den §§ 84f. AktG, die Änderung der Satzung i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Gefahr einer mangelnden personellen und sachlichen Ausstattung des Prüfers

Rn. 107 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das Argument einer mangelnden personellen und sachlichen Ausstattung für eine gerichtliche Abberufung des AP ist dann nicht zu rechtfertigen, wenn das Prüfungs-UN weitere Prüfer verpflichten kann und will, so dass der Einwand behoben wäre (vgl. Bonner HGB-Komm. (2022), § 318, Rn. 139). Als Abberufungsgrund kann eine mangelnde Ausstattung all...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anhörung der Beteiligten

Rn. 111 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das Gericht ist verpflichtet, alle Beteiligten sowie den gewählten AP anzuhören (vgl. § 318 Abs. 3 Satz 1). Verfahrensbeteiligte sind die Antragsteller (gesetzliche Vertreter, AR/Verwaltungsrat oder Gesellschafter) sowie stets die Gesellschaft, die grds. durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten wird. Haben die gesetzlichen Vertreter den E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vorteile einer Erwerbsmöglichkeit

Rn. 10 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Andererseits ist der Erwerb eigener Aktien eine unkomplizierte Form der Verteilung von Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter. Insiderkenntnisse werden verwertet, kommen aber wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des § 53a AktG allen zugute. Die Ankündigung des Rückkaufs kann eine Steigerung der Aktienrendite ermöglichen, insbesondere weil ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erfassung einer Wertaufholung in der Bilanz

Rn. 393 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Aus der Bilanz sind weder Wertaufholungen auf VG des UV noch des AV ersichtlich. Bei VG des AV müssen Zuschreibungen des GJ grds. im Anlagespiegel ausgewiesen werden. Zuschreibungen aus VJ sind dort indes nicht zwingend, sondern nur bei dessen freiwilliger Erweiterung um eine Spalte "Kumulierte Zuschreibungen" offen zu legen. I.d.R. werden si...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bußgeldvorschriften und sonstige Rechtsfolgen

Rn. 403 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bezüglich der Bußgeldvorschriften und sonstigen Rechtsfolgen wird auf HdR-E, HGB § 253, Rn. 412ff. verwiesen. Die Unterlassung einer Wertaufholung stellt eine Unterbewertung dar, die bei einer AG gemäß § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG zur Nichtigkeit des JA führen kann. Strafbewährt sind auch die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Verstoß gegen die Regelungen des Art. 16 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014 zur Bestellung des Abschlussprüfers bei PIE sowie des Art. 17 der AP-VO zur Laufzeit des Prüfungsmandats bei PIE

Rn. 108b Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wird bei PIE gegen die Vorschriften zur Bestellung des AP nach Art. 16 der AP-VO (vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 75b) oder gegen die Vorschriften zur Laufzeit des Prüfungsmandats nach Art. 17 der AP-VO (vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 75i) verstoßen, muss nach § 318 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der AP gerichtlich ersetzt werden.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Absatz- und Beschaffungsmarkt

Rn. 296 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Abweichend von der oben beschriebenen Vorgehensweise wird insbesondere für Handelswaren die Ermittlung sowohl eines absatz- als auch beschaffungsmarktorientierten Werts gefordert (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. WP-HB (2019), Rn. F 186ff.). Nach hier vertretener Ansicht ist jedoch für Zwecke eines Niederstwerttests allein der Absatzmarkt r...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 7 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Verpflichtet sind Vorstand und AR gemeinschaftlich; dies soll eine wechselseitige Kontrolle sicherstellen und klar die Kompetenz anderer Gremien ausschließen. Es ist zwingend ein einheitlicher von beiden Organen beschlossener Bericht zu erstellen, so dass eine getrennte oder divergierende Berichterstattung ausgeschlossen ist (vgl. BT-Drs. 19/97...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Wahlverfahren bei Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1

Rn. 19 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Auch für PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 gilt gemäß § 318 Abs. 1 Satz 1, dass das Wahlrecht bei den Gesellschaftern liegt. Bei einer KG sind alle Gesellschafter, also auch die Kommanditisten wahlberechtigt, da die Wahl des AP ein Grundlagengeschäft ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1980, II ZR 88/79, BGHZ 76, S. 338; Bonner HGB-Komm. (2022), § 318...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkaufsoption

Rn. 198 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die entrichtete Optionsprämie ist zunächst – analog zur Kaufoption – als immaterieller VG i. d. R. unter den "[S]onstige[n] VG" auszuweisen. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebendem Geschäft kommt ebenfalls grds. nicht in Betracht. Befindet sich der Optionsgegenstand im Eigentum des Käufers der Option, bildet der Basispreis ab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erläuterung antizipativer Posten

Rn. 217 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie bereits nach AktG 1965 ist es auch nach geltendem Bilanzrecht unzulässig, die sog. antizipativen Posten als RAP auszuweisen; vielmehr hat ein Ausweis ihrem Charakter entsprechend als Verbindlichkeit zu erfolgen. Haben diese Beträge, die erst in einer späteren Periode zu Ausgaben führen, einen größeren Umfang, müssen sie im Anhang erläute...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erweiterung des JA um eine KFR und einen EK-Spiegel, sofern keine Verpflichtung zur Aufstellung eines KA besteht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 2); Einstufung als große KapG (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2); kein Verzicht auf die Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 11 und 11b, auch wenn diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, dem UN eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 252

Rn. 154a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die in § 252 aufgeführten allg. Bewertungsgrundsätze sind als solche nicht explizit straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlich sanktionsbewehrt (vgl. Baumbach/Hopt (2021), § 252 HGB, Rn. 29; Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 80). So ist § 252 insbesondere nicht in § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 unter den dort genannten Bilanzierungsvorschrifte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 161 AktG, der durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) eingeführt wurde, haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex (DCGK) abzugeben. Diese Erklärung, die erstmals im Jahr 2002 er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sicherungsabtretung und -übereignung

Rn. 243 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Vertragspfandrecht an Rechten ist derweil weitgehend durch die sog. Sicherungsabtretung, auf welche die §§ 1273ff. BGB nicht anwendbar sind, ersetzt worden. Hierbei erwirbt der Sicherungsnehmer rechtlich die volle Gläubigerstellung: Nach der getroffenen Zweckabrede sollen ihm aber nur Befugnisse zustehen, die denen eines Pfandgläubigers ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einziehung

Rn. 71 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Verwendungszweck kann durch die HV in der Weise beschränkt werden, dass der Beschluss den Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht. Dies kann zum einen dadurch erfolgen, dass der Ermächtigungsbeschluss den Erwerb der Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht und es für die Einziehung selbst eines weiteren HV-Beschlusses be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Entsprechenserklärung

Rn. 302 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 ist die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung zur UN-Führung aufzunehmen. Es handelt sich insofern nicht um eine neue Berichtspflicht, sondern um die Einbindung einer bestehenden Erklärung in den Lagebericht. Rn. 303 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Vorstand und AR börsennotierter AG, KGaA und SE müssen ...mehr