Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Entsprechenserklärung

Rn. 302 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 ist die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung zur UN-Führung aufzunehmen. Es handelt sich insofern nicht um eine neue Berichtspflicht, sondern um die Einbindung einer bestehenden Erklärung in den Lagebericht. Rn. 303 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Vorstand und AR börsennotierter AG, KGaA und SE müssen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 104 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 250 Abs. 1 Satz 1 sind aktive RAP zu bilanzieren, soweit es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag handelt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Typische Beispiele hierfür sind vorausbezahlte Mieten oder Versicherungsbeiträge. Ferner legt § 250 Abs. 3 ein Aktivierungswahlrecht für Disagien fest, wenn be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes

Rn. 11 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307 (314f.)). Da zu dieser Zeit Aktienrückkäufe nicht verboten waren, war...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verrechnungsverbot

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 resultiert einerseits aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1, andererseits aus der in § 243 Abs. 2 kodifizierten Norm der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA. Das Verrechnungsverbot schließt eine Saldierung zwischen unterschiedlichen Posten der Aktiv- und Passivseite genauso aus wie zwischen E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Aktuelle Entwicklungen

Rn. 163e Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Am 24.07.2024 hat die Bundesregierung den RegE eines CSRD-UG veröffentlicht. Mit dem CRSD-UG soll zum einen die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts geregelt werden. Über einen neu einzufügenden § 324d HGB-E würde § 318 für die Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für entsprechend anwendbar erklärt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten aus LuL sind mit dem Rechnungsbetrag inkl. USt und ggf. abzgl. vertraglicher Anschaffungspreisminderungen (z. B. Rabatte) anzusetzen. Bei Lieferantenskonti ist aufgrund einer ggf. am BilSt noch verbleibenden Unsicherheit des Skontoabzugs fraglich, wie die Differenz zwischen Barpreis und Zielpreis zu bilanzieren ist. Ist am Bi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 360 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Im Folgenden werden PersG betrachtet, die latente Steuern nach § 274 bilanzieren, weil sie vom Anwendungsbereich des § 264a bzw. § 5 PublG erfasst werden oder § 274 freiwillig anwenden. Bei den Gesellschaftern dieser PersG wird davon ausgegangen, dass es sich um bilanzierende UN handelt, die ebenfalls § 274 anwenden (v.a.: KapG). Art, Umfang ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Weitere Änderungen

Rz. 18 Stand: EL 44 – ET: ##/2024 Weitere redaktionelle Änderungen erfolgten durch Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vom 12.05.2021 (BGBl. I 2021, S. 990ff.), Art. 2 des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung

Rn. 244a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Zuge des BilRUG neu eingefügt wurde die "davon"-Angabe für Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung (vgl. § 268 Abs. 7 Nr. 3; BT-Drs. 18/4050, S. 62). Hierunter fällt insbesondere die Haftung für Altersversorgungsverpflichtungen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (vgl. auch Rimmelspacher/Meyer, DB 2015, Beilage Nr. 5 zu He...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Haftungsfolgen einer Entsprechenserklärung

Rn. 18 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Es ist selbstverständliche Pflicht eines jeden Organmitglieds, für eine vollständige und gewissenhafte Entsprechenserklärung Sorge zu tragen. Eine Verletzung der dargelegten Pflichten kann im Verhältnis zur Gesellschaft bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2ff., 116 AktG zu Schadensersatzansprüchen gegen di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 119 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gegen die Entscheidung des Gerichts ist die sofortige Beschwerde zulässig (vgl. § 318 Abs. 3 Satz 8; § 58 Abs. 1 FamFG). Über die Beschwerde entscheidet das OLG (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG; überdies Bumiller (2022), Rn. 1). Beschwerdeberechtigt ist grds. jeder, dessen Recht durch die Verfügung des Gerichts beeinträchtigt wird (vgl. § 59 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. KonTraG

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine Verbesserung der Möglichkeiten zum Aktienrückerwerb erfolgte durch KonTraG, das am 05.03.1998 verabschiedet worden ist (vgl. BR-Drs. 203/98). Mit dieser Reform wurde das deutsche Recht zum Aktienrückerwerb weiter an die maßgebliche EG-R (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 12) angepasst (vgl. RefE zum KonTraG, ZIP 1996, S. 2129 (2130)). Der durch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte (§ 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG (a. F.))

Rn. 944 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG waren "Genußrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte unter Angabe der Art und Zahl der jeweiligen Rechte sowie der im Geschäftsjahr neu entstandenen Rechte" im Anhang anzugeben. Durch das BilRUG wurde die Angabepflicht nunmehr aus dem AktG in § 285 Nr. 15a (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 556ff.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 258ff. AktG)

Rn. 965 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG ist eine Sonderprüfung durchzuführen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass der "Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der Vorstand in der Hauptversammlung die fehlenden Angaben, obwohl nach ihnen gefragt worden ist, nicht gemacht hat und die Aufnahme der Frage in die N...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bewertung von Handelswaren

Rn. 309 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zur Bewertung von Handelswaren nach dem NWP ist deren beizulegender Wert zum BilSt nach h. M. grds. sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu bestimmen (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 488; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 519; Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 396). Danach ergibt sich der beizulege...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Einzelne Angabepflichten im Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Vergütungsbericht unter Namensnennung der in Satz 1 genannten Personen (gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands und AR) die dort genannten Mindestangaben zu enthalten. 1. Feste und variable Vergütungsbestandteile (Nr. 1) Rn. 14 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet zur A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung von Verbindlichkeiten in fremder Währung

Rn. 88 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten ist der Erfüllungsbetrag zum Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassageldkurs in Euro umzurechnen (vgl. DRS 25.12). Aus Vereinfachungsgründen ist eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs oder sogar zu Durchschnittskursen erlaubt, sofern sich durch diesen Eingriff nur unwesentliche Auswirkungen für die Darstell...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 4. Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (Nr. 4)

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG schreibt Angaben dazu vor, ob und wie von der Möglichkeit der Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile Gebrauch gemacht wurde, wobei hier ausnahmsweise auch eine Negativmeldung erforderlich ist (vgl. HdR-E, AktG § 162, Rn. 11; speziell zu sog. Claw-Back-Klauseln Dörrwächter/Wolf, AG 2020, S. 233ff.; Schock...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Methoden

Rn. 58 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zur weiteren Bilanzierung latenter Steuern haben sich zwei Methoden herausgebildet:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berichtsinhalte

Rn. 300 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung umfasst nach § 289f Abs. 2 sieben Themenfelder und einen Verweis: die Entsprechungserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG (Nr. 1), einen Verweis auf den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG (Nr. 1a), Angaben zu UN-Führungspraktiken (Nr. 2), eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und AR sowie der Zusammensetzung u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Zugänglichmachen der Entsprechenserklärung (§ 161 Abs. 2 AktG)

Rn. 23 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zum einen ist gemäß § 325 Abs. 1 die Entsprechenserklärung i. R.d. allg. Publizitätspflicht der das UN-Register führenden Stelle zu übermitteln (vgl. HdR-E, AktG § 161, Rn. 2). Zusätzlich ist sie gemäß § 161 Abs. 2 AktG auf der Internetseite dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Durch § 289f (bzw. § 315d) haben die verpflichteten Gesells...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausschüttungssperrre und Anhangangaben im Zusammenhang mit dem Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1

Rn. 26 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Um dem Gläubigerschutzgedanken Rechnung zu tragen, ist das Aktivierungswahlrecht für KapG (bzw. PersG i. S. d. § 264a) an eine Ausschüttungssperre (vgl. § 268 Abs. 8) sowie Abführungssperre (vgl. § 301 Satz 1 AktG) geknüpft (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 251ff.; ­Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 20). Nach § 268 Abs. 8 dürfen Gewinne nur aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. 10 %-Grenze

Rn. 96 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Gesamtnennbetrag oder der sich bei Stückaktien nach § 8 AktG ergebende anteilige Betrag am Grundkap. der nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 AktG erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien betreffender AG/KGaA/SE, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt, darf nicht mehr als 10 % des Grundkap. ausmachen. Dies bedeutet, dass...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 121 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Neben der gerichtlichen Ersetzung des gewählten AP wegen in der Person des AP liegender Gründe nach § 318 Abs. 3 sieht das Gesetz in § 318 Abs. 4 eine gerichtliche Bestellung des AP in den Fällen vor, in denen bis zum Ende des GJ kein AP gewählt worden ist, der gewählte AP den Prüfungsauftrag nicht annimmt, der gewählte Prüfer weggefallen od...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kapitalrücklage

Rn. 112 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Kap.-Rücklage umfasst sämtliche Eigenkapitalien, die die Anteilseigner von außen – und zwar über das gezeichnete Kap. hinaus – dem UN zur Verfügung stellen. Nach § 272 Abs. 2 sind als Kap.-Rücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird; der Betrag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Rn. 119 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 An die Stelle der Positionen "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" tritt nach § 268 Abs. 1 Satz 2 die Position "Bilanzgewinn/Bilanzverlust", sofern die Bilanz unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung aufgestellt wird. Ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem VJ vorhanden, so ist dieser in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Finanzanlagen

Rn. 40 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht eine Untergliederung des Finanz-AV in die folgenden sechs Positionen obligatorisch vor: Noch in Anlehnung a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Spezialregelungen

Rn. 73 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Wie die übrigen Grundsätze des § 252 Abs. 1 kommt der Grundsatz der stichtagsbezogenen Bewertung nur insoweit zur Anwendung, als nicht spezielle Bewertungsregelungen etwas anderes vorschreiben oder zulassen. Eine solche Spezialregelung findet sich in § 253 Abs. 3 Satz 6. Nach dem sog. gemilderten NWP kann eine außerplanmäßige Abschreibung von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Bewertung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 327 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen gegen verbundene UN und Forderungen gegen UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werfen keine spezifischen Bewertungsprobleme auf. Solche Forderungen resultieren aus LuL oder kurzfristigen Darlehensgewährungen. Die Bewertung der Forderungen gegen verbundene UN bzw. gegen UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 6. Berücksichtigung des Hauptversammlungsbeschlusses (Nr. 6)

Rn. 22 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG verlangt eine Erläuterung, wie der HV-Beschluss gemäß § 120a Abs. 4 AktG bzw. die Erörterung gemäß § 120a Abs. 5 AktG berücksichtigt wurde.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktien

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eigene Aktien i. S. d. § 71 AktG sind alle Mitgliedschaften in betreffender AG/KGaA/SE ohne Rücksicht auf Verkörperung und Gattung sowie darauf, ob sie voll eingezahlt sind oder nicht (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71 AktG, Rn. 336; Hüffer-AktG (2024), § 71, Rn. 4). Die Unterscheidung zwischen voll eingezahlten und nicht voll eingezahlten Akt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Als Finanzinvestition(en) gehaltene Immobilien ("investment property")

Rn. 210 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ist in IAS 40 geregelt (vgl. auch HdR-E, HGB § 253, Rn. 448ff.). Gemäß IAS 40.5 handelt es sich hierbei um Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht i. R.d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des UN verkauft werden oder zur Produktion von Waren, der Erbringung von Dienst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Vorräte ("inventories")

Rn. 220 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß IAS 2.6 sind Vorräte Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, sich zum Zwecke des Verkaufs in der Herstellung befinden, oder RHB sind und als solche bei der Herstellung bzw. Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (vgl. auch HdR-E, HGB § 253, Rn. 451ff.). Der Standard sieht eine Einteilung in Kla...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zeitgleiche Dividendenvereinnahmung

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In denjenigen Fällen, in denen ein MU in der Lage ist, den Gewinnverwendungsbeschluss zu bestimmen, besteht handelsbilanziell für diese Gesellschaft u. U. die Möglichkeit, die beabsichtigte Dividendenausschüttung vor der eigentlichen Beschlussfassung zu vereinnahmen (vgl. hierzu ausführlich HdR-E, HGB § 275, Rn. 79). Werden die Ansprüche auf B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Keine Erleichterungen für kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften

Rn. 250 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch kleine und Kleinst-KapG sind nach dem Wortlaut des § 268 Abs. 7 verpflichtet, die in § 251 genannten vier Arten von Haftungsverhältnissen ebenso wie die Verpflichtungen gegenüber verbundenen und assoziierten UN sowie die Altersversorgung betreffend jeweils gesondert anzugeben; Entsprechendes gilt für kleine und Kleinst-PersG i. S. d. § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Ausblick auf weitere Entwicklung

Rn. 326 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In der Gesamtschau stellt sich die Berichtserstattung über die CG als ein sehr zersplittertes und sowohl für Anwender als auch Adressaten zunehmend unübersichtliches Gebiet der UN-Berichterstattung dar. Die sukzessiv erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung zur UN-Führung fokussieren einzelne Sachverhalte der CG, sind aber nicht in ein...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

Rn. 16 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 betrifft Zuwiderhandlungen (vgl. zum (erweiterten) Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung sowie Vervielfältigung gemäß § 328, auch i. V. m. § 325a Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz). Dabei soll die weitere Ergänz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Anwendbarkeit des WpÜG

Rn. 95 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit Schreiben vom 09.08.2006 hat die BaFin ihre frühere Verwaltungspraxis zur Frage der Anwendbarkeit des WpÜG auf den Rückerwerb eigener Aktien aufgegeben. Nunmehr findet das WpÜG auf öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien keine Anwendung mehr (vgl. BaFin (2017); ausführlich sodann zur früheren und neueren Verwaltungspraxis Plusk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Voll eingezahlte Aktien

Rn. 99 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In den Fällen des § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 7 und 8 AktG ist der Erwerb nur zulässig, wenn auf die Aktien der Ausgabebetrag voll eingezahlt ist. Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Ausgabebetrag entspricht dem Nennbetrag der Aktien (vgl. § 8 Abs. 2 AktG) bzw. bei Stückaktien dem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkap. (vgl. § 8 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Wegfall" des gewählten Prüfers

Rn. 132 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Antragsgrund ist ferner die Situation, dass ein "gewählter Abschlußprüfer [...] weggefallen ist" (§ 318 Abs. 4 Satz 2 (2. Fall)). Der Wegfall des AP schließt alle tatsächlichen oder rechtlichen Gründe ein, die eine Weiterführung der Prüfung durch den bestellten Prüfer verhindern. Typische Fälle, in denen der AP wegfällt, sind dessen Tod, des...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Rn. 114 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zu einem gesonderten Ausweis dieser Position kommt es nur dann, wenn die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 119). Die Höhe dieser Position ist abhängig von den für das VJ gefassten Beschlüssen zur Ergebnisverwendung. Wurde der Jahresüberschuss des VJ – vermindert bzw. erhöht um einen vorha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sonderposten mit Rücklageanteil

Rn. 124 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 SoPo mit Rücklageanteil (vgl. §§ 247 Abs. 3, 273 (a. F.)) dürfen seit Inkrafttreten des BilMoG nicht mehr gebildet werden. Für den Fall, dass in einem JA für das letzte vor dem 01.01.2010 begonnene GJ SoPo enthalten waren, konnten diese gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten werden. Der Ausweis sollte zwischen dem EK und FK erfolgen. Aktuell...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Vorschrift des § 256a äußert sich nicht explizit über die Ersterfassung von VG und Verbindlichkeiten, so dass sie vordergründig nur eine Folgebewertung der entsprechenden Posten am Abschlussstichtag regelt. Die mit § 244 verknüpfte Notwendigkeit zur Währungsumrechnung erweist sich demnach als eine Bewertungsfrage (vgl. hierzu auch Bonner-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entstehungsursachen des Fehlbetrags

Rn. 189 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Formulierung des § 268 Abs. 3 ist hinsichtlich der möglichen Ursachen für die Entstehung eines nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags nicht zweifelsfrei. Der erste Halbsatz von § 268 Abs. 3 lautet: "Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten". Dadurch ergeben sich be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kassenbestand und Bankguthaben

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zahlungsmittel in ausländischer Währung sowie Währungsguthaben bei Kreditinstituten sind gemäß § 253 Abs. 4 wie die übrigen VG des UV, d. h. mit den AK oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, zu bewerten (strenges NWP). Technische Schwierigkeiten bei der Ermittlung der historischen AK können dabei vermieden werden, indem die Bestandsfortschr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) Bewertung von liquiden Mitteln

Rn. 329 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bilanzierung der liquiden Mittel (Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten) wird es i. d. R. keine Bewertungsprobleme geben. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird meist nur im Fall des Kursrückganges bei Fremdwährungsguthaben und Sortenbeständen notwendig werden. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist ...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / C. Ergänzende Angabepflichten zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern (§ 162 Abs. 2 AktG)

Rn. 24 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 162 Abs. 2 AktG enthält ergänzende Angabepflichten bezüglich der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die dortigen Regelungen entsprechen den früheren Angabepflichten im (Konzern-)Anhang gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5ff. (a. F.) bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5ff. (a. F.), die nunmehr in den Vergütungsbericht integriert bzw....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Handelsrecht

Rn. 480 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Allen Umwandlungsarten – mit Ausnahme des Formwechsels – ist gemeinsam, dass eine vollständige (z. B. Verschmelzung) oder teilweise (z. B. Abspaltung) Vermögensübertragung von einem übertragenden auf einen übernehmenden Rechtsträger erfolgt. Der übertragende Rechtsträger hat eine Schlussbilanz aufzustellen, deren Stichtag unmittelbar (= eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder (Nr. 4)

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In § 162 Abs. 2 Nr. 4 AktG wird die Angabepflicht auch auf frühere Vorstandsmitglieder ausgedehnt, die ihre Tätigkeit im Laufe des letzten GJ beendet haben und denen in diesem Kontext Leistungen zugesagt und im letzten GJ gewährt worden sind. Der Wortlaut beschränkt die Berichtspflicht auf im letzten GJ gewährte Leistungen; nach zutreffender ...mehr