Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschlusstatbestand für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 95 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Ausschlusstatbestand der Ausübung unvereinbarer Tätigkeiten nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 gilt über den Verweis in Abs. 4 auch für WPG. Eine Prüfungsgesellschaft, die AP eines UN ist, darf folglich bei diesem UN weder an der Buchführung bzw. Erstellung des JA beteiligt sein noch bei der Durchführung der internen Revision in verantwortlicher Po...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gesellschafter sind eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen, die bei Gründung der Gesellschaft mindestens eine Stammeinlage übernommen haben und diese am jeweiligen BilSt (vgl. HdR-E, GmbHG § 42, Rn. 59; BeckOK-GmbHG (2024), § 42, Rn. 27) noch innehaben. Gesellschafter ist ferner, wer später einen Geschäftsanteil, einen Teil da...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. "Wirtschaftliches Gewicht" eines Gesellschafters

Rn. 57 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Fraglich ist, ob Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten nur dann gesondert ausgewiesen oder vermerkt werden müssen, wenn der betroffene Gesellschafter als Gesellschafter ein gewisses wirtschaftliches Gewicht hat. Für eine Begrenzung könnte der Sinn der Vorschriften sprechen, die externen Bilanzleser und die Gesellschafter über die g...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Anwendungsbereich von § 316a

Rn. 3 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift betrifft zum einen gesetzliche AP (sog. gesetzliche Pflichtprüfungen gemäß § 316) bei KapG, die PIE sind, mithin AG, GmbH, KGaA und SE sowie die ihnen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a. Zum anderen nehmen sowohl das PublG als auch das GenG an verschiedenen Stellen Bezug auf § 264d (vgl. etwa § 5 Abs. 2a PublG und § 36 Abs. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Anfechtbarkeit des festgestellten Jahresabschlusses

Rn. 75 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Verstößt der JA gegen Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung und führen diese Verstöße nicht zur Nichtigkeit des JA, so ist der Beschluss über die Feststellung des fehlerhaften Abschlusses anfechtbar (analog § 243 AktG). Die Klage auf Anfechtung muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (analog § 246 Abs. 1 AktG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen

Rn. 79 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Anwesenheit des AP kann nach § 42a Abs. 3 GmbHG der einzelne Gesellschafter verlangen, ohne dass es eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf. Verlangt ein Gesellschafter die Teilnahme des AP, ist dieser zum Erscheinen verpflichtet. Das Teilnahmeverlangen des Abs. 3 ist eine einseitige, empfangsbedürftige Wille...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 223 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein wirksamer Forderungsverzicht setzt einen Erlassvertrag gemäß § 397 BGB zwischen der Gesellschaft und ihrem Gläubiger voraus, in dem der Wille der Beteiligten, betreffende Schuld zum Erlöschen zu bringen, unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden muss (vgl. Palandt (2024), § 397 BGB, Rn. 5f.). Davon ist in jedem Fall auszugehen, wen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kapitalerhöhung

Rn. 8 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kap.-Erhöhungen werden erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister wirksam (vgl. § 54 Abs. 3 GmbHG). Ist eine Kap.-Erhöhung wirksam beschlossen, aber am BilSt noch nicht in das Handelsregister eingetragen, so führt dies regelmäßig nicht zu einem Ausweis des erhöhten Kap. in der Bilanz. Sind jedoch die zur Durchführung der Kap.-Erhöhung er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 11 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für eine GmbH sind besondere Vorschriften für die Bildung und den Ausweis von Rücklagen zu beachten. Folgende Rücklagen werden unterschieden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 107 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Erbringen eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den zu prüfenden JA nicht nur unwesentlich auswirken, führt nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. d) unwiderlegbar zur Inhabilität des AP, wenn diese Tätigkeiten von ihm selbst, seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner oder von einer Person, mit der er ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesondere die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des AP; ihre Beurtei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Selbstprüfung

Rn. 30 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Risiko einer Selbstprüfung liegt vor, wenn ein WP an der Entstehung eines Sachverhalts maßgeblich beteiligt war, und er diesen Sachverhalt schließlich i. R.d. AP selbst zu beurteilen hat (vgl. § 33 Abs. 1 BS WP/vBP). War ein WP in seiner Funktion als AP bereits mit einem Sachverhalt befasst, ohne an dessen Entstehung mitgewirkt zu haben, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Sonstige Zuweisungen zur Kapitalrücklage

Rn. 127 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Kap.-Rücklage sind bei einer AG/KGaA/SE auch jene Beträge einzustellen, wie sie i. R.d. Kap.-Herabsetzung gemäß der §§ 229 Abs. 1, 232 und 237 Abs. 5 AktG auftreten können. Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 I.R.d. bedingten Kap. spricht das AktG in § 218 von einer Sonderrücklage. Entsprechend ihrem Charakter sollte auch diese Sonderrüc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 59 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Gesellschaftereigenschaft i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG muss am BilSt bestanden haben. Anderenfalls hat ein gesonderter Ausweis bzw. "davon"-Vermerk nach dieser Vorschrift zu unterbleiben. Die Geschäftsführer können bei der Bilanzierung von der Gesellschafterliste ausgehen, die beim Handelsregister hinterlegt ist. Haben sie jedoch Kenntnis vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einführung

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Vorabausschüttungen (auch als "Gewinnvorschüsse", "Abschlagszahlungen", "Zwischendividende" etc. bezeichnet) sind offen vorgenommene Vorauszahlungen der Gesellschaft auf einen bereits erzielten oder erst künftig und wahrscheinlich zu erwartenden Gewinn, welche vor Feststellung des JA für das betreffende GJ erfolgen. Sie sind bei einer GmbH na...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aktivischer Ausweis

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wählt die Gesellschaft statt der offenen Verrechnung (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 92ff.) bei noch nicht erfolgter Ausschüttung den aktivischen Ausweis, kommt eine Darstellung weder unter dem Posten "Forderungen und sonstige VG" noch als "RAP" in Betracht, denn den Vorabausschüttungen stehen – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. HdR-E, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 76 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 3 GmbHG regelt die Teilnahmepflicht des AP an den Verhandlungen über die Feststellung des JA. Eine Teilnahme des AP verleiht – neben der eigentlichen Prüfung des JA und der Erteilung des Testats (vgl. § 322) – den bilanzpolitischen Entscheidungen der Gesellschafter, auch wenn sie nicht in ausreichendem Umfang kaufmännisch und juris...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Eigene Anteile

Rn. 10a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat eine GmbH eigene Anteile erworben (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 47ff.), ist deren "Nennwert" in einer Vorspalte vom "Gezeichneten Kapital" offen abzusetzen. Diese Vorschrift wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) in Gestalt eines neuen Abs. 1a in den Regelungsrahmen des § 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Vorschrift des § 256a äußert sich nicht explizit über die Ersterfassung von VG und Verbindlichkeiten, so dass sie vordergründig nur eine Folgebewertung der entsprechenden Posten am Abschlussstichtag regelt. Die mit § 244 verknüpfte Notwendigkeit zur Währungsumrechnung erweist sich demnach als eine Bewertungsfrage (vgl. hierzu auch Bonner-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Bewertungsleistungen

Rn. 109 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Unter die sonstigen Bewertungsleistungen fallen vornehmlich Bewertungsleistungen über den Wert von Beteiligungen sowie anderer VG des betreffenden UN, die wesentliche Auswirkungen auf den zu prüfenden JA haben. Die BS WP/vBP unterscheidet hierbei in den Erläuterungen zu § 33 Abs. 6 folgende Konstellationen: Bewertung einer zur Veräußerung bes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Persönliche Vertrautheit

Rn. 32 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat der WP oder vBP eine enge persönliche Beziehung entweder zu dem zu prüfenden UN, zu Mitgliedern der UN-Leitung oder zu Personen, die den Prüfungsgegenstand beeinflussen können, so kann seine Unbefangenheit gefährdet sein. Kriterien zur Beurteilung sind mitunter die Art der Beziehung (Verwandtschaft, Freundschaft), ihre Dauer und Intensitä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Höhe der Rücklagenzuführung

Rn. 139 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ist gemäß § 272 Abs. 4 Satz 2 der Betrag einzustellen, der dem Wertansatz der aktivierten Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN entspricht. Konkret bemisst sich damit die Höhe der Rücklage nach der unter dem Posten "Anteile an verbundene...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch Gesellschafterbeschluss (vgl. § 60 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Latente Steuern

Rn. 113 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Latente Steuern können in Ausnahmefällen in fremder Währung entstehen und somit Gegenstand der Währungsumrechnung sein: Unterhalten UN eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte bzw. Zweigniederlassung außerhalb der Euro-Zone, die ihre Bücher in fremder Währung führt und dort der Besteuerung unterliegt, können aus etwaigen Steuerwertabweic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Darstellung in der Bilanz

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Bilanzierung von Vorabausschüttungen sind vornehmlich zwei Darstellungsformen denkbar, sofern die Vorabausschüttung zum BilSt noch nicht ausgezahlt worden ist:mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / III. CRR-Kreditinstitute

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 CRR-Kreditinstitute gemäß der Capital Requirements Regulation (sog. Kapitaladäquanz- bzw. Kapitalanforderungs-VO (EU) Nr. 575/2013 (ABl. L 176/1ff. vom 27.06.2013)) sind Institute, deren Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren, sog. Einlagenkr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 239 konkretisiert die in § 238 aufgeführte Verpflichtung zum Führen von Handelsbüchern sowie sonstigen Aufzeichnungen, indem er deren äußere Form regelt (vgl. Staub: HGB (2021), § 239, Rn. 1). Für Einzelkaufleute ist dabei die Befreiungsvorschrift aus § 241a zu beachten, nach deren Satz 1 "Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unrealisierte Gewinne im Kontext des § 256a

Rn. 129 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Durch die Vorgabe des § 256a (Satz 2), wonach bei Fremdwährungs-VG und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 (2. Halbsatz) nicht anzuwenden sind, können bzw. werden regelmäßig unrealisierte Gewinne entstehen, die im JA des berichterstattenden UN u. U. eine betragsmäßi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Gesetz ist es der Gesellschaft gestattet, die Bilanz auch nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2). Ein Fall der teilweisen Ergebnisverwendung liegt z. B. vor, wenn gemäß Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung ermächtigt ist, einen bestimmten Teilbetrag des Jahresergebni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlagepflicht (Abs. 1)

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 42a Abs. 1 GmbHG begründet eine Pflicht der Geschäftsführer, den Gesellschaftern (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 21 ff.) die Abschlussunterlagen der Gesellschaft von sich aus vorzulegen (vgl. zum Umfang der Vorlagepflicht HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 24ff.), ohne dass es eines entsprechenden Verlangens der Gesellschafter bedarf (...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. "Entsprechend" anwendbare Vorschriften

Rn. 8 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die "entsprechend" anwendbaren "Vorschriften über den Jahresabschluß" sind Aber auch die Vorschriften über die Prüfung (vgl. §§ 316ff.) und die Offenlegung (vgl. §§ 325ff.) sind anzuwenden. Dass der Gesetzgeber von einer Prüfung ausgeht, ergibt sich aus § 71 Abs. 3 GmbHG, wonach das Geri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertungseinheiten

Rn. 122 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 254 dürfen VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zwecks Absicherung gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu sog. Bewertungseinheiten zusammengefasst werden (vgl. dazu HdR-E, HGB § 254). Durch die Bildung s...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Accountancy Europe (2017), Definition of Public Interest Entities in Europe, URL: https://­tinyurl.com/4uany7zf (Stand: 31.05.2024). CEAOB (2021), Guidelines on Appointment of Statutory Auditors or Audit Firms by Public Interest Entities, URL: https://tinyurl.com/27hadctr (Stand: 31.05.2024). APAS (2021a), Verlautbarung Nr. 14 vom 13.12.2021: Z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Historischer Kurs bzw. Stichtagskurs

Rn. 12 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Der historische Kurs ist der Kurs, der im Zeitpunkt des Erwerbs, der Herstellung oder der Entstehung eines VG bzw. der Eingehung einer Schuld galt (vgl. DRS 25.7). Historische Kurse können auch als Durchschnittskurse ermittelt werden. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn in einem bestimmten Zeitraum zahlreiche Einzeltransaktionen stattgef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bilanzausweis

Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Gesetzestext des § 272 Abs. 2 sieht keine Pflicht vor, das Agio unter dem Bilanzposten "Kapitalrücklage" gesondert ausweisen zu müssen. Demgegenüber könnte Anhang III (Passiva) A. II. der Bilanz-R (zuvor: Art. 9 der 4. EG-R) entnommen werden, dass ein gesonderter Ausweis eines Agios stets erforderlich ist, weil dort innerhalb des Postens ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkung

Rn. 71 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Nachfolgend wird die Umrechnungsnorm des § 256a anhand der (Folge-)Bewertung ausgewählter Aktiv- und Passivposten des handelsrechtlichen JA thematisiert. Hierbei ist allg.-gültig unter Verweis auf HdR-E, HGB § 256a, Rn. 38, zu beachten, dass sowohl für Zwecke der Zugangs- als auch Folgebewertung jeweils der Devisenkassamittelkurs Verwendung f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bedingte Kapitalerhöhung gemäß §§ 192 bis 201 AktG

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieser Tatbestand liegt dann vor, wenn die HV eine Erhöhung des gezeichneten Kap. zu folgenden – erschöpfend aufgezählten – Zwecken beschließt: Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; Vorbereitung von UN-Zusammenschlüssen; Gewährung von Bezugsrechten an AN und Mitglieder der Geschäftsführung der G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Recht auf Zuziehung fachkundiger Dritter

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Fehlt dem feststellungsbefugten Gesellschafter die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung der Abschlussunterlagen, wird er ein Interesse daran haben, sich bei der Auswertung der Abschlussvorlagen eines sachkundigen Dritten zu bedienen. Die Gesellschafter werden oftmals weder kaufmännisch noch betriebswirtschaftlich ausreichend versiert sein,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dusemond/Küting/Wirth (2018), Küting/Weber: Der Konzernabschluss, 14. Aufl., Stuttgart. WPK (2024), Stellungnahme zum Änderungsvorschlag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (hier: Anhebung der Schwellenwerte im HGB), URL: https://tinyurl.com/5549dvfw (Stand: 31.05.2024).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verantwortlichkeit der Liquidatoren

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Pflicht zur Aufstellung der RL während des Liquidationszeitraums trifft die Liquidatoren. Dies sind i. d. R. die Geschäftsführer, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist und die Gesellschafter keine anderen Personen zu Liquidatoren wählen (vgl. § 66 Abs. 1 GmbHG). Das Gericht kann die Liquidatoren lediglich auf Antrag von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich von § 264d

Rn. 2 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift betrifft KapG, mithin AG, GmbH, KGaA, SE sowie die ihnen gleichgestellten PersG i.S.v. § 264a, wenn Wertpapiere des betroffenen UN zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder bereits ein entsprechender Zulassungsantrag gestellt wurde (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 264d HGB, Rn. 1). Nicht unmittelbar erfasst von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufstellungsfrist nach den Zwecken des Steuerrechts

Rn. 89 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der BFH, der die Interessen der Steuerpflichtigen und Steuergläubiger abzuwägen hat, ist bei der Festlegung der Aufstellungsfrist recht großzügig, wenn die sachliche Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen gewährleistet ist (vgl. Hartz, DB 1973, S. 1717 (1719f.); ­Reichel, BB 1981, S. 708 (711f.)). Diese Großzügigkeit resultiert daraus, dass e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Ausweis

Rn. 161 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Rücklage für ausschüttungsgesperrte (unrealisierte) Beteiligungserträge nach § 272 Abs. 5 wäre gesondert auszuweisen. Dies wird zwar nicht explizit postuliert, ihre Zwecksetzung einer (im JA betragsmäßig erkennbaren) Ausschüttungssperre könnte sie indes nur dann erfüllen. Ob ein gesonderter Ausweis innerhalb des EK oder lediglich im Anha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zuzahlungen gegen Vorzugsgewährung

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Aktienrecht kennt die Ausgabe von sog. Vorzugsaktien, da Aktien "verschiedene Rechte" (vgl. § 11 Satz 1 AktG) gewähren können, namentlich bei der Gewinnverteilung. Die Vorschrift des § 11 AktG findet im GmbHG keine Entsprechung. Die Gesellschafter einer GmbH können jedoch in der Satzung festlegen, dass sich z. B. das Stimmrecht einzelner ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzausweis

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind genannte Voraussetzungen erfüllt, ist hinsichtlich der Höhe des zu aktivierenden Betrags die wirtschaftliche Lage der einzelnen Schuldner des Nachschussanspruchs jeweils gesondert zu würdigen (evtl.: Wertberichtigung). Rn. 30 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein dem aktivierten Betrag (Ausweis unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 131 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Konsequenzen aus einem Verstoß gegen die Vorschrift des § 319 ergeben sich sowohl hinsichtlich des JA bzw. KA als auch bezüglich der rechtlichen Stellung des AP sowie ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Dabei ist jeweils zu unterscheiden, ob gegen die Eignungstatbestände des Abs. 1 oder gegen die Vorschriften zur Unabhängigkeit verstoßen wurde. W...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 bis 220 AktG

Rn. 17 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erhöhung werden dem UN – anders als bei den übrigen Formen der Kap.-Erhöhung – keine neuen Mittel von außen zugeführt; vielmehr handelt es sich um einen reinen Umbuchungsvorgang auf der Passivseite der Bilanz, indem das gezeichnete Kap. erhöht wird und die Rücklagen um den gleichen Betrag vermindert werden (vgl. zum generellen Umfang der umwa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeitsdisagio (§ 250 Abs. 3 (a. F.))

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 darf ein Verbindlichkeitsdisagio (Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit > Ausgabebetrag) in den aktiven RAP aufgenommen werden (vgl. dazu weitergehend HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.). Ist dies der Fall, gilt es diesen (aktivierten) Unterschiedsbetrag (auch weiterhin) spätestens bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeit durch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Informationsanspruch eines nicht feststellungsberechtigten Gesellschafters

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Satzungsautonomie nach § 45 Abs. 1 GmbHG gestattet es den Gesellschaftern, eine von § 46 Nr. 1 GmbHG abweichende Regelung der Feststellungsbefugnis zu treffen (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 22f., 48). Im Fall einer Beschränkung oder Übertragung der Befugnis zur Feststellung des JA besteht auch eine Vorlagepflicht gegenüber den nicht festst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 41 GmbHG enthält seit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes ­(BiRiLiG) vom 19.12.198 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) lediglich die Sorgepflicht der Geschäftsführer für die Buchführung. Die ursprünglich in dieser Vorschrift ebenfalls geregelte Aufstellungsfrist für die "Bilanz" sowie die Möglichkeit, durch den Gesellschaf...mehr