Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 5. Protokoll, Einsichtnahme

Rz. 93 Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist mit der Unterschrift des Gesellschafters zu bestätigen. Die Liste der Gesellschafter mit den Unterschriften ist dem Protokoll beizulegen. Die Aufstellung und Unterzeichnung des Protokolls durch den ausgewählten Vorsitzenden und den Sekretär haben spätestens sieben Tage nach der Hauptversammlung zu erfolgen. Personen, die in de...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / J. Mitbestimmung

Rz. 112 Das Arbeitsgesetz[27] sieht die Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in einem Aufsichtsrat vor. Dies setzt zunächst die Einrichtung eines Aufsichtsrats voraus (siehe Rdn 106). Hat die d.o.o. einen Aufsichtsrat, haben die Arbeitnehmer das Recht, Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden (Art. 164 ZR). Diese von den Arbeitnehmern entsandten Aufsichtsratsmitglieder best...mehr

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Bulgarien / 6. Ausschluss des Gesellschafters

Rz. 67 Ein Gesellschafter, der seine Stammeinlage nicht (zur Gänze) leistet, gilt als ausgeschlossen, wenn diese nicht in der von der OS (mit einfacher Mehrheit des Kapitals) zusätzlich eingeräumten Frist (mindestens ein Monat) eingebracht wird. Der in Verzug geratene Gesellschafter ist vom Geschäftsführer schriftlich über die festgesetzte Frist und den drohenden Ausschluss ...mehr

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Schweden / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 84 Aktien einer schwedischen Aktiengesellschaft sind grundsätzlich frei übertragbar.[75] Die zulässigen Veräußerungsbeschränkungen sind streng begrenzt. Wie ausgeführt (siehe Rdn 30), ist es lediglich erlaubt, Zustimmungsvorbehalte (samtyckesförbehåll), Vorkaufsvorbehalte (förköpsförbehåll) oder ein Vorbehaltsrecht der Aktionäre, Aktien, die verkauft worden sind, von dem...mehr

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Bulgarien / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 74 Geschäftsanteile sind vererblich (Art. 129 TZ). Im Falle des Ablebens eines Gesellschafters wird seine Mitgliedschaft kraft Gesetzes beendet und es erfolgt eine universelle Rechtsnachfolge, die sich aber nicht auf das gesamte Mitgliedschaftsverhältnis erstreckt. Art. 129 TZ regelt das Recht, nur den Anteil i.e.S. zu erben, nicht aber die einzelnen Mitgliedschaftsrechte...mehr

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Rumänien / 1. Vertretungsbefugnis

Rz. 108 Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein, sofern der Gründungsakt nichts anderes bestimmt (Art. 75 GesG). Vertreten die Geschäftsführer gemäß Gründungsakt die Gesellschaft gemeinsam, müssen die Geschäftsführer die Beschlüsse einstimmig fassen. Können sich die Geschäftsführer nicht einigen, dann beschließen die Gesellschafter mit absoluter Mehrheit des S...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 5. Gründung aus dem Ausland

Rz. 11 Nur ein kroatischer Notar darf die Übereinstimmung des Gründungsakts mit dem kroatischen Recht beurteilen und bestätigen. Daher müssen die Gründer bzw. deren gesetzliche Vertreter persönlich in Kroatien erscheinen oder eine Vollmacht erteilen. Üblicherweise wird die Gründung durch einen inländischen Rechtsanwalt betreut, der auf Grundlage einer Vollmacht auch die Grün...mehr

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Rumänien / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 26 Nach rumänischem Recht dürfen Gesellschaften nur solche Tätigkeiten ausüben, die ihren (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand bilden. Der Gründungsakt hat den Unternehmensgegenstand genau anzugeben. Die möglichen Tätigkeitsgegenstände von rumänischen Gesellschaften sind katalogisiert. Es sind ausschließlich die vom nationalen Statistikamt Rumäniens her...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XI. Niederlande

Rz. 16 Das niederländische Konzernrecht[46] wird in erster Linie durch die Rechtsprechung bestimmt. So wurde festgelegt, dass die Tochtergesellschaft grundsätzlich von der Muttergesellschaft autonom bleibt. Allerdings hat die herrschende Gesellschaft die ausschließliche Befugnis, die Ziele des Konzerns zu bestimmen. Die Muttergesellschaft haftet grundsätzlich nicht für die T...mehr

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Dänemark / 1. Gesellschafterversammlung, schriftliches Umlaufverfahren

Rz. 84 Das Beschlussrecht der Gesellschafter ist in § 76 SEL statuiert. Das Recht der Gesellschafter, Beschlüsse zu fassen, wird grundsätzlich in der Gesellschafterversammlung (generalforsamling) ausgeübt. Die Gesellschafter können jedoch in einem konkreten Fall in anderer Weise als auf einer eigentlichen Gesellschafterversammlung, bei der die Gesellschafter präsent sind, Be...mehr

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Bulgarien / 4. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 11 Die Errichtung einer Mantelgesellschaft ist möglich, zumal das bulgarische Recht keinerlei Sanktionen und keine Mindestbesteuerung vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht operativ tätig wird. Da die Eintragung einer Neugründung i.d.R. nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Eintragung einer Anteilsübertragung, ist die Errichtung von Mantelgesellschaften und die anschl...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der Richtlinie

Rz. 73 Nach Art. 12 der Fusions-Richtlinie war diese bis zum 31.12.1991 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Auf Vorschlag der EU-Kommission[68] hat der Rat der EU-Finanzminister[69] einige Änderungen der Fusions-Richtlinie beschlossen. Die im Rahmen dieser Änderungen hinzugekommenen Anpassungen waren in Bezug auf die Regelungen betreffend die Europäisch...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Ersatzlösungen

Rz. 168 Zur "Verschmelzung" einer deutschen GmbH auf ihre ausländische Alleingesellschafterin könnte man ersatzweise z.B. wie folgt verfahren: Die deutsche GmbH (übertragende Gesellschaft) wird – nach Übertragung eines Teil-Geschäftsanteils durch den Alleingesellschafter auf einen Treuhänder – in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt, wobei der Treuhänder die Stellung eines...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regiert das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Abschluss eines Schuldenbereinigungsplans

Rz. 500 Das Gesetz enthält Mechanismen, im Wege von mehrseitigen Vereinbarungen (voluntary arrangements) zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern eine Schuldenbereinigung herbeizuführen (Sec. 1–7 Insolvency Act 1986). Die hierfür anwendbaren Verfahren sind weit gehend ohne Mitwirkung des Insolvenzgerichts durchzuführen. Die Geschäftsführer müssen hierzu einen unabhängi...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / b) Praktische bzw. sinnvolle Nachfolgeregelungen

Rz. 69 Bei kleinen und mittleren Unternehmen kommt es vor, dass Anteilseigentümer die Übernahme der Firma durch ihren Nachfolger vorbereiten, indem sie diesem schon das bloße Eigentum an ihren Anteilen mit der entsprechenden Verfügungsbefugnis übergeben und sich selbst den Nießbrauch, d.h. das Recht auf die Gewinne, vorbehalten. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Lösung – jeden...mehr

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Vorwort

Seit dem Erscheinen der dritten Auflage des vorliegenden Handbuchs zum internationalen GmbH-Recht sind sechs ereignisreiche Jahre vergangen. Das Gesellschaftsrecht wandelt sich weiterhin weltweit rasant. Grenzüberschreitende Sitzverlegungen und transnationale Umwandlungen haben an Zahl erheblich zugenommen. Auch im Handbuch hat sich Wandel ergeben. So können wir nun mit weite...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. US-amerikanisches Kollisionsrecht

Rz. 174 Das Gesellschaftskollisionsrecht in den USA folgt der Gründungstheorie (internal affairs rule), wonach die Rechtsfähigkeit und die inneren Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft dem Recht ihres Gründungsstaates unterliegen. Die inneren Verhältnisse umfassen dabei sämtliche gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der corporation zu ihren Gesellschaftern und Organen (dire...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Dienstleistungen (apport en industrie)

Rz. 53 Als dritte Einlageform kennt das französische GmbH-Recht in Art. L 223–7 Abs. 2 C.com. die Erbringung von Dienstleistungen, z.B. das Zur-Verfügung-Stellen von Arbeitskraft oder technischen Kenntnissen und Know-how. Die genauen Modalitäten der Dienstleistungen und der hierfür zu gewährenden Gegenleistung müssen im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Da die Dienstleis...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Grundlagen

Rz. 59 Das US-amerikanische Recht kennt kein dem deutschen Handelsregister vergleichbares öffentliches Register. Wie bereits dargelegt (siehe Rdn 12), sind bei der Gründung einer corporation beim secretary of state die articles of incorporation sowie spätere Änderungen (certificate of amendment) einzureichen. Die articles of incorporation, einschließlich späterer Änderungen,...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Regel-Ausnahme-Prinzip

Rz. 159 Der Rückkauf eigener Anteile wird im englischen Gesellschaftsrecht wie eine mittelbare Form der Kapitalherabsetzung angesehen (Sec. 617 Abs. 5 CA 2006). Der Rückkauf eigener Anteil hat bei kleinen Gesellschaften regelmäßig an Stelle einer Kapitalherabsetzung gestanden, wenn missliebige Gesellschafter herausgekauft wurden und um die Kosten einer gerichtlichen Zustimmu...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XIII. Portugal

Rz. 18 Das portugiesische Konzernrecht[50] enthält den Oberbegriff des verbundenen Unternehmens, worunter einfache Beteiligungsverhältnisse, Beherrschungsverhältnisse und Konzernverhältnisse zu fassen sind. Nach portugiesischem Recht können Beherrschungs- (contrato de subordinação) oder Gewinnabführungsverträge (contrato de atribuição de lucros) abgeschlossen werden, so dass...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Hauptinsolvenzverfahren

Rz. 103 Art. 3 Abs. 1 EuInsVO regelt die Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens. Die Zuständigkeit für die Durchführung eines Hauptverfahrens erstreckt sich auf sämtliche Nebenentscheidungen im Rahmen dieses Verfahrens sowie auf sämtliche sonstigen Maßnahmen, die nach dem Recht des Eröffnungsstaates Bestandteil des Insolvenzverfahrens sind. Auch gericht...mehr

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Griechenland / I. Grundlagen

Rz. 76 Das Allgemeine Handelsregister (geniko emporiko mitroo, GEMI)[34] für die Personen- und Kapitalgesellschaften, das durch das Gesetz 3419/2005 eingeführt worden ist, ist stufenweise zu einer "One-stop-Stelle" für Unternehmensgründungen entwickelt worden. Das GEMI hat seine Tätigkeit als eine zentrale Publikationsstelle für Unternehmensgründungen und die Eintragung alle...mehr

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Ukraine / VI. Kapitalerhöhung

Rz. 82 Die Erhöhung des Stammkapitals ist nur nach vollständiger Einbringung aller Gesellschaftereinlagen gestattet. Eine Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft, die einen Geschäftsanteil am eigenen Stammkapital besitzt, ist nicht zulässig, Art. 16 Abs. 1, 2 GmbHG. Rz. 83 Die Stammkapitalerhöhung wird mit ¾ aller Gesellschafterstimmen beschlossen, Art. 30 Abs. 2 Pkt. 3...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / I. Grundlagen

Rz. 50 Grundlage des Handelsregisters sind das Gerichtsgesetz[17] und das Gerichtsregistergesetz.[18] Da in dieses Register nicht nur Kaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen werden, sondern Institutionen und Personen, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist, wird das Register allgemein als Gerichtsregister (sudski registar) bezeichnet.[19] Es gründet auf dem Legal...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Aufgaben und Befugnisse der directors und officers

Rz. 119 Das board of directors hat nach der gesetzlichen Grundkonzeption die umfassende Alleinzuständigkeit, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu entscheiden. So ist das board of directors u.a. zuständig für die allgemeine Geschäftspolitik, einschließlich der Finanzplanung, die Bestellung, Überwachung und Abberufung der officers, die Ausstellung von in den articles ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IV. Geltung der Gründungstheorie für GmbH aus einem EWR-Staat

Rz. 22 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des EU-Vertrags inhaltlich weitgehend identische Vorschriften. Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaft...mehr

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Lettland / Literaturtipps

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England und Wales1 England ... / IV. Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer

Rz. 514 Eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer existiert nicht. Dies beruht auf den verschiedenen Alternativen, die das englische Recht für die Abwicklung der insolventen Gesellschaft zur Verfügung stellt. Besondere Pflichtenstellungen der Geschäftsführer bestehen nur vor dem Hintergrund ihrer möglichen persönlichen Haftung. Ansonsten treffen die Geschä...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Voraussetzungen der Kapitalerhöhung

Rz. 173 Sec. 550 CA 2006 erlaubt den Geschäftsführern der Ltd. uneingeschränkt die Anteilsausgabe und räumt der Gesellschafterversammlung das Recht ein, diese Kompetenz in den Articles zu beschränken. Die Mustersatzung in Table A, Art. 22 Abs. 1 erlaubt Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Anteile durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit. Anders liegt der Fa...mehr

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Estland / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 133 Das Personalstatut einer Handelsgesellschaft wird gem. § 14 Abs. 1 des estnischen Gesetzes zum Internationalen Privatrecht (Rahvusvahelise eraõiguse seadus) nach dem Prinzip der lex loci registrationis bestimmt. Die Rechtsfähigkeit einer Person bestimmt sich daher nach ihrem Gründungsort. Rz. 134 Die Sitzverlegung ist im HGB nicht mehr geregelt. Sie kann in der Praxis...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 3. Vorratsgesellschaften

Rz. 24 Statt eine neue B.V. zu gründen gibt es auch die Möglichkeit, eine Vorratsgesellschaft zu kaufen. Dabei kann man zwischen zwei Formen der sog. leeren B.V.s wählen: solchen, die schon im Handelsverkehr aktiv waren, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist. Wird anstelle der Gründung eine Vorratsgesellschaft genutzt, wird fast immer eine Änderung des Gesellschafts...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / b) Satzungsbestimmungen

Rz. 172 Die Satzung kann Befugnis- oder Zustimmungsklauseln sowie Vorkaufsrechts- oder Beschränkungsklauseln bezüglich des Käufers aufstellen. Unzulässig sind Klauseln, die dazu führen, dass die Übertragung unter Lebenden praktisch frei ist sowie solche, die den Gesellschafter, der die Gesamtheit oder Teile seiner Geschäftsanteile zur Übertragung anbietet, verpflichten, eine...mehr

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China / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 84 Die Wirkung von Handelsregistereintragungen ist im chinesischen Rechtsbereich nicht erforscht. Es ist davon auszugehen, dass zumindest im Bereich der Gründung von Unternehmen die Eintragung der Gesellschaft konstitutiv ist. Rz. 85 Eine vergleichbare Anordnung fehlt für die Löschung der Gesellschaft. Ebenso findet sich keine Anordnung, ab wann sonstige Veränderungen der...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Zusammenfassung

Rz. 255 (1) Das Vereinigte Königreich ist nach mehr als 40 Jahren (1973 bis 2020) aus der Europäischen Union ausgetreten. Es ist der erste Austritt eines Mitgliedstaats in der Geschichte der Europäischen Union. Für den Austritt gibt es keinerlei historische Vorbilder. Die Rechtsunsicherheit ist in allen Bereichen groß. (2) Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1.1.2021 ein D...mehr

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Bulgarien / 1. Bestellung der Geschäftsführer

Rz. 90 Geschäftsführer werden von der OS mit einfacher Mehrheit des Kapitals bestellt. Der Gesellschaftsvertrag kann eine höhere Mehrheit vorsehen. Der Abschluss eines Geschäftsführervertrags ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch keine Voraussetzung für die Eintragung der OOD oder des Geschäftsführers. Deswegen wird in der Praxis des Öfteren kein Geschäftsführervertrag abges...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Intermediär

Rz. 92 Intermediär ist jede (natürliche oder juristische) Person, die eine meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder die die Umsetzung einer solchen Gestaltung verwaltet. Als zusätzliche Bedingungen an die Person nennt Art. 3 Nr. 21 AHiRL insbesondere:mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Perspektive des Vereinigten Königreichs

Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss nur ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich haben. Der Verwaltu...mehr

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Finnland / Literaturtipps

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China / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 171 Am 1.6.2007 trat ein neues Konkursgesetz in Kraft, welches sowohl für innerchinesische Gesellschaften als auch für FIEs gilt und sich verstärkt an den Erfordernissen der Marktwirtschaft orientiert.[31] So ersetzt das Gesetz beispielsweise die bisherigen "Abwicklungsteams" durch ein Konzept der "Konkursverwaltung" und eröffnet die Möglichkeit von Sanierungsverfahren, ...mehr

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England und Wales1 England ... / 5. Folgen rechtswidriger Dividenden

Rz. 212 Werden die oben angeführten Regeln für Ausschüttungen nicht beachtet und demzufolge zu hohe bzw. überhaupt Dividenden ausgeschüttet, so liegt eine rechtswidrige Gewinnausschüttung vor. Aus dem Schutzzweck der Kapitalerhaltungsregeln für die Gläubiger folgern die englischen Gerichte, dass es sich hier nicht um dispositives Recht handelt,[35] d.h., eine rechtswidrige D...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Alarmierungsverfahren (procédure d’alerte)

Rz. 167 Um Krisen einer Gesellschaft möglichst frühzeitig zu erkennen und ggf. abzuwenden, haben ein ggf. von der Gesellschaft bestellter Wirtschaftsprüfer nach Art. L 234–1 C.com., ein ggf. vorhandener Betriebsrat nach Art. L 2323–78 C.trav. und der Präsident des zuständigen Handelsgerichts nach Art. L 611–2 Nr. I., Abs. 2 C.com. das Recht, ein sog. Alarmierungsverfahren (p...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Insichgeschäfte und Mehrfachvertretung

Rz. 454 Das deutsche Konzept des Insichgeschäfts als Problem der Vertretungsmacht ist dem englischen Recht nicht bekannt. Es wird als Interessenkollision begriffen, wenn ein Geschäftsführer ein wirtschaftliches Interesse an einem Vertragsabschluss der von ihm vertretenen Gesellschaft hat. Im Fall einer Interessenkollision muss der Geschäftsführer das Geschäft offenlegen (sie...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Formen von Geschäftsführern

Rz. 458 Zu beachten ist, dass der Begriff des Geschäftsführers (director) im englischen Recht nicht nur für die Organstellung relevant ist. Er dient auch dazu, Personen zu kennzeichnen, die in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Pflichten des Companies Acts einbezogen sind. Die Pflichten treffen daher auch Hintermänner, die nicht selbst zu Geschäftsführern bestellt worden...mehr

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Ukraine / a) Beantragung einer Steuernummer für den Gesellschafter einer ausländischen natürlichen Person

Rz. 10 Tritt eine ausländische natürliche Person als Gesellschafter der GmbH auf, ist für sie im Vorfeld der staatlichen Registrierung der GmbH eine Steuernummer in der Ukraine zu beantragen. Begründet wird dies damit, dass der ausländischen natürlichen Person Einkünfte aus ihrer Tätigkeit in der Ukraine ausgezahlt werden, die nach ukrainischem Recht besteuerbar sind. Rz. 11...mehr

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China / c) Zustimmungspflicht

Rz. 120 Die Abtretung bedarf der Zustimmung von mehr als der Hälfte der übrigen Gesellschafter, falls der Geschäftsanteil an eine Person übertragen wird, die nicht Gesellschafter ist. Wenn die übrigen Gesellschafter die Zustimmung verweigern, sind sie verpflichtet, den abzutretenden Gesellschaftsanteil zu erwerben. Jede Weigerung zum Erwerb wird als Zustimmung zur Abtretung ...mehr

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Dänemark / III. Geschäftsführung

Rz. 107 Besteht die Leitung der Gesellschaft neben der Geschäftsführung aus einem Verwaltungsrat, dann nimmt die Geschäftsführung – unter Beachtung der Richtlinien und Anweisungen des Verwaltungsrats – die tägliche Leitung der ApS wahr. Entscheidungen von außergewöhnlicher Art oder von größerer Bedeutung bedürfen grundsätzlich einer Ermächtigung durch den Verwaltungsrat (sie...mehr

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Griechenland / 5. Pflichten der Gesellschafter

Rz. 90 Den Gesellschafter trifft nur die Einlagepflicht. Da die Einlagen schon beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags voll einzuzahlen sind, gibt es grundsätzlich nach der Gesellschaftsgründung keine andere Verpflichtung. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung kann durch den Übernahmevertrag auch eine Einlageverpflichtung angenommen werden. Rz. 91 Bei einem kollektiven Geschäftsfü...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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