Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Serbien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 56 Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmt sich der Geschäftsanteil eines Gesellschafters nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage. Des Weiteren werden die Stimmrechte, Gewinnanteile sowie Anteile an ausgeschütteten Liquidationsüberschüssen anteilsmäßig auf Grundlage der Höhe der übernommenen Stammeinlange des Gesellschafters bestimmt (Art. 151...mehr

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Ukraine / I. Rechtsnatur der Satzung

Rz. 28 Die Satzung ist ein Akt, der den Rechtsstatus einer GmbH und die Grundlagen ihrer Tätigkeit festlegt, da diese die für die Gesellschafter, Dienstpersonen und andere Mitarbeiter der juristischen Person zwingenden Bestimmungen anlässlich ihrer Rechte, Pflichte und Haftung beinhaltet sowie das Verfahren der Bestätigung von Satzungsänderungen festlegt. Rz. 29 Die Satzung i...mehr

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Russland / 2. Teilung einer Gesellschaft

Rz. 92 Als Teilung einer Gesellschaft (Art. 54 GmbHG der RF) wird die Auflösung einer Gesellschaft unter Übergabe aller Rechte und Verpflichtungen an die neu errichteten Gesellschaften angesehen. Rz. 93 Vorzunehmende Schritte bei der Teilung:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Satzung der Gesellschaft

Rz. 65 Art. 23 LSC verlangt in der Satzung zwingend Angaben zur Firma der Gesellschaft, dem Gesellschaftszweck, dem Gesellschaftssitz, dem Stammkapital und den Geschäftsanteilen (bei ungleichen Anteilen müssen die Rechte, die jedem einzelnen Gesellschafter hieraus erwachsen, sowie die Menge oder die Stellung derselben angegeben werden), wie auch zur Art und Weise der Organis...mehr

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Argentinien / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 18 Der gesetzliche Mindestumfang der Gründungsurkunde (Art. 11 LSC) hat folgende Angaben zu beinhalten:mehr

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Rumänien / b) Arbeitsrechtliches Verhältnis

Rz. 94 Grundsätzlich sind die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer im Gründungsakt oder in einem zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geschlossenen Mandatsvertrag geregelt. Die Verhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer sind prinzipiell handels- und zivilrechtlicher Natur. Ein Alleingesellschafter kann Angestellter der Gesellschaft sein (...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation von Antragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 175 Die kollisionsrechtliche Behandlung der ursprünglich in § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geregelten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG heftig umstritten.[482] Die systematische Verankerung im Gesellschaftsrecht und die Eigenschaft der Antragspflicht als spezifische Pflicht der gesellschaftlichen Organe wurden hierbei für eine ge...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Die sog. Loyalitäts- und Treuepflichten

Rz. 437 Die sog. fiduciary duties haben ihren Ursprung im trust law und basieren auf der besonderen Treuestellung eines Organs zur Gesellschaft, welche ihren Ausdruck in einer dem deutschen Treuhänder vergleichbaren Pflichtenstellung und Haftung findet. In diesem Bereich hat die Rechtsprechung durch das Common Law weit gehend die Treuepflichten und Verhaltenspflichten der Or...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Materielle Wirksamkeit

Rz. 45 Die materielle Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags richtet sich zunächst nach den allgemeinen Regeln über Verträge. Nach Art. 1108 C.civ. müssen für jeden Vertrag folgende vier Grundvoraussetzungen vorliegen:mehr

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England und Wales1 England ... / (1) Duty to act in good faith/within powers, duty to act with a proper purpose/promote success of the company, duty not to fetter discretion/exercise independent judgement

Rz. 439 Die erste Untergruppe von Pflichten in diesem Bereich (duty to act in good faith; duty to act with a proper purpose; duty not to fetter discretion) bezweckt die Beschränkung der umfassenden Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer. Die durch das Fallrecht entwickelten Beschränkungen wirken hierbei sowohl auf die Ausübung von Satzungskompetenzen der Geschäftsführ...mehr

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Bulgarien / 1. Rechtsstatus und Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 6 Die Gründung einer OOD wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags und bei einer EOOD mit Unterfertigung des Errichtungsakts eingeleitet (zum Inhalt siehe Rdn 17 und Rdn 22; zur Form siehe Rdn 24). Die Handlungen der Gründungsgesellschafter, die im Namen der zu gründenden OOD bis zur Handelsregistereintragung vorgenommen werden, berechtigen und verpflichten die Person...mehr

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Schweiz / bb) Einsichts- und Auskunftsrecht

Rz. 96 Ohne abweichende statutarische Regelung steht die Geschäftsführung allen Gesellschaftern zu. Die Gesellschafter haben somit aufgrund ihrer Stellung als Geschäftsführer umfassende Einsichtsrechte. Wird jedoch aufgrund der Statuten die Geschäftsführung an einzelne Geschäftsführer oder Dritte abgetreten, so besteht ein umfassendes Einsichts- und Auskunftsrecht der Gesell...mehr

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Ungarn / I. Aufsichtsrat

Rz. 193 Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag bestimmen, dass ein Aufsichtsrat gebildet wird. Die Bildung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH ist gem. § 3:119 Ptk. obligatorisch, wenn die Zahl der vollbeschäftigten Arbeitnehmer der Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 200 übersteigt. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder darf bei einem solchen obligatorischen Aufsi...mehr

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Estland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 58 Die erste Eintragung im Handelsregister ist die Anmeldung des Unternehmens. Damit erlangt das Unternehmen die Rechtsstellung einer juristischen Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Den Antrag muss der Geschäftsführer binnen einem Jahr nach Abschluss des Gründungsvertrags stellen, danach verliert der Gründungsvertrag seine Gültigkeit. Rz. 59 Ebenso wie die Entstehu...mehr

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Ungarn / I. Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Neukodifikation des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches als Gesetz Nr. V aus dem Jahr 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Polgári Törvénykönyv, kurz "Ptk.") ist das ungarische Gesellschaftsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert worden. Dies umfasst somit die Regeln für die Gründung, Organisation, Funktion sowie Rechte, Pflichten und Haftung der ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 114 Eine Gesellschaft kann Zweigniederlassungen eröffnen, wenn dies im Gründungsakt vorgesehen ist. Sie werden durch Beschluss des zuständigen Organs der Handelsgesellschaft gegründet. Dieser Beschluss bedarf der notariellen Beglaubigung. Die Zweigniederlassung wird in das Handelsregister eingetragen. Die Tätigkeit der Zweigniederlassung muss ihr die Teilnahme am Rechtsv...mehr

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Ukraine / I. Aussonderung der Gesellschaft

Rz. 198 Die Aussonderung ist die Gründung einer oder mehrerer Gesellschaften mit der Übertragung an sie gemäß der Aussonderungsbilanz eines Teils des Vermögens, der Rechte und Pflichten der Gesellschaft, aus der die Ausscheidung erfolgt, ohne diese aufzulösen, Art. 47 GmbHG und Art. 109 Abs. 1 ZGB. Rz. 199 Im Falle der Aussonderung der Gesellschaft erfolgt die staatliche Regi...mehr

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Slowenien / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 114 Eine Gesellschaft kann gem. Art. 31 ZGD-1 Zweigniederlassungen eröffnen. Sie werden durch Beschluss des zuständigen Organs der Handelsgesellschaft gegründet. Die Zweigniederlassung wird in das Gerichtsregister eingetragen. Die Tätigkeit der Zweigniederlassung muss ihr die Teilnahme am Rechtsverkehr ermöglichen. Es darf sich nicht lediglich um Hilfstätigkeiten und vor...mehr

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Italien / II. Jahresabschluss

Rz. 182 Für den Jahresabschluss hat die Reform ebenfalls einige wesentliche Neuerungen gebracht, auch wenn die Verweisungen auf die Bestimmungen der Aktiengesellschaft fortbestehen. Rz. 183 Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern zu erstellen und hat den Vermögensstatus, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht gemäß den Bestimmungen für die Aktiengesellsc...mehr

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Italien / a) Rechtsstellung der Gesellschafterversammlung

Rz. 123 Die Gesellschafterversammlung (assemblea dei soci) ist das höchste Organ der Gesellschaft. Sie setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen, die sich an einem bestimmten Ort zusammenfinden, um den Willen der Gesellschaft zu den Tagesordnungspunkten durch Beschluss zu bilden. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung hat gem. Art. 2479-bis c.c. vorbehaltlich ande...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Gemäß Art. 710–7 Abs. 1 LSC muss die Gründungsurkunde folgende Angaben beinhalten: Personalien: Die Urkunde muss die Personalien der natürlichen oder juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnet haben oder im Namen derer die Urkunde unterschrieben wurde, enthalten. Für natürliche Personen sind dies: Name, Vorname(n), Geburtsort und Geburtsdatum, Adress...mehr

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Tschechische Republik / 2. Änderung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 20 Das GHK kennt drei Möglichkeiten, den Gesellschaftsvertrag zu ändern:mehr

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Rumänien / 1. Rechtsgrundlage

Rz. 86 Eine Umwandlung der Gesellschaft ist sowohl durch Verschmelzung als auch durch Spaltung oder Formwechsel möglich. Alle diese Möglichkeiten sind im GesG ausdrücklich geregelt. Beschlüsse, die die Änderung des Gründungsakts zum Gegenstand haben, bedürfen der Einstimmigkeit in der Generalversammlung, falls im Gründungsakt nichts anderes bestimmt ist. Verschmelzungen und ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 63 Die Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden ist prinzipiell zulässig (Art. 710–12 LSC), jedoch an die Zustimmung der Mitgesellschafter gebunden. Die Übertragung muss schriftlich (durch notarielle Urkunde oder privatschriftliche Urkunde) festgestellt werden. Diese Schrift kann im Ausland verfasst werden. In diesem Fall wird eine Beglaubigung der Unterschriften...mehr

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Dänemark / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 25 Die Gründungsurkunde muss nach § 27 Abs. 1 SEL des Weiteren Angaben über ggf. getroffene Vereinbarungen beinhalten,mehr

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Schweiz / e) Pflicht zum Austreten als Gesellschafter

Rz. 109 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die GmbH beim Gericht auf Ausschluss eines Gesellschafters klagen (Art. 823 Abs. 1 OR). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Zusammenwirken mit einem Gesellschafter unzumutbar geworden ist. Dadurch kann den in der GmbH meist ziemlich engen persönlichen Beziehungen Rechnung getragen werden. Die Anhebung der Klage setzt ein...mehr

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Ungarn / II. Gesellschafter

Rz. 22 Für die Gründung der Gesellschaft ist mindestens ein Gesellschafter notwendig. Eine Höchstzahl ist nicht bestimmt. Gesellschafter können in- und ausländische,[2] natürliche und juristische Personen sowie Wirtschaftsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (ebenfalls In- und Ausländer) sein. Bei Einhaltung der Jugendschutzvorschriften können auch Minderjährige Gesellsc...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (4) Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften

Rz. 174 Schließlich enthält das deutsche Handelsregisterrecht eine allgemeine Regelung für inländische Zweigniederlassungen, bei denen die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Hauptniederlassung im Ausland hat (§ 13d HGB). Danach gelten für die "Änderung einzutragender Tatsachen", die die inländische Zweigniederlassung betreffen, die Vorschriften für die ausländische Hauptniede...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Sacheinlagen

Rz. 78 Falls unbar, also nicht in Geld geleistet wird, muss das Geleistete nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertet werden. So werden z.B. der Goodwill und das Know-how eines Unternehmens als zur Erfüllung der Einlageverpflichtung geeignet betrachtet. Auch nach wirtschaftlichen Maßstäben messbare Rechte wie Patente, Marken und Lizenzen sind zur Einlage geeignet.[45] Arbeits-...mehr

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Österreich / d) Verfahren im Erbfall und praktischer Ablauf

Rz. 146 Im Erbfall geht der Geschäftsanteil zunächst ex lege auf die Verlassenschaft über. Die Vertretung der Verlassenschaft obliegt den Erben, die eine Erbantrittserklärung abgegeben haben (§ 810 ABGB). Diese sind daher berechtigt, in einer Generalversammlung das Stimmrecht auszuüben. Für Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung benötigen sie dazu die Genehmigung des Ver...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Pflichten

Rz. 220 Neben Rechten hat der Aufsichtsrat auch Pflichten. So haftet er, wie die Geschäftsführung, auch aufgrund von Art. 2:9, 2:241 und 2:248 NL-BGB. Stellen die von der Gesellschaft veröffentlichten Jahresabschlüsse, Berichte der Geschäftsführung oder zwischenzeitliche Vermögensaufstellungen die Finanzlage der Gesellschaft irreführend dar, können die Aufsichtsratsmitgliede...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Zwischenergebnis

Rz. 229 Die Rechtsform der Ltd. & Co. KG war in der Vergangenheit weit verbreitet, bedarf seit dem 1.1.2021 allerdings der rechtlichen Überprüfung. Rz. 230 Der wirksame Fortbestand der Ltd. & Co. KG ist rechtlich nur dann gewährleistet, wenn es sich bei der Komplementärgesellschaft um eine echte Auslandsgesellschaft handelt. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte dies aber ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Haftung der Gründer

Rz. 37 Gründer i.S.d. Art. 710–6 Abs. 3 LSC (siehe Rdn 36) sind allen interessierten Personen gegenüber haftbar – ungeachtet jeder gegenteiligen Vereinbarung (Art. 710–7 Abs. 2 LSC) – für:mehr

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Russland / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 22 Die Satzung hat gem. Art. 12 GmbHG der RF folgende Angaben zu enthalten:mehr

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Lettland / 1. Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

Rz. 52 Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit getroffen; jedoch kann in der Gesellschaftssatzung festgelegt werden, ob und wenn ja wofür eine qualifizierte Mehrheit vonnöten ist. Für Beschlüsse zur Umwandlung und Änderung des Stammkapitals sowie zur Satzungsänderung sieht das Gesetz die Notwendigkeit einer Zw...mehr

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Türkei / b) Übertragung nach Zwangsversteigerung

Rz. 150 Das Gesetz behandelt die Zwangsversteigerung ähnlich den Übertragungsvarianten nach Erbgang oder güterrechtlicher Auseinandersetzung (Art. 596 Abs. 1 HGB). Die neue Regelung – bzw. genauer: der Wegfall des Art. 522 HGB a.F. – hat dazu geführt, dass der Insolvenzverwalter, der in die Rechte des insolventen Gesellschafters eintritt, oder der pfändende Gläubiger die Ges...mehr

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Ungarn / 3. Gesetzlichkeitsaufsicht

Rz. 28 Die Gesellschaft unterliegt sowohl im Eintragungsverfahren als auch nach Eintragung der allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht durch das zuständige Registergericht gem. § 3:34 Ptk. Rz. 29 Das Verfahren zur Gesetzlichkeitsaufsicht kann gem. § 75 Abs. 1 Ctv. von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet werden. Antragsberechtigt sindmehr

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Slowenien / 1. Dispositive Regelungen

Rz. 29 Zu den dispositiven Vorschriften gehören u.a. die Regelungen über die Abberufung der Geschäftsführung. Gemäß Art. 515 Abs. 3 ZGD-1 kann der Gesellschaftsvertrag z.B. vorsehen, dass die Abberufung eines Geschäftsführers nur bei Vorliegen von Gründen, die im Gesellschaftsvertrag geregelt sind, möglich ist. Andere dispositive Regelungen betreffen die Rechte der Gesellsch...mehr

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Finnland / 2. Verbriefung der Aktien

Rz. 100 Die Gesellschaft muss nicht grundsätzlich Aktienurkunden ausgeben. Der Aktionär kann aber verlangen, dass ihm eine Aktienurkunde ausgehändigt wird. Die Aktie kann nur eine Namensaktie sein und sie darf bei der Gründung nur demjenigen ausgehändigt werden, der im Aktionärsverzeichnis als Aktionär eingetragen ist. In einer Aktienurkunde können mehrere Aktien verbrieft w...mehr

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Deutschland / 6. Geschäftsanteile

Rz. 42 Der Begriff des Geschäftsanteils umschreibt den Anteil am Stammkapital sowie die sich aus der Gesellschafterstellung ergebenden Rechte und Pflichten. Die Anzahl sowie die Höhe der Nennbeträge der Geschäftsanteile können frei bestimmt werden, sofern sie auf volle Euro lauten. Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann unterschiedlich bestimmt werden, ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / b) Abberufung eines Geschäftsführers, der zugleich Gesellschafter ist

Rz. 94 Gem. Art. 445 Abs. 6 ZTD kann der Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Beschlussfassung über seine eigene Abberufung mitstimmen. Handelt es sich bei dem Geschäftsführer um einen Minderheitsgesellschafter, der durch Gesellschafterbeschluss bestellt wurde, und bestimmt der Gesellschaftsvertrag der d.o.o. (dies gilt nicht für eine j.d.o.o.) nicht die Abberufungsgründe,...mehr

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Ukraine / III. Umwandlung

Rz. 212 Unter dem Begriff der Umwandlung der Gesellschaft ist der Unternehmensrechtsformwechsel zu verstehen. Bei der Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere gehen das gesamte Vermögen, alle Rechte und Pflichten der ersten Gesellschaft auf die neue über, Art. 52 GmbHG und Art. 108 ZGB. Im Falle einer Umwandlung der Gesellschaft erfolgt die staatliche Registrierung der A...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 5. Grenzüberschreitende Spaltung

Rz. 175 Der EuGH stützt seine Entscheidung in der Rechtssache SEVIC Systems AG darauf, dass einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht Gestaltungsmittel verschlossen werden dürften, die einer inländischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Als solche Gestaltungsmittel versteht der EuGH dabei auch "Mittel zur Umwandlung von Gesellschaften" wi...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Zulässigkeit einer Kapitalherabsetzung

Rz. 183 Die Entscheidung Trevor vs. Whithworth [31] definierte die Kriterien, nach denen das Common Law die Kapitalerhaltung vorsah. Die Grundregel in Trevor vs. Whithworth lautet, dass aufgezahltes Kapital auf die Anteile nicht an die Gesellschafter zurückgegeben werden darf, es sei denn, ein Gericht erlaubt die Rückzahlung. Diese Grundregel des Common Law behält nur partiel...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Geschäftsführung

Rz. 117 Rechte und Pflichten des Geschäftsführers können sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in einem Geschäftsführervertrag festgelegt werden. Rz. 118 Im Falle von Missmanagement, Überschreiten der Vertretungsbefugnisse, Missbrauch seiner Position und Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, ist der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern der LLC sowie Dritten persönlic...mehr

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Griechenland / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 94 Zum Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags gehören der Name, die Berufstätigkeit, die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz der Gesellschafter (Art. 6 Abs. 2 lit. a G. 3190/1955). Rz. 95 Das Gesellschafterbuch wird von den Geschäftsführern geführt (Art. 25 G. 3190/1955). In dieses Buch müssen der Vor- und Nachname, die Anschrift, die Staatsangehörigkeit und die Stammei...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Gründung vom Ausland aus

Rz. 37 Die Gründung der spanischen GmbH kann vom Ausland aus aufgrund einer Vollmacht der künftigen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer erfolgen. Die Vollmacht bedarf der notariellen Form und ist mit der Apostille zu versehen. Sie kann aber auch vor einem spanischen Konsul erfolgen. Theoretisch möglich ist auch die direkte Gründung einer spanischen S.L. im Ausland sowohl vor...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / c) Arbeitnehmerschutz

Rz. 128 Schwierig einzuordnen sind Fragen des Arbeitnehmerschutzes und der -mitbestimmung.[368] In den bisherigen obergerichtlichen Entscheidungen zum grenzüberschreitenden Formwechsel (vgl. Rdn 76 ff.) war dieser Faktor tatsächlich nicht von Bedeutung, da offenbar keine größere Anzahl von Arbeitnehmern und auch kein Betriebsrat vorhanden war. Gem. § 194 Abs. 2 UmwG ist der ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

Rz. 239 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) muss an Stelle der englischen Kapitalgesellschaft eine deutsche Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen in die Gesellschafterliste aufgenommen werden. Bei den eingetragenen Gesellschaften (§ 40 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GmbHG) müssen dabei auch Register und Registernummer angegeben werden, so dass...mehr