Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bauwerkshaftung.

Rn 204 Auch die Haftung für mangelhafte Bauwerke sollte wegen ihrer strukturellen Parallelen zur deliktsrechtlichen Produkthaftung (dazu Schaub Haftung und Konkurrenzfragen bei mangelhaften Produkten und Bauwerken im deutschen und englischen Recht 99, insb 1, 66 ff, 402 ff) als Haftung für die Verletzung von Verkehrspflichten aufgefasst werden (so bereits MüKo/Mertens 3. Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm gilt nur, wenn der letzte Tag einer Fälligkeitsfrist rechnerisch auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24; 12, 2504 Rz 12). Sie schützt den, der innerhalb einer Frist eine Erklärung abgeben muss, indem sie ihn davor bewahrt, dass das ihm zustehende Recht, die Frist bis zum letzten Tag auszunutzen, wegen der Arbeits- und Behör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grund die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Testamentsform.

Rn 6 Der Vorrang der Staatsverträge wird vor allen für die Testamentsform (vgl Art 27) klargestellt (Erw 73). Sechzehn MS sind Vertragsstaaten des Haager Üb v 5.10.61 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (dazu IPR-Anh 12 Art 1 HTÜ Rn 1). Diese MS wenden in Bezug auf die Formgültigkeit von Testamenten u gemeinschaftlichen Testamenten weiterhin di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vollmachten.

Rn 18 Die WEigtümer können einem Einzelnen, idR dem Bauträger (BGH NJW 20, 610 [BGH 20.09.2019 - V ZR 218/18] Rz 29), aber auch einem WEigtümer, dessen Wohnungseigentumsrecht ein SNR zugewiesen ist, das Recht einräumen, Vereinbarungen zu ändern. Diese Vollmacht kann Teil der Gemeinschaftsordnung und verdinglicht sein (§ 8 Rn 7). Ist sie eine Klausel im Bauträgervertrag, ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mieter.

Rn 90 Ob eine Person Mieter ist oder mehrere Personen Mieter sind, ist eine Frage der Auslegung. Im Grundsatz muss sich der Wille, dass mehrere Personen Mieter sein wollen, ausdrücklich aus dem Mietvertrag ergeben. Probleme ergeben sich, wenn Zahl oder Namen der im Rubrum des Vertrags bezeichneten Personen und die Personen, die ihn unterschrieben haben, auseinanderfallen. Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) § 275 II, III.

Rn 29 Dem Verkäufer ist in IV 1 ausdrücklich das Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung gem § 275 II wegen unverhältnismäßigen Aufwands und gem § 275 III bei persönlicher Leistungserbringung wegen unzumutbaren Aufwands vorbehalten (zur Diskussion über den Kaufpreis als Obergrenze s Ackermann JZ 02, 378, 382 ff; Canaris JZ 04, 214 ff mwN). Zur Frage der Richtlinienkonformit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. 2Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist. (2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In Fällen, in denen die Zustimmung mittels eines Zahlungsinstruments erteilt wird, können der Zahler und der Zahlungsdienstleister Betragsobergrenzen für die Nutzung dieses Zahlungsinstruments vereinbaren. (2) 1Zahler und Zahlungsdienstleister können vereinbaren, dass der Zahlungsdienstleister das Recht hat, ein Zahlungsinstrument zu sperren, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 26 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind solche, die eine zum selbstständigen Betrieb der Landwirtschaft, einschl der Viehzucht oder der Forstwirtschaft, geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellen und mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen sind (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]). Außer Ackerbau und Viehzucht rechnen dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 671 enthält zwei Instrumente (Widerruf, Kündigung), die zur Beendigung des Auftrags mit Wirkung für die Zukunft führen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt (BGH NJW 91, 2210 [BGH 19.03.1991 - XI ZR 102/90]). Der Widerruf des Auftraggebers und die Kündigung des Beauftragten können jederzeit erfolgen. Es handelt sich um einseitige, empfangsbedürftige, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelungsort.

Rn 11 Der Hinweis auf den Regelungsort des IPR in den ›Vorschriften dieses Kapitels‹ bezieht sich auf die Art 3 bis 46c EGBGB. Dies ist zu eng gefasst, denn es finden sich auch autonome internationalprivatrechtliche Regelungen außerhalb des EGBGB (s.u. Rn 14 ff). Die gesetzliche Definition lässt durch diesen Hinweis immerhin erkennen, dass es sich bei IPR nicht um internatio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Passvierungsbeschränkte Verpflichtungen

Rn. 1476 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Verpflichtungen: Durch § 5 Abs 7 S 1 EStG tatbestandlich adressierte Verpflichtungen sind Außenverpflichtungen (s § 4f Rn 49 (Briesemeister); weitergehend Prinz, Ubg 2013, 60: auch Innenverpflichtungen), die beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterworfenen waren (s § 4f Rn 43f (Bries...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entgelt.

Rn 11 Eine Gegenleistungsvereinbarung kann nicht Rechtsinhalt sein (LM § 398 Nr 20; BayObLG NJW-RR 93, 283 [BayObLG 30.10.1992 - 2 Z BR 89/92]; Hamm MittBayNot 97, 230; Hamm BeckRS 17, 114356). Ein als beschränkte persönliche Dienstbarkeit vereinbartes Wohnungsrecht kann nicht mit dem Inhalt bestellt werden, dass der Wohnungsberechtigte – auch – mit dinglicher Wirkung dazu v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt des Pfandrechts.

Rn 1 § 1204 I enthält die Definition des Pfandrechts u anerkennt ein solches beschränktes dingliches, akzessorisches (Vor §§ 1204 ff Rn 1) Recht zur Sicherung einer Forderung u zu deren Befriedigung durch Verwertung des Pfands. Es begründet keine Pflicht zur Zahlung, sondern zur Duldung der Verwertung; Beschränkung der Haftung des persönlichen Schuldners auf das Pfand ist zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schiedsgutachter.

Rn 3 Auch der Schiedsgutachter wird privatrechtlich aufgrund einer Parteivereinbarung tätig (ausf Maus, Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht 21). Er soll aber nicht einen Rechtsstreit entscheiden, sondern kraft seiner Sachkunde einzelne Tatbestandselemente einer Rechtsnorm feststellen (zB die Größe eines Grundstücks oder den Verkehrswert eines Kfz). Diese F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Sonderkündigungsrecht des § 555e ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden; zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4. Die Vorgängervorschrift ist § 554 I 2, der v 1.9.01– und 30.4.13 – anwendbar war. Die Veränderung des Wortlauts dient der besseren Verständlichkeit (BTDrs 17/10485, 22). Er ist Schutzvorschrift und Korrelat zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Deep-in-the-money-Kaufoption des Nutzungsberechtigten

Rn. 182i Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wirtschaftliches Eigentum kann auch dann beim nutzungsberechtigten Hersteller zu verorten sein, wenn diesem das gesicherte Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu derart vorteilhaften Konditionen zu erwerben, dass bei typischem Geschehensablauf von der Ausübung der Kaufoption auszugehen ist (Deep-in-the-money-Kaufoption, vgl zB BFH v 18.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1156 BGB – Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger.

Gesetzestext 1Die für die Übertragung der Forderung geltenden Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem neuen Gläubiger in Ansehung der Hypothek keine Anwendung. 2Der neue Gläubiger muss jedoch eine dem bisherigen Gläubiger gegenüber erfolgte Kündigung des Eigentümers gegen sich gelten lassen, es sei denn, dass die Übert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck/Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Norm ergänzt die §§ 2320, 2321. Sie regelt das Rangverhältnis zwischen dem begünstigten Ersatzmann, der von der Ausschlagung des Pflichtteilsberechtigten profitiert, und dem Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigten. Denn dieser Ersatzmann muss nach den §§ 2320, 2321 die Pflichtteilslast in Höhe des erlangten Vorteils tragen und zudem das Vermächtnis bzw die Aufl ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 511 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger ist mit der Besonderheit konfrontiert, für den Mandanten zwei Verfahren – ein steuerliches, ein strafrechtliches – abwickeln zu müssen, deren Grundvoraussetzungen verschiedener kaum sein könnten: Steuerlich besteht eine (nicht erzwingbare) Pflicht zur Auskunft, strafrechtlich das Recht zu schweigen. Verweigerte Mitwirkung führ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vormund hat die Pflicht und das Recht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Ausgenommen sind Angelegenheiten, für die ein Pfleger bestellt ist, es sei denn, die Angelegenheiten sind dem Pfleger mit dem Vormund zur gemeinsamen Wahnehmung übertragen. (2) Der Vormund vertritt den Mündel. § 1824 gilt entsprechend. Das Familiengericht kann dem Vormund di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die in Kap 4 geregelten §§ 32–38 eröffnen die Möglichkeit, die Rechtsfolgen rechtskräftiger Entscheidungen über den Wertausgleich bei der Scheidung zeitweise oder endgültig zu beseitigen (s.a. BTDrs 16/10144, 71). Sie betreffen zum einen Fallgestaltungen, bei denen der Ausgleichspflichtige durch den VA in seiner Versorgungslage spürbar betroffen ist, ohne dass der Ausgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 6 Die Rechtsfolge einer Enterbung ist nicht ausdrücklich geregelt; der Vorschrift ist aber zu entnehmen, dass die gesetzliche Erbfolge eingreifen soll und der Ausgeschlossene erbrechtlich als vorverstorben gilt. Enterbt der Erblasser eine in § 2303 genannte Person, kann diese den Pflichtteil verlangen. Für einen stillschweigenden Ausschluss aller Abkömmlinge bedarf es kon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mängelrechte des Verbrauchers.

Rn 12 Grundvoraussetzung ist, dass der Verkäufer aufgrund von Mängelrechten des Käufers alternativ die Kaufsache zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste. Damit scheiden wie bei I alle Maßnahmen aus Kulanz (vgl Rn 9) und Rücknahmen infolge eines gesetzlichen Widerrufsrechts aus (zu § 478 aF: BTDrs 14/6040, 248; Lepsius AcP 207, 340, 348). Da der Regress den Verkäufer n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Alleinentscheidungsbefugnis und Vertretungsmacht.

Rn 2 Gem S 1 ist die Pflegeperson befugt in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein zu entscheiden. Dies entspricht der Regelung der Alleinentscheidungsbefugnis des betreuenden Elternteils bei gemeinsamer Sorge gem § 1687 I 2 (s § 1687 Rn 5 ff). Anders geregelt ist aber das Recht, das Kind in diesen Angelegenheiten nach außen zu vertreten. Die Pflegeperson hat keine dire...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschl-Kompetenzen.

Rn 11 Die neuen materiell-rechtlichen Regelungen dürfen nicht rückwirkend bei der Beurteilung von Beschl angewandt werden, die vor dem 1.12.20 gefasst wurden (exemplarisch BGH ZMR 22, 60 Rz 7; NJW-RR 21, 1239 Rz 15; NZM 21, 692 Rz 5). Rn 12 Wenn die WEigtümer Beschl auf der Grundlage von Beschl-Kompetenzen gefasst haben, die ihnen das bis zum 30.11.20 geltende WEG eingeräumt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Ein Wiederkauf kann für alle Kaufverträge über alle Kaufgegenstände vereinbart werden. Seine gewerbsmäßige Vereinbarung ist nach § 34 IV GewO als pfandleihartiges Geschäft verboten, so dass §§ 456 ff nur auf nicht gewerbsmäßige Wiederkäufe anwendbar sind (BGHZ 110, 183, 194f). Der Begriff des Rückkaufs in § 34 IV GewO entstammt dagegen dem Öffentlichen Recht und kann de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrückliche Abnahme/Stellvertretung.

Rn 8 Es ist Sache des Bestellers, die Abnahme zu erklären (s hierzu Rn 2), indem er – nicht notwendig unter Verwendung des Begriffs ›Abnahme‹ – unmissverständlich zu erkennen gibt, die Werkleistungen des Unternehmers als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptieren zu wollen. Er kann sich insoweit nach allg Grundsätzen durch Dritte vertreten lassen, was grds die Erteilung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Ausfallschäden.

Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neben der Leistung für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Objektive Anknüpfung.

Rn 5 Findet ausnahmsweise keine Rechtswahl statt, kommt Art 7 II 2 zur Anwendung. Danach unterliegt der Vertrag dem Recht des Staates, in welchem der Versicherer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherers, welcher regelmäßig eine juristische Person ist, ist gem Art 19 I zu qualifizieren. Als Ausnahmeklausel verdrängt Satz 3 diese Anknüpfu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksamkeit nach der EuErbVO.

Rn 4 Eine vor Beginn der Anwendung der VO (17.8.15) errichtete Verfügung vTw ist zulässig sowie materiell u formell wirksam, wenn sie die Voraussetzungen von Kap III (Art 20–38) erfüllt (III Alt 1). Dabei ist auch der Vorrang des HTÜ (Art 75 I UAbs 2) zu beachten. Anzuwenden sind auch die Anknüpfungsregeln der EuErbVO (BGH FamRZ 21, 802 = NJW 21, 1159 Anm Zimmermann Rz 11; f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 785 BGB – Aushändigung der Anweisung.

Gesetzestext Der Angewiesene ist nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet. Rn 1 Da der Angewiesene nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet ist, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273) zu. Durch die Aushändigung der Anweisungsurkunde kann er seine Ansprüche im Deckungsverhältnis ggü dem Anweisenden leichter nachweisen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 21 Ausgangspunkt der nach § 275 II erforderlichen Abwägung ist das Gläubigerinteresse. Freilich bereitet dessen Bestimmung Schwierigkeiten. Da es um die Frage der Begrenzung des Anspruchs auf Erfüllung in Natur wegen Unzumutbarkeit für den Schuldner geht, kann es nicht um das Erfüllungsinteresse des Gläubigers im schadensrechtlichen Sinne gehen (so offenbar BGH NJW 05, 32...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gemeinschaftsordnung.

Rn 10 Die Miteigentümer (Rn 1) können bereits mit dem Teilungsvertrag oder später als WEigtümer in Ergänzung des oder in Abweichung vom dispositiven Gesetz Vereinbarungen für ihr Verhältnis untereinander treffen (§ 10 I 2) und nach §§ 10 III, 5 IV 1 zum Inhalt des SonderE machen. Das gleiche Recht steht dem Alleineigentümer nach § 8 II zu (BGH NJW 11, 679 [BGH 10.12.2010 - V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Eine weitere Schutzbestimmung des redlichen Besitzers stellt § 989 dar, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz (mehr) hat. Allerdings entsteht dem Eigentümer ein einforderbarer Anspruch auf Schadensersatz (§§ 249 ff) nur, soweit der nichtberechtigte Besitzer die Verschlechterung der Sache, deren Untergang oder Nichtherausgabe schuldhaft zu vertreten hat und Rechtshängi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Autonomes IPR.

Rn 14 Das deutsche Kollisionsrecht umfasst zum einen das autonome IPR, das grds unabhängig davon erlassen wird, ob und wie andere Staaten ihr IPR regeln. Es besteht neben dem zweiten Kapitel des ersten Teils des EGBGB (Art 3–46c) aus richterrechtlichem Gewohnheitsrecht (etwa das Kollisionsrecht der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung, s Vor Art 7–12 EGBGB Rn 6 ff, oder des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesetzliche Vermutung.

Rn 5 Ist deutsches Recht Vertragsstatut (und insoweit nicht durch fremdes Prozessrecht verdrängt, vgl oben Rn 1), können zB die folgenden Rechtszustandsvermutungen greifen: (1) die von der Rechtsprechung entwickelte Vermutung für die vollständige und richtige Wiedergabe der getroffenen Vereinbarung in der Vertragsurkunde (s § 133 BGB Rn 50); (2) die Vermutung der Begründethe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 757 BGB – Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber.

Gesetzestext Wird bei der Aufhebung der Gemeinschaft ein gemeinschaftlicher Gegenstand einem der Teilhaber zugeteilt, so hat wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache jeder der übrigen Teilhaber zu seinem Anteil in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten. Rn 1 Die Vorschrift ist erforderlich, weil die Zuteilung eines Gegenstands zu einem Teil...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführendes Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbschaft erhalten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verdinglichung.

Rn 3a Soll die Vereinbarung nach § 5 IV 1 zum Inhalt des SonderE gemacht werden, ist gem §§ 19, 29 GBO eine Bewilligung der WEigtümer erforderlich (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 22; ZMR 12, 793 Rz 9). Die Berechtigten einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld sowie einer Reallast müssen der Änderung nach § 5 IV 2 nicht zustimmen. Für andere dinglich Berechtigte gilt dies nach hM abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen (Abs 3 und 4).

Rn 7 Die Anpassung der getroffenen VA-Entscheidung soll nur in dem Umfang erfolgen, in dem die betroffene Person durch den Hin-und-Her-Ausgleich der beiderseitigen Anrechte benachteiligt ist. Gem III ist die aufgrund des VA eingetretene Kürzung der vom Ausgleichspflichtigen bezogenen Versorgung deshalb nur iHd Betrages auszusetzen, der ihm selbst zufließen würde, wenn er aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 31. Gesellschaftsvertrag.

Rn 30 Art 1 II lit f schließt den Anwendungsbereich von ROM I für die gesellschaftsrechtlichen Fragen aus (s dazu IPR-Anh 4/IntGesR). Eine Ausnahme gilt für stille Gesellschaften als nur interne Beteiligungen an einer Gesellschaft sowie für Gelegenheitsgesellschaften und Binnengesellschaften. Insofern greift nach IV das Recht der engsten Verbindung, da es an einer charakteri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. 2Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist das Aufgebotsverfahren nur zuläs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schmerzensgeld für baldigen Tod.

Rn 25 Fällt das Hinterbliebenengeld mit einem Anspruch aus übergegangenem Recht wegen baldigen Todes (§ 253 Rn 17) zusammen, dürfte beides kumulativ verlangt werden. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Ansprüche oftmals auch unterschiedlicher aktivlegitimierter Personen (Erben müssen nicht notwendig Hinterbliebene sein und umgekehrt), die unterschiedliches Leid (des Get...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Negative Erbfreiheit

Rz. 47 Hinzu kommt aber ein völlig neuer Gedanke, der der sog. "negativen Erbfreiheit": Die Entscheidung, ob jemand die Erbschaft oder seinen Pflichtteil erhalten möchte, sei von der Privatautonomie, ja sogar mehr noch, von der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gedeckt. Dadurch werde auch eine "negative Erbfreiheit" geschützt. Der durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 675b verkürzt den bisherigen § 676 auf dessen Satz 3 und dient zur Umsetzung des Art 5 der Zahlungssicherungsrichtlinie (98/26/EG, ABl Nr L 166 45) in das deutsche Recht. Die Norm nimmt aus dem Bereich der Bankgeschäfte den Sonderfall des Auftrags, der die Übertragung von Wertpapieren oder Ansprüche auf Herausgabe von Wertpapieren im Wege der Verbuchung oder auf sonst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht hinreichend verfestigte Anrechte (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem § 19 II Nr 1 sind Anrechte, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht hinreichend verfestigt sind, nicht ausgleichsreif. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften ausgeglichen werden, bei denen im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht hinreichend sicher ist, ob sie sich tatsächlich später zu einem Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen entwickeln werden. B...mehr