Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.1 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 3 Als eine Gruppe von Sozialversicherungsträgern sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 SGB IV). Sie verwalten sich selbst, erfüllen mithin im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung (§ 1 Abs. 1 S...mehr

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Sommer, SGB V § 323 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 328 Gebühre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 324 Zulassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 1.2 Ausweis von Rücklagen als Bestandteile des Eigenkapitals

Rz. 2 Der Gesetzgeber folgt der Haupteinteilung der Rücklagenarten in Kapital- und Gewinnrücklagen; nach § 266 Abs. 3 A HGB ist das Eigenkapital bilanziell wie folgt auszuweisen (auf der Passivseite): Rücklagen sind also Unterpositionen (B...mehr

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Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch Abs. 1 wird die Unfallversicherung Bund und Bahn auf dem Gebiet der Prävention davon ausgeschlossen, für die Unternehmen des Bundes autonomes Recht in Form von Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Abs. 1 bis 4 zu setzen. Stattdessen erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozial...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Recht nach der RVO sah für die Unfallversicherung bei den Gemeinden die Bildung von Gemeindeunfallversicherungsverbänden (§ 656 Abs. 2 RVO) und von Feuerwehr-Unfallkassen (§ 656 Abs. 4 Satz 2 RVO) vor. Gemeinden (Städte) mit mehr als einer halben Million Einwohnern konnten selbst zum Versicherungsträger bestimmt werden (§ 656 Abs. 1 RVO). Ihre Aufgaben wurden von A...mehr

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Jansen, SGB VI § 272a Fälli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 118 Abs. 1 Satz 1 in der ab 1.4.2004 geltenden Fassung werden laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Diese Regelung gilt für alle laufenden Geldleistungen, die am 1.4.2004 oder zu einem späteren Z...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.6 Lastenverteilung im Vereinigungsjahr

Rz. 21 Bis zum Ende des Jahres, in dem die Vereinigung wirksam wird (Abs. 1 Sätze 6 und 7), werden die sich vereinigenden Berufsgenossenschaften gemäß Abs. 5 hinsichtlich der Rechte und Pflichten im Rahmen der Lastenverteilung nach §§ 176 bis 181 als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts behandelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 272 kommt in Fortsetzung der durch Art. 23 § 4 des Gesetzes zum Staatsvertrag v. 18.5.1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion geschaffenen Rechtslage ein Export der auf Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden Rente nur noch für Personen in Betracht, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor dem 19.5.1990, also bis zur Unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2.3 Einschränkende Regelung für selbständig Tätige

Rz. 11 Nach Satz 2 der Vorschrift können Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für Zeiten einer mehr als geringfügigen selbständigen Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeiten sind. Selbständig Tätige sollen von den rentenrechtlichen Vorteilen einer Berücksichtigungszeit nach dem Willen des Gesetzgebers nur profitieren, wenn sie ...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Berücksichtigungszeiten sind mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 als rentenrechtliche Zeiten eingeführt worden, und zwar als Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 Abs. 1 i. d. F. bis 31.3.1995) und als Berücksichtigungszeiten wegen Pflege (§ 57 Abs. 2 i. d. F. bis 31.3.1995). Aufgrund der...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) gegen Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) in der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Nr. 1 SGB IV) besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1. Abweichend hiervon sieht das Gesetz für geringfügig entlohnte Beschäftigungen i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der jeweiligen Fassung So...mehr

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 113 regelt, welche auf Bundesgebiets-Beitragszeiten beruhenden persönlichen Entgeltpunkte als Grundlage für die Berechnung von Renten an Berechtigte im Ausland zu berücksichtigen sind. Dabei sind nach § 113 Abs. 1 Satz 2 als Bundesgebiets-Beitragszeiten grundsätzlich Zeiten anzuerkennen, für die nach dem 8.5.1945 Beiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Darübe...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.6 Entgeltpunkte (Ost)

Rz. 18 Nach § 272 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz in gleicher Höhe bei der Auslandsrente abzugelten, in der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten vorhanden sind. Hierbei stehen den Bundesgebiets-Beitragszeiten unter anderem Beitrittsgebiets-Beitragszeiten (§ 248) gleich. Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommens...mehr

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Jung, SGB VII § 120 Bundes-... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt subsidiär ("soweit durch Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder nicht etwas anderes bestimmt worden ist"), dass die Rechte und Pflichten eines aufgelösten Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Bund bzw. das aufsichtführende Bundesland übergehen.mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.1 Besitzschutz für Berechtigte im Ausland

Rz. 5 Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, erhalten die ihnen nach den Vorschriften des SGB VI zustehende Rente grundsätzlich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten sowie diesen nach dem Fünften Kapitel des SGB VI gleichstellten Beitragszeiten (§§ 70, 256 bis 256c, 259a) einschließlich der Entgeltpunkte ...mehr

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Sommer, SGB V § 362b Nutzun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet die technische Umsetzung des im Zuge der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in § 78b Abs. 1 der Bundesnotarordnung geschaffenen Rechts von Ärzten auf Einsichtnahme in das Zentrale Vorsorgeregister.mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Die Regelungen in § 114 gingen aus § 646 Abs. 1, §§ 653 bis 657, 672, 790 Abs. 1, § 850 Abs. 1 RVO hervor. Mit Art. 9 des Gesetzes zur Einführu...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen und ersetzte § 656 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 766 Abs. 3 RVO. Bis dahin unterschieden sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im komm...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 2.2 Gemeindeunfallversicherungsverband mehrerer Bundesländer

Rz. 4 Vergleichbar zu der Konstellation nach § 116 Abs. 2 sind gemäß Abs. 2 die Landesregierungen von wenigstens 2 und höchstens 3 Bundesländern ermächtigt, durch gleichlautende Rechtsverordnungen einen gemeinsamen Gemeindeunfallversicherungsverband zu errichten. Weitere Voraussetzung ist noch, dass ein Bundesland als aufsichtsführendes Land durch die beteiligten Länder in d...mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen und ersetzte die § 655 Abs. 4, § 766 Abs. 2 RVO. Seitdem sind die Bundesländer nicht mehr selbst die Träger der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 120 Bundes-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde in der im Gesetzgebungsverfahren nicht geänderten Fassung des Gesetzentwurfs durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Sie entspricht im Wesentlichen § 652 Abs. 2 RVO, der allerding...mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist für den Bereich eines Bundeslandes folgende Lösung vorgesehen: Die Unfallversicherung im Landesbereich wird nur noch durch rechtlich selbständige Träger (Unfallkassen) durchgeführt, die, wie die Gemeindeunfallversicherungsverbände, die Kompetenzen der Berufsgenossenschaften erhalten. Die Landesregierungen können zwischen folgenden organisatorischen Lösu...mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 2.2 Unfallkasse für mehrere Bundesländer

Rz. 4 Wie auch in der Konstellation nach Abs. 1 Satz 2 können gemäß Abs. 2 die Landesregierungen von wenigstens 2 und höchstens 3 Bundesländern durch gleichlautende Rechtsverordnungen eine gemeinsame Unfallkasse errichten. An dieser gemeinsamen Unfallkasse können Unfallkassen nur für den Landesbereich und/oder solche nach Abs. 1 Satz 2 beteiligt sein. Weitere Voraussetzung i...mehr

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Jung, SGB VII § 120 Bundes-... / 2.2 Auflösung durch Vereinigung

Rz. 4 Der Begriff der Auflösung wird im SGB VII nicht definiert. Gemeint sind die Fälle, in denen durch die Vereinigung mindestens zweier Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Vereinigung abgrenzbarer Unternehmensarten eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung mit mindestens 2 anderen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung mindestens ein Träger der...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.3 Rechtmäßigkeitskontrolle

Rz. 14 Bei der Satzungsgenehmigung handelt es sich um die staatliche Mitwirkung bei dem Erlass von Satzungen als bestimmtes Verwaltungshandeln eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand November 2004, Kz. 200 S. 1; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand April 2021, K § 87 Rz. 5). Die Satzungsge...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.2 Zuständigkeit nach der Vereinigung

Rz. 9 Die Satzung und die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 3 müssen von der nach der Vereinigung (im Falle von Abs. 2: jeweils) zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Abs. 1 Satz 6). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dies...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Eine Vorgängervorschrift in der RVO existierte nicht. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und wurde durch Art. 1 Nr. 90 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 RÜG) an die durch den Beitritt der ehemaligen DDR geänderte Rechtslage angepasst. Durch Art. 1 Nr. 58 des Altersvermögensergänzungsge...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.1 Zuständigkeit vor der Vereinigung

Rz. 7 Der Beschluss muss von der/den vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde(n) genehmigt werden (Abs. 1 Satz 2). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dieser Genehmigung handelt es sich um staatliche Mitwirkung bei Beschlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 23 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen führt zu einer typisierenden Veranlagung der Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft. Die Verhältnisse des konkreten Einzelfalls bleiben dabei weitgehend außer Betracht. Dies hatte zur Folge, dass die bis zum Wirtschaftsjahr 2014 bzw. 2014/2015 von den jeweiligen Land- und Forstwirten erzielten tatsächlichen Gewinne aus Land...mehr

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Kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne des § 173a AO bei fehlerhafter Übernahme von Steuerdaten

Leitsatz Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Die versehentlich er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Wegfall der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 80 Die Befugnis zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen endet nach § 13a Abs. 1 S. 4 EStG in dem Wirtschaftsjahr, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, mit der die Finanzverwaltung auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Abs. 2 AO) oder den Wegfall einer der in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Dur...mehr

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Doppelte Haushaltsführung – finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung bei Fällen mit Auslandsbezug

Leitsatz Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. Zu den Lebensführungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG zählen diejenigen Aufwendungen zur Gestaltung des privaten Lebens, die einen Ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.4 Entschädigungen für Verlust, Untergang oder Wertminderung (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG)

Rz. 161 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus Entschädigungen, die gewährt worden sind für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG genannten Wirtschaftsgüter. Rz. 162 Zu den Sondergewinnen gehören auch Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 193 AO

Rz. 7 Das Institut der Außenprüfung ist verfassungsgemäß. Die mit der Durchführung einer Außenprüfung für den Stpfl. verbundenen Belastungen sind im Interesse einer effektiven Wahrnehmung der den Finanzbehörden nach § 85 AO obliegenden Aufgabe grundsätzlich hinzunehmen.[1] Aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU folgt auch kein unmittelbar für die Mitgliedstaaten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.1 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 61 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig, soweit sie die Verpflichtung betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen. Eine Steuerentrichtungspflicht ergibt sich z. B. aus § 7 Abs. 1 VersStG, Steuereinbehaltungs- und abführungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 38ff., 43ff., 48 und 50a EStG. Zumeist hande...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.2 Die wichtigsten Grundrechte der Arbeitnehmer

Art. 1 Abs. 1 GG (Würde des Menschen) Der Begriff "Würde" geht davon aus, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und auf die Umwelt einzuwirken. Die "Menschenwürde" lässt sich am ehesten vom Verletzungsvorgang her bestimmen: Der Mensch darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bl...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 2 Grundsätzliches

In der Literatur wurden viele Versuche gemacht, die unterschiedlichen Rechtsquellen des Arbeitsrechts zu ordnen.[1] In einer Grobeinteilung kann unterschieden werden zwischen staatlichem Recht (Gesetze, Rechtsverordnungen), internationalem Recht (Völkerrecht, EU-Recht), kollektivem Recht (Tarifverträge, Betriebs-, Dienstvereinbarungen), Richterrecht (meist Entscheidungen des...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.3 Folgen fehlerhafter Verträge

Ein Vertrag, der insgesamt gegen höherrangiges Recht verstößt, ist unwirksam (§ 134 BGB: Ordnungsprinzip). Verstoßen nur einzelne Bestimmungen gegen höherrangiges Recht, ist grds. davon auszugehen, dass der Arbeitsvertrag im Übrigen gilt (vgl. § 139 BGB). An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt dann die gesetzliche oder tarifliche Bestimmung. Praxis-Beispiel Herr X hat mit...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.1 EG (EU)-Verordnungen/allgemeine Regeln des Völkerrechts

Art. 117 EG-Vertrag verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Sozialpolitik. Gehandelt wird in der EU gem. Art. 189 durch Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Dabei gelten die EG-VO als internationales Gesetzesrecht unmittelbar ohne förmliche Umwandlung in innerstaatliches Recht (Transformation) in jedem Mitgliedstaat (§ 189 Abs. 2 EG-Vertrag).[1] Diese ...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.1 Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

Zwar binden die Grundrechte gem. Art. 1 Abs. 3 GG nur Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) als unmittelbar geltendes Recht. Nur Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit) und Art. 33 GG (Zugang zu öffentlichen Ämtern) weichen von diesem System ab und gelten für das Arbeitsrecht unmittelbar. Nach der Lehre der mittelbaren Drit...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.5.2 Einhaltung der Menschenrechte überall

Das deutsche Volk hat sich mit den Artikeln 1 – 20 des deutschen Grundgesetzes zu den dort definierten Grundrechten und damit zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten" bekannt und verpflichtet gleichzeitig Exekutive, Judikative und Legislative zur Einhaltung dieser Grundrechte als "unmittelbar geltendes Recht".[1]mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.2 Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip ist die Ausnahme des als Grundsatz geltenden Ordnungsprinzips: Die dem Arbeitnehmer günstigere einzelvertragliche Regelung geht den höher stehenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vor. Das ergibt sich für das Verhältnis Arbeitsvertrag/Tarifvertrag aus § 4 Abs. 3 TVG. Für das Verhältnis Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung ist eine gesetzliche...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.8.2 Keine Bedarfe erzeugen, die nicht da sind

Dieser Punkt ist in keinem Gesetz geregelt. Er ist auch nicht objektiv bewertbar. Dennoch erhält ein Verstoß gegen die in der Überschrift formulierte Forderung von mir eine negative Bewertung, weil nach meiner Einschätzung das Werbe- und Konsumverhalten in unserer Gesellschaft von Gier, Unzufriedenheit und Materialismus geprägt ist. Werbung unterstützt diese Haltung, anstatt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Grundlagen

Rz. 57 Nach § 37 Abs. 3 S. 3 EStG kann das FA die Vorauszahlungen an die ESt anpassen, die sich für den Vz voraussichtlich ergeben wird, statt sie nach der ESt der letzten Veranlagung zu bemessen (Rz. 22). Die Anpassung kann eine Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlungen bedeuten. Zu beachten sind alle Abweichungen von den der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde liege...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.2.3 Entsorgung, Recycling, zirkuläre Wertschöpfung

In Deutschland gibt es inzwischen umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Thema Entsorgung und Recycling. Außerdem hat sich ein ganzer Industriezweig darauf gegründet, der sich ausschließlich mit der Beseitigung oder Weiterverwertung von Haus- und Industriemüll befasst. Insofern geht es hier ähnlich wie beim ersten Punkt zunächst einmal um die Einhaltung der bereits bestehen...mehr