Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren

Rz. 639 Die Verfahrensgebühr beträgt nach Nr. 3200 VV RVG im Beschwerdeverfahren 1,6. Rz. 640 Für das Beschwerdeverfahren sieht Nr. 3201 VV RVG eine 1,1 Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags vor. Nach Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV RVG beträgt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG beträgt nur 1,1, wennmehr

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§ 1 Allgemeines / I. Allgemeines

Rz. 51 Am 1.8.2013 ist das 2. KostRMoG[17] in Kraft getreten. Im Zuge dieser Kostenrechtsreform wurden unter anderem sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten erhöht, so dass es einer Klärung bedarf, nach welchem Recht anfallende Kosten abzurechnen sind. Die Frage, ob die Rechtsanwaltskosten nach altem Recht (RVG in der Fassung bis zum 31.07.2013) oder nach neue...mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / D. Rechtsmittelkosten

Rz. 14 Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat, § 84 FamFG. Rz. 15 Hat das Gericht in einer Kindschaftssache bereits auf den mangelnden Erfolg der Beschwerde hingewiesen, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch die Gegenseite nach Ansicht des OLG Brandenburg regelmäßig nicht mehr notwendig...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Das Kostenverzeichnis

Rz. 29 Das Kostenverzeichnis (KV) hat 2 Teile. Teil 1 behandelt die Gebühren, Teil 2 die Auslagen. Teil 1 ist in Hauptabschnitte, Abschnitte und Unterabschnitte eingeteilt. Die Hauptabschnitte in Teil 1 behandeln die Gebühren für folgende Verfahren:mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 7. Antrag und Widerantrag, Aufrechnung etc., § 39 FamGKG

Rz. 180 Antrag, Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel und hilfsweise Aufrechnung sind in § 39 FamGKG geregelt. Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet, § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammenge...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 9. Rechtsmittelverfahren

Rz. 422 Die Festwerte gelten auch im Rechtsmittelverfahren, selbst wenn nur ein Teil der Entscheidung über den Versorgungsausgleich angefochten wird.[399] Rz. 423 Im Hinblick auf das neue Rechtsmittelrecht soll das FG-Reformgesetz auf laufende Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, keine Anwendung finden. Mit dem Begriff "Verfahren" meint Art. 111 FGG-RG nic...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / I. Einmaligkeit der Gebühren

Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt zunächst, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal berechnen darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 2 Die Werte mehrer...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 234 Die Höhe der Einigungsgebühr beträgt: Nach Nr. 1000 VV RVG: 1,5mehr

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§ 1 Allgemeines / 5. Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 39 Auch aus den Vergütungsverzeichnisnummern lässt sich die numerische Systematik des Vergütungsverzeichnisses einfach ablesen. So sind z.B. die Gebühren in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses mit den Nummern 1000 bis 1010 bezeichnet. Die erste Zahl der Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich auf den Teil. Die zweite Zahl einer Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich a...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / c) Verspätetes Vorbringen

Rz. 104 Auch der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein Rechtsmittel, dessen Erfolgsaussichten auf Vorbringen beruht, dass bereits in 1. Instanz möglich gewesen wäre, dort aber sorgfaltswidrig unterblieben ist, wird als mutwillig gewertet.[130]mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / A. Umfang der Kostenerstattungspflicht

Rz. 1 Nach § 80 FamFG sind Kosten § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend. Rz. 2 Zum Umfang der Kostenerstattungspflicht hat der BGH im Januar 2017 wie folgt entschieden:[1] Zitat "1. Im Rahmen von § 80 Satz 1 FamFG sind Aufwendungen der Beteiligten als not...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensablauf

Rz. 572 Da das Recht der einstweiligen Anordnungen mit dem FamFG völlig neu gestaltet wurde, soll im nachstehenden vor Darstellung der Vergütung ein kurzer Abriss über das Verfahren der einstweiligen Anordnungen nach FamFG erfolgen. Rz. 573 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Einführung

Rz. 3 Um besser zu verstehen, wie die Abrechnung in Familiensachen erfolgt, wird ein kurzer Überblick über das Familienverfahrensgesetz geben. Leser, die sich schon auskennen, können ab Rdn 28 weiterlesen. Das FamFG[4] hat rund 500 Paragrafen und ist wie folgt gegliedert:mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / V. Verfahrenswert statt Streitwert

Rz. 21 Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Verfahrensgegenstands (Verfahrenswert), soweit nichts anderes bestimmt ist, § 3 FamGKG. Die Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum FamGKG erhoben, § 3 Abs. 2 FamGKG. Rz. 22 Der Begriff "Verfahrenswert" aus § 3 Abs. 1 FamGKG kann m.E. zu Verwirrungen führen, weil unter "Verfahrenswert" bis 2009 der sogenannt...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 32 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" findet seine Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG. Es handelt sich hier um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine analoge Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wi...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung

Rz. 616 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll kurz ein Abriss über das neue Verfahrensrecht im Rechtsmittelverfahren ...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 2. Zeitpunkt der Bewilligung/Beiordnung

Rz. 24 Ärgernis in der Praxis ist immer wieder der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und/oder Beiordnung des Anwalts. Hier "hängt" nicht nur der Mandant/Auftraggeber sondern auch der anwaltliche Vertreter häufig völlig in der Luft, hat keine Kostensicherheit und trägt ein hohes Kostenrisiko im Falle einer Ablehnung. Dem Rechtssuchend...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 226 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[147] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 123 und 216 in diesem Kapitel. Rz. 227 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[148] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6d Jobcenter / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. BT-Drs. 17/1555) sah die Bezeichnung Jobcenter allein für die gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Träger nach § 44b Abs. 1 vor (früher Arbeitsgemeinschaft). Dementsprechend war die Regelung der Bezeichnung zunächst auch in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.4 Aufschiebende Wirkung (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 23 Auftraggeber und Auftragnehmer haben jeweils ein eigenes Widerspruchsrecht. Widersprüche müssen sich nicht ausschließlich gegen die Statusentscheidung der Clearingstelle richten, sondern können auch bzw. allein gegen die Feststellung der Versicherungspflicht in allen, ggf. auch nur in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, oder allein gegen den Beginn der Versicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.3 Beitragsfälligkeit (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 22 Unter Fälligkeit ist der Zeitpunkt zu verstehen, bis zu dem Ansprüche erfüllt sein müssen, um Verzugsfolgen seitens des Schuldners zu vermeiden, und ab dem der Gläubiger die Erfüllung verlangen kann. Hierzu regelt § 41 SGB I, dass Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen (hierzu § 40 SGB I) fällig werden, soweit die besonderen Teile des SGB keine abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.1.2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17c Nach § 7a Abs. 1 Satz 2 leiten die Einzugsstellen in den Fällen, in denen die oder der Beschäftigte Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, zwingend von Amts wegen ein Anfrageverfahren ein (obligatorisches Anfrageverfahren). Diese Regelung wurde mit dem Vierten Ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Verfahren zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 129 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN-Status kann auf verschiedene Weise festgestellt werden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsverhältnis zum Arbeitnehmer

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nach hM handelt der private ArbG auch hinsichtlich des LSt-Abzugs im Innenverhältnis zum ArbN privatrechtlich (so das BArbG seit dem Urteil in AP Nr 1 zu § 670 BGB, vgl BArbG vom 19.01.1979, DB 1979, 1281 = BB 1979, 1040; Riepen, Die Rechtsstellung des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren, Kölner Dissertation 1967; Walz, BB 1991, 880 [88...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stundung von Lohnsteuer

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zfs 09/2017, Umfang der Akt... / 2 Aus den Gründen:

"Der Schriftsatz des Verteidigers vom 8.5.2017 lag vor, zu einer anderen Bewertung gab er keinen Anlass. Ergänzend bemerkt der Senat:" Die Rüge der Verletzung des § 77 Abs. 2 OWiG ist unzulässig (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 StPO), weil es die Rechtsmittelschrift aus den durch die GenStA aufgezeigten Gründen versäumt, darzulegen, dass in der Hauptverhandlung Bewe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Besteuerungsverfahren und Insolvenzeröffnung

Rn 69 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steuern dürfen nicht mehr verbescheidet werden, dennoch erlassene Steuerbescheide sind nichtig (§ 125 AO). Die (Insolvenz-) Forderungen des Fiskus sind vielmehr in Form von Steuerberechnungen zur Tabelle anzumelden (§ 87).[122] Das gilt auch für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, wenn und soweit diese sich auf ...mehr

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zfs 09/2017, Anfechtung der... / 1 Aus den Gründen:

" … Bei den Nebenbestimmungen in dem Bescheid v. 13.4.2016 handelt es sich um Auflagen i.S.v. § 2 Abs. 4 S. 2 StVG und § 23 Abs. 2 S. 1 FeV. Nach diesen Vorschriften kann die Fahrerlaubnisbehörde einem Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber, der nur bedingt zum Führen von Kfz geeignet ist, die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kl. und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV RVG, sondern nur nach Nr. 3201 VV RVG zu bemessen." 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Kl. die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. V...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die wohl im Ergebnis richtige Entscheidung des OLG Koblenz bedarf einiger Anmerkungen. Die vom OLG behandelte Erstattungsproblematik, unter welchen Voraussetzungen die dem Berufungs- oder Revisionsbeklagten für den Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels angefallene volle Verfahrensgebühr erstattungsfähig ist, kommt in der Praxis recht häufig vor. Deshalb wir...mehr

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zfs 09/2017, Treuwidrigkeit... / Sachverhalt

I. Die Parteien streiten darüber, ob die Bekl. aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Ablauf der Dauer einer vereinbarten Leistung verpflichtet ist. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen der Bekl. für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (im Folgenden: BB-BUZ) lauten auszugsweise wie folgt: "Befristetes An...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Sachverhalt

Der Erblasser war bis zu seinem Tod mit der Beteiligten zu 1) verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, die Beteiligten zu 2) und 3). Der Erblasser ist auch der Vater des Beteiligten zu 4), der am 20.12.1996 nichtehelich geboren ist (Bl I/3 d. A.). Der Erblasser hat die Vaterschaft für den Beteiligten zu 4) durch die am 9.12.1996 von dem Notar ... (Urkundenr...mehr

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zfs 09/2017, Aussetzungsant... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, da die auf § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 338 Nr. 8 StPO gestützte Verfahrensrüge nicht in zulässiger Weise erhoben worden ist." 1. Der Verfahrensrüge liegt das folgende Verfahrensgeschehen zugrunde: Dem Verteidiger war im August 2015 durch die Bußgeldbehörde Akteneinsicht gewährt worden. Der Eichschein zu der verwendeten Verkehrsüberwachung...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für den mit der Klage geltend gemachten Zeitraum zu. …" [7] Die Revision zeigt nicht auf, dass über die Auslegung der hier...mehr

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zfs 09/2017, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… 1. Die Frist zur Begründung der Berufung (§ 520 Abs. 2 ZPO) ist durch das unvollständige und insb. ohne Unterschrift eingegangene Telefax nicht gewahrt worden. Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, das BG sei pflichtwidrig nicht allen aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkten dafür nachgegangen, dass die Berufungsbegründungsschrift doch rechtzeitig in...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). …" [8] Danach ist eine grundsätzliche Bedeutung nicht gegeben. Die Revision zeigt – ebenso wie das BG – nicht auf, dass über die Auslegung der hier von der Bekl. verwendeten Klausel in Rspr. und/ode...mehr

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zfs 09/2017, Wertersatzansp... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. … Zwar hat das BG zutreffend und im Revisionsverfahren nicht angegriffen dem Kl. aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichteten Willenserklärung einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. insgesamt 386,58 EUR zugesprochen, der sich aus der nach der Übergangsregelung des Art. 229 § 32 Abs. 1 EGBGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Allgemeine Anforderungen an den Text der Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf

Rz. 12 Hierzu ist die Belehrung so einfach und klar wie möglich zu halten[1], so dass auch ein Rechtsunkundiger daraus eindeutig entnehmen kann, was zur Rechtswahrung innerhalb der vorgegebenen Frist erforderlich ist.[2] Sie ist daher unrichtig, wenn sie diese ihr nach dem Gesetz zugedachte Funktion verfehlt..[3] Dies ist der Fall, wenn sie hinsichtlich der genannten notwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung .[1] Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen Verfahrensfeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO [1]; als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Ric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 11 Der notwendige Inhalt der zu erteilenden Belehrung ergibt sich aus § 55 Abs. 1 FGO . Danach muss sie den Adressaten in verständlicher Weise über den gegen die Entscheidung gegebenen ordentlichen Rechtsbehelf, das Gericht oder die Behörde, bei dem dieser anzubringen ist, deren Sitz sowie über die einzuhaltende Frist und den Fristbeginn belehren. Die Rechtsbehelfsbelehru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.4 Belehrung über die Formvorschriften

Rz. 20 Weitere Angaben zu Form und Inhalt des einzulegenden Rechtsbehelfs sind nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 FGO grundsätzlich nicht erforderlich. Jedenfalls ausreichend ist es, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO bzw. § 64 Abs. 1 FGO zutreffen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2 Bezeichnung des zuständigen Gerichts oder der Behörde

Rz. 16 Nach § 55 Abs. 1 FGO ist weiter das Gericht oder die Behörde zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Dies erfordert die Bezeichnung des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts bzw. der Behörde.[1] Anzugeben ist deren Name und Sitz, wobei der BFH zuletzt offengelassen hat, ob die Bezeichnung des Sitzes auch die Angabe der postalischen Anschrift erf...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Benachrichtigung des Versicherers bei gerichtlicher Inanspruchnahme, Einlegung von Rechtsmitteln (Ziff. 7.2.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 237 Dem Versicherungsnehmer obliegt die Benachrichtigung des Versicherers, wenn gerichtlich gegen ihn vorgegangen wird. Er hat die erforderlichen Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, insbesondere Widerspruch gegen Mahnbescheide. Bei Zustellung eines Mahnbescheids, einer Klagschrift oder einstweiligen Verfügung ist der Versicherer zu informieren. Bei der Einlegung ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 6. Unterrichtung des Mandanten

Rz. 63 Über den Stand des Verfahrens muss der Anwalt seinen Mandanten laufend und in verständlicher Form unterrichten,[251] auch um etwaige Missverständnisse auszuräumen und lückenhafte Informationen zu komplettieren. Rz. 64 Es ist Aufgabe des Anwalts, seinen Mandanten nach beendeter Instanz rechtzeitig über eventuelle Rechtsmittel und deren Fristen und Aussichten nachweisbar...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr