Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.4 Entgegenstehende Rechtsvorschriften

Rz. 10 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ohne besondere Ermächtigung zulässig, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen (Abs. 1 Satz 1). Gesetzliche Vorschriften können dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sowohl als Handlungsform als auch seinem Inhalt nach entgegenstehen (BT-Drs. 7/910 S. 79; Engelmann, in: v. Wulfen, SGB X, § 53 Rz. 15). Rechtsvorschriften, die d...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.6 Rechtsmittel gegen den Schiedsstellenspruch

Rz. 21 Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (Abs. 2 Satz 3 HS 1). Ein Vorverfahren (§ 78 SGG) ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 3 HS 2 i. V. m. § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGG). Im Gegensatz zur Rechtslage bei Klagen gegen Schiedsstellensprüche der SGB XII-Schiedsstellen ist nicht geregelt, dass auch bei Klagen gegen Schiedsste...mehr

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Schell, SGB IX § 128 Wirtsc... / 2.6.1 Unterrichtung der Leistungserbringer (Abs. 3 Satz 1) – Rechtsschutz

Rz. 14 Leistungserbringer sind förmlich (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist eine Mitteilung ohne Verwaltungsaktqualität, da keine Regelung getroffen wird. Erst die Schlussfolgerungen (mögliche außerordentliche Kündigung gemäß § 130 oder eine Leistungskürzung gemäß § 129) treffen rechtswirksame Regelungen. Hat der Leistungserbring...mehr

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Schell, SGB IX § 20 Teilhab... / 3 Literatur

Rz. 19 Rieker, Beschränkung von Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen – Neuregelung in § 56 a SGG, NZS 2014 S. 290.mehr

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Schell, SGB IX § 28 Ausführ... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger. Diese Ausführung wird in die eigenverantwortliche Entscheidungskompetenz des zuständigen Rehabilitationsträgers gestellt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein, gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 45 Förderu... / 2.9 Datenübermittlung (Satz 2)

Rz. 16 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 S. 250) wurde § 45 gegenüber der Vorgängervorschrift (§ 29) um eine Mitteilungspflicht ergänzt. Nach § 45 Abs. 2 werden die Rehabilitationsträger verpflichtet, Daten über Art und Höhe der Förderung der Selbsthilfe an ihre Spitzenverbände zu melden. Diese haben die Ergebnisse an die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAR; vgl. § 39)...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.5 Nachweis

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 ist eine Vorschrift im Zusammenhang mit kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungen. In diesen Regelungen aus dem Jahre 1979 sind schwerbehinderte Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigsten 80 % stets als in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt angesehen worden. Diese Regelungen, die auch für den Bereich der unentgeltlichen Beförderu...mehr

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Schell, SGB IX § 20 Teilhab... / 2.4 Stellung der Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2)

Rz. 7 Die Teilhabeplankonferenz erfordert stets die Zustimmung der Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1). Die Leistungsberechtigten haben ein Vorschlagsrecht zur Durchführung der Teilhabeplankonferenz (Abs. 1 Satz 2). Ihnen steht ein Anspruch auf Durchführung der Teilhabeplankonferenz zu, dem nach pflichtgemäßem Ermessen Rechnung zu tragen ist (BT-Drs. 18/9522 S. 240). Wird d...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.11 Rechtsschutz

Rz. 33 Da den Vereinbarungen der Rechtscharakter öffentlich-rechtlicher Verträge zukommt, sind Streitverfahren um den Abschluss einer Vereinbarung öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, womit der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i. d. F. des Art. 20 Abs. 2 BTHG mit Wirkung zum 1.1.2020). Einem Klageverfahren ist das Verfahren vor einer Schi...mehr

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Schell, SGB IX § 199 Beendi... / 2.3 Widerruf oder Rücknahme der Gleichstellung

Rz. 7 Die Regelung betrifft behinderte Menschen, die auf Antrag von der Agentur für Arbeit den schwerbehinderten Menschen unter den in § 2 Abs. 3 genannten Voraussetzungen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt worden sind. Die in Teil 3 SGB IX für diesen Personenkreis bestimmten Regelungen sind dann nicht mehr anzuwenden, wenn die Gleichstellung en...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Einkaufs von Dienstleistungen der Eingliederungshilfe (und Sozialhilfe) hat sich der Gesetzgeber aber für einen anderen Weg entschieden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.3 Rechtsschutz

Rz. 34 Auch wenn die Festsetzung zugleich auf einer Urkunde mit der Festsetzung der Maßstabsteuer erfolgt, handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt.[1] Gegen den Bescheid über den SolZ ist nach § 347 Abs. 1 AO der Einspruch statthaft. Dem Charakter dieses Bescheids als Folgebescheid entsprechend können mit einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid über den SolZ wed...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 22 Art. 78 Abs. 1 DSGVO gibt dem Betroffenen das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen ihn betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Für den Fall, dass die Aufsichtsbehörde sich entschließt, auf eine Beschwerde der betroffenen Person hin nicht, nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig gegen den Verantwortlichen oder den...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 27 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter kann bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich eine Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befindet. Klagen können auch bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / III. Rechtsbehelfe

Rz. 34 Für Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO gelten gem. § 41 BDSG-Neu die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sinngemäß. Die §§ 17, 35 und 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten finden keine Anwendung. Rz. 35 Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, gelt...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Rechtsbehelfe des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Rz. 18 Für Streitigkeiten zwischen dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter und der Aufsichtsbehörde wegen der Durchsetzung ihrer Befugnisse ist – mit Ausnahme der Verhängung von Geldbußen – nach § 20 Abs. 1 BDSG-Neu der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Rz. 19 Örtlich zuständig ist das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Aufsichtsbehörde, die von einer Befugnis Geb...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung, Geldbußen und Sanktionen

A. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen Rz. 1 Eine der zentralen und auch außerhalb der juristischen Fachwelt für breite Diskussionen sorgende Neuerung, die mit der DSGVO einhergeht, kann zweifelsohne in der umfassenden Neuausrichtung des Haftungs- und Sanktionsregimes gesehen werden. Der Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO geht weit über das hinaus, was bislang in Europa...mehr

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§ 12 Österreich / X. Nähere Ausgestaltung zu Rechtsbehelfen, Haftung und Sanktionen, §§ 24 – 30 DSG 2018

1. Beschwerderecht, § 24 DSG 2018 Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ge...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Beschwerderecht

1. Inhalt Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung vers...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / C. Geldbußen

I. Grundlegendes zur Bemessung Rz. 28 Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen für Verstöße gegen die Verordnung Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Lediglich im Falle eines geringfügigeren Verstoßes oder, falls eine voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, kann anstelle einer Geldbuße eine...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Aufsichtsbehörden

1. Anforderungen an die Unabhängigkeit Rz. 4 Art. 51 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Etablierung einer oder – wie in Deutschland bereits der Fall – mehrerer unabhängiger Behörden, denen die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Verordnung übertragen wird (sog. Aufsichtsbehörden). Dabei spielt vor allem der Aspekt der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde im Konz...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / B. Rechtsstellung der betroffenen Person

I. Beschwerderecht 1. Inhalt Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Recht auf Schadenersatz

1. Inhalt Rz. 24 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Haftungsgrund ist eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten. Vom Schutzbereich der Norm umfasst ist de...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / A. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen

Rz. 1 Eine der zentralen und auch außerhalb der juristischen Fachwelt für breite Diskussionen sorgende Neuerung, die mit der DSGVO einhergeht, kann zweifelsohne in der umfassenden Neuausrichtung des Haftungs- und Sanktionsregimes gesehen werden. Der Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO geht weit über das hinaus, was bislang in Europa in Sachen Datenschutz üblich war; Bußgeldandro...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Rz. 9 Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sind mannigfaltig und im Wesentlichen in Art. 57 DSGVO niedergelegt. Rz. 10 Aus Sicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sind vor allem die in Art. 57 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Anwendungsüberwachung und Durchsetzung) und Art. 57 Abs. 1 lit. h) DSGVO (Durchführung von Untersuchungen über die Anwendung) von Bedeutung. Auch der...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Bußgeldrahmen

Rz. 31 Der Bußgeldrahmen bewegt sich bei Verstößen gegen die Bestimmungen in in einem Rahmen von bis zu 10.000.000 EUR. Im Fall eines Unternehmens kann eine Geldbuße von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden, je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art. ...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Inhalt

Rz. 24 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Haftungsgrund ist eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten. Vom Schutzbereich der Norm umfasst ist der gesamte...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 7 Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden bestimmt sich gemäß Art. 55 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich nach dem Territorialprinzip, so dass jede Aufsichtsbehörde nur im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats für die dort vollzogenen Verarbeitungen zuständig ist. Soweit es sich bei der Verarbeitung um eine "grenzüberschreitende" Verarbeitung (Art. 4 Nr. 23 DSGVO) handelt, i...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Inhalt

Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Nac...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Grundlegendes zur Bemessung

Rz. 28 Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen für Verstöße gegen die Verordnung Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Lediglich im Falle eines geringfügigeren Verstoßes oder, falls eine voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, kann anstelle einer Geldbuße eine Verwarnung erteilt werden.[13...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / D. Strafvorschriften

Rz. 40 Art. 84 Abs. 1 DSGVO berechtigt die Mitgliedstaaten, "andere Sanktionen" für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen. Hiervon macht der deutsche Gesetzgeber in § 42 BDSG-Neu Gebrauch. Rz. 41 Nach § 42 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl vo...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / B. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

I. Vergütung Rz. 6 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[9...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Anforderungen an die Unabhängigkeit

Rz. 4 Art. 51 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Etablierung einer oder – wie in Deutschland bereits der Fall – mehrerer unabhängiger Behörden, denen die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Verordnung übertragen wird (sog. Aufsichtsbehörden). Dabei spielt vor allem der Aspekt der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde im Konzept einer wirksamen Datenschutzaufsich...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Adressaten – Organhaftung?

Rz. 37 Eine direkte Organhaftung sieht die DSGVO nicht vor, so dass neben der verantwortlichen Stelle (dem Unternehmen) nicht auch ihre Organe für Datenschutzverstöße einzustehen haben. Gleichwohl sind in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen kartellrechtlicher Auseinandersetzungen vermehrt Versuche unternommen worden, für Kartellgeldbußen bei den jeweils handelnden Organen R...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / III. Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Rz. 13 Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden regelt die DSGVO in Art. 58. Sie gliedern sich grob in Untersuchungs-, Abhilfe-, Genehmigungs- und Beratungsbefugnisse. Rz. 14 Die Untersuchungsbefugnisse umfassen unter anderem das Recht den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls den Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters anzuweisen, der ...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

A. Überblick Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rech...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / C. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 13 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht einer Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 6: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

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§ 4 Ehe / 9. Rechtsmittel

Rz. 548 Gegen den Beschluss, der die Scheidung der Ehe ausspricht, kann Beschwerde eingelegt werden, § 58 FamFG. Das kann binnen einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten erfolgen, § 63 Abs. 1, Abs. 3 FamFG. Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, § 64 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerdebe...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverf...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / II. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 9 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 3: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert Gegen seine erstinstanzliche Verpflichtung zur Zahl...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gerichtsgebühren werden nach dem Wert erhoben

Rz. 5 In gerichtlichen Verfahren gilt § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, sofern dort wertabhängige Gerichtsgebühren anfallen. Maßgebend für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist der für die Gerichtsgebühren geltende Wert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Der gerichtlich festgesetzte Wert (§ 55 FamGKG) gilt also gleichzeitig für den Anwalt. Rz. 6 An die gerichtliche Wertfestsetzung ist ...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Vergütung

Rz. 6 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[9] auch berüc...mehr

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§ 12 Österreich / 3. Geldbußen

Rz. 28 § 30 DSG 2018 trifft nähre Bestimmungen zur Verhängung von Geldbußen.mehr

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§ 12 Österreich / 2. Schadensersatz – Zuständigkeit

Rz. 27 Für Klagen auf Schadenersatz im Sinne des Art. 82 DSGVO bestimmt § 29 Abs. 2 DSG 2018 in erster Instanz – unabhängig vom Gegenstandswert – die Zuständigkeit des Landesgerichts, in dessen Sprengel der Kläger (Antragsteller) seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat. Klagen (Anträge) können aber auch bei dem Landesgericht erhoben werden, in dessen Sprengel der Beklag...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / III. Zweckfortfall beim Verantwortlichen

Rz. 132 Auch für den Fall, dass personenbezogene Daten aufgrund eines Zweckfortfalls beim Verantwortlichen zu löschen sind (Art. 17 Abs. 1 lit a) DSGVO), kann der Betroffene der Löschung durch ein Verlangen nach Einschränkung der Verarbeitung entgegenwirken.[119] Dies gilt jedoch nur, soweit er die betroffenen personenbezogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteid...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / I. Bestreiten der Richtigkeit, Art. 18 Abs. 1 lit a) DSGVO

Rz. 128 Die betroffene Person kann die Richtigkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten aktiv bestreiten. In diesem Fall ist der Verantwortliche nicht nur dazu verpflichtet,[116] die Argumente der betroffenen Person zu prüfen und seinerseits – soweit Zweifel bestehen – eigene Recherchen anzustellen, sondern die Verpflichtung erstreckt sich auf eine Einschränkung der Ver...mehr

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§ 12 Österreich / B. Aufbau des DSG 2018

Rz. 2 Anders als die Bundesrepublik Deutschland hat sich Österreich dazu entschlossen, mit dem DSG 2018 kein gänzlich neues Gesetz, sondern ein Änderungsgesetz zum bestehenden DSG 2000 zu verabschieden. Die Regelungen des Art. 1 (§§ 1 bis 3 DSG 2000) bleiben insoweit unverändert bestehen. Das österreichische Datenschutzrecht normiert in § 1 DSG 2018 damit weiterhin ein "Grun...mehr

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§ 10 Datenexport in Drittlä... / C. Vorliegen geeigneter Garantien, Art. 46 DSGVO

Rz. 7 Falls kein Beschluss nach Art. 45 DSGVO vorliegt, darf ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur übermitteln, sofern der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter geeignete Garantien vorgesehen hat und den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / II. Unrechtmäßige Verarbeitung, Art. 18 Abs. 1 lit. b) DSGVO

Rz. 131 Obgleich den Verantwortlichen für den Fall der Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung eine Löschungspflicht der betroffenen personenbezogenen Daten trifft (Art. 17 Abs. 1 lit. d.) DSGVO),[117] kann die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen. Dieses Verlangen is...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / III. Aufbau der DSGVO

Rz. 51 Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, orientiert sich die DSGVO im Aufbau im Wesentlichen an Altbewährtem, nämlich der Datenschutzrichtlinie, deren Zielsetzungen in der DSGVO aufgehen, nicht jedoch durch diese ersetzt werden sollen.[130] Die DSGVO gliedert sich in insgesamt 11 Kapitel:mehr