Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Das Verfahren ist unvollständig geregelt (vgl iE § 9 Geschäftsordnung BGH). Entsprechend der Regelung in § 10 RSprEinhG für den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist die Verfahrensart heranzuziehen, die für den vorlegenden Senat in der vorgelegten Sache maßgeblich ist (Kissel/Mayer Rz 5). Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesamt- und Sachnormverweisungen.

Rn 44 Grds sind die Verweisungen des deutschen IPR als Gesamtverweisungen zu verstehen, dh anzuwenden ist zunächst das IPR der berufenen Rechtsordnung, so dass es zur Weiter- oder Rückverweisung (Renvoi) kommen kann (Art 4 I 1, ausf s. dort). Die berufene Rechtsordnung ist in Bezug auf die betreffende Rechtsfrage auch ansonsten umfassend anzuwenden: Im Falle einer Rechtsände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. 2Sind mehrere Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 10 Im WEG-Verfahren ist § 303 entsprechend anwendbar (Köln NZM 99, 858 [OLG Köln 04.01.1999 - 16 Wx 198/98]). Im Arbeitsgerichtsverfahren gilt § 303 entsprechend, § 46 II ArbGG. Ein Zwischenbeschluss analog § 303 ist im Beschlussverfahren denkbar (BAG DB 74, 1728; einschränkend aber LAG Nürnberg NZA-RR 07, 214, 215 [LAG Nürnberg 04.01.2007 - 6 Ta 206/06] zur Beteiligtenst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sachlich.

Rn 9 Soweit es für die Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit auf die Zuordnung zu einem bestimmten Rechtsgebiet ankommt, ist der mit der Klage geltend gemachte Anspruch maßgebend. Die Zuständigkeit ist deshalb nicht ausgeschlossen, wenn für die Entscheidung eine Rechtsfrage vorgreiflich ist, die in den Ausnahmekatalog von Abs 2 fällt (EuGH Slg 03, I-4207; BGH ZIP 15, 2192)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechtsanwendungsrecht.

Rn 2 Das IPR liefert nicht die materielle Lösung des Falles, sondern ›verweist‹ lediglich auf ein Recht, nach dessen Vorschriften (›Sachvorschriften‹, die die Rechtsfrage selbst inhaltlich beantworten, dazu Art 4 II 1) dann die materielle Lösung zu erfolgen hat. Die Überschrift zu Art 3 aF lautete dieser übergeordneten Funktion entspr ›allgemeine Verweisungsvorschriften‹. Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konflikte mit der (persönlichen) richterlichen Unabhängigkeit.

Rn 20 Entscheidungen der Präsidien zur Geschäftsverteilung können mit der sachlichen Unabhängigkeit in Konflikt treten, wenn der davon betroffene Richter erkennbar für eine ›unerwünschte‹ Entscheidung diszipliniert oder an der Fortsetzung seiner Rspr zu einer bestimmten Rechtsfrage gehindert werden soll (OVG Koblenz DVBl 08, 266, dort konkret verneint). Eine Verletzung seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Beschwerde nach Instanzende.

Rn 29 Nach Instanzende ist allerdings noch die sofortige Beschwerde gegen eine PKH-Ablehnung zulässig. Noch im Beschwerdeverfahren kann demnach die Rückwirkung der Bewilligung angeordnet werden, auch nach Rechtskraft des Urteils in der Hauptsache (BGH FamRZ 05, 790; Köln FamRZ 97, 1544). Nach einer negativen Hauptsacheentscheidung muss der Antragsteller aber auch die Hauptsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidungsrelevanz.

Rn 2 Die Vorschrift verlässt den strengen Rahmen des § 148 und erlaubt die Aussetzung bereits dann, wenn das Ergebnis der Ermittlungen die tatsächliche Grundlage des Zivilurteils und mithin den Ausgang des Zivilverfahrens beeinflusst. Eine Aussetzung ist unzulässig, wenn der Rechtsstreit bereits in der rechtlichen Bewertung wegen Unschlüssigkeit der Klage oder Unerheblichkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeiten.

Rn 3 Der Große Senat in Zivilsachen ist zur Entscheidung berufen, wenn ein Zivilsenat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senates abweichen will (Divergenzvorlage, Abs 2). Davon zu unterscheiden sind Vorlagen zur Klärung von Fragen grundsätzlicher Bedeutung zur Rechtsfortbildung oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr (Rechtsfortbildungsvorlage, Abs 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prüfung von Amts wegen.

Rn 27 Da die materielle Rechtskraft nicht nur dem Bedürfnis der Parteien nach Rechtsicherheit dient, sondern auch eine erneute Befassung mit derselben Angelegenheit im Interesse der Funktionsfähigkeit der Gerichte verhindern will, ist diese in jeder Instanz, auch in der Revisionsinstanz, vAw zu prüfen (BGH NJW 89, 2133, 2134 [BGH 21.12.1988 - VIII ZR 277/87]; 123, 30, 32 [BA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Art 2 RpflVereinfG hat zur Neufassung dieser Vorschrift (ab 1.1.92) geführt. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Bestimmungen für die Fachgerichtsbarkeiten angepasst. Die Großen Senate in Zivil- und Strafsachen dienen der Einheitlichkeit der Rspr, der Klärung von Fragen grundsätzlicher Bedeutung sowie der Rechtsfortbildung. Gemeinsam bilden sie die Vereinigten Großen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Revision/Rechtsbeschwerde.

Rn 13 Nach § 545 II wird in der Revisionsinstanz nicht mehr überprüft, ob die Zuständigkeit durch das Gericht des ersten Rechtszugs zu Unrecht angenommen oder verneint worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn das Berufungsgericht zur Klärung einer insoweit aufgetretenen Rechtsfrage die Revision zugelassen hat (stRspr; BGH NJW-RR 07, 1509 mwN; zur Frage der Überprüfung bei wil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 23 Während die Beweiswürdigung die Frage beantwortet, ob ein Beweis im konkreten Fall geführt ist, gibt das Beweismaß generell an, wann ein Beweis gelungen ist (Rn 4). Es bestimmt also den Grad der Gewissheit, der erreicht sein muss, um von der Wahrheit einer zu beweisenden Tatsache ausgehen zu dürfen (vgl BGHZ 53, 245, 256 = NJW 70, 946, 948). Das richtige Beweismaß ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verteilungsermessen.

Rn 6 Werden einem Vorsitzenden Richter gem § 21e I 4 mehrere Spruchkörper zugewiesen, so muss das Präsidium im Rahmen dieser Ermessensentscheidung mit Blick auf die Leistungs- und Belastungsfähigkeit dieses Vorsitzenden gewährleisten, dass er in allen Spruchkörpern seinen richtungsweisenden Einfluss auf die Güte und Stetigkeit der Rspr ausüben kann (BGHZ 37, 210, 213; BSG NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliches Beweisverfahren.

Rn 9 Dem Gericht steht schließlich die Möglichkeit offen, einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens über die jeweilige Rechtsfrage zu beauftragen. Wählt es diesen Weg, ist es an die Regeln über den Sachverständigenbeweis gebunden, dh es gilt der Strengbeweis (BGH NJW 94, 2959, 2960; krit Geisler ZZP 91, 176, 193 ff). Das Gericht hat dementsprechend zunächst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beschwerde.

Rn 20 Die Beschwerde hat hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn in einer negativen Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden würde (Karlsr IPRax 88, 176). Für den Beschwerdegegner kann PKH nicht bewilligt werden, wenn sich dieser weder der Beschwerde widersetzt, noch das Verfahren auf andere Art und Weise fördert (Hamm Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.

Rn 17 Wenn der Antragsteller die fehlerhafte Beurteilung der objektiven Voraussetzungen der Bewilligung mit der Beschwerde geltend machen will, muss er nach bereits ergangener Hauptsacheentscheidung auch die Hauptsache anfechten. Die Zulässigkeit der Beschwerde nach Beendigung der Instanz ist im Einzelnen streitig. Einigkeit besteht insoweit, als dann, wenn das Gericht 1. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Arbeit am Sachverhalt: Die Tatfrage.

Rn 42 Der konkrete Sachverhalt bildet den Untersatz des Syllogismus iRd klassischen Subsumtionsmodells (s.o. Rn 37). Neben der Auffindung der einschlägigen Rechtsgrundlagen und ihrer Auslegung bedarf es also auch regelmäßig einer umfangreichen Sachverhaltsarbeit. Dabei sind insb drei Schritte zu beachten, nämlich die Auswahl und Konkretisierung des Sachverhalts nach seiner r...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 3. Nachträgliches Antragsrecht

Die Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde auf Antrag eines Beteiligten nachträglich zuzulassen, könnte ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Mit einem solchen Antragsrecht würden die berechtigten verfahrensrechtlichen Interessen der Beteiligten gewahrt und die zu erwartende Überlastung des BGH durch eine allgemeine Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen vermieden. Dem Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisverfahren.

Rn 3 Über die Sachurteilsvoraussetzungen ist ohne Bindung an das förmliche Beweisverfahren im Wege des Freibeweises zu befinden (BGHZ 143, 122, 124 = NJW 00, 289 f; BGH RR 11, 284 Rz 4; BGH WM 10, 2380 Rz 16; NJW 96, 1059 f; BAG 15, 269 Rz 13). Das Gericht muss sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen (BVerfG NZA 21, 891 [BVerfG 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

a) Mittelbare Schenkung Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wandelbarkeit/Statutenwechsel.

Rn 39 Der Anknüpfungspunkt kann mittels Anknüpfungsperson, -grund und -zeitpunkt spezifiziert sein. So ist zB für die Todeserklärung nach Art 9 S 1 anzuknüpfen an die Staatsangehörigkeit (Anknüpfungsgrund) des Verschollenen (Anknüpfungsperson) im letzten Zeitpunkt, in dem er nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat (Anknüpfungszeitpunkt). Ist der Anknüpfungszeitpunkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 14 betrifft die Wirkungen einer wirksam zustande gekommenen Ehe (Ehewirkungsstatut). Anknüpfungsgegenstand sind die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander. Die seit dem 29.1.19 anwendbare EuGüVO (s ex-Art 15 Rn 1 sowie IPR-Anh 5) geht von einem weiten Güterrechtsbegriff aus u deckt einen Teil der bisherigen Ehewirkungen mit ab (Dutta FamRZ 19, 1390,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Qualifikation.

Rn 34 Das Auffinden der anwendbaren Kollisionsnorm erfolgt durch Qualifikation der betreffenden Rechtsfrage. Mit der Qualifikation wird diese einem Anknüpfungsgegenstand zugeordnet. Es wird unter die passende Kollisionsnorm subsumiert. In einem ersten Schritt ist hierzu die Kollisionsnorm auszulegen, dh das von dem genannten Systembegriff (zB Geschäftsfähigkeit, Eheschließun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Außerdienstliches.

Rn 27 Das außerdienstliche Verhalten eines Richters kann dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn es um ein Verhalten geht, welches Beziehung zu den Parteien oder dem Prozessstoff hat, über die Grenze des § 39 DRiG hinaus das Pflichtgemäße, Angemessene oder Übliche überschreitet (MüKoZPO/Feiber 2. Aufl, § 42 Rz 18) und die Parteien annehmen lässt, die sich dar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Vorlagepflicht.

Rn 7 Eine Vorlagepflicht besteht nicht, wenn ein Senat von einer nur beiläufig geäußerten Rechtsansicht eines anderen Senates abweichen will (Anders/Gehle/Hunke Rz 5). Liegt bei zumindest einer von mehreren alternativen Begründungen kein Divergenzfall vor, ist eine Vorlage unzulässig (vgl BGH, Beschl v 17.3.15, GSSt 1/14 – juris). Wird der Senat bei sog Rückläufern im Fall e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kasuistik.

Rn 12 Gegenrechte: Die Gefahr der Widersprüchlichkeit besteht, wenn der Beklagte Gegenrechte und Einwendungen geltend macht, die sich gegen den gesamten streitgegenständlichen Anspruch richten oder gar darüber hinaus gehen, so bei Aufrechnung (BGHZ 139, 117 f; BGH NJW 00, 958, 960; BGHZ 173, 328, 333 Rz 18), auch bei Verknüpfung mehrerer selbstständiger Forderungen durch die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 4 Es finden die allg Grundsätze Anwendung (vgl § 12 Rn 10 ff). Der Kl muss darlegen, dass die Streitigkeit in einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume wurzelt (zum Begriff s Rn 3). Die Frage, ob der der Klage zugrunde liegende Anspruch mietvertraglicher Natur ist, stellt dabei eine Rechtsfrage dar, die vom Gericht unabhängig von der Auffassung des Kl zu beurteilen ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

Rn 40 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch Beschl. Bei dem Pfändungsbeschluss handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und nicht um einen Vollstreckungstitel. § 727 ist auf ihn nicht entspr anzuwenden (BGH ZInsO 16, 2221). Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Behauptungen des Gläubigers, die als wahr zu unterstellen sind (BGH NJW 04, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren nach der Zurückverweisung.

Rn 14 Hebt das Beschwerdegericht einen mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen Beschl auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung an das Ausgangsgericht zurück, ist dieses an die vom Beschwerdegericht vertretene Rechtsansicht, welche der Aufhebung zugrunde lag, gebunden (§§ 563 II, 577 IV 4 analog). Mittelbar gilt diese Bindungswirkung auch für ein zweites Besch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Personengesellschaften

Rz. 205 [Autor/Stand] Soweit BGB-Gesellschaft, OHG und KG – Personenvereinigungen im Sinne dieser Vorschrift[2] – an Vermögensverschiebungen beteiligt sind, vervielfacht sich nach derzeit herrschender Praxis die Zahl der Zuwendungen entsprechend der Zahl ihrer Gesellschafter, die – so der II. BFH-Senat auf dem Boden der traditionellen Gesamthandslehre [3] – anstelle der Gesel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klage, durch die das Eigentum geltend gemacht wird.

Rn 4 Das Merkmal der Klage ist tatbestandlich nicht eingeschränkt und erfasst daher alle Klagearten einschl des zivilprozessualen einstweiligen Rechtsschutzes (vgl Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO § 24 Rz 3). Aus dem Begriff des Geltendmachens ergibt sich, dass der Kl lediglich die Rechtsbehauptung aufstellen muss, die Klage betreffe sein Grundstückseigentum oder eine andere Tatb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsmittelversäumung.

Rn 48 Nach III entfällt eine Ersatzpflicht, wenn der Geschädigte schuldhaft ein Rechtsmittel unterlassen hat. Es sind darunter alle Rechtsbehelfe zu begreifen, die sich unmittelbar gegen eine als Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und das Ziel haben, diese zu beseitigen oder zu berichtigen und damit den Schaden abzuwenden (BGHZ 197, 375). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1) und bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 5 Bei einer objektiven oder subjektiven Klagenhäufung (Abs 1 S 1 Var 1) sowie bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) ist die Teilbarkeit des Rechtsstreits und die Abtrennbarkeit des jeweiligen Streitgegenstands von den anderen Streitgegenständen eo ipso gegeben, da die Beurteilung als eigener Streitgegenstand einen eigenen Antrag und/oder Lebenssachverhalt voraussetzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und Erstattungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch die gesetzliche Feststellung, dass der ArbN Schuldner der LSt ist (§ 38 Abs 2 S 1 EStG), soll nur verdeutlicht werden, dass durch das LSt-Abzugsverfahren als Quellenbesteuerung und Erhebungsform die grundsätzliche Steuerschuldnerschaft des ArbN für seine ESt nicht berührt wird. Die Pflicht des ArbG zur Einbehaltung und Anmeldung der LS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. ›Verbindung‹ zum Recht verschiedener Staaten.

Rn 8 Die Formulierung ›Verbindung‹ zum Recht verschiedener Staaten ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass nicht jegliche Form von Verbindung von vertraglichen Schuldverhältnissen zum Recht verschiedener Staaten ausreicht (so soll zB bei einem Vertrag zwischen zwei deutschen juristischen Personen der Export nach Vietnam und die Abfassung des Vertrags in englischer Spr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Streitmittler lehnt die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ab, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 32 Bzgl seit dem 1.1.09 eingegangenen Anträgen (Rn 1) ist statthaft gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung (Rn 29) oder gegen den Feststellungsbeschluss (Rn 25) die Beschwerde gem § 58 FamFG, wenn die Beschwer in vermögensrechtlichen Sachen mehr als 600 EUR (Beschwerdewert) beträgt oder die Beschwerde durch das Nachlassgericht zugelassen ist (§ 61 I–III FamFG). Zwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prüfungsreihenfolge; Prüfungsgegenstand.

Rn 2 Die Inhaltskontrolle setzt zunächst voraus, dass es sich um AGB iSv § 305 I (uU iVm § 310 III Nr 1 und 2) handelt, die nach § 305 II (Ausn: § 310 I, IV 2 Hs 2) und § 305c I wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, nicht von einer Individualabrede verdrängt werden (§ 305b), nicht unter die Ausnahmevorschrift des III (uU iVm § 310 IV 3) fallen und dem Transparenzgebot de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aussetzung und Ruhen.

Rn 9 Aussetzung und Ruhen treten nur kraft richterlicher Anordnung oder Zustellung eines entsprechenden Beschl ein, der vAw oder auf Antrag zwingend oder nach einer Ermessensausübung des Gerichtes ergeht (BGH NJW 20, 1973 Rz 23). Die Aussetzung ist nur zulässig, wenn das Gesetz sie vorsieht, wie zB in der ZPO in §§ 65, 148, 149, 152–154, 246, 247, 578 II, 613 II (Musterfests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 19 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (Abs 3 S 2) bindet den BGH, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, nur in den Fällen des Abs 1 S 1 Nr 2 und nur hinsichtlich der Zulässigkeitsgründe des Abs 2 (BGH MDR 15, 668 Rz 11; NJW 18, 1606 Rz 9; MDR 18, 1395 Rz 5; ZInsO 20, 401 Rz 9). Im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht.

Rn 22 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn es möglich ist, dass für die Verzögerung des Rechtsstreits ein Fehler des Gerichts mitursächlich ist (Köln NJW 80, 2421, 2422 [OLG Köln 23.05.1979 - 2 W 65/79]), insb wenn der Richter die Verzögerung durch seine pflichtwidrige Verfahrensleitung mit verursacht hat (vgl Rn 2; s EGMR NJW-RR 09, 141). Das Gericht muss eine Verspätung d...mehr