Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht behebbare Mängel.

Rn 6 Ist der Mangel der Vollmacht nicht behebbar (die Vollmacht ist erloschen, der Vollmachtnachweis kann nicht geführt werden), ist der vollmachtslose Vertreter durch gesonderten Beschl oder in den Gründen des Endurteils zurückzuweisen (BAG NJW 65, 1041 [BAG 18.12.1964 - 5 AZR 109/64]; München OLGZ 93, 223; MüKoZPO/Toussaint § 88 Rz 11). Der Beschl kann durch die Partei mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rechtsmittelverfahren.

Rn 23 Eine beim falschen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, denn sie kann nicht in entsprechender Anwendung von § 281 an dieses Gericht verwiesen werden (BGH WuM 20, 815 [BGH 22.10.2020 - V ZB 45/20]). Nur bei zulässigem Rechtsmittel ist Verweisung an das zuständige Gericht auch in der Berufungsinstanz zulässig (KG 1.3.11 14 U 122/08 juris)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung, Bezeichnung als Beschwerde, Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten.

Rn 5 Notwendiger – u im Falle seines Fehlens zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führender – Inhalt der Beschwerde ist nach II 3 die Bezeichnung des angefochtenen Beschl sowie die Erklärung, dass gg diesen Beschwerde eingelegt wird. Unrichtige oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund sonstiger aus den Verfahrensakten oder mit dem Rechtsmittel eingereichten U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfasste Kosten.

Rn 5 Nach Abs 1 darf nur die über Kosten des Rechtsmittelverfahrens entschieden werden. Hinsichtlich der Kosten der Vorinstanz bleibt es bei den für sie geltenden Kostenvorschriften der §§ 91 ff. Das Gericht kann allerdings vAw (§ 308 II) im Rechtsmittelverfahren die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern. An Anträge der Parteien ist das Gericht insoweit nicht gebunden. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidungswirkung.

Rn 19 Hat das Berufungsgericht das Rechtsmittel als zulässig angesehen, ist es daran ebenso gebunden (§ 318) wie an die Verwerfung der Berufung als unzulässig. In diesem letzteren Fall beendet der Verwerfungsbeschluss bzw das Verwerfungsurteil (Rn 17) die Berufungsinstanz. In dem erstgenannten Fall dauert die Bindung des Berufungsgerichts nur so lange, wie die Zulässigkeitsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 144 FamFG – Verzicht auf Anschlussrechtsmittel.

Gesetzestext Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist. Rn 1 Die Vorschrift erleichtert im Verbundverfahren den Verzicht auf Anschlussrechtsmittel für den Scheidungsausspruch. Dami...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]). Abfragen im Internet zur Ermittlung der Rechtslage gen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wegen Befangenheit abgelehnter Richter (Nr 3).

Rn 8 Ebenso wie der Nichtigkeitsgrund nach Nr 2 iVm § 41 soll derjenige nach Nr 3 die Neutralität des Richters gewährleisten, und zwar durch Verweis auf § 42. Dieser Nichtigkeitsgrund bezieht sich ausschließlich auf den wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richter, § 42 II; der nach § 42 I ablehnbare kraft Gesetzes ausgeschlossene Richter ist speziell in Nr 2 geregel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nach Ablauf der Frist.

Rn 6 Bei einer rechtzeitig angefochtenen Entscheidung tritt nicht schon mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern erst mit dem Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist formelle Rechtskraft ein, wenn die erforderliche Begründung (zB nach §§ 520 II 1, 551 II 2, 575 II 2) nicht rechtzeitig erfolgt (BGH NJW 92, 842). Nach Ablauf der Rechtsmittel- und Einspru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen des Berichtigungsbeschlusses.

Rn 12 Mit Erlass des Beschlusses gilt das Urt als von Anfang an als in der geänderten Fassung maßgeblich, und zwar für grds alle Urteilswirkungen wie Zulässigkeit des Rechtsmittels, Rechtskraft und Vollstreckung (BGH NJW 85, 742 [BGH 12.01.1984 - III ZR 95/82]); zur unzulässigen Berichtigung der Entscheidung des FamG in eine des ordentlichen Gerichts wegen der damit verbunde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vor Fristablauf.

Rn 4 Bevor die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abgelaufen ist, tritt entgegen § 705 formelle Rechtskraft mit dem Wirksamwerden der letzten Verzichtserklärung ein (§§ 515, 516), wenn beide Parteien wirksam auf Rechtsmittel (nicht nur auf den materiellen Anspruch: BGH NJW 89, 170; BGH MDR 88, 1033) verzichtet haben. Der Rechtsmittelverzicht nur einer Partei bewirkt den Eint...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Berufungskläger.

Rn 16 Die Berufungsschrift muss die Angabe enthalten, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH NJW-RR 06, 1569, 1570 [BGH 15.05.2006 - II ZB 5/05]). Dabei sind an die eindeutige Bezeichnung des Berufungsklägers (§ 511 Rn 53) strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 22, 784, 786 [BGH 15.03.2022 - VI ZB 20/20]); wird statt des wirklichen Berufungsk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nicht delegierbare Aufgaben.

Rn 37 Bestimmte Aufgaben muss der Rechtsanwalt in jedem Fall selbst wahrnehmen: Zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / cc) Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

Rz. 42 Ist das Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar und ein Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht gestellt worden, so lässt § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gleichwohl in Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 Abs. 1 ZPO noch eine nachträgliche Einstellung der Zwangsvollstreckung zu. Rz. 43 Danach ist eine nachträgliche Einstel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 3 Die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses setzt einen formlosen Antrag voraus, den die Prozessbeteiligten, Parteien und Streithelfer stellen dürfen, ohne dass sie sich dafür eines Anwalts bedienen müssen (§ 78 III). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis muss nicht gegeben sein (München FamRZ 85, 202), so dass sich die Prüfungskompetenz des Urkundsbeamten der Geschäftsstell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Isolierte Versagung der Wiedereinsetzung.

Rn 13 Ist Wiedereinsetzung in einem gesonderten Beschluss versagt worden, ohne dass zugleich über das Rechtsmittel entschieden wurde, muss diese Entscheidung gesondert angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen (BGH NJW 02, 2397, 2398 [BGH 16.04.2002 - VI ZB 23/00]); das Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist. Der Eintritt der Rechtskraft wird dadurch gehemmt, dass das Rechtsmittel, der Einspruch, der Widerspruch oder die Erinnerung rechtzeitig eingelegt wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts (Abs 1 Nr 1a).

Rn 3 In familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG entscheidet das Familiengericht nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschl (§ 38 FamFG). Gegen Entscheidungen der Familiengerichte ist deshalb nur noch das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft. Die Zuständigkeit der Familiengerichte und damit zugleich der Familiensenate beim OLG ist in § 23a I Nr 1 abschließend gereg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt.

Rn 21 Mit den Berufungsanträgen muss der Berufungskläger die Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten erstreben. Dies braucht nicht ausdrücklich zB durch die Angabe einer bezifferten Klageforderung oder Stellung eines Klagabweisungsantrags erfolgen. Es reicht aus, wenn sich der Umfang und das Ziel der Berufung aus dem Antrag in Verbindung mit dem sonstigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nur teilweise Bewilligung.

Rn 10a Ist PKH nur für einen Teil der Ansprüche, die die Partei mit ihrem Rechtsmittel weiterverfolgen will, bewilligt worden, verlängert sich die Zweiwochenfrist des § 234 I – anders als bei einer vollständigen Versagung – grds nicht um eine Überlegungsfrist. Die Partei kann, wenn ihr ein RA beigeordnet worden ist, das Rechtsmittel unbeschränkt einlegen und den Umfang zunäc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwingende Kostenfolge.

Rn 4 Die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels führt zwingend zu einer Kostenbelastung des Rechtsmittelführers. Das Gericht muss dem Rechtsmittelführer die Kosten auferlegen. Ihm steht kein Ermessen zu.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren bei Säumnis.

Rn 12 Ist im Verfahren über die Wiedereinsetzung und die Hauptsache eine der beiden Parteien säumig, gilt folgendes (vgl St/J/Roth Rz 8 f): Ist die Wiedereinsetzung begehrende Partei säumig, so wird auf Antrag des Gegners der Wiedereinsetzungsantrag durch Versäumnisurteil abgelehnt und das Rechtsmittel verworfen. Hiergegen kann die säumige Partei mit der Begründung, ein Fall...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abs 2).

Rn 6 Die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 2). Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht zu prüfen. Das gilt auch, wenn das Beschwerd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 4 Zwingende Voraussetzung für die Einlegung der Anschlussberufung ist, dass der Gegner bereits Berufung eingelegt hat; vorher gibt es noch keinen Berufungsbeklagten und auch kein Rechtsmittel, dem er sich anschließen kann. Eine verfrühte Anschlussberufung ist wirkungslos; sie wird jedoch ohne weiteres wirksam, wenn der Gegner später eine zulässige Berufung einlegt. Dies i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwer.

Rn 4 Neben Statthaftigkeit, Form und Frist hat das Rechtsbeschwerdegericht auch alle übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde zu prüfen. Die Rechtsbeschwerde setzt wie jedes Rechtsmittel voraus, dass der Rechtsmittelführer beschwert ist (BGHZ 227, 1 = WM 20, 1880 Rz 16; BGH MDR 23, 457 Rz 19; FamRZ 23, 468 Rz 5). Die klagende Partei ist dann beschwert, wenn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff, Wirkung.

Rn 2 Durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung wird rückwirkend der Zustand hergestellt (fingiert), als sei die fristgebundene Handlung rechtzeitig vorgenommen worden. Es handelt sich damit um eine Durchbrechung der zunächst eingetretenen Rechtskraft. Dies wird besonders deutlich, wenn im Zeitpunkt des Wiedereinsetzungsantrags ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel bereits ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdeschrift (Abs 2).

Rn 6 Die Beschwerde wird regelmäßig durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt (II 1). Die Vorschrift des S 2 über den Mindestinhalt einer Beschwerdeschrift ist durch das ZPO-Reformgesetz neu geschaffen worden. Ebenso wie § 519 II für die Berufungsschrift (vgl BTDrs 14/4722, 112) verlangt sie die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die (unbedingte) Erkl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Der neben dem Versicherungsnehmer verklagte Versicherer darf im Intere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlagen.

Rn 205 Für das Rechtsmittel des Klägers gelten dieselben Grundsätze wie bei der Klage. Für das Rechtsmittel des Beklagten kommt es auf das Abwehrinteresse an, das sich nicht nach dem Interesse des Klägers, sondern nach der Belastung aus dem Urt richtet und im Einzelfall geringer (vgl insb Stichwort Auskunft) oder höher sein kann als der Streitwert der Vorinstanz (BGH GZS NJW...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift des § 150 gilt nur für Scheidungssachen (§ 121 Nr 1) und Folgesachen iSv § 137 II, III sowie gem § 270 entsprechend für Lebenspartnerschaftssachen. Eine entsprechende Anwendung auf andere Ehesachen iSv § 121 kommt nicht in Betracht; für Verfahren wegen Aufhebung der Ehe enthält § 132 eine Sondervorschrift. Für Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mit Fristablauf.

Rn 5 Entscheidungen, die rechtsmittel- und einspruchsfähig sind, werden formell rechtskräftig, wenn die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abläuft, ohne dass sie angefochten wurden. Das gilt auch für unzulässige, nicht aber gänzlich unstatthafte Rechtsmittel (GemS-OGB BGHZ 88, 353 = NJW 84, 1027; BGHZ 109, 211, 213; Prütting NJW 80, 361). Formelle Rechtskraft tritt auch in d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerde-/Anschlussbeschwerderücknahme.

Rn 4 Gem IV, der auf die Anschlussbeschwerde entsprechend anzuwenden ist (Sternal/Sternal Rz 30), kann das Rechtsmittel ab Einlegung bis zum Erlass (§ 38 III 3; s § 65 Rn 2) der Beschwerdeentscheidung ggü dem Gericht zurückgenommen werden. Zur Form s Rn 2. Auch die Rechtsmittelrücknahme ist als Verfahrenshandlung der Auslegung zugänglich. Sie ist ebf grds unwiderruflich u un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. 2Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Berufung ist eines der in der ZPO vorgesehenen Rechtsmittel, mit denen eine Partei eine für sie nachteilige gerichtliche Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht überprüfen lassen kann. Die anderen Rechtsmittel sind die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544), die Revision (§§ 542 ff), die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) und die Rechtsbeschwerde (§§ 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 7 Das Beschwerdegericht hat vAw zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden ist (II). Die hierfür erforderlichen Feststellungen trifft das Gericht im Wege des Freibeweises, für den alle Beweismittel, auch die eidesstattliche Versicherung, zugelassen sind. Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Rechtsmitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entsprechend den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / l) Kosten bei Rechtsmittelrücknahme (§§ 516 III, 565).

Rn 17 Nimmt die Gegenpartei ein Rechtsmittel zurück, so sind die dem Nebenintervenienten im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten der Gegenpartei aufzuerlegen (Abs 1 iVm §§ 515 III, 565). Soweit die Hauptpartei das Rechtsmittel zurücknimmt und damit kostenpflichtig ist, trägt der Nebenintervenient seine eigenen Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Hat der Nebenintervenient ein ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 2. Nichtzulassungsbeschwerde und die Rechtskraft des Berufungsurteils

Rz. 154 Wird die Revision nicht zugelassen, kann die unterlegene Partei innerhalb eines Monats ab Zustellung des vollständigen Berufungsurteils gem. § 72a ArbGG beim BAG Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, soweit sie durch die Nichtzulassung beschwert ist.[163] Die Nichtzulassungsbeschwerde muss nicht zwingend in die Rechtsmittelbelehrung aufgenommen werden, da es sich nur u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Reformatio in peius.

Rn 5 Während in Ehe- u Familienstreitsachen das Verböserungsverbot m Ausn in Bezug auf die nicht isolierte Kostenentscheidung (wg § 308 II ZPO) gem § 117 II 1 iVm § 528 ZPO gilt (s § 528 ZPO Rn 12), ist in fG-Familiensachen zu differenzieren. Für die Kostenentscheidung gilt das Verschlechterungsverbot nicht, es sei denn, die Kostenentscheidung wurde isoliert angefochten (Cel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel.

Rn 6 Der Anwendungsbereich des § 145 ist nach seinem Wortlaut auf die Erweiterung eines Rechtsmittels oder die Anschließung an ein zuvor eingelegtes Rechtsmittel in einer anderen Familiensache beschränkt. Rn 7 Die nur hinsichtlich einzelner Teile angefochtene Verbundentscheidung kann ergänzend durch eine Erweiterung des Rechtsmittels in einer anderen Familiensache angefochten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Verwaltungsakte, die im Bereich der Justizverwaltung beim Vollzug des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten in Familiensachen, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes oder sonstiger für gerichtliche Verfahren oder Verfahren der Justizverwaltung geltender Kostenvorschriften...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Rn 33 Bei Bewilligung von PKH beginnt mit der Zustellung des Beschlusses die Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen für die Berufungseinlegung (BGH NJW 01, 2545). Auch wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist Wiedereinsetzung fristgerecht zu beantragen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwerfungsbeschluss (Abs 1 S 4).

Rn 47 Gegen den Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde das statthafte Rechtsmittel. Näheres dazu s die Erl bei §§ 574 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Konkludente Entscheidung über Wiedereinsetzung?

Rn 13 Ob Wiedereinsetzung nur ausdrücklich oder auch stillschweigend bewilligt werden kann, ist umstr (dafür St/J/Roth Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 5, dagegen Rostock NJW-RR 99, 1507 [OLG Rostock 14.10.1998 - 4 W 64/98]; Anders/Gehle/Becker ZPO Rz 7; MüKoZPO/Stackmann Rz 10). Nicht erforderlich ist jedenfalls eine ausdrückliche Entscheidungsformel im Urteils- oder Beschlusstenor, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Form und Frist der Einlegung und der Rechtsmittelbegründung sowie der Beschwer als ungeschriebenem Zulässigkeitsmerkmal eines jeden Rechtsmittels (BGHZ 50, 261, 263; zur Beschwer des Rechtsmittelführers vgl § 511 Rn 17–36) ist weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels seine Statthaftigkeit. Rn 5 Die Revision ist als R...mehr