Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 16 Private Unfallversiche... / bb) Unfallursache Bewusstseinsstörungen

Rz. 88 Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der VP ergreifen, sind medizinisch zu bewerten und insoweit unproblematisch. Anders ist es bei der Bewusstseinsstörung. Hier wurde neu in die AUB 2014 eine Definition aufgenommen, die sich an den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen orientiert. Rz. 89 Per Definition liegt ei...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisfragen

Rz. 172 Der VR muss das Vorliegen von psychischen Reaktionen darlegen und beweisen, also den Nachweis führen, dass (bzw. in welchem Umfang) die Beschwerden auf ausgeschlossenen psychischen Reaktionen beruhen.[306] Genügend ist der Nachweis, dass organische Ursachen für die festgestellten Störungen vernünftigerweise auszuschließen sind.[307] Der VR trägt auch die Beweislast f...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 157 Für drei Einzelfälle besteht ein Wiedereinschluss. Versichert sind als erstes Tollwut und Wundstarrkrampf, unabhängig vom Übertragungsweg. Rz. 158 Als zweite Ausnahme sind Infektionen versichert, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen in den Körper gelangten, die nicht geringfügig sind. Geringfügigkeit wird in Ziff. 5.2.3 AUB 2014 als Neuerung defini...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Prämienänderung unabhängig vom Preisindex

Rz. 267 Ein weiterer gängiger Maßstab ist die Anpassung an die Schadenquote im Zeitpunkt der Prämienerhöhung für einen gleichartigen Vertrag. Dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag bei einer derartigen Klauselfassung binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienänderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen kann, bietet zumind...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Verstoß- oder Kausalereignistheorie

Rz. 123 In seinem Urt. v. 4.12.1980 definierte der nunmehr zuständige Zivilsenat (IVa) des BGH den Ereignisbegriff i.S.d. Ziff. 1.1 S. 1 AHB genau entgegengesetzt. Für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes komme es darauf an, wann die Handlung oder Unterlassung begangen worden sei, für die der Versicherte von dem Dritten in Anspruch genommen werde.[157] Im konkr...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Quotelung

Rz. 198 Es entspricht dem Grundanliegen von § 28 Abs. 2 S. 2 VVG, dem Einzelfall gerecht zu werden.[198] Die Rechtsprechung wird voraussichtlich zu "greifbaren" Quoten führen, wie sie bereits zu § 254 BGB entwickelt worden sind. Quoten von 10 % und weniger dürften wenig praxistauglich sein, so dass die Kürzungsquoten im Bereich von 20 % bis 80 % anzusiedeln sein ­dürften.[19...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 512 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Formanforderungen

Rz. 357 In § 9 Abs. 4 MB BUV 16/§ 6 Abs. 4 BUZ, wie auch in § 174 Abs. 1 VVG ist geregelt, dass die Leistungspflicht des Versicherers nachträglich nur entfallen kann, sofern er eine rechtwirksame schriftliche Änderungsmitteilung abgibt. Eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung ist für ein Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzv...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 11. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 103 Durch das am 1.7.1995 in Kraft getretene PartGG ist den Rechtsberatern eine weitere Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, an die Hand gegeben worden. Die Haftung entsprechend den Vorschriften für die oHG ist hier – im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft – weitgehend im Gesetz festgelegt. Die Partnerschaft als zugelassene Berufsausübungsgesellschaft benötigt ei...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Konkrete Beschreibung des Produktions- und Tätigkeitsumfangs

Rz. 61 Nach Ziff. 2 des Produkthaftpflichtmodells bezieht sich der Versicherungsschutz auf den in der Betriebsbeschreibung genannten Produktions- und Tätigkeitsumfang. Vielfach ist zu lesen, dass der Versicherer durch diese Erläuterungen in die Lage versetzt werden soll, festzustellen, welche besonderen Produktionsrisiken bei dem (künftigen) Versicherungsnehmer bestehen.[159...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) bietet Versicherungsschutz für Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter oder Organe und durch deliktisches Handeln außenstehender Dritter unmittelbar zugefügt werden. In der Fallentwicklung sind diese, dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zuzurechnenden Handlungen, auswe...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 58 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens im Sinne der §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[182] Haftungsrechtlich betrachtet st...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. VGB

Rz. 10 Wie bei nahezu allen Versicherungsverträgen werden auch in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsumfang und die wechselseitigen Vertragspflichten weitgehend durch die AVB bestimmt. Maßgebend ist die bei Vertragsabschluss oder ggf. einer etwaigen nachträglichen Änderung des Vertrages zugrunde gelegte Bedingungsfassung. Grundlage vieler älterer Wohngebäudeversiche...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Textformerfordernis

Rz. 482 Das Erfordernis der Textform der Belehrung zu den Folgen der Anzeigepflichtverletzung aus § 19 Abs. 1 VVG dient der Rechtssicherheit.[1086] Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Gründe für die Einführung der Produkthaftpflichtversicherung und deren Entwicklung

Rz. 11 Für die Einführung einer gesonderten Produkthaftpflichtversicherung gibt es viele Gründe: Die Verschärfung der deliktischen Produzentenhaftung – durch die oben bereits erwähnten Urteile[47] – und parallel in dieser Zeit erfolgte wissenschaftlich-dogmatische Untersuchungen ließen in der Versicherungswirtschaft, aber auch im Bereich der Unternehmerschaft Überlegungen au...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Nachhaftungsversicherung

Rz. 132 Versicherungen nach dem Anspruchserhebungsprinzip (siehe oben Rdn 130) schließen konzeptionell einen Versicherungsschutz für Spätschäden aus, da diese erst nach Ablauf der Versicherungszeit sichtbar werden und zu Schadensersatzforderungen führen können. Um diesen Mangel auszugleichen, wird gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz nach dem Anspruchserhebungsprinzip ei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Einschränkungen und bedingte Bezugsrechte

Rz. 520 In der Praxis sind weitere Einschränkungen oder in anderer Form bedingte Bezugsrechte durchaus üblich. Rechtlich sind sie größtenteils unbedenklich. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Inhalt des Bezugsrechts unter bestimmten Umständen keine eindeutige Zuordnung der Versicherungsleistung ermöglicht oder wenn mit der Einräumung des Bezugsrechts über die Bezugsr...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs (Ziff. 10.2)

Rz. 199 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Definition

Rz. 52 Mit der Reform der FBUB wurde nunmehr der Begriff Unterbrechungsschaden klarstellend in den Begriff Ertragsausfallschaden umbenannt, um so den Gegenstand des Leistungsversprechens stärker zum Ausdruck zu bringen. Der Ertragsausfallschaden besteht gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versi...mehr

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Rückwirkende Kürzung einer Tantieme wegen Verlusten der GmbH im Folgejahr

Leitsatz Sieht der Vertrag zwar vor, dass der Gewinn der GmbH für die Berechnung der Tantieme um Verlustvorträge zu mindern ist, werden Verlustrückträge jedoch nicht angesprochen, bleiben diese für die Frage der als zugeflossen geltenden Tantieme unberücksichtigt, zumindest wenn die GmbH den Verlustrücktrag nicht in Anspruch nimmt. Sachverhalt Nach dem Anstellungsvertrag stan...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 133 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[143] Rz. 134 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Vertretbarkeitslehre

Rz. 268 Da sich bei streng objektiver Beurteilung erhebliche Risiken insbesondere für den Versicherungsnehmer ergeben, der sich u.U. Behandlungen ausgesetzt sieht, die nicht erforderlich, überzogen oder gar falsch sind, und da zudem in der medizinischen Wissenschaft angesichts unterschiedlicher Lehrmeinungen eine "richtige" bzw. "falsche" Therapie nicht immer einwandfrei und...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. "Gesetzliche Vergütung"

Rz. 320 Dem Versicherungsnehmer ist die tatsächlich durch die Interessenwahrnehmung entstehende gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu erstatten. Insoweit ist die gerichtliche Feststellung im Gebührenprozess oder Festsetzungsverfahren gem. § 11 RVG zwischen Anwalt und Mandant grundsätzlich auch für den Rechtsschutzversicherer bindend.[281] Rz. 321 Hinweis Die im Strafverfahren...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Rückrufkostendeckung

Rz. 18 Im Produkthaftpflichtmodell sind nach Ziff. 6.2.8 Ansprüche wegen näher bestimmter Kosten sowie Ansprüche wegen Beseitigungs- bzw. Vernichtungskosten im Rahmen der Ziff. 4.2.2.4 und 4.3.2.3, die im Zusammenhang mit einem sog. Rückruf [70] von Erzeugnissen geltend gemacht werden, ausgeschlossen. Der Grund für die Versagung des Deckungsschutzes durch den Versicherer (vgl...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Versicherungsvertreter

Rz. 257 Den selbstständigen Versicherungsvertretern werden Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträge betraut sind, gleichgestellt (§ 73 VVG). Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt alle maßgeblichen Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Versicherungsvertrag sowie Zahlungen des Versicherungsnehmers entg...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Mandatsverhältnis vor Erteilung der Deckungszusage

Rz. 54 Problematisch kann die Rechtslage sein, wenn der Anwalt tätig wird, bevor die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt. In der Regel werden keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen für den Fall, dass die Rechtsschutzdeckung später abgelehnt wird. Fraglich ist, inwieweit dem Rechtsanwalt in diesen Fällen ein durchsetzbarer Gebührenanspruch gegen den Ma...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 102 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Muster: Klageerwiderung Anwaltshaftung

Rz. 226 Die Zahl der Anwaltshaftungsprozesse nimmt kontinuierlich zu, und der Leser findet sich häufiger in der Rolle dessen, der in Anspruch genommen wird, als in der Rolle dessen, der im Auftrag eines Mandanten gegen einen Kollegen vorgehen soll. Demgemäß findet sich hier eine Anleitung für eine Klage gegen sich selbst, mag sie auch noch so unbegründet sein. Rz. 227 Zum fo...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / ee) Hoheitliches Handeln

Rz. 44 Verletzt ein beamteter Arzt fahrlässig seine Dienstpflichten, tritt beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag (siehe Rdn 41) nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG die deliktische Haftung des Dienstherrn an die Stelle der persönlichen Haftung. Daneben besteht die deliktische Haftung des Krankenhausträgers.[76] Die Verweisungsmöglichkeit gilt auch im Rahmen einer Wahlleistung...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Sturm- und Hagelschaden

Rz. 116 Definition Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Rz. 117 Die Windstärke wird nach der Beaufort-Skala bestimmt. Windstärke 8 ist danach ein stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert (Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h, A § 5 Ziff. 2 VHB 2010). Die Regelung beinhaltet eine echte L...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[34] – nicht zuletzt der Bankenkrise[35] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[36] zur Insolvenzverschleppungshaftung[37] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Eigentumsvorbehalt, § 2 Ziff. 4 AVB

Rz. 31 Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei Warenlieferungen im Inland die Geltung des Eigentumsvorbehalts (§ 2 Ziff. 4 AVB).[14] Eine derartige Klausel ist keine "verhüllte Obliegenheit", sondern eine zulässige Risikobeschränkung.[15] Rz. 32 Grundsätzlich wird für deutsche Abnehmer der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt vora...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Verschlossene Behältnisse

Rz. 124 Gemäß § 4 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 6 Nr. 3 AERB 2008, 2010) werden besonders wertvolle Sachen wie Bargeld, Urkunden, Münzen, Edelmetalle usw. nur dann unter Versicherungsschutz gestellt, wenn sie in verschlossenen Behältnissen verwahrt werden. Die wörtliche Auslegung des Begriffes "Behältnis" schließt aus, dass hiervon auch ein Zimmer, ein sonstiger Raum bzw. ein Gebäudete...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Medizinisches Versorgungszentrum

Rz. 50 Seit dem 1.1.2004 können "Medizinische Versorgungszentren" (MVZ)[90] ambulante vertragsärztliche Leistungen erbringen. Ein MVZ ist definiert als eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als freiberufliche Vertragsärzte oder Angestellte tätig sind. Das ursprünglich erforderliche fachübergreifende Merkmal ist inzwischen weggefallen. Es können unterschiedliche B...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 334 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Voraussetzungen, Dauer

Rz. 164 "Vorübergehend außerhalb der Wohnung" befinden sich versicherte Gegenstände, die nach dem Willen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person in den Versicherungsort erstmals verbracht oder dorthin wieder zurückgebracht werden sollen. Beabsichtigt der Versicherungsnehmer von Anfang an eine dauernde Entfernung einer Sache, so ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Definition, Grundsätze

Rz. 219 Definition Arglistige Täuschung ist das bewusste und willentliche Einwirken auf den Entscheidungswillen des Versicherers durch Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über Grund und Höhe der Leistungsverpflichtung. Rz. 220 Die arglistige Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher oder durch Unterdrückung bzw. Verschleierung wahrer Tatsachen begangen werden. Der...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 194 Nach Ziff. 1.1 der Modellbedingungen[389] (Stand aktuell: Februar 2016) ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden i.S.v. Ziff. 2.1 AHB versichert, die dadurch entstehen, dassmehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Gedeckte Schäden

Rz. 11 Von der UHV gedeckt sind – korrespondierend mit den AHB – alle Personen- und Sachschäden und damit auch die sich daraus ergebenden Vermögensschäden ("unechte Vermögensschäden") für die in Ziff. 2 UHV in Versicherung gegebenen Risiken. Ziff. 1.2 UHV greift diesen Wortlaut zwar nicht ausdrücklich auf, allerdings soll sich der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 2.1 UHV nach...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Beratungs- und Dokumentationspflicht

Rz. 50 Im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages regelt das VVG in §§ 6, 7 Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers und in §§ 60 – 62 Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsvermittlers. Der Umfang dieser Beratungs- und Informationspflicht richtet sich unter anderem nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beur...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. VVG-Reform

Rz. 5 Die VVG-Reform hat für die Pflichtversicherung der Anwälte kaum spezifische Veränderungen mit sich gebracht. Der ursprünglich – wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – vorgesehene Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Berufs- Haftpflichtversicherer des Anwalts[7] ist in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens auf ein Fragment "eingeschmolzen" worden. Es ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Vorliegen vereinbarter Eigenschaften

Rz. 71 Voraussetzung ist ferner das Vorliegen von "vereinbarten Eigenschaften". Im Hinblick auf die Streichung des § 463 S. 1 BGB a.F. ist zunächst herauszustellen, dass mit den vereinbarten Eigenschaften nicht die Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB gemeint sein kann. Denn für die Folgen des Fehlens der jeweiligen Beschaffenheit will der Verkäufer ja er...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 202 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers nach Forderungsübergang

Rz. 84 In aller Regel rechnet der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers nach Abschluss der Angelegenheit seine Gebühren mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Handelte es sich um einen für den Versicherungsnehmer erfolgreich beendeten Prozess, wird anschließend der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen, und der Rechtsanwalt vollstreckt in aller Regel aus dem Urteil und dem Kosten...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Versicherungsfall im Schadenersatz-Rechtsschutz, Abs. 1 a bzw. Nr. 2.4.2 ARB 2012

Rz. 400 Im Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a ARB) ist Versicherungsfall das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll. Die Verfasser der ARB haben sich für das Kausalereignis als Versicherungsfall entschieden (§ 4 Abs. 1 a ARB). In aller Regel fallen Schadenursache (z.B. Verkehrsunfall) und Schadeneintritt zeitlich zusammen. Fall...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / V. Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages) (Ziff. 5.11)

Rz. 165 In der Regel enthalten die D&O-Policen, die in der Praxis vorfindbar sind, dem Modell (vgl. Ziff. 5.11, 5.13) entsprechende Ausschlüsse wegen Vertragsstrafen, Kautionen, Geldstrafen, Geldbußen und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages), aber auch hinsichtlich solcher Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Bestechungen, Schenkungen, Spenden ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 25 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / d) Haftung für Vertrauenspersonen bei Fremdschäden

Rz. 50 Die Erstattungsfähigkeit von Fremdschäden setzt gem. § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einer Vertrauensperson voraus, dass das versicherte Unternehmen dem geschädigten Dritten aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierfür Schadenersatz geleistet hat. Rz. 51 Als gesetzliche Verpflichtung des Versicherung...mehr