Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Haben die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen oder geändert oder haben sie eine Vereinbarung über den Güterstand aufgehoben oder geändert, so können sie hieraus einem Dritten gegenüber Einwendungenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsstellung des gesetzlichen Prozessstandschafters.

Rn 37 Der Prozessstandschafter ist als Partei des Rechtsstreits mit allen prozessualen Befugnissen Herr des Verfahrens. Die gesetzliche Prozessstandschaft ist sowohl in Aktivals auch in Passivprozessen anerkannt, etwa bei Klagen gegen die Partei kraft Amtes, den Verwalter des gemeinschaftlichen Vermögens (§ 1422 BGB) oder eines Sondervermögens (§ 1984 I 3 BGB). Der Rechtsträ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schiedsgericht hat die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu entscheiden, die von den Parteien als auf den Inhalt des Rechtsstreits anwendbar bezeichnet worden sind. 2Die Bezeichnung des Rechts oder der Rechtsordnung eines bestimmten Staates ist, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, als unmittelbare Verweisu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Die Kosten des Drittschuldnerprozesses, also des Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner, sind als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I grds erstattungsfähig (BGH NJW 19, 1816 Tz 7). Im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde. (2) Bis zum Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschränkung der Rechtskraft auf die Parteien.

Rn 5 Der 1. Hs des § 325 bringt den allg Grundsatz zum Ausdruck, dass das rechtskräftige Urt nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits wirkt, wobei es auf die formale Parteistellung ankommt (BGHZ 124, 86, 95 = NJW 94, 453, 454; vgl § 50 Rn 2). Hat ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter den Prozess geführt, wird nicht dieser, sondern nur die Partei gebunden. B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel des Nebenintervenienten.

Rn 23 Legt der Nebenintervenient Rechtsmittel ein und widerspricht die Hauptpartei nicht, gelten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens als Kosten des Rechtsstreits und sind ausschließlich von der Hauptpartei zu tragen. Widerspricht die Hauptpartei dagegen dem Rechtsmittel und ist das Rechtsmittel erfolglos oder hat es nur aufgrund neuen Vorbringens Erfolg, so sind die Kosten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 2 PKH muss für jeden Rechtszug besonders beantragt und bewilligt werden. Der Begriff Rechtszug ist kostenrechtlich zu verstehen, er ist dementsprechend identisch mit § 35 GKG. Der Rechtszug beginnt mit der Einreichung eines Antrags oder einer Klage bei Gericht. Er endet mit der die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung, der sonstigen Erledigung des Rechtsstrei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berichtigung und Ergänzung.

Rn 12 Ein unvollständiger Vergleich (etwa wegen fehlender Kostenregelung) kann nicht im Wege der Protokollberichtigung ergänzt werden (Nürnbg MDR 03, 652). Vielmehr ist die Regelung des § 98 zu beachten: Fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien den Vergleich bewusst auf die Hauptsache beschränken wollten (in diesem Fall hat das Gericht in analoger Anwendung des § 91a üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt gilt § 39 I GKG (§ 23 I 1 RVG). Auch seine Gebühren berechnen sich grds nach dem Gesamtwert sämtlicher im Verlaufe des Rechtsstreits anhängiger Gegenstände. Dies gilt zumindest für die Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG). Die Terminsgebühr (Nr 3104 VV RVG) berechnet sich dagegen nur aus der Summe der Werte derjenigen Gegenstände, über die auch verhand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 4 Maßgebliche Grundlage für die Anwendung der §§ 17 bis 17b GVG ist die Identität des vom Kl bestimmten, aus dem mit dem Antrag geltend gemachten materiellen Anspruch und dem zu dessen Individualisierung vorgetragenen Sachverhalt bestehenden Streitgegenstands. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Antrag durch einen oder mehrere materiell-rechtliche Ansprüche begründet w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sofortiges Anerkenntnis.

Rn 31 Das Anerkenntnis, das zu dem Anerkenntnis auf Räumung geführt hat, muss ein sofortiges gewesen sein. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei § 93. Die Erklärung der Verteidigungsbereitschaft gegen die Räumungsklage steht einem sofortigen Anerkenntnis des Räumungsanspruchs in der darauffolgenden Klageerwiderung nicht entgegen (LG Stuttgart WuM 04, 620 [LG Stuttg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss von Schadensersatz.

Rn 3 Der Vermieter kann bei einer eigenen Kündigung einen weiteren Schaden iSv § 546a II nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat, §§ 276, 278. Umstände sind nicht zu vertreten, wenn eine Härte iSd § 574 I vorliegt, weil der Mieter angemessenen Ersatzwohnraum nicht zu zumutbaren Bedingungen erlangen kann od...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rüge.

Rn 2 Der Mangel der Vollmacht kann jederzeit in jeder Lage des Rechtsstreits (auch noch in der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung; MüKoZPO/v. Mettenheim § 88 Rz 6) gerügt werden, denn auf das Rügerecht kann nicht verzichtet werden (allgM St/J/Jacoby § 88 Rz 2; Zö/Althammer § 88 Rz 3). Deshalb kann die Rüge auch erst im Rechtsmittelzug erhoben werden (BGH NJW 02, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung sowie der Fortbildung des Rechts.

Rn 15 Zur ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzbedeutung ist es grds erforderlich, die durch die angefochtene Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret zu benennen sowie ihre Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen im Einzelnen aufzuzeigen bzw die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit und das sich daraus ergebende Bed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei kraft Amtes.

Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorläufige Insolvenzverwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag auf Aussetzung.

Rn 6 Antragsberechtigt sind nach Abs 1 Hs 2 der ProzBev und in den Fällen des Todes der Partei sowie der Nacherbfolge (§§ 239, 242) auch der Gegner. Nicht antragsberechtigt ist hingegen die von dem ProzBev vertretene Partei (BAG NZA 21, 375 Rz 9 = NJW 21, 874 [VGH Bayern 26.01.2021 - 20 NE 21.162]). Auf den Meinungsstreit, ob der ProzBev ein eigenes Antragsrecht hat (so: MüK...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ersatzschiedsrichter oder andere Ersatzlösung kraft Parteivereinbarung.

Rn 2 In allen Fällen eines vorzeitigen Endes des Schiedsrichteramtes außerhalb von § 1056 III sieht die Norm eine Ersatzregelung vor. Diese Ersatzregelung nimmt zunächst wiederum auf die Möglichkeit einer freien Parteivereinbarung Bezug (Abs 2). Eine solche von den Parteien vereinbarte Ersatzregelung kann sowohl generell iRd Schiedsvereinbarung enthalten sein als auch nachtr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 298 findet nicht nur auf gegenseitige Verträge (§§ 320 ff), sondern auch auf alle sonstigen Fälle von Zug-um-Zug-Leistungen, wie zB §§ 255, 273, 285, 348, 371, 785, 797, 1144, 1223, § 812 I HGB, Anwendung, auch wenn diese lediglich Nebenleistungen darstellen wie zB §§ 368, 371 (Grüneberg/Grüneberg § 298 Rz 1; MüKoBGB/Ernst § 298 Rz 1). Die zu erstattenden Kosten eines...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Verfassungsgerichtsbarkeit und zur kirchlichen Gerichtsbarkeit.

Rn 3 Die §§ 17 ff GVG gelten nicht im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (OVG Bln/Bbg NStZ-RR 12, 55 [OVG Berlin-Brandenburg 26.09.2011 - OVG 3a B 5.11]; OVG Koblenz Beschl v 20.10.00 – 11 C 11303/00; OVG Lüneburg NdsVBl 97, 208). Die Bestimmungen setzen eine konkurrierende Rechtswegzuständigkeit voraus und die Formulierung in § 90 II BVerfGG verdeutlicht, dass es sich i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe befreit die Partei von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und ihrer Anwaltsgebühren. Sie hat keinen Einfluss auf die Kostenerstattung, die die Partei gem §§ 91 ff an den obsiegenden Gegners zu leisten hat. Dieser kann seine Kosten gem §§ 103 ff auch gegen die mit PKH prozessierende Partei festsetzen lassen. Eb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3.

Rn 10 Unter den Voraussetzungen der §§ 141, 279 II kann das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden (Abs 4 verweist auf § 141 II, III), um sowohl eine Aufklärung des zwischen den Parteien streitigen und unübersichtlichen Sachverhalts als auch eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu versuchen (Ddorf OLGR 94, 183). Bei unzureichender Terminwahrnehmung durch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 2 Abs 1, 2 und 4 treffen Regelungen zur formellen Prozessleitung, die dem Vorsitzenden obliegt. Danach hat er einen ordnungsgemäßen äußeren Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Er hat die Verhandlung des jeweiligen Rechtsstreits durch Aufruf der Sache zu eröffnen und den Gang der mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Der Vorsitzende erteilt den Parteien und Prozessbevol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 2 Kosten der Nebenintervention sind nicht Kosten des Rechtsstreits, da der Nebenintervenient – selbst im Falle seines Beitritts – nicht Partei wird, so dass gesondert über seine Kosten entschieden werden muss. Erforderlich ist ein wirksamer Beitritt des Nebenintervenienten. Dazu gehört nicht nur, dass der Beitritt erklärt wird; der Beitretende muss auch erklären, auf wesse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die erschienene Partei.

Rn 6 Nach hM wirkt § 342 auch zu Gunsten der erschienenen Partei, was damit begründet wird, dass der Prozess an den Beginn des versäumten Termins zurückversetzt wird. Dadurch werden auch für die erschienene Partei die für sie nachteiligen Folgen des Verhandelns in dem vom Gegner versäumten Termin beseitigt (Bremen NJW 62, 1822 [OLG Bremen 12.04.1962 - 2 U 114/61]; Hamm Besch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 788 regelt die Kosten der Zwangsvollstreckung. In Abs 1 wird zunächst der Grundsatz der Erstattungspflicht aufgestellt. Danach sind die Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu zahlen, soweit sie notwendig waren, wobei hinsichtlich der Notwendigkeit auf § 91 Bezug genommen wird. Insoweit ist auch § 91 II 3 anzuwenden. Der Anwalt kann auch in eigener Sache Erstat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteilsbezeichnung (Abs 2 Nr 1).

Rn 15 Das angefochtene Urt ist so genau zu bezeichnen, dass sich das Berufungsgericht innerhalb der Berufungsfrist (§ 517), danach auch der Berufungsgegner (BGHZ 165, 371, 373) Gewissheit über seine Identität verschaffen können; deshalb erfordert die Bezeichnung die Angabe der Parteien des Rechtsstreits, des erstinstanzlichen Gerichts einschließlich dessen Aktenzeichens und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unmittelbarer und kraft gesetzlicher Inbezugnahme.

Rn 2 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ebenso wie die Wiederaufnahme des Verfahrens, die sog Gehörsrüge nach § 321a und die Fortsetzung eines Rechtsstreits im sog Nachverfahren nach Verkündung eines Vorbehaltsurteils ein Umstand, der den bereits existierenden Vollstreckungstitel in seinem Bestand als gefährdet erscheinen lässt, weil er mit statthaften Rechtsmitte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Zur Antragsbe... / 1 Gründe

I. Am 5.6.2019 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in S. Frau Irene W. (im Folgenden: Erblasserin). Das Nachlassgericht erteilte einen Erbschein, der ihre Schwester Margareta L. als Miterbin zu einem Viertel ausweist. Margareta L. verstarb am 9.12.2019 in Polen. Bezüglich der Erbfolge nach ihr wurde von einem ihrer Neffen bei der antragstellenden polnischen Notarin (im Folgen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pflicht zum Erlass des Teilurteils und Ausnahmen (Abs 1, 2).

Rn 18 Das Gericht ist nach Abs 1 zum Erlass des Teilurteils verpflichtet, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Bei einheitlichem Anspruch und drohender Widersprüchlichkeit ist die Verbindung mit einem Grundurteil zu prüfen, Abs 1 S 2. Ein Teilurteil ist auch in höherer Instanz möglich; ggf können die zur Annahme der Teilbarkeit erforderlichen Angaben in der Berufungsinstanz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der gesetzlichen Vertretung.

Rn 11 Die gesetzliche Vertretungsmacht muss als Sachurteilsvoraussetzung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein. Prozesshandlungen, die einer wirksamen Vertretung entbehren, sind unwirksam, können aber von dem berechtigten Vertreter oder der während des Rechtsstreits prozessfähig gewordenen Partei (§ 108 III BGB; München NZG 2012, 274 [OLG Stuttgart 23....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde, die der ehemalige Prozessbevollmächtigte des Beklagten namens der von ihm vormals vertretenen Partei eingelegt, hat, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin mit dem angefocht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 5 Eine Klageänderung iSd § 533 liegt vor, wenn der Streitgegenstand der Klage oder einer Widerklage (Gehrlein § 14 Rz 65) in 2. Instanz von dem 1. Instanz abweicht (BGH NJW 15, 2812 [BGH 07.05.2015 - VII ZR 145/12]). Keine Anwendung findet § 533 auf Klageänderungen, über die bereits die 1. Instanz entschieden hat (§ 268; BAG AP Newsletter 11, 18). Die Klageänderung ist in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der absoluten Revisionsgründe.

Rn 1 Bei absoluten Revisionsgründen wird die Ursächlichkeit eines Verfahrensfehlers für den Inhalt der Entscheidung unwiderlegbar vermutet (vgl nur BGH 26.11.08 – VIII ZR 200/06 Tz 6 – juris; BGHZ 172, 250 Tz 11; Musielak/Voit/Ball § 547 Rz 2; MüKoZPO/Krüger § 547 Rz 1; Zö/Heßler § 547 Rz 1). Auch absolute Revisionsgründe können allerdings nur iRe statthaften und auch iÜ zul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 243 ZPO – Aufnahme bei Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung.

Gesetzestext Wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch den Tod einer Partei ein Nachlasspfleger bestellt oder ist ein zur Führung des Rechtsstreits berechtigter Testamentsvollstrecker vorhanden, so sind die Vorschriften des § 241 und, wenn über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Vorschriften des § 240 bei der Aufnahme des Verfahrens anzuwenden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Grundsätzliche Bedeutung (Abs 2 Nr 1).

Rn 7 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BTDrs 14/4722, 67, 104; BVerfG FamRZ 09,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Klage, durch die die Freiheit von einer dinglichen Belastung geltend gemacht wird.

Rn 6 Im Kernbereich des Tatbestandsmerkmals liegen Klagen auf Bewilligung der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen dinglichen Belastung, ohne dass es zunächst nach Wortlaut und Normzweck darauf ankäme, ob der geltend gemachte Löschungsanspruch wie zB in den Fällen der Anfechtung nach § 143 InsO, § 11 AnfG oder im Falle des § 1169 BGB schuldrechtlicher oder wie zB in den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Unanwendbarkeiten.

Rn 12 Auch ohne besondere gesetzliche Regelung kann sich die tw Unanwendbarkeit erstinstanzlicher Verfahrensvorschriften aus dem Wesen des Berufungsverfahrens ergeben. Dies gilt va für die Verweisung (§ 281). Dieser sind bereits durch § 513 II enge Grenzen gesetzt. Eine Verweisung zwischen verschiedenen Berufungsgerichten (LG – OLG) ist schon wegen der bei der Berufungseinle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 21 Der Anwaltszwang soll sicher stellen, dass der schriftsätzliche Vortrag und insb Rechtsmittelschriften das Ergebnis der Durcharbeitung und Strukturierung des tatsächlichen und rechtlichen Streitstoffs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rechtsstreits als rechtsförmlichen Verfahren und idS Ergebnis der persönlichen geistigen Arbeit des zugelassenen Rechtsanwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umfang der Hemmung.

Rn 6 Die Erhebung der Klage hemmt die Verjährung nicht für einzelne in der Klage bezeichnete materiell-rechtliche Ansprüche, sondern – aber auch nur (BGH NJW 17, 2673 Rz 20) – für alle Ansprüche, die zum Streitgegenstand der Klage gehören (BGH NJW 15, 236 [BGH 21.10.2014 - XI ZB 12/12] Rz 145; 2411 Rz 9 f; 3040 Rz 15: zu Schadensersatzansprüchen; 3711 Rz 9: zur Anfechtungskl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibeweis.

Rn 19 Der Freibeweis ist die vom Beweisantritt unabhängige, nicht auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkte und von zwingenden Vorschriften über das Beweisverfahren befreite Tatsachenermittlung vAw (Oberheim JuS 96, 1111, 1112; Reißmann JR 12, 182 ff). Bis zur Einführung des § 284 S 2–4 (s dazu Rn 56 ff) war der Freibeweis in der ZPO ohne gesetzliche Grundlage. Nach einh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begriff der Besorgnis der Befangenheit.

Rn 5 Befangenheit ist eine vorgefasste innere Einstellung einer Person zu einer anderen oder zu einer Sache, die als solche nicht erkennbar ist. Rechtliche Relevanz kann ihr erst beigemessen werden, wenn sie in der Kommunikation äußerlich wahrnehmbar wird. Diese Wahrnehmbarkeit führt zur Ablehnung, wenn sie sich zu einem Grund verdichtet, der Misstrauen gg die Unparteilichke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 58 Die Beschwer des Kl richtet sich nach Rn 56 (BGH NJW 16, 714 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15], MDR 16, 348); betr Abweisung der Stufenklage s dort. Für die Beschwer des Bekl ist dessen Abwehrinteresse (§ 3 Rn 4) maßgeblich, dh das Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH MDR 14, 591; 921; 16, 1106; NJW-RR 14, 834: auch betr Einkünfte wegen Unterhaltspflich...mehr