Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
AwSV 2017 und deren Umsetzu... / 3.2.1 Stoffe und Gemische

Welche Stoffe bzw. Gemische werden eingesetzt? Sind verwendete Stoffe bzw. Gemische wassergefährdend? Liegt bereits eine Einstufung vor? Oder muss eine Selbsteinstufung durchgeführt werden (Dokumentationsformblätter, s. Anlage 2 AwSV)? Wichtig Informationen zur Einstufung Zentrale Informationsquelle ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB): Wassergefährdungsklasse: Abschn. 15 "Rechtsvo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.11 Amtshilferichtlinie, Durchführungsbestimmungen (Abs. 11)

Rz. 12 Im EUAHiG und in einer Reihe anderer steuerlicher Gesetze wird zur Bezeichnung mit "Amtshilferichtlinie" eine Kurzform des sehr langen Titels der Richtlinie 2011/16/EU verwendet. Dies geschieht zur Vermeidung einer kompletten Verweisung mit vollem Zitat der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brandschutz / 1.1 Baurechtliche Bestimmungen

Seit jeher besteht ein staatliches Interesse, Brandschutzstandards festzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen. Dabei geht es um den Schutz der Gebäudenutzer, die Schadensminimierung bzw. die Verhinderung von Brandausbreitung innerhalb der Bebauung und die Sicherstellung einer effektiven Brandbekämpfung durch die Feuerwehren. Dabei ist Brandschutz vor allem Ländersache. Maßg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.8 Andere, sonstige Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

Rz. 36 Die Vorschriften für andere Leistungsanbieter sind mit dem BTHG zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches können von der Bundesagentur für Arbeit auch für Anbieter nach § 60 SGB IX finanziert werden. Andere Leistungsanbieter sind keine Arbeitgeber. Sie sollen vergleichbare berufliche Bildung oder Beschäftigun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege im... / 2 Fluchtwege aus Sicht der Arbeitsstättenverordnung

Nach ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind Fluchtwege die Verkehrswege in einem Gebäude, "an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen". Es wird dabei folgende Unterscheidung getroffen (Abschn. 3.1 ASR A2.3): Hauptfluchtwege (bisher erste Fluc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften

Die nachfolgenden Ausführungen gelten immer in den Sachverhalten, in denen eine Ausstrahlung gegeben ist bzw. die deutschen Rechtsvorschriften weiter angewendet werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Beschäftigungsstaat um einen Staat handelt, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4 Vertragsloses Ausland

Sollte eine Ausstrahlung vorliegen, gelten die deutschen Rechtsvorschriften weiter. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten ausschließlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 4.2 Vertragsloses Ausland

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit der Arbeitnehmer sich mit der Unterstützung seines Arbeitgebers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.4 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Abkommen der Sozialen Sicherheit die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Aufenthalt in Mazedonien, Montenegro und in Serbien gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 4 Unfallversicherung

Im Bereich der Unfallversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 2 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 2.3 Vertragsloses Ausland

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.2 Entsendung in einen Abkommensstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem Abkommensstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung und eine Familienversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung[1] und eine Fam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. Dies kann dazu führen, dass eine Person Einschränkunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.2 Kostenerstattung des Arbeitgebers

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Besonderheiten bei der Kostenerstattung für den Arbeitgeber gibt es im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit und im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Sollte der Arbeitnehmer in einem Staat tätig sein, mit dem ein Abkommen besteht, wäre zu prüfen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.3 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung[1] fortführt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Keine Rückforderung von Altersvorsorgezulagen bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz

Das im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits normierte Diskriminierungsverbot gebietet, Altersvorsorgezulagen bei einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz einkommensteuerlich so zu behandeln wie einen Umzug in einen anderen EU- oder EWR-Staat. Das FG ist de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz

Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Auch wenn keine Entsendung vorliegt, ist eine Anwartschaftsversicherung für die Beschäftigungsdauer in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz entbehrlich, da die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten ange...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.6 Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Die genannten Entgeltunterlagen werden überwiegend elektronisch geführt. Bei den die Entgeltabrechnung begleitenden oder erläuternden nachfolgend aufgeführten Unterlagen besteht seit dem 1.1.2022 die Verpflichtung, diese elektronisch zu führen. Dies bedeutet, dass nicht erst der Arbeitgeber in der Pflicht ist, diese Unterlagen elektronisch aufzubewahren. Bereits derjenige, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über die Lohnsteuerab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu verset...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 2.3 Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur vor, wenn unmittelbar vor dem Auslandseinsatz die deutschen Rechtsvorschriften gegolten haben. Eine feste Zeitgrenze, wie z. B. bei der Entsendung von Arbeitnehmern, ist nicht vorgesehen. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, sollte auch hier auf die Zeitgrenze von 2 Monaten abgestellt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ein Grenzgänger, der in Deutschland beschäftigt ist und in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz wohnt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Er ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung. In umgekehrten Sachverhalten unterliegt der Grenzgänger den Rechtsvorschriften des Beschäftigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 4 Nachweis einer Entsendung

Liegt eine Entsendung vor, benötigt der Selbstständige eine Bescheinigung, dass für ihn die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten. Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften[1] dient als Nachweis, dass für die Person ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften und nicht die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates gelten. Mit Belgien, Bulgarien,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit kann eine Person, die in einem Mitgliedsstaat eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, für eine begrenzte Zeit eine ähnliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, können während der Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Sollte eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4.2.4 Antragstellung

Der Antrag stellt eine Ausnahmevereinbarung da und ist in dem Staat zu stellen, deren Rechtsvorschriften angewandt werden sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband (DVKA) zu stellen. Nähere Hinweise zur Antragstellung können Sie der Homepage der DVKA entnehmen. Seit dem 1.1.2024 besteht die Möglichkeit im ele...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Voraussetzungen für eine Entsendung

Auch nach dem Handels- und Kooperationsabkommen besteht die Möglichkeit, dass eine selbstständig erwerbstätige Person vorübergehend entsandt wird. Voraussetzung ist, dass sich es sich bei den jeweiligen Tätigkeiten um ähnliche handelt, die Einsatzdauer den Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreitet. Liegen die Voraussetzungen für eine Entsendung vor, gelten für die Dauer der E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 2.1 Gewöhnliche Tätigkeit

Damit eine Entsendung nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegen kann, muss gewöhnlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt werden. Damit für die Person die deutschen Rechtsvorschriften auch während einer Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat weiter gelten können, muss die selbstständige Tätigkeit in Deutschland bereits seit minde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 6 Entsendung nach Deutschland

Bei Entsendungen aus einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz nach Deutschland beurteilt der ausländische zuständige Träger, ob eine Entsendung im Sinne der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegt. Hierfür prüft er die o. g. Voraussetzungen spiegelbildlich.[1] Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des entsendenden Sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5 Krankenversicherung

Unterliegt ein Grenzgänger den deutschen Rechtsvorschriften, ist er in Deutschland krankenversicherungspflichtig. 5.1 Sachleistungen im Beschäftigungsstaat Aufgrund seiner Beschäftigung hat der Grenzgänger in Deutschland Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung. Für die Leistungsinanspruchnahme erhält er von seiner deutschen Krankenkasse eine Krankenversichertenkar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 8 Unfallversicherung

Unterliegt der Grenzgänger den deutschen Rechtsvorschriften, ist er versicherungspflichtig in der Unfallversicherung. Sollte ein Grenzgänger einen Unfall erleiden, kann sich der Grenzgänger sowohl im Beschäftigungsstaat als auch im Wohnstaat behandeln lassen. Für die Leistungsinanspruchnahme im Wohnstaat erhält der Grenzgänger vom deutschen Träger der Unfallversicherung eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 2.2 Ähnliche Tätigkeit

Selbstständig erwerbstätige Personen dürfen im Rahmen einer Entsendung im anderen Mitgliedsstaat ausschließlich "ähnliche Tätigkeiten" ausüben. Dies bedeutet, dass es sich bei der im anderen Mitgliedsstaat ausgeübten Tätigkeit um eine Tätigkeit in derselben Branche handeln muss. Praxis-Beispiel Ein Bäckermeister möchte eine Metzgerei eröffnen Ein in Deutschland selbstständige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4 Rahmenübereinkommen für gewöhnliche grenzüberschreitende Telearbeit

Am 30.6.2023 ist die pandemiebedingte Sonderregelung zum Homeoffice ausgelaufen. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitsweise der Beschäftigten verändert. Die Tätigkeiten werden immer häufiger im Rahmen von Telearbeit ausgeübt. Mit dem neuen Rahmenübereinkommen soll den geänderten Arbeitsmustern Rechnung getragen werden. Das Rahmenübereinkommen ermöglicht es den Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass der Selbstständige beim GKV-Spitzenverband, DVKA, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung stellt. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es zu erreichen, dass für die betreffende Person weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften während des Auslandseinsatzes gelten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.2 Sachleistungen im Wohnstaat

Die deutsche Krankenkasse stellt dem Grenzgänger eine Anspruchsbescheinigung E 106 aus. Mit dieser Bescheinigung kann der Grenzgänger in seinem Wohnstaat zulasten der deutschen Krankenkasse eingeschrieben werden. Der Grenzgänger und seine Familienangehörigen werden im Wohnstaat den Versicherten des Wohnstaates gleichgestellt. Dies bedeutet, dass der Grenzgänger und seine Fam...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / Zusammenfassung

Überblick Eine Person, die in Deutschland eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, kann sich grundsätzlich im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit auch vorübergehend in einen anderen Mitgliedsstaat entsenden. Hierfür muss der selbstständig Erwerbstätige im anderen Staat eine ähnliche Tätigkeit für eine begrenzte Zeit ausüben. Wenn alle Voraussetzungen erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor und damit können die Regelungen zur Ausstrahlung nicht greife...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.13.2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)[1] bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren (Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren) beilegen können. Das Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.5 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ist ein Arbeitnehmer u. a. in seinem Wohnstaat tätig und übt dort den wesentlichen Teil seiner Beschäftigung aus, so gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Übt ein gewöhnlich in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten beschäftigter Arbeitnehmer nicht den wesentlichen Teil seiner Tätigkeit im Wohnstaat aus, gelten folgende Zuständigkeitsregelungen: Übt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Staaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Übt eine Person mehrere selbstständige Tätigkeiten und mehrere Beschäftigungen aus, erfolgt die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.2 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.3 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehreren Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.4 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften bei gewöhnlich in mehreren Staaten selbstständigen Personen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich geregelt.[2]mehr