Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1674a BGB – Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind.

Gesetzestext 1Die elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. 2Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass ein Elternteil ihm gegenüber die für den Geburtseintrag des Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat. Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Digitale Produkte, I 1 und II.

Rn 4 Den Gegenstand des Verbrauchervertrags muss nach I 1 die Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer bilden. Das DIUG hat die in Art 3 I, II DIRL vorgegebenen Begriffe ›digitale Inhalte‹ und ›digitale Dienstleistungen‹ zur Vereinfachung unter dem Oberbegriff ›digitale Produkte‹ zusammengefasst (BTDrs 19/27653, 37). Die in II enthaltenen Legaldefinitionen für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl I 2021, 882) zum 1.1.23 eingeführt worden. Sie gibt dem Ehegatten ein zeitlich begrenztes Recht auf Vertretung des anderen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Ziel der Norm ist es, für den Patienten nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung eine Vertretung auch dann zu si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 2. Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 62 Das französische Recht kennt allein gesetzliche Erben. Der Erblasser kann im Testament nur Vermächtnisse einsetzen. Das Vermächtnis von Einzelrechten hat nach französischem Recht dingliche Wirkung und verschafft dem Vermächtnisnehmer mit dem Erbfall unmittelbar das Eigentum am zugewandten Gegenstand (Vindikationslegat). Erblasser können mit unmittelbarer dinglicher Wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unterrichtung des Verbrauchers.

Rn 8 Für den Inhalt der dem Verbraucher mitzuteilenden Informationen verweist § 312e auf Art 246 § 1 I 1 Nr 7 EGBGB (zur Reform s Rn 1). Danach hat der Unternehmer den Verbraucher insb über den Gesamtpreis von Waren oder Dienstleistungen (einschließlich aller Steuern und Abgaben) zu informieren sowie die Art der Preisberechnung in Fällen, in denen der Preis aufgrund der Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Hauptveranlagungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 72 [Autor/Stand] Der bei der Hauptveranlagung festgesetzte Steuermessbetrag gilt gemäß § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der Neuveranlagung nach § 17 GrStG und Aufhebung des Steuermessbetrags nach § 20 GrStG von dem Kalenderjahr an, das zwei Jahre nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt. Vgl. zum Hauptveranlagungszeitpunkt Rz. 64. Rz. 73 [Autor/Stand] Der Zeitraum, in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gesellschaftsvermögen (früher: Gesamthandsvermögen)

a) Begriff des Gesellschaftsvermögens i.S.d. Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021 Rz. 1183 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Konzeption des BGB und des HGB kam der Personengesellschaft, insb. deren Grundform: der GbR, keine Rechtsfähigkeit zu. Demzufolge konnte die Personengesellschaft nicht Träger eigenen Vermögens sein. Das in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Für die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die stets Teilfragen eines anderweitig angeknüpften (zB Art 3 ff ROM I bzw für vor dem 17.12.09 geschlossene Verträge ex Art 27 ff, sog Wirkungsstatut) rechtlichen Verhältnisses sind, schreibt Art 7 eine Sonderanknüpfung vor. Damit ist bisher gewährleistet, dass auf die Rechts- und Geschäftsfähigkeit ein und derselben Person in ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verbundener Vertrag.

Rn 3 Nach I 1 muss ein Verbraucherdarlehen (das ergibt sich aus I 2) mit einem anderen Vertrag mit einem Unternehmer verbunden sein, also idR zur Finanzierung dieses Vertrages dienen. Der Darlehensvertrag muss anders als vor Inkrafttreten des WoImmoKrRL-UG (Vor §§ 355 ff Rn 5) nicht entgeltlich sein. Auch sog Null-Prozent-Finanzierungen, die vor der Reform nicht unter §§ 358...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, ESt-Reform und objektives Nettoprinzip, FR 2006, 1; Greite, Häuslicher Telearbeitsplatz, NWB F 6, 4703; Greite, Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach dem StÄndG 2007, DB 2006, Beilage 6, 24; Lang, Der Stellenwert des objektiven Nettoprinzips im deutschen ESt-Recht, StuW 2007, 3; Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2010/11, KÖSDI 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsquoten der Abkömmlinge

Rz. 70 Der nicht den Vorbehaltserben reservierte Teil des Nachlasses (genauer: die Quote des Nachlasses, über die der Erblasser frei verfügen kann) wird abhängig davon definiert, welche und wie viele pflichtteilsberechtigte Personen vorhanden sind. Die den Pflichtteilsberechtigten vorbehaltenen Quoten betragen gem. Art. 913 c.c.:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 §§ 2333–2335 ermöglichen es dem Erblasser, ausnahmsweise einem enterbten Pflichtteilsberechtigten (§ 2303 Rn 1), der die dem Erblasser geschuldeten familiäre Achtung (Familiensolidarität, vgl BGH NJW 11, 1878, 1879 [BGH 13.04.2011 - IV ZR 204/09]) erheblich verletzte, auch die Mindestbeteiligung am Nachlass zu entziehen, und erweitern dadurch seine Testierfreiheit (Vor ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Struktur von Kollisionsnormen.

Rn 31 Die Kollisionsnormen des Besonderen Teils des IPR (insb Art 7–46 EGBGB, Rom I-III, EuUnthVO iVm HUP, EuErbVO, EuGüVO, EuPartVO), die auch als ›Verweisungsnormen‹ bezeichnet werden, weisen eine besondere Struktur auf, die idealtypisch verwirklicht ist bei den sog allseitigen Kollisionsnormen: Jede Kollisionsnorm (zB Art 13, 40) ordnet einer abstrakt beschriebenen Klasse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Modernisierung des Schuldrechts.

Rn 7 Zur Reform des Schuldrechts mWz 1.1.02 s 7. Aufl Rz 12–15. Rn 7a Zur VerbrGKRL mit Wirkung bis 31.12.21 s 16. Aufl Rn 7. Rn 7b Modernisierung des allg Kaufrechts und des Verbrauchsgüterkaufs mWz 1.1.22 durch Umsetzung der RL (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DIRL: ABl EU 136/1) sowi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mWv 1.7.22 durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge v. 10.8.21 (BGBl I 3433) eingefügt. Sie erfasst nicht nur Neuverträge, sondern auch alle zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossenen Verträge (Art 229 § 60 S 3 EGBGB). Die bisherigen §§ 312k und 312l werden zu §§ 312l und 312m. Die Reform erleichtert die Kündigung von im elektronischen Geschäft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 §§ 474, 475 und 476 wurden zunächst erheblich überarbeitet durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts (s § 439 Rn 1). Sie sind danach so systematisiert, dass § 474 den Verbrauchtsgüterkauf definiert und die Reichweite seiner Sonderregeln normiert, § 475 die Sonderregeln des materiellen Verbraucherschutzrechts enthält und § 476 festlegt, welche Normen des allgemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsergänzung

Rz. 76 Zur Berechnung des Umfangs der vom Vorbehaltserbrecht umfassten Güter und Rechte sind dem Nachlass sämtliche lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, ohne zeitliche Beschränkung, zuzurechnen. Dies betrifft auch "indirekte Schenkungen" wie einen trust nach amerikanischem Recht.[72] Bei Schenkungen unter Eheleuten wird unterschieden: Handelt es sich um eine Schenkung geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht

Rz. 2 Eine Reform zur Vereinheitlichung des materiellen Erbrechts in ganz Australien ist derzeit in Arbeit.[2] Allerdings ist weiterhin davon auszugehen, dass jede einzelne Provinz ihr eigenes Erbrecht hat und im Einzelnen erhebliche Unterschiede bestehen können. Die den testamentarisch übergangenen oder nicht ausreichend bedachten Angehörigen zustehende family maintenance in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 48 VersAusglG – Allgemeine Übergangsvorschrift.

Gesetzestext (1) In Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende materielle Recht und Verfahrensrecht weiterhin anzuwenden. (2) Abweichend von Absatz 1 ist das ab dem 1. September 2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden in Verfahren, diemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Güterrechtsstatut für Altehen.

Rn 29 Art 15 aF hatte für das Güterrecht lediglich an die Staatsangehörigkeit des Ehemannes angeknüpft. Das BVerfG hat diese Anknüpfung mit Beschl vom 22.2.83 (FamRZ 83, 562), bekannt gemacht am 8.4.83 (BGBl 83 I 525), für verfassungswidrig erklärt. Nach Art 117 I GG war gleichheitswidriges vorkonstitutionelles Recht an sich schon am 1.3.53 außer Kraft getreten. Bis zur Ents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Art 10 ist unverändert aus dem EVÜ (Art 8 EVÜ; ex Art 31 EGBGB ) übernommen worden. I beruft das hypothetische Vertragsstatut. Die Vorschrift hat sich in der Praxis bewährt (Mankowski IHR 08, 133, 149). Er regelt das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Wirkungen des Schuldvertrages und seiner Bestimmungen und enthält ein bereits seit der Reform des deutschen Internat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Scheinvaterregress.

Rn 5 Nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft sind die in der Vergangenheit erbrachten Unterhaltsleistungen vom früheren rechtlichen Vater (sog Scheinvater) ohne rechtlichen Grund erbracht und er kann diese nach § 1607 Abs 3 als Regressanspruch, bei dem der Unterhaltsanspruch des Kindes auf ihn übergeht, ggü dem rechtlichen und leiblichen Vater geltend machen. Für den A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 3 stellt in I klar, dass das GewSchG bei Anwendung von Gewalt durch Erwachsene gegen in ihrem Haushalt lebende Kinder keine Anwendung findet. Die Norm ist zuletzt durch das Gesetz zur Reform es Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 21, 887) zum 1.1.23 geändert und dem geänderten Vormundschaftsrecht angepasst worden. II regelt die Konkurrenzen dahinge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / II. Internationales Erbrecht

Rz. 422 Für die Erbfolge gilt gem. Art. 30 des Gesetzes zur Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Vorschriften anderer Staaten für bestimmte Verhältnisse (IPRG)[456] das Recht des Staates, dessen Staatsangehöriger der Erblasser im Zeitpunkt des Todes gewesen ist. Für die Testierfähigkeit gilt das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser im Zeitpunkt der E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Genehmigungspflicht nach Betreuungsrecht.

Rn 1 Durch die mit G zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 882) eingeführte Verweisung auf das Betreuungsrecht sind die in §§ 1850–1854 genannten Rechtsgeschäfte der Eltern genehmigungspflichtig (vgl Bambg FamRZ 23, 783: schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gem § 1852; Karlsr FamRZ 23, 785) – vorbehaltlich II bis V. Keiner Genehm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1436 BGB – Verwaltung durch einen Betreuer.

Gesetzestext 1Fällt die Verwaltung des Gesamtguts in den Aufgabenkreis des Betreuers eines Ehegatten, so hat der Betreuer diesen in den Rechten und Pflichten zu vertreten, die sich aus der Verwaltung des Gesamtguts ergeben. 2Dies gilt auch dann, wenn der andere Ehegatte zum Betreuer bestellt ist. Rn 1 § 1436 wurde durch Art 1 EheRAnpG v 18.12.18 mit Wirkung zum 22.12.18 geän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Reformüberlegungen.

Rn 6 Durch die Reproduktionsmedizin sowie vielfältige Familienformen besteht im Abstammungsrecht dringender Reformbedarf, der durch den Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht sowie durch den Diskussionsteilentwurf dokumentiert ist (Reuß FamRZ 21, 824; Schwonberg FamRZ 19, 1303). Unter Beibehaltung des Zwei-Eltern-Prinzips sollen ua die Elternschaft in gleichges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Pauschalreiseverträge, VII.

Rn 34 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften v 17.7.17 wurde mWv 1.7.18 ein neuer VII eingefügt. Die Reform diente ua der Umsetzung der vollharmonisierenden Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Neuregelung.

Rn 1 Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 hat Art 24 geändert. Die Vorschrift folgt nunmehr dem Aufenthaltsprinzip (Abs 1) sowie der Maßgeblichkeit der lex fori; inländische Maßnahmen unterliegen grds inländischem Recht (Abs 2), die inländische Ausübung von Fürsorgeverhältnissen erfolgt nach deutschem Recht (Abs 3). Übergangs- und Überleitungsvorsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die §§ 21–53 gelten für alle Vereine mit Rechtspersönlichkeit und zT auch für VoRp (s § 54 Rn 8–11, dort auch zur Reform). Da der Verein die Grundform der privatrechtlichen Körperschaften ist, sind die vereinsrechtlichen Vorschriften zur Füllung etwaiger Lücken bei folgenden Vereinigungsformen anzuwenden: AG, eG, GmbH, KGaA, VVaG. Das gilt insbes für §§ 29, 30, 31 u 35...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 1. Multilaterale Abkommen

Rz. 327 Gemäß Art. 39 Abs. 1 EuErbVO werden die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Für die Vollstreckung sehen freilich die Art. 43 ff. EuErbVO die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens (Exequatur) vor. Dies ist insoweit auffällig, als für andere Entscheidun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973, in der § 19 nur zwei Sätze umfasst.[2]. Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) hat den Wortlaut der Norm in Absatz 1 überführt und Absatz 2 angefügt. Das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz hat die Anzeigepflicht nach Absatz 2 auf sämt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführendes Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbschaft erhalten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchführung und Kostenerstattung.

Rn 4 Das Recht des Patienten erstreckt sich auf die Möglichkeit, Einsicht in das Original der Patientenakte zu nehmen. Die Einsichtnahme unter Vorlegung der Patientenakte hat grds an dem Ort zu erfolgen, an dem sich die Patientenakte befindet (vgl § 811 I 1); die Vorlegung an einem anderen Ort bedarf zu ihrer Rechtfertigung eines wichtigen Grundes (§ 811 I 2; § 811 Rn 1). Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Einwendungen gegen den ... / 1. Form der Entziehungsverfügung

Rz. 65 Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisbarkeit verlangt das Gesetz hinsichtlich Form und Inhalt der Entziehungserklärung die Erfüllung von bestimmten Anforderungen. Hieran hat sich durch die Reform des Pflichtteilsrechts nichts Grundsätzliches geändert. Die Beachtung der Formvorschriften wird von den Instanzgerichten mitunter überspannt – offenbar, um eine inhaltl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nr 3.

Rn 13 Die Ausnahme der Nr 3 bezog sich bislang auf Verträge über den Bau neuer Gebäude oder erhebliche Umbaumaßnahme an bestehenden Gebäuden; sie geht zurück auf Art 3 III lit f VRRL. Grund ist, dass die Bestimmungen der VRRL sich für diese Verträge nicht eignen (ErwGr 26 VRRL; näher Glöckner BauR 14, 411). Der Begriff der erheblichen Umbaumaßnahmen wird in BTDrs 17/12637, 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Einwendungen gegen den ... / 3. Entstehungsgeschichte der geltenden Vorschriften zur Pflichtteilsentziehung

Rz. 21 Insbesondere vor dem Hintergrund dieser Vorgaben des BVerfG erblickte auch der Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf. Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009[52] sah in diesem Bereich die größten Veränderungen vor. Eines der Hauptanliegen der Reform war es, die Testierfreiheit des Erblassers zu stärken und dementsprechend die Gründe zu üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Regel.

Rn 20 Ist eine der Staatsangehörigkeiten die deutsche, so ist grds nur diese maßgeblich (I 2; BGH FamRZ 97, 1071), wobei auch hier der Deutschenbegriff des Art 116 I GG gilt, Statusdeutsche (s.o. Rn 6) also mit umfasst sind (Looschelders Rz 23; Staud/Blumenwitz Rz 429). Hinter diesem starren, vielfach kritisierten (vgl nur v Hoffmann/Thorn § 5 Rz 22; Fuchs NJW 00, 491f) Ausw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgegenstand und -zweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde zusammen mit § 356e aF eingefügt durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.17 (BGBl I 969), das am 1.1.18 in Kraft getreten ist. Sie regelt die Frage der Wertersatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 392 Erben erster Ordnung sind gem. Art. 457 ZGB die Kinder und bei deren Vorversterben ggf. weitere Abkömmlinge. Es tritt Repräsentation nach Stämmen ein. Uneheliche und eheliche Abkömmlinge sowie angenommene Kinder erben gleich. In zweiter Ordnung erben die Eltern bzw. deren Abkömmlinge, Art. 458 ZGB. In dritter Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge berufen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das am 4.8.09 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen als § 312f neu geschaffen. Durch das FernabsAnpG vom 27.7.11 (BGBl I 1600), in Kraft getreten am 4.8.11 (Vor §§ 312 ff Rn 2) wurde die Vorschrift zu § 312h. Durch das VRRL-UG wurden die §§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Einwendungen gegen den ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht

Rz. 187 Nach irischem Erbrecht (Sect. 109 ff. Succession Act, 1965) hat der überlebende Ehegatte bei testamentarischer Erbfolge ein sog. legal right. Dieser Anspruch ist auf eine Geldzahlung gerichtet. Er umfasst ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt, ansonsten die Hälfte. Hinterlässt der Erblasser dem Ehegatten ein Vermächtnis, muss der Ehega...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Auswirkung der Grundbesitzbewertung seit 2009

Rz. 26 [Autor/Stand] In der überwiegenden Anzahl der Fälle hat die mit dem ErbStRG [2] eingeführte Bedarfsbewertung zu einer Erhöhung der zuvor angesetzten Grundbesitzwerte geführt. Die Anhebung des allgemeinen Bewertungsniveaus der typisierten Bedarfsbewertung nach den Bewertungsvorschriften Bewertungsgesetzes hat daher grundsätzlich auch zu Überbewertungen zu Lasten des Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz

Rz. 5 [Autor/Stand] Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] wurde § 177 BewG wie folgt gefasst: „(1) Den Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 ist der gemeine Wert (§ 9) zu Grunde zu legen. (2) Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten des Gutachterausschusses im Sinne des § 193 Absatz 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs sind bei den Bewertungen nach den §§ 182 bis 1...mehr