Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Renten / 10.5 Wechsel der Rentenart

Erhält ein Steuerpflichtiger nach Wegfall einer Rente eine andere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. eine Altersrente nach vorheriger Erwerbsminderungsrente, wird für die neue Rente (Altersrente) ein neuer Rentenfreibetrag ermittelt. Der Prozentsatz zur Ermittlung des Besteuerungsanteils der unmittelbar nachfolgenden Rente richtet sich aber nach dem Jahr, d...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Das Gesetz unterscheidet zwischen den Fallgruppen haushaltsnahe Minijobs[1] und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die sozialversicherungspflichtig sind. Zu den begünstigten Aufwendungen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen gehören der Bruttoarbeitslohn (Arbeitsentgelt), die vom Steuerpflichtigen getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zzgl. des ...mehr

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Renten / 11.2.2 Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich befristet gezahlt. Wird eine solche Rente wegen derselben Krankheit nach Ablauf der zeitlichen Befristung verlängert oder wiederholt bewilligt und schließen sich die Bezugszeiten unmittelbar aneinander an, ist steuerlich nicht von mehreren abgekürzten Leibrenten auszugehen. Nach Ansicht des BFH[1] liegt eine einzige abgekürzte Lei...mehr

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Renten / 9.3 Kalenderjahr des Rentenbeginns

Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird (ggf. auch nach rückwirkender Zubilligung).[1] Der Rentenbeginn kann dem Rentenbescheid entnommen werden. Die Datierung des Rentenbeginns gilt auch für die Besteuerung von Rentennachzahlungen.[2] Ist das Jahr des Rentenbeginns ermittelt, kann der Besteuerungsanteil in Prozent der vorstehenden Tabelle...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2 Steuerermäßigung nach § 35a EStG im Überblick

Die Höhe der Steuerermäßigung für Aufwendungen, die für Tätigkeiten in Privathaushalten gewährt werden, ist gestaffelt. Je nach Art der Beschäftigung wird unterschieden in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, für die der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung 5 % beträgt[1] sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistunge...mehr

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Renten / 9.6 Nachzahlungsbeträge

Erhält ein Steuerpflichtiger Nachzahlungen für mehrere Jahre, ist der gesamte Nachzahlungsbetrag im Jahr der Zahlung mit dem maßgebenden Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Keine Rolle spielt, für welche Jahre und aus welchen Gründen die Nachzahlung erfolgt. Mit dem ­höheren Besteuerungsanteil steuerpflichtig sind nach Meinung der Finanzverwaltung[1] und des BFH[2] auch Nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.1 Inländischer Arbeitgeber (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 25 Nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist der LSt-Abzug vom Arbeitslohn vorzunehmen, den ein inländischer Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zahlt. Rz. 25a Arbeitgeber ist nach § 1 Abs. 2 LStDV derjenige, dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Weisungen er zu befolgen hat (§ 19 EStG Rz. 70).[1] Der LSt-Abzug nach § 3...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 7 Direktversicherung für den Arbeitnehmer-Ehegatten

Liegt ein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vor, wird eine Direktversicherung auch anerkannt, wenn sie dem im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten des Betriebsinhabers gewährt wird. Im Wesentlichen müssen hierfür folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Ein innerer Betriebsvergleich muss ergeben, dass den fremden Arbeitnehmern mit vergleichbaren Leistungs- u...mehr

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Renten / 13.2 Berufsunfähigkeitsrenten

Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden – anders als Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung[1] – steuerlich als abgekürzte Leibrenten behandelt, die mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV besteu...mehr

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Renten / 6 Steuerfreie Renten

Verschiedene Renten, die in bestimmten Fällen aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften gezahlt werden, bleiben auch ab 2005 in voller Höhe steuerfrei. Dazu zählen z. B.[1]: Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung[2], unabhängig davon, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gezahlt werden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind di...mehr

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Renten / 10.4 Veränderung des Jahresbetrags der Rente

Regelmäßige Rentenanpassungen/Rentenerhöhungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des festgeschriebenen Rentenfreibetrags.[1] Rentenerhöhungen werden in voller Höhe dem Besteuerungsanteil der Rente zugerechnet. Eine Ausnahme von der Festschreibung mit der Folge der Anpassung des Rentenfreibetrags macht das Gesetz bei einer "Veränderung des Jahresbetrags der Rente", die keine ...mehr

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Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt. Dann gilt Folgendes: Für die Altersrente wird der Rentenfreibetrag neu festgesetzt. Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung, die für Renten gilt, die nach dem 31.12.2004 a...mehr

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Renten / 11.5 Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 EStG beziehen, sind mit diesen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zählen auch aus Deutschland stammende Renteneinkünfte i. S. d. § 22 EStG zu den inländischen Einkünften nach...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.9.2.1 Pauschalierungsmöglichkeit für laufende Beitragszahlungen

Umlagefinanzierte externe Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind von den Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht betroffen. Laufende Beitragsleistungen an umlagefinanzierte Pensionskassen bleiben wie bisher zunächst im Rahmen der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 56 EStG (2024: 2.718 EUR = 3 % von 90.600 EUR) lohnsteuerfrei. Nur etwaige übersteigend...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 22 § 38 EStG in der heutigen Fassung geht auf das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] zurück, durch das das LSt-Abzugsverfahren umgestaltet und aus der LStDV in das EStG übernommen wurde. Rz. 22a Eine wesentliche Änderung der Vorschrift brachte das Gesetz v. 19.12.1985[2], durch das die LSt-Abzugspflicht des ausl. Verleihers von Arbeitnehmern in § 38 Abs. 1 Nr. 2 E...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 3.1 Lohnsteuer-Pauschalierung als Übergangsregelung

Nach der bis 31.12.2017 maßgebenden Rechtslage war die Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG a. F. für Direktversicherungen, die auf nach dem 1.1.2005 getroffenen Versorgungszusagen beruhen (= Neuverträge) ersatzlos abgeschafft worden.[1] Lediglich bei Altverträgen konnten aus Vertrauensschutzgründen die bisherigen Vorschriften zur Pauschalbesteuerung von Beitragsleistung...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.2 Höchstbeträge

Der Steuerpflichtige kann in seiner Einkommensteuer­erklärung auf Antrag Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen. Dabei müssen die haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen wegen der unterschied...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 5 Gehaltsumwandlung

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht zusätzlich zum Arbeitslohn, besteht die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Steuerbefreiung zur Anwendung kommt oder der Arbeitgeber im Rahmen der Übergangsregelung[1] weiterhin von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht. Die Gehaltsumwandlung ist zu empfehlen, wenn...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.9.1.3 Voraussetzungen der Pauschalierung

Die Versicherung darf nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers abgeschlossen sein. Die vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer muss ausgeschlossen sein. Ebenso muss die Abtretung oder Beleihung des Bezugsrechts durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen sein. Es ist deshalb zweckmäßig, in den Versicherungsver...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 6 Versicherungsleistung

Erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die Versicherungsleistungen, stellen diese – wie bei allen Lebensversicherungen – keinen Arbeitslohn dar. Die Besteuerung von Leistungen aus einer Direktversicherung wird ausschließlich in der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG geregelt, die bislang nur Sachverhalte der nachgelagerten Besteuerung zum Gegenstand hatte. Dabei is...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.5 Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Pensionäre haben einen Vorteil im Vergleich zu aktiven Arbeitnehmern. Ihr Ruhegehalt zählt zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, für die in der Übergangszeit von 2005 bis einschließlich 2057 zum Ausgleich der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen ein Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (sog. Freibeträge für Ve...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 2.4 Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließt und aus der der Arbeitnehmer berechtigt ist.[1] Der Arbeitgeber erbringt die Beiträge an ein Versicherungsunternehmen, das in der Versorgungsphase die Leistungen an den Arbeitnehmer auszahlt. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind aktueller Lohn mit d...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter

Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze Ans...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 2.1 Durchführungswege und Vorsorgeformen

Die betriebliche Altersversorgung stellt für viele Arbeitnehmer neben der privaten Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Dem Arbeitgeber stehen für die betriebliche Altersversorgung prinzipiell 5 (davon 2 interne und 3 externe) Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage (interner Durchführungsweg)[1] Unterstützungskasse (interner Durchfüh...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.2 Anwendungsbereich

Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste aus anderen Einkunftsarten. § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG enthalten die entsprechenden Anwendungsverweise auf § 15b EStG. Daher ist ein Wechsel der Einkunftsart einzelner Beteiligungen, wie z. B. die Entnahme eines Medien...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.1 Allgemeines

Arbeitslohn kann in unterschiedlichster Form gewährt werden. Nach den vorstehenden Grundsätzen gehören zum Arbeitslohn insbesondere: feste Entgelte für einen Zeitabschnitt (Lohn, Gehalt); Gratifikationen; Provisionen; Warte-, Witwen- und Waisengelder; Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Vatikanstadt entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in der Vatikanstadt um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Monaco / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Monaco um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 3.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rent...mehr

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San Marino / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in San Marino um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malaysia / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Malaysia um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwilli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mexiko / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Mexiko um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillige...mehr

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Argentinien / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Argentinien entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der R...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in den VAE um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillig...mehr

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Nordzypern / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Nordzypern um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Katar / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Katar um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Russland um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwilli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Usbekistan / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Usbekistan um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kasachstan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Taiwan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Taiwan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
San Marino / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach San Marino entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vietnam / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Vietnam um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Andorra / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Andorra um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sri Lanka / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Sri Lanka um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwill...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saudi-Arabien / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Saudi-Arabien um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Russland entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

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Malaysia / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Malaysia entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Belarus um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillig...mehr