Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strafgefangener / 2.1 Verpflichtende Tätigkeit

Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung im anstaltseigenen Betrieb ausgeübte Beschäftigung löst lediglich Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aus.[1] Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kommt nicht zum Zuge. Voraussetzung für die Arbeitslosenversicherungspflicht ist der Bezug von Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 3.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 3.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in der Ukraine um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / 1 Voraussetzungen für einen Summenbeitragsbescheid

Der Rentenversicherungsträger kann einen Summenbeitragsbescheid erteilen, wenn die personenbezogene Feststellung der Versicherungspflicht und Feststellung der Beitragspflicht oder der Beitragshöhe wegen Verletzung der Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers nicht möglich ist.[1] Ein Summenbeitragsbescheid kann nicht erlassen werden, wenn ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausnahmevereinbarung / 1 Ziel einer Ausnahmevereinbarung

Für Arbeitnehmer gelten die ausländischen Rechtsvorschriften, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sind. Sollte ein individuell begründbares Interesse bestehen, dass für eine Person für die Dauer der Auslandstätigkeit die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, kann ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung gestellt werden. Sollte eine Ausnahmevereinb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.1 BAV-Förderbetrag

Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beitrags auf seine Lohnsteuerschuld angerechnet (sog. BAV-Förderbetrag).[2] Die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag[3] sollen ab dem 1.1.2025...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / 3 Summenbeitragsbescheid für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Wurde das Wahlrecht zur Krankenversicherung nicht ausgeübt, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers zu der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers in Anlehnung an die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Seit 1.1.2022 bis laufend gelten folgende Zuwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.10 Betriebliche Altersversorgung

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als sonstige Einkünfte versteuert.[1] Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 unterliegen auch die Versorgungsleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung vollumfänglich der nachgelagerten Besteuerung, we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Vergütung und... / 3.2 Höhe, Berechnung

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beläuft sich auf die Differenz zwischen dem Tagessatz in Höhe von 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Hat die Frau mehrere Arbeitgeber, werden die Einkünfte zusammengerechnet und die Arbeitnehmerin kann von jedem Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss verlangen.[1] Die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.4 Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.4 Beiträge an Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Rz. 37 Auch gehören abgeführte Beiträge des Arbeitgebers an Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung gem. § 6 Abs. 1 EFZG zu den Leistungen, wegen derer ein gesetzlicher Forderungsübergang stattfindet. Zu diesen zählen die Beiträge zu den Zusatzversorgungskassen (ZVK) des Bundes und der Länder, zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustausc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.5 Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten

Arbeitgeber sind seit 1.1.2023 verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die Übermittlungspflicht bezieht sich bislang auf die relevanten Entgeltdaten aus der Entgeltbuchhaltung (z. B. Stammdaten der Arbeitnehmer, Inhalte der Beitragsnachweise, Meldungen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.2 Erweiterung des eAU-Abrufverfahren

Seit dem 1.1.2023 ist das eAU-Abrufverfahren[1] von Arbeitgebern in der Praxis zu nutzen.[2] Ab 1.1.2025 werden Optimierungen in diesem Datenaustauschverfahren umgesetzt. Integration von Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen Neu ist, dass stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen in das Datenaustauschverfahren integriert werden.[3] Auf elektronische Anfragen erhalte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 11 Maßgebend für die Berechnung und Bemessung der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der allgemeine Beitragssatz des § 241. Beiträge sind aus Renten auch dann zu entrichten oder weiter zu entrichten, wenn wegen Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld besteht. Die ausdrücklich vorgeschriebene Anwen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 16 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014, 921. Hausadel/Vogel, Das 5. SGB IV-Änderungsgesetz und seine rentenrechtlichen Auswirkungen, RVaktuell 2015, 147. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.5.2 Anrechnungsvorbehalt (Satz 2)

Rz. 42 Hinterbliebenenrente nach dem letzten Ehegatten Versorgungs- oder Unterhaltsansprüche sowie auf sonstige Renten sind auf die wiederaufgelebte Rente voll anzurechnen (Abs. 5 Satz 2). Es gibt keine Freibetragsregelung (Abs. 5 Satz 2 letzter Satzteil). Dies entspricht der Regelung für die Rentenversicherung in § 90 Abs. 1 SGB VI. Anzurechnen sind nur solche Ansprüche, de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 7 Die Vorschrift beinhaltet die Regelungen über Beitragssätze, die für die Bemessung und Berechnung der Beiträge auf Renten als beitragspflichtige Einnahme anzuwenden sind. Ohne die vorrangige ausdrückliche Regelung in § 247 wäre, da der Rentenbezug nicht zu einem Krankengeldanspruch führt, der Beitragssatz nach § 243 anzuwenden. In § 249a, der Vorschrift über die Beitra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte und regelt den auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als beitragspflichtige Einnahme anzuwendenden Beitragssatz zur Bestimmung der Höhe der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung. Gegenüber dem Recht vor dem 1.1.1989, das einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz vorsah, war der Beitragssatz zur Krankenversicherung durch das Gesundh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 47a SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und § 172a SGB VI für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie schließt eine Gesetzeslücke, indem für die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreiten Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 78 Allgeier, Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer sog. Versorgungsehe bei Vorverlegung des Heiratstermins nach Bekanntwerden einer lebensbedrohlichen Erkrankung – Anmerkung zu: LSG Neustrelitz, Urteil vom 22.6.2023 – L 4 R 160/19, jurisPR-SozR 23/2023 Anm. 4. Dahm, Leistungen für Hinterbliebene bei Unfall oder Krankheit – Regeln und Besonderheiten in der gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.1 Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes (Abs. 2 Nr. 3a)

Rz. 18 Das Kind muss Anspruch auf Waisenrente nach § 67, also in der Unfallversicherung (nicht in der Rentenversicherung) waisenrentenberechtigt sein; es muss nicht Waisenrente beziehen oder bezogen haben. Die Waisenrentenberechtigung kann nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 unter den dort genannten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bestehen. Die Voraussetzung des E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 8 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz – 3. SGB V-Ä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41 ist am 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und bestand zunächst aus 4 Absätzen. In Abs. 1 bis 3 war die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen für einen abschlagsfreien Anspruch auf vorzeitige Altersrenten geregelt; hierzu zählten die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36), die Altersrente ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 4 Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV–Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) ist in § 248, eigenständig und neben dem Beitragssatz für Renten, auch der Beitragssatz für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen seit dem 1.1.2009 durch den unmittelbaren Verweis auf den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz (§ 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 1 HS 2)

Rz. 23 Die Regelung des § 248 war und ist insoweit "unvollständig", als sie für Versorgungsbezüge (und Arbeitseinkommen) nur auf den allgemeinen Beitragssatz nach § 241 verweist, nicht jedoch den krankenkassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach § 242 ausdrücklich in die Regelung über Beitragssätze für Versorgungsbezüge einbezieht, wie dies zuvor durch den Verweis auf den z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 248 enthält, inhaltlich weitgehend dem § 385 Abs. 2a RVO folgend, die Regelung über den anzuwendenden Beitragssatz auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die seit dem 1.1.1983 bei Versicherungspflichtigen zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen. Sie legt einen (gesetzlichen) Beitragssatz fest, nach dem die Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.3 Hälftiger allgemeiner Beitragssatz für Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Nr. 4 (Satz 2)

Rz. 17 Abweichend von der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes bestimmte Satz 2 seit dem 1.1.2004 für die Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte [AdL] mit Ausnahme einer Übergangshilfe), dass dafür (nur) der halbe allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse der Mitgliedschaft gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.3.2 Freibetrag (Satz 2)

Rz. 31 Der anrechenbare Betrag wird verringert durch den allgemeinen Freibetrag nach Abs. 3 Satz 2 i. H. d. 26,4fachen des aktuellen Rentenwertes in der Rentenversicherung (vgl. zum aktuellen Rentenwert § 255e SGB VI und die dortige Komm.).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.5 Pflegegeld nach dem SGB VIII

Rz. 43 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Pflegegeld kommt bei Vollzeitpflege wie auch Tagespflege in Betracht (§§ 29, 33 SGB VIII und § 23 SGB VIII). Relevant ist der Teil, der tatsächlich als Anerkennungsbetrag für den erzieherischen Einsatz gewährt wird. Heftig umstritten ist die teilwei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.3 Vollendung des 45./47. Lebensjahres (Abs. 2 Nr. 3b)

Rz. 25 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird Abs. 2 Nr. 3b zwar mit Wirkung zum 1.1.2008 eingeführt und damit die Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente synchron zu den Regelungen über die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben. Nach der Übergangsregelung des § 218b Abs. 2 geschieht dies jedoch auch hier schrittweise für Todesfälle ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4.1.1 Waisenrente (Nr. 1 – weggefallen zum 1.7.2015)

Rz. 36 Zunächst wurde das Einkommen noch auf die Waisenrente nach der bis zum 30.6.2015 geltenden Nr. 1 angerechnet. Rz. 37 Durch Art. 4 Nr. 5 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583, 1008) wurde dann mit Wirkung zum 1.7.2015 § 65 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 aufgehoben. Dies war eine Folge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.14 Grundrente

Rz. 99c Die Grundrente ist systemisch Einkommen i. S. v. § 11. Auf die Grundrente wird jedoch ein Freibetrag nach Maßgabe des § 11b Abs. 2a i. V. m. § 82a SGB XII gewährt. Bei der Grundrente handelt es sich um eine Altersrente, auf die ein Grundrentenzuschlag zu gewähren sein kann. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung bei der Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 57 nach § 93 überführt. § 57 ist zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt worden. Sie ersetzte die vorherige ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Einglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 244 Ermäßig... / 2.1.3 Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 8 Nach § 244 Abs. 1 Satz 2 ist der Krankenversicherungsbeitrag nicht auf die in Abs. 1 Nr. 1 oder 2 genannten Bruchteile zu reduzieren, wenn Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen aus nicht hauptberuflich selbständiger Tätigkeit zu zahlen sind. Für diese beitragspflichtigen Einnahmen errechnen sich die Beiträge f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.1.3 Höhe des Sterbegeldes

Rz. 10 Die Höhe des Sterbegeldes ist unabhängig von dem tatsächlich entstehenden Aufwand für die Bestattung. Anders als bisher nach § 589 Abs. 1 RVO richtet sich die Höhe nicht mehr nach dem Jahresarbeitsverdienst (JAV), sondern beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Diese ist in § 18 Abs. 1 SGB IV definiert. Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.4 Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Abs. 2 Nr. 3c)

Rz. 27 Die Witwe bzw. der Witwer muss erwerbsunfähig nach Maßgabe von § 44 Abs. 2 SGB VI in der vor dem 31.12.2000 geltenden Fassung, oder berufsunfähig nach Maßgabe von § 43 Abs. 2 in der vor dem 31.12.2000 geltenden Fassung sein und dieser Zustand muss vor dem 31.21.2000 eingetreten sein. Ferner erhält die Witwe bzw. der Witwer die erhöhte Rente, bei dem ab 1.1.2001 volle ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 262, 263 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 92). Abs. 1 Satz 4 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze v. 24.7.2003 (BGBl. I S. 1526) mit Wirkung z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 am 1.1.1997 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1254). Sie übernimmt teilweise die Regelungen des § 595 RVO (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 261 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 92). Der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügt...mehr