Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.2 Zahlungsverpflichtung der Künstlersozialkasse

Rz. 5 Die KSK ist nach § 175 Abs. 2 zur Zahlung eines Beitrags unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung (§ 173) nur insoweit verpflichtet, als der versicherte Künstler oder Publizist seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung nach dem KSVG (§ 15 KSVG) an die KSK gezahlt hat. Eine Zahlungsverpflichtung der KSK besteht in diesem Fall nicht. Erfüllt der versicherte Kü...mehr

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Jansen, SGB VI § 167 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bis zum 30.9.2022 betrug die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte monatlich 450,00 EUR. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 wurde dieser feste Betrag zum 1.10.2022 ersetzt durch eine Verweisung auf die in § 8 Abs. 1a SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 158 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 wurde durch Art. 1 Nr. 19 WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) zunächst insoweit geändert, als auch die illiquiden Mittel der Schwankungsreserve in die Festsetzung des Beitragssatzes einbezogen wurden, um den Beitragssatz für das Jahr 1997 niedriger bestimmen zu können. Zur Verstetigung (vgl. Rz. 4) der Beitragssatzentwicklung wurde Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 176 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 30 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) trat in Abs. 2 die "Deutsche Rentenversicherung Bund" an die Stelle der "Träger der Rentenversicherung". Die Vorschrift regelte zunächst nur die Beitragszahlung und Abrechnung beim Bezug von Krankengeld und Verletztengeld. Satz 2 des Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 177 Beitra... / 2.2 Abs. 2 bis 4

Rz. 3 Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Betrag zu bestimmen, der vom Bund für Kindererziehungszeiten an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.12.2004: der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) pauschal zu zahlen ist (vgl. § 178 Abs. 3; bis 31.12.2001: § 279g a. F.). Dabei handelt es sich nicht um ech...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.2 Rehabilitationssport und Funktionstraining – § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX

Rz. 7 § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX trifft nunmehr Regelungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Diese Regelung gewährt gegenüber der aufgehobenen Nr. 1 einen Rechtsanspruch auf di...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 158 bildet den Kern der Finanzierungsregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vorschrift dient mit der Schaffung eines Regelkreislaufs von Beitragssatz, Rentenanpassung und Bundeszuschüssen der Gewährleistung der finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung bei angemessener Verteilung der Belastungen zwischen Beitragspflichtigen, Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.3 Beitragssatzsicherungsgesetz/Beitragssatz 2003

Rz. 8 Für das Jahr 2003 wurde dann der Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch das Beitragssatzgesetz 2003 (Art. 8 § 1 BSSichG v. 23.12.2002, BGBl. I S. 4537) mit 19,5 % festgesetzt in der Annahme, dass die Beitragseinnahmen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 177 Beitra... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Eine frühere Fassung der Vorschrift hatte vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 die Beitragszahlung von Pflegepersonen geregelt. Durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 29.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ist ein neuer § 177 mit Wirkung zum 1.6.1999 eingefügt worden. Diese Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 38 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.2 Vereinbarungen

Rz. 5 Aufgrund der Ermächtigung nach § 176a sind Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. getroffen worden (wegen Einzelheiten zu den Vereinbarungen vgl. die Homepage: rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Rz. 6 Eine Vereinbarung zur Beitragszahlung und zum Meldeverfahren für Pflegepersonen sowie zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 178 Verord... / 2.2 Rentenversicherungs-Beitragszahlungsverordnung (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 HS 1 enthält die Ermächtigung für die Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV) v. 30.10.1991 (BGBl. I S. 2057), der 2. Halbsatz die für die Verordnung über das Entrichten von Pflichtbeiträgen zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten bei Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung definiert, in welcher Weise und mit welcher Begrenzung die Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden. Vor Inkrafttreten des SGB VI waren die Beitragsbemessungsgrundsätze in § 1385 RVO, § 112 AVG und § 130 RKG geregelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.4 Unveränderter Beitragssatz (Abs. 4)

Rz. 12a Erfolgt keine Veränderung des Beitragssatzes in der allgemeinen (bzw. auch knappschaftlichen) Rentenversicherung zum 1. Januar eines Jahres, gelten die bisherigen Beitragssätze fort (vgl. auch Rz. 11b). Die Weitergeltung wird aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. BT-Drs. 15/28 S. 17) im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 wurde durch das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) im Hinblick auf die Bedeutung der Leistung im Rahmen der GKV gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit dem Ziel konkretisiert, den Vorrang der preisgünstigen ambulanten Behandlung stärker zu beachten und verstärkt preisgünstige Krankenhäuser in Anspruch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.1 Allgemeines zum Beitragsanteil des Arbeitgebers bei versicherungsfrei Beschäftigten nach Abs. 1 und (bis 31.12.2011) Abs. 2

Rz. 3 Parallelvorschrift für die Arbeitslosenversicherung ist § 346 Abs. 3 Satz 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1386 RVO, § 113 AVG und § 130 Abs. 7 RKG. Für die in § 172 Abs. 1 genannten versicherungsfreien Beschäftigten hat der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zu tragen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Ausgenommen von diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III, zu dem als dessen Spezialfall auch das durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31.3.2012: § 175, jetzt § 101 SGB III) rechnet, besteht ebenso wie in der Vergangenheit für die Zeit des Bezuges des früheren Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6 RKG (zur Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 177 Beitra... / 2.1 Abs. 1

Rz. 2 Vorgängervorschriften waren §1395c RVO und § 117c AVG. Während bis zum 31.5.1999 die Beiträge für Kindererziehungszeiten als gezahlt galten (§ 56 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. bis 31.5.1999) und die Aufwendungen für Kindererziehung mit dem Bundeszuschuss pauschal erstattet wurden, bestimmte § 177 in seiner Fassung bis 31.12.2001, dass die Beiträge vom Bund getragen werden. Hie...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.1 Nachgewiesene Anrechnungszeiten, Zeiten des Krankengeldbezugs etc.

Rz. 3 Weil bei Künstlern und Publizisten gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Beiträge auf der Grundlage des bis zum 1.12. eines Jahres vom Versicherten zu meldenden (§ 12 KSVG) voraussichtlichen Jahreseinkommens berechnet werden (s. oben Rz. 1a, 2 und Komm. zu § 165), bedurfte es einer Regelung für den Fall nachgewiesener Anrechnungszeiten (§§ 58, 252). Abs. 1 bestimmt dazu,...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.10 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4b SGB V, § 59 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI und § 347 Nr. 4 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c AVG. Zur Abgrenzung des versicherten Personenkreises und der Bestimmung seiner beitragspflichtigen Einnahmen siehe § 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 178 Verord... / 2.3 Pauschale für Kindererziehungszeiten (Abs. 3)

Rz. 8 Mit dem zum 27.3.2001 in Kraft getretenen Abs. 3, der an die Stelle der bis dahin in § 279g geregelten Ermächtigung getreten war, wurde die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung Näheres über die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zu bestimmen. Diese Verordnungsermächtigung erschien dem Gesetzgeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.1 Personenkreis, Grundsätze der Beitragstragung

Rz. 9 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 1 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 13 % zu zahlen. Die mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.3 Personen, die Übergangsgebührnisse beziehen (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 3e Abs. 1 Nr. 1c wurde zum 1.1.2021 eingeführt. Hierdurch wird festgelegt, dass die nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) gewährten Übergangsgebührnisse die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Personenkreis bilden (vgl. BT-Drs. 19/9491 S. 157). Durch die Definition der Übergangsgebührnisse im SVG ist auch ein eventuell gezahlter Bildungszuschuss als beitragspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.9 Meldepflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 gelten für den Beitragsanteil des Arbeitgebers die Vorschriften des Dritten Abschnitts des SGB IV (§§ 28a – 28r SGB IV) sowie die Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 8 und Abs. 2 und 4 SGB IV entsprechend. Nicht anzuwenden ist jedoch § 28g SGB IV, da ein Beitragsabzug des Arbeitgeberanteils nicht stattfindet. Seit dem 1.8.2003 ist die Bundeskn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / g) Angemessenheit

Vermeidung der Überversorgung: Eine Pensionszusage darf nicht zu einer Überversorgung führen.[53] Eine Überversorgung – und damit eine vGA – liegt vor, wenn die Gesamtausstattung (Pensionszusage, Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Direktversicherung) 75 % des letzten Aktivgehaltes übersteigt.[54] Besonderheit bei Festbetragszusagen: Sind Versorgungsbezüge...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.2.1 Wahlrecht

Rz. 3 Freiwillig Versicherte (§§ 7, 232) können innerhalb des von § 161 eröffneten Rahmens den Beitrag zur Rentenversicherung selbst wählen. Damit sind die freiwillig Versicherten in der Lage, die Beitragshöhe entsprechend ihrem persönlichen Sicherungsziel und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu gestalten. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) ist seit dem 1.10.202...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.4 Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Beitragserstattung (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 1. Alternative sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2: Vollendung des 67. Lebensjahres; vgl. auch § 235 Abs. 2 Satz 2: stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Lebensjahren auf 67 Lebensjahre für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963) nicht versicherungspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.2 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Rz. 5 Für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die allein gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber den Beitragsanteil nach § 172 Abs. 1 zu tragen. Seit dem 1.1.2017 tritt nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Vollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ein, sodass seitdem der Arbeitge...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Baur, Gesetzliche Neuregelungen für Integrationsfirmen, Behindertenrecht 2017, 36. Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307 (1. Teil). Cramer, Die Änderungen für Werkstätten und Werkstattbeschäftigte durch das BTHG – Übersicht und Zwischenbilanz, Behindertenrecht 2017, 142. Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.3 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 1b)

Rz. 25 Parallelvorschrift für Künstler und Publizisten ist für die Krankenversicherung § 234 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängerregelungen waren § 114 Abs. 1 Satz 2 AVG und § 12 KSVG. Die Versicherungspflicht dieses Personenkreises ergibt sich aus den Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für die in ihr genannten versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Auferlegung eines Beitragsanteils für versicherungsfreie bzw. von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte sollen Wettbewerbsvorteile dieser Personen gegenüber den Konku...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung (für freiwillige Mitglieder) § 250 Abs. 2 SGB V und § 20 Abs. 3 SGB XI. Zur Arbeitslosenversicherung vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 4 Nr. 9 RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 160 Verord... / 3 Rechtsprechung

Rz. 6 Zur Verfassungsmäßigkeit der Beitragsvorschriften des SGB VI: BSG, Urteil v. 29.1.1998, B 12 KR 35/95 R. Zur Vereinbarkeit des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) mit dem Grundgesetz: BVerfG, Beschluss v. 13.9.200...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.4 Zweites SGB VI-ÄndG/Beitragssatz 2004

Rz. 9 Nach dem Ergebnis der gemeinsamen Finanzschätzungen von BMGS, VDR und BfA wäre nach dem damals geltenden Recht der Beitragssatz für 2004 auf 20,5 % festzusetzen gewesen. Um den Beitragssatz von 19,5 % im Jahre 2004 beibehalten zu können, wurden deshalb zunächst mit dem Zweiten SGB VI-ÄndG v. 27.12.2003 kurzfristige Maßnahmen ergriffen wie insbesondere die Aussetzung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Gesetzestechnisch als Ausnahmevorschrift zu § 173 zu sehen ("soweit nicht etwas anderes bestimmt ist"), regelt § 174 mit der Beitragszahlung aus Arbeitsentgelt Versicherungspflichtiger den Hauptanwendungsfall der Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung, außerdem die Zahlung von Beiträgen der Hausgewerbetreibenden, Seelotsen, Vorruhestandsgeldbezieher, E...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädiung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 7 Die Beiträge der Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung (bis 31.12.2023: Versorgungskrankengeld), Übergangsgeld (bis 31.12.2004 auch Unterhaltsgeld) oder Arbeitslosengeld haben die Leistungsträger allein zu tragen. Das gilt nicht nur für die nach § 3 Satz 1 Nr. 3 kraft Gesetzes Versicherungspflichtigen, sondern auch für die nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 auf Antrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 172 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 wurde durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) eingefügt, Abs. 2 Satz 1 redaktionell geändert. Entscheidend geändert wurde § 172 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). In Abs. 1 wurden nach dem Wort "auf" die Wörter "versicherungsfre...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 176a ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingefügt worden und mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 31 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurden die Wörter "der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger" durch "die Deutsche Rentenversicherung Bund" ersetzt.mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.5 RV-Nachhaltigkeitsgesetz/Beitrag 2005

Rz. 10 Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 wurden die Begriffe Schwankungsreserve, Mindestschwankungsreserve und Höchstschwankungsreserve in § 158 durch die der Nachhaltigkeitsrücklage, Mindestrücklage und Höchstnachhaltigkeitsrücklage ersetzt (vgl. auch die Definition der Nachhaltigkeitsrücklage in § 216). Zugleich wurde der obere Zielwert von 70 % einer Monatsa...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307. Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6. Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018, 634. Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personen...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SVG Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens 4 Jahren, wenn ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit endet. Für diesen Personenkreis besteht nach § 3 Satz 1 Nr. 2b Rentenversicherungspflicht. Die Beitragsbemessung richtet sich nach § 166 Abs. ...mehr