Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.2 Kein Verschulden seitens des Versicherten

Rz. 14 Grundvoraussetzung für die Anwendung der Härteregelung des Abs. 3 ist, dass die rechtzeitige Beitragszahlung ohne Verschulden des Versicherten unterblieben ist. In Anlehnung an § 276 BGB hat das BSG entschieden, dass die Unterlassung der Beitragszahlung nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen darf (vgl. BSG, Urteil v. 19.6.2001, B 12 RA 8/00R). "Verschulden" im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden gemäß § 157 nach einem Vomhundertsatz (= Beitragssatz gemäß § 158) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben, die nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 159) berücksichtigt wird. Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist gemäß § 161 Abs. 2 wahlweise jeder Betrag zwischen der Mindestbeitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.4 Vermutung einer wirksamen Beitragszahlung bei flexibler Arbeitszeitregelung

Rz. 15 In der Zeit vom 1.1.1998 bis 31.12.2000 hatten die Rentenversicherungsträger gemäß § 23b Abs. 2 Satz 7 SGB IV (i. d. F. bis 31.12.2000) bei nicht vereinbarungsgemäßer Verwendung von Wertguthaben dem Arbeitgeber, der zuständigen Einzugsstelle und dem betroffenen Versicherten mitzuteilen, in welchem Umfang das vom Versicherten aufgrund von flexiblen Arbeitszeitregelunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Satz 1 legt die Berechnungsgrundlagen für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum fest. Nach Satz 1 Nr. 1 sind der Beitragsberechnung grundsätzlich die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158) des Jahres zugrunde zu legen, "in dem" die Beiträge gezahlt werden (sog. In-Prinzip). Abweichend von dem in Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 2 enthalten Fristen, die für eine wirksame Zahlung von Pflichtbeiträgen (Abs. 1) oder freiwilligen Beiträgen (Abs. 2) einzuhalten sind. Dabei gilt für Pflichtbeiträge das sog. "Für-Prinzip"; danach gelten Beiträge, die für einen zurückliegenden Zeitraum, aber noch innerhalb der in Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 SGB IV genannten Zahlungsfrist bei einem Träger d...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2.1 Beitragsberechnungsgrundlagen

Rz. 5 Bei Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum sind grundsätzlich folgende Beitragsberechnungsgrundlagen maßgebend: die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158), die im Zeitpunkt der Beitragszahlung gelten (§ 200 Satz 1 Nr. 1; bei Senkung des Beitragssatzes gilt nach Satz 2 der Vorschrift der Beitragssatz des Kal...mehr

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FF 09/2023, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Festsetzung des Verfahrenswerts in der Folgesache Versorgungsausgleich sind Anrechte, zu denen der Rentenversicherungsträger lediglich mitgeteilt hat, dass zwar ein entsprechendes Versicherungskonto besteht, während der Ehezeit vom Berechtigten aber keine (weiteren) Anrechte hinzuerworben sind, nicht zu berücksichtigen, weil sie nicht Gegenstand des Versorgungsausgle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsdatenpflege / 2.3 Empfänger der Meldungen

Der Datensatz DSBD wird an eine vom Arbeitgeber frei wählbare Annahmestelle einer Krankenkasse übermittelt. Die Daten sind nach der Verarbeitung in der zentralen Betriebsstättendatei für sämtliche Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit verfügbar. Hinweis Änderung nur einmal melden Ändern sich die Betriebsdaten, muss stets nur ein Datensa...mehr

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FF 09/2023, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich im eigenen Namen dagegen, dass das Familiengericht den Wert der Ehesache nebst der Folgesache Versorgungsausgleich auf insgesamt 23.040 EUR festgesetzt und im Rahmen der Festsetzung des Ansatzes für die Folgesache Versorgungsausgleich nur insgesamt zwei Anrechte der beteiligten Ehegatten berücksichti...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 3 Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger

Der Rentenversicherungsträger ist zur Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge berechtigt[1], wenn er dies anlässlich einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber feststellt und mit der Verrechnung keine Berichtigung der beitragspflichtigen Einnahmen verbunden ist oder aus Einmalzahlungen resultiert (z. B. bei Anwendung falscher Beitragssätze, bei Beitragsentrichtung aus Entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 4.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Der Beginn der Verzinsung bleibt auch dann maßgebend, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur BA nicht bearbeiten kann und insoweit an die zuständigen Stellen (Rentenversicherungsträger und Agentur für Arbeit) weiterleitet. Ist der Antrag unvollständig, so tritt an die Stelle des Eingangs der Zei...mehr

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Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

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Beitragserstattung / 3.1 Für die Erstattung zuständige Versicherungsträger

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind grundsätzlich von dem Versicherungsträger zu erstatten, der diese Beiträge erhalten hat.mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 6 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung in der Rentenversicherung kann für den Versicherten negative Auswirkungen mit sich bringen, z. B. bei der Erfüllung der Wartezeiten, Erfüllung der Versicherungszeiten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch, Bewertung der für die Rentenhöhe maßgeblichen Beitragszeiten. Werden die zur Rentenversicherung entrichteten Pflichtbeiträge beanstandet, ist dahe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 3 Durchführung der Erstattung/Gutschrift

Für die Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich die Einzugsstelle (Krankenkasse) zuständig.[1] Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Das sind in aller Regel der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt werden; ein gemeinsamer A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2.1 Durchführung der Verrechnung

Verrechnungen durch die Einzugsstelle sind in den Beitragsunterlagen zu vermerken und dem Arbeitgeber zwecks Dokumentation in den Entgeltunterlagen bekannt zu geben. Die Einzugsstelle hat den zuständigen Rentenversicherungsträger über die im Wege der Verrechnung vorgenommene Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge zu benachrichtigen. Achtung Verrechnung der Beiträge für ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.4 Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger zahlen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rente für versicherungspflichtige Rentenbezieher. Dabei erfolgt die Zahlung der Beiträge direkt an den Gesundheitsfonds. Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen Für Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, haben die Zahlstellen der Versorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.6 Unternehmer und Selbstständige

Unternehmer zahlen die Beiträge zur Unfallversicherung für die eigene Versicherung[1] und für die Versicherung der Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft, sobald der Beitragsbescheid erteilt ist.[2] In der Rentenversicherung zahlen versicherungspflichtige Selbstständige den Rentenversicherungsbeitrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem in der Beitragszahl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung beim Rentenversicherungsträger

Rz. 3 In Abs. 1 Satz 1 wird der allgemeine Grundsatz genannt, dass die Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten durch die Rentenversicherungsträger zu deren Zwecken nur im Rahmen der übertragenen Aufgaben und der Erforderlichkeit zulässig sind. Dies bezieht sich jedoch nur auf Daten, die der Rentenversicherungsträger als Sozialleistungsträger erhebt. Soweit er etwa als Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenverarbeitung beim Rentenversicherungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift, für die keine besonderen Übergangsregelungen bestehen, ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Änderungen hat sie erfahren durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 sowie durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996. Diese Änderungen waren wegen der Novellierung von...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 2.2 Übermittlung von Daten anderer Stellen an den Rentenversicherungsträger

Rz. 5 Im Gegensatz zu Abs. 1, der die Übermittlung von Sozialdaten, die der Deutschen Post AG aufgrund von Rentenleistungen bekannt geworden sind, an andere Sozialleistungsträger festlegt, regelt Abs. 2 die Zulässigkeit eines Datenaustausches in umgekehrter Richtung. Der Deutschen Post AG wird damit ausschließlich erlaubt, die Sozialdaten, die sie von anderen Sozialleistungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 2.3 Übermittlung von Daten durch Rentenversicherungsträger

Rz. 6 Abs. 3 gestattet es den Rentenversicherungsträgern, der Deutschen Post AG auch dann die für die Anpassung von Renten erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, wenn die Rentenanpassung nicht von der Deutschen Post AG selbst durchgeführt wird. Die Anpassungsdaten werden aber gleichwohl oftmals von anderen Leistungsträgern benötigt. Dies ist etwa der Fall, wenn eine ...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.1 Systematik und Abgrenzung zu § 14

Rz. 5 Die sog. Zuständigkeitsklärung, die bis zum 31.12.2017 in dem früheren § 14 geregelt war, erfolgt seit dem 1.1.2018 in unterschiedlichen Vorschriften, nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, wenn der Antrag nicht weiterzuleiten ist, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger ganz oder zumindest zum Teil für die beantragten Leistungen zuständig ist, § 14...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.2 Kontenklärung

Rz. 5 Gemäß Abs. 2 ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, für ein vollständiges und geklärtes Versicherungskonto zu sorgen. Er hat demnach von Amts wegen (§ 20 SGB X) Aktivitäten zu entfalten, die mit einem Feststellungsbescheid (Abs. 5) abgeschlossen werden sollen, zumindest aber zu dem Ergebnis führen, dass spätestens im Leistungsfall auf ein geklärtes Konto zurüc...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.1 Versicherungskonto

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 verpflichtet den Rentenversicherungsträger primär, ein nach der Versicherungsnummer geordnetes Versicherungskonto für alle Versicherten der Rentenversicherung zu führen. Unter "ordnen" ist hierbei nicht eine Aufspaltung im Sinne einer Untergliederung des Kontos gemeint, sondern es wird allein der Auftrag erteilt, das Versicherungskonto mittels Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.5 Feststellungsbescheid

Rz. 12 Die Regelung in Abs. 5 bestimmt, dass am Ende des Kontenklärungsverfahrens nach Abs. 2 die Feststellung des Kontoinhalts durch Bescheid steht. Der Versicherte hat 6 Kalendermonate nach Versendung des Versicherungsverlaufes Zeit, den inhaltlichen Feststellungen des Versicherungsverlaufes – und damit dem Inhalt des beim Rentenversicherungsträger gespeicherten Versicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bereits ab dem 1.1.1990 waren die Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Versicherungskonten zur ständigen Abrufbereitschaft zu klären. Den Versicherten oblag die Verpflichtung zur Mitwirkung. Die Führung des möglichst vollständigen und im Zusammenwirken mit dem Versicherten geklärten Versicherungskontos hat den Zweck, auftretende Fragen zum Versicherungsverhältni...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.4 Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Diese Vorschrift schränkt die Zulässigkeit der Überlassung von Daten seitens der Rentenversicherungsträger an die Datenstelle dadurch ein, dass wiederum auf die Erforderlichkeit zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben verwiesen wird. Zweck dieser Begrenzung war, die Einrichtung großer Zentraldateisysteme bzw. den extensiven Zugriff auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die keine Vorgängervorschrift hat, betrifft ausschließlich die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ergänzt somit § 146 und § 148 Abs. 4. Gesetzlich festgeschrieben wird die versicherungsnummernbezogene Speicherungspraxis der Datenstelle, wobei die sog. Stammsatzdatei im Mittelpunkt steht. Die datenschutzrechtliche Bedeutung ergibt sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.1 Datenaustausch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, wie der notwendige Datenaustausch in einem automatisierten Verfahren erfolgen kann, damit die Grundlagen für die Einkommensanrechnung nach § 97a durchgeführt werden kann. Nach Satz 1 werden die für die Ermittlung und Prüfung der Anrechnung des Einkommens nach § 97a benötigten Daten im Rahmen eines automatisierten Datenabrufverfahrens von den Trägern d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.3 Versicherungsverlauf

Rz. 8 Abs. 3 verpflichtet die Rentenversicherungsträger zur regelmäßigen Unterrichtung der Versicherten durch Übersendung eines Versicherungsverlaufs. Was unter regelmäßiger Unterrichtung gemäß Abs. 3 zu verstehen ist, bestimmt § 7 VKVV. Er knüpft an § 17 der bis zum 31.12.1998 geltenden 2. DEVO an, wonach allen Versicherten, die das 43. Lebensjahr vollendet haben, zumindest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.1 Antragsprinzip

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 Satz 1, dass das Leistungsverfahren nicht von Amts wegen, sondern grundsätzlich auf Antrag des Versicherten beginnt. Das grundsätzliche Erfordernis der Antragstellung beruht auf der Erwägung, dass der Versicherungsträger von sich aus in aller Regel den Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zu erkennen vermag. Hierfür ist die Mitwirk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.2 Krankheitsdaten

Rz. 7 Abs. 2 konkretisiert für die Rentenversicherung die in § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB I und § 76 SGB X enthaltene Regelung des Sozialgeheimnisses hinsichtlich medizinischer Daten, die wegen ihrer hohen Sensibilität besonders schutzwürdig sind. Die Differenzierung zwischen besonders schützenswerten und normalen Sozialdaten stellt keinen Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.7 Hinweispflicht

Rz. 10 Eine konkrete Ausprägung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers, auf die Möglichkeit der Stellung eines Antrags hinzuweisen, enthält Abs. 6. Die Rentenversicherungsträger sollen den Leistungsberechtigten nach dem Willen des Gesetzgebers in weiteren Fällen auf seinen Anspruch hinweisen. Das ist dann der Fall, wenn es nahe liegt, dass er Leistungen in Anspruch nehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 152 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Nr. 1 bis 5 entsprechen im Wesentlichen dem vor 1991 geltenden Recht. Auf dieser Grundlage sind die 2. DEVO v. 29.5.1980 (BGBl. I S. 593), die 2. DÜVO v. 29.5.1980 (BGBl. I S. 616) und die Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer (VNrV) v. 7.12.1987 (BGBl. I S. 2532) erlassen worden. Diese sind erst mit Wirkung zum 1.1.1999 durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 112 Renten... / 2.1 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 2 Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit i. S. v. § 113 zählen neben den in §§ 43, 240 und 302b genannten Renten die Witwen- und Witwerrente nach § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 243 Abs. 2 Nr. 4c, Abs. 3 Nr. 3b sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a. Bei diesen Renten wird ins Ausland nur dann gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.2 Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer (Abs. 2)

Rz. 4 In Abs. 2 wird dem Rentenversicherungsträger die Berechtigung eingeräumt, die steuerliche Identifikationsnummer zu nutzen, jedoch ausschließlich um die Einkommensermittlung gemäß § 97a durchzuführen. Da allein durch die Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer des Berechtigten das gemeinsame Einkommen des Berechtigten und seines Ehegatten oder Lebenspartners n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.3 Antragsfiktion bei Hinterbliebenenrenten

Rz. 5 Abs. 2 trifft eine im Januar 1992 neu in das Rentenrecht eingeführte Regelung. Danach gelten Anträge von Witwen und Witwern auf Zahlung eines Vorschusses für das sog. Sterbevierteljahr als Antrag auf Leistung einer Witwen- oder Witwerrente. Dadurch soll der Hinterbliebene vor den Folgen einer verspäteten Antragstellung geschützt werden. Insbesondere soll dadurch die Ja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.5 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 11 In gleichem Maße wie bei einem Austausch zwischen den Rentenversicherungsträgern (§ 148 Abs. 3) soll auch ein automatisiertes Abrufverfahren hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle genutzt werden können. Entsprechend galt es, den in § 148 Abs. 3 genannten Stellen eine automatisierte Zugriffsmöglichkeit hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle zu ermöglichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 2.1 Umfang des Datenzugriffs

Rz. 3 Die Formulierung "erforderliche Daten" schränkt den Umfang der Daten, die den den Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung gestellt werden, auf ein Mindestmaß ein. Gleichzeitig wird damit sowohl der Teil erfasst, der aus dem Datenbestand der Datenstelle der Rentenversicherungsträger geliefert wird, als auch der Teil, der aus dem Versicherungskonto bei dem aktuellen Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.1 Grundvoraussetzungen

Rz. 11 Die Beteiligung von anderen Rehabilitationsträgern nach § 15 Abs. 1 kann ausschließlich von dem Rehabilitationsträger angewandt werden, der nach § 14 letztendlich zuständig ist. Das kann der erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 sein. Dieser Rehabilitationsträger wird als zuständiger oder auch als "leistender" Rehabilitationsträger be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.1 Anspruchsberechtigte und zum Ersatz Verpflichtete nach Abs. 1

Rz. 6 Anspruchsberechtigte sind neben der Unfallversicherung alle Sozialversicherungsträger, die wegen des Versicherungsfalles im Sinne der Unfallversicherung Leistungen erbracht haben bzw. erbringen. Dazu können gehören: der Rentenversicherungsträger (Erwerbsminderungsrente wegen gesundheitlicher Folgen des Versicherungsfalls, soweit sie nach § 93 SGB VI zu zahlen ist. Für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.2 Inhalt der Stammsatzdatei

Rz. 4 Die Zweckbestimmung und damit auch der Inhalt der Stammsatzdatei bestimmt sich in erster Linie nach den in Ziff. 1 bis 10 im Einzelnen aufgezählten Aufgabenbereichen. Weitere personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, soweit sie zur Aufgabenerfüllung der Deutschen Rentenversicherung Bund erforderlich sind. Zuvor ist jedoch stets zu prüfen, ob nicht auch...mehr