Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerfreie Zuschüsse der Rentenversicherungsträger

Rz. 35 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Erhalten Rentenbezieher, die freiwillig in der GKV oder bei einem privaten Versicherer versichert sind, mit ihrer Rente einen Zuschuss zu ihren KV-Beiträgen (§ 106 SGB VI; > Renteneinkünfte Rz 87), so bleibt dieser Zuschuss nach § 3 Nr 14 EStG steuerfrei, unterliegt aber nicht dem > Progressionsvorbehalt des § 32b EStG. Rz. 36 Stand: EL 109 –...mehr

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 2.1.2 Zuständigkeitsstreit

Rz. 8 Es muss ein Zuständigkeitsstreit in der Weise bestehen, dass der um Leistungen angegangene Träger seine Zuständigkeit für die Leistung bestreitet, weil er einen anderen Träger für zuständig hält, dieser aber seinerseits wiederum seine Zuständigkeit nicht für gegeben hält. Dieser Streit kann wegen der zurückverweisenden vermeintlichen Zuständigkeit des ursprünglich ange...mehr

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Jung, SGB XII § 46 Zusammen... / 2.2 Förderung der Antragstellung

Rz. 7 Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, allen Versicherten ein Antragsformular zu übersenden, deren Renteneinkünfte unter dem 27fachen des aktuellen Rentenwertes nach den §§ 68 und 255a SGB VI liegen (Satz 2; § 109a Abs. 1 Satz 3 SGB VI). Darüber hinaus ist der zuständige Rentenversicherungsträger nach § 109a Abs. 1 Satz 4 SGB VI verpflichtet, die Versicherten...mehr

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Jung, SGB XII § 46 Zusammen... / 2.1 Informations- und Beratungspflichten

Rz. 3 Der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger muss alle Rentenberechtigten, die bei ihm versichert sind, von Amts wegen informieren und beraten (Satz 1; § 109a Abs. 1 Satz 1 SGB VI; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, K § 46 Rz. 5; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 46 Rz. 2; Kreiner, in: Oestreicher, SGB II/SGB XII, § 46 Rz. 5). Obgleich dies nach dem Wortlaut des ersten Satzes...mehr

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Jung, SGB XII § 46 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Rentenversicherungsträger sind bereits nach § 109a Abs. 1 Satz 5 SGB VI allgemein verpflichtet, mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten, um die Ziele der Grundsicherung zu verwirklichen. § 46 enthält hierzu eine Reihe von Detailregelungen und weist den Rentenversicherungsträgern bestimmte Informations-, Mitteilungs- und Weiterleitungspflichte...mehr

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Jung, SGB XII § 46 Zusammen... / 3 Literatur

Rz. 9 Dünn/Fasshauer/Rüb, Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der neuen bedarfsorientierten Grundsicherung, DRV 2003 S. 249. Löcher, Das Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG), WzS 2002 S. 329. Riedl, Die Rechtsfigur des Redaktionsversehens des Gesetzgebers, AöR 119 (1994) S. 642. Schoch, Zur Infor...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.3 Sonstiges

Rz. 5 Nach Satz 2 i. V. m. § 226 Abs. 2 sind aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen Beiträge nur zu entrichten, wenn die monatlichen Einnahmen 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV überschreiten. Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird (vgl. Komm. zu § 226). Beitragspflicht besteht dann allerdings...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 9 Die "doppelte Beitragsbemessungsgrenze" i. S. d. § 230 Satz 2 (vgl. die Komm. dort) kann dazu führen, dass von einem versicherungspflichtig beschäftigten Mitglied, das Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, laufend Beiträge aus Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Für diesen Fall sieht Abs. 2 eine Erstattungsmöglichkeit für di...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.1 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1)

Rz. 3 Zu den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zählen Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie Steigerungsbeträge i. S. d. § 269 SGB VI, Kinderzuschüsse i. S. d. § 270 SGB VI und Wi...mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden mit Wirkung zum 1.1.1993 nur noch Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, dessen Vorversicherungszeit – als Mitglied oder als Familienversicherter – auf einer Pflichtversicherung beruhen. Zur Stabilisierung der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die Vergünstigung freiwil...mehr

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FoVo 05/2019, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Verletztenrente ist pfändbar Die Verletztenrente nach § 56 SGB VII ist in voller Höhe nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Das hat der BGH schon 2016 entschieden (BGH NJW 2017, 959). Sie fällt nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I. Denn diese Schutzvorschrift erfasst nicht Leistungen, die den durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust aus...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.2 Beteiligte am Forderungsübergang

Rz. 4 § 119 gilt für alle Personen, die vor dem Schadensereignis pflichtversichert waren, im Zeitpunkt des Schadensereignisses pflichtversichert waren oder danach pflichtversichert werden. Damit hat der Gesetzgeber zwar eine deutliche Erweiterung des geschützten Personenkreises vorgenommen, jedoch sich der weitergehenden Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 19.10.1993, VI ZR 56...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.7 Forderungsübergang nach Abs. 2 – Quotenvorrecht des geschädigten Versicherten

Rz. 29 § 116 Abs. 2 regelt einen Fall des sog. Quotenvorrechts. Auch wenn der Anspruch auf Schadensersatz durch Gesetz der Höhe nach begrenzt ist, soll der Forderungsübergang auf den Leistungsträger sich nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken. Erst dann, wenn der Schadensersatzanspruch nicht erforderlich ist, um die Differenz zwischen dem (kongruenten) Gesamtschaden u...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.9 Verfahren

Rz. 15 Durch § 119 wird dem geschädigten Versicherten die Verfügungsbefugnis über den Schadenersatzanspruch, soweit dieser den Anspruch auf Ersatz der Rentenversicherungsbeiträge umfasst, genommen. Der Schadensersatzanspruch geht kraft Gesetzes auf den Rentenversicherungsträger über und der Geschädigte ist nicht prozessführungsbefugt. Aufgrund des nach § 399 BGB bestehenden ...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.8 Abfindungsvereinbarungen

Rz. 14 Da es sich in den Fällen des § 119 i. d. R. um kleine Ausgleichsbeträge handelt, sollen die Rentenversicherungsträger die Möglichkeit zur Pauschalierung im Einzelfall – wegen ihrer treuhänderischen Tätigkeit für einzelne Versicherte aber nicht zum Abschluss von Teilungsabkommen – erhalten, um den Verwaltungsaufwand ökonomisch zu gestalten (BT-Drs. 14/4375 S. 61). Das ...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.3.2 Übergang des Anspruchs nach § 116 (§ 119 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Nr. 2)

Rz. 8 Ist der Anspruch auf Beitragsersatz bereits nach § 116 auf den Rentenversicherungsträger übergegangen, ist ein gesetzlicher Forderungsübergang nach § 119 gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Nr. 2 ausgeschlossen. Der Unterschied zwsichen § 116 und § 119 besteht darin, dass nach § 116 die Forderung nur dann auf den Sozialversicherungsträger übergeht, wenn dieser selbst dem Ge...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 2.3.1 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 119 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Nr. 1)

Rz. 7 Der Forderungsübergang ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Arbeitgeber beitragspflichtiges Entgelt fortzahlt (§ 3 EFZG) oder sonstige der Beitragspflicht unterliegende Leistungen erbringt. In diesen Fällen erhält der Rentenversicherungsträger die Beiträge. Ein Schaden "im Beitragskonto" entsteht nicht. Das hat zur Folge, dass Beitragsersatzforderungen erst nach Bee...mehr

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Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Denck, Der Beitragsrückgriff nach § 119 SGB X und die subsidiäre Haftung des Haftpflichtversicherers nach § 158c Abs. 4 VVG, VersR 1984 S. 602. v. Einem, Erstattungsfähigkeit der Beiträge nach § 119 SGB X, SozVers 1985 S. 29; ders., Probleme bei der Anwendung des § 119 SGB X, ZfS 1985 S. 33. Hüffer, Regress des Sozialversicherungsträgers (SVT) oder Drittschadensersatz? –...mehr

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Jansen, SGB X § 117 Schaden... / 2.2 Regelung im Innenverhältnis

Rz. 8 Entgegen der grundsätzlichen Regelung in § 430 BGB, wonach die Gesamtgläubiger im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen berechtigt sind, enthält § 117 Satz 2 eine Sonderregelung, wonach die Leistungsträger untereinander im Verhältnis der von ihnen erbrachten Sozialleistungen anteilig zum Ausgleich verpflichtet sind. So wird auch bei laufenden Teilleistungen ein bald...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.3 Beginn, Ruhen und Ende der Versicherung (Abs. 3 bis 5)

Rz. 13 Eine freiwillige Weiterversicherung konnte nicht vor dem 1.2.2006 beginnen. Für Zeiten davor fehlte es im SGB III an einer Rechtsgrundlage. Bei Fristversäumnis ohne Verschulden und Nachholung der Antragstellung binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Das gilt nicht bei Zuwarten auf eine Statusfeststel...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Schaaf, Pflegeversicherung bei Auslandstatbeständen, WzS 1995 S. 289. Schötz, Soziale Pflegeversicherung im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Rechts, DAngVers 1995 S. 177. Schulz, Freiwillige Versicherung in der Pflegeversicherung, Die Beiträge 2003 S. 321. Spiethoff, Die Pflegeversicherung im System des internationalen Sozialrechts, BKK 1995 S. 545. Trenk-Hinterberger...mehr

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FoVo 04/2019, So formulieren Sie verschiedene Varianten eines Abfindungsvergleichs mit Verfallsklausel

Bei Vergleichen die wirtschaftliche Situation sehen Ein altes Sprichwort sagt, dass der Spatz in der Hand besser sei als die Taube auf dem Dach. Auch für Gläubiger ist diese Weisheit von Nutzen. Der beste Titel hilft nichts, wenn der Schuldner darauf nicht zahlt und auch zwangsweise keine Befriedigung zu erlangen ist. Helfen können hier Ratenzahlungs- oder Abfindungsvergleich...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1 Alleiniges Bestimmungsrecht des Rentenversicherungsträgers (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 § 13 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass der Rentenversicherungsträger vom Grundsatz her allein über "Art, Dauer, Beginn, Umfang und Durchführung" der von ihm zu gewährenden Leistungen (Übersicht: vgl. Rz. 2) bestimmen kann. Außerdem obliegt ihm allein die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung. Das Bestimmungsrecht des § 13 soll dem Rentenversicherungsträger die Möglichkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.2 Prüfschritte

Rz. 7 Bei seiner Entscheidung hat der Rentenversicherungsträger neben der Prüfung der medizinischen (§ 9 i. V. m. § 10) und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11) und möglicher Leistungsausschlussgründe (§ 12) unter Würdigung von ärztlichen oder sonstigen Berichten und Gutachten die folgenden Fragen zu klären, die alle der Prüfung der Notwendigkeit einer Rehabil...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5.2 Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Rz. 37 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischer Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung Abhängigkeitskranker) v. 4.5.2001 (Anmerkung des Autors: Die Vereinbarung ist hier ohne die umfangreichen Anlagen aufgeführt) Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.3 Zuwendungen für Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 48 Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 (bis 13.12.2016: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5) können die Rentenversicherungsträger Zuwendungen für Einrichtungen erbringen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern. Es handelt sich also hier nicht um Leistungen, die einem Versicherten zugutekommen, sondern um Geldmittel an Dritte. Nach § 31 Abs. 2 Satz 3 kann d...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.2 Interkurrente Erkrankungen bei der Ausführung von Rehabilitationsleistungen (Abs. 2 Nr. 1 HS 2)

Rz. 22 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 HS 2 erbringt der Rentenversicherungsträger keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit, es sei denn, die Behandlungsbedürftigkeit tritt während der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein. Die während einer medizinischen Rehabilitationsleistung hinzugetret...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2 Onkologische Nachsorge-Rehabilitation (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Der Rentenversicherungsträger kann wegen Tumor- und Systemerkrankungen (Krebs- bzw. Ca-Erkrankungen; Definition: vgl. Rz. 31, dort § 2) im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 – so der Wortlaut des Gesetzes – Leistungen zur onkologischen Nachsorge bewilligen. Bedeutung hat § 31 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere für onkologisch erkrankte Menschen, die die persönlichen (= med...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.3 Interkurrente Erkrankungen/Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft (Abs. 3 und 4)

Rz. 33 Die Rehabilitationsträger bezeichnen Erkrankungen, die während eines stationären Rehabilitationsaufenthaltes akut auftreten und sofort behandelt werden müssen, aber mit der ursächlichen Grunderkrankung, wegen der die Rehabilitationsleistung stattfindet, nichts zu tun haben, als interkurrente Erkrankungen. Dazu gehören z. B. grippale Infekte oder auch Blinddarmentzündu...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.1 Anschlussrehabilitation

Rz. 26 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 leistet der Rentenversicherungsträger nicht anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung. Um den Rehabilitationsprozess nicht durch lange Wartezeiten bis zum Beginn der medizinischen Rehabilitationsleistungen zu gefährden, wurde aufgrund des RehaAnglG in den 70er Jahren die Anschlussheilbehandlung – heute aufgrund des Terminus des S...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.3 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 11 Gemäß § 69 Abs. 2 SGB IV und § 13 Abs. 1 Satz 1 SGB VI hat der Rentenversicherungsträger den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Er hat somit bei der Bewilligung von Leistungen einzelfallbezogen zu prüfen, ob die beantragte Teilhabeleistung nach den Umständen des Einzelfalles sparsam und wirtschaftlich ist. In der Literatur werden die Begriff...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Rentenversicherungsträger haben gemäß § 4 i. V. m. § 5 und 6 SGB IX die Aufgabe, die Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung dieser Einschränkungen zu verhüten sowie die Teilhabe des jeweiligen Versicherten am Arbeitsleben entsprechend dessen Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu siche...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.1 Ausschluss der Leistungen bei akuter Behandlungsbedürftigkeit (Abs. 2 Nr. 1 HS 1)

Rz. 16 Das Leistungsspektrum der Krankenkasse umfasst u. a. die Krankenbehandlung (§§ 27 ff. SGB V) und die Rehabilitationsleistungen. Die Rentenversicherungsträger dagegen kennen keine Krankenbehandlung. Dafür sind sie gemäß § 40 Abs. 4 SGB V bei medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 SGB VI vorrangig vor den Leistungen der Krankenversicherung. Zwischen den K...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.1 Abgrenzung zu Leistungen der Krankenversicherung oder eines anderen Rentenversicherungsträgers

Rz. 30 Nach § 40 Abs. 2 SGB V gewähren auch die Krankenversicherungsträger entsprechende Reha-Leistungen. Eine Rangfolge zwischen § 40 SGB V und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (bis 13.12.2016 § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) besteht jedoch nicht; die Leistungsansprüche bestehen dagegen gleichrangig nebeneinander. § 40 Abs. 4 SGB V ist nicht anzuwenden (LSG Berlin, Brandenburg, rechtskräf...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.5 Richtlinienkompetenz (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 51 Bei dem Spektrum an Leistungen, welches die Rentenversicherungsträger den Versicherten, Rentnern und den Angehörigen der Versicherten/Rentnern als "sonstige Leistungen" zur Verfügung stellen kann, lässt der Gesetzgeber den Rentenversicherungsträgern einen großen Ermessensspielraum. Mit dem Ziel der Konkretisierung der Leistungsansprüche haben sich die Rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.2 Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 31 Bezüglich der Abgrenzung der Leistungen haben die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. Sie regeln u. a. das Verfahren und die Zuständigkeit bei der Entzugsbehandlung (Akutphase) einerseits und der Entwöhnungsbehandlung (Rehabilitationsleistung) anderseits sowie die Anfo...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.3 Allgemeiner Stand der medizinischen Erkenntnisse, "Außenseitermethoden" (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 32 Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 werden die Rentenversicherungsträger verpflichtet, keine Leistungen für Behandlungsmethoden zu erbringen, deren Heilerfolg wissenschaftlich nicht gesichert ist oder die noch keine allgemeine Anerkennung gefunden haben. Dieses gilt für alle medizinischen Teilhabeleistungen (vgl. auch Tiedt u. a., DRV 1990 S. 313, 327). Die Vorschrift dient insbesond...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.3 Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in NRW

Rz. 32 Nur im Land Nordrhein-Westfalen besteht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung und Bewilligung von onkologischen Nachsorgeleistungen eine Besonderheit. Seit 1956 existiert in Bochum (Nordrhein-Westfalen) die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (Arge Krebs NW). Sie wird getragen durch einen Zusammenschluss der für Nordrhein-Westfalen zuständigen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.1 Pflichtgemäßes Ausüben des Ermessens

Rz. 6 Bei der Gestaltung von Leistungen steht dem Rehabilitationsträger ein Spielraum zu, den er nach eigenem Ermessen ausüben kann. Dabei sind die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Normen in dem gebotenen Maße zu berücksichtigen. Eine rechtfehlerfreie Ermessensentscheidung erfordert nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB I, dass der Rentenversicherungsträger die gesetzlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 31 trat durch Art. 1 RGG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 mit der Einführung des SGB VI in Kraft. Mit Wirkung vom 1.7.2001 an passte der Gesetzgeber die Vorschrift durch Art. 6 des Gesetzes v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell den Regelungen des SGB IX an. Mit Wirkung zum 28.11.2003 wurde Abs. 2 Satz 2 durch Art. 208 Nr. 1 der Achten Zuständigkeitsa...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.1.1 Leistungsspektrum

Rz. 6 Unter der Überschrift "sonstige Leistungen" kann der Rentenversicherungsträger nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Leistungen zur Verfügung stellen, die im Leistungsspektrum des § 14 (Leistungen zur Prävention), § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), § 15a (Leistungen zur Kinderrehabilitation), § 16 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) bzw. § 17 (Leistungen zur Nachsor...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.6 Verfahren

Rz. 30 Nach der bis zum 30.6.2017 geltenden Rechtslage war der monatliche Hinzuverdienst von Beginn an auf die monatliche Rente anzurechnen (vgl. Rz. 8), ohne dass der Verdienst immer rechtzeitig mit der gebotenen Genauigkeit zu ermitteln war, wie z. B. bei häufig schwankenden Einkünften, im Falle von Nachzahlungen oder beim Einkommen Selbstständiger. Bei rechtserheblich unr...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.4 Persönliches Budget (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Wahl- und Wunschrechte i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IX bzw. § 33 SGB I. Nach § 29 SGB IX können behinderte Menschen auf Antrag Leistungen zur Teilhabe auch durch ein monatliches Persönliches Budget erhalten, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Im Rahm...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die sonstigen Leistungen nach § 31 setzen sich aus den Leistungen zusammen, die für besondere Personengruppen jenseits der in §§ 14, 15, 15a, 16 und 17 aufgeführten "Regel"-Teilhabeleistungen zulasten der Rentenversicherung vorgesehen sind und nicht zu den Rentenleistungen gehören. Dabei handelt es sich um spezielle Personenkreise, denen zusätzliche Leistungen der Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.4 Vereinbarungen mit den Krankenkassen (Abs. 4)

Rz. 35 § 13 Abs. 4 verpflichtet die Rentenversicherungsträger, im Benehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und unter Beteiligung des BMAS verwaltungsmäßige Lösungen zur Abgrenzungsproblematik i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 zu treffen. Dieses ist durch die "Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Abs. 4" v. 21.1.1993 (vgl. Rz. 36) und die Sucht-Vereinbarung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 3 Literatur

Rz. 53 Stähler, DRV 1999 S. 27: Umfang und Bedeutung der Neufassung der Gemeinsamen Richtlinien für die medizinische Rehabilitation bei Krebskranken (Ca-Richtlinien) und Kindern (KiHB-Richtlinien) durch die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der Sonstigen Leistungen nach § 31 SGB VI. Widera/Volke/Buschmann-Steinhage: Reha-Nachsorge im Wandel – Aktuelle Rahmenbedingungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.1.3 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 9 Bei den Leistungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 besteht gegenüber den nach §§ 40 ff. SGB V keine Vor- oder Nachrangigkeit. Die Leistungen sind gleichrangig (vgl. auch Wortlaut des § 40 Abs. 4 SGB V). Das bedeutet, dass derjenige Rehabilitationsträger, der einen Antrag nach § 31 erhält, nicht von vornherein den Antrag an den anderen Rehabilitationsträger weiterleiten darf, we...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3 Keine Rehabilitationsleistungen anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 24 Mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 wollte der Gesetzgeber einer Ausweitung von Leistungen mit krankenhausähnlichem Charakter auf die Rentenversicherungsträger entgegenwirken. Allerdings ist in der Praxis die Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwischen der Kranken- und Rentenversicherung– insbesondere bei neurologischen Erkrankungen – verhältnismäßig schwierig; dies gilt insbeso...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Rahmenempfehlungen und Vereinbarungen, veröffentlicht auf der Homepage der BAR im Internet unter www.bar-frankfurt.de; dort sind folgende unter Federführung der BAR erarbeiteten Empfehlungen aufgeführt: Rahmenempfehlung zur ambulanten dermatologischen Rehabilitation, Rahmenempfehlung zur onkologischen Rehabilitation, Rahmenempfehlung zur ambulanten Rehabilitation bei psy...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5.1 Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Abs. 4 SGB VI v. 21.1.1993

Rz. 36 Präambel Die Vereinbarung regelt gemäß § 13 Abs. 4 SGB VI die Zuständigkeit für Krankenbehandlung sowie für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft während medizinischer Leistungen zur Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung. § 1 Zuständigkeit (1) Der Träger der Rentenversicherung erbringt für den Träger der Krankenversicherung Krankenbehandlung im ...mehr