Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach portugiesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Portugal unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Portugal ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.8 Rabattgewährung in Reverse-Charge-Fällen

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Angesichts der ständigen Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 13b UStG, stellt sich auch die Frage, wie sich eine Umkehr der Steuerschuld auf die Rabattgewährung in mehrgliedrigen Vertriebsketten mit der Umkehr der Steuerschuld auswirkt. Problematisch ist insofern, dass der gutscheinausstellende Hersteller bei Umkehr der Steuerschuldnersc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.1 Sondervorschriften für Bauleistungen (§ 48, § 49, § 92a MWStG)

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Bau- und Montagearbeiten, die sich auf Bauänderungen von bereits fertigen Wohnungen, Wohnungshäusern und Familienhäusern beziehen, sowie für Reparaturen solcher Bauten ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (von 12 %) anzuwenden. Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegt weiterhin die Ausführung von Bau- und Mon...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Portugal kommen die weitreichenden Straf- und Bußgeldvorschriften der Allgemeinen ­Vorschriften für Steuerrechtsverstöße (Regime Geral das Infracções Tributárias – RGIT) zur Anwendung. Verspätete Abgabe von Erklärungen oder verspätete Zahlung Es gelten u. a. folgende Strafen (vgl. Art. 26, 116, 118, 119 RGIT): Nichtabgabe oder verspätete Abga...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) bei grenzüberschreitenden Leistungen (§ 108 MWStG)

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von den oben beschriebenen Grundsätzen geht unter bestimmten Bedingungen bei allen B2B-Dienstleistungen (vgl. Rz. 45) sowie bei Lieferungen von Gas-, Strom-, Wärme- oder Kälte mittels Leitungsnetz an Händler die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Zum Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) kommt es de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Vorsteuerabzug (§§ 15ff. dUStG)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerpflichtige darf bei der Berechnung seiner Steuerpflicht die Mehrwertsteuer abziehen, die er bei Anschaffung der Ware bzw. Dienstleistung von einem anderen Steuerpflichtigen, bei Einfuhr der Ware sowie als Empfänger der Ware bzw. Dienstleistung zu bezahlen hat oder bezahlt hat (nachstehend Vorsteuer), unter der Voraussetzung, dass er...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das nationale Umsatzsteuerrecht stand in der Vergangenheit hinsichtlich des Leistungsortes von Strom und Gas nicht im Einklang mit EU-Recht. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. auch Rz. 22 ff. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Lieferungen bis zum 31.12.2004 ging das BMF davon aus, dass es sich bei der Lieferung von Gas um eine beweg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) (§ 19 Abs. 1 ff. öUStG; § 13b dUStG)

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von obigen Grundsätzen sieht das UStG in bestimmten Fällen einen Übergang der Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger vor, wenn dieser Unternehmer gem. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) bzw. Unternehmer i. S. d. Definition für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (vgl. Rz. 32) oder eine juristische Pe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Forster, Qualifikation von Bauträgern als Bauleister i. S. v. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, DStR 2011, 351. Gerhards, Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Bauleistungen im Lichte von Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebung, DStZ 2014, 708. Hummels/Krumbholz, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom- und Gash...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die für Leistungen an einen Steuerzahler in Tschechien in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge und die Mehrwertsteuer, die mit i. g. Warenerwerben, Warenimporten oder dem Reverse Charge Verfahren unterliegenden Leistungen zusammenhängt, werden i. R. d. Mehrwertsteuererklärung von der eigenen Steuerschuld des Steuerzahlers abgezogen bzw. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Brete/Thomsen, Umsatzsteuerliche Behandlung von Organlieferungen, UR 2009, 781 ff. Hettle, Steuerbefreiung beim Transport von körperlich oder geistig behinderten Personen, HFR 2005, 154. Pump, Beförderung von Kranken und Verletzten i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG – Auslegungskriterien einer wichtigen Befreiungsnorm –, Die steuerliche Betriebsprüfung 2003, 278. Graf von St...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.25 Aufzeichnungspflichten

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Pauschalbesteuernde Landwirte sind gem. § 67 UStDV für ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb von den umfangreichen Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG weitgehend befreit. Sie müssen einzig die Bemessungsgrundlagen für ihre land- und forstwirtschaftlichen Umsätze gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG aufzeichnen. Außerdem müssen aus ihren ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.6 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Reverse-Charge-Verfahren ist bei Grundstücksleistungen im B2B-Bereich in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich, aber nicht zwingend anzuwenden (vgl. Rz. 21 f.). HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entsprechend zu informieren. Hi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Das "Mehrwertsteuerpaket"

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 12.02.2008 drei Rechtsakte (zwei Richtlinien und eine Verordnung) verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem gemeinsamen Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten wurden: Ort der Dienstleistung (RL 2008/8/EG): Anders als bisher gelten ab 2010 sonstige Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer grund...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.5.3 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Reverse-Charge-Verfahren ist auf Restaurationsleistungen im B2B-Bereich (vgl. Rz. 18) in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich (vgl. Rz. 21 f.), aber nicht zwingend anzuwenden! HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entsprechend z...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1.2 Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen gibt es keinen allgemeinen Registrierungsgrenzwert, vgl. VATA 1994, Schedule 1A, Paragraph 1. Eine nicht im Vereinigten Königreich ansässige Person muss sich deshalb zur britischen Umsatzsteuer mit Wirkung zu dem Tag registrieren, an dem sie erstmals einen im Vereinigten Königreich steuerb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.4 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Reverse–Charge-Verfahren ist bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln im B2B-Bereich (vgl. Rz. 18) in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich, aber nicht zwingend anzuwenden! HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entspre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Einfuhren bis zu 135 GBP

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2021 greifen Sonderregelungen für Einfuhren, die u. a. den Ort der Lieferung und die Erhebung der Umsatzsteuer besonders regeln. Der Ort der Lieferung liegt im Vereinigten Königreich, wenn ein Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Waren in Großbritannien einführt, sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs ("point of ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14b Abs. 2 UStG regelt den Ort der Aufbewahrung für die nach § 14b Abs. 1 UStG aufzubewahrenden Rechnungen und Gutschriften. Die Vorschrift bestimmt den Aufbewahrungsort in Abhängigkeit von der Ansässigkeit des Unternehmers und unterscheidet zwischen den im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässigen Unternehmern ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Huschens, Befreiungsvorschriften, Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens – Änderungen des UStG durch das AmtshilfeRLUmsG, NWB 2013, 2214. Kohlhaas, Konzertveranstaltungen zukünftig immer umsatzsteuerfrei?, DStR 2007, 138. Trost/Menebröcker, Umsatzsteuer in der öffentlichen Verwaltung, 3. Auflage, 2022. Verwaltungsanweisungen OFD Saarbrücken vom 17.05.1993, Az: S 7177 – 11 – S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1.1 Im Vereinigten Königreich ansässige Personen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für im Vereinigten Königreich ansässige Personen besteht insbesondere eine Pflicht zur Registrierung zur Umsatzsteuer, wenn deren steuerbare Umsätze den Registrierungsgrenzwert überschreiten oder eine Überschreitung des Registrierungsgrenzwertes innerhalb der nächsten 30 Tage erwartet wird, vgl. VATA 1994, Schedule 1, Paragraph 1. Der Registrier...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Freiwillige Registrierung

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn kein Grund zur Registrierung zur Umsatzsteuer besteht, kann sich eine Person in bestimmten Fällen freiwillig zur Umsatzsteuer registrieren. Ein Recht zur freiwilligen Registrierung besteht bspw., wenn bestimmte Registrierungsgrenzwerte noch nicht überschritten wurden oder eine nicht im Vereinigten Königreich ansässige Person Vorsteuer gelt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.5 Kein Reihengeschäft bei Lieferungen ohne jede Warenbewegung

Rz. 129 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liefergeschäfte, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen keine Beförderung oder Versendung stattfindet (z. B. Grundstückslieferungen oder Lieferungen, bei denen die Verfügungsmacht durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts oder durch Abtretung des Herausgabeanspruchs verschafft wird), können...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1 Statt eines Auffangtatbestands nunmehr zwei Auffangtatbestände

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis zum 31.12.2009 kennt das Recht neben den besonderen Ortbestimmungen einen Auffangtatbestand, der immer dann zur Anwendung kommt, wenn keine der besonderen Vorschriften greift. Gem. § 3a Abs. 1 UStG a. F. ist der Leistungsort dann dort, wo der (leistende) Unternehmer sein Unternehmen betreibt, oder an der Betriebsstätte, von der die Leistu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe (§§ 1a–1c ff. dUStG)

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der MwSt unterliegt auch der i. g. Erwerb im Inland gegen Entgelt. Voraussetzung für das Vorliegen eines i. g. Erwerbes ist, dass der Gegenstand bei der Lieferung aus einem Mitgliedstaat der EU in das Inland gelangt, der Erwerber eine steuerpflichtige Person (die als solche handelt) oder eine juristische Person (die keine steuerpflichtige Per...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abgaben von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Leistungen bis zum 26.06.1998 vgl. die Vorauflage, für den Zeitraum vom 27.06.1998 bis zum 28.12.2007/31.12.2009 vgl. Rz. 6. Nunmehr ist der Ort der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung) während der nämlichen Beförderungen grundsätzlich nach § 3e UStG im Inland belegen, wenn die Beförderung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Teil des innergemeinschaftlichen Kontrollsystems

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer, der i. g. Warenlieferungen i. S. d. § 18a Abs. 2 UStG oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, (nachfolgend kurz für beide Tatbestände: "i. g. Leistungen") ausführt, muss zusätzlich zu seiner beim FA...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Gewährung und Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Kreditgewährung i. S. d. Befreiung besteht typischerweise in der entgeltlichen Überlassung von Kapital gegen Entgelt (vgl. hierzu zuletzt EuGH vom 06.10.2022, C-250/21, O. Fundusz Inwestycynjy Zamkniety reprezentowany przez O S. A., Rn. 33; EuGH vom 17.12.2020, C-801/19, Franck, Rn. 36). Dies setzt voraus, dass das zur Nutzung überlassen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Allert/Bruck/Axmann, Ästhetische plastische Operationen und die Umsatzsteuer, UR 2015, 778. Dennisen/Frase, Wettbewerbspolitik durch nationales Umsatzsteuerrecht?/Europa- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die umsatzsteuerliche Schlechterstellung von Privatkliniken nach dem JStG 2009, BB 2009, 531. Döring/Garz, Umsatzsteuer bei der ambulanten Abgabe von Fertigarzneimitte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge) (§§ 13b ff. dUStG)

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von obigen Grundsätzen sieht das MwStG in bestimmten Fällen einen Übergang der Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger vor, wenn dieser eine steuerpflichtige Person ist (reverse charge). Ein solcher Übergang der Steuerschuld dient der Steuersicherung und kommt in folgenden Fällen zur Anwendung: wenn der Lieferant eine...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

von Franckenstein/Ronge, Seniorenresidenzen im Schatten der Neuregelungen der Landesheimgesetze und des Jahressteuergesetzes 2009, UR 2009, 657. Gomes, Zur Umsatzsteuerfreiheit von Sozialleistungen, UR 2022, 241. Grebe/Raudszus, Ausgewählte unechte Umsatzsteuerbefreiungen –Teil II, UStB 2018, 24. Huschens, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das JStG 2009/Umsetzung des Mehr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Umstellung des USt-Systems von der Allphasenbruttobesteuerung zur Allphasennettobesteuerung durch das UStG 1967 wurde die Regelung des Vorsteuerabzugs geschaffen. Das UStG 1967 bewirkte die Umsetzung der 6. EG-RL in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die EG-rechtlichen Grundlagen für den Vorsteuerabzug sind die Art. 14–17 der genannten Ri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Allgemein regelt § 14a Abs. 5 UStG die Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung einer Rechnung in Fällen des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger nach § 13b UStG. Geändert haben sich in den letzten Jahren mehrfach die Verweisungen auf § 13b UStG, um § 14a Abs. 5 UStG an die gesetzliche Weiterentwicklung des § 13b UStG a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386 = BStBl I 2010, 334) wurde m. W. z. 01.07.2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf den Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt ausschließlich für steuerpflichtige Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher (vgl. hierzu Abschn. 13b.1 Abs. 2 Nr. 5 UStAE, mit Fallbeispiel). Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnersc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10 % der Summe seiner steuerbaren Umsätze...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16.06.2011 (BGBl I 2011, 1090) wurde m. W. z. 01.07.2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG in der ab 01.07.20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.21 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 142a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 10 UStG enthält eine Ermächtigung des BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Umfang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter bestimmten Voraussetzungen (zunächst) zeitlich beschränkt auf weitere Umsätze zu erweitern, wenn im Zusammenhang mit diesen Umsätzen in einer Mehrzahl von Fällen der V...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach griechischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Griechenland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Griechenland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Griechenland steuerbare Lieferungen von Gegenständen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach finnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Finnland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Finnland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Finnland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat ein Leistungsempfän...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9.1 Rechnungspflichtangabe

Rz. 43l Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der MwStSystRL muss die vom Zwischenerwerber ausgestellte Rechnung die Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten. Der Zwischenerwerber kann diese Angabe nicht durch einen anderen Hinweis ersetzen. Der Sinn und Zweck der nach Art. 226 der MwStSystRL obligatorischen Rechnungsangaben besteht darin, den Rechnungsadressa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Regelung vom 15.02.2014 bis 31.09.2014

Rz. 86a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankomm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 1 UStG definierte bis 30.06.2010 die Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Nach der in den Jahren 2002 und 2003 gültigen Gesetzesfassung kam es zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger in den Fällen der Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; Lie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Verzicht auf die Steuerbefreiung und Bemessungsgrundlage

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 9 UStG kann aber unter bestimmten Vorrausetzungen eine steuerfreie Grundstückslieferung steuerpflichtig werden. Wird der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt, kann der leistende Unte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13.3 Außerunternehmerische Leistungsbezüge (§ 13b Abs. 5 S. 7 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Steuerschuldnerschaft wird neben dem unternehmerischen auch der außerunternehmerische (in der Regel also der private) Bereich des Leistungsempfängers betroffen. Der Gesetzgeber hat sich damit der Rechtsprechung der Finanzgerichte angeschlossen (vgl. FG Baden-Württemberg vom 17.09.1997, EFG 1998, 339 und Abschn. 233 Abs. 1 S. 4 UStR 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Lieferung von Erdgas und Elektrizität sowie von Wärme und Kälte über Wärme- oder Kältenetze (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ab 01.01.2005 wurde durch das EURLUmsG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310) § 3g UStG neu in das UStG eingefügt. Durch § 3g UStG wird der Lieferort bei der Lieferung von Gas über Erdgasnetze oder von Elektrizität neu festgelegt. M. W. z. 01.01.2011 wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Gas oder Elektrizität u...mehr