Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.6 Künftige Zuzahlungen aufgrund entstandener Steuernachforderungen

Rz. 41b Die OFD Niedersachsen[1] führt aus: Bei der Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen wegen entstandener Steuernachforderungen handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Eine Rückstellung für derartige Verpflichtungen setzt voraus, dass am Bilanzstichtag eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung vorliegt. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Steuernachforderu...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.1 Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 42 Nach den in der Urteilsbegründung zum BFH-Urteil vom 29.9.2022, IV R 20/19, enthaltenen Grundsatzes[1] sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Verbindlichkeitsrückstellungen gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und gilt nach § 5 Abs. ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen oder Abraumbeseitigung

Rz. 47 Die Rückstellungsbildung (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB = Passivierungspflicht) ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ein unterlassener Aufwand muss vorliegen, d. h. die Verursachung einer später nach weiterem Gebrauch notwendig werdenden Reparatur genügt nicht. Der Aufwand muss im letzten Geschäftsjahr unterlassen worden sein. Hätte die Inanspruchnahme oder Abraumbeseitig...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.2 Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei fehlenden Rückstellungen

Rz. 11 Aus einer Analogie zu § 256 AktG folgt, dass der Bilanzaufstellungsbeschluss und damit auch der Gewinnverwendungsbeschluss dann nichtig sind, wenn der Jahresabschluss gegen zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Gläubiger verstößt. Das ist z. B. dann anzunehmen, wenn Bilanzposten nicht unwesentlich überbewertet oder zwingend vorgeschriebene Passivposten weg...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Positionen der Passivseite

Rz. 2 Von anderen, ähnlichen Posten der Passivseite lassen sich die Rückstellungen wie folgt abgrenzen: a) gegen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten stehen dem Grunde und der Höhe nach fest. Bei Rückstellungen steht gewöhnlich nur der Grund fest, die Höhe ist meist ungewiss. Unsichere Fälligkeiten spielen bei der Abgrenzung keine Rolle. Rz. 3 b) gegen Posten der Rechnungsabgren...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.4 Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanz)

Rz. 50 Unter diese Position fallen nur Rückstellungen für solche Gewährleistungen, die eindeutig ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Ist dagegen unklar, ob eine Gewährleistungspflicht besteht und werden deshalb die "Kulanzleistungen" erbracht, um Streitigkeiten im Interesse der Geschäftsbeziehungen zu vermeiden, so handelt es sich in Wirklichkeit um Rückstellung f...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.2.2 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 15 Nach Prinz haben Einfluss auf die Rahmenbedingungen für Ansatz und Bewertung steuerbilanzielle Rückstellungsbildungen der Gesetzgeber, die Finanzverwaltung, die Rechtsprechung.[1] Sie üben einen stark divergierenden Einfluss auf den Umgang der Praxis mit Rückstellungen aus. Nachstehende steuerrechtliche Sondervorschriften engen die Bildung handelsrechtlicher Pflichtrückste...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 4.1 Handelsrecht

Rz. 28 § 253 Abs. 2 HGB gebietet die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen. [1] Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen 10 Geschäftsjah...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 4.2 Steuerrecht

Rz. 33 § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG ist bezüglich der Abzinsung nicht als Folge des BilMoG geändert worden. Steuerlich sind Rückstellungen daher weiterhin mit einem festen Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Aus der Verwendung von unterschiedlichen Zinssätzen in der Handels- und Steuerbilanz werden unterschiedliche Wertansätze resultieren. Da nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz die niedr...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.1 Gewerbesteuer

Rz. 38 Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, d. h. der nach den Vorschriften des EStG/KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb. Bei dessen Ermittlung ist die Gewerbesteuer selbst nicht mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln,[1] sie mindert also nicht die Bemessungsgrundlage. Zu der Frage, ob die steuerbilanzielle Bildung einer Rückstellung für GewSt wei...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2 Grundsätzliches zur Bilanzierung der Rückstellungen

2.1 Handelsrecht 2.1.1 Gliederungsvorschriften Rz. 10 Gemäß § 266 Abs. 3 Buchst. b HGB sind die Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz im Anschluss an die Bilanzposition "Eigenkapital" auszuweisen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zudem die Bilanzposition "Rückstellungen" wie folgt aufzugliedern:mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3 Bewertung von Rückstellungen

3.1 Handelsrecht Rz. 18 Für die handelsbilanzielle Bewertung von Rückstellungen gilt: Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen" und nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittliche...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 4 Abzinsung von Rückstellungen

4.1 Handelsrecht Rz. 28 § 253 Abs. 2 HGB gebietet die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen. [1] Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Rückstellungen sind künftige Ausgaben, die abgelaufene Wirtschaftsjahre betreffen, aber der Höhe nach – ausnahmsweise nach dem Grunde (siehe z. B. Garantierückstellung) – am Bilanzstichtag nicht bekannt sind. Sie sind Ergänzungen der Verbindlichkeiten. Genau bestimmbare Schulden dürfen nicht als Rückstellungen, sondern müssen als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. M...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 1.3 Handelsrecht

Rz. 6 Rückstellungen sind zu bilden (Pflichtrückstellungen): Für Außenverpflichtungen Ungewisse Verbindlichkeiten,[1] Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,[2] Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden,[3] für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden (§ ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 10 Rückstellungen in den IFRS

Rz. 61 Die IFRS behandeln Rückstellungen in IAS 37; dieser wird in diesem Beitrag nicht behandelt. Zu Einzelheiten siehe Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023. An dieser Stelle wird nur explizit auf IAS 19 – 19.119 – hingewiesen, der explizite Bewertungsregeln für rückgedeckte Bewertungsregeln enthält.[1] Am 25. März 2021 hat das IASB einen Entwurf ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.2.3 Nachholverbot

Rz. 16 Rückstellungen, die im Vorjahr nicht gebildet wurden, können im folgenden Jahresabschluss gebildet werden, wenn die Voraussetzungen noch vorliegen. Steuerrechtlich gibt es also für Rückstellungen kein Nachholverbot; der Steuerpflichtige hat die Risiken zu jedem Bilanzstichtag auf der Grundlage der ihm zu diesem Stichtag bekannten Umstände neu zu bewerten.[1] Allerding...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.1 Gliederungsvorschriften

Rz. 10 Gemäß § 266 Abs. 3 Buchst. b HGB sind die Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz im Anschluss an die Bilanzposition "Eigenkapital" auszuweisen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zudem die Bilanzposition "Rückstellungen" wie folgt aufzugliedern:mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.3 Solidaritätszuschlag

Rz. 40 Der Solidaritätszuschlag knüpft als selbstständige Steuer an die Körperschaftsteuer an. Er beträgt 5,5 % der festgesetzten veranlagten positiven Körperschaftsteuer. Berechnung der SolZ-Rückstellung:mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.4 Nachholverbot

Rz. 13 Handelsrechtlich müssen unterlassene Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im letzten noch nicht festgestellten Jahresabschluss nachgeholt werden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Verlustübernahmeverpflichtungen

Bei Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen hat das Mutterunternehmen gem. § 302 AktG für den beim Tochterunternehmen entstandenen Verlust eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder (Regelfall) eine Verbindlichkeit zu bilden. Liegt bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen kein Zwischenabschluss des Tochterunternehmens vor, ist der auf die Zeit bis zu...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3 Einzelheiten zu sonstigen Rückstellungen

5.3.1 Verbindlichkeitsrückstellungen Rz. 42 Nach den in der Urteilsbegründung zum BFH-Urteil vom 29.9.2022, IV R 20/19, enthaltenen Grundsatzes[1] sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Verbindlichkeitsrückstellungen gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.2 Körperschaftsteuer

Rz. 39 Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die voraussichtliche Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung durch eine Rückstellung zu berücksichtigen. Die Körperschaftsteuer beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 15 %. Bemessungsgrundlage für die tarifliche Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen,[1] nach R 29 Abs. 1 KStR ist dieses aus der Han...mehr

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Rückstellungen: ABC / Bewertungseinheit

Soweit sich aus den erwarteten Zahlungsströmen aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft ein Überhang der negativen Wertänderungen ergibt, ist für diese noch nicht realisierten Verluste eine Rückstellung für Bewertungseinheiten zu bilden.[1] Hierbei handelt es sich um eine Rückstellung für drohende Verluste i. S. d. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1 Handelsrecht

2.1.1 Gliederungsvorschriften Rz. 10 Gemäß § 266 Abs. 3 Buchst. b HGB sind die Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz im Anschluss an die Bilanzposition "Eigenkapital" auszuweisen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zudem die Bilanzposition "Rückstellungen" wie folgt aufzugliedern:mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.2 Steuerrecht

2.2.1 Keine eigenständige Steuerbilanz Rz. 14 Es gibt keine eigenständige Steuerbilanz. Grundlage der Besteuerung ist die Handelsbilanz mit steuerlich bedingten Abweichungen. Insoweit kann es keine nichtige Steuerbilanz geben. Wenn die Handelsbilanz nichtig ist, sind auch die Besteuerungsgrundlagen nichtig, da sie Grundlage der Besteuerung sind.[1] 2.2.2 Steuerrechtliche Sonde...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.1.2 Steuerrecht

Rz. 36 § 253 Abs. 2 HGB hat auf die steuerliche Bewertung der Pensionsrückstellungen keine Auswirkungen.[1] In der Steuerbilanz müssen die Rückstellungen zwingend immer mit 6 % abgezinst werden. Für die steuerliche Bewertung einer Pensionsverpflichtung dürfen nur biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet werden, die auf den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen...mehr

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Rückstellungen: ABC / Angeschaffte Rückstellungen

Soweit Verpflichtungen im Wege eines Veräußerungsgeschäfts (asset deal) auf einen anderen übertragen werden, sind bei diesem die angeschafften Rückstellungen zu passivieren. Dies gilt für Verbindlichkeitsrückstellungen gleichermaßen wie für Drohverlustrückstellungen. Angeschaffte Drohverlustrückstellungen sind – entgegen § 5 Abs. 4a EStG – auch in der Steuerbilanz anzusetzen...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.2 Drohverlustrückstellungen

Rz. 45 Folgende Gesichtspunkte zur Abgrenzung der Verbindlichkeitsrückstellungen von den Drohverlustrückstellungen: Verbindlichkeitsrückstellungen stehen im Zusammenhang mit vergangenen, Verlustrückstellungen dagegen mit künftigen Ereignissen; Verbindlichkeitsrückstellungen berücksichtigen die Vergangenheit, Verlustrückstellungen hingegen die Zukunft. Verbindlichkeitsrückste...mehr

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Rückstellungen: ABC / Ausstehende Rechnungen

Für bis zum Abschlussstichtag empfangene Lieferungen und Leistungen, für die bis zur Bilanzaufstellung noch keine Rechnungen vorliegen, ist eine Rückstellung zu bilden; ansonsten besteht die Pflicht zur Passivierung einer Verbindlichkeit. Praxis-Beispiel Bei einem Unternehmen ist 14 Tage nach dem Abschlussstichtag Buchungsschluss für die Kreditorenbuchhaltung, um den engen Ze...mehr

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Rückstellungen: ABC / Vorruhestandsverpflichtungen

Dem Arbeitnehmer soll mit Vorruhestandsleistungen das Ausscheiden aus dem Unternehmen vor Erreichen des eigentlichen Pensionsalters erleichtert werden. Solche Leistungsverpflichtungen, die im Regelfall den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen, haben Abfindungscharakter. Rückstellungen für Vorruhestandsgelder sind unter die Rückstellung für mit Altersve...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.2.1 Keine eigenständige Steuerbilanz

Rz. 14 Es gibt keine eigenständige Steuerbilanz. Grundlage der Besteuerung ist die Handelsbilanz mit steuerlich bedingten Abweichungen. Insoweit kann es keine nichtige Steuerbilanz geben. Wenn die Handelsbilanz nichtig ist, sind auch die Besteuerungsgrundlagen nichtig, da sie Grundlage der Besteuerung sind.[1]mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 34a Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen aus betrieblicher Altersversorgung. Altersversorgungsverpflichtungen sind als "[...] solche Verpflichtungen gegenüber Versorgungsberechtigten zu verstehen, die aufgrund einer aus Anlass einer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagten Leistung der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung entstehen."[1] 5.1.1 Handel...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.6 Implikationen des Coronavirus auf Rückstellungsarten

Rz. 52a Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich ganz unterschiedlich auf die nach § 249 HGB ansatzfähigen Rückstellungsarten aus, was von Müller im Folgenden an den zentralen Rückstellungsarten exemplarisch verdeutlicht wird: Pensionsrückstellungen Bei leistungsorientierten Zusagen ändert sich die reine Verpflichtung grundsätzlich nicht, so dass es hier zu keinen Anpassunge...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.3 Maßgeblichkeit der am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnisse

Rz. 12 § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bestimmt: "Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Absc...mehr

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Rückstellungen: ABC / Altersteilzeitverpflichtungen

Altersteilzeitvereinbarungen können nach dem AltTZG in 2 Varianten vorkommen: Modell 1: Der Arbeitnehmer arbeitet während der gesamten Laufzeit mit einer reduzierten Arbeitszeit gegen reduziertes Entgelt. Modell 2 (sog. Blockmodell): Der Arbeitnehmer arbeitet in der 1. Phase (Beschäftigungsphase) der Laufzeit des Altersteilzeitvertrags mit unverminderter Arbeitszeit bei redu...mehr

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Rückstellungen: ABC / Verteilungsrückstellungen

Verteilungsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen, die zwar rechtlich unmittelbar mit Verwirklichung des die Verpflichtung auslösenden Ereignisses in voller Höhe entstehen (z. B. Rückbauverpflichtungen), deren wirtschaftliche Verursachung sich jedoch über nachfolgende Geschäftsjahre erstreckt.[1] In diesen Fällen erfolgt eine ratierliche Verteilung der Aufwen...mehr

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Rückstellungen: ABC / Wartungsaufwendungen

Die Wartungsverpflichtung nach § 6 LuftBO ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist. Somit ist keine Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen zulässig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Kurzarbeitergeld

Vom Unternehmen getragene Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld sind laufender Personalaufwand. Aufgrund der Ausgeglichenheitsvermutung von Leistung und Gegenleistung innerhalb des Arbeitsverhältnisses scheidet die Bildung einer Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB aus.mehr

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Rückstellungen: ABC / Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

I. d. R. wird es sich um eine Verbindlichkeit handeln, da Höhe und zeitlicher Anfall der Ausgleichsabgabe zuverlässig ermittelt werden können. Eine Rückstellung kommt in Betracht, wenn Unsicherheit bzgl. der Anzahl der besetzten Pflichtplätze und damit der Rückstellungshöhe besteht.mehr

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Rückstellungen: ABC / ERA-Anpassungsfonds

Für Lohn-/Gehalts-Anpassungsverpflichtungen aufgrund eines Entgeltrahmentarifvertrags (ERA-TV) der Metall- und Elektroindustrie sind nicht ausgezahlte Tariferhöhungen, die in einem Anpassungsfonds gesammelt werden, als Verbindlichkeitsrückstellung zu behandeln. Bei der Bewertung der Rückstellung sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung mit einzubeziehen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Strafe

Eine Rückstellung für strafrechtliche Anordnung des Verfalls von Gewinnen nach §§ 73, 73a StGB ist zulässig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Besserungsschein

Soweit Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen bei besserem Geschäftsgang in späteren Jahren einen Teil seines Gewinns den Gläubigern zur Verfügung stellt, ist bei Eintritt des besseren Geschäftsgangs (der im Regelfall im Besserungsschein spezifiziert ist, z. B. Ausweis eines Bilanzgewinns ohne Berücksichtigung des Besserungssc...mehr

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Rückstellungen: ABC / Preisnachlass

Veräußert ein Unternehmen kundenbezogene Formen oder Werkzeuge, die dem Unternehmen vom Kunden überlassen werden und in der Folge zur Herstellung von Produkten für den Kunden verwendet werden, bei denen dem Kunden Preisnachlässe gewährt werden, darf es im Jahr der Veräußerung der Formen und Werkzeuge keine Rückstellung bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Ausgleichspflicht bei Kostenüberdeckungen

Kommunale Zweckverbände, die in einer Preiskalkulationsperiode erzielte Kostenüberdeckungen in der nächsten Kalkulationsperiode entgeltmindernd einzupreisen haben, haben für eine derartige periodenübergreifende Ausgleichspflicht eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Erbbaurecht

Für ein bestehendes Erbbaurecht kann beim Erbbauberechtigten ggf. eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden sein, z. B. aufgrund mangelnder Nutzungsmöglichkeit.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Lohnsteuer

Eine Rückstellung wegen Lohnsteuerhaftung ist geboten, wenn mit dem Erlass eines Haftungsbescheids ernsthaft zu rechnen ist.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Geschäftsrisiko

Ein Ansatz einer Rückstellung für allgemeine Geschäftsrisiken, die sich etwa aus einer zukünftig notwendigen Geschäftsverlegung oder der Gefahr der Verschlechterung der künftigen Ertragslage ergeben, ist nicht zulässig.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Baulast

Die gegen Entgelt übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Parkhausunternehmens, eine bestimmte Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur Vermietung zum üblichen Mietzins bereitzuhalten, ist in zeitlicher Hinsicht nicht hinreichend konkretisiert, sodass keine Rückstellung auszuweisen ist.[1]mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.1 Handelsrecht

Rz. 18 Für die handelsbilanzielle Bewertung von Rückstellungen gilt: Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen" und nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz ...mehr