Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Historie

Rz. 1 Die Vorschriften sind durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen[1] eingeführt worden. Bis zum 28.10.2011 war nur eine Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren geregelt (VV 6100 a.F) sowie die Terminsgebühr für die Hauptverhandlung (VV 6101 a.F.). Durch das Gesetz z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Reduzierung des Gegenstands

Rz. 325 Wird der Streitgegenstand nach Zurückverweisung reduziert, ist für das weitere Verfahren der geringere Wert zum Zeitpunkt der Zurückverweisung maßgebend. Beispiel: Erstinstanzlich ergeht ein Urteil i.H.v. 20.000 EUR, gegen das Berufung eingelegt wird. Im Berufungsverfahren nimmt der Kläger mit Zustimmung des Beklagten die Klage um 15.000 EUR zurück. Anschließend wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechts (Anm. Abs. 4)

Rz. 137 Nach Anm. Abs. 4 gilt VV 1000 entsprechend bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts, soweit die Parteien hierüber vertraglich verfügen können. Die Vorschrift hat nur eine geringe Bedeutung, da in der Regel in verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren Einigungen nicht in Betracht kommen. Stattdessen erhalten die Anwälte die Erledigungsgebühr nach VV 1002. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandsgleichheit

Rz. 31 Die Anrechnung führt nicht zum kompletten Wegfall der im Mahnverfahren angefallenen Terminsgebühr. Vielmehr vermindert sich der Anspruch des Prozessbevollmächtigten auf die im nachfolgenden Rechtsstreit entstandene Terminsgebühr um den entsprechenden Gebührenbetrag.[29] Die Anrechnung erfolgt daher lediglich hinsichtlich des gleichen Gegenstandswerts. Beispiel: Nach E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 26 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern diese gemeinschaftlich beteiligt sind, höchstens jedoch um 2,0. So beträgt die Verfahrensgebühr der VV 3506 in diesen Fällen bei zwei Auftraggebern 1,9 und 2,6 im Falle der VV 3508. Rz. 27 Liegt derselbe Gegenstand zugrunde, kommt eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Nur erstinstanzliche Gebühr

Rz. 51 Die Anrechnung gilt nur für die Gebühr der VV 4143. Nur die im ersten Rechtszug angefallene 2,0-Gebühr nach VV 4143 wird auf die Gebühren eines erstinstanzlichen Zivilverfahrens angerechnet. Gleiches gilt allerdings, wenn die Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht worden sind. Auch in diesem Fall ist die 2,0-Gebühr (Anm. Abs. 1 zu VV 4143) auf die Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Neue Regelung

Rz. 5 Die Regelung der VV 5115 sieht im Gegensatz zum früheren § 84 Abs. 2 BRAGO keine Erhöhung des Gebührenrahmens vor, sondern gewährt eine zusätzliche Festgebühr. Bei vorzeitiger Erledigung erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr. Es besteht also hinsichtlich dieser Gebühr kein Ermessensspielraum nach § 14 Abs. 1 (str.; siehe Rdn 104 ff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren

aa) Grundsatz Rz. 55 Soweit der Anwalt antragsberechtigt ist, soweit er also in einem gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist, kann er die gesetzlichen Gebühren festsetzen lassen. Festsetzbar sind danach grundsätzlich alle gesetzlichen Gebühren, soweit sie im Verfahren angefallen sind. Auf die Erstattungsfähigkeit der Gebühren kommt es nicht an. bb) Einzelfälle Rz. 56 Abrate...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeführer

Rz. 19 In Betracht kommt jedoch auch ein konkludent erteilter Auftrag. Ergibt sich im Verlaufe des Verfahrens, dass der Anwalt gehalten ist, eine Beschwerde einzulegen, so kann von einem konkludenten Einverständnis und Auftrag des Mandanten ausgegangen werden. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Auftraggeber im Nachhinein die Tätigkeit des Anwalts genehmigt oder wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verwaltungsvollstreckung

Rz. 464 Bei der Vollstreckung einer Geldforderung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss i.S.d. § 151 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegen eine der in § 151 Abs. 1 S. 1 FGO genannten Körperschaften bedarf es keiner Ankündigung der Vollstreckung durch den Rechtsanwalt. Denn die Vollstreckung ist beim Finanzgericht als Vollstreckungsgericht zu beantragen. Das Gericht benachrichtigt vor Erlas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 84 Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind Hebegebühren zwar grundsätzlich vom Deckungsschutz erfasst.[102] Nach h.M. begeht der Versicherte allerdings eine Obliegenheitsverletzung nach § 15 ARB 75 = § 17 Abs. 5c Buchst. cc ARB 1994/2000, wenn er Zahlungen über den Anwalt abwickelt, da dies nicht notwendig sei.[103] In dieser generellen Form ist diese Auffassung alle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestätigt die Anwendung des § 15 Abs. 1 für die Gebühren der VV 4100 ff. Die dort genannten Pauschgebühren entgelten die gesamte Tätigkeit des Verteidigers, sofern nichts anderes angeordnet ist. Rz. 2 Ergänzend hierzu ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Abweichung zu § 17 Nr. 1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels für den Verteidiger der Vorinstanz no...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlung im oder während des Verfahrens

Rz. 74 Zahlt der Gegner "freiwillig" während oder nach Abschluss des Rechtsstreits außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können Hebegebühren, soweit sie erstattungsfähig sind, nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden, wobei umstritten ist, ob es sich noch um Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) oder um Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) handelt. Einig ist man sich jed...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Ausnahme: Auslandsbezug bei nicht grundstücksbezogener Tätigkeit

Rz. 28 Im Übrigen, also soweit die Tätigkeit des Anwalts kein Grundstück betrifft, handelt es sich folglich um eine sonstige Leistung i.S.d. § 3a Abs. 3 UStG, was sich wiederum aus § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG ergibt. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (4) … 2Sonstige Leistungen im Sinne des Satzes 1 sind: ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 48 In sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 2 gilt zunächst die gleiche Verweisung. Der Verkehrsanwalt erhält in diesen Angelegenheiten ebenfalls eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr; ihm steht also der gleiche Gebührenrahmen zur Verfügung, der auch dem Verfahrensbevollmächtigten zusteht. Allerdings kann der V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verhandlung über Zuständigkeitsfragen

Rz. 111 Widerspricht der Beklagte im Termin einer Verhandlung vor dem örtlich unzuständigen Gericht und beantragt daraufhin der Kläger die Verweisung des Rechtsstreits, entsteht eine volle Terminsgebühr, da auch in diesem Fall ein Termin wahrgenommen wird. Dies ist nunmehr durch den Gesetzestext klargestellt. Unerheblich ist im Übrigen auch, ob die Verweisung nur von einer P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 14 Zu Fragen der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung bei Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht wird auf die grundlegenden Ausführungen im Rahmen der Erläuterung der VV Vorb. 6.2 (siehe VV Vorb. 6.2 Rdn 25 ff. und 49 ff.) und ergänzend für Disziplinarverfahren auf die Ausführungen zu Erstattungsfragen zu Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 54 Die Überschrift von § 25 stellt klar, dass sich die Berechnung des Gegenstandswerts entsprechend der schon vorher geltenden Praxis auch für die Vollziehung von Arrest bzw. einstweiliger Verfügung (§§ 928 ff. ZPO) nach § 25 richtet (vgl. § 25 Rdn 3).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zweites Versäumnisurteil nach Vollstreckungsbescheid

Rz. 25 Weiter ist der Fall zu untersuchen, dass zunächst ein Vollstreckungsbescheid ergeht, der gemäß § 700 Abs. 1 ZPO einem Versäumnisurteil gleichsteht und der Beklagte dann nach Einspruch zum Verhandlungstermin wiederum nicht erscheint, so dass ein zweites Versäumnisurteil erlassen wird. Für den Vollstreckungsbescheid kann der Anwalt bei Durchführung einer Besprechung mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 156 Im Gegensatz zum bisherigen Recht wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht mit der Möglichkeit, nach § 14 Abs. 1 die angemessene Gebühr zu bestimmen. Vielmehr erhält der Anwalt zukünftig eine Zusätzliche Gebühr, die neben den sonstigen Gebühren anfällt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 6 Die VV 3206 ff. gelten unmittelbar in allen Revisionsverfahren, in denen sich die Gebühren des Anwalts nach dem Gegenstandswert richten. Rz. 7 Sie sind entsprechend anzuwenden in bestimmten Beschwerdeverfahren und den Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2. Rz. 8 Darüber hinaus gelten sie entsprechend in Verfahren nachmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beratung

aa) Begriff Rz. 16 Die Legaldefinition der Beratung findet sich in Abs. 1 S. 1. Sie umfasst die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft und ist eine eigenständige Angelegenheit. bb) Abgrenzung Rz. 17 Voraussetzung ist auch bei Abs. 1 S. 1, dass die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Der dem Anwalt erteil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenerstattung

Rz. 39 Soweit bei Tätigwerden für einen ausländischen Auftraggeber Umsatzsteuer anfällt, ist diese auch stets zu erstatten, sofern keine Berechtigung zu einem Vorsteuerabzug besteht. Zu prüfen ist im Kostenfestsetzungsverfahren stets, ob überhaupt eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt; die Erklärung, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, reicht insoweit nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erörterungstermin

Rz. 119 Das Gesetz fordert in Abs. 3 nicht, dass es sich bei dem Termin, in dem eine Terminsgebühr verdient werden kann, um eine mündliche Verhandlung i.S.v. § 137 ZPO handeln muss. Vor dem Hintergrund, dass die Terminsgebühr auch durch bloße außergerichtliche Besprechungen des Rechtsanwalts mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenseite verdient sein soll,[129] wird man den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsverfahren

Rz. 46 Nach Abs. 3 Nr. 2 entstehen auch in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung, die über die Erstattung der Kosten ergangen ist, die Gebühren nach VV Teil 3. Das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln richtet sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 167 VwG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigung

Rz. 11 Ebenso entsteht die höhere Terminsgebühr, wenn die Parteien im Termin eine Einigung erzielen. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort einigen sich die Parteien. Im Verfügungsverfahren entsteht die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einreichung bei unzuständigem Gericht

Rz. 14 Eingereicht ist der Schriftsatz im Übrigen auch dann, wenn er beim unzuständigen Gericht eingereicht worden ist,[5] da der Prozessbevollmächtigte damit in der Sache selbst nach außen hervorgetreten ist. Damit hat er alle Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr geschaffen. Das OLG Nürnberg[6] führt insoweit aus: Zitat "Denn durch die Ankündigung seines Ant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Familiensachen

Rz. 187 In Scheidungsverbundsachen gelten die Ehesache und die Folgesachen als eine Angelegenheit (§ 16 Nr. 4), so dass die Kopien/Ausdrucke für das gesamte Verbundverfahren durchzuzählen sind. Das gilt auch bei unechten Abtrennungen von Folgesachen, vgl. § 137 Abs. 5 S. 1, Abs. 2 FamFG. Bei echten Abtrennungen von Kindschaftssachen (vgl. § 137 Abs. 5 S. 2, Abs. 3 FamFG) ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Ermäßigte Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren bei nicht anhängiger Aussöhnung

Rz. 38 Wird eine Aussöhnung zwischen den Eheleuten anlässlich eines anderen gerichtlichen Verfahrens als der Ehesache getroffen, stellt sich die Frage, welche Betriebsgebühr der Anwalt aus dem Wert der Ehesache erhält. Mit der Änderung der VV 3101 Nr. 2 durch das 2. KostRMoG[43] (23.7.2013) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass allein Verhandlungen der Beteiligten über nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 2 Mit dem KostRÄndG 1994 war in § 84 Abs. 2 BRAGO die sog. Befriedungsgebühr eingeführt worden. Die Vorschrift war sprachlich misslungen und ist dann später durch das JuMiG vom 18.6.1997 neugefasst worden. Danach erhielt der Verteidiger im Strafverfahren auch außerhalb der Hauptverhandlung bei einer nicht nur vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder bei rechtzeitiger ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erfasste Personen

Rz. 115 Der Begriff des Gegners oder Beteiligten und Verfahrensbevollmächtigten ist hier weit zu verstehen. Erfasst wird jede Gegenpartei in kontradiktorischen Verfahren und jeder Verfahrensbeteiligte in Verfahren, in denen sich keine Parteien als Gegner gegenüberstehen, also auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter den Personenkreis der Nr. 1 Buchst. b fall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Rz. 21 Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt auch das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs im Umfang des Anerkenntnisses den Rechtsstreit in der Hauptsache. Anm. S. 1 Nr. 3 zu VV 3106 regelt, dass der Rechtsanwalt auch im Fall der Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnis die Terminsgebühr aus dem Betragsrahmen nach VV 3106 erhält. Auch dies gilt seit dem 2. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vertretung mehrerer Auftraggeber, VV 1008

Rz. 43 Im Falle der Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008. Dies gilt auch für die Gebühr des VV 3400. Dennoch steht dem Verkehrsanwalt nicht schon deshalb die erhöhte Verfahrensgebühr zu, weil der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, vielmehr muss auch er für mehrere Auftraggeber tätig sein.[31] Beispiel: Der in Mü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Kopien und Ausdrucke im Auslieferungsverfahren nach dem IRG

Rz. 110 Im Auslieferungsverfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist es für den Beistand des Verfolgten (vgl. § 40 IRG) i.d.R. erforderlich, die gesamten Verfahrensakten zu kopieren. Zwar kann sich für bestimmte Schriftstücke die Verpflichtung ergeben, diese nicht zu kopieren (z.B. eigene Schriftstücke des Anwalts, bereits übersandte geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 73 Hinsichtlich der Erinnerungen in Vollstreckungsverfahren gilt § 19 Abs. 2 Nr. 2. Vollstreckungserinnerungen nach § 766 ZPO (gegen Vollstreckungsmaßnahmen) gehören immer zur jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme (§ 18 Abs. 1 Nr. 1), unabhängig davon, ob sie sich gegen eine Entscheidung oder Maßnahme des Rechtspflegers oder anderer Vollstreckungsorgane richtet (etwa gegen e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 61 VV 6302 ist anwendbar in Verfahren über die[53]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 47 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig, so erhält er die Gebühren nach VV 3500, 3513 neben den Gebühren nach VV 3309, 3310 (siehe VV Vorb. 4 Rdn 99 ff.). Auch in Zwangsvollstreckungssachen stellen Beschwerdeverfahren eigene Angelegenheiten dar. Der Gegenstandswert bemisst sich nach der jeweiligen Beschwer, wobei alle bishe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6206)

Rz. 13 Nach VV 6206 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6204, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Die Zusatzgebühr nach VV 6206 beträgt mithin 282 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu jeder Terminsgebühr, soweit die Voraussetzung (Zei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Mischfälle

Rz. 20 In sog. "Mischfällen", in denen die Einigungs-, Aussöhnungs- oder Erledigungsgebühr sowohl aus einem Teilwert nach dem 1,0-Gebührensatz der VV 1003 anfällt als auch zu 1,5 nach VV 1000 und/oder zu 1,3 nach VV 1004, ist § 15 Abs. 3 zu beachten. Zunächst ist die Einigungsgebühr nach den unterschiedlichen Sätzen aus den jeweiligen Teilwerten zu berechnen. Anschließend is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Festgebühr

Rz. 19 Für die Höhe der Gebühr nach VV 2503 ist es unerheblich, wie umfangreich die Tätigkeit des Anwalts war. Es bleibt in jedem Fall bei der Festgebühr. Auch ein äußerst hoher Gegenstandswert hat keinen Einfluss auf die Gebühr. Umgekehrt erhält der Anwalt auch dann die volle Gebühr, wenn die Tätigkeit äußerst gering oder der Gegenstandswert niedrig war. Insbesondere erhält...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beginn des Termins

Rz. 41 Die Gebühr wird ausgelöst, sobald das Gericht mit der Anhörung oder Vernehmung beginnt bzw. das Verfahren aufruft. Rz. 42 Unerheblich ist, ob das Gericht bei der Anhörung oder Vernehmung die bestehenden Formvorschriften beachtet hat. Auch eine formlose Befragung löst die Gebühr nach VV 6301 aus.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vorzeitige Beendigung

Rz. 21 Die Gebühr nach Nr. 4 entsteht auch dann, wenn die Angelegenheit sich vorzeitig erledigt und es nicht mehr zum Termin kommt.[9] Dies stellt VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 4 klar (siehe auch VV Vorb. 4.3 Rdn 27 f.). Beispiel: In einem Strafverfahren vor dem AG Stuttgart wird eine Zeugenvernehmung vor dem ersuchten Richter des AG Bremen angeordnet. Für diesen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höhe des Vorschusses

1. Überblick Rz. 45 Die Höhe des Vorschusses richtet sich nicht nur nach den bereits entstandenen, sondern auch nach den voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen. Das Gesetz spricht insoweit nur davon, dass der Anwalt einen "angemessenen" Vorschuss fordern kann. Eine rechtlich überprüfbare Bedeutung kommt diesem Tatbestandsmerkmal kaum zu. Insbesondere eine Ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Vorrang der Vorschriften des VV Teil 5

Rz. 394 Auch in Verfahren nach VV Teil 5 sind die Gebühren des VV Teil 3 grundsätzlich nicht anwendbar. Rz. 395 Anwendbar sind die Gebühren des VV Teil 3 nach VV Vorb. 5 Abs. 4 wiederummehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Höhe

Rz. 32 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal. Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütenden Gebühren (vgl. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anhängigkeit eines Verfahrens vor dem Gerichtsvollzieher

Rz. 10 Die mit dem Zweiten Justizmodernisierungsgesetz (in Kraft getreten am 31.12.2006) eingefügte Ergänzung der Anm. Abs. 1 S. 2 hat zu einer weiteren Klarstellung geführt. In VV 1003 war bislang lediglich von einer Anhängigkeit in einem gerichtlichen Verfahren die Rede. Unklar war, wann im Rahmen der Zwangsvollstreckung wegen Anhängigkeit lediglich eine reduzierte 1,0-Ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Berufung wird ohne Begründung in der Hauptsache für erledigt erklärt

Rz. 63 Anders verhält es sich, wenn ohne Berufungsbegründung das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt wird und der Anwalt des Berufungsbeklagten die Zustimmung zur übereinstimmenden Erledigung verweigert, da hierin ein Sachantrag i.S.v. VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu sehen ist, der bereits die volle Gebühr auslöst, die dann auch erstattungsfähig ist.[34]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mehrheit von Auftraggebern

1. Gemeinschaftliche Beteiligung aller Auftraggeber (Gegenstandsidentität) Rz. 15 Vertritt der beigeordnete Anwalt mehrere echte Streitgenossen, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für den zweiten und jeden weiteren Auftraggeber um jeweils 0,3 (vgl. VV 1008). Demnach beträgt sie (in der ersten Instanz) beispielsweise im Falle einer gemeinschaftlichen Beteiligung von drei Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc)3. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet kein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 19 Stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein und gibt sie die Sache zur eventuellen Verfolgung an die zuständige Verwaltungsbehörde ab, sieht die Verwaltungsbehörde jedoch keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit einzuleiten, kommt es also gar nicht mehr zu einem Bußgeldverfahren, dann entsteht im Strafverfahren zwar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopien/Ausdrucke für Versicherungen

Rz. 65 Aktenauszüge aus Straf- und Bußgeldakten werden häufig auch für Versicherungsgesellschaften erstellt, die aufgrund des Akteninhalts ihre Einstandspflicht oder ihre Aussichten auf Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Dritte beurteilen. Werden solche Aktenauszüge im Rahmen eines von dem Versicherer erteilten Mandats angefertigt, richtet sich die Vergütung...mehr