Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Weitere erste Instanz nach Zurückverweisung

Rz. 299 Hebt das Beschwerdegericht die erstinstanzliche Entscheidung auf und verweist die Sache zurück an das erstinstanzliche Familiengericht, erhält der Verfahrensbeistand neben den gesonderten Pauschalen für die erste Instanz und die Beschwerdeinstanz keine weitere gesonderte Pauschale für die weitere erste Instanz nach der Zurückverweisung.[535] Gegen die Entstehung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergütung aus der Landeskasse

Rz. 32 Der beigeordnete Rechtsanwalt kann seine Vergütung aus der Landeskasse verlangen (§ 45 Abs. 2). Dies setzt jedoch voraus, dass der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist (§ 45 Abs. 2). Ist der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, steht dem Anwalt gegen die Landeskasse allerdings nur ein Anspruch auf Vergütung eines Prozesskostenhil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Altfälle

Rz. 8 Für die Frage, ab welchem Zeitpunkt § 59a anwendbar ist, wird jedenfalls im Ergebnis nicht auf die Übergangsregelung in § 60 oder auf den Zeitpunkt der Beiordnung bzw. Bestellung als Beistand abgestellt werden können. Denn für den von der Staatsanwaltschaft beigeordneten Zeugenbeistand ist schon vor Inkrafttreten des § 59a der § 45 Abs. 3 entsprechend angewandt und dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abs. 3 als Auffangtatbestand

Rz. 25 Die Vorschrift wird durch die Verwendung des Begriffs "sonst" zum Auffangtatbestand. Für den Normadressaten kann die Regelung nur so verstanden werden, dass sämtliche gerichtlichen Beiordnungen oder Bestellungen, die nicht bereits Gegenstand der Abs. 1 und 2 sind, unter Abs. 3 fallen sollen. Das ist eindeutig und damit ungeachtet eines etwaigen Vorbehalts des Gesetzge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze (bis 26.7.2019)

Rz. 187 Entgegen seiner systematischen Stellung im zweiten Abschnitt des VBVG – Vergütung des Vormunds – gilt die in § 3 VBVG getroffene Regelung dem Grunde nach auch für Berufsbetreuer.[313] In Bezug auf die Höhe der Stundenvergütung ist § 4 VBVG für Berufsbetreuer lex specialis; Entsprechendes gilt nach § 5 VBVG für die zu vergütenden Stundenansätze. Es spielt für die Anwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kriterien Mittellosigkeit und Heimunterbrinung (bis 26.7.2019)

Rz. 196 Der Stundenansatz nach § 5 VBVG differenziert nach dem Kriterium der Mittellosigkeit sowie der Unterbringung des Betreuten in einem Heim (siehe Rdn 198) und ist dabei jeweils gestaffelt nach der Dauer der Betreuung. Abs. 1 S. 1 der Vorschrift legt die Stundenansätze für nicht-mittellose Heimbewohner fest, Abs. 1 S. 2 die Stundenansätze für nicht-mittellose Betreute, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwalt und Mandant

Rz. 21 Parteien des Vertrags sind der Anwalt und sein Mandant. Steht auf Auftraggeberseite eine Personenmehrheit, hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge.[22] Gehört der beauftragte Rechtsanwalt einer Sozietät an, wird das Mandat im Regelfall der Sozietät als rechts- und parteifähiger Gesellschaft übertragen,[23] es sei denn, der Mandant möchte ausdrücklich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / K. Änderungen durch das FGG-Reformgesetz

Rz. 118 Für die Frage, wann das RVG in der Fassung des FGG-ReformG (gültig seit dem 1.9.2009) anzuwenden ist und wann das bisherige Recht gilt, richtet sich nicht nach § 60. Hier ist vielmehr auf die Übergangsregelung des Art. 111 FGG-ReformG abzustellen. Da diese Fälle keine Relevanz mehr haben, wird insoweit auf die Vorauflage verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Beratungshilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 384 Der Nachlassverwalter hat gem. § 1987 BGB stets einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Damit unterscheidet er sich von den Nachlasspflegern nach §§ 1960, 1961 BGB, die die Pflegschaft grds. unentgeltlich zu führen haben, sowie vom Vormund und von anderen Pflegern.[693] Der Grund für die Entgeltlichkeit der Amtsführung liegt darin, dass der Nachlassverwalter n...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Rat oder Auskunft

Rz. 37 Erteilt der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe lediglich einen Rat (Beratung) oder eine Auskunft, so wird es in der Regel an Telekommunikationsauslagen fehlen, es sei denn, der Anwalt ruft den Ratsuchenden an und gewährt die Beratung telefonisch oder das Beratungsergebnis wird schriftlich zusammengefasst und dem Auftraggeber zugeschickt.[29] Es reicht aus, wenn nur e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 123 Den Gegenstandswert kann der Urkundsbeamte überprüfen, solange insoweit noch keine gerichtliche Festsetzung gem. §§ 32, 33 erfolgt ist. Nach gerichtlicher Festsetzung ist der Urkundsbeamte hieran gebunden. Nachdem der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt worden ist, ist die Festsetzung gem. § 32 Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 12 Gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 gelten die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften zwar entsprechend auch für die Tätigkeit des Anwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Wird der Anwalt aber nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig, dann kann es mangels eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sinn und Zweck der Anrechnung

Rz. 45 Die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr soll das Gesamtaufkommen der Gebühren in den Fällen begrenzen, in denen sich nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der Umfang der Tätigkeit und deren Schwierigkeit in einer Angelegenheit erheblich verringert, weil der Anwalt in einer anderen Angelegenheit bereits vorbefasst war. Besonders deutlich wird dies bei Rahm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren über die Prozesskostenhilfe

Rz. 9 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Auftraggeber ist in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. Die Vorschriften der Prozesskostenhilfe gelten unmittelbar für sämtliche bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Andere Verfahrensordnungen verweisen auf diese Vorschriften (näher siehe Rdn 4). Rz. 10 Das Verfahren über Prozesskostenhilfe wird durch einen Antrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Generelle Fälligkeitstatbestände (Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 In Abs. 1 S. 1 sind zwei generelle Fälligkeitstatbestände aufgestellt, die für alle Vergütungen nach dem RVG gelten, nämlich a) Erledigung des Auftrags (Abs. 1 S. 1, 1. Alt.) aa) Kenntnis von der Erledigung Rz. 19 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 1. Alt. fäl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenansatzverfahren und Hauptsache

Rz. 86 Die Tätigkeit des Anwalts im Kostenansatzverfahren ist im RVG dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Insoweit greift der Auffangtatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1, wonach Tätigkeiten im Verfahren über den Kostenansatz als Neben- und Abwicklungstätigkeit zum Gebührenrechtszug der Hauptsache gehören und mit den Gebühren des Rechtszugs abgegolten sind. Das gilt auch im Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mahnanwalt, Hauptbevollmächtigter, Terminsvertreter

Rz. 153 Obergerichtlich geregelt sind jetzt die Fälle, in denen der Mahnanwalt als Hauptbevollmächtigter des Streitverfahrens einen Unterbevollmächtigten beauftragt. Eine Kostenerstattung ist nur notwendig, wenn die dadurch verursachten Kosten in etwa gleich hoch oder niedriger sind, als die auf diese Weise ersparten Reisekosten des ehemaligen Mahnanwalts. In einer Grundsatz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Rechtsanwalt

Rz. 30 Ein ausländischer Rechtsanwalt kann ebenfalls seine Vergütung nicht im Verfahren nach § 11 festsetzen lassen, da sich sein Vergütungsanspruch nach ausländischem Recht richtet. Auch dann, wenn die Abrechnung nach dem RVG vereinbart ist, kommt eine Festsetzung nicht in Betracht, da es sich dann nicht um die gesetzliche, sondern um eine vereinbarte Vergütung handelt (sie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Sorgerechts- und Freiheitsentziehungsverfahren

Rz. 301 Wird der Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren und parallel hierzu in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für das minderjährige Kind bestellt und werden ihm vom Gericht jeweils zusätzliche Aufgaben i.S.d. § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG übertragen, kann er in beiden Verfahren eine Vergütung gem. § 158 Abs. 7 S. 2 und 3 FamFG bea...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Herabsetzungsantrag

Rz. 82 Hat das Gericht die Leistungsfähigkeit rechtskräftig festgestellt, kann der Beschuldigte nicht wegen späterer Veränderung seiner Verhältnisse die Aufhebung des Beschlusses verlangen.[68] Rz. 83 Zuzulassen ist allerdings ein Abänderungsantrag des Beschuldigten, wenn das Gericht Ratenzahlungen angeordnet hat. Verändern sich unvorhergesehenerweise die wirtschaftlichen Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festsetzung

Rz. 387 Die Festsetzung der Vergütung erfolgt auf Antrag des Verwalters durch das Nachlassgericht (§§ 1975, 1915, 1962 BGB); zuständig ist der Rechtspfleger (§§ 3 Nr. 2c, 16 Abs. 1 Nr. 1 RPflG). Eine Festsetzung gegen die Staatskasse nach den Regeln des VBVG ist wegen der Besonderheiten der Nachlassverwaltung auch bei Mittellosigkeit des Nachlasses ausgeschlossen.[704] Bei d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren und Auslagen (Regelvergütung)

Rz. 3 Durch das 2. KostRMoG ist § 50 Abs. 1 S. 1 neu gefasst worden. Danach hat die Staatskasse nach Befriedigung ihrer Ansprüche nicht nur die Gebührendifferenz, sondern auch zusätzliche Auslagen des Rechtsanwalts, die nicht von der Staatskasse zu vergüten sind, einzuziehen.[3]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligung eines festen Geldbetrages

Rz. 272 Alternativ zu der Bewilligung des Aufwendungsersatzes und der Vergütung nach § 277 Abs. 1 und 2 FamFG kann das Familiengericht dem Verfahrenspfleger einen festen Geldbetrag gewähren, wenn die für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte erforderliche Zeit vorhersehbar und ihre Ausschöpfung durch den Pfleger gewährleistet ist (§ 277 Abs. 3 S. 1 FamFG). Bei der Bemessung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bruchteilsberechnung

Rz. 10 Die Vorschrift des Abs. 1 S. 1 bestimmt, dass sich der Gegenstandswert zwar nach dem für die Gerichtsgebühren festgesetzten Geschäftswert richtet, hier aber nur ein entsprechender Anteil zu berücksichtigen ist. Maßgebend ist nur der Bruchteil des für die Gerichtsgebühren geltenden Geschäftswerts, der sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Anteile des Auftraggebers zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fehlerhafte Beiordnung im Festsetzungsverfahren (§ 55)

Rz. 31 Eine nichtige Beiordnung oder Bestellung ist im Festsetzungsverfahren (§ 55) so zu behandeln, als wäre sie nicht vorgenommen worden. Eine nur fehlerhafte Beiordnung oder Bestellung ist so hinzunehmen, wie sie vorgenommen worden ist.[37] Unklarheiten sind im Zweifel zugunsten des Anwalts auszulegen. Das Erklärungsrisiko liegt bei der öffentlich-rechtlichen Körperschaft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu erhebende Gebühren

Rz. 53 Die Hinweispflicht erstreckt sich nur auf Gebühren. Damit sind die im RVG geregelten staatlichen Tarife gemeint. Nur diese Gebühren werden i.S.d. Abs. 5 "erhoben".[11] Rz. 54 Darüber hinaus kommt eine Hinweispflicht auch für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht, wenn sich die dort vereinbarte Vergütung zumindest auch nach den gesetzlichen Gebühren ric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Obere Forderungsgrenze im Innenverhältnis

Rz. 38 Abs. 1 enthält (i.V.m. § 15 Abs. 2) die Regel, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber die Gebühren nur einmal erhält. Er erhält also pro Angelegenheit insbesondere nur eine Geschäftsgebühr oder eine Verfahrensgebühr, die als Wertgebühr (§§ 13, 49) und bei Gegenstandsidentität ggf. nach VV 1008 zu erhöhen ist. Betrifft d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ordnungsgeld

Rz. 71 Auch beim Ordnungsgeld gemäß § 890 ZPO ist umstritten, ob der Wert der Hauptsache oder nur ein Bruchteil davon den Gegenstandswert bildet. Nach einer Auffassung besteht der Gegenstandswert hier in der Regel nur aus einem Bruchteil des Werts der Hauptsache.[107] Allerdings ist auch hier zu berücksichtigen, dass nach dem Wortlaut maßgebend ist, welchen Wert die zu erwir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebührenberechnung bei Verweisung nach S. 2 (Diagonalverweisung)

Rz. 36 Wird von einem Rechtsmittelgericht an ein Gericht eines anderen Rechtszugs niedrigerer Instanz verwiesen, gilt S. 2. Zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift siehe im Einzelnen Vor §§ 20, 21 Rdn 36 ff. Die weitere Tätigkeit vor dem Empfangsgericht bildet eine neue Angelegenheit. Der Anwalt erhält alle Gebühren, die dort ausgelöst werden, erneut.[15] Daher sind in diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Zahlungspflicht

Rz. 91 Der Mandant braucht trotz Aufforderung die Vergütung nicht zu bezahlen. Der Auftraggeber kann sich passiv verhalten und braucht nichts zu veranlassen. Er kann insbesondere nicht in Zahlungsverzug geraten;[79] eine Verzinsung kann nicht eintreten. Zahlt der Mandant allerdings ohne ordnungsgemäße Mitteilung der Kostenberechnung, kann er seine Leistung nicht nach § 812 BG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Rz. 12 Fordert der Rechtsanwalt den Schuldner mit Vollstreckungsauftrag zur Erfüllung des Vollstreckungstitels auf, richtet sich der Gegenstandswert nach § 25. Denn die Zwangsvollstreckung beginnt mit dieser Tätigkeit (vgl. VV 3309 Rdn 6, 445 ff., 455 ff.).[18] Bei der Aufforderung zur Erfüllung eines Zahlungstitels ist die Gebühr VV 3309 dann nach dem Betrag der zu vollstre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Wertfestsetzung (Abs. 1)

Rz. 17 Das Gesetz sieht unterschiedliche Wertfestsetzungen vor. Abzugrenzen voneinander sind die Festsetzungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unterbliebene gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung

Rz. 173 Ist die Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreung bei der Bestellung unterblieben, so kann sie nicht nachgeholt werden. Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig.[282] Das gilt auch, wenn die Feststellung versehentlich unterblieben ist.[283] Eine rückwirkende Korrektur der Bestellung ist au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz bei der Wertfestsetzung

Rz. 19 Nach § 3 Abs. 1 GKG berechnen sich die Gerichtsgebühren in Zivilsachen grundsätzlich nach dem Streitwert und im Falle eines gerichtlichen Vergleichs über nicht anhängige Gegenstände nach dem Vergleichsmehrwert (GKG-KostVerz. 1900), soweit nichts anderes bestimmt ist. Streitwert und Vergleichsmehrwert hat das Gericht nach § 63 GKG von Amts wegen festzusetzen, damit die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Nach den §§ 57, 58 ZPO kann einer Partei, die nicht prozessfähig ist und die keinen gesetzlichen Vertreter hat, unter bestimmten Voraussetzungen ein Prozesspfleger beigeordnet werden. Es sind dies Fälle desmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung wegen Untätigkeit des Urkundsbeamten

Rz. 224 Wird auf das Festsetzungsverlangen des Anwalts nicht reagiert oder der Antrag zögerlich bearbeitet, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung der Festsetzung gleichkommen. Hiergegen kann Erinnerung gem. § 56 eingelegt werden (siehe § 56 Rdn 8);[406] diese ist vorrangig gegenüber dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 27 Abs. 1 EGGVG.[407] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Festsetzung des Anspruchs

Rz. 275 Festgesetzt werden die Zahlungsansprüche des Verfahrenspflegers kraft der Verweisung in § 277 Abs. 5 S. 2 FamFG im Verfahren nach § 168 FamFG. Die betragsmäßige Beschränkung der Beschwerdemöglichkeit folgt aus § 62 Abs. 1 FamFG und beläuft sich auf 600 EUR. Gem. § 61 Abs. 3 FamFG ist jedoch die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung, Fortbildung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 27 Entscheidendes Kriterium ist der erteilte Auftrag. Es kommt nicht darauf an, auf welche Rechte und Rechtsverhältnisse und Gegenstände sich die Tätigkeit des Anwalts tatsächlich bezogen hat. Es muss vielmehr auch ein Auftrag hierzu vorgelegen haben. Überschreitet der Anwalt seinen Auftrag, erweitert sich damit nicht der Gegenstandswert. Dieser kann sich immer nur in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Form der Belehrung

Rz. 8 In § 12c wurde auf die ausdrückliche Anordnung einer Form der Belehrung verzichtet. Allerdings muss die anfechtbare Entscheidung nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Daraus ist zu folgern, dass bei schriftlichen Entscheidungen die Rechtsbehelfsbelehrung von der Unterschrift der Richter oder Rechtspfleger umfasst sein muss.[11] Eine Bel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Tätigkeit für die Partei (Tätigkeit eines Vertreters)

Rz. 35 Die Beiordnung oder Bestellung als solche begründet noch keinen Vergütungsanspruch, weil dieser an eine tatsächliche Leistung anknüpft, die einen Gebührentatbestand erfüllt. Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt erwächst ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nur, wenn er Tätigkeiten für seine Partei vornimmt.[50] Der Rechtsanwalt schuldet der von ihm v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschlussfrist und Entscheidung

Rz. 168 Nach Fristablauf kann der Urkundsbeamte den Vorgang sofort abschließen und einen etwaigen Überschuss an die Partei auskehren. Mit Weiterungen braucht er nicht zu rechnen, da im Interesse der Abrechnungsklarheit der Anspruchsverlust des beigeordneten Anwalts endgültig ist. Abs. 6 regelt eine Ausschlussfrist. Die Frist ist keine Notfrist; eine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren über Rechtsmittel und vorausgegangener Rechtszug (Nr. 1)

Rz. 2 Nr. 1 ist erst durch das 2. KostRMoG eingefügt worden. Diese Vorschrift stellt klar, dass das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug gesonderte Angelegenheiten bilden. Diese Regelung basiert auf der früheren Vorschrift des § 15 Abs. 2 S. 2, die mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG aufgehoben worden ist. Grund für die Verschiebung ist lediglich, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 177 Auch für Vergütungsvereinbarungen gilt die gesetzliche Regelung des § 8. Die Vorschrift gehört zu den Allgemeinen Vorschriften des RVG und gilt daher grundsätzlich für sämtliche Vergütungsarten. Sie ist nicht auf die gesetzliche Vergütung beschränkt.[126] Rz. 178 Andererseits ist Abs. 1 S. 1 dispositives Recht. Auch insoweit gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anspruch gegen den Beklagten

Rz. 10 S. 1 bestimmt, dass ein Gebührenanspruch gegen den Beklagten entsteht. Es besteht damit ein gesetzlicher Anspruch.[8] Rz. 11 Dass der Anspruch des Prozesspflegers wegen der Geschäftsunfähigkeit des Beklagten oder fehlender Eintragung im Grundbuch zunächst nicht realisiert werden kann, ist unerheblich. Rz. 12 Neben dem Anspruch gegen den Beklagten besteht auch ein Anspru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Frist

Rz. 47 Der Antrag auf Feststellung der Leistungsfähigkeit ist nicht fristgebunden. Im Hinblick auf die ab Rechtskraft der Hauptsache laufende Verjährung der Vergütung sollte der Antrag so zeitig gestellt werden, dass die Verjährung noch nicht abgelaufen ist und der Anspruch noch durchgesetzt werden kann. Rz. 48 Der Antrag kann jedoch nicht vor Fälligkeit der Vergütung (§ 8 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kündigung des Anwaltvertrags

Rz. 48 Für die Geltung der öffentlich-rechtlichen Beiordnung ohne Bedeutung ist die Ausgestaltung des privatrechtlichen Verhältnisses Anwalt – Partei (siehe § 45 Rdn 36 ff.). Deshalb vermag eine Kündigung des Anwaltvertrags den Fortbestand der Beiordnung nicht zu hindern.[70]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Aufrechnung gegenüber dem Mandanten und Forderungssperre gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Rz. 72 Ist die eingeklagte Geschäftsgebühr für den Mandanten tituliert und vom Gegner zunächst an den beigeordneten Anwalt gezahlt worden und rechnet der Rechtsanwalt ausdrücklich[158] mit seinem Vergütungsanspruch gegen den Mandanten für die vorgerichtliche Tätigkeit gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung der vom Gegner gezahlten Beträge auf, muss der Anwalt den an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Erkenntnisverfahren erster Instanz

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