Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zusatzgebühr

Rz. 28 Bei Abrechnung nach Wertgebühren entsteht eine gesonderte Zusatzgebühr, die neben den anderen Gebühren (Verfahrens- Termins-, und gegebenenfalls Einigungsgebühr) entsteht. Die Gebühr muss daher auch in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden (§ 10). Rz. 29 Die Gebühr kann in jedem Rechtszug erneut anfallen (§ 17 Nr. 1), sodass sie im Verlaufe eines Rechtsstreits mehr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr, VV 3515

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3515 eine Terminsgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder für die Wahrnehmung eines von ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 14 Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber, kommt es nach VV 1008 zu einer Erhöhung des Gebührenrahmens. Die Erhöhung gilt aber nicht für die Begrenzung des Anrechnungsbetrages auf 207 EUR. Dies stellt der Gesetzgeber in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klar. Dort heißt es: Zitat "Mangels einer ausdrücklichen Regelung dürfte sich damit auch eine andere Streitfra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 32 Die Zwangsvollstreckung ist im Achten Buch der ZPO geregelt. Zwar ist der Unterabschnitt 3 nicht auf die Vollstreckung von Titeln der ZPO beschränkt, sondern findet auch auf andere Vollstreckungstitel Anwendung. Dafür ist aber insoweit erforderlich, dass sich die Vollstreckung derartiger Titel nach den Bestimmungen der ZPO richtet. Solche Regelungen finden sich z.B. i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Soziale und wirtschaftliche Gründe

Rz. 95 Möglich ist auch, dass es der Partei aus sozialen oder wirtschaftlichen Bedingungen unmöglich ist, eine erforderliche Informationsreise zum auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten zu unternehmen. Nach von Eicken [59] soll ein solcher Fall beispielsweise bei einer allein erziehenden Mutter gegeben sein, die mehrere Kleinkinder zu betreuen hat. Auch die persönliche Betreu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 16 Der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Gebühren nach VV Teil 4 wird in Abs. 1 geregelt. Unmittelbar gelten die Vorschriften für den Verteidiger, also sowohl für den Wahlverteidiger als auch für den Pflichtverteidiger. Rz. 17 Aus Abs. 1 ergibt sich anstelle der früheren Verweisungen in §§ 94, 95, 96b und 102 BRAGO, dass die in den einzelnen VV-Nummern ausgewiesenen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 40 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also bevor der Anwalt einen Schriftsatz einreicht oder einen Termin wahrnimmt, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht wie etwa die Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1 oder VV 3201 Nr. 1 u.a.[59] Diese Ermäßigungsvorschriften gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren. Eine Reduzierung ist hier nicht vorgesehen (arg. e A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. "Volle Gebühr" (Abs. 1 S. 1 und 2) Rz. 9 In Abs. 1 S. 1 und 2 sind die Beträge einer Gebühr festgelegt. Gemeint ist damit die frühere "volle Gebühr", also eine 1,0-Gebühr. Der jeweilige Betrag, nach dem sich die Gebühr bemisst, ist von dem zugrunde liegenden Gegenstandswert abhängig (§ 2 Abs. 1). Rz. 10 Die volle Gebühr (1,0) beginnt mit einem Betrag i.H.v. 45 EUR. Mit zune...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zuständigkeit

a) Grundsatz Rz. 147 Nach Abs. 1 S. 1 ist das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig. Danach kommt also die Festsetzung nicht nur vor den ordentlichen Gerichten in Betracht, sondern auch – wie sich aus Abs. 3 ergibt – vor den Gerichten der Verwaltungs-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit. In Arbeitsgerichtssachen ist das Arbeitsgericht zuständig, in Familiensachen da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / s) Unterwerfungsvergleich

Rz. 106 Wird der Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen und gibt er die geforderte Unterlassungs- oder Unterwerfungserklärung ab, so liegt darin grundsätzlich keine Einigung,[96] und zwar selbst dann nicht, wenn die Parteien anschließend die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären.[97]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Straf- und Bußgeldsachen, sonstige Verfahren nach VV Teil 6

Rz. 7 In Straf- und Bußgeldverfahren sowie in Verfahren nach VV Teil 6 sind die VV 3500 ff. entsprechend anwendbar fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 VV 3400 gilt nur für die Angelegenheiten des VV Teils 3, also in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in Verwaltungsstreitverfahren, Finanzgerichtsverfahren und Sozialgerichtsverfahren, und zwar auch in denen nach § 3 Abs. 1 S. 1, also wenn Betragsrahmen gelten. Darüber hinaus ist die Gebühr des Verkehrsanwalts jetzt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g)

Rz. 82 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 35 Abs. 4 KSpG, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§ 35 Abs. 6 EnWG i.V.m. §§ 88 Abs. 5, 80 Abs. 1 S. 1 EnWG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 17 Neu aufgenommen wurde der Fall der Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 und damit eine Lücke geschlossen. Die Erledigungsgebühr entsteht dann, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Vorgespräche vor der Hauptverhandlung

Rz. 30 Strittig ist ferner, ob eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers an einem Vorgespräch mit dem Gericht über organisatorische Fragen einer Hauptverhandlung und den erforderlichen Umfang einer Hauptverhandlung nach § 202a StPO anfällt.[26] Rz. 31 Soweit man eine Terminsgebühr ablehnt, muss die entsprechende Tätigkeit im Rahmen der Verfahrensgebühr nach § 14 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 71 Kostenerstattung und Kostenfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem GWB richten sich nach § 78 S. 1 und S. 2 GWB und §§ 78 S. 3, 182 GWB i.V.m. §§ 91 ff. ZPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung eines von mehreren Antragstellern

Rz. 220 Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem SpruchG einen von mehreren Antragstellern, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Bruchteil des für die Gerichtsgebühren geltenden Geschäftswerts, der sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Anteile des Auftraggebers zu der Gesamtzahl der Anteile aller Antragsteller ergibt (§ 31 Abs. 1 S. 1). Maßgeblicher Zeitpunkt f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgeltungsbereich

Rz. 18 Die Gebühr nach VV 2200 entsteht mit der ersten Tätigkeit des Einvernehmensanwalts nach Erteilung des Auftrags, also in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 2.3 Abs. 3). Rz. 19 Die Einvernehmensgebühr nach VV 2200 deckt die gesamte Tätigkeit des Einvernehmensanwalts im Verfahren über die Herstellung des Einvernehmens ab, also insbesondere die Berat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils nach §§ 537, 558 ZPO (VV 3329)

Rz. 11 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. Eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen ist möglich. Eine fiktive Terminsgebühr kommt mangels Verweisung auf Anm. Abs. 1 zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

Rz. 24 Soweit wegen eines Gegenstandes, der erstinstanzlich dem BVerwG oder dem OVG (VGH) zugewiesen ist, eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 entstanden ist, z.B. durch eine Tätigkeit im Planfeststellungsverfahren,[9] wird diese Gebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 4 zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührenansatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kombination VV 3200/Anm. Abs. 1 Nr. 2, 1. u. 2. Alt.

Rz. 38 Beispiel: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 5.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Parteien über die Klageforderung sowie über eine weitergehende nicht anhängige Forderung i.H.v. 10.000 EUR; zu einer Einigung kommt es nur betreffend die Klageforderung. Eine Regelung über die nicht anhängig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt/Beratungshilfe

Rz. 13 VV 7000 ist anwendbar, soweit der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenkostenhilfe oder nach § 11a ArbGG beigeordnet worden ist (§§ 12, 45, 46). Ein kleinlicher Maßstab ist hier nicht angebracht.[8] Gleiches gilt, soweit der Anwalt als Pflichtverteidiger oder sonst gerichtlich bestellt worden ist. Auch in diesen Fällen erhält er seine Auslagen, wozu auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Formulierung

Rz. 557 Daher empfiehlt sich folgende Formulierung:[596] Muster 1: Ratenzahlungsvereinbarung Muster: Ratenzahlungsvereinbarungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 68 Für die Kostenerstattung sind keine besonderen Vorschriften geschaffen worden. Sie richtet sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. Rz. 69 In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist zu beachten, dass § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG auch in den erstinstanzlichen Verfahren vor den Landesarbeitsgerichten und dem BAG gilt. Ob dies beabsichtigt war, ist fraglich, da der soziale Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Erstattung

Rz. 409 Beantragt ein im Erkenntnisverfahren noch nicht tätiger Rechtsanwalt die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, muss der Schuldner die dadurch angefallene Verfahrensgebühr VV 3009 nicht erstatten (§ 788 ZPO), wenn der Prozessbevollmächtigte des Erkenntnisverfahrens den Antrag hätte stellen können.[407]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einigung über nicht anhängige Gegenstände in einem gerichtlichen Termin

Rz. 40 Kommt es in einem gerichtlichen Termin zu Verhandlungen über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände und wird eine Einigung erzielt, liegt ebenfalls ein Fall der Ermäßigung vor. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR Berufung einzulegen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren

Rz. 3 Nach § 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG kann ein Anspruch zu einem vor dem OLG anhängigen Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Gegenstands bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 S. 2 KapMuG). Die Anmeldung hat schriftlich binnen einer Frist von 6 Monaten seit Bekanntmachung zu erfolgen (§ 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG). Für die Anmel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auf- und Abrundung (Abs. 2)

1. Gebühren Rz. 42 In Abs. 2 S. 2 ist die Rundungsvorschrift des früheren § 11 Abs. 2 S. 2 BRAGO übernommen worden, wonach Beträge unter einem Cent (also die dritte Dezimalstelle) auf- oder abzurunden sind. Bei Mehrbeträgen von unter 0,5 Cent über einem vollen Cent wird abgerundet; bei Mehrbeträgen ab 0,5 Cent über einem vollen Cent (0,005 EUR) wird auf den nächsten Cent aufg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zurückverweisung, § 21 Abs. 1

Rz. 56 Wird das Verfahren vom Rechtsmittelgericht zur erneuten Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen oder gemäß § 328 Abs. 2 StPO an ein anderes erstinstanzliches Gericht verweisen und dort außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, so erhält der Verteidiger für das Verfahren nach Zurückverweisung unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 216 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so erhalten die daran beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist. Die frühere Streitfrage, ob VV 1003 oder VV 1004 gelte, ist auf der Grundlage der durch das FGG-ReformG eing...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Einmaligkeit der Gebühren 1. Grundsatz Rz. 11 Die Vorschrift des Abs. 1 stellt im Zusammenhang mit der des Abs. 2 den Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren auf. In derselben Angelegenheit kann jede Gebühr grundsätzlich nur einmal ausgelöst werden. Die Konsequenz hieraus ist, dass den Gebühren ein Pauschalcharakter zukommt, dass sie also innerhalb derselben Angelegenheit i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 Die Vorschrift gilt für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände. Es ist dabei unerheblich, ob der Anwalt Prozessbevollmächtigter oder Verfahrensbevollmächtigter ist oder ob er ausschließlich mit der Beschwerde beauftragt wurde. Da das Beschwerdeverfahren immer eine eigene selbstständige Angelegenheit bildet (§§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1), erhält auch der in Angelegenhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ist der der Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe tätig, kann er die Staatskasse für die in VV 2501 ff. geregelten Gebühren in Anspruch nehmen (§ 44 S. 1). Für die Gebühren bestimmt die Vorb. 2.5, dass sie ausschließlich nach den VV 2500 bis 2508 entstehen. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 1 BerHG entsprechend für alle weiteren Beratungspersonen i.S.v. § 3 Abs. 1 BerHG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 128 Gemäß Nr. 2. Buchst. e gelten in den aufgeführten Beschwerdeverfahren nach dem GWB die Vorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 gemäß VV Vorb. 3.2.2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen (vgl. §§ 68, 75 Abs. 4, 76 Abs. 5 GWB). a) Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussicht

Rz. 18 Dem Anwalt muss der Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels erteilt worden sein.[15] Daran fehlt es, wenn der Anwalt die Übernahme des Mandats davon abhängig macht, ob das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, und er dieses nach Prüfung der Sache verneint. In diesem Fall ist erst gar kein Auftrag zustande gekommen, so dass dem Anwalt überhaupt kein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Praxisempfehlungen

I. Beschlusslage prüfen 1. Bindungswirkung von Beiordnung und Bestellung Rz. 165 In einem Verfahren, wo sich die Tätigkeit des hierfür beigeordneten oder bestellten Anwalts auf den Verfahrensgegenstand beschränkt und nur die Regelgebühren anfallen, ergeben sich in der Regel keine Abrechnungsprobleme infolge zweifelhafter Rechtsgrundlage für einen Vergütungsanspruch gegen die S...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Begriff der Angelegenheit, § 15

a) Gebührensystem Festgebühr Rz. 49 Bei der Vergütungsberechnung im Rahmen der VV 2501 ff. stellt sich häufig die Frage, ob eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Frage wird zumeist im Rahmen der Beratungsgebühr nach VV 2501 diskutiert, hat aber ebenso auch Bedeutung für die Geschäftsgebühr nach VV 2503 und eine eventuelle Einigungsgebühr nach VV 2508....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Frist

aa) Zwei Wochen Rz. 36 In allen Verfahren nach VV Teil 3 bis 6 kann die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung angefochten werden (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3).[101] Es handelt sich nicht um eine sofortige Beschwerde, sondern um eine einfache fristgebundene Beschwerde, die innerhalb von zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verlängerung einer Räumungsfrist

Rz. 418 Eine besondere Angelegenheit liegt auch vor, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel droht und gemäß § 765a ZPO Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist gestellt wird. Es entsteht die Gebühr VV 3309, nicht die Gebühr nach VV 3334, weil es sich um eine Vollstreckungsangelegenheit handelt (VV 3334 Rdn 10).[418] Die Gebühr nach VV 3334 ist nur für das selb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 131 Ist die erstattungspflichtige Partei der Auffassung, die Umsatzsteuer sei zu Unrecht festgesetzt, weil entgegen der Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO eine Vorsteuerabzugsberechtigung bestehe, wird hier eine Beschwerde oder Erinnerung kaum helfen, sofern nicht zu erwarten ist, dass die erstattungspflichtige Partei doch noch freiwillig zugibt, zum Vorsteuerabzug ber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Notwendigkeitsprüfung

Rz. 125 Auf die Notwendigkeit der Mitwirkung des Verteidigers kommt es nicht an.[59] Die Erstattungsfähigkeit hängt allein davon ab, dass die Tätigkeit des Verteidigers zulässig war.[60] Eine Einschränkung gilt lediglich insoweit, als eine zwar zulässige, aber zwecklose Tätigkeit des Verteidigers keinen Erstattungsanspruch auslöst.[61]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verbandsprozess

Rz. 242 Die anwaltliche Informationspflicht gegenüber einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert es i.d.R. nicht, dass der Prozessbevollmächtigte der Wohnungseigentümergemeinschaft sämtliche Prozessunterlagen kopiert und komplett jedem einzelnen Wohnungseigentümer zugeleitet werden (Nr. 1 Buchst. c). Es reicht vielmehr aus, den Vertreter der Wohnungseigentümer (Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 129 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 130 Sofern derselbe Verfahrensgegenstand zugrunde liegt, erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (VV 1008). Rz. 131 Wird der Auftrag vorz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem BSG als Revisionsgericht

Rz. 36 Zuständiges Gericht ist das BSG, wenn die Hauptsache in der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. Eine ausdrückliche Regelung besteht jetzt auch insoweit, da Abs. 2 S. 2 nicht mehr von "Berufungsverfahren", sondern von "Rechtsmittelverfahren" spricht. Damit sind auch Verfahren vor dem BSG als Revisionsgericht erfasst, sodass auch hier die für den e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Abgabe der Erledigungserklärung im Termin

Rz. 197 Wird die Teilerledigungserklärung erstmals im Termin übereinstimmend abgegeben, so fällt für beide Prozessbevollmächtigte eine Terminsgebühr nach VV 3104 dem vollen Wert der Hauptsache an. Hier gilt nichts anderes als bei der vollständigen Erledigung der Hauptsache, die erst im Termin und nicht zuvor durch Schriftsätze übereinstimmend für erklärt wird.[220] Gleiches ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Nr. 1 Buchst. a bis c

Rz. 225 Es ist stets zunächst festzustellen, ob eine Dokumentenpauschale nach VV 7000 angefallen ist, der Rechtsanwalt sie also von seinem Mandanten fordern kann. Kann der Rechtsanwalt sie dem Mandanten nicht berechnen, stellt sich die Frage der Erstattung durch den dem Mandanten ersatzpflichtigen Gegner nicht. Erst wenn die Dokumentenpauschale angefallen ist, stellt sich im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 528 Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr sind §§ 25 und 31b zu beachten. § 31b ist im Zusammenhang mit der Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen in Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu VV 1000 zu sehen. Die Regelung soll sicherstellen, dass als Wert einer solchen Vereinbarung immer nur ein Bruchteil der zugrunde liegenden Forderung maßgebend ist. Rz. 529 § 31b regelt in e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

a) Überblick Rz. 46 Ergänzend zu der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 regelt die Vorschrift der Nr. 10, wann mehrere Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sowie Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Kostenfestsetzung und den Kostenansatz untereinander eine Angelegenheit bilden und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Rz. 47 Die Regelung der N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anfechtbare Entscheidungen und Rechtsbehelfe

I. Jede anfechtbare Entscheidung Rz. 3 Die Belehrungspflicht gilt umfassend für jede anfechtbare Entscheidung im RVG-Verfahren, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Entscheidung im Beschlusswege erfolgt oder in sonstiger Weise.[3] Die Belehrung ist durch dasjenige Gericht zu erteilen, das die Entscheidung erlässt. Auch Entscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren müssen eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Problemaufriss

Rz. 36 Die Reichweite des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 ist im Einzelnen umstritten. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtsprechung geführt hat.mehr