Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.5 Personalwesen

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwicklung im Personalwesen, sind Mitarbeiter regelmäßig zu beurteilen.[1] Die Gespräche sollten anhand standardisierter Kriterien erfolgen, um vergleichbar zu sein. Mitarbeitergespräche sind zu dokumentieren. Anwesenheitszeiten[2] im Unternehmen sowie Krankheits- und Urlaubstage sollten erfasst werden. Bei übermäßigen Fehlzeiten sowi...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.2 Berechnung bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern (Abs. 1)

Rz. 7 § 21 Abs. 1 regelt für den Personenkreis der rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die Berechnung des Übergangsgeldes, indem die Vorschrift bei diesem Personenkreis auf die §§ 66 bis 72 SGB IX verweist. Das Übergangsgeld berechnet sich bei diesem Personenkreis gemäß § 21 Abs. 1 SGB VI i. V. m. den §§ 66 ff. SGB IX nach folgendem Schema (dazu passendes ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.2 Höhe des Übergangsgeldes

Rz. 24 Das Übergangsgeld wird in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes (§ 21 Abs. 4) gezahlt. Dieses wiederum wird gemäß § 47b SGB V in Höhe des Betrages gezahlt, den die Arbeitsagentur zuletzt als Arbeitslosengeld zahlte. Bei ruhendem Arbeitslosengeld vgl. Rz. 21. Der Austausch der Entgeltdaten (z. B. Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes) erfolgt zwis...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung dient dem Ausgleich eines Verdienstausfalls, den der Versicherte wegen der Teilnahme an einem der folgenden, vom Rentenversicherungsträger finanzierten Teilhabeleistungen erleidet: Leistungen zur Prävention (§ 14), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX; ausgenommen ist die "...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 21 trat in seiner heutigen Konstellation im Zusammenhang mit der Einführung des SGB IX am 1.7.2001 in Kraft; zu diesem Zeitpunkt wurden nämlich die in den unterschiedlichen Gesetzbüchern geregelten rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsvorschriften für das Übergangsgeld in einem Gesetzbuch (SGB IX) zusammengefasst. Deshalb verweist Abs. 1 zur Höhe und Berechnu...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2.2 Auswirkungen von beitragspflichtigen Entgeltersatzleistungen, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 16 Falls während des Bemessungszeitraums aufgrund des Bezuges einer rentenversicherungspflichtigen Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Arbeitslosengeld I) Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 3 und 3a), sind die dieser Entgeltersat...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld/Krankengeld der Sozialen Entschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte für den gleichen Tag eine der folgenden Leistungen erhält: Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§§ 16 ff. BVG, § 83 SVG; ab 1.1.2024 vgl. § 47 SGB XIV), das zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2.1 Arbeitsentgelt neben Arbeitseinkommen

Rz. 12 Wurde im letzten Kalenderjahr (Bemessungszeitraum) neben der selbständigen Tätigkeit auch eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, wird das erzielte Arbeitsentgelt dem Arbeitseinkommen hinzugerechnet. Hierbei ist zwischen 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden: Der Versicherte war zu Beginn des einjährigen Bemessungszeitraums als Arbeitnehmer rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.4 Kontinuitätsregelung (Abs. 3)

Rz. 20 Nicht selten wird bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Krankengeld etc. Übergangsgeld gezahlt. § 69 SGB IX regelt gemeinsam für alle Reha-Träger, dass in diesen Fällen bei der Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist, das der unmittelbar vorhergehenden Entgeltersatzleistung zugrunde lag. Der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2 Ermittlung der Berechnungsgrundlage

Rz. 11 Für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage sind die im Bemessungszeitraum rechtzeitig gezahlten Rentenversicherungsbeiträge maßgebend. Bezüglich der Definition der rechtzeitigen Zahlung wird auf die Komm. zu Rz. 9 verwiesen. Entrichtete der Versicherte in dem für die Übergangsgeldberechnung maßgebenden Kalenderjahr Beiträge z. B. nur für 8 statt für 12 Kalendermonate,...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.2 Übersicht über die einzelnen Schritte zur Übergangsgeldberechnung

Rz. 5 Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich – wie bei anderen Entgeltersatzleistungen – nach dem letzten Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV). Besonderheiten gelten bei Beziehern von Arbeitslosengeld nach dem SGB III und – allerdings nur bis 30.6.2023 – bei Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld; hier richtet sich die Höhe des Überg...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Der Ausgangswert bzw. die Formeln für die Berechnung des Übergangsgeldes richten sich nach dem letzten rentenversicherungsrechtlichen Versicherungsstatus unmittelbar vor Beginn der vom Rentenversicherungsträger durchzuführenden Teilhabeleistung (= letzter Tag vor Beginn der Teilhabeleistung). Als Teilhabeleistungen gelten die unter Rz. 2 aufgeführten Leistungen des Ren...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1.1 Rechtslage ab 1.7.2023

Rz. 2 § 15 regelt die Potenzialanalyse und die Erstellung von Kooperationsplänen ab 1.7.2023 nach dem Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen nach früherem Recht (bis längstens 31.12.2023, vgl. § 65 Abs. 4) der Agenturen für Arbeit mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Wurde ein Jobcenter zwischen einem kommunalen Träger und einer Agentur für Arbeit als gemeinsame Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 33 Die Entgeltleistungen anderer Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, sowie Versorgungskrankengeld/ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung) sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Vomhundertsätze, die bei der Berechnung der jewe...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.4 Kooperationsplan (Abs. 2)

Rz. 15 Der Kooperationsplan nach Abs. 2 Satz 1 ist unter den Trägern abzustimmen, weil beide Träger an den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beteiligt sind, der kommunale Träger im Schwerpunkt aufgrund des § 16a. Das wird von den Jobcentern gesteuert. In diesen Fällen ist der Geschäftsführer (§ 44d) des Jobcenters allein verantwortlich. Weisungen der Träger an das Jobce...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.4 Besonderheit: nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers zum Krankengeld (§ 23c SGB IV)

Rz. 18 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 49 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches konkreten Arbeitsstunden oder gesetzlicher Entgeltfortzahlung (z. B. §§ 3, 9 EFZG, § 616 BGB) oder an Feiertagen (§ 2 EFZG) zuzuordnen ist, regelt ergänzend § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB ...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 22 Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. 2 Satz 2). Das Eingliederungsziel ergibt sich aus der Potenzialanalyse einerseits und den Zielen und Grundsätzen des SGB II und der Leistungsgewährung andererseits. Danach kommt es nach der Bürgergeld-Gesetzgebung nicht mehr unbedingt zunächst dar...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.1 Das letzte Kalenderjahr als Bemessungszeitraum

Rz. 10 Für die Berechnung des Übergangsgeldes ist laut Gesetzestext als Bemessungszeitraum das letzte Kalenderjahr vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) zugrunde zu legen. Dieser Zeitraum verschiebt sich nicht – und zwar auch dann nicht, wenn überhaupt keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (das Übergangsgeld ...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.6 Abs. 3 – Anzurechnende Zeiten

Rz. 30 Auf die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) werden grundsätzlich alle Tage, für die Krankengeld wegen derselbe Krankheit (Rz. 10 f.) gezahlt wurde, angerechnet. Bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer werden nicht die Krankengeld-Zahltage (bei vollen Kalendermonaten gemäß § 65 Abs. 7 SGB IX jeweils 30 Zahltage je Monat), sondern die tatsächlichen ...mehr

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Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 2.2 Abtretung und Verpfändung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Kug können im Rahmen der §§ 53 bis 55 SGB I gepfändet, verpfändet oder übertragen werden. Das Kug als Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sozialleistung unterliegt unter den Voraussetzungen des § 54 Abs. 2 SGB I der Pfändung. § 54 Abs. 3 ist nicht anwendbar, weil das Kug keine laufende Leistung ist. Für die Zwangsvollstreckung in den...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.3 Zahlungsweise des Übergangsgeldes

Rz. 27 Das Übergangsgeld für Bezieher von Arbeitslosengeld I ist regelmäßig ab Beginn der medizinischen Rehabilitationsleistung zu zahlen. § 146 SGB III (6-wöchige Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) findet bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation keine Anwendung. Das Arbeitslosengeld wird gemäß § 154 SGB III für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es fü...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Meldeverfahren zwischen Trägern der Sozialversicherung nach § 69 SGB IX: https://www.gkv-datenaustausch.de/meldeverfahren_sv_traeger/datenaustausch_entgelt...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.1 Allgemeines/Grundvoraussetzungen

Rz. 21 § 21 Abs. 4 SGB VI regelt die Höhe des zulasten der Rentenversicherung zu zahlenden Übergangsgeldes, wenn der Rehabilitand unmittelbar vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. §§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitslosengeld (I) beanspruchen konnte und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Besonderheiten gelten beim Teil-Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.6.1 Überblick

Rz. 28 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 21 Abs. 4 Satz 1 HS 2 a. F.). Voraussetzung war, dass sie Bürgerge...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.6 Weitere mögliche Inhalte des Kooperationsplanes

Rz. 42 Die eingeräumte Möglichkeit nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, in den Kooperationsplan aufzunehmen, welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, in Betracht kommen und welche anderen Leistungsträger im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen vora...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. der Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Begriff: um die gesetzlichen Abzüge vermindertes Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt

Rz. 11 Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmeranteile aufgrund von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung – hierzu ist auch der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zuzuordnen (vgl. § 28d SGB V) – sowie der Solidaritätszuschlag (falls dieser tatsächlich noch zu entrichten ist). Wie gesetzliche Abzüge behandelt werden auch:...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.5 Abs. 2 – Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs

Rz. 25 Gemäß § 48 Abs. 2 lebt der Anspruch auf Krankengeld nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder auf. Diese Vorschrift soll verhindern, dass der längerfristig oder auf Dauer arbeitsunfähig erkrankte Versicherte mit Beginn einer jeden neuen Blockfrist wieder für 78 Wochen Krankengeld beanspruchen kann. Das Wort "Wiederaufleben" i. S. d. § 48 Abs. 2 bedeutet, dass ein Kra...mehr

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Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 2.1 Verletzung der Unterhaltspflicht (Abs. 1)

Rz. 3 § 48 SGB I bestimmt, dass laufende Geldleistungen grundsätzlich an Ehegatten und Kinder des Berechtigten ausgezahlt werden, wenn dieser seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Nach Abs. 1 ist § 48 SGB I zur Auszahlung von Leistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht auf das Kug nicht anzuwenden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Arbeitgeber nicht g...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.6 Weiterbewilligung ohne neue Prüfung der Voraussetzungen

Rz. 58 Abs. 5 wurde durch das InfektionsschutzÄndG mit Wirkung zum 24.11.2021 neu belegt. Inhaltlich wurde die frühere Verordnungsermächtigung aus Abs. 6 aufgegriffen und als Abs. 5 neu gefasst. Abs. 5 a. F. schaffte die Voraussetzungen dafür, befristet laufende Alg II– bzw. Sozialgeldfälle, deren Bewilligungsabschnitt ausläuft, ohne weitere Antragstellung und Überprüfung de...mehr

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Sauer, SGB II § 66 Rechtsän... / 2.2 Voraussetzungen für die Übergangsregelung

Rz. 10 Die Übergangsbestimmung des § 66 kann nur greifen, wenn mindestens 2 Voraussetzungen erfüllt sind, von denen eine 3 Alternativen bietet. Eine Anwendung des § 66 ist ausgeschlossen, wenn das das SGB II ändernde Gesetz oder ein anderes Gesetz eine von § 66 abweichende Bestimmung trifft. § 66 lässt ohne Einschränkungen Ausnahmen zu, die Vorschrift bestimmt insoweit sogar...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.5 Fehlende Mitwirkung

Rz. 31 Fehlende Mitwirkung löst eine Minderung der Anspruchsdauer nur aus, wenn die dafür angedrohte Rechtsfolge der Versagung oder Entziehung der Leistung endgültig eingetreten ist und für die betroffenen Tage ansonsten Alg zu zahlen gewesen wäre. Wird Alg dagegen wegen nachgeholter Mitwirkung im Ermessenswege nachträglich erbracht, scheidet eine zusätzliche Minderung der A...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 74 Ansprüch... / 2.6 Leistungszahlung

Rz. 18 Geldleistungen sind nach § 47 SGB I grundsätzlich kostenfrei auf das angegebene Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum zu überweisen. Banken sind gemäß § 31 Zahlungskontengesetz dazu verpflichtet, mit einer berechtigten Person einen Basiskontovertrag zu schließen, also mit jedem Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, auch Personen ohne ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.10 Vorläufige Entscheidung

Rz. 214 Eine leistungserhöhende Einkommensveränderung (gesunkenes Einkommen) ist schon deshalb nicht disponibel, weil ansonsten die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt würde. Damit würde die Grundsicherung und damit auch das Ziel des Gesetzes nicht erreicht. Im Zuge der Bewilligung von Abschnitten kann der Höhe nach z. B. nicht gleichbleibendes Einkommen als Durchschnittsbetr...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 6 Krankengeld wird während der Mitgliedschaft zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage innerhalb von je 3 Jahren. Durch diese Begrenzung des Krankengeldanspruchs soll das Krankengeld den Lebensunterhalt nur während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sichern. Das Krankengeld dien...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.1 Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Der Anspruch auf Alg wird durch Überweisung auf das inländische Konto des Arbeitslosen, Übermittlung an seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort oder auf sonstige Weise erfüllt, die dem Arbeitslosen die Verfügung über die Leistung ermöglicht. Das kann auch durch Auszahlungen über die Kassenautomaten in den Agenturen für Arbeit geschehen. Die Berücksichtigung von Nebeneinkommen...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.3 Sperrzeit

Rz. 18 Die Regelungen zur Minderung der Anspruchsdauer wegen des Eintritts einer Sperrzeit nach Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie Abs. 2 Satz 2 unterscheiden zunächst danach, ob überhaupt eine Minderung vorzunehmen ist. Ist dies der Fall, treten hinsichtlich des Umfanges der Minderung nach einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 von ...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.4 Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt (Abs. 3 Satz 3 a. F.)

Rz. 94 Abs. 3 Satz 3 a. F. regelt noch bis zum 30.6.2023 den Fall, dass eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt. Nach Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz hat das Jobcenter darüber eine Ermessensentscheidung zu treffen (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 24.2.2014, L 6 AS 73/14 B ER). Die Zulässigkeit, eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt zu erlasse...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.2 Die Eingrenzung der Erleichterungen nach Abs. 1

Rz. 24 Abs. 1 reguliert prinzipiell den Zeitraum, für den die Erleichterungen nach den Abs. 2 bis 4 gelten sollen. Daraus ist ersichtlich, dass der Gesetzgeber auch den März 2020 in den Blick genommen hat (und insofern den ersten Entwurf nachgebessert hat), wohl aus der Überlegung heraus, dass bis zum Inkrafttreten des § 67 über Leistungsanträge in großem Umfang bereits ents...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.5 Bewilligungsabschnitt bei vorläufiger Entscheidung

Rz. 50 Mit Abs. 4 soll den Menschen wegen der Auswirkungen der Corona–Pandemie ein vereinfachter Zugang zum Alg II gewährleistet werden. Die Regelung setzt auf der Bestimmung des § 41a Abs. 1 auf. Danach ist über die Erbringung der Leistungen vorläufig zu entscheiden, wenn ein Anspruch dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erfo...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.5 Verstoß gegen Pflichten des Arbeitgebers aus dem SGB IX

Nach § 164 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Pflichten begründet ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zwar bei Einstellungen, nicht aber bei Versetzungen.[1] Zwar verstößt die E...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam. Dem Sonderkündigungsschutz nach...mehr

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Direktionsrecht / 2 Billigkeitskontrolle

Der Arbeitgeber muss sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen ausüben.[1] Eine Weisung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen hat und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt. So hat der Arbeitgeber beispielsweise bei einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf familiäre Belastungen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutungstatsachen.

Rn 5 Vermutungstatsachen können insb sein (vgl auch § 2 Rn 6 ff): nicht § 7 I entsprechende Ausschreibung (§ 11 Rn 3) oder Stellenanzeige (BAG NZA 17, 715, 310 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]; 16, 1394 [BAG 19.05.2016 - 8 AZR 470/14]), falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen (BAG NZA 12, 1345), Fragen im Bewerbungsgespräch bzw Bewerbungsfragebogen nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderkündigungsschutz.

Rn 91 Schwerbehinderten Menschen und ihnen nach § 151 II SGB IX Gleichgestellten (BAG NJW 14, 3533 [BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13]) kann nur nach Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, § 168 SGB IX (Lingemann Kündigungsschutz, 175 ff). Die Zustimmung kann bei gleichbleibendem Sachverhalt mehrere Kündigungen abdecken (BAG NZA-RR 11, 516) und ist bis zur rechtskräf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 5 setzt Art 5 RL 2000/43/EG, 7 I RL 2000/78/EG, 2 VIII RL 76/207/EWG, 6 RL 2004/113/EG um. Bestehende Nachteile tatsächlicher oder struktureller Art wegen eines in § 1 genannten Grundes sollen verhindert oder ausgeglichen werden, auch wenn dadurch bisher nicht benachteiligte Gruppen ungleich behandelt werden. Vorbild sind ›affirmative actions‹ nach US-amerikanischem R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 21 Verkürzung Kündigungsfrist ArbG bei mehr als 120 Krankheitstagen des AN im vergangenen Jahr (EuGH NZA 13, 553 – Ring); keine Einstellung wegen Neurodermitis mit einem GdB von 40 (BAG NZA 07, 1098 [BAG 03.04.2007 - 9 AZR 823/06]); Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion (BAG NZA 14, 372 [BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12]); Benachteiligung wegen Pflege eines beh...mehr