Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 1.5 Der Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung des 14. L...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 1 Verantwortlichkeit der Personalabteilung

Personalabteilungen sehen sich in der Regel aus Datenschutzsicht u. a. mit folgenden Aufgaben und Themen konfrontiert, ggf. in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten ("DSB"), sofern das Unternehmen einen solchen bestellt hat: Schutz der Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff und Verlust, Erarbeiten von Rollen- und Zugriffskonzepten, Verpflichtung alle...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Eine Vorgängervorschrift mit ähnlichem Inhalt gab es nicht. § 15 hatte vor dem 1.1.2018 einen vollkommen anderen Inhalt (...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Systematik und Abgrenzung zu § 14 Rz. 5 Die sog. Zuständigkeitsklärung, die bis zum 31.12.2017 in dem früheren § 14 geregelt war, erfolgt seit dem 1.1.2018 in unterschiedlichen Vorschriften, nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, wenn der Antrag nicht weiterzuleiten ist, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger ganz oder zumindest zum Teil für die bean...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2 Antragssplittung (Abs. 1)

2.2.1 Grundvoraussetzungen Rz. 11 Die Beteiligung von anderen Rehabilitationsträgern nach § 15 Abs. 1 kann ausschließlich von dem Rehabilitationsträger angewandt werden, der nach § 14 letztendlich zuständig ist. Das kann der erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 sein. Dieser Rehabilitationsträger wird als zuständiger oder auch als "leistender...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3 Einbeziehung eines anderen Rehabilitationsträgers (Abs. 2)

2.3.1 Voraussetzungen und Wirkung der Anwendung des § 15 Abs. 2 Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung des § 15 Abs. 2 ist, dass der nach § 14 zuständige (= den anderen Rehabilitationsträger beteiligende) Rehabilitationsträger den anderen Rehabilitationsträger nicht nach § 15 Abs. 1 einbinden kann. Eine Einbindung nach § 15 Abs. 1 ist dem leistenden Rehabilitationsträger u. a...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 38 Fuchs, Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs – Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes; Beitrag D50-2017 unter www.reha-recht.de, 10.11.2017. Gemeinsame Vereinbarung Reha-Prozess: https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetails/produkt/91.htmlmehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.1 Systematik und Abgrenzung zu § 14

Rz. 5 Die sog. Zuständigkeitsklärung, die bis zum 31.12.2017 in dem früheren § 14 geregelt war, erfolgt seit dem 1.1.2018 in unterschiedlichen Vorschriften, nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, wenn der Antrag nicht weiterzuleiten ist, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger ganz oder zumindest zum Teil für die beantragten Leistungen zuständig ist, § 14...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.2 Notwendig einzuhaltendes Verfahren

Rz. 16 Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für das sog. Antragssplitting nach § 15 Abs. 1 erfüllt, ist folgendes Verfahren zu beachten: Der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger leitet den abgesplitteten Teil des Antrags unverzüglich dem hierfür voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger (Splitting-Adressat) zu. Dabei teilt der nach § 14 zuständige Rehabilita...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 15 ist im Zusammenhang mit § 14 zu sehen. Während § 14 den – im Verhältnis zum Antragsteller/Leistungsberechtigen – letztendlich zuständigen Rehabilitationsträger bestimmt, regelt § 15 die Fälle, in denen dieser zuständige Rehabilitationsträger feststellt, dass im Rahmen des trägerübergreifenden Teilhabebedarfs möglicherweise Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen ...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.5 Integrationsamt als Beteiligter

Rz. 35 Die Integrationsämter sind keine Rehabilitationsträger i. S. d. § 6. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen jedoch die Rehabilitationsträger den gleichen Verpflichtungen einer zügigen Zuständigkeitsprüfung, Bedarfsfeststellung und ggf. Weiterleitung unterliegen: Nach § 187 Abs. 7 S.atz 1 und 2 gelten deshalb die §§ 14 und 15 Abs. 1 sowie die §§ 16 und 17 sinngemäß, w...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.7 Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 37 Gemäß den §§ 77 ff. und § 84 Abs. 1 SGG sind der Widerspruch und die Klage gegen den Rehabilitationsträger, der den jeweiligen Verwaltungsakt erlassen hat, zu richten. Deshalb ist die Frage von Bedeutung, wer in den Fällen des § 15 Abs. 1 und 2 für die Erstellung des Verwaltungsaktes bzw. der Verwaltungsakte zuständig ist. Das ist immer der nach § 14 zuständige Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.2.2 Wirkung bei keiner oder bei einer nicht fristgerechten Rückmeldung

Rz. 30 Erfolgt die Rückmeldung des eingebundenen Rehabilitationsträgers nicht oder nicht fristgerecht i. S. d. Abs. 2 Satz 3, ermittelt der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger den Rehabilitations- bzw. Teilhabedarf nach den Leistungsgesetzen des beteiligten Rehabilitationsträgers. Bezieht sich der beteiligte Rehabilitationsträger darauf, er habe die "Beteiligungsanfra...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.1 Grundvoraussetzungen

Rz. 11 Die Beteiligung von anderen Rehabilitationsträgern nach § 15 Abs. 1 kann ausschließlich von dem Rehabilitationsträger angewandt werden, der nach § 14 letztendlich zuständig ist. Das kann der erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 sein. Dieser Rehabilitationsträger wird als zuständiger oder auch als "leistender" Rehabilitationsträger be...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.1 Voraussetzungen und Wirkung der Anwendung des § 15 Abs. 2

Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung des § 15 Abs. 2 ist, dass der nach § 14 zuständige (= den anderen Rehabilitationsträger beteiligende) Rehabilitationsträger den anderen Rehabilitationsträger nicht nach § 15 Abs. 1 einbinden kann. Eine Einbindung nach § 15 Abs. 1 ist dem leistenden Rehabilitationsträger u. a. verwehrt, wenn der zu splittende Leistungsteil der gleichen Le...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.2.1 Wirkung bei rechtzeitiger Rückmeldung

Rz. 28 Hat der beteiligte Rehabilitationsträger seine grundsätzliche Leistungsverpflichtung dem leistenden Rehabilitationsträger fristgerecht mitgeteilt (vgl. Rz. 26) und wurde keine nach Zuständigkeiten getrennte Leistungsbewilligung und -erbringung vereinbart, entscheidet der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger über die rehabilitationsträgerübergreifenden Gesamtleis...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.4 Vereinbarung, welcher Träger die Teilleistungen im Außenverhältnis erbringt (Abs. 3)

Rz. 31 § 15 Abs. 3 gilt sowohl bei den Fallgestaltungen nach § 15 Abs. 1 also auch bei denen des Abs. 2. Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 2 entscheidet der Rehabilitationsträger, dem der Antrag im Rahmen des Antragssplittings zur Beurteilung des Anspruchs auf Teilleistungen zugeleitet wurde, über seine (Teil-)Leistungen in eigener Zuständigkeit und nach seinen Leistungsge...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.6 Bearbeitungsfrist (Abs. 4)

Rz. 36 In der Regel hat der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger über den Antrag auf Teilhabeleistungen innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrags (= Eingang des Antrags bei ihm) zu entscheiden. Beauftragt der Rehabilitationsträger einen Gutachter (MDK, Ärztlicher Dienst der Rentenversicherung, usw.) zwecks Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, hat der Rehabili...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.3 Konfliktfälle

Rz. 19 In der Praxis zeigen sich immer wieder Konstellationen, bei denen sich der beteiligte Rehabilitationsträger (Splittingadressat) trotz nachgewiesenem rechtzeitigem Splitting durch fehlende Reaktion der Zusammenarbeit verweigert. Hier fehlt beim Teilhabeplan die Feststellung des beteiligten Rehabilitationsträgers und damit ist keine getrennte Leistungserbringung möglich...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.2 Verfahren in den Fällen des § 15 Abs. 2

Rz. 24 Sieht der den Antrag bearbeitende Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 die Notwendigkeit der Beteiligung eines anderen Trägers zur Klärung eines rehabilitationsträgerübergreifenden Teilhabebedarfs bzw. zur Klärung von ggf. vorrangigen Teilhabeleistungen, fordert er den anderen Rehabilitationsträger unverzüglich (§ 121 BGB) zu einer Feststellung (Stellungnahme) schriftl...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Eine Vorgängervorschrift mit ähnlichem Inhalt gab es nicht. § 15 hatte vor dem 1.1.2018 einen vollkommen anderen Inhalt (Erstattung selbst b...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.1 Rehabilitation vor Rente

Rz. 2 Durch die Aufhebung von Abs. 1 aufgrund der Schaffung des SGB IX ist der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" keineswegs entfallen. Vielmehr stellt nunmehr § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IX den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe vor Rentenleistungen klar, wobei dieser Grundsatz insoweit erweitert wurde, als er nunmehr auch beim Bezug einer Rente gilt (§ 8 Abs. 2 Satz 2 SGB IX)...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 2.1 Übermittlung von rentenversicherungsrechtlichen Daten an Dritte

Rz. 3 Die Deutsche Post AG ist nach Abs. 1 berechtigt, die Sozialdaten, die sie im Zusammenhang mit der Rentenauszahlung erhalten hat, einem bestimmten Adressatenkreis mitzuteilen. Dazu gehören die für Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger gemäß § 35 SGB I. Das sind die in §§ 12, 18 – 29 SGB I aufgeführten Stellen. Aufgrund des Gesetzeswortlautes könnten auch die in §...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 2 Leistungen zur Rehabilitation gemäß §§ 15 bis 32 i. V. m. §§ 26ff. SGB IX werden bei einem Auslandsaufenthalt nur dann gewährt, wenn für den Berechtigten (vgl. dazu Komm. zu § 110) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für den Antragsmonat Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeiträge sind nur solche nach deutschem Recht, also nach dem SGB VI (LSG Baden-Württem...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.1 Antragsprinzip

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 Satz 1, dass das Leistungsverfahren nicht von Amts wegen, sondern grundsätzlich auf Antrag des Versicherten beginnt. Das grundsätzliche Erfordernis der Antragstellung beruht auf der Erwägung, dass der Versicherungsträger von sich aus in aller Regel den Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zu erkennen vermag. Hierfür ist die Mitwirk...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) erfolgte in Abs. 4 eine redaktionelle Änderung zum 1.7.2001. Das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) nahm mit Wirkung zum 1.10.2005 in Abs. 6 eine weitere Änderung vor. Durch das Gesetz zur An...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1995 ergänzt worden. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001. Eine weitere redaktionelle Bereinigun...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt worden. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1927) erfolgten redaktionelle und inhaltliche Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2001 (Aufhebung von Abs. 1 Satz 2 und 3, Anfügung von Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.4 Mitwirkungspflicht

Rz. 11 Abs. 4 bürdet dem Versicherten eine besondere Mitwirkungsverpflichtung auf. §§ 60 ff. SGB I gelten nicht, da es sich bei der Kontenklärung nicht um die Gewährung einer Sozialleistung handelt. Sinn der Mitwirkungspflicht ist es, den Versicherten in die Ermittlungen einzubeziehen, da er den relevanten und klärungsbedürftigen Sachverhalt am besten kennt und auch die notw...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.3 Antragsfiktion bei Hinterbliebenenrenten

Rz. 5 Abs. 2 trifft eine im Januar 1992 neu in das Rentenrecht eingeführte Regelung. Danach gelten Anträge von Witwen und Witwern auf Zahlung eines Vorschusses für das sog. Sterbevierteljahr als Antrag auf Leistung einer Witwen- oder Witwerrente. Dadurch soll der Hinterbliebene vor den Folgen einer verspäteten Antragstellung geschützt werden. Insbesondere soll dadurch die Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 151 verfolgt den Zweck, das Verfahren der Auskunftserteilung durch die Deutsche Post AG an die Sozialleistungsträger auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Rentendienst der Deutschen Post AG erhält von den Sozialleistungsträgern und den diesen Gleichgestellten eine Fülle von Sozialdaten, um die ihm obliegenden Aufgaben der Zahlung, Anpassung, Überwachung, Ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 151 ist durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Besondere Übergangsbestimmungen bestehen nicht. Änderungen brachten das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 sowie das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996. Diese waren erforderlich aufgrund der Änderungen i...mehr

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Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.2 Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Grundsatz, dass Berechtigte, die sich im Ausland aufhalten, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dabei werden für den Personenkreis, der sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, keine Einschränkungen gemacht. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt behalten die Berechtigten den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, für die keine besonderen Übergangsregelungen bestehen, ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Änderungen hat sie erfahren durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 sowie durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996. Diese Änderungen waren wegen der Novellierung von § 35 SGB I, § 67 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.7 Hinweispflicht

Rz. 10 Eine konkrete Ausprägung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers, auf die Möglichkeit der Stellung eines Antrags hinzuweisen, enthält Abs. 6. Die Rentenversicherungsträger sollen den Leistungsberechtigten nach dem Willen des Gesetzgebers in weiteren Fällen auf seinen Anspruch hinweisen. Das ist dann der Fall, wenn es nahe liegt, dass er Leistungen in Anspruch nehme...mehr

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Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.3 Gewöhnlicher Auslandsaufenthalt

Rz. 5 Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand (§ 30 Abs. 3 SGB I) dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (BSGE 27 S. 88). Es ist nicht entscheidend, ob dort auch ein Wohnsitz begründet worden ist. Vielmehr sind allein die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend. Deshalb ist in...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.2 Krankheitsdaten

Rz. 7 Abs. 2 konkretisiert für die Rentenversicherung die in § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB I und § 76 SGB X enthaltene Regelung des Sozialgeheimnisses hinsichtlich medizinischer Daten, die wegen ihrer hohen Sensibilität besonders schutzwürdig sind. Die Differenzierung zwischen besonders schützenswerten und normalen Sozialdaten stellt keinen Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG...mehr

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Jansen, SGB VI § 117 Abschluss / 2.1 Schriftform

Rz. 2 Nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 31ff. SGB X kann eine Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen, also ein Verwaltungsakt, gemäß § 33 Abs. 2 SGB X auch formfrei ergehen. Demgegenüber trifft § 117 eine Sonderregelung, da für Verwaltungsakte der Versicherungsträger ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben ist. Das Schriftformerfordernis gilt nicht nur für Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 117a Beson... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 34 Abs. 1 besteht ein Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Wartezeit erfüllt ist und die persönlichen sowie gegebenenfalls die geforderten besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Neben der Beurteilung des originären Rentenanspruchs ist hinsichtlich des Anspruchs auf den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjähri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung beim Rentenversicherungsträger

Rz. 3 In Abs. 1 Satz 1 wird der allgemeine Grundsatz genannt, dass die Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten durch die Rentenversicherungsträger zu deren Zwecken nur im Rahmen der übertragenen Aufgaben und der Erforderlichkeit zulässig sind. Dies bezieht sich jedoch nur auf Daten, die der Rentenversicherungsträger als Sozialleistungsträger erhebt. Soweit er etwa als Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 112 Qualit... / 2.2 Maßnahmen der einrichtungsinternen Qualitätssicherung (Abs. 2)

Rz. 5 In Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Qualitätsverantwortung sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach Abs. 2 verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements durchzuführen. Die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen haben sich an den für die Einrichtungsträger verbindlichen Vorgaben der nach § 113 auf Bundesebene getroffen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 2.1 Umfang des Datenzugriffs

Rz. 3 Die Formulierung "erforderliche Daten" schränkt den Umfang der Daten, die den den Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung gestellt werden, auf ein Mindestmaß ein. Gleichzeitig wird damit sowohl der Teil erfasst, der aus dem Datenbestand der Datenstelle der Rentenversicherungsträger geliefert wird, als auch der Teil, der aus dem Versicherungskonto bei dem aktuellen Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das Zweite SGB-ÄndG v.13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 den Änderungen in § 35 SGB I sowie § 67, § 79 Abs. 3 SGB X angepasst worden. Weitere Änderungen traten durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit v. 26.7.1994 (BGBl. I S. 1792), das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / Zusammenfassung

Begriff Unter Wiedereingliederung (auch stufenweise Wiedereingliederung) versteht man ein Modell, mit dem Beschäftigte in der Genesungsphase nach einer Erkrankung oder Verletzung stundenweise beschäftigt und so wieder an die am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen herangeführt werden. Stufenweise Wiedereingliederung ist ein Baustein der Rehabilitation im beruflichen Bereich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 1 Ziel der Wiedereingliederung

Eine stufenweise Wiedereingliederung hat als Ziel, den Gesundheitszustand des Betroffenen durch eine schonende Heranführung an die Arbeitsbelastungen zu verbessern oder wenigstens zu stabilisieren. Als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation gehört sie in die Zuständigkeit des behandelnden Arztes. Die Wiedereingliederungsmaßnahme begründet ein eigenes Rechtsverhältnis zwisc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1.2 Behördliche Zulassung der Kündigung

Die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen können nach § 17 Abs. 2 MuSchG die Kündigung durch den Arbeitgeber in besonderen Fällen ausnahmsweise für zulässig erklären. Das Gesetz fordert, dass es sich dafür um besondere Fälle handelt, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Kündigungsschutz auch bei Vorbereitungsmaßnahmen

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind auch innerhalb der Dauer des Kündigungsverbots vorgenommene Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf die Kündigung unzulässig. Trifft der Arbeitgeber solche Vorbereitungsmaßnahmen während der Schutzfrist, ist die Kündigung gemäß § 134 BGB nichtig. Eine Erläuterung des Begriffs "Vorbereitungsmaßnahmen" enthält die Gesetzesbe...mehr