Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 21 & Vorbemerkung Die gesetzliche Regelung zur Feststellung einer Schwerbehinderung findet sich in § 69 SGB IX, wobei das Ziel nicht in der Durchsetzung einer Geldleistung, sondern in der Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z.B. erweiterter Kündigungsschutz, zusätzlicher Sonderurlaub, steuerliche Entlastungsbeträge, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Parkberechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 35 & Vorbemerkung Da Gewährung von Grundsicherungsleistungen einerseits die richtige Ermittlung des den Beteiligten zustehenden Bedarfs und andererseits die korrekte Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte voraussetzt, ist eine Überprüfung häufig umfangreich. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rechtsanspruchsleistung

Begriff Sozialleistungen sind grundsätzlich Rechtsanspruchsleistungen. Ausnahmen ergeben sich, wenn der Leistungsträger gesetzlich ermächtigt wird, Ermessen auszuüben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Anspruch ist als subjektives Recht des Versicherten einklagbar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rehabilitation / Zusammenfassung

Begriff Rehabilitation ist der koordinierte Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld. Es dient der Funktionsverbesserung, um eine größtmögliche Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen zu erreichen. Der Betroffene soll laut Definition der WH...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Sonderregelungen

Rz. 26 Für Jugendliche (d. h., wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, vgl. § 2 Abs. 2 JArbSchG) gilt die Sonderregelung des § 21 JArbSchG , der deren Beschäftigung nur im Falle vorübergehender und unaufschiebbarer Arbeiten in Notfällen zulässt, und das auch nur dann, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen. Rz. 27 Schwerbehinderte Arbeitnehmer und diesen G...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / Zusammenfassung

Begriff Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat dabei mitzuwirken. Die Mitwirkungspflichten sind gesetzlich definiert und im Sozialgesetzbuch abschließend aufgezählt (allgemeine Mitwirkungsobliegenheiten). Unangemessene Mitwirkungspflichten können abgelehnt werden. Der Sozialleistungsträger kann eine Sozialleistung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / 3 Anrechnung auf den Leistungsanspruch

Sobald der Anspruch auf die Geldleistung auch in seiner Höhe bestimmt werden kann, sind die Vorschüsse auf den Anspruch anzurechnen.[1] Der Restanspruch wird an den Leistungsberechtigten ausgezahlt. Übersteigen die Vorschüsse den Leistungsanspruch, hat der Sozialleistungsträger einen Erstattungsanspruch gegen den Empfänger. Das ist auch dann der Fall, wenn nachträglich festg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 5 Aufwendungsersatz

Wer im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten persönlich erscheint oder sich einer Untersuchung unterzieht,[1] kann auf Antrag Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls in angemessenem Umfang erhalten.[2] Der Antrag ist weder an eine Form noch an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Bei persönlichem Erscheinen sollen Aufwendungen nur in Härtefällen ersetzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / 3 Besondere Verrechnungsfälle

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rehabilitation / 3 Zuständigkeit

Die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs sowie der Umfang richten sich nach den Vorschriften für die einzelnen Rehabilitationsträger. Vorrangig zuständig sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Leistungen bei Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit), Kriegsopferversorgung (Leistungen der sozialen Entschädigung) oder gesetzlichen Unfallversicherung (Leistungen aufgr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 1.1 Angabe von Tatsachen

Sozialleistungsberechtigte haben alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, zuzustimmen, dass auch Dritten die erforderlichen Auskünfte erteilt werden, soweit der zuständige Leistungsträger dies verlangt, Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen, wenn diese für die Leistung erheblich oder im Zusammenhang mit ihnen abgegeben worden sind, oder B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.3 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen

Begrenzt unpfändbar sind[1] Elterngeld, Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Wohngeld und Geldleistungen, die den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen. Wenn ein Teil der genannten Leistungen pfändbar ist, richtet sich der Umfang der Pfändung nach § 54 Abs. 4 SGB I.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / Zusammenfassung

Begriff Ein Leistungsträger kann eine Geldleistung mit der Forderung eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen (Sonderfall der Aufrechnung ohne Gegenseitigkeit). Er muss dazu durch den anderen Leistungsträger ermächtigt werden. Die sozialrechtliche Verrechnung ist rechtens, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der für die Geldleistung zuständige ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 2.3 Fehlende gesetzliche Unterhaltspflicht

Wenn eine Abzweigung nach § 48 Abs. 1 SGB I nicht möglich ist, ist die Abzweigung nach § 48 Abs. 2 SGB I zu prüfen.[1] Danach kann auch beim Fehlen einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung in bestimmten Fällen abgezweigt werden. Die Vorschrift erfasst den Fall, in dem eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung wegen fehlender Leistungsfähigkeit nicht besteht, der Sozialleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / Zusammenfassung

Begriff Einmalige oder laufende Geldleistungen können gepfändet werden. Dazu ist ein Vollstreckungstitel erforderlich. Bestimmte Geldleistungen, wie z. B. Erziehungsgeld oder solche, die einen behinderungsbedingten Mehraufwand ausgleichen, sind beschränkt pfändbar. Ansprüche auf Dienst- oder Sachleistungen sind unpfändbar. Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Ehegatten oder Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / 1 Ermessensleistung

Ein Sozialleistungsträger kann Vorschüsse von Amts wegen zahlen, wenn der Anspruch auf eine Geldleistung dem Grunde nach festgestellt wurde und lediglich zur Höhe des Anspruchs noch längere Zeit ermittelt werden muss.[1] Es ist in das Ermessen des Sozialleistungsträgers gestellt, Vorschüsse zu zahlen und die Höhe der Zahlung zu bestimmen. Die Geldleistung muss eine Soziallei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / 2 Rechtsanspruch

Beantragt der Sozialleistungsberechtigte einen Vorschuss, so muss der Sozialleistungsträger diesen zahlen.[1] Ein Ermessen ist nicht eingeräumt. Die Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Die Höhe des Vorschusses liegt im Ermessen des Sozialleistungsträgers. Praxis-Beispiel Beginn der Zahlung Der Versicherte einer Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rehabilitation / 1 Soziales Recht

Menschen mit Behinderungen haben ein soziales Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 2 Grenzen der Mitwirkung

Unter bestimmten Voraussetzungen[1] bestehen keine Mitwirkungspflichten, oder die Mitwirkung kann abgelehnt oder verweigert werden. Für den Sozialleistungsberechtigten sind damit keine nachteiligen Folgen verbunden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Der Sozialleistungsträger darf die Mitwirkung nicht verlangen bzw. die rechtswidrig verlangte Mitwirkung kann ohne nachteilige F...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 6 Datenschutz

Die Bestimmungen über die Vermittlung von Zusatzversicherungen und die damit einhergehende Zusammenarbeit mit den privaten Krankenversicherungsunternehmen haben keine Auswirkungen auf die Regelungen über den Schutz der Sozialdaten.[1] Die Krankenkassen erlangen durch § 194 Abs. 1a SGB V nicht die Befugnis, dem Datenschutz unterliegende Versichertendaten in zweckwidriger, dem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 2.2 Ende

Geldleistungen werden bis zum Ende des Kalendermonats vor der Zahlung verzinst.[1] Praxis-Beispiel Ende der Verzinsung Eine zu verzinsende Rentennachzahlung für die Zeit vom 1.5. bis 30.9.2022 wird am 3.1.2023 ausgezahlt. Die Verzinsung endet am 31.12.2022.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / Zusammenfassung

Begriff Fällige Geldleistungen werden verzinst, wenn die Leistung verspätet ausgezahlt wird. Die Zinspflicht gleicht die Nachteile aus, die bei verspätet gezahlten, existenzsichernden Sozialleistungen entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Anspruchsgrundlage enthält § 44 SGB I.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / 1 Voraussetzungen

Eine Verrechnung einer Geldleistung ist in dem Rahmen zulässig, in dem auch aufgerechnet werden kann.[1] Abweichend von § 51 SGB I liegen die Leistungsverpflichtung sowie die Forderung nicht in der Hand desselben Leistungsträgers. Praxis-Beispiel Verrechnung einer Beitragsforderung Ein Unfallversicherungsträger hat gegen den Versicherten einer Krankenkasse eine Forderung wegen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 1.1 Geldleistung

Fällige Geldleistungen werden mit 4 % verzinst.[1] Dazu gehören auch Leistungen, die aufgrund einer Ermessensentscheidung anstelle einer Sachleistung in Geld erbracht werden (z. B. Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII) sowie Ansprüche auf Kostenerstattung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 1 Beginn

Das Verwaltungsverfahren beginnt, wenn der Sozialversicherungsträger Ermessen ausüben will und mit einer entsprechenden Mitteilung an den Beteiligten herantritt, von Tatsachen erfährt, die ihn zur Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen veranlassen, oder wenn beim Sozialversicherungsträger ein Antrag gestellt wird.[1] Praxis-Beispiel Einleitung eines Verwaltungsverfa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 4.1 Bundesversorgungsgesetz

Zur Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gehört die Versorgung mit Brillengläsern und Kontaktlinsen. Die gesetzlichen Vorschriften der Krankenversicherung gelten entsprechend. Für Brillen, die wegen einer Gesundheitsstörung nach dem BVG erforderlich sind, wird zu den Kosten des Brillengestells einen Zuschuss gewährt. Dieser Zuschuss ist von den ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / Zusammenfassung

Begriff Benötigt ein Sozialleistungsträger längere Zeit, die Höhe einer dem Grunde nach zustehenden Geldleistung festzustellen, kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Vorschuss gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch darauf, ohne dass der Sozialleistungsträger Ermessen ausüben kann. Die Höhe des Vorschusses liegt im Ermessen des So...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 1.3 Untersuchungen

Sozialleistungsberechtigte sollen sich ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.[1] Entsprechende Untersuchungen dürfen nur verlangt werden, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen nicht in anderer Weise, z. B. durch ärztliche Atteste, geklärt werden können. Der Sozialleistungsber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 1.5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Wer wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.[1] Der Sozialleistungsberechtigte hat wie bei den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Heilbehandlung) aktiv an der Durchführung der Leistungen zur Teilhabe mitzuwirken....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 3 Unterlassene Mitwirkung

Sozialleistungsträger können Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, bis die Mitwirkung nachgeholt wird.[1] Der Eingriff ist zulässig, wenn durch die unterlassene Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert oder deshalb die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 2.2 Gesetzliche Unterhaltspflicht

Unterhaltstitel Maßstab ist die konkrete gesetzliche Unterhaltsverpflichtung des Empfängers der laufenden Geldleistung. Sie ergibt sich entweder aus einem Unterhaltstitel (z. B. in Form eines rechtskräftigen Urteils[1]) oder ist nach den in der Praxis hierzu verwendeten Tabellen verschiedener Oberlandesgerichte zu ermitteln (z. B. Düsseldorfer Tabelle). Der gesetzlichen Unterh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 4 Beteiligte

An Verwaltungsverfahren sind beteiligt[1]: der Antragsteller, der Antragsgegner, der Adressat der Entscheidung und die zum Verfahren hinzugezogenen Personen. Ein Verwaltungsverfahren kann mehrere Beteiligte haben. Der Beteiligtenstatus setzt Beteiligungsfähigkeit voraus. Praxis-Beispiel Beteiligtemehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 1 Mitwirkungspflichten

Die Mitwirkungspflichten treten ergänzend neben die besonderen Mitwirkungsobliegenheiten aller Sozialleistungsbereiche einschließlich der besonderen Teile des Sozialgesetzbuches.[1] Sie können eingefordert werden, wenn in den einzelnen Sozialleistungsbereichen keine abweichenden Regelungen enthalten sind.[2] Die Vorschriften über die Mitwirkung betreffen Sozialleistungsberec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 1 Auslandsaufenthalt

Der Leistungsanspruch ruht, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten und im SGB V nichts Abweichendes bestimmt ist.[1] Der Leistungsanspruch ruht nur für Versicherte, die sich im Ausland aufhalten. Deren im Inland befindliche Familienangehörige sind weiterhin leistungsberechtigt. Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreise...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 5 Aufklärung und Beratung der Versicherten durch die Krankenkassen

Um Missverständnisse über den Charakter des nach der Vermittlung durch die Krankenkasse zwischen dem Versicherten und dem privaten Versicherungsunternehmen zustande gekommenen Versicherungsvertrags zu vermeiden, haben die Krankenkassen eine sich aus den §§ 13 und 14 SGB I ergebende, umfassende Beratungspflicht. Dies betrifft insbesondere das Aufzeigen von Besonderheiten des p...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 1.4 Heilbehandlung

Sozialleistungsberechtigte sollen sich einer Heilbehandlung (insbesondere Leistungen der medizinischen Rehabilitation) unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass sie eine Besserung des Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.[1] Daneben enthält das SGB spezialgesetzliche Mitwirkungspflichten (z. B. Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 1.2 Persönliches Erscheinen

Sozialleistungsberechtigte sollen persönlich in den Diensträumen des Leistungsträgers erscheinen, damit der Leistungsantrag mündlich erörtert werden kann oder andere notwendige Maßnahmen für die Entscheidung über die Leistung ergriffen werden können.[1] Damit können komplizierte Sachverhalte im persönlichen Gespräch erörtert und ein Eindruck vom Sozialleistungsberechtigten gewo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 4 Nachgeholte Mitwirkung

Mit der nachgeholten Mitwirkung fällt der Suspensiveffekt hinsichtlich der ganz oder teilweise versagten oder entzogenen Leistung weg. Die Leistung ist vom Zeitpunkt der Mitwirkung an in vollem Umfang zu erbringen. Der Sozialleistungsträger hat dazu keinen Ermessensspielraum. Der Sozialleistungsträger trifft gleichzeitig eine Ermessensentscheidung darüber, ob die Leistung au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen für das absolute Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG betragen 6 Wochen vor der Entbindung bzw. 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Die letztgenannte Schutzfrist verlängert sich bei Früh- und Mehrgeburten bzw. der Geburt eines i. S. d. § 2 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.3 Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 350 Ob für die ausgesprochene außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Arbeitsgerichtsbarkeit in 2 Stufen. Zunächst ist relevant, ob die Tatsachen, auf die der Arbeitgeber seine außerordentliche Kündigung stützt, an sich geeignet sind, als wichtiger Grund nach § 626 BGB herangezogen zu werden, z. B. eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld [Alg] II, Sozialgeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr