Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Lebenspartnerschaft Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01). Mit der Begrü...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bundesmantelverträge Rz. 59 Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordr...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3 Schriftformersetzende Formen (Abs. 2)

2.3.1 Überblick Rz. 12a Der Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vollständig neu gefasst worden. In der Begründung (BT-Drs. 17/11473 S. 49) ist dazu ausgeführt, dass es sich bei der Neufassung des Abs. 2 um eine Parallelregelung zur Änderung des § 3a VwVfG handelt, sodass auf die entsprechende Begründ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzesvorbehalt Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass ein Träger öffentlicher Gewalt nur durch formelles Gesetz (oder aufgrund eines formellen Gesetzes) in Rechtspositionen des Bürgers eingreifen darf. Das Handeln der Exekutive wird somit beschränkt, wie sich bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt. Dieser Grundsatz ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Chojetzki, Amtsermittlung versus Bürokratieabbau – Zum Nachweis des Geburtsdatums in Kontenklärungs- und Rentenverfahren der Rentenversicherung in Zeiten des E-Governments, ZFSH/SGB 2017, 135. Engelhardt, Änderung des Geburtsdatums bei im Ausland geborenen Versicherten, NZS 1997, 218. Hänlein, Die "Änderung" des Lebensalters nach türkischem Recht, VSSR 1998, 147. Joussen...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.2 Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 setzte dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine Frist bis zum 30.4.2016, in Richtlinien nach § 92 das Nähere über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme für Früherkennungsuntersuchung, für die bereits Europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung nach Abs. 1 Satz 1 vorliegen, zu regeln. Dies betrifft damit Vorsorgeuntersuchungen zur E...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.3 Nachteil

Rz. 17 Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten führen. Es muss nicht zwingend ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen; auch ein verfahrensrechtlicher Nachteil ist ausreichend. Ein nur ideeller Nachteil ist jedoch nicht ausreichend, da dann keine Abweichung von einer durch das SGB eingeräumten Rechtsposition vorliegt. Ob sich die V...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.1 Zusammenarbeit der Krankenkassen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen und deren Verbände zu einer engen, auch kassenartübergreifenden Zusammenarbeit im Interesse der gesetzlichen Krankenversicherung, was in § 86 SGB X nochmals für die verwaltungsverfahrensmäßige Zusammenarbeit wiederholt wird. Diese Pflicht zur Zusammenarbeit geht über die Amtshilfe (vgl. §§ 3 ff. SGB X) hinaus. Rz. 17 Die Gesetzesbe...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.6 Prüfmaßnahmen – Vorrang der Beratung (Abs. 3)

Rz. 21 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Prüfmaßnahmen der Prüfungsstelle grundsätzlich in beide Richtungen gehen, also sowohl eine Nachforderung zugunsten des geprüften Leistungserbringers als auch eine Nachforderung bzw. Kürzung zu dessen Lasten auslösen. Im operativen Bereich sollen gezielte Beratungen des vertragsärztlichen Leistungserbringers durch die Prüfungsstelle weiter...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.1 Überblick

Rz. 12a Der Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vollständig neu gefasst worden. In der Begründung (BT-Drs. 17/11473 S. 49) ist dazu ausgeführt, dass es sich bei der Neufassung des Abs. 2 um eine Parallelregelung zur Änderung des § 3a VwVfG handelt, sodass auf die entsprechende Begründung zu dessen Ä...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.1 Einschränkung der Handlungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 25 Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 eingeräumte Handlungsfähigkeit schließt die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters und dessen dem Grunde nach vorrangige Vertretungsmacht nicht aus. Hieran knüpft Abs. 2 Satz 1 an, der dem gesetzlichen Vertreter die Befugnis einräumt, die Handlungsfähigkeit einzuschränken. Im Regelfall ist die Erklärung beider Elternteile als gemeins...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.4 Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit (Abs. 2b)

Rz. 21h Der neue Abs. 2b ist eine Ordnungsvorschrift, die im Wesentlichen § 3a Abs. 5 VwVfG entspricht. Ermöglicht die Behörde die unmittelbare Abgabe einer Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird, hat sie dem Erklärenden nach § 36a Abs. 2b Satz 1 SGB I vor Abgabe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.6 Gemeinsame Vertrauensdienste (Abs. 4)

Rz. 27 Abs. 4 wurde im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der VO (EU) Nr. 910/2014 durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführung...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rates v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22), 2000/78/EG des Rates v. 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zwischenzeitlich wurde sie durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7 2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 23, Art. 17) geändert. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Ink...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.5 Fehlende Nutzbarkeit eines elektronischen Dokuments (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 trägt der Tatsache Rechnung, dass trotz der Verbreitung der elektronischen Kommunikation die technischen Möglichkeiten dazu mangels eines einheitlichen technischen Standards, unterschiedlicher und verschiedener Kommunikationsmethoden, -systeme und Programme diese nicht miteinander kompatibel sind oder schlicht wegen technischer Fehler oder Defekte nicht bearbei...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.1 Familienversicherung

Rz. 3 Mit der Einführung der Familienversicherung durch das GRG wurde für die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern) eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenständiger Versichertenstatus, die Familienversicherung, begründet. Es handelt sich um eine eigene und eigenständig Leistungsansp...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2.1 Schreibfehler (Nr. 1)

Rz. 13 Eine abweichende Altersfeststellung ist bei Feststellung eines Schreibfehlers möglich. Die ausdrücklich angeordnete Berichtigung eines Schreibfehlers bestätigt, dass auch in diesen Fällen zunächst einmal das dokumentierte unrichtige Geburtsdatum nach Abs. 1 maßgeblich ist und bis zur Berichtigung bleibt (a. A. Weselski/Öndül, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 33a...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthielt für das SGB und die nach § 68 als besondere Teile des SGB geltenden Gesetze die übergreifende Regelung über die Eröffnung der Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung. Die Regelung entsprach inhaltlich mit den Abs. 1 bis 3 weitgehend dem § 3a VwVfG. Sie enthielt allgemeine Regelungen über die Zulässigkeit des A...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. S. 2954) nicht enthalten Sie ist erst zum 1.8.2006 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB II eingefügt worden. § 52a wurde durch Art. 2a des Gesetzes zur Neuregelung...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.2 Fahrlässiges Handeln von Erfüllungsgehilfen

Rz. 11 Zuletzt haftet der Verpflichtete auch, wenn er selbst korrekt handelt, sich aber eines fahrlässig handelnden Dritten zur Erfüllung seiner Verpflichtung bedient. Der auskunfts- oder bescheinigungspflichtige Arbeitgeber, Werkunternehmer oder Besteller muss für die Fahrlässigkeit seines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB einstehen. Er kann sich nicht dadurch entschuldigen...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.5 Opportunitätsprinzip

Rz. 36 Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt – im Gegensatz zum Strafrecht (Legalitätsprinzip) – das sog. Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten steht im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Behörde. So kann bei Ersttätern, geringem Schaden und fahrlässiger Begehungsweise auch eine Verwarnung erfolgen. Im Falle der Verjährung ist das...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2 Arten der Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 9 In Abs. 2 waren zunächst die 7 Kassenarten benannt, die bei Erlass des SGB V vorhanden waren und deren Bestand in den §§ 143 ff. vorausgesetzt wurde und wird. Nicht mehr vorhandene Krankenkassenarten (z. B. Besondere Ortskrankenkassen, Bau-Krankenkassen) waren nicht mehr erwähnt, da auch ihre Neugründung nicht mehr vorgesehen war. Innerhalb der Krankenkassenarten sind ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.5 Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO)

Rz. 46 Personenbezogene Daten müssen "in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisa...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.2 Betriebskrankenkassen

Rz. 13 Die Betriebskrankenkassen hatten und haben einen betrieblichen Bezug. Nach dem Recht der RVO und dem SGB V gehörten bis Ende 1995 die versicherungspflichtig Beschäftigten des Betriebes, für den die Betriebskrankenkasse errichtet war, dieser Krankenkasse an. Mit der Einführung der Wahlfreiheit sind Betriebskrankenkassen nur noch für in den Betrieben Beschäftigte und eh...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.6 Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f DSGVO)

Rz. 47 "Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" (Abs....mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.8 Keine Zeugnis- und Auskunftspflicht (Abs. 3)

Rz. 71 § 35 Abs. 3 stellt sicher, dass die Pflicht zur Wahrung des Sozialgeheimnisses nicht durch gerichtliche Maßnahmen, wie Zeugenvernehmung oder Beschlagnahme von Akten/Datenträgern, umgangen werden kann. Soweit eine Übermittlung nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X unzulässig ist, sind Auskünfte nicht zu geben. Die Bediensteten der Stellen nach Abs. 1 müssen die Zeug...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2.2 Keine elektronische Signatur mit Pseudonym (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 21 Satz 3 wurde mit Wirkung zum 1.8.2013 dahingehend neu gefasst, dass die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, nicht zulässig ist. Während § 7 Abs. 1 Nr. 1 SigG und auch der Anhang I der VO (EU) Nr. 910/2014 für das qualifizierte Zertifikat die Verwendung eines de...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.6 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 15d Ursprünglich war die Bundesknappschaft als eine besondere Kassenart benannt, die in der Nachfolge zum Reichsknappschaftsgesetz die knappschaftliche Krankenversicherung für die Versicherten des Bergbaus durchführte. Nach der Neustrukturierung der Rentenversicherungsträger hatte die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Knappschaft die Nachfolge der Bund...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Einzelfallgerechtigkeit, indem sie die Leistungsträger ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und namentlich eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht zu vereinbarende Entscheidung zu treffen, nämlich auf eine fällige Forderung zu verzi...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.10 Ergänzter Bewertungsausschuss (Abs. 4)

Rz. 49 Mit Abs. 4 ist das Gremium des erweiterten Bewertungsausschusses in das SGB V aufgenommen worden. Kommt im Bewertungsausschuss durch übereinstimmenden Beschluss aller Mitglieder eine Vereinbarung ganz oder teilweise nicht zustande, wird der Bewertungsausschuss auf Verlangen von mindestens 2 Mitgliedern um einen unparteiischen Vorsitzenden und 2 weitere unparteiische M...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und Verwaltungsökonomie enthält Abs. 1 Satz 1 die gesetzliche widerlegbare Vermutung der Bevollmächtigung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Hiermit soll im Regelfall verhindert werden, dass der Agentur für Arbeit eine Vielzahl von Ansprechpartnern einer Bedarfsgemeinschaft geg...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.23 Aufsichtsbefugnisse (Abs. 6) und Rechtsschutz (Abs. 7)

Rz. 184 Klagen gegen Maßnahmen des BMG nach Abs. 7 haben keine aufschiebende Wirkung. Weiter in der Wirkung aufsichtsrechtlich ist das Recht des BMG, an den Sitzungen des Bewertungsausschusses, des Instituts oder eines beauftragten Dritten nach Abs. 3b sowie von diesen gebildeten Unterausschüssen und Arbeitsgruppen teilzunehmen (Abs. 6 Satz 1). Die Beanstandung beschränkt si...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Präventionsgesetz (PrävG) wurden Regelungen im Leistungsrecht des SGB V getroffen, die die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten stärken, die Wirksamkeit und Qualität von Präventionsmaßnahmen sicherstellen, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsfö...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.8 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Rz. 42 Durch § 87 Abs. 5b Satz 1 besteht die Möglichkeit, bei der Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) nach § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 den EBM anzupassen. Vorausgegangen sein muss ein Beschluss des GBA über die Einführung. Das muss innerhalb von 6 Monaten passieren. Klärungsbedürftig ist, ob "anpassen" nicht nur eine Beschlussfassung, sondern auch ein ...mehr

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Jansen, SGB II § 50a Speich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt worden. Mit Art. 122 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU)...mehr

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Sommer, SGB V § 115d Statio... / 2.1 Voraussetzungen der Behandlungsform (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur psychiatrische Krankenhäuser mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten, psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung berechtigt, in medizinisch geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung in akuten Krankheitsphasen eine stationsäquiva...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.5 Verhältnis zu sonstigen Geheimhaltungspflichten (Abs. 2a)

Rz. 28 Der durch Art. 19 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) zum 25.5.2018 neu eingefügte Abs. 2a stellt klar, dass sonstige gesetzliche Geheimhaltungspflichten und Berufs- oder sonstige Amtsgeheimnisse, auch wenn sie nicht gesetzlich geregelt sind, neben den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches beste...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1 Allgemeines

Rz. 18 Die Regelung steht in Beziehung zu §§ 82 und 83. Nach § 82 vereinbaren die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge. Gemäß § 83 schließen die KBV mit den in ihrem Bezirk zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gesamtverträge über die vertragsärztliche V...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 3 Literatur

Rz. 28 Ehmann, Kein Mitbestimmungsrecht des örtlichen Personalrats bei der Umsetzung von zentral vorgegebenen IT-Nutzungsbestimmungen, jurisPR-ArbR 10/2016 Anm. 6. Gundermann/Koop, Datenaustausch zur Arbeitsvermittlung, DuD 2007, 326. Hebeler, Zum Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei einem Austausch von Computerhardware durch die Bundesagentur für Arbeit in einem Jobcenter,...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.1.4 Erkennung einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 4 ist im Gesetzgebungsverfahren durch den Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss) eingefügt worden, der als zulässigen Verarbeitungszweck die Erkennung einer bisher noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI ergänzte (BT-Drs. 20/9785 S. 59).mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.1 Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 30 Nach Abs. 1 Satz 1 dürfen die Sozialdaten nicht unbefugt verarbeitet werden (Verbot). Die Verarbeitung umfasst nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO alle Formen des Umganges (Vorgänge) mit Sozialdaten von der Erhebung bis zur Löschung/Vernichtung (vgl. auch Rz. 16). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Verarbeitungsbegriff auch die Übermittlung beinhaltet.mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.3 Trägerwechsel

Rz. 15 Im Fall des Trägerwechsels bleibt die einmal vergebene Kundennummer der jeweiligen Person oder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft (Satz 6) zugeordnet. Ein Trägerwechsel kann aus in der Person begründeten Umständen, insbesondere bei Umzug in den Bezirk eines anderen Trägers oder infolge Option eines kommunalen Trägers bzw. Rückfall der Zuständigkeit an die Bundesagentu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift normiert den Vorbehalt des Gesetzes für das SGB und erstreckt diesen auf Rechte und Pflichten. Zur Begründung ist in BT-Drs. 7/868 S. 27 f. Folgendes ausgeführt: Zitat Einer der hergebrachten Grundsätze des Rechtsstaats besteht darin, dass der Staat und seine Institutionen in Rechtspositionen des einzelnen nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.4 Sozialdatenschutz für Beschäftigte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Nach Satz 3 ist es verboten, Sozialdaten der eigenen Beschäftigten und ihrer Angehörigen intern den Personen zugänglich zu machen, die Personalentscheidungen treffen. Personalentscheider sind nur die, die an der Entscheidung mitwirken, nicht jedoch diejenigen, die an der Vorbereitung beteiligt sind. Von diesem Verbot, dieser strikten Trennung, gibt es keine Ausnahme. Au...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (vgl. BT-Drs. 15/2816 S. 10 und Begründung S. 34 Art. 1 z...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.1 Fahrlässiges Handeln

Rz. 10 Der Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass die Pflichtverletzung schuldhaft begangen ist. Fahrlässigkeit ist ausreichend. Eine gesetzliche – auch für öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche geltende – Definition der Fahrlässigkeit ist in § 276 Abs. 2 BGB enthalten (BAG, Urteil v. 8.12.1981, 3 AZR 71/79). Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorg...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 neu gefasst worden. In seiner b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.10 Rechtsschutz

Rz. 28 Die KV und die Krankenkassen bzw. ihre Landesverbände sind im Prozess beizuladen (Ulrich, in: jurisPK-SGB V, § 106 Rz. 136). Aus der Verantwortung der KV und der Krankenkassen für die Ordnungsgemäßheit der vertragsärztlichen Versorgung wird abgeleitet, dass diese Institutionen materiell beschwert und damit zur Einlegung von Rechtsmitteln berechtigt sind (BSG, Urteil v...mehr