Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB XI § 80 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (außer Kraft)

§ 80 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 wesentlich geändert. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wurde die Vorschrift durch...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.9 Wirtschaftlichkeitsgebot (Abs. 9)

Rz. 19 Mit der Regelung in Abs. 9 knüpft das Gesetz an § 12 Abs. 3 an. Der Verwaltungsrat der Kranken- oder Pflegekasse ist von der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, wenn die Kranken- oder Pflegekasse gesetzwidrig Daten verarbeitet hat und ein Vor...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.3 Vorsätzliches Handeln

Rz. 12 Vorsätzlich handelt, wer den Schaden bewusst herbeiführen will; ebenso, wer zwar den Schadeneintritt nicht herbeiführen will, diesen jedoch billigend in Kauf nimmt und sicher weiß, dass der Schaden eintreten wird. Der in der Praxis häufigste Fall des Vorsatzes ist jedoch der sog. bedingte Vorsatz. Er liegt bereits dann vor, wenn der Handelnde erkennt, dass aufgrund sei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.7 Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO

Rz. 48 Art. 5 Abs. 2 DSGVO stellt klar, dass der Verantwortliche für die Einhaltung dieser Grundsätze des Abs. 1 verantwortlich ist und dessen Einhaltung nachweisen können muss ("Rechenschaftspflicht"). In welcher Form dieser Nachweis bzw. die Rechenschaft erfolgen soll, ist weder in der Verordnung noch in den Erwägungsgründen der DSGVO abschließend geregelt. Lediglich in EG...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.1 Jede natürliche Person

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unter das Sozialgeheimnis. Rz. ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.4.1 Zahnersatz (Abs. 1a)

Rz. 34 Abs. 1a regelt die Kosten für Zahnersatz. Im Bundesmantelvertrag haben die KZB und der SBK festzulegen, dass die Kosten für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, soweit die Versorgung der Regelversorgung nach § 56 entspricht, gegenüber den Versicherten nach Abs. 2 abzurechnen sind. Darüber hinaus ist im Mantelvertrag zu regeln, dass der Zahnarz...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.2 Nicht erwerbstätig: Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (Nr. 2)

Rz. 60 Nicht erwerbstätige Kinder scheiden bei Erreichen der Altersgrenze von 23 Jahren aus der Familienversicherung aus. Die Gründe für die Nichterwerbstätigkeit spielen keine Rolle. Bis zum 23. Lebensjahr können auch die Kinder familienversichert sein, die sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sondern auf einen Ausbildungsplatz warten. Rz. 61 Nicht erwe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.4 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

Rz. 55 Bis 24.5.2018 ergab sich die Verpflichtung der Sozialleistungsträger zum Führen eines Verzeichnisses bzw. einer Übersicht über die Verfahren automatisierter Verfahren (Verfahrensverzeichnis) aus § 81 Abs. 4 SGB X mit seinem Verweis auf die §§ 4f und 4g BDSG. Seit 25.5.2018 verpflichtet Art. 30 DSGVO unmittelbar zum Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.5 Palliativmedizinische Versorgung (Abs. 1b)

Rz. 36 Nach Abs. 1b vereinbaren die BKV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Bundesmantelvertrag die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte Versorgung, und zwar die palliativ-medizinische Versorgung. In den Bundesmantelvertrag sind aufzunehmen: Inhalte und Ziele der qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung und ...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zuletzt ist § 44 im Rahmen der Neufassung des gesamten Kapitels 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art. 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung ...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zuletzt ist § 38 im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Inhaltlich darf nur überprüft werden, ob, wann, und wie viele andere Leistungen der Bürgergeldbezieher von der Berufsgenossenschaft oder dem Rentenversicherungsträger erhalten hat und welche Leistungsbezugszeiträume mit Versicherungspflichtzeiten und Zeiten geringfügiger Beschäftigung übereinstimmen. Weiterhin kann beim Bundesamt für Finanzen der Datenabgleich nach § ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt den personellen und räumlichen Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs nach dem Territorialitätsprinzip (Abs. 1). Sie ist auch mit der grundsätzlichen Geltung des Territorialitätsprinzips begründet worden (BT-Drs. 7/868 S. 27). Da die Vorschrift aber nicht alle sich auf dem Hoheitsgebiet befindlichen Personen erfasst, sondern nur solche mit Wohns...mehr

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Sommer, SGB XI § 80a Leistungs- und Qualitätsvereinbarung mit Pflegeheimen (außer Kraft)

§ 80a wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt und durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2 Definition

Rz. 6 Die Vorschrift definiert allgemein den Lebenspartner i. S. d. Sozialgesetzbücher. Soweit daher in den Vorschriften der Sozialgesetzbücher auf Lebenspartner verwiesen wird oder diese in Bezug genommen werden, ist damit der Lebenspartner i. S. d. gesetzlichen Definition des § 33b gemeint. Rz. 7 Die Definition der Lebenspartnerschaft für das SGB und für als besondere Sozia...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.6.3 Interne Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 32 Schutzmaßnahmen sind nach dem Willen des Gesetzgebers auch innerhalb der Leistungsträger zu treffen. § 35 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die in Abs. 1 genannten Stellen ausdrücklich, sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wie Berechtigungsprofile oder Zugriffsbeschränkungen muss gewährleistet wer...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.5 Freie Träger

Rz. 10 Der Sozialdatenschutz hat als spezialgesetzlich geregelter Datenschutz Vorrang vor dem Schutz der persönlichen Daten nach dem BDSG (§ 1 Abs. 4 BDSG; vgl. Winkler, in: Kruse/Reinhard/Winkler, SGB II, § 50 Rz. 3). Das BDSG kommt daher nur zur Anwendung, soweit der Sozialdatenschutz nicht eingreift, wie dies beispielsweise bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege der Fall...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Nach der Gesetzesbegründung lehnt sich die Vorschrift an § 321 SGB III an (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 62). Sie umfasste zuerst nur die Auskunftspflicht...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.3 Vertragsinhalte

Rz. 6 Der Regelungsbedarf der Rahmenverträge ergibt sich zunächst aus den gesetzlichen Vorgaben in Abs. 2 und 3. Hierbei ist der in Abs. 2 aufgenommene Regelungskatalog zwar – wie bereits der Wortlaut des Satz 1 aufzeigt ("insbesondere") – nicht abschließend, beschreibt aber für die Vertragsparteien die aus Sicht des Gesetzgebers wegen ihrer besonderen Bedeutung zwingend reg...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.3.1 Wohnsitz (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 13 Mit der Definition des Wohnsitzes wird auf das Steuerrecht (§ 8 AO) zurückgegriffen, wonach einen Wohnsitz jemand dort hat, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die für das Steuerrecht aus § 9 AO für den gewöhnlichen Aufenthalt abgeleitete Zeitmoment auch für die Beibehaltung der Wo...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.4 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

Rz. 15 Die Vorschrift wird wie schon die Vorbild- und Vorläuferregelung in § 117 BSHG (jetzt § 118 SGB XII) aus verfassungsrechtlichen Gründen stark kritisiert (unzulässig: Kunkel, NVwZ 1995, 21; Zeitler, NDV 1998, 105; zulässig: Schnipper, FPR 1998, 298; zulässig, wenn eng auszulegen: Schoch, RDV 1998, 195). Rz. 16 Eine Vielzahl von Autoren hält die Vorschrift für zu allgeme...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war mit der bis 31.12.2016 geltenden Überschrift "Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung" durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hatte die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 368n Abs. 4 und 5...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.2 Unterrichtung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Der zuständige Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter von der Antragstellung und über die erbrachten Sozialleistungen unterrichten. Bei den 15-Jährigen kommen als gesetzliche Vertreter die Eltern oder ein Elternteil (§§ 1626 ff., 1671 BGB), eine Pflegeperson (§ 1688 BGB) oder ein Vormund (§ 1773 BGB) in Betracht. Damit soll einerseits die elterliche Personens...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 365)

Rz. 78 Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn das Aufsuchen der Praxis unmöglich ist. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä i.F.v. 13.11.2023. Eine Videosprechstunde stellt eine Online-Sprechstunde zwischen...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.4 Geldbuße, Verjährung und Strafzumessung

Rz. 31 Als Rechtsfolge droht § 63 Abs. 2 für die Tatbestände der Ziff. 1 bis 5 des Abs. 1 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 2.000,00 EUR und bei Verwirklichung des Tatbestands des § 63 Abs. 1 Nr. 6 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 5.000,00 EUR an. Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 bestimmt sich nach § 31 OWiG (OLG Koblenz, Beschluss v. 29.10.2018, 2 OwWi 6 SsBs 108/...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002, 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009, 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006, 400. Dern/Wersig, Bürgergeld-Entwurf und Sozialgesetzbuch insgesamt benötigen ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept, info also 2022, 243. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertra...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.1 Gegenstand und Ziele der Förderung

Rz. 4 Gegenstand der Förderung ist nach Abs. 1 Satz 1 im Zeitraum 2025 bis 2028 die Durchführung und Erprobung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier. Die besondere Bedeutung des regionalspezifischen Charakters der Modellvorhaben e...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.3.2 Gewöhnlicher Aufenthalt (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 19 Auf den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland kommt es an, wenn kein Wohnsitz vorhanden ist oder ein solcher sich nicht feststellen lässt. Der Begriff des Wohnsitzes schließt den des gewöhnlichen Aufenthaltes als weitergehenden Begriff ein. Der gewöhnliche Aufenthalt liegt dort, wo sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in die...mehr

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Sommer, SGB V § 2a Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 Banafsche, Die UN-Behindertenkonvention und das deutsche Sozialrecht, SGb 2012, 373, 440. Henning, Hilfsmittelversorgung zum Ausgleich einer Behinderung in der gesetzlichen Krankenversicherung, SGb 2015, 83. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017, 649. Kessler, Anmerkungen zur Reform des sozialrechtlichen Behinderungsbegriff, SGb 2017,...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Vorschrift regelt Mitwirkungs- und Duldungspflichten für die (präventive) Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (§ 64 Abs. 1) und die Zuständigkeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 (§ 64 Abs. 2). Abs. 3 enthält das Gebot der Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Abs. 4 regelt Einzelheit...mehr

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Sommer, SGB V § 2a Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 1, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.7 Regelungsermächtigung nach § 51b Abs. 4

Rz. 19 Im Zusammenhang mit der Kundennummer nach § 51a ist die Regelungsermächtigung des § 51b Abs. 4 zu sehen. Der Aufbau, die Vergabe, die Verwendung und die Löschungsfristen von Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummern bleiben nach § 51b Abs. 4 Satz 2 einer Regelung der Bundesagentur für Arbeit im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene vorbehalten.mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2 Zweckbindung

Rz. 12 Satz 2 regelt die Zwecke, zu welchen die Kundennummer verwendet werden darf. Die eindeutige und begrenzte Zweckbestimmung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung. Im Gesetz sind 2 Nutzungszwecke abschließend aufgezählt: als Identifikationsmerkmal oder zu den in § 51b Abs. 3 bestimmten Zwecken. 2.2.1 Identifikationsmerkmal Rz. 13 Die Kundennummer darf...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.5 Zuständige Krankenkasse

Rz. 86 Die Familienversicherung ist von der Krankenkasse durchzuführen, bei der die Mitgliedschaft des Stammversicherten besteht. Diese ist für die Leistungen und die Feststellung und Überprüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung zuständig. Wechselt der Stammversicherte die Krankenkasse, ist diese ab Beginn der Mitgliedschaft auch für die Familienversicherung zust...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.12 Anwendung der DSGVO für weitere Staaten (Abs. 7)

Rz. 86 § 35 Abs. 7 dient der Klarstellung, welche Staaten den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Verarbeitung von Sozialdaten gleich gestellt sind; neben der Schweiz sind dies die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen.mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.12 Besonderheiten der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit

Rz. 52 Mit der zum 23.11.2019 in Kraft getretenen Änderung des Abs. 2a Satz 20 sind bei einer Vergütung die Besonderheiten der Versorgung von Pflegebedürftigen durch Zuschläge und die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung einschließlich der Versorgung mit gruppentherapeutischen Leistungen und Leistungen der psychiatrischen Akutbehandlung zu berücksichtigen.mehr

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Jansen, SGB II § 50a Speich... / 2.2 Löschung der Daten (Satz 2)

Rz. 6 Nach Satz 2 sind die zu den Zwecken nach Satz 1 übermittelten Daten spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu löschen. Die Löschungspflicht zum Jahresende besteht unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Jahres die Daten von der Bundesagentur für Arbeit übermittelt wurden.mehr

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Sommer, SB XI, SGB XI § 125... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125b wurde mit Wirkung zum 1.7.2023 durch Art. 1 eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) neu in das Gesetz eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.2 Gemeinsame Einrichtung

Rz. 7 Die zum 1.4.2011 erfolgte Ergänzung von Abs. 1 erweitert den Kreis der Normadressaten des Sozialgeheimnisses auf die gemeinsamen Einrichtungen. Die nach § 44b Abs. 1 zwingend zu bildenden gemeinsamen Einrichtungen sind daher in den Schutz des Sozialgeheimnisses einbezogen.mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.4.4 Speicherung des gesamten Datenbestandes

Rz. 15 § 51 gestattet ausdrücklich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten, auch soweit die Speicherung der Daten den gesamten Datenbestand umfasst. Die Regelung war erforderlich, um der erhöhten Gefährdung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich des gesamten Datenbestandes Rechnung zu tragen. Eine Speicherung des gesamten Datensatzes...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.7 Rechtsschutz

Rz. 42 Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid binnen 2 Wochen nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch einlegen, § 67 OWiG. Über den Einspruch entscheidet nach § 68 OWiG das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat.mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 3 Rechtsprechung

Rz. 20 Grundlegend zu dem aus der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten sog. informationellen Selbstbestimmungsrecht sowie zu einem allgemeinen Personenkennzeichen: BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, u. a. (sog. Volkszählungsurteil). BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.7.1990, 1 BvR 1244/87.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO)

Rz. 36 Art. 5 DSGVO enthält in Abs. 1 zunächst die nachstehend erläuterte Aufzählung von 6 Grundsätzen, die bei der Verarbeitung beachtet werden müssen. 2.7.1.1 Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) Rz. 37 Personenbezogene Daten "müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.7 Benachteiligungsverbot (Abs. 7)

Rz. 17 Abs. 7 regelt eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Der Gesetzgeber sah sich offenbar veranlasst, klarzustellen, dass Versicherte nicht bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen, weil sie einer Datenverarbeitung nach Abs. 2 nicht widersprochen oder widersprochen haben. Ebenso dürfen Versicherte nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Hinweis nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 25a Organis... / 3 Literatur

Rz. 18 Bertram, Ineffektive Strukturen auflösen – Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, ersatzkassen magazin 2012 Heft 9/10, 32. Hesse, Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz hat auch den Bundesrat passiert, AMK 2013, 19. Meißner, Ein wichtiger Schritt für die Versorgung – Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, DÄ 2012, A 2568.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.11 Extrabudgetäre Vergütung

Rz. 51 Durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit ist in Abs. 2c bestimmt worden, dass Fachärzte bei schneller Behandlungsübernahme nach Vermittlung durch die Terminservicestelle zusätzlich zur extrabudgetären Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall die nach der Länge der Wartezeit gestaffelte Zuschläge auf die jeweiligen Versichertenpauschalen abrechnen können.mehr