Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.6 Kumulierung der Mehrbedarfszuschläge (Abs. 6)

Rz. 61 Die Vorschrift ist inhaltlich identisch mit § 23 Abs. 5 BSHG. Grundsätzlich sind danach die Mehrbedarfszuschläge sämtlicher Absätze nebeneinander anwendbar. Allerdings darf die Summe der Zuschläge den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen. Maximal kann damit also ein Zuschlag von 100 % gewährt werden. An dieser Deckelung nimmt jedoch der insoweit systematisch zutr...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.2 Verbindlicher Inhalt (Abs. 2)

Rz. 23 Die verpflichtenden Angaben auf der Gesundheitskarte (administrative Daten) werden abschließend aufgezählt (Satz 1): Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat, Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum des Versicherten, Geschlecht des ...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Die elektronische Gesundheitskarte löst seit dem 1.1.2015 die Krankenversichertenkarte ab. Rz. 4 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsär...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingefügt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist verpflichtet, ein Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendunge...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.4 Aufnahme zur Erprobung (Abs. 4)

Rz. 16 Der Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen niedriger Risikoklasse kann anstelle einer dauerhaften Aufnahme in das Verzeichnis beantragen, die Anwendung vorläufig zur Erprobung aufzunehmen (Satz 1; § 2 Abs. 3 DiGAV). Die Gesundheitsanwendung kann bis zu 12 Monate in das Verzeichnis aufgenommen werden, wenn zunächst der positive Versorgungseffekt (Abs. 2 Satz 2 Nr....mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.8 Meldevergütungen (Abs. 6)

Rz. 61 Für jede Meldung klinischer Daten an ein förderfähiges klinisches Krebsregister nach Abs. 1 (vgl. Rz. 42 ff.) ist den Leistungserbringern vom jeweiligen klinischen Krebsregister eine Meldevergütung zu zahlen (Satz 1). Der Datensatz muss vollständig sein. Die zu übermittelnden Daten richten sich nach Landesrecht (z. B. Krebsregistergesetz – KRG NRW). Die Meldevergütung...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.1 Versorgungsinnovationen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen sind ermächtigt, Versorgungsinnovationen zu fördern (Satz 1). Sie können dazu auf vorhandene Sozialdaten zurückgreifen und ihren Versicherten individuelle und bedarfsgerechte Angebote unterbreiten. Die Versorgungsinnovationen sollen insbesondere ermöglichen, die Versorgung der Versicherten anhand des Bedarfs, der sich aus vorhandenen Sozialdaten ergibt...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.3 Berichtspflicht (Satz 2 bis 4)

Rz. 4a Der Vorstand hat dem BMG zu berichten, wenn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden (Satz 2). In der Vergangenheit hat der GKV-Spitzenverband seine Aufgaben nicht immer fristgerecht umgesetzt und das BMG rechtzeitig über Probleme in der Umsetzung oder die Gründe für Verzögerungen ausreichend in Kenntnis gesetzt (BT-Drs. 19/15662 S. 86). Dah...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2.1 Soziale Schwierigkeiten

Rz. 5 "Soziale Schwierigkeiten" liegen nach § 1 Abs. 3 DVO vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder der Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Bezie...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2.1 Maßnahmen und Gesamtplan

Rz. 3 Nach dem Wortlaut kommen "alle" Maßnahmen, d. h. Dienst-, Geld- und Sachleistungen in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form in Betracht. Werden die Hilfen durch einen Leistungserbringer erbracht, erfolgt die Hilfegewährung im Rahmen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.12.2019, L 31 AS 302/17, Rz. 46). ...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2011 in Kraft. Eine dem Abs. 1 vergleichbare Bestimmung enthielten schon Abs. 1 und 2 des § 27 in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung, die wiederum zuvor eine inhaltsgleiche Übertragung von § 12 BSHG in das Recht d...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.3 Portalverbünde (Abs. 2a)

Rz. 7c Der GKV-Spitzenverband berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit und den zuständigen Aufsichtsbehörden jährlich über den aktuellen Stand und Fortschritt der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Krankenkassen für Versicherte und bestimmt die dafür von seinen Mitgliedern zu übermittelnden Informationen (Satz 1). Die Berichtspflicht ist erstmals zum 31.3.20...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 9.4.2013 durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) v. 3.4.2013 (BGBl. I S. 617) neu eingefügt. Es gibt keine Vorgängervorschrift. Zum Gesetzgebungsverfahren ist auf den Entwurf eines Gesetzes ...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen v. 22.6.2005 (BGBl. I S. 1720, 2566) mit Wirkung zum 28.6.2005 in das SGB V eingefügt worden und enthält Vorschriften über die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Telematik (gematik). Art. 256 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.20...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.3.2 Höhe/Inhalt

Rz. 32 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 10/3079 S. 5 zu Ziff. 2.1.4) ist Hintergrund für den Zuschlag der Umstand, dass Alleinerziehende aus unterschiedlichen Gründen wegen ihrer Lebenssituation höhere Aufwendungen haben. Diese ergeben sich insbesondere aus weniger zur Verfügung stehender Zeit zum preisbewussten Einkauf sowie höheren Kosten für Kontaktpflege und Informat...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen

Rz. 4 Mit der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gesichert werden. Der Anspruch setzt dabei voraus, dass besondere Lebensverhältnisse bestehen, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die dazu führen, dass ein Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt wird. Darüber hinaus darf der Hilfesuchende nicht in de...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.2 Krebsregisterpauschale im Jahr 2021 (Satz 2)

Rz. 48 Die Krankenkassen zahlen im Jahr 2021 an förderfähige klinische Krebsregister eine fallbezogene Krebsregisterpauschale i. H. v. 141,73 EUR. Die Pauschale wird für jede verarbeitete Meldung zur Neuerkrankung an einem Tumor nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 fällig (vgl. Rz. 5 ff.). Rz. 48a Die Krebsregisterfallpauschale wird sowohl an das klinische Krebsregister am Wohnort des Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.3 Mitteilung der durchgeführten Prüfung (Abs. 3)

Rz. 7 Durchgeführte Prüfungen sind Bestandteil der an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu übermittelnden Abrechnungsunterlagen nach § 295 (Satz 1). Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und die vertragsärztlichen Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen, müssen den Krankenkassen mit den Abrechnungsunterlagen die Mitteilung der durchgef...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.3 Grundlagen der Registrierung (Satz 3)

Rz. 18 Im Interesse der bundesweiten Nutzbarkeit der klinischen Krebsregisterdaten erfolgt die Dokumentation auf der Grundlage des bundesweit einheitlichen onkologischen Datensatzes der ADT (veröffentlicht auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft im Internet unter http://www.tumorzentren.de; abgerufen: 23.9.2021) zur Basisdokumentation von Tumorkranken und ihn ergänzender or...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.5 Abweichende Krebsregisterpauschale (Satz 6, 7)

Rz. 51 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam und einheitlich (vgl. Rz. 44, Rz. 45) mit dem Land eine von Satz 2 oder Satz 9 (vgl. Rz. 48 f.) abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale vereinbaren, wenn dies aufgrund regionaler Besonderheiten erforderlich ist (Satz 6). Die abweichende Pauschale ist zulässig, wenn damit eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.5 Länderübergreifende Zusammenarbeit (Satz 5)

Rz. 22 Eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung kann auch länderübergreifend erfolgen. Die beteiligten Länder bestimmen das Einzugsgebiet. Eine Kooperation sollte insbesondere in den Bundesländern in Betracht gezogen werden, in denen die Einwohnerzahl unterhalb von 2 Millionen liegt. Entscheidungshilfe bietet der von der Prognos AG entwickelte Prototyp eines klinisc...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.4 Information der Versicherten (Abs. 3a)

Rz. 24 Die Krankenkassen beraten mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle über den Antrag auf eine PIN und deren Nutzungsmöglichkeiten (Satz 1). Die Krankenkassen informieren auch die Versicherten, denen eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle ohne diese Informationen zur Verfügung gestellt wurde (Satz 2). Der...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte dient der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung. Sie stärkt die Patientensouveränität. Die Karte ermöglicht gleichzeitig die Qualitätssicherung und die effiziente Nutzung von Ressourcen. Dazu gehören u. a. der Medikationsplan und die Patientenakte. Durch die freiwillige Speicherung von Behandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.7 Anpassung der Krebsregisterpauschale (Satz 9)

Rz. 54 Die gesetzliche Krankenversicherung soll 90 % der Betriebskosten klinischer Krebsregister übernehmen (BT-Drs. 17/12221 S. 24). Damit dies dauerhaft gewährleistet ist, muss die Pauschale in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden. Andernfalls passt der GKV-Spitzenverband die in Satz 2 genannte Pauschale an (vgl. Rz. 48 f.). Der Maßstab der Überprüfung sind di...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 13 Dochow, Die elektronische Gesundheitskarte im Spiegel der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, WzS 2015, 104 ff., 137 ff. Kassenärztliche Bundesvereinigung (Herausg.), Elektronische Gesundheitskarte, www.kbv.de/media/sp/04a_elektr._Gesundheitskarte.pdf; abgerufen: 14.1.2023. Rz. 14 BSG, Urteil v. 20.1.2021, B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R.mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 3 Literatur

Rz. 12 Dudda/Polaszek, Kontrollfunktion des Verwaltungsrats und Risikomanagement, KrV 2004, 216. Dudda, Die Binnenstruktur der Krankenversicherungsträger nach dem Gesundheitsstrukturgesetz, 1996. ders., Der Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsrat und Vorstand, BKK 1997, 392. Hofmann u. a., Mehrwert der Selbstverwaltung – Schriften zur Gesundheitspolitik und zum Gesundheitsrec...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012, 501. Beyer, BSG-Urteil vom 20.1.2021 – B 1 KR 7/20 R, Anmerkung, WzS 2022, 57. Bieresborn, BSG – Grünes Licht für die elektronische Gesundheitskarte – Bahn frei für digitale Verarbeitung von Gesundheitsdaten?, jM 2022 113. v. Boetticher, Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, SGb 2009, 15. GKV-S...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.7 Übergangsphase (Abs. 5a)

Rz. 56 Für eine Übergangsphase in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wird abweichend von Abs. 5 Satz 1 die Förderpauschale abgestuft weitergezahlt (Satz 1). Die Krankenkasse zahlt in der Übergangsphase an ein Krebsregister die Pauschale nach Abs. 4 Satz 2, 3, 5, 6 und 9 i. H. v. 85 %, wenn nach Abs. 4 Satz 1 festgestellt wird, dass das Krebsregister mindestens 95 % der Fördervor...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.9 Berichtspflicht (Abs. 4d)

Rz. 10p Der GKV-Spitzenverband berichtet dem BMG und den anderen zuständigen Aufsichtsbehörden über den aktuellen Stand der Richtlinie zum branchenspezifischen Sicherheitsstandard nach Abs. 4c (Satz 1). Erstmals ist zum 31.12.2024 und danach jährlich über die Umsetzung der Richtlinien bei den Krankenkassen zu berichten. Die Berichtspflicht dient neben einer umfassenden Analy...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.7 Unterkunft und Heizung

Rz. 31 Dass die Kosten für Unterkunft und Heizung zum Kernbereich des notwendigen Lebensunterhaltes gehören, bedarf keiner besonderen Begründung. Der Begriff der Unterkunft entspricht dem in § 35 und § 39. Erfasst werden damit nicht nur alle Aufwendungen, die für die Unterkunft als solche getätigt werden müssen, sondern auch gewisse weitere Nebenkosten, wie Kosten für Renovi...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.3 Ersatzvornahme (Abs. 3)

Rz. 9 Die Vorschrift beinhaltet eine Ersatzvornahmeregelung für den Fall, dass eine Vereinbarung nach Abs. 2 nicht innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzten Frist zustande kommt. Die 1979 geschlossene "Rahmenvereinbarung zur Einführung, Vergabe und Verwendung von Institutionskennzeichen (IK)" gilt weiter. Zum Abschluss einer neuen Vereinbarung ist ...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.6 Speichern des Lichtbildes (Abs. 6)

Rz. 60 Die Krankenkassen dürfen die Lichtbilder jeweils für die Dauer des Versicherungsverhältnisses speichern (Satz 1). Das Lichtbild ist im laufenden Versicherungsverhältnis spätestens nach 10 Jahren zu löschen. Das BSG hat mit Urteil vom 18.12.2018 (B 1 KR 31/17 R) entschieden, dass eine dauerhafte Speicherung des Lichtbildes durch die Krankenkassen unzulässig sei, da es ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2 Rechtspraxis

2.1 Gehbehinderte (Abs. 1) Rz. 7 Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten die berechtigten Personen zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs einen Zuschlag von 17 % auf den sich aus der maßgebenden Regelbedarfsstufe ergebenden Betrag. Eine entsprechende Vorschrift enthält § 21 SGB II im Hinblick auf den in Nr. 1 und Nr. 2 genannten Personenkreis nicht. Allerdings hat § 23 SGB I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.2 Technische Anforderungen (Abs. 2)

Rz. 17 Die elektronische Gesundheitskarte muss technisch geeignet sein, Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur zu ermöglichen (Nr. 1). Um die geforderten Funktionalitäten zu erfüllen, muss die elektronische Gesundheitskarte technisch als Mikroprozessorkarte (sog. Smart Card) mit einem als sicher zertifizierten Kartenbetriebssystem ausgestaltet sein (BT...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.2 Beteiligung der privaten Krankenversicherung (Satz 2)

Rz. 35 Der Verband der Privaten Krankenversicherung ist an der Erarbeitung der Fördervoraussetzungen zu beteiligen, wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den Betrieb der klinischen Krebsregister fördern. Dazu zahlen die Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft freiwillig die Pauschale nach Abs. 4 Satz 2, 3, 5, 6 und 9 für Meldungen von privat krankenversi...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.5 Nutzung der Gesundheitskarte (Abs. 4)

Rz. 27 Die Gesundheitskarte ist nur während des Versicherungsschutzes gültig und nicht auf andere Personen übertragbar (Satz 1). Endet das Versicherungsverhältnis (z. B. wegen eines Wechsels der Krankenkasse) hat die bisherige Krankenkasse die Gesundheitskarte einzuziehen oder zu sperren (§ 291c). Eine gültige Gesundheitskarte wird von der neu zuständigen Krankenkasse ausges...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.9 Anpassung der Pauschale (Satz 11, 12)

Rz. 55b Wenn die Pauschale nach Satz 9 anzupassen ist, legt der GKV-Spitzenverband deren Höhe fest (Satz 11). Dazu ist Einvernehmen mit 2 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmten Vertretern herzustellen. Ist Einvernehmen nicht zu erzielen, legt das Bundesministerium für Gesundheit auf Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes oder der Länder die Höhe der Pauschale...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.2 Landwirtschaftliche Krankenkasse (Abs. 2)

Rz. 6 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zahlt die Beträge nach Abs. 1 an den Gesundheitsfonds, der vom BAS verwaltet wird (§ 271 Abs. 1). Rz. 7 Der auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallende Anteil des Bundes wird vom Gesundheitsfonds (BAS) an diese überwiesen (Satz 1). Der Ausgleich ist erforderlich, weil die landwirtschaftliche Krankenkasse nicht am Risiko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.1 Feststellung der Förderfähigkeit (Satz 1)

Rz. 42 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen entscheiden gemeinsam und einheitlich über die Förderfähigkeit eines klinischen Krebsregisters. Dazu ist ein wirksamer Antrag des Krebsregisters erforderlich. Rz. 43 Die Regelung bildet die Grundlage für die Finanzierung des Betriebs klinischer Krebsregister (BT-Drs. 17/11267 S. 30). Die Feststellungen bilden di...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.4 Datenformat (Abs. 4)

Rz. 49 Die Angaben nach den Abs. 2 und 3 Nr. 1 bis 4 müssen ein Datenformat haben, das eine maschinelle Übertragung auf die für die vertragsärztliche Versorgung vorgesehenen Abrechnungsunterlagen und Vordrucke (§ 295 Abs. 3 Nr. 1 und 2) zulässt (Satz 1). Ab dem 1.1.2026 müssen die Angaben nach Satz 1 zusätzlich zur Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte auch bei...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.1 Gültigkeit und Aktualität der Daten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen bieten Dienste an, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten nach §291a Abs. 2 und 3 bei den Krankenkassen online überprüfen und aktualisieren können (Satz 1). Die Norm verbessert den Datenschutz, die Missbrauchsbekämpfung und die Wirtschaftlichkeit. Durch die Online-Dienste werden ungültige oder als verloren oder ge...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.3 Einwilligung des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 7 Die Teilnahme an den von der Krankenkasse nach Abs. 2 angebotenen individuellen Versorgungsmaßnahmen ist freiwillig (Satz 1). Die Sozialdaten dürfen nur ausgewertet werden, wenn der Versicherte der gezielten Information oder Unterbreitung von Angeboten nicht schriftlich oder elektronisch widersprochen hat (Satz 2). Der Versicherte ist bei der ersten Kontaktaufnahme übe...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Neugliederung der Organe der Landesverbände führte mit Art. 1 Nr. 125 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.3 Apothekerverzeichnis (Abs. 5)

Rz. 15 Die Norm trifft für Apotheken eine im Vergleich zu Abs. 4 im Wesentlichen identische Regelung. Die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – erstellt ein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken und stellt dieses dem GKV-Spitzenverband un...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.2 Überblick (Satz 1)

Rz. 4 Die Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes sind neben den in den weiteren Abs. des § 217f enthaltenen Aufgaben an zahlreichen Stellen des Gesetzes zu finden. Dazu gehören z. B. die Festsetzung von Festbeträgen bei Arznei- und Hilfsmitteln (§§ 35 und 36), ein Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung (§ 129), die Bildung des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 91), die Haftung im In...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 2.3 Ergänzende Fortschreibung und Bestandsschutzregelung (Abs. 4, 5)

Rz. 17 Maßgeblich für die Veränderungsrate der ergänzenden Fortschreibung der sich nach Abs. 3 ergebenden, nicht gerundeten Eurobeträge der Regelbedarfsstufen ist jeweils die bundesdurchschnittliche Entwicklung des Preises für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen in einem 3-Monats-Zeitraum vom 1.4. bis zum 30.6. des Vorjahres gegenüber dem gleich abgegrenzten 3-M...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Platzer, Bei der Aufarbeitung der Coronakrise im Gesundheitswesen muss gelten – Misstraue dem Offensichtlichen, Welt der Krankenversicherung 2020, 188. Vorberg, Von digitalen Gesundheitsanwe...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.8 Einwilligung in den Datenaustausch (Abs. 8)

Rz. 15 Der Versicherte muss in den grenzüberschreitenden Datenaustausch einwilligen (Satz 1). Dazu ist eine eindeutige bestätigende Handlung gegenüber der nationalen eHealth-Kontaktstelle geboten. Durch technische Vorkehrungen ist auszuschließen, dass die DVKA die Daten zur Kenntnis nimmt oder darauf zugreift (Satz 2). Der Einsatz entsprechender notwendiger automatischer tec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.5 Kürzung der Vergütung (Abs. 5)

Rz. 9 Seit dem 1.1.2019 wird die Vergütung der Leistungserbringer pauschal um 1 % gekürzt, wenn sie ihrer Verpflichtung zum Datenabgleich nach Abs. 2 nicht nachkommen (Satz 1). Die Kürzung erhöht sich ab 1.3.2020 auf 2,5 %, wenn weiterhin nicht geprüft wird. Die Vergütung wird so lange gekürzt, bis die genannten Leistungserbringer die Prüfung durchführen (Satz 2). Die erst d...mehr